Polizei
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Berichte
zu den Hausdurchsuchungen am 5.12.17
Hausdurchsuchung bei einem Kreistagsabgeordneten
Mitarbeiterin
der Ausländerbehörde begleitet
Polizei als "Zeugin" Vertrauliche/Nichtöffentliche
Unterlagen des Kreistags beschlagnahmt Die Kreistagsgruppe DieLinke/Piraten/Partei + nahm diese Umstände am 7.12.17 zum Anlass für eine Anfrage an Landrat Reuter, in der sie u.a. fragt, warum ausgerechnet eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde bei der Durchsuchung der Wohnung dabei sein sollte und wie der Landrat dazu steht, dass vertrauliche Unterlagen aus der Kreistagsarbeit von der Polizei beschlagnahmt wurden. ----
Bericht am Tag der Durchsuchungen goest/ 5.12.17 /Heute Morgen am 5.12.17 um 6 Uhr wurde in der Langen Geismar Strasse mit einer Metall-Rammvorrichtung die Haustür aufgebrochen. Auf die zivilisierte Vorgehensweise des Klingelns an der Tür verzichtete die Polizei. Anschließend drangen mehr als 50 Beamte ins Haus ein. Polizisten des Landeskriminalamtes LKA Niedersachsen verschafften sich Zugang in eine Wohnung im oberen Stockwerk und durchsuchten diese. Die ebenfalls im Hause befindlichen Büros des Kreisverbandes der Partei DieLinke sowie der Europaabgeordneten Sabine Lösing blieben unbehelligt, ebenso die Veranstaltungsräume im Nachbargebäude und die Geschäftsräume eines Sozialprojekts im Erdgeschoß. Beharrliche Nachfragen der Hausbewohner*innen vor der Tür der gestürmten Wohnung führten zu einer harschen Reaktion der Polizei in deren Folge eine Person verletzt wurde und mit einer, die Atmung beeinträchtigenden Rippenprellung in die Klinik gefahren werden mußte. Die Reparatur der zerstörten Haustür überließ die Polizei den Bewohner*innen des Hauses, die soweit bis jetzt bekannt ist befürchten müssen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Während der Durchsuchung wurden die Plätze vor dem Haus durch gewaltbereite BFE-Beamte gesichert. Dem Vernehmen nach wurden auch Pressevertreter*innen kein Zugang ermöglicht. "Es sind dort mehrere Hundertschaften gewesen, sehr viele Mannschaftswagen, auf dem Parkplatz Albani-Platz und die gesamte Straße runter und in der Langen Geismar Straße." Ebenso war Polizei auch vor den studentischen Wohngebäuden der Roten Straße und der Humboldtallee aufgefahren. Durchsucht wurden aber lediglich die Räume in der Geismar Langen Straße Eine weitere Durchsuchung fand in einem Haus statt, vor dem sich bereits Nazis des sogenannten "Freundeskreises" dieses Jahr versammelt hatten, um die darin wohnende Familie eines Kreistagsabgeordneten zu bedrohen. Damals kam die Polizei nicht, obwohl die Wohnungsinhaber sie um Hilfe gebeten hatte. Diesmal kamen die Polizist*innen unerwartet und ungebeten, drohten durch Schläge gegen eine Glastür diese zu zerstören und drangen mit 25 Beamten in die Wohnung ein nachdem der Kreistagsabgeordnete die Tür schnell geöffnet hatte. Sie durchsuchten Wohn- und Arbeitsräume und das Auto, das der Abgeordnete wegen der Bedrohung durch Nazis stets entfernt von der Wohnung abgestellt hatte. Die Polizei behauptet bei einer Pressekonferenz in Hamburg danach, da hätte jemand besonders schlau sein wollen und habe sein Auto versteckt - aber die Polizei sei schlauer (sic!). Der Durchsuchungsbefehl bezog sich ausschließlich auf die Ehefrau des Abgeordneten, der jedoch nur der puren Teilnahme an der G20 Demo vorgeworfen werden könnte. Von ihr wurde aber lediglich das Handy beschlagnahmt, von dem Kreistagsabgeordneten hingegen wurden sämtliche Festplatten, Computer, Sticks, Speichermedien mitgenommen (Siehe hierzu den >Artikel vom 11.12.17). Eine 92jährige Tante der Familie wurde in der Wohnung von der Polizei ebenfalls erschreckt. Eine Polizeipressemeldung
lautet: "Die Durchsuchungen erfolgen im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs im sogenannten "Rondenbarg-Komplex"
. durch die Sonderkommission "Schwarzer Block". (Quelle
Gö-Polizei) goest-Kommentar
Die Antifaschistische
Linke International >A.L.I.< schreibt dazu u.a.: >Kommentar von Gerd Nier : Solidarität mit Anette und Meinhardt Ramaswamy 6.12.17 Vorläufiger
erster Bericht 9.12.17./überarbeitet 10.9.12 / Vorsichtig geschätzt protestierten am Abend des 9.12.17 ca. 500 Teilnehmer*innen in einem Demonstrationszug gegen Polizeigewalt und -willkür in Erinnerung an die Anti-G20-Proteste und aktuell gegen die kürzlich erfolgten Hausdurchsuchungen u.a. in Göttingen (Schätzung der Polizei: 600, Schätzung der ALI: 700). Die Demo begann um 16 Uhr am Platz der Synagoge, die Route ging über die Goetheallee, Papendiek, Groner Straße, Lange Geismar Str., Jüdenstraße, Rote Straße, Albaniplatz, Ecke Lange Geismar Straße wo sie vom Anmelder für beendet erklärt wurde.
Bei mehreren Haltepunkten
berichteten Betroffene über Lautsprecher von den entwürdigenden
Umständen der Hausdurchsuchung und den absurden Begründungen
der Durchsuchungsbeschlüsse. An der Spitze des Demozuges befand sich
ein Block von ca. 100 Personen, die wie es im Polizeijargon heisst "vermummt"
waren. Entgegen sonstiger Praxis ging die Polizei diesmal nicht gegen
diese "Vermummung" vor. (Es wäre wohl auch schwerlich
erklärbar gewesen, was nun gegen die Kälte und was gegen die
permanente Videofilmerei der Polizei schützen sollte.) Veranstalter und
Teilnehmer*innen: Für den Demoeinsatz waren mehrere hundert Beamte der Zentralen Polizeidirektion in Göttingen angekündigt worden. Rainer Nolte, Leiter Einsatz der Polizeiinspektion Göttingen hatte die Einsatzleitung. Der Demozug wurde von mehreren Mitgliedern der "Bürger*innen beobachten die Polizei" begleitet, die auch eine Videodokumentation durchführten. Nach dem offiziellen Ende der Demonstration vor dem Albaniplatz verharrte eine Gruppe von ca. ca. 100 Personen im Bereich Rotes Zentrum (Lange Geismar Str.) und forderte die Freilassung festgenommener Demonstrant*innen. Eigentlich war angemeldet worden weiterzuziehen über Lange-Geismar, Kurze-Geismar zum Abschluß am Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz.
Ergänzende
Auszüge aus dem Bericht der A.L.I, vom 9.12.17 |
Kennzeichnungspflicht
für Polizei
/ 2016 Veranstaltung "Anonyme
Polizei in Niedersachsen - Siehe auch >BFE
Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Göttingen wurde eine Klage gegen den Pfeffersprayeinsatzes erhoben. Polizist*innen setzten ohne für den 59 jährigen Kläger nachvollziehbaren Grund Pfefferspray ein und verletzten ihn hierdurch. Rechtsanwalt Sven Adam, der den Kläger vertritt, schreibt: „Bei uns in der Kanzlei gehen derzeit aber ohnehin diverse Berichte über unverhältnismäßiges Polizeihandeln am 21.05.2016 ein. Wir gehen daher davon aus, dass auch noch Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Polizeibeamte folgen werden“ Aus dem Ankündigungstext: Gerade das umstrittene Vorgehen der Polizei bei gesellschaftlichen Großprotesten wie Stuttgart 21 hat für die Themen Polizeigewalt, Korpsgeist und Anonymität sensibilisiert. 156 Verfahren gegen Polizist*innen mussten in Stuttgart eingestellt werden, weil die Beamt*innen nicht identifiziert werden konnten. In Göttingen hat es ebenfalls immer wieder Anlässe gegeben, bei denen unangemessen hartes Agieren der Polizei beklagt wurde und eine gerichtliche Prüfung der Vorwürfe auf Grund der Anonymität der Beamt*innen nicht möglich war. Von Seiten der Polizei - insbesondere der Gewerkschaften - wurde hinter den Vorwürfen oftmals ein Generalverdacht gegen Polizist*innen vermutet und der Kennzeichnung eine Absage erteilt. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben sich in den letzten Jahren eindeutig positioniert und eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen eingeführt. Auch im niedersächsischen Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen ist die Einführung vereinbart: "Nach dem Vorbild der anderen Bundesländer wird eine individualisierte, anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei geschlossenen Einsätzen angestrebt." doch die Umsetzung in Niedersachsen stockt. Woran liegt das? Ist die Kennzeichnungspflicht ein notwendiger Grundrechtsschutz für Demonstrant*innen oder ein Misstrauensvotum gegen die einzelnen Polizeibeamt*innen? Kann die Kennzeichnung ein Schutz für Polizeibeamt*innen gegen ungerechtfertigte Vorwürfe und Generalverdacht sein? >>
Audio-Mitschnitt
der Podiumsdiskussion Folgendes Zitat von
Prof. Dr. Rafael Behr Prof. für Polizeiwissenschaften am Fachhochschulbereich
der Akademie der Polizei in Hamburg im Interview mit der Kontext-Wochenzeitung
wurde von den Veranstalter*innen vor Beginn der Podiumsdiskussion verlesen:
Mehrfach wurde klargemacht: Bei der Forderung nach Identifizierbarkeit geht es nicht darum, dass die Polizist*innen bei Demonstrationen Namensschilder tragen, sondern es geht darum, dass sie gut sichtbar und lesbar eine Zeichenfolge zur Identifikation ihrer Person auf ihrer Uniform tragen. Die Zuordnung von Zeichenfolgen wie XY4356 zum Namen erfolgt unter den Maßgaben des Datenschutzes und den Erfordernissen von Gerichten bei Verdacht auf Straftaten. Dem Argument, das die Forderung nach Identifizierbarkeit ein generelles Mißtrauen gegen Polizeibeamt*innen ausdrücke wurde entgegengehalten, dass im Alltag jede/r identifizierbar ist, bei Unterzeichnung eines Protokolls, einer Anzeige etc.
Veranstalter*innen
kritisieren Einfluß der Polizeigewerkschaft auf die SPD 27.5.16 Podiumm
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Forderung nach einer Kennzeichnung von Polizeibeamten / 2013
Niedersächsischer
Koalitionsbeschluss zur individuellen Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen muss
zügig umgesetzt werden. +++ Gewerkschaft der Polizei (GdP) scheut öffentliche
Diskussionsveranstaltung +++ Behauptete Gefährdung von PolizeibeamtInnen
durch individuelle Kennzeichnung offensichtlich nicht haltbar +++ Nichtaufnahme
von Ermittlungen gegen uniformierte GewalttäterInnen wegen Nichtidentifizierbarkeit:
Sieben auf einen Streich! |
„BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ Einkesselung einer angeblich verbotenen Versammlung rechtswidrig 19.4.17 / Das Verwaltungsgericht (VG) Weimar hat mit Urteilen vom 20.02.2017, zugestellt am 5.4.2017, fünf Klägerinnen und Klägern aus Göttingen im Alter zwischen 29 und 72 Jahren wiederholt Recht gegeben, Beim Neonazis hatten
am 3.9.2011 einen "Heimattag" in Leinefelde abgehalten. Protestierende
wurden nach abgeschlossener Gegenkundgebung von der Polizei daran gehindert
zurück zum Bahnhof von Leinefeld zu gehen. Die Polizei kesselte insgesamt
77 Personen für mehr als eine Stunde ein filmte sie mit Videokameras und
stellte die Personalien fest. Nebenbei wurde ihnen mitgeteilt, dass sie
an einer verbotenen Versammlung teilgenommen hätten. Später erhielten
sie dann noch Bußgeldbescheide wegen der angeblichen Teilnahme an
einer verbotenen Versammlung. Sowohl die Einkesselung als auch das Bußgeld
wurden vom Gericht als rechtswidrig verurteilt.
Von den Demonstrierenden sei keine das Verbot einer Versammlung rechtfertigende
Gefahr ausgegangen, so das Gericht. 8.10.2015 Bereits
am 24. Juli 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht einen heute veröffentlichten
Beschluss, mit dem das Engagement für Bürgerrechte bei Demonstrationen gestärkt
wird. (Aktenzeichen 1 BvR 2501/13). Dem Gericht zufolge darf die Polizei nicht
rein präventiv gegen das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ihres Auftretens
vorgehen. Dies wäre nur dann erlaubt, wenn „tragfähige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen,
„dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden
sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen.“, teilt das
Gericht in seiner Pressemitteilung mit. „Dieser Beschluss ist insbesondere wichtig für Bürgerrechtsgruppen wie die unsere. In der Vergangenheit wurde unsere Arbeit immer wieder stark durch die Polizei behindert oder unmöglich gemacht. Wir waren Einschüchterungen und Unterbindungen von Foto- und Filmaufnahmen, erzwungenen Löschungen von Aufnahmen, Androhungen von Kamerabeschlagnahmen, Personalienfeststellungen, Platzverweisen und sogar Einkesselungen ausgesetzt“, (...). „Der Beschluss geht in seiner Tragweite sogar noch weiter, denn er bezieht sich ausdrücklich auf alle TeilnehmerInnen an öffentlichen Versammlungen“. Vor dem Göttinger Verwaltungsgericht und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Celle fand der Kläger kein Gehör. Vielmehr unterstellten diese Gerichte PolizeibeobachterInnen pauschal eine potentielle Rechtsuntreue. Die Einschätzungen der Gerichte bewegen sich regelmäßig zwischen „Anscheinstörern“ und „tatsächlichen Störern“. „Diese Unterstellung erscheint besonders absurd vor dem Hintergrund, dass unser Anliegen die Kontrolle der Rechtstreue der Polizei ist. Offensichtlich ist sie politisch motiviert, wir hoffen aber, dass unser für eine Demokratie essentielle Funktion nunmehr besser von den Behörden respektiert wird“,... Hintergrundinformationen
zur Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“
Unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen führen immer wieder zu Verletzungen
bei DemonstrationsteilnehmerInnen. Diese Betroffenen von Polizeigewalt
haben in der Regel wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht keine Chance,
die GewalttäterInnen in Uniform zu identifizieren und den Übergriff zu
dokumentieren. Sehr anschaulich wurde dieses Problem im juristischen Nachgang
des „Schwarzen Donnerstag“ in Stuttgart. Die dortige Staatsanwaltschaft
stellt über 150 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung
im Amt ein, weil die TäterInnen nicht zu ermitteln waren. TeilnehmerInnen
an Demonstrationen werden immer wieder von PolizeibeamtInnen wahrheitswidrig
beschuldigt wegen Beleidigung, Widerstand u.ä.. Vor Gericht werden diese
falschen Beschuldigungen dann wiederholt und RichterInnen folgen oft den
abgesprochenen und der jeweiligen Prozesslage angepassten Aussagen der
BeamtInnen. Aus diesen Gründen beobachten und begleiten wir seit mehreren
Jahren Demonstrationen, dokumentieren sie durch Fotos und Videos und stellen
dieses Material Betroffenen von Polizeigewalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
zur Verfügung. Ein Beispiel aus der Praxis der goest-Berichterstattung ist ein Vorfall bei der Demo 2009 zur Erinnerung an den Tod von Conny - da wären Tonaufnahmen auch noch wichtig gewesen. |
"Verlaufsberichte" über sogenannte
"Wichtige Ereignisse" Auch der kleinste und harmloseste Protest wird an Innenministerium und Verfassungsschutz gemeldet. Gleichzeitig werden die Berichte über zahlreiche Verteiler an Polizeistellen weitergeleitet. Wer sein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Demonstration und Meinungsfreiheit wahrnimmt gilt von vorneherein als "Störer" der beobachtet werden muß - er/sie könnte demnächst ja schlimmeres tun. Wer eine solche Veranstaltung einmal anmeldet hat ist für alle Zeit in allen möglichen Dateien - danach ist es wirklich egal wieviele Veranstaltungen er/sie noch anmeldet. Ist der Ruf erst ruiniert .... Aber das schreckt natürlich in der Wahrnehmung demokratischer Rechte ab. Wichtige Ereignisse "sind Sachverhalte, die geeignet sind, auch bei nicht originärer Zuständigkeit der Polizei, - die öffentliche Sicherheit erheblich zu gefährden oder zu stören, - in der Öffentlichkeit Aufsehen oder Beunruhigung zu erregen, - in den Medien zu besonderen Erörterungen zu führen, - überregional Folgeaktionen auszulösen." Verlaufsberichte
"sind unmittelbar an das Lagezentrum des MI, an das Lage und Informationszentrum
des Landeskriminalamtes Niedersachsen, an die zuständigen und beteiligten
niedersächsischen Polizeibehörendn sowie an die Polizeiakademie Niedersachsen
zu senden. Bei der Erstattung von Polzeiberichten ist die Zentrale Polizeidirektion
immer zu beteiligen. Die Verfassungsschutzbehörde ist unter den Voraussetzungen
dess NverfSchG zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für Ereignisse im Zusammenhang
mit den Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzen die den Polizeibehörden
benannt wurden." Für die Abfassung der Berichte wurden zeitweise sonderbare Formulierungshilfen gegeben: "5.8. Welcher Altersschicht gehörten die Versammlungsteilnehmer bzw. Störer an? (Z.B. der Aufzug bestand überwiegend aus Jugendlichen der linken Szene)"
Beispiel 1: Kundgebung gegen Verdrängung von Mißbrauchsfällen Am
4.9.2011 fand vor der St. Michaelkirche eine Kundgebung statt. "Gegen Vergessen
und Verdrängen – Für Aufklärung und Verantwortung auch bei Jesuiten"
im Zusammenhang mit Mißbrauchsfällen am Aloisius-Kolleg in Bonn Bad
Godesberg und der Amtseinführung dessen ehemals stellvertretenden Leiters
Pater Schneider in Göttingen. Die Anmelderin der Kundgebung hatte noch nie
in ihrem Leben vorher eine Kundgebung angemeldet. Nun aber fand nach der Anmeldung
beim Ordnungsamt der Stadt Göttingen ihr Name den Weg in den Verlaufsbericht
der Polizei und quer durch die Dienststellen in Niedersachsen. Das spricht dem
grundgesetzlichen "informationellen Selbstbestimmungsrecht" Hohn. Es ging also um die Kritik im Zusammenhang mit Mißbrauchsfällen [Siehe >Artikel über die Kritik an der Amtseinführung von Pater Schneider ] und nun wird eine solche Kundgebung als "wichtiges Ereignis" ( in einer Reihe mit "Ereignissen mit terroristischen, extremistischen Hintergrund, Flugzeugentführungen, Todesfällen und Großschadenereignissen) eingeordnet was dann Anlass für die Erstellung eines Verlaufsberichtes bietet.
Aufklärungsergebnisse hätten ergeben, dass nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass sich Versammlungsteilnehmer mit der Amtseinführung von Pater Schneider kontrovers auseinandersetzen würden. Der Verlaufsbericht notiert insgesamt 40 Teilnehmer, darunter 10 Angehörige mit Bezug zur linken Szene. Im Bericht wird auch erwähnt, dass zivile Polizisten in der Kirche saßen. Im Runderlass gibt u.a. die Anweisung, dass aufgelistet werden soll, welche PressevertreterInnen anwesend waren. Unter "Auftreten von MedienvertreterInnen" wurde in diesem Fall notiert: Göttinger Tageblatt, HNA, Vertreter "Bürger beobachten die Polizei.
Beispiel 2: Mahnwachen gegen Atomkraftwerke Ein anderes Beispiel sind die Verlaufsberichte zu den Mahnwachen gegen Atomenergie (vom 5..9.2011 und 10.10.2011) dabei wird die Anmeldende Person im Polizeibericht festgehalten, darauf hingewiesen, dass es um Erdbeben, Flutwelle und Katastrophe in Fukushima geht , wieviele Leute da waren, wie sich die Versammlungsleiterin verhalten hat, dass "40 Personen vor Ort im wesentlichen aus den Organisationen AAI, NAB, und der Linken" anwesend waren. Die Namen derer, die Redebeiträge hielten, und ihre Themen wurden notiert. U.a. Auf Veranlassung eines Vetreters "Bürger beobachten die Polizei" sei die Anwesenheit eines zivilen Polizeibeamten an der Versammlung theematisiert worden. Bei der Mahnwache am 7.11.2011 verzeichnet der Verlaufsbericht u.a. "Überwaxhung der Veranstaltung in der Lange-Geismar-Str. 73 durch zivile Kräfte.
Inzwischen bereits 25 solcher Verlaufsberichte anwaltlich bekannt In einer Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Sven Adam am 17.12.14 hiess es, "Uns liegen derzeit rund 25 Verlaufsberichte von 2009 bis 2013 vor, in denen die Daten der Anmelderinnen und Anmelder von durchweg friedlichen und mitunter auch sehr kleinen Versammlungen per Fernschreiben an einen breiten Verteiler , u.a. an das Innenministerium bzw. den Verfassungsschutz , übermittelt wurden. In mehreren Klagen soll die "Rechtswidrigkeit der standardmäßigen Übermittlung von personenbezogenen Daten in so genannten Verlaufsberichten an unzählige Polizeidienststellen, das Lagezentrum des Innenministeriums und den Verfassungsschutz" festgestellt werden.
Klage gegen Observation durch Staatsschutz bei Anti-AKW-Mahnwachen / 2013 Stop
spying us! Nun wurde noch einmal festgestellt - Zivilbeamte, die einen Auftrag zur verdeckten Ermittlung bei der Mahnwache hatten haben rechtswidrig gehandelt, weil sie der Veranstaltungsleiterin nicht zu erkennen gegeben wurden. Das ergibt sich eindeutig aus dem § 11 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes. (NVersG) "anwesende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben sich der Leiterin oder dem Leiter zu erkennen zu geben." Bei allen anderen Schlechtigkeiten, die in diesem Gesetz enthalten sind mochte es die Polizei wohl gar nicht begreifen, dass da etwas im liberalen Sinne reingerutscht war. Und das sollte auch noch die Polizei einschränken; das mochten die Einsatzleiter der Polizei in Göttingen einfach nicht begreifen. Einer der Einsatzleiter hatte der Veranstalterin der Mahnwache gegenüber zunächst zugegeben, dass zivile Beamte anwesend seien, hatte sich dann aber rechtswidrig geweigert, diese aufzudecken. Rausgekommen ist die ganze Sache nur, weil die Gruppe "BürgerInnen beobachten die Polizei" die meisten Zivilpolizisten inzwischen kennt und die Versammlungsleiterin darauf aufmerksam gemacht hatte. Im Prozess am 6.11.13 verglich die Klägerin verdeckte Ermittlung bei den Mahnwachen mit den Stasimethoden, die sie in der ehemaligen DDR kennengelernt habe. Auch wenn nun noch einmal festgestellt wurde, dass es rechtswidrig war, dass die Beamten sich nicht zu erkennen gegeben haben, bleibt die grundsätzliche Empörung wegen einer Überwachung einer "Mahnwache nach Fukushima" bestehen. Ob die zivilen Polizeibeamten offen oder verdeckt anwesend sind ändert nämlich nichts daran, dass sich Menschen dadurch in der Wahrnehmung ihres Versammlungsrechtes beeinträchtigt fühlen. Wer die Zivilbeamten übrigens als "Spitzel" bezeichnet muß auch noch befürchten, wegen Beleidigung angeklagt zu werden. (>>Quelle) Im Gerichtssaal ist der leitende Richter allerdings milde darüber hinweggegangen als dieser Begriff fiel. Eher nebenbei viel eine Bemerkung, die aufhorchen ließ. Der Prozessbevollmächtigte der Polizei meinte sinngemäß, dass wenn alle Polizisten sich zu erkennen geben müßten, dann müßten ja auch die Polizeibeamten aufgedeckt werden, die als verdeckte Ermittler in der Szene drin sind.
Eine
Vielzahl von politischen Kundgebungen und Demonstrationen sowie gewerkschaftlichen
Arbeitskampfmaßnahmen, wurden und werden durch zivile Kräfte des örtlichen
politischen Kommissariats überwacht. Gemeinsame
Erklärung, 28.3.2012 --------------------------------------------------------------------------------- Leserbrief
zu diesem Artikel: |
Repression gegen Anti-Repressions-Demo (22.1.11) >
Ankündigungen und Aufrufe zu dieser Demo
Erster Augenzeugenbericht: Vorfälle während der Demonstration am 22.1.11 goest 22.1.11 / Die Demo hielt für eine Kundgebung am Waageplatz vor der Staatsanwaltschaft. Am Waageplatz stand die BFE-Kampftruppe bereit mit hochgezogenen Kapuzen, so dass man nur einen kleinen Ausschnitt ihres Gesichtes erkennen konnte. Der Kinnschutz der Helme ist ebenfalls so groß, dass er ebenfalls die untere Gesichtspartie bis zum Mund bedeckt. Ein leitender Polizist mit einem "I" auf dem Rücken monierte, dass die DemonstrantInnen keine Sonnenbrillen tragen dürfen und Schals nicht zu hoch im Gesicht getragen werden dürfen, sonst dürfe die Demonstration nicht weiterziehen.
Als sich in der Goetheallee zum wiederholten Male eine Polizeikette aufgebaut hatte stürmt die Demonstration darauf zu und nach kurzem Tumult zieht die Demo durch.
Ein Polizist filmte in der Goetheallee unablässig mit 3 Meter Abstand von der Seite aus die Demonstration. Als sich ein junger Mann zwischen ihm und der Demo aufhält, drängt der Polizist ihn erst ab und stösst ihn dann derart in den Rücken, so dass dieser nach vorne stolpert. In der Höhe der Leinekanalbrücke greifen sie den Demonstranten nochmals an. Daraufhin protestieren DemonstrantInnen gegen dieses Verhalten und stellen sich mit Transparenten um den Kamera-Polizisten und dessen Kollegen. Dann stürmen Polizisten aus Richtung Prinzenstraße in die Demomonstration auf der Leinebrücke.
Daraus entwickelt sich ein Tumult währenddessen Menschen , auch Unbeteiligte, an das Geländer der Brücke gequetscht werden wie z.B. eine ältere Dame (Name der Red. bekannt), die eine Rippenquetschung erlitt und ein Pressefotograf . Die Polizisten spritzen Kampfchemikalien ("Pfefferspray") in die Demonstration hinein. Dadurch werden ca. 10 Personen z.T. erheblich verletzt , so die erste Zählung von denen, die im Bereich Goetheallee auf dem Boden lagen, saßen oder behandelt werden mußten. Ein Mensch sitzt auf dem Bürgersteig, den Kopf nach hinten geneigt und bekommt von einem Helfer die Augen mit Wasser gespült. Auf die Frage, ob dieses Bild fotografisch dokumentiert werden darf , verneint der Betroffene leider, obwohl eine Anonymisierung zugesichert wurde. Daraufhin wird auf eine fotografische Dokumentation der gesamten Szene verzichtet. Ein Demonstrant kollabiert mit Atemnot und mehrfach laut aufschreiend vor Schmerzen. Er wird auf dem Boden liegend behandelt. Mehrere andere Menschen werden die Augen mit Wasser ausgespült, ein junger Mann irrt ohne Orientierung über die Straße, er kann aufgrund der Augenverletzung durch Pfefferspray nichts sehen und wäre fast über ein Hindernis gefallen, ihm wird von Passanten geholfen. 23.1.11 / Im Bericht der Polizeipressestelle , die offensichtlich die Version der beteiligten Polizisten übernommen hat ohne selbst dabeigewesen zu sein, hieß es dann: "Bei einem weiteren Zwischenfall in der Goetheallee mussten die Einsatzkräfte vereinzelt den Schlagstock und Pfefferspray einsetzen, weil Versammlungsteilnehmer sie bedrängt und mit Transparentstangen angegriffen hatten."
Polizei-Kampftruppe "BFE-Einheit" verletzt 30 DemonstrantInnen 22.1.11
/ Aus Pressemitteilung der A.L.I. "(...) Zu mindestens 30 Verletzten kam
es bei zwei Angriffen durch sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten
(BFE). Nach einer Zwischenkundgebung vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft am
Waageplatz verhinderten Polizisten ein Weitergehen der Demo, prügelten mit Tonfa-Schlagstöcken
auf Menschen ein und entwendeten zahlreiche Transparente und Fahnen. Hier erlitten
mindestens 5 Personen Prellungen und kleinere Platzwunden. Wenig später wiederholten
sich in der Goetheallee diese Szenen. Ein Kamerateam der BFE inszenierte an der
Leinekanalbrücke einen Zwischenfall, für den es weitere Beamte zur Hilfe beorderte.
Eine Einheit der Prügeltruppe schlug sich daraufhin, großflächig Pfefferspray
versprühend, durch die Demonstrationsspitze und verletzte dabei mindestens 25
weitere Menschen. Augenverletzungen und Atembeschwerden mussten von SanitäterInnen
auf der Goetheallee behandelt werden. "Wir haben heute einen deutlichen Vorgeschmack
davon bekommen, was uns bevorsteht, wenn diese Gewalttruppe in Göttingen stationiert
wird", Weiterhin
berichtet die A.L.I einem Mitglied der "Initiative BürgerInnen beobachten
die Polizei" mit Strafanzeige gedroht worden "weil angeblich ein filmender
Polizist gefilmt wurde". ver.di-Jugend
fordert Kennzeichnung zur Identifizierung von Polizisten 24.1.11 Studierendenverband
die Linke.SDS: Übergriffe gegen friedlich gestimmte Demonstranten 23.1.
Patrick Humke, MdL Partei: Neues Versammlungsgesetz soll Demos verhindern 22.1. |
BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz Übergriffe protokollieren: Hilfe durch Leitfaden 15.1.11 / Gedächtnisprotokoll-Leitfaden zum Download: Situationen, in denen es zu Festnahmen oder Polizeigewalt kam, sollten von den Betroffenen und auch den ZeugInnen grundsätzlich in einem Gedächtnisprotokoll festgehalten werden. Gedächtnisprotokolle dienen dazu, Beschuldigte und ZeugInnen für den Fall von Strafprozessen zusammenzubringen, bei Anzeigen gegen gewalttätige PolizeibeamtInnen, bei eventuell sehr viel später folgenden Prozessen Tathergänge rekonstruieren zu können und einen Überblick über das Ausmaß des Geschehens zu bekommen. Diese Protokolle sind nicht zuletzt für AnwältInnen eine wertvolle Unterstützung ihrer Arbeit. Um das Schreiben eines Gedächtnisprotokolls zu vereinfachen und damit keine wichtigen Angaben vergessen werden, haben die "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" in Zusammenarbeit mit Anwälten einen >>Gedächtnisprotokoll-Leitfaden erstellt und stellen diesen auf der Seite zum Download zur Verfügung. BürgerInnen
beobachten Polizei und Justiz Wir,
die neu gegründete Initiative "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz", nutzten
am vergangenen Samstag den "Tag der offenen Tür" der Göttinger Polizei um die
BesucherInnen über Beispiele polizeilichen Fehlverhaltens aus jüngerer Zeit zu
informieren. Wir freuen uns über die große Offenheit der Teilnehmenden, sich mit
unserer Kritik an Polizei und Justiz vertraut zu machen. Zugleich wirft die Werbeveranstaltung
der Polizei - ausgerechnet unter dem Motto "Zivilcourage"- einige Fragen auf:
Wie rechtfertigt die Polizeidirektion Göttingen die Verwendung des Begriffs "Zivilcourage",
wenn sie es gleichzeitig nicht zulässt, auf ihrem Gelände couragiert Kritik an
polizeilichem Handeln öffentlich zu äußern? Was hat es mit "Zivilcourage" zu tun,
wenn Kinder Uniformen und Schlagstöcke ausprobieren können und ihnen Waffen präsentiert
werden? Wie passt die Verwendung des Begriffs "Zivilcourage" dazu, dass die Polizei
gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz grundsätzlich verweigert? Während DemonstrantInnen
stets mit Feststellung und Speicherung ihrer Personalien rechnen müssen, sind
gleichzeitig Übergriffen durch Polizeibeamte aufgrund der fehlenden Kennzeichnung
des/der einzelnen Beamtin/ des Beamten weiterhin Tür und Tor geöffnet.
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Gewalt und Puppenspiel
Die Fraktion der WählerInnengemeinschaft Göttinger Linke (GöLinke) hat einen Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 10.9.2010 mit folgendem Wortlaut gestellt:
Einkesselung live, Wettbewerb um den goldenen Schlagstock ...? Satirische Vorschläge zur Einbeziehung von vernachlässigten Tätigkeitsbereichen in die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei: Dass die Polizei als ausführendes Organ politischer Repression tätig wird, steht bei der folgenden Satire im Vordergrund, weil dies beim "Tag der offenen Tür" völlig ausgeblendet wird. Die Polizeitätigkeiten umfassen eine große Zahl sinnvoller Aufgaben, aber der Mißbrauch der Polizei für die Durchsetzung politischer (und manchmal unmenschlicher) Fehlentscheidungen gegen die Bevölkerung kann nicht mit freundlicher Imagepflege aus der Welt geschafft werden. Um die Widersprüchlichkeit von Sicherheits- und Ordnungsfunktion einerseits und politischer Repression andererseits bei solchen Veranstaltungen deutlich zu machen, könnte man folgende Aktionen für den Tag der offenen Tür mit einbauen: 1.) Einkesselungen live! Einzelne BesucherInnengruppen werden plötzlich von Polizeitrupps eingekesselt und dürfen 3 Stunden lang nicht raus, auch nicht aufs Klo. Das ist Abenteuer, das kribbelt, da hat man was zu erzählen. Und vor allen Dingen ist es so wie es sich immer wieder real abspielt bei Demonstrationen. 2.)
Demo live! Filmaufnahmen von Prügelszenen gegen Castortransport-GegnerInnen
werden auf Großbild vorgeführt. Eine Jury der christlichen Polizeivereinigung
wählt die besten Szenen aus, der Gewinner erhält später auf der
Bühne den goldenen Schlagstock überreicht.. Evtl. noch erreichbare Geschädigte
werden auf der Bühne live mit vorgeführt.
3.) Abschiebung - hautnah dabei ! Familien auf Besuch beim Tag der offenen Tür werden von Polzeitrupps überfallen, man erklärt ihren Paß für ungültig, ein Familienmitglied wird rausgerissen, in den Hubschrauber verfrachtet und zwecks Abschiebung auf die andere Seite der Leine geflogen. Parallel dazu wird die Nachricht verbreitet, der Abgeschobene habe unverschämterweise Widerstand geleistet hat und auch die Familie habe sich gewehrt. Da bekommt man das richtige Gefühl für die Arbeit der Polizei. 4.) Aus der Telefonüberwachung in Göttingen werden die schönsten Gespräche über Lautsprecher vorgespielt, dazu wird mit einer Power-Point-Präsentation heimlich aufgenommenen Bildmaterials aus dem Leben der jeweils sprechenden Personen gezeigt. in den Pausen spielt wieder die Göttinger Band Panzerknacker. 5.) Ein Vertreter der christlichen Polizeivereinigung hält Vorträge zu Themen wie: "Der finale Rettungsschuß in Putativnotwehr als Akt der Nächstenliebe" (siehe unten) oder "Der Schutz von radioaktiven Entsorgungsparks als ein Gleichnis der Paradies-Erettung" oder "Die Polizei als Reisebegleitung in fremden Ländern - Abschiebung eine vielfach verkannte Reiseform" 6.) Es wird eine Bilderausstellung von Bißwunden durch Polizeihunde bei Demonstrationen gezeigt - der schönste Biß wird prämiert. Wir meinen, erst durch solche Beiträge würde die Leistung der Polizei in vollem Umfang gewürdigt. Es bringt doch nichts, wenn diese Bereiche einfach verdrängt werden, so etwas muß doch auch Bestandteil eines Tages der offenen Tür sein. Keine
Satire, sondern Realtität:
Die Polizei will sich als neutrale Sicherheits-Service-Institution darstellen und und vermeidet die Diskussion über ihre repressive Funktion Warum das alles? Die Polizei hatte in der vergangenen Zeit ein negatives Bild in der Bevölkerung weil allzuoft klar wurde, dass sie neben den reinen Ordnungs- und Schutzfunktionen einen repressiven Charakter zur Durchsetzung von politischen Interessen gegen die Mehrheit der Bevölkerung hat: wie z.B. beim Einsatz gegen AntiAtomKraft-Demonstrationen, Anti-Castordemonstrationen oder zum Schutz von Naziparteien oder zur Durchsetzung menschenverachtender Abschiebungen. Diese zentralen dunklen Punkte der Polizei werden bei solchen Volksbelustigungen natürlich ausgeklammert. Da die öffentliche Kritik an der Polizei und die Stimmung als Machtfaktor entdeckt wurde, wird nun an der psychologischen Front gearbeitet. Es wird für Unterstützung der Polizeiarbeit in der Bevölkerung geworben indem sie als neutrale Sicherheits-Service-Institution dargestellt wird.
2005 Vorläufige Festnahme von KritikerInnen 2005:
"35.000 Menschen im Alter von wenigen Monaten bis über 80 Jahren haben gestern
den zweiten Tag der offenen Tür der Göttinger Polizei besucht. Vor fünf Jahren
hatte es den ersten Tag der offenen Tür gegeben. Damals waren rund 25.000 Besucher
gekommen. Obwohl der Beginn der Veranstaltung für 10 Uhr angekündigt war, strömten
schon kurz vor 09:30 Uhr die kleinen und großen Gäste auf das Dienstgrundstück
an der Groner Landstraße, um sich über das Angebot der Polizei zu informieren
und den Kontakt zu ihrer Polizei zu suchen. Mit einem Rockkonzert der Göttinger
Kultband "Die Panzerknacker" endete die Veranstaltung um 19 Uhr.
Dabei sollte doch alles so niedlich sein ....
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Kinder- und Familienfest der Bundespolizei am Bahnhof
Wenn uns nicht alles täuscht, war auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Roland Schminke anwesend und wartete auf Publikum. Schminke war schon einmal für die Ordnung bei der Bahn aktiv, als die Lokführer streikten und er "Schluß mit dem Chaos" sowie ein Ende des Streiks forderte.
Während des Festes schrieben KritikerInnen mit Kreide ironische, sarkastische Sprüche auf den Boden und machten mit Transparenten darauf aufmerksam, dass die Bundespolizei mit ihrer Zuständigkeit für Bahnhöfe, Flughäfen und Grenzen immer häufiger auch die Abschiebepolitik polizeilich umsetzt. Außer diesem friedlichen Protest war die Bundespolizei Ende 2007 aber auch mehrfach Ziel von Brandanschlägen auf ihre Dienstfahrzeuge gewesen. Siehe Artikel hierzu |