"Pfefferspray" - Kampfgaseinsätze der Polizei >
Polizei mit politischer Schlagseite Das sogenannte verharmlosend "Pfefferspray" genannte Oleoresin Capsicum „OC“ darf in Deutschland nur als Abwehrmittel gegen Tiere verkauft werden. Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt. Der Einsatz durch die Polizei erfolgt durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ministerien. Der Einsatz durch die Bundeswehr im Auslandseinsatz ist nach dem Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen kurz Genfer Protokoll, gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte verboten. (nach Wikipedia/gekürzt) |
Pfefferspray
ist Gaseinsatz gegen Zivilbevölkerung Stellungnahme
der "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz", Göttingen, Medizinische Bedenken ignoriert: "Wir können nicht jeden fragen, ob er irgendwelche Medikamente nimmt", so Reedwisch (2). Diese Haltung kann nicht anders als ignorant bezeichnet werden, denn mit dieser Devise werden im Wendland oder anderswo weitere Todesfälle durch Pfefferspray bewusst in Kauf genommen. Die Warnungen aus medizinischer Sicht sind eindeutig: In der Begründung unserer Petition verweisen wir auf den Umstand, dass rund 25% der Erwachsenen Asthmatiker oder Allergiker sind, für die ein erhebliches Gesundheitsrisiko besteht. Somit riet Joachim Rahmann in der Expertenanhörung des Innenausschusses am Montag, 7. November 2011 (3) aus gutem Grund zu "extremer Zurückhaltung" beim Pfefferspray-Einsatz gegenüber Menschengruppen. Beim letzten Castortransport registrierten die BI Lüchow-Dannenberg und Demosanitäter 384 durch Pfefferspray Verletzte (4). Schätzungen gehen von insgesamt über 1000 Verletzten aus. weil sie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv bedroht: Herr Reedwischs Äußerung, wer sich ordnungsgemäß verhalte, "der kriegt auch kein Pfefferspray ab" (3) zeugt von erschreckendem polizeistaatlichem Denken. Im Rahmen unserer Arbeit, also der Beobachtung zahlreicher Versammlungen, wurden wir Augenzeugen mannigfaltigen rechtwidrigen Polizeiverhaltens. Dabei konnten wir viele Be- und Verhinderungen des im Grundgesetz, Artikel 8 allen Bürgerinnen und Bürgern garantierten Rechts auf friedliche Versammlung durch Polizeikräfte dokumentieren. Wer diese polizeiliche Willkür nicht augenblicklich hinnimmt, muss jederzeit damit rechnen, von den Einsatzkräften - genauso rechtswidrig - mit Pfefferspray angegriffen zu werden. Diese polizeiliche Praxis sowie deren Rechtfertigung nach Gutdünken der Einsatzleitung bei gleichzeitiger Unkenntnis oder gar bewusster Missachtung des gesetzlichen Rahmens, wie sie im obigen Zitat an die Oberfläche tritt, stellen eine ernsthafte Gefährdung eines der vornehmsten demokratischen Grundrechte dar. weil sie das Ende der Politik und eine bedenkliche Nähe zu militärischen Niederschlagungsstrategien markiert: Zum Einsatz von Pfefferspray sagte Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, während der Anhörung in Innenausschuss, damit könne der Einsatz von Schusswaffen vermieden werden. Auch Jürgen Schubert, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, verwies darauf, dass man "zwischen Schusswaffe und Schlagstock" kein anders Mittel als Pfefferspray habe. Reedwisch argumentierte ebenfalls, Pfefferspray werde von Polizisten verwendet, um den Einsatz schärferer Mittel zu verhindern. (Alle aus (3). Die
Polizei kündigt nun einen weiteren flächendeckenden Einsatz von Pfefferspray
und anderen Reizgasen an. Das tut sie im Bewusstsein, den Transport nicht mehr
mit anderen Mitteln gegen den Protest und Widerstand von zehntausenden Bürgerinnen
und Bürgern durchsetzen zu können. Die Politik hat hier vollständig
versagt. Anstatt zum dringend notwendigen demokratischen Dialog zurückzukehren,
wird eine bürgerkriegsähnliche Armada von 20 000 Polizeibeamtinnen und
-beamten in Marsch gesetzt; Grundrechte wie Versammlungsfreiheit und körperliche
Unversehrtheit werden vorsätzlich mit Füßen getreten.
(1)
Stellungnahme
der "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz", Göttingen, an den
Petitionsausschuss, 22.11. 2011:
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Petition gegen Pfefferspray unterzeichnen 10.6.11 / Die Göttinger Initiative "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht die das Verbot von Pfeffersprayeinsätzen fordert Die
Initiative schreibt: Gaseinsatz gegen DemonstrantInnen ist gesundheitsgefährdend ! goest
/ "In den 90er Jahren haben mehrere europäische Staaten - u.a. Belgien,
Luxemburg und die Schweiz - den Reizstoff Oleoresin Capsicum (OC) zur Polizeiwaffe
erkoren. Herstellerfirmen preisen den aus scharfem Pfeffer gewonnenen Stoff -
daher Pfefferspray - als "ideale nicht-tödliche Waffe". Seit kurzem ist sie auch
in deutschen Polizeiarsenalen zu finden. Temporäre Blindheit bis zu 30 Minuten;
ein brennendes Gefühl auf der Haut, das bis zu einer Stunde anhalten kann; Krämpfe
im Oberkörper, die die Betroffenen zwingen, sich nach vorne zu krümmen; unkontrollierbarer
Husten; Sprech- und Atemschwierigkeiten bis zu einer Viertelstunde - die Wirkungen
von OC sind erheblich stärker als die anderer sogenannter Tränengase. Als pflanzliches
Gift ist OC zwar durch das Abkommen über biologische Waffen von 1972 für den Kriegseinsatz
verboten, nicht jedoch für den Einsatz im Inneren. (...) Besonders gefährlich
ist OC für Personen, die unter Atemproblemen und Asthma leiden bzw. Medikamente
oder Drogen nehmen. Schweden begründet seine Ablehnung des Pfeffersprays mit möglichen
schweren Schädigungen der Hornhaut des Auges. Der STOA-Bericht beruft sich insbesondere
auf die Ergebnisse einer Forschergruppe aus North Carolina (USA), wonach OC zu
Schädigungen des Erbgutes, zu Degenerationen der Nervenfasern der Augenhornhaut
und nervenlähmenden Hornhautentzündungen (die sich durch ein Hornhautödem manifestiert),
Schädigungen von Gehirn, Leber und Nieren sowie Magengeschwüren führen kann. Dr.
Stopford und seine KollegInnen nannten eine ganze Serie weiterer gesundheitlicher
Risiken in Zusammenhang mit Pfefferspray: Augenschäden, Hautkrankheiten (Allergien,
Blasen), Schädigungen von Atmungsorganen (Kehlkopfkrämpfe, Bronchialkrämpfe, Atemstillstand,
Lungenödem), akuter Bluthochdruck und Unterkühlung. (..)
Zum
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