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Polizei mit politischer Schlagseite

Repression gegen Antirepressionsprotest
Legende vom "Brandanschlag" scheint zu verpuffen
Spekulationen, Spürhunde, Hausdurchsuchungen
Fragen zu dem Brand in der Landkreisverwaltung
> BürgerInnen beobachten die Polizei
Polizei Werbung und Imagepflege, Tag der offenen Tür , Kritik etc.

"Brandanschläge" und offene Fragen
2008 : Brandanschlag auf Servicefahrzeuge der Stadtwerke, 150.000 Euro Schaden

Brandanschläge auf Kfzs Oktober 2006 bis Februar 2008

Was kritiklose Medien aus Vermutungen der Polizei machen:
>> "Brandanschlag auf Ausländerbehörde" (taz)
>> "Politisch motivierter Anschlag auf Kreishaus in Göttingen verübt" (Welt Online)
>> "Politisch motivierter Anschlag auf Kreishaus: ein Verletzter" (Hamburger Abendblatt)
>> "Anschlag auf Göttinger Kreishaus" (GT)
>> "Brand im Göttinger Kreishaus war ein Anschlag (HNA)
>> "Politisch motivierter Anschlag auf Kreishaus in Göttingen" (Wolfsburger Allgemeine)

 

Polzei verfolgt Demonstrantin wegen Kreideschrift an Hauswand

Kreide an der Hauswand wird in aller Regel vom nächsten Regen abgewischt. Ein Polizeieinsatz mit Motorädern und Personalienfeststellung wegen zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen sowie Anzeige wegen Widerstand wird von der Polizei als angemessene Reaktion darauf erachtet.

Wegen dieser Kreide- Aufschrift spricht die Polizei von möglichen "zivilrechtlichen Ansprüchen" und verfolgt eine Demonstrantin

"Abschie..Stop"

Sollte natürlich "Abschiebestopp" heissen. Die Schreiberin wurde beim Schreiben von Polizei gestört.

(Teil der obigen Pressemitteilung - hier gesondert aufgeführt)
"Kurz vor dem Ende der Demonstration kam es zu einem unverhältnismäßigem Einsatz der Polizei. Im Zuge der Demonstration soll eine Teilnehmerin mit Kreide an das Gebäude der Staatsanwaltschaft am "Waageplatz" geschrieben haben. Als sie die Demonstration verlassen wollte, wurde sie von zahlreichen Polizeibeamt_innen zu Fuß, wie auch auf Motorrädern, verfolgt. In dem Hauseingang eines Modegeschäftes wurde sie durch die Beamt_innen gewaltsam festgehalten. Um zu verhindern, das herbeieilende Unterstützer_innen ihr zu Hilfe kommen konnten, wurde sogar das Gitter des Geschäftes heruntergelassen. Vor dem Laden stehende Demonstrationsteilnehmer_innen, die die Freilassung der Frau forderten, wurden von der Polizei mittels Gewaltanwendung weggedrängt. Erst nach der Personalienfeststellung wurde die Teilnehmerin wieder entlassen. Der Demonstrantin droht jetzt eine Anzeige wegen "Körperverletzung", da sie angeblich einen Beamten geschubst haben soll. "

Die Pressestelle der Polizei schreibt hierzu u.a.:
"Zu einem Zwischenfall kam es, als eine weibliche Demonstrantin gegen 16.00 Uhr aus dem Aufzug heraus vermutlich mit Kreide an die Außenfassade der Göttinger Staatsanwaltschaft [redaktionelle Anmerkung goest: hier irrt die Polizei, das Gebäude gehört der Stadt] eine themenbezogene Parole schrieb. Die Frau wurde daraufhin von Einsatzkräften aufgefordert, dies zu unterlassen und den Schriftzug von der Fassade zu entfernen. Gleichzeitig wurde ihr die Feststellung ihrer Personalien bei Nichtbefolgen zwecks Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche angekündigt. Anstatt der Aufforderung nachzukommen reagierte die Kundgebungsteilnehmerin jedoch uneinsichtig und unkooperativ und schloss sich wieder dem Aufzug an. Vermutlich um sich der von der Polizei angekündigten Personalienfeststellung zu entziehen, wollte sie sich wenig später mit einem Fahrrad von der Demo in Richtung Düstere Straße entfernen. Einige Einsatzbeamte und ein Polizist auf einem Motorrad folgten der Frau und konnten sie kurz danach anhalten. Gegen ihre anschließende Überprüfung setzte sich die Demonstrantin sofort körperlich zur Wehr. Rund zehn andere Kundgebungsteilnehmer wurden auf die Situation aufmerksam und liefen vom Demonstrationszug aus in die Düstere Straße, um die Frau zu unterstützen bzw. ihr zu helfen. Dabei kam es zu Schubsereien und kleineren Rangeleien mit den Polizeibeamten, die die ungestörte Durchführung der Personalienfeststellung absichern wollten. Verletzt wurde niemand. Im Anschluss an die Identitätsfeststellung wurde die Frau vor Ort entlassen. Die Polizei leitete gegen sie und fünf weitere Demonstrationsteilnehmer Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern an." (>>Quelle)

 

Protest gegen Repression wird mit Repression begegnet
Polizei hält Demonstration (und die Stadt) unter permanenter Kontrolle

31.1.10 / Für Samstag, den 30.1.10 riefen die BewohnerInnen der Studierendenwohnhäuser "Rote Straße" zu einer Demonstration gegen das Vorgehen der Polizei auf. Die Protestdemonstration, die um 17.40 vom Marktplatz loszog umfaßte schätzungsweise 500 Menschen. Bereits vorher waren an vielen Stellen in der Stadt Polizeiwagen postiert: z.B. am Langericht/Godehardstraße, vor der Staatsanwaltschaft am Waageplatz, Landkreisverwaltungsgebäude Reinhäuser Landstr., usw. . Gleichzeitig begegnete man beim Gang durch die Stadt an jeder Ecke, in jeder Straße mindestens einem Polizeifahrzeug, das da stand oder gerade die Straße entlang fuhr.

Die DemonstrantInnen im vorderen Teil umhüllten den Zug in bekannter Weise mit Transparenten. Schwarz- und grünuniformierte Polizei ging an den Seiten und hinter der Demonstration und ließ die Menschen in einem, nur nach vorne offenen Wanderkessel laufen. Über Lautsprecher aus der Demonstration heraus wurde die Polizei mehrfach aufgefordert, das "Spalier" zu beenden, es sei völlig "unangemessen und unnötig". Diese Aufforderung juckte die Polizei erwartungsgemäß in keinster Weise und die Demonstration lief danach weiter im Spalier.

Im krassen Gegensatz zum sichtbaren Kräfteverhältnis stand die Wortradikalität in den Redebeiträgen. Ein Redner der A.L.I betonte bei einer Ansprache vor dem Carré unter anderem, man wolle sich nicht an der "Diskussion über technische Defekte" beteiligen. Offensichtlich meinte er die Auseinandersetzung mit der Polizei über die Anschlagsvermutungen und die daran geäußerten Zweifel. Sattdessen kündigte er kämpferische Stärke und Entschiedenheit an.

In einer Pressemitteilung der ALI vom 30.1.10 heisst es später: "Unter anderem in der Bürgerstraße kam es zu Rangeleien zwischen Demonstrierenden und Polizei. Kurz vor Ende der Demonstration eskalierte die Situation in der Roten Straße, als Polizeieinheiten sich herausfordernd vor den Hauseingängen linker Wohngemeinschaften aufbauten. Nach der Aufforderung durch die Demonstrierenden, die Häuser freizugeben, kam es zu Übergriffen der Einsatzkräfte. Dabei wurden Tonfas und Pfefferspray eingesetzt. Mehrere Menschen wurden verletzt, Personalien festgestellt und mindestens zwei Personen wurden in Gewahrsam genommen." (Tonfas = Schlagstöcke mit Quergriff, die unter das Waffengesetz fallen).

Kommentar:
Wie bei der Conny-Demo wurde von der Polizei auch diesmal gezielt an einer symbolischen Stelle besonders provoziert. Während der Conny-Demo gingen Greiftrupps der Polizei ausgerechnet bei der Gedenkkundgebung am Mahnmal der Todesstelle von Conny in die Demo um Leute herauszugreifen. (Siehe Bericht ). Diesmal postierten sie sich an den Häusern der Rote Straße und sperrten sie gegenüber den DemonstrantInnen ab. Da die Demonstration gerade gegen die Durchsuchung dieser Häuser gerichtet war, kann dies nur als eine gezielte Provokation gewertet werden.
Die Botschaft der Polizeistrategie ist hier: "Wir machen was wir wollen, auch da wo es Euch am wenigsten passt - und ihr könnt gar nichts machen." Dies erfolgt möglicherweise in der Absicht, Resignation zu erzeugen. Es könnte einige der Gedemütigten aber auch zu unbedachten Reaktionen verleiten.
Bleibt zu hoffen, dass trotzdem eher eine realistische Einschätzung der Kräfteverhältnisse und ein kühler Kopf die Oberhand behalten.

 

Polizei lässt unerwähnt, dass ein Wasserkocher beim Landkreis explodiert war

Eine "USBV" oder einfach nur ein Brand?
Bei der Polizeipressekonferenz so wird von Teilnehmern berichtet, sprachen die Polizeivertreter von einer "USBV" . Dieses Kürzel steht für "Unkonventionelle Spreng und Brand - Vorrichtung". Nachdem bekannt wurde, dass ein Wasserkocher zur fraglichen Zeit im Landkreisgebäude explodiert war erhebt sich die Frage, ob dies die sogenannte USBV gewesen sein soll und warum die Polizei diese Information der Öffentlichkeit vorenthalten hat.

29.1.10 / Die unten aufgeführten E-Mail-Texte wurden uns als Rundschreiben der Göttinger Stadtverwaltung zugeschickt. Eine Verifizierung durch Nachfragen der hier genannten Stellen konnte zunächst nicht erfolgen, dennoch erschien uns der Hinweis eine Veröffentlichung wert. Am Freitag den 29.1. erreichte uns die Mail einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, die offensichtlich in Absprache mit der Leitung des Rechtsamtes eine Löschung ihres Namens und eine Löschung der Adressatenliste verlangte. Dadurch ist. u.E. quasi eine Authentifizierung des Schreibens erfolgt. ! Den Namen der Mitarbeiterin haben wir selbstverständlich gelöscht.


Am Freitag Morgen ist ein Wasserkocher beim Landkreis "explodiert"
Am Freitag Mittag spricht die Polizei von einem Brandanschlag.

Polizeimeldung 22.01.2010 | 13:30 Uhr
"POL-GOE: (41/2010) Brandanschlag im Landkreisgebäude"

28.1.10 / Der Redaktion vorgelegte Texte aus E-Mails der Stadt Göttingen belegen, dass am Freitag im Gebäude des Landkreises ein Wasserkocher explodiert ist. Zeitgleich wird von der Polizei ein "Brandanschlag" gemeldet. Diese Fakten bedürfen dringend einer Aufklärung. In einer Presseerklärung vom 28.1.10 behauptet die Polizei, sie ermittele in allen Richtungen, spricht aber nur von einem Brandanschlag. Offensichtlich wird der Hinweis auf einen explodierten Wasserkocher nicht für eine Ermittlung in diese Richtung zum Anlaß genommen.

E-Mail in der Stadt Göttingen Gesendet: Freitag, 22. Januar 2010 14:13
Betreff: WG: Sicherheitshinweis
Hallo, ein Hinweis zu dieser E-Mail, mit der Bitte um Beachtung: Am Freitagvormittag ist ein Wasserkocher im Landkreis-Gebäude explodiert. Dieses nimmt FB 80 zum Anlass, dass bei Auffälligkeiten an technischen Geräten, sofort die Hausverwaltung, Hausmeister oder Pforte informiert werden müssen. Bitte geben Sie diese Info an Ihre Mitarbeiter/innen weiter.
Danke Mit frdl. Grüßen WXXXXXXX

E-Mail in der Stadt Göttingen Gesendet: Freitag, 22. Januar 2010 13:12
Von: XXX XXX
An: - Der Oberbürgermeister; - Dezernat A; - Dezernat B; - Dezernat C; - Dezernat D; 01 Referat des Oberbürgermeisters; 01.4 Zentrale Vergabestelle und Organisation; 02 Frauenbüro; 03 Rechnungsprüfungsamt; 04 Recht; 05 Büro für Integration; 11 FB Personal und Organisation; 20 FB Finanzen; 32 FB Ordnung; 37 FB Feuerwehr; 40 FB Schule; 41 FB Kultur; 50 FB Soziales; 51 FB Jugend; 53 FB Gesundheitsamt; 61 FB Planung, Bauordnung und Vermessung; 66 FB Tiefbau und Bauverwaltung; 67 FB Stadtgrün und Umwelt; 75 EB Göttinger Entsorgungsbetriebe; 80 FB Gebäude und Immobilien; FD 61.3 Bauordnung, Denkmalschutz u. Archäologie; FD 66.3 Bauverwaltung; FD 67.4 Stadtforstamt; Pflegekinderdienst; Seniorenzentrum Göttingen

Betreff: Sicherheitshinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebener Veranlassung (Vorfall beim Landkreis Göttingen) möchten wir Sie bitten, Ihre Mitarbeiter zur erhöhten Aufmerksamkeit bei ungewöhnlichen Vorkommnissen, Auffälligkeiten etc. zu sensibilisieren. Bitte umgehend die Hausverwaltung unter Tel. 2259/2311, die Hausmeister, Tel. 2117, oder die Pforte, Tel. 2139, informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Hausverwaltung FB Gebäude und Immobilien (.....)

 

Spekulation und Spürhund als Begründung für Hausdurchsuchungen
Polizeiaktion gegen Haus in der Roten Straße am 27.1.

28.1.10 / Der 27. Januar ist der Internationale Gedenktag in Erinnerung an die schrecklichen Verbrechen der Nazis im KZ Auschwitz. Dort wurden mehr als 20.000 Sinti und Roma umgebracht. " Insgesamt fielen geschätzte 220.000 bis 500.000 Sinti und Roma dem Rassenwahn der Nationalsozialisten und dem an ihnen systematisch geplanten Völkermord zum Opfer." (Quelle: Dt. Histor. Museum)
An diesem Gedenktag fand im Alten Rathaus ein Konzert mit Esther Bejarano und der Microphone Mafia zur Erinnerung und zum Aufruf gegen Faschismus und Rassismus statt. Am gleichen Abend bewegte sich ein großes Polizeiaufgebot in die nahe gelegene Rote Straße, sperrte die Straße ab und drang in das Haus Roten Straße 1 ein. Als Begründung für die anschließende Durchsuchung von Wohnungen wurde das Verhalten eines Spürhundes angegeben, der eine nicht näher definierte Spur vom Kreishaus bis ins Haus Rote Straße verfolgt habe. Dort wohnen vorwiegend Studierende die politisch links orientiert sind.
Vorausgegangen war die von Polizei und Medien verbreitete Behauptung eines Brandanschlags auf die Teeküche der Ausländerbehörde. Diese spekulativen Gerüchte wurden mit dem Hinweis garniert, es habe erst kürzlich Demonstrationen gegen die Abschiebung von Romafamilien gegeben, es sei deshalb ein politischer Hintergrund für einen Brandanschlag zu vermuten.
Die UnterstützerInnen der Romafamilien haben mehrfach daran erinnert, dass Deutschland eine Wiedergutmachungsschuld gegenüber den Sinti und Roma abzuleisten habe und die gegenwärtige Abschiebepraxis nun erneut Roma ins Verderben schicke, weil sie im Kosovo als Minderheit verfolgt werden und um ihr Leben fürchten müssen.
Vor dem Haus Rote Straße versammelten sich während der Hausdurchsuchung Menschen, die gegen das Vorgehen der Polizei protestierten. Es kam zu einer spontanen Demonstration in deren Verlauf die Polizei sich auch mit mehreren Fahrzeugen und PolizistInnen vor dem Alten Rathaus postierte. Die BesucherInnen des Ausschwitz-Gedenk-Konzertes mußten anschließend beim Verlassen des Gebäudes durch ein Polizeispalier gehen.

Ein Hund läuft in die Rote Straße - ja und?
Spürhunde sind durchaus in der Lage auch nach Tagen noch Spuren zu verfolgen. Die entscheidende Frage jedoch ist, auf welche Spur wurde er angesetzt? Wurde ihm das in der Behörde herumliegende Flugblatt zum Schnüffeln gegeben oder was? Es hatte eine kurzzeitige Besetzung der Ausländerbehörde aus Protest gegen die Abschiebungen gegeben, waren bei diesem Anlass Spuren geblieben, die nun mit dem Hund verfolgt wurden? (Anmerkung der Redaktion: Diese Fragen hätten wir gerne bei der Pressekonferenz der Polizei gestellt zu der goest.de wohlweislich nie eingeladen wird.)

Bericht der Gruppe A.L.I über den Verlauf der Hausdurchsuchungen
"Am Mittwoch, den 27. Januar 2010, gegen 18:30 Uhr drangen etwa 20 Polizisten in ein linkes Studentenwohnheim in der Roten Straße in Göttingen ein, um 4 Wohnungen zu durchsuchen. Alle anwesenden BewohnerInnen wurden sofort in das Wohnzimmer gesperrt und mussten dort erst einmal eine halbe Stunde verharren, ohne dass ihnen der Grund der Hausdurchsuchung mitgeteilt wurde. Gleichzeitig wurde die Rote Straße in Höhe Burgstraße und Jüdenstraße abgesperrt, nur AnwohnerInnen wurden nach Vorlage ihres Ausweises zu ihren Wohnungen begleitet.Währenddessen suchten Polizisten das Haus ab. Schließlich wurde den BewohnerInnen eröffnet, dass die Polizisten jedes Zimmer, in dem ein mitgebrachter Spürhund kläffen würde, gründlich durchsuchen wollen, so lautete der offensichtlich mit heißer Nadel gestrickte Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Göttingen von 16:23 Uhr desselben Tages. Bei dieser Gelegenheit wurde dann auch gleich zusätzlich ein alter Durchsuchungsbeschluss gegen einen der Bewohner aus der Schublade gekramt und vollzogen.Gesucht wurden unter anderem Beweismittel in Form von Bekleidungsstücken, dunklen Jacken, Fahrräder, Pappe und Filzstifte, beschlagnahmt wurden dann zwei Computer sowie verschiedene Datenträger, Bücher und Farben.Bereits während der Durchsuchung kam es zu einer Spontandemonstration mit ca. 200 TeilnehmerInnen. Die Polizei nahm 5 Personen vorübergehend fest. (...)"

Bericht der BewohnerInnen Rote Straße
"Gestern, am 27. Januar 2010, hat die Polizei eine Hausdurchsuchung in der Roten Straße 1 in Göttingen durchgeführt. Bereits gegen 19.00 Uhr hatte ein Großaufgebot an Einsatzkräften die Rote Straße abgesperrt. Anschließend wurden mehrere Zimmer von Bewohnerinnen und Bewohnern, sowie das Wohnzimmer und der Dachboden durchsucht. Darüber hinaus verschafften sich die Polizeikräfte Zutritt zu weiteren Zimmern. (...) Während der Durchsuchung verstießen die Polizistinnen und Polizisten gleich mehrfach gegen geltendes Recht. So verschafften sich die Beamten, ohne die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses darüber in Kenntnis zu setzen, Zutritt zur Wohngemeinschaft. Als die Betroffenen die Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses forderten, verweigerten die Polizeikräfte diese. Zudem wurde Sven Adam, der von den Betroffenen hinzu gerufene Anwalt, zunächst von Polizeibeamten daran gehindert zum Haus zu gelangen. (..)

 

2010 Fragen zu dem Brand in der Landkreisverwaltung

25.1.10 / Die Polizeipressestelle veröffentlichte am 22.1. eine Mitteilung mit der Überschrift "Brandanschlag in Göttinger Landkreisgebäude - Mitarbeiter verletzt, politischer Hintergrund vermutet." Wie aus der Mitteilung hervorging, war der sachliche Hintergrund ein Brand und eine "Verpuffung" in einer Teeküche des Gebäudes. Ohne auf den spekulativen Charakter der Aussage hinzweisen hieß es: "Im Gebäude des Landkreises Göttingen an der Reinhäuser Landstraße ist am Freitagmorgen (22.01.10) nach ersten Erkenntnissen ein Brandanschlag verübt worden. Ein Mitarbeiter wurde dabei verletzt." Mit diesen Worten wurde zu einer Pressekonferenz eingeladen. Die Medien verbreiteten anschließend diese Version völlig unkritisch, ohne auf den spekulativen Charakter der Darstellung hinzuweisen. Fakt hingegen war: Es war nichts genaues bekannt. So war z.B. die Rede von, einer " unbekannten Spreng- und Brandvorrichtung". Wie kann von etwas, was unbekannt ist etwas genaueres sagen? Könnte die Ursache dann nicht vielleicht auch eine Kaffeemaschine gewesen sein?

[Nachtrag 27.1. : In der Teeküche hat vielleicht auch ein Kühlschrank gestanden. Defekte Kühlschränke können Brände auslösen, wie viele Berichte (z.B. aus Kassel) zeigen. Die anschliessende Verpuffung kam erst beim Einsatz eines Feuerlöschers zustande. Dies wäre erklärbar, wenn durch den Brand auch Fett bzw. Öl in Brand geraten war, das durch den Feuerlöscher aufgewirbelt wurde. Für Fettbrände sind spezielle Feuerlöscher notwendig]

Desweiteren wurde als "Beleg" für einen Anschlag angeführt: "In der Nähe des Tatortes wurde ein Schriftstück aufgefunden, das inhaltlich Bezug zur Abschiebepolitik nimmt. Ob der Fund im Zusammenhang mit dem Brandanschlag steht, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt." Es ist also noch nichts geklärt aber es wird von einem "Tatort" gesprochen. Da jedoch auch ein technischer Defekt infrage kommt, paßt die Verwendung des Begriffes "Tatort" nicht. Ein technischer Apparat ist kein Subjekt, das einen Tatort entstehen lässt. Folglich wird ausgehend von einer vagen Vermutung ein Sprachgebrauch gewählt, der nur auf eine bestimmte Interpretation hinauswill: ein Anschlag. Zu fragen ist außerdem, welches Schriftstück da gefunden wurde, ein Bekennerschreiben oder nur ein Flugblatt zum Thema Abschiebungen, das vielleicht sogar ein Mitarbeiter des Hauses dort hingelegt hat? Wurden die MitarbeiterInnen des Hauses dahingehend befragt?

Trotz all dieser vielen ungeklärten Fragen heißt es dann frank und frei "Die Polizei Göttingen geht jedoch insgesamt davon aus, dass die Tat einen politisch motivierten Hintergrund haben könnte." Eigentlich hätte der Satz folgendermaßen weitergehen müssen: "es könnte aber auch ganz anders sein, weil wir noch nichts genaues wissen und deshalb ist es auch Quatsch wenn wir diese Vermutung jetzt geäußert haben."

Bei einem Brand im Afro-Shop wurde vergleichsweise hartnäckig das Gegenteil behauptet: da beeilte sich die Polizei zu behaupten, es könne kein Brandanschlag gewesen sein, sondern nur ein technischer Defekt. Dies wurde behauptet, obwohl es vorher sogar Drohungen gegen den Afroshopbesitzer gegeben hatte. Sollte es im Landkreisgebäude einen technischen Defekt gegeben haben, werden die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung des Landeskriminalamtes vielleicht niemals das Licht der Öffentlichkeit erblicken.

Die vorschnelle Einschätzung, es handele sich um einen Brandanschlag , könnte dazu dienen, die Protestbewegung gegen die Abschiebungen für verschärfte Überwachung und polizeiliche Gegenmaßnahmen freizugeben. Die Bundesanwaltschaft wurde eingeschaltet - das BKA hat freie Bahn? Telefonüberwachung Marsch! EMail-überwachung Marsch! Handy-Bewegungsprofil Marsch! ?

Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Vermutung der Polizei zutrifft. Aber solange keine Beweise auf dem Tisch liegen, scheinen die vorschnellen Behauptungen dahingehend zu zielen, den Widerstand gegen die Abschiebungen zu kriminalisieren. Daher muß entschieden auf eine einwandfreie schnelle Aufklärung der Brandursachen gedrungen werden. Es kann nicht erneut hingenommen werden, dass wie im Fall des Brandes im SozioOeconomicum die Veröffentlichung der kriminaltechnischen Ermittlungen jahrelang aufgeschoben und schließlich völlig unterlassen wird. . Dort hatte man sich mit der Vermutung eines technischen Defektes zufriedengegeben, ohne je den Beweis dafür zu veröffentlichen. Vielleicht war es damals ja ein Anschlag gegen das Café Kollabs? So etwas würde die Polizei aber als pure unverantwortliche Spekulation von der Hand weisen.

Vielleicht verpuffen bei einer Veröffentlichung der ermittelten Tatsachen ja auch die politisch oportunen Spekulationen und Vermutungen der Polizei.

 

Obwohl eben noch gar nichts klar ist :
Auch die GRÜNEN gehen davon aus, dass es ein Brandanschlag war

Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Stadtrat 25.1.2010
"Ratsfraktion verurteilt Brandanschlag Die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN verurteilt scharf den Brandanschlag auf die Teeküche der Ausländerbehörde im Göttinger Kreishaus am 22.1.2010. "Wenn dieser Anschlag tatsächlich das Ziel gehabt haben sollte, von Abschiebung betroffenen Menschen in Göttingen zu helfen, hat er genau das Gegenteil erreicht", erklärt der integrationspolitische Sprecher der Fraktion, Mehmet Tugcu, der auch Sprecher des Göttinger Integrationsrates ist. Er betont: "Wir müssen zwei Dinge klar auseinanderhalten: Auf der einen Seite das berechtigte politische Ziel, die menschenunwürdige Behandlung von Migranten in den Ausländerbehörden und Abschiebungen zu beenden, und auf der anderen Seite die politische Aktionsform, die in diesem Fall schlicht und einfach kriminell war, weil sie den möglichen Tod unschuldiger Menschen in Kauf genommen hat. Von dieser Form der Durchsetzung politischer Ziele distanzieren wir uns entschieden!"

 

Wenzel kritisiert Verfassungsschutzpräsident Wargel

Stefan Wenzel ( Grüne ) hatte zunächst den "Anschlag verurteilt" und dabei die Vermutung der Polizei übernommen, dann aber dies als vorschnelle Spekulation angesehen und vor allem die Vorverurteilung verurteilt. Den ehemaligen Göttinger Polizeipräsidenten Wargel, der nun Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes geworden ist kritisierte Wenzel wegen dessen scharfmacherischen Reden. Ungewöhnlich scharf wies Wenzel auch auf dunkle Flecken der Verfassungsschutzvergangenheit im Zusammenhang mit der Ermordung Bubacks hin.

24..1.10 : "Brand im Göttinger Kreishaus Der Göttinger Abgeordnete Stefan Wenzel verurteilte den Anschlag auf eine Teeküche bei der Ausländerbehörde im Göttinger Kreishaus. "Sollte es sich tatsächlich um eine politisch motivierte Tat handeln, hätte der Verantwortliche denen für die er sich vermeintlich einsetzen wollte, massiv geschadet", sagte Wenzel."

31.1.10: In einer neuerlichen Mitteilung klingt das nun etwas anders:
"Vermutlicher Brandanschlag im Göttinger Kreishaus Wargel macht der Polizei die Arbeit schwer „Der neue Verfassungsschutzpräsident Wargel macht der Polizei die Arbeit schwer“, sagte der Göttinger Abgeordnete Stefan Wenzel (Grüne) nach öffentlichen Äußerungen Wargels zu dem Vorfall in Göttingen. Wenzel forderte eine professionelle und seriöse kriminaltechnische Arbeit der Polizei. Pauschale Vorverurteilungen heizten nur die Stimmung an. Zudem würden Urteile in Strafsachen immer noch durch Richter gesprochen und nicht durch Polizeipräsidenten oder Verfassungsschutzpräsidenten. Völlig überzogen sei auch Wargels Gerede von einer „Schwelle zum Terrorismus“, so Wenzel. Bevor der Verfassungsschutz diese Kategorie wieder in den Mund nehme, sei zu wünschen, dass die Rolle der Verfassungsschützer beim Anschlag auf Generalbundesanwalt Buback geklärt und die entsprechenden Akten vollständig offengelegt würden." **

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** Anmerkung der Redaktion: In seinem Buch "Der zweite Tod meines Vaters" listet dessen Sohn, der Göttinger Prof. Michael Buback Ungereimtheiten in der Aufklärung der Tat auf. Wichtige Zeugen wurden nicht befragt und die Akten sind nicht vollständig - über eine Verdächtige so Buback halten einige Personen eine schützende Hand . ( Siehe >>Interviews mit Buback im
>>Kölner Stadtanzeiger und bei >>Heise.de )

 

 

2008 : Brandanschlag auf Servicefahrzeuge der Stadtwerke, 150.000 Euro Schaden

7.12.08 / Eine angeblich "linksextremistische Gruppierung" wird für Brandanschläge auf Servicefahrzeuge der Gas- , Wasser- und Bussverkehrversorgers Stadtwerke verantwortlich gemacht

Am 29.11.2008, so der Polizeibericht, wurden durch Brandanschläge sechs Servicefahrzeuge der Stadtwerke zerstört oder stark beschädigt. Es wird von einem Schaden über 150.000 Euro berichtet. Auf der Mauer an der Godehardstraße sei "Nieder mit Kapitalismus, Patriarchat und Gewalt gegen Frauen, etc. !" geschrieben worden und deshalb ordnet die Polizei diese Brandanschläge einer "linksextremistischen Gruppierung" zu, der sie auch andere Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge z.B. der Bundespolizei am Bahnhof zuordnet. Weiter heisst es: "Nach Abschluss der Tatortbefundaufnahme gehen die Ermittler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass auch die Anschläge auf die Fahrzeuge der Stadtwerke dieser linksextremistischen Gruppierung zuzurechnen sind."

Kommentar: Also eine Gruppierung, die 150.000 Euro Sachschaden an einem städtischen Betrieb der Versorgungswirtschaft anrichtet ist zwar "extremistisch" aber schwerlich als irgendwie "links" zu verstehen, auch wenn sie zur Erklärung ihrer Tat den Spruch "Nieder mit Kapitalismus, Patriarchat und Gewalt gegen Frauen etc." hinterlassen haben sollte. Die Stadtwerke, das müßte hinlänglich bekannt sein, gehören mehrheitlich der Stadt Göttingen und stellen damit Eigentum der BürgerInnen dieser Stadt dar, das durch Gebühren und Fahrpreise erwirtschaftet wird. Die Zuweisung zu einer irgendwie linkspolitisch motivierten Tat, wie sie die Polizei vornimmt ist ziemlich unplausibel, es sei denn innerhalb der Linken sind ein paar Leute durchgeknallt oder haben neue Drogen entdeckt, die zur Bewußtseinseinengung führen. Ansonsten bleibt die Schuldzuschreibung wegen des gar zu blöden Spruches unglaubwürdig. ( Man fühlt sich an den Fall "Wienerwald" anfang der 80er in der Groner Tor Str. erinnert )

 

Brandanschläge Oktober 2006 bis Februar 2008

2.3.08 / Die Pressemitteilungen der Polizei berichten darüber, dass seit Oktober 2006 in Göttingen insgesamt 11 Brandanschläge auf Dienstfahrzeuge der Polizei, der Bundespolizei sowie Firmen- und Privatfahrzeuge erfolgt sind. Die Polizei ordnet diese Anschläge einer "linksextremen Gruppe mit einem Bezug zur regionalen oder überregionalen linksextremistischen Szene" zu.
Die Quellen der Zitate sind soweit nicht angegeben unter dem entsprechenden Datum auf dem Presseportal der Polizei zu finden

Die Brandanschläge erfolgten zu markanten Tagen/Nächten
Am 27.10.06 hatte sich der erste Fall in der Robert-Bosch-Breite ereignet: "am Abend des 27.10.2006 hatten Unbekannte im Anschluss an eine 'Warm-up-Demo' im Vorfeld einer NPD-Kundgebung versucht, einen VW-Transporter der Polizei Göttingen in Brand zu setzen". Der Einschub "im Anschluss an eine Warm-up-Demo" suggeriert, dass TeilnehmerInnen der Demo diese Tat verübt hätten , gleichwohl ist von Unbekannten Tätern die Rede - also nichts als Vermutungen und Stimmungsmache. Am 27.10. fand auch das "Antifa-Festival Fire and Flames" der A.L.I und am Tag darauf eine große Demonstration gegen die NPD statt.
Der nächste Brandanschlag auf ein Polizeifahrzeug fand zu einem ähnlich markanten Zeitpunkt statt.: am 20.5.07. Der Mai 2007 war geprägt von Veranstaltungen gegen den G8-Gipfel. Am 19.5. gab es in Göttingen eine Demonstration und am 26.5.07 einen Aktionstag gegen den G8 Gipfel. Beides fand vor der "Großdemonstration" in Heiligendamm am 2.6. statt.
Am 20.5.07 meldete die Polizei: "Auf dem Parkplatz der Bundespolizei in der Bahnhofsallee haben Unbekannte in der zu Sonntag (20.05.07) gegen 00.20 Uhr versucht, zwei Dienstfahrzeuge in Brand zu setzen. (...) Es ist nicht auszuschließen, dass der Brandanschlag im Zusammenhang mit der am Samstagabend (19.05.07) in der Göttinger Innenstadt stattgefundenen Demonstration der linken Szene gegen den bevorstehenden G 8-Gipfel in Heiligendamm steht und möglicherweise auf das Konto gewaltbereiter Sympathisanten der linken Szene geht." Auch hier wieder Vermutungen und Stimmungsmache.

Ereignisse werden zur "Serie"
In der Folgezeit listete die Polizei die unterschiedlichen Sachbeschädigungen an Fahrzeugen als Serie auf zu der sie folgende Fälle zählt:

7.9.07 Polizeidienstgelände der Groner Landstraße Unbekannte "versuchten mithilfe eines Brandsatzes, einen weiteren Funkstreifenwagen (VW T 5) in Brand zu setzen"
21.10.07 Brandanschlag im Ostviertel, ein hochwertiger Audi A 6 erheblich beschädigt.
18.11.07 schnitten Unbekannte in der Innenstadt die Dächer zweier Cabrios auf und warfen Brandsätze in die Fahrzeuginnenräume. Brandsätze zündeten nicht
2.12.07 auf dem Parkplatz hinter der Göttinger Lokhalle setzen Unbekannte einen LKW und einen neben diesem stehenden Anhänger in Brand.
29.12.07 Anschläge auf einen Pkw Audi und BMW Samstag, in der Göttinger Theaterstraße
8.2.08 Anschlag auf einen Firmenwagen der Telecom in Elliehausen
20.2.08, Brandsatz auf dem Vorderreifen eines auf einem Parkplatz der Bundespolizei am Bahnhof abgestellten VW- Busses

Verdachtsäußerungen von Polizei und Innenminister Schünemann begründen eine Ermittlungsgruppe
Für die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe ist offensichtlich a) eine derartige Serie und b) ein politischer Hintergrund notwendig, denn es heisst: "Die Polizei ging von Anfang an von einem politisch motivierten Hintergrund aller Brandanschläge aus. Daher wurden die Ermittlungen von der speziell eingerichteten "Ermittlungsgruppe (EG) Rad" des Staatsschutzkommissariates der Polizeiinspektion Göttingen und der für Staatsschutzdelikte zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen übernommen."
Ohne dass auf Ermittlungserkenntnisse hingewiesen wurde, sprachen Polizei und Innenministerium Verdächtigungen aus. So heisst es z.B. : Die Serie der Brandanschläge begann am 27. Oktober 2006, "Ein Zusammenhang mit einer am selben Tag stattgefundenen Demonstration der linksautonomen Szene in Göttingen, im Vorfeld einer versammlungsrechtlichen Veranstaltung rechtsextremistischer Gruppen am Folgetag, ist von Beginn an durch die Ermittler angenommen worden."
Und Innenminister Schünemann äußerte sich wie folgt: "Die A.L.I. ist neben der Gruppierung "redical (m)" der autonomen Szene Göttingens zuzurechnen. Angehörige der autonomen Szene engagieren sich insbesondere im "Antifaschismus-Kampf" und zeigen diesbezüglich hohe Aggressivität, welche sich auch in gewalttätigen Aktivitäten gegenüber Sachen und Personen äußert. (...) In diesem Zusammenhang ist auf die gewaltsamen Ausschreitungen von Autonomen anlässlich der Demonstrationen im Oktober 2005 und auf die Brandanschläge gegen Polizeifahrzeuge im Zusammenhang mit der Demonstration der NPD am 28.10.2006 und der Demonstration der autonomen Gruppierung "redical (m)" am 19.05.2007 hinzuweisen." (Quelle)
Am 16.1.08 berichtete die Polizei von einem Bekennerschreiben: "Eine bislang unbekannte linksextremistische Gruppe hat sich zu der Serie von neun Brandanschlägen auf Kraftfahrzeuge in Göttingen bekannt. Selbstbezichtigungsschreiben sind am gestrigen Dienstag (15.01.2008) bei zwei Zeitungsredaktionen in Hamburg eingegangen. In den vorliegenden Schreiben werden weitere Anschläge angedroht. Von den Ermittlern werden die aktuell vorliegenden Schreiben mit hoher Wahrscheinlichkeit als authentisch eingestuft. Ein Bezug zur regionalen oder überregionalen linksextremistischen Szene ist wahrscheinlich."

Letzte Anschlagsmeldung spricht von verletzten Beamten
Ein paar Wochen später, am 20.2.08, wurde ein erneuter Brandanschlag auf ein Fahrzeug der Bundespolizei in der Bahnhofsallee gemeldet bei dem ein entscheidend neuer Aspekt auffiel: "Zwei 47 und 54 Jahre alte Bundesbeamte konnten den Brandherd rechtzeitig löschen. Dabei zogen sich beide leichte Verletzungen zu. Sie kamen mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus, wurden aber mittlerweile nach Hause entlassen."

Kommentar ( Günter Schäfer / Redaktion goest )
Anlass für den vorliegenden Artikel war die Meldung am 20.2., dass zwei Beamte bei einem Brandanschlag verletzt worden seien. Diese Meldung klingt wie ein Anschlag auf das Leben der zwei Beamten. Die Beamten hatten sich dem Bericht zufolge offensichtlich zum Zweck der Löschung dem Brand genähert und waren nicht unmittelbar von dem Brand bedroht. Die Wirkung der Meldung "Brandanschlag - zwei Beamte verletzt" steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Tatsachen, so dass sich die Frage stellt "Wem nützt die Dramatisierung" ?
Diese Darstellungen erhöhen das Bedrohungspotential der Verdächtungen gegenüber den Gruppen, die Innenminister Schünemann markiert hat: "Antifaschistische Linke International (A.L.I.)" und "Redical (M)". Nach meiner Meinung ist das weniger sachliche Polizeiberichterstattung als eher Medienkampagne. Sollen die Brandanschläge als Argument für ein Vorgehen gegen diese Gruppen instrumentalisiert werden? Das hieße dann, eigentlich wäre es egal, wer den jeweiligen Anschlag zu verantworten hätte - es sollte aus politischen Gründen auf jeden Fall gegen die benannten Antifa-Gruppen vorgegangen werden. Wenn aber willkürliche polizeiliche Maßnahmen gegen diese Gruppen damit begründet werden, dass gesagt wird "Es ist nicht auszuschließen, dass die es gewesen sind" , dann wäre ein solches Vorgehen nicht rechtsstaatlich sondern polizeistaatsmäßig.
Die Ermittlungsgruppe "Rad" der Polizei wird spätestens nach dem letzten Anschlag eine Anordnung des Amtsgerichts Göttingen auf Überwachung der Telekommunikation gemäß § 33 a Nds.OG beantragen. Ein solcher Antrag muß schriftlich begründet werden. § 33 erlaubt die Überwachung nur wenn die "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" erforderlich ist. Das Amtsgericht könnte nun mit Hinweis auf die Meldung von verletzten Beamten diesen Antrag genehmigen. Allerdings wäre zu wünschen, dass sich das Amtsgericht nicht an wolkigen Pressemitteilungen orientiert, sondern die dramatisierte Darstellung der Fakten hinterfragt, bevor es eine solche Genehmigung für einen 3 Monate dauernden Eingriff in Grundrechte ausspricht. Möglicherweise ist das allerdings eh schon entschieden worden... aber gut dass wir mal drüber geredet haben.

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