Vom Polizeihund gebissen, Anklage gegen Polizei versandet, aber jetzt wegen "falscher Verdächtigung" der Polizei verurteilt. 2.11.15 Amtsgericht (Eingang Maschmühlenweg) Um 9 Uhr steht wieder ein Aktivist vor Gericht. Im Revisionsverfahren zum "Verdacht der falschen Verdächtigung".Im Juni diesen Jahres wurde er wegen Falschverdächtigung verurteilt, nachdem er im Sommer 2013 gegen eine "Pro Deutschland"-Wahlkampfveranstaltung demonstrierte und dabei zweimal von einem Polizeihund gebissen wurde. Wieder einmal wurde eine Anzeige wegen Polizeigewalt ohne Anhörung des Betroffenen als wichtigstem Zeugen eingestellt und eine Gegenanzeige konstruiert, die der Einschüchterung dienen soll. Bei den Protesten gegen die Pro-Deutschland-Kundgebungen am 28. August 2013 kam es neben Verletzungen durch prügelnde BFE-Cops auch zu Hundebissen in der Sültebecksbreite. Eine Polizistin ließ ihren Diensthund einen Gegendemonstranten gleich zweimal beißen. Ein Strafverfahren gegen die Polizistin wegen dieser Übergriffe wurde sang- und klanglos eingestellt. Prozessbericht von Unterstützer_innen des Angeklagten zum Gerichtsverfahren am 10.6.15 10.6.15 / "In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Göttingen wurde heute ein Mensch verurteilt, der 2013 gegen eine "Pro Deutschland"-Wahlkampfveranstaltung demonstrierte. Damals wurde er zweimal von einem Polizeihund gebissen - heute wurde er wegen Falschverdächtigung verurteilt. Zwischenzeitlich hatte er versucht, mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung den Hundeeinsatz gegen ihn auf Rechtmässigkeit prüfen zu lassen. Statt den Demonstranten anzuhören wurde das Verfahren sang- und klanglos eingestellt. Im Gegenteil - die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Polizeihundeführerin falsch verdächtigt zu haben. Es ging um die Formulierung, es habe eine "völlig friedliche Ausgangssituation" gegeben. Dies, so die Staatsanwaltschaft, sei eine bewusst wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an und verurteilte den vom Polizeihund Gebissenen zu 30 Tagessätzen Strafe. Ignoriert wurde dabei, dass es sich bei der beanstandeten Formulierung um eine subjektive Wertung des Betroffenen handelt. Auch aus versammlungsrechtlicher Sicht war die Gegendemonstration in jedem Fall so friedlich, dass sie niemals hätte aufgelöst werden können. Die "Unfriedlichkeit" wurde aus Sicht der Polizeizeug*innen damit begründet, es habe Rufe und Trillerpfeifenpfiffe gegeben." Im Polizeibericht von damals hieß es u.a. "Darüber hinaus wurde ein Teilnehmer der Gegendemonstration durch den Biss eines Diensthundes oberflächlich am Arm verletzt. (...) Verletzte Beamte gab es nicht."
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Abschiebungsgegner_innen im Visier der polizeilichen und juristischen Reaktionen 10.1.15 / Wem bei einem Polizeieinsatz, insbersondere unter Beteiligung der BFE von Polizeibeamten Verletzungen oder Schmerzen zugefügt werden, wer von ihnen genötigt oder beleidigt wird, dem wird es sehr schwer gemacht, dagegen juristisch vorzugehen. Da die Beamten keine Identifikationshinweise tragen und auch auf Befragen nicht ihre Namen nennen, bleiben nur die Beweismöglichkeiten per Videoaufnahmen und Fotos. Bei einer Anzeige reagieren die Polizeibeamten meist mit einer Gegenanzeige und vor Gericht haben die Aussagen von Polizeibeamten stets mehr Gewicht als jene von Demonstrierenden. Beispiel: Bei
der Verhinderung einer Abschiebung am 10 April 2014 im Neuen Weg "war
es vor und im Haus zu einem umstrittenen Einsatz der Göttinger Beweissicherungs-
und Festnahmeeinheit (BFE) gekommen, bei dem mehrere Demonstrierende durch
Reizgaseinsatz und Schläge zum Teil erheblich verletzt wurden. Nachdem
sich die eingesetzten BFE-Beamten durch eine Wohnung im Souterrain des
Hauses Zugang zum Treppenhaus verschafft hatten, setzten diese unangekündigt
und unvermittelt Reizgas gegen die Personen im Treppenhaus ein und brachten
diese auch unter Einsatz von Schlägen und Schmerzgriffen ins Freie.
In der Folge wurde aber nicht gegen Polizeibeamten sondern nur gegen Demonstrierende
polizeilich ermittelt. Am ende konnten zwei
beschuldigte Demonstranten noch froh sein, dass das Ermittlungsverfahren
eingestellt wurde. Rechtsanwalt Rasmus Kahlen fest,
kritisiert aber die bisherige Untätigkeit der Staatsanwaltschaft
in Bezug auf den unverhältnismäßigen Einsatz der Göttinger
BFE: "Es ist mir ist unverständlich, warum nach meinem Kenntnisstand
seitens der Staatsanwaltschaft Göttingen weiterhin keine Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen die beteiligten
Beamten geführt werden." Erkennungsdienstliche (ED)-Behandlung nach Einsatz für die Rechte eines Asylbewerbers Ein Demonstrant klagt
gegen jenen Polizeieinsatz am 10.4.14 vor dem Verwaltungsgericht. Nun
wird dieser Mensch von der Polizei zu einer Erkennungsdienstlichen Behandlung
vorgeladen. Im November 2014 setzte sich der selbe Demonstrant dafür
ein, dass eine von der Abschiebung bedrohte somalische Familie die ihr
zustehende Hilfe vom Sozialamt ausgezahlt bekam, nachdem deren Abschiebung
verhindert worden war. In diesem Zusammenhang wurde ihm
vorgeworfen "eine Tür im Neuen Rathaus zu ungestüm geöffnet
zu haben", wodurch sich eine Mitarbeiterin im Rathaus körperlich
verletzt gefühlt haben soll. Dies reicht dann als Grund für
eine ED-Behandlung. Februar 2015: Abschiebegegner
vor Gericht Nach dem Freispruch
des Angeklagten Zur grundsätzlichen Problematik des Widerstands-Paragrafen: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/13/die-maslose-polizei/ |
Repression nach Abschiebeverhinderung und Begleitung von Flüchtlingen zum Sozialamt Stellungnahme von AK
Asyl Göttingen und Antitassistisches Aktionsplenum Göttingen
(arap) Am 9.10.14 hat eine Reihe
von politischen Prozessen gegen jene Abschiebegegner_innen begonnen. Angeklagt
werden mehrere Menschen, denen die üblichen Straftaten vorgeworfen
werden - Widerstand gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruch, Beleidigung,
Körperverletzung, etc. . Die nächsten Gerichtstermine sind am
28.11, 1.12 und 9.12.2014 jeweils um 9 Uhr beim Amtsgericht. Am 3. November 2014 haben
erneut 120 Menschen durch ihre Entschlossenheit und ihren Widerstand die
Abschiebung einer somalischen Familie aus der Flüchtlingsunterkunft
Maschmühlenweg-Neuer Weg verhindert. Kurz danach sind Aktivist_innen
gemeinsam zur Ausländerbehörde (sic!**)
gegangen, um das ausstehende und der Familie zustehende Geld, ihre Sozialleistungen,
abzuholen. Die Familie hatte nur bis zum Tag der angekündigten Abschiebung
Geld bekommen. Da sie Angst hatten, selbst bei den Behörden zu erscheinen,
hatten zwei Aktivist_innen eine Vollmacht der Familie bekommen, um diese
den zuständigen Behörden zu zeigen und das Geld zu holen.
**(gemeint ist hier wohl die Abteilung der
Sozialbehörde, die für die Auszahlung zuständig ist) Einige Tage später bekam
der AK Asyl dann Post von der Stadt Göttingen. In dem Brief stand,
dass sich wegen der großen Menschenmenge im Erdgeschoß des
Rathauses Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörde bedroht gefühlt
hätten. Und deswegen baten der Ordnungsdezernent und die Sozialdezernentin
um ein Gespräch mit uns. Soweit der Auszug Teil II, >>Die komplette Stellungnahme ist auf Papiere-für-alle-Homepage
Kriminalisierungsversuch von Abschiebegegner_innen : Vorladung zur Polizei Am 3. November 2014 hatte eine göttinger Initiative eine erfolgreiche Aktion auf die Beine gestellt: nämlich die Abschiebung der somalischen Familie Jamac nach Italien zu verhindern. An diesem Tag hat die Polizei ihre willkürliche Abschiebepraxis abgebrochen, weil so viele Menschen auf der Straße mit ihrer Solidarität präsent waren und zivilen Ungehorsam geleistet haben. Am selben Tag sind mehrere Aktivist_innen zur Ausländerbehörde gegangen um mit einer Vollmacht die ausstehenden Sozialleistungen der Familie abzuholen. Ein Engagement, das eigentlich mit Preisen für Zivilcourage bedacht werden sollte wird nun stattdessen mit einer polizeilicher Vorladung wegen angeblichen Hausfriedensbruch gegen einen Abschiebegegner beantwortet. Abschiebegegner: Zeitgleiche Vorladung zur Polizei und zur Agentur für Arbeit Aber nicht nur das: merkwürdigerweise
flattert eben diesem Aktivist zeitgleich eine Vorladung des Jobcenters
ins Haus nach § 59 Meldepflicht. Das Jobcenter hatte den Verdacht, angestoßen
durch einen anonymen Hinweis, dass sich der Abschiebegegner ohne Erlaubnis
vom Jobcenter im Ausland aufgehalten haben soll. Falls dem so gewesen
wäre, hätten der Person Sanktionen in Form von Kürzungen der Sozialleistungen
gedroht. Zufall, Denunziation oder Zusammenarbeit von Behörden, oder eine
besondere Art und Weise gegen engagierte Abschiebegegner vorzugehen? |
Mit Polizeivideo Polizeibehauptungen widerlegt Am 9.10.14 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein "Prozess wegen Blockierens einer Abschiebung"statt. Es war der erste in einer Reihe von Prozessen gegen Menschen, die am 10. April 2014 eine Abschiebung im Neuen Weg durch eine Blockade und aktives Handeln unmöglich machten. Bei dem Räumungsversuch der Göttinger BFE im Neuen Weg war es zum Einsatz von Polizeihunden, Pfefferspray und Faustschlägen gegen die BlockiererInnen gekommen. Der Prozess und die kommenden Prozesse richten sich aber nicht gegen die BFE, sondern gegen die Opfer der Polizeiagressionen , die Teilnehmer_innen der Blockade. 9.10.14 / Bericht
der Grünen Jugend vom Prozess Am 9. Oktober 2014 wurde der Abschiebungsgegner freigesprochen. Weitere
Anklagen , diesmal wegen Beleidigung / Prozesstermine 17.11.14 / Grüne Jugend, Jusos und Kreisverband DieGrünen/Bündnis 90 solidarisieren sich mit den Abschiebungsgegner*innen und bekräftigen die Forderung, die Göttinger BFE endlich abzuschaffen. "Gegenstand der anstehenden Prozesse sind angebliche Beleidigungsdelikte, die im Nachgang der Eskalation der Polizeigewalt stattgefunden haben sollen. Angesichts der vorherigen vielfachen Körperverletzung durch BFE-Beamt*innen mittels Pfefferspray, Faustschlägen und Polizeihunden sind Beleidigungen emotional mehr als nachvollziehbar. Darüber hinaus ist noch nicht geklärt, ob der gesamte Polizeieinsatz überhaupt rechtmäßig war. Über eine entsprechende Verwaltungsklage wurde noch nicht verhandelt. Der Einsatz der BFE und einer Hundestaffel zur Durchsetzung einer Abschiebung war jenseits jeder Verhältnismäßigkeit. Auch die Göttinger Grünen halten an der Forderung fest, die BFE abzuschaffen." |
Schöffe
werden / 6.2.13 / Neben hauptamtlichen Richtern hat es die allgemeine Vernunft so eingerichtet, dass Menschen "aus dem Volk" mit ihrer Lebenserfahrung als ehrenamtliche Richter, sprich "Schöffen" eingesetzt werden. Die Gerichte sollten Schöffen haben, die von ihrem Recht, die Verhandlung sowie die Entscheidung mit zu beeinflußen rege Gebrauch machen. Die zusätzliche Befragung der Zeugen, Sachverständigen und Ermittlungsbehörden durch die Schöffen mag ein Richter / eine Richterin vielleicht nicht gerne sehen, kann dies aber nicht verhindern, denn die Schöffen sind absolut gleichberechtigt. Schließlich ist es sogar möglich, dass Schöffen den Richter bei der Urteilsfindung in der nicht-öffentlichen, Besprechung überstimmen und den Fall gegen den Richter entscheiden. Jeweils ein Richter und zwei Schöffen müssen mit 2/3 Mehrheit entscheiden. Die Regel ist bislang jedoch wohl eher, dass Schöffen wie Statisten schweigend den Verhandlungen beiwohnen und sich vor der Autorität des Richters ducken. Damit ihre Stimmen nicht durch juristische "Besserwisser" unter den Richtern unterdrückt werden, wäre eine stärkere Organisation der bundesweit mehr als 50.000 Schöffen sinnvoll, die den Schöffen den Rücken stärkt. Diese Funktion kann der Schöffenverband erfüllen, dessen Landesverband Niedersachsen/Bremen über >>schoeffen-nds-bremen.de zu erreichen ist. Mitglieder erhalten Fortbildung und allerlei andere Unterstützung. Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung von ca. 5 Euro die Stunde plus Fahrkostenerstattung. Arbeitgeber sehen es jedoch nicht gerne, wenn ihre Beschäftigten absolut feste Termine von den Gerichten vorgesetzt bekommen, die sie verpflichtet sind wahrzunehmen. (Achtung Schichtarbeiter - das Arbeitszeitgesetz gilt hier nicht - kann also nach der Nachtschicht im Krankenhaus einen Pflichtermin bei Gericht geben). Die Schöffen werden bundesweit für einen Zeitraum von 5 Jahren bestimmt und 2013 beginnt die nächste Amtsperiode. Eine Bewerbung muß bis spätestens 28.2.13 dem Referat Recht der Stadt Göttingen (zuständig Herr Wolkenhauer) zugehen. >> Bewerbungsformular Sowohl die >>Stadtverwaltung als auch das >>Gericht bieten weitere Informationen zum Schöffenamt an. |
Öffentliches "Blockadetraining"
verboten! - Kapriolen des Ordnungsamtes Artikel über die Veranstaltung mit einer Dokumentation der Behördenschreiben siehe >Blockade.htm Das
Ordnungsamt Göttingen verbietet die "öffentliche Darstellung
des Wegtragens von Personen". Dies war Bestandteil des "Blockadetrainings"
zu dem die Grüne Jugend aufgerufen hatte. Das Blockadetraining sollte der
Vorbereitung von Protesten gegen den Naziaufmarsch in Bad Nenndorf dienen. Die
Versammlung vor der Jacobikirche soll nun ohne Blockadetraining stattfinden. Die
Frage ist nun, ob ein Sich-auf-den-Boden-Setzen schon als Blockadetraining polizeilich
aufgelöst werden soll. (So ganz ernst kann man das alles nicht nehmen) |
Bündnis Für gesellschaftliches Engagement gegen Kriminalisierung und politische Justiz
http://www.politische-justiz.org/
23.7.10 / Das Bündnis erinnert noch einmal an "die Resolution des Stadtrates vom 7. Mai 2010. Sie wurde anlässlich des Erscheinens der Broschüre "Für gesellschaftliches Engagement - gegen Kriminalisierung und politische Justiz" verabschiedet. In der Broschüre des Bündnisses werden zahlreiche Verletzungen von Bürgerrechten in Göttingen von Seiten der Polizei und politisch motivierte Urteile der Justiz dokumentiert. Der Rat der Stadt Göttingen hat mit der Resolution angezeigt, dass er weiteren Gesprächsbedarf zu dem Thema hat. Für die Entwicklung des städtischen Zusammenlebens jetzt und in der Zukunft wird es darauf ankommen, dass ein Eingreifen in politische Auseinandersetzungen mit kreativen Aktionsformen möglich ist und auch unbequeme emanzipatorische Positionen zum Ausdruck gebracht werden können. Öffentliche politische Interventionen und Interessenauseinandersetzungen dürfen nicht durch die Drohung mit juristischer und polizeilicher Schikanierung und Verfolgung behindert werden. Dies ist aus Sicht des Bündnisses jedoch seit einiger Zeit der Fall, u.a. aufgrund der Inflation von beispielhaft in der Broschüre dargestellten behördlicher Verfolgungsmaßnahmen. Der vom Rat der Stadt Göttingen im Rahmen der Resolution vorgeschlagene "Runde Tisch" muss in diesem Sinne das Ziel haben zu beraten, wie solche Vorgänge von Kriminalisierung und politischer Justiz zukünftig verhindert werden können. Er sollte hierfür ein öffentliches Forum mit neutraler Moderation bieten. Im Bündnis gibt es ein großes Interesse an einer konstruktiven Diskussion, die dieses Ziel verfolgt.
Veranstaltungsreihe Donnerstag, 8. April, Omerta in Uniform ? Wie lügt die Polizei? Veranstaltung mit Thomas Wüppesahl (Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritische Polizistinnen und Polizisten) und Patrick Humke-Focks (DIE LINKE, MdL) 19:00 Uhr Holbornsches Haus (Rote Str. 34), Göttingen Veranstaltet von der Grünen Jugend Göttingen und der Linksjugend [?solid] Northeim Göttingen Montag, 12. April, Protokoll einer Observation ? Zum Göttinger Überwachungsskandal 2004 Lesung aus den Akten der verfassungswidrigen Überwachung eines Anti-Atom-Aktivisten 19:00 Uhr ZHG 001 (Campus), Göttingen Veranstaltet vom Anti Atom Plenum Göttingen Dienstag, 20. April, Die Renaissance der öffentlichen Ordnung Veranstaltung mit Dr. Klaus Ronneberger 18:00 Uhr ver.di- Geschäftsstelle (Groner Tor Str. 32), Göttingen Veranstaltet von der Fachgruppe Sozialwissenschaften und der Fachgruppe Geschichte Mittwoch, 21. April 2010 Verfolgt ? verdächtigt ? eingeschüchtert. - Zur Geschichte & Gegenwart des §129 (a/b) Veranstaltung mit Enno Brand, Johannes Hentschel (Rechtsanwalt) und Joachim Lau (Rechtsanwalt) , 19:00 Uhr ZHG 004 (Campus), Göttingen Veranstaltet von der Basisgruppe Geschichte Samstag, 24. April 2010, Wie Städte im Namen der Sicherheit sozial sortiert werden Veranstaltung mit Jun. Prof. Dr. Bernd Belina 18:00 Uhr Theaterkeller (Geismar Landstr. 19), Göttingen Veranstaltet von der Basisgruppe Geschichte Dienstag, 27. April, Zwischen Knüppel und Kommunikation. Polizei und Protest in der Bundesrepublik Vortrag und Diskussion mit Michael Sturm (Uni Leipzig) 19:00 Uhr Institut für Kulturanthropologie (Friedländer Weg 2), Raum PH 05 Veranstaltet von der Basisgruppe Fusion Mittwoch, 28. April 2010 Der Polizeieinsatz während des G8-Gipfels in Heiligendamm Rückblick auf und kritische Einschätzung des Polizeieinsatzes während des G8-Gipfels in Heiligendamm Vortrag und Diskussion mit Werner Rätz (Bonn) , 19:30 Uhr, ZHG 004 (Campus), Göttingen Veranstaltet von Attac Göttingen Donnerstag, 29. April 2010, Zu viel Macht ? zu wenig Kontrolle? Neuere Polizeientwicklung, Kontrolldefizite und Sanktionsimmunität Veranstaltung mit RA Dr. Rolf Gössner, Vize-Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin), Mitglied der Jury des Big Brother Award und Mitherausgeber des Grundrechte Report 19:00 Uhr Kino Lumiere (Geismar Landstr. 19), Göttingen Veranstaltet von Schöner Leben Göttingen in Kooperation mit dem Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. und der Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen e.V. Donnerstag
6. Mai Schuldig um jeden Preis Von
der Neuauflage der Totalitarismustheorie, Mollies im Mai und Kundus in Kreuzberg.
19.00 h , Apex ,Burgstr.
46 Veranstaltung Martina Arndt, Rechtanwältin (Berlin) Ulrich von Klinggräf, Rechtsanwalt
(Berlin) Victor Neuss, Aktivist der Antifaschistischen Linken Berlin ALB. Freitag, 7. Mai 2010, Radikal mutig: Meine Anleitung zum Anderssein Lesung mit Hanna Poddig19:00 Uhr, Buchladen Rote Straße (Nikolaikirchhof 7), Göttingen Veranstaltet von der ASJ Göttingen/Su?dniedersachsen Samstag, 8. Mai 2010, Autoritäten entblößen kreative Antirepression Workshop mit Hanna Poddig 12:00 16:00 Uhr, "links unten", Untergeschoss des Buchladens Rote Straße (Nikolaikirchhof 7), Göttingen Veranstaltet von der ASJ Göttingen/Südniedersachsen
Antirepressionsbroschüre 11.3.10 / Das Bündnis hat eine Broschüre herausgegeben, die die unterschiedlichen Fälle auflistet und beschreibt. Sie ist online abrufbar >> Antirepressionsbroschüre Inhalt: (Text:
Pressemiteilung des Bündnisses 7.3.20) Ein breites Bündnis aus
Parteien, Gewerkschaften und außerparlamentarischen Initiativen veröffentlicht
eine Broschüre zur Kriminalisierung von politischem Protest in Göttingen.
Sie treten damit ein "Für gesellschaftliches Engagement, gegen Kriminalisierung
und politische Justiz. Die Herausgabe der Broschüre ist der Auftakt zu einer
Veranstaltungsreihe zum Thema. Die Broschüre wird von folgenden Gruppen und Zusammenhängen herausgegeben: -
AntiAtomPlenum Göttingen Antifaschistische Linke International Arbeitskreis
Asyl Attac Göttingen
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Die unhaltbare "Anklage wegen Hausfriedensbruch" 1.
Amtsgericht Göttingen, Anklage wegen Hausfriedensbruch Wann
liegt ein Hausfriedensbruch vor?
Im
Prozess erklärten alle Zeuginnen und Zeugen, dass der Beschuldigte die Lokhalle
nicht betreten hatte, sondern sich auf dem freien Platz vor der Lokhalle aufhielt.
Der Polizei genügte dann die Aufforderung "Schaffen Sie den weg"
der Lokhallenverwalterin, um tätig zu werden. Sie verlangte dies mit dem
Hinweis auf ihr Hausrecht und angeblichen Hausfriedensbruch. Die Polizeibeamten
verschwendeten in ihrer Folgsamkeint keinen Gedanken daran, ob überhaupt
die Voraussetzung "umfriedetes Besitztum" vorlag und ob die öffentlich
nicht begrenzte Fläche zum Besitztum der Lokhalle gehört, ob also überhaupt
die Voraussetzungen für einen "Hausfriedensbruch" bestehen. Anscheinend
orientierte sich die verantwortliche Polizeileitung nicht an der Frage, was rechtens
sei, sondern daran, welcher der Kontrahenten ihrem Gefühl nach zum schützenswerten
Teil der Gesellschaft gehört. Den Schutz der grundgesetzlich gesicherten
Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit scheint sie bei dieser Abwägung
nicht favorisiert zu haben. Es ist schon lächerlich, dass ein Demonstrant,
der seine Kritik mit Kreide an eine Wand schreibt, wo sie der nächste Regen
wegwischt, anschließend an Armen und Beinen gepackt vom Platz geschleppt
wird. goest-Kommentar
zur Entscheidung des Amtsgerichts / G. Schäfer 2.
Schließlich : Freispruch - denn kein Hausfriedensbruch auf öffentlichen
Flächen |
Unrechtmäßige Hausdurchsuchung zwecks Informationsbeschaffung Verwaltungsgericht
erklärt Unrechtmäßigkeit 2009 Verwaltungsgericht erklärt Unrechtmäßigkeit 29.9.09 Pressemitteilung Rote Hilfe 29.9.09 "Gericht erklärt groß angelegte Hausdurchsuchung für rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte heute im 2. Verhandlungstag die von einem Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr durchgeführte Hausdurchsuchung eines weitgehend von Linken bewohnten Mehrfamilienhauses sowie die dabei angefertigte Fotodokumentation für rechtswidrig. Auslöser für den Einsatz war ein Fund von Kleinstmengen an Chemikalien im September letzten Jahres. Die Polizei begründete die Durchsuchung des Hauses mit der Suche nach weiteren gefährlichen Materialien und vermeintlich im Haus befindlichen schlafenden oder sich der Räumung widersetzenden BewohnerInnen, welche in Sicherheit hätten gebracht werden müssen. Das Gericht konnte sich den Ausführungen des Einsatzleiters der Polizei nicht anschließen und verurteilte die gezielte Durchsuchung der Wohnungen. Schließlich hatte die Polizei durch die Staatsanwaltschaft lediglich die Erlaubnis zur Durchsuchung der zum Kellerraum gehörenden Wohnung, nicht jedoch für die Durchsuchung der anderen Wohnungen. Zwar hätten die übrigen Wohnungen zur Überprüfung auf gefährliche Gegenstände oder Personen begangen werden dürfen, jedoch nicht ohne konkrete Anhaltspunkte. Diese waren laut Meinung des Gerichts jedoch nicht gegeben, dassder Einsatzleiter die dringliche Gefahrenlage auf unsachgemäße Elektroinstallationen, wie z.B. „ Mehrfachsteckdosen in Mehrfachsteckdosen“ und unklare Untermietverhältnisse zurückführte. Grund für diese verqueren Annahmen waren seine Erfahrungen mit „vergleichbaren Objekten“ in der Vergangenheit, sprich Wohnungen mit Haupt- und Untermietern. Auf Kritik des Gerichts an seiner fadenscheinigen Begründung der Durchsuchung zeigte sich der Einsatzleiter wenig einsichtig, jedoch gab er an, dass er die Rechtswidrigkeit der von ihm angeordneten Video- und Fotodokumentation der Durchsuchung mittlerweile, nach einem Blick ins Gesetzbuch, selbst einsehe. In Anbetracht der Tatsache, dass der Einsatzleiter die Anordnung von Videoaufnahmen selbst eingesteht, scheint es paradox, dass das Gericht einzig an diesem Punkt die Klage abwies und den KlägerInnen 1/8 der Prozesskosten auferlegte. Sie hätten die Videoaufnahmen durch die Polizei beweisen müssen, um vollständig recht zu bekommen. Die Möglichkeit zum Beweis der Aufnahmen wurde den Klagenden jedoch durch die Polizei genommen, dassdiese die schon selbst eingestandenen Videoaufnahmen und Fotografien im Laufe des Verfahrens vernichtete. Die BewohnerInnen beklagen, dass durch die Entscheidung des Gerichts die weitere Aufklärung der Geschehnisse nicht mehr möglich sei. Das Gericht erklärte mit seinem Urteil die Begründung der Durchsuchung durch die Polizei für rechtswidrig, ging jedoch nicht auf weitere Verfehlungen und Unstimmigkeiten während der Durchsuchung ein. Schließlich bleibt unklar, warum die Polizei für die vermeintliche Suche nach Personen oder weiteren Chemikalien die gesamten Räumlichkeiten der BewohnerInnen aufs Genauste durchsuchte und hierbei Video- und Fotoaufnahmen von Schriftstücken und weiteren persönlichen Eigentums tätigte. So wurden zum Beispiel auch der Ausschluss der BewohnerInnen bei der Durchsuchung und das Aufbrechen der Wohnungs- und Zimmertüren, trotz vorhandener Schlüssel, nicht behandelt. Der eigentliche Grund für die Durchsuchung wurde während des Verfahrens lediglich verklausuliert unter dem Verweis auf „vergleichbare Objekte“ angeführt. Wir gehen davon aus, dass auch hier die Polizei die Gelegenheit nutzte, um ungestört Einblicke in linke Strukturen zu gewinnen. Hierbei scheint ihnen jedes legale und illegale Mittel recht. Hierfür sprechen auch die Anwesenheit von Staatsschutz und einer Tatortgruppe für besondere Kriminalität, welche auch die Durchsuchung der Wohnräume vornahm. Die verfahrensrelevanten Beweismittel wurden hierbei zeitlich verzögert vernichtet, so dass eine Auswertung durch den Staatsschutz durchaus möglich war. Der Einsatzleiter verlies den Gerichtssaal vor Urteilsverkündung und entzog sich so einer Belehrung durch das Gericht. Stattdessen ließ er sich lieber unter dem Einsatz von Blaulicht vor dem Gebäude abholen. Wir hoffen, dass das Beispiel des Einsatzleiters richtungsweisend ist und weitere Polizeikräfte dazu bewegt, vor der Durchführung solcher Aktionen einen Blick ins Gesetzbuch zu werfen. Unsere Solidarität gilt den BewohnerInnen, deren Grundrechte und Privatsphäre von der Polizei mit Füßen getreten wurden. Wir verurteilen das Verhalten der Polizei aufs Schärfste." Bericht vom ersten Verhandlungstag 2009 (Pressemitteilung Rechtsanwalt Sven Adam, 25.8.09) Erster Verhandlungstag im „Chemikalien der Anderen“-Verfahren 26.08.09, um 12.15 Uhr in Sitzungssaal I des Verwaltungsgerichts Göttingen. Klageverfahren über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung eines weitgehend von Linken bewohnten Hauses in der Geismar Landstraße durch Beamte der Polizei Göttingen. Die Polizei durchsuchte am 07.09.2008 mit einem Großaufgebot und Unterstützung der Feuerwehr sowie einem Kampfmittelbeseitigungsteam aus Hannover die Wohnungen des gesamten 4-stöckigen Hauses. Grund hierfür war der Fund von Chemikalien, in einem abgetrennten Kellerraum, zugehörig zur Wohnung des 1. Stockwerks, die von Feuerwehr und Polizei als vermeintlich explosiv eingestuft wurden. Eine Bewohnerin hatte diese Chemikalien zuvor beim Keller aufräumen gefunden und die Feuerwehr zwecks Entsorgung verständigt. Im Zusammenhang mit dem Einsatz wurde die Geismar Landstraße zwischenzeitlich für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses mussten das Gebäude während des 4-stündigen Einsatzes verlassen. Über die Durchsuchung ihrer Wohnungen wurden sie nicht informiert und erfuhren dies nur durch Zufall. Sie durften im Gegensatz zu der Hauseigentümerin den Durchsuchungen nicht beiwohnen und wurden von der Polizei aktiv am Zutritt gehindert. Die Durchsuchungsmaßnahmen umfassten hierbei u.a. das gewaltsame Aufbrechen von Türen und das Eindringen durch Fenster. Außerdem die Durchsuchung von Schubladen, Schränken und Schreibtischen sowie das Durchwühlen von privaten Unterlagen. Während der Durchsuchung wurden die Maßnahmen per Fotographie und Videographie dokumentiert. Hierbei wurden auch die Wände der Zimmer, an denen Plakate hingen, abfotografiert. Ob Gegenstände im Zuge der Durchsuchung beschlagnahmt oder sichergestellt wurden, ist den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses bis heute nicht bekannt. Ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll wurde nie ausgehändigt. Ein Einsatzbericht des Einsatzleiters konnte erst mit Drohung der Klageerhebung erwirkt werden. Im Laufe Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung feststellen zu lassen Verfahrens wurden die Video- und Fotodokumentationen von der Polizei vernichtet, die als wichtiges Beweismittel von Klägerseite angeführt waren. Auch das weitere Vorbringen der Polizei ist von Widersprüchlichkeiten geprägt. Bericht unmittelbar nach der Durchsuchung 2008 Rote
Hilfe Pressemitteilung vom 17.September 2008 Göttinger Polizei agiert ohne rechtliche
Grundlage Die GöttingerPolizei nutze die Evakuierung eines Hauses zur ungestörten
Schnüffeltätigkeit. Sie durchsuchte mehrere linke Wohngemeinschaften und trat
dabei die Rechte der BewohnerInnen mit Füßen. |
Prozeß
wegen Demo Freiraum/Autonomicum Es
sind Studierende, die selber denken und nicht nur auswendig lernen, die ihre Situation
in der Universität und in der Gesellschaft reflektieren, sich nach eigenen
Maßstäben verorten und entwickeln wollen. Sie brauchen Kommunikation
und Freiräume als Organisatonsorte. Die politische Verantwortung der Wissenschaft
und ihre Rolle in der Gesellschaft wird von diesen Studierenden massiv anders
gesehen als von einer Unileitung, die sich stromlinienförmig an bestehende
Verhältnisse anpaßt. Gegen
einen Teilnehmer dieser Demonstration, die die Polizei nicht verhindern konnte,
wurde im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Landfriedensbruch
erhoben. Man hatte sich einen Angeklagten ausgesucht, "der der politischen
Polizei bereits seit Jahren als Aktivist bekannt, sowie dem Hauptbelastungszeugen
schon zu Beginn der Demo auf die Nerven gegangen war, weil er sich gegen die Übergriffe
der Einsatzkräfte lautstark zur Wehr setzte." Dies konnte jedoch nicht für
eine Verurteilung reichen. Die Anklage lautete, er habe Polizeibeamte angegriffen.
Erstaunlich, dass trotz des Einsatzes von vielen Polizeivideokameras kein Film
existierte, der die Behauptung der Polizei belegen konnte. Andererseits wurden
Videobänder gelöscht, weil darauf keine Straftat zu erkennen gewesen
waren. Wenn etwas zur Belastung dient wird es gespeichert, wenn es zur ENTlastung
dient wird es gelöscht?? Damit der Betroffene in Berufung gehen kann zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit findet eine Soli-Party statt am 14. August, 22 Uhr im JuZI (Bürgerstr. 41) |
Prozess wegen SPD-Büro-Besetzung 27.11.03 Am
27.11.03 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozeß wegen der Besetzung des
SPD-Büros statt. Die Besetzung war damals im Rahmen der Proteste gegen den Krieg
erfolgt. (leider konnte nur letzte Viertelstunde des Prozesstermins beobachtet
werden) - siehe aber den nachträglich zugesandten Bericht unten.
Prozeßbericht
(1.12.03) Nachträglich wurde der Redaktion noch ein Prozessbericht zugesandt,
den wir gekürzt wiedergeben
9.3.04
Angeklagt war eine von vier Personen, die während der Räumung im AstA-Gebäude
angetroffen wurden. Uni-Präsident Kern hatte im vergangenen Jahr schon Tage vor
der Räumung Anzeige wegen "aller infragekommenden Straftatbestände"
erstattet und somit der Polizei eine rechtlich nicht haltbare Art der Blankovollmacht
ausgestellt. Folge war die wahllose Verhaftung von vier im Gebäude anwesenden
Personen. Gegen vier Personen wurden danach Verfahren wegen des Verdachts auf
Hausfriedensbruchs eingeleitet. Die Beschuldigten hatten dagegen Widerspruch eingelegt.
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