Blockade des Pro-Deutschland Auftrittes >Stellungnahmen und Aufrufe vor der Veranstaltung Unverhältnismäßigkeit des Polizeiaufgebotes Schätzungsweise 70 Mannschaftswagen der Polizei aus Osnabrück, Nienburg, Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Göttingen waren im Einsatz um 5 (andere Angaben sprechen von 7) Personen der ausländerfeindlichen und islamfeindlichen Organisation Pro Deutschland zu schützen. Wäre die Polizei nicht gewesen, wäre der Auftritt der Extremisten wohl in wenigen Minuten beendet worden.
500 Menschen bei der Gegendemonstration In der Güterbahnhofstraße standen ca 500 Menschen rund um den Parkplatz vor dem dortigen Geschäftezentrum (Netto etc.) vor den Absperrungen der Polizei. Auf dem Parkplatz stand ein weißer Van/Kleinbus mit Heidelberger Nummernschild, die anti-islamischen "Hassprediger" blieben vorerst im Bus sitzen. |
Panaoramaaufnahme der Gegendemonstration (die auf der
Straße liegende Person ruht sich lediglich aus - da ist nix passiert)
Schließlich entschied sich die Polizei nach einer Lagebesprechung dazu, den Kleinbus auf den von der Stadt genehmigten Kundgebungsplatz auf dem Bürgersteig fahren zu lassen. Um dies zu verhindern hatten sich ca. 30 Personen in die Ausfahrt gesetzt. Polizei umstellte diese Personengruppe. Um die Ausfahrt frei zu machen erfolgte die Festnahme von 4 Personen aus dieser Gruppe mit dem Lautsprecherhinweis der Polizei, die Blockade der ausländerfeindlichen Provokationstgruppe würde sie als "Straftat" werten.
Als um 10.18 Uhr ein Redebeitrag der A.L.I über den Lautsprecherwagen der Gegendemonstranten verlesen wurde, störte der Polizeilautsprecherwagen nach 2 Minuten mit einer Ansage und erzwang damit die Unterbrechung des Redebeitrages. Bei dem Versuch, den Redebeitrag um 10.23 zu wiederholen griff der Polizeibeamte im Lautsprecherwagen sofort wieder das Mikrofon und las erneut seine Durchsage in der er auf Art. 8 Grundgesetz hinwies und § 4 des niedersächsischen Versammlungsgestzes nachdem eine genehmigte Versammlung nicht verhindert werden dürfe. Die Gegendemonstration war ebenfalls genehmigt durfte aber offensichtlich mittels Lautsprecherwagen von der Polizei gestört werden. Das gleiche Spiel erfolgte auch noch ein drittes Mal um 10.32 Uhr.
Von den Durchsagen der Pro-Deutschland VertreterInnen war kaum etwas zu verstehen. Um dennoch provozieren zu können hielten sie braune Pappschilder mit Filzstift beschrieben hoch. Und dann tauchte plötzlich eine kleine Person der Provokateurstruppe auf, allem Anschein nach eine Frau, die mit einer schwarzen Burka verkleidet war. Gegen diesen Auftritt stellte Gerd Nier (BT-Kandidat der Partei DieLinke) noch vor Ort Strafanzeige wegen Volksverhetzung, die von der Polizei dort erstaunlicherweise sorgfältig aufgenommen wurde.
Kundgebungsversuche vor Moschee in der Arndtstraße und Nähe Rotes Zentrum Teil einer Pressemitteilung der ALI, 24.8.13 Ergänzende Ausschnitte aus dem >>Polizeibericht: (...) Ca. 20 Demonstranten mussten von den Beamten zudem von der Straße getragen werden, um die "Pro Deutschland"-Kundgebung zu ermöglichen. Es wurden diverse Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bzw. Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, sowie Platzverweise erteilt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem 17 Jahre alten Göttinger am zweiten Kundgebungsort in der Albrecht-von-Haller-Straße wurde der 40 Jahre alte Versammlungsleiter von "Pro Deutschland" durch den Einsatzleiter der Polizei von der weiteren Teilnahme an den Kundgebungen ausgeschlossen. Er musste bis zur geplanten Weiterreise zum nächsten Wahlkampfort Kassel an einem abgesetzten Ort warten. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und einen weiteren "Pro Deutschland" -Teilnehmer wegen Verdachts der Körperverletzung bzw. gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen zum genauen Geschehensablauf dauern an. Darüber hinaus wurde ein Teilnehmer der Gegendemonstration durch den Biss eines Diensthundes oberflächlich am Arm verletzt. (...) Verletzte Beamte gab es nicht. |