Texte und Bilder © Impressum        >   goest Startseite

Rote Hilfe e.V.

Juristische Hilfe bei politischer Justiz

Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen der Roten Hilfe e.V.: Postfach im Keller des Buchladens Post: Rote Hilfe e.V. Göttingen c/o Buchladen Rote Straße Nikolaikirchhof 7 37073 Göttingen
Tel.: 01577 - 7 25 35 34 oder 0551-7708001(AB!)

E-Mail: goettingen[-at-]rote-hilfe.de Homepage http://rotehilfegoettingen.wordpress.com/
Spenden: Rote Hilfe Göttingen Kto Nr 13 50 20 BLZ 260 500 01 Sparkasse Göttingen

"Ingewahrsamnahmen 13. Mai 2006 waren rechtswidrig"
.
Abhörskandal in Göttingen
Juni 05
Gefährdungsanschreiben sollen von Demonstrations-Teilnahme abhalten
Pauschale Verdächtigung als rechtswidrig erkannt
"Über 100 Gewahrsamnahmen" im Mai 2002

Aussageverweigerung 2002

 

Richter beschließt "härtere Gangart einzuführen":
Haftstrafe für gerötete Polizeiwange

29.7.07 / Am 17. Juli 2007 verurteilte der Göttinger Amtsrichter Rammert einen 26jährigen Studenten zu drei Monaten Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dem Studenten werden eine versuchte und eine vollendete Körperverletzung vorgeworfen. Diese soll er auf der Demonstration 'Gegen Repression und Polizeiterror' am 21. Okt. 2006 (im Vorfeld der Nazi-Kundgebung eine Woche später) begangen haben.
Gegen dieses harte Urteil, Grundlage war eine gerötete Wange bei einem Polizisten, hat Rechtsanwalt Johannes Hentschel nun Rechtsmittel eingelegt. Für die Göttinger Ortsgruppe der Roten Hilfe ist nicht nur die Verurteilung zu einer Haftstrafe ein Skandal, denn auch die Urteilsbegründung von Richter Rammert macht die politische Ausrichtung des ganzen Prozesses mehr als deutlich. "Wenn Herr Rammert von einem Ende des Schmusekurses mit dem Schwarzen Block spricht, macht er keinen Hehl daraus, dass er eine harte Gangart gegen die politische Linke in Göttingen durchsetzen will. Als Richter am Amtsgericht ist es aber gerade nicht seine Aufgabe, Politik zu machen", so eine Sprecherin der Roten Hilfe Göttingen. "Zudem unterstellt Rammert dem Angeklagten einfach eine Zugehörigkeit zum Schwarzen Block, was wohl eine Anspielung auf die Ereignisse rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm sein soll, aber niemals Gegenstand des Prozesses war oder hätte sein dürfen." "Auch obliegt es dem Richter nicht, einem Angeklagten Grundrechte abzusprechen", so die Sprecherin weiter. Richter Rammert hatte in der Urteilsbegründung gemeint, der Angeklagte sei kein Demonstrant gewesen, sondern einfach nur ein Gewalttäter.

Schon die Demonstration am 21. Okt. 2006 selbst war zu einer rechtlichen Farce geworden, nachdem die Göttinger Stadtverwaltung skurrile Auflagen (z.B. keine Kundgebungen auf Kreuzungen oder eine maximale Transparentlänge von 2,50m) ausgesprochen hatte. Eine Klage gegen die Auflagen der Versammlung ist beim Göttinger Verwaltungsgericht eingereicht. Zwei Mal war der Demonstrationszug ohne ersichtlichen Grund von PolizeibeamtInnen gestoppt worden, die auch in die vorderen Reihen geprügelt hatten. Ein als Weihnachtsmann verkleideter und damals ebenfalls festgenommener Demonstrant musste bereits von den Vorwürfen gegen ihn freigesprochen werden (siehe Artikel). Die Rote Hilfe Göttingen fordert, den 26jährigen Studenten in der nächsten Instanz freizusprechen und alle weiteren Verfahren gegen TeilnehmerInnen der Demonstration einzustellen. Weiterhin fordert sie die Polizei auf, künftig das Versammlungsrecht zu respektieren, wie auch die Richter am Amtsgericht, von der Praxis der Gesinnungsurteile abzurücken.

Dr. Martin Rammert, Richter am Amtsgericht Göttingen seit 1993.

Der Richter ist Spezialist für "Nachbarschaftsrecht" (Wir fragen uns: gilt der Satz "Anarchie ist machbar Herr Nachbar?" auch für Erosionen des Rechts?)

zum Anfang

 

"Ingewahrsamnahmen beim Polizeieinsatz am 12./13. Mai 2006 waren rechtswidrig"

Nach Ansicht der auf das Versammlungs- und Polizeirechts spezialisierten AnwältInnen, die während des Polizeieinsatzes am 12./13. Mai 2006 in Göttingen im anwaltlichen Notdienst aktiv waren, waren die Ingewahrsamnahmen und die Unterbringung während des Gewahrsams rechtswidrig. Es bestehen nach Ansicht der Roten Hilfe "sehr gute Chancen" dafür, dass die Betroffenen etwas dagegen unternehmen können. Hierfür sollten sich möglichst viele der von den gesamten polizeilichen Maßnahmen Betroffenen an einer gemeinsamen juristischen "Gegenoffensive" beteiligen.
Kontakt Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen
c/o Buchladen Rote Straße Nikolaikirchhof 7 37073 Göttingen - goettingen@rote-hilfe.de / Handy: 01 63 - 8 00 73 53
Treffen dazu am Dienstag, den 23.05.2006, 18.00 Uhr - Rotes Zentrum (Geismar Landstr. 6)

zum Anfang

 

.Abhörskandal in Göttingen

Atomkraftgegner ohne Verdacht auf Straftaten abgehört und überwacht
29.6.05/ Nach Bekanntwerden der Abhör- und Überwachungsmaßnahmen wurde jetzt am Landgericht Göttingen ein Beschwerdeverfahren gegen diese Maßnahmen eingereicht. Im Dezember letzten Jahres wurde dem Betroffenen lapidar mitgeteilt, dass er im Vorfeld des Castor-Transportes nach Gorleben ca. 2 Wochen lang rund um die Uhr abgehört und observiert worden sein. Die Verfassungsverträglichkeit dieser Maßnahmen nach dem von CDU und FDP verabschiedeten Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wird seit März vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft, geklagt hatte dagegen ein Richter am Oberlandesgericht in Oldenburg. (Pressemitteilung Arbeitskreis gegen Atomenergie)

Mit GPS-Sendern und Lauschangriff gegen Castor-Gegner
14.7.05 / Bei der Informationsveranstaltung am 14.7.05 im DGB-Haus Göttingen schilderte ein Atomkraftgegner, wie er 2 Wochen lang vom LKA observiert und abgehört wurde. Teilgenommen hatten außerdem sein Anwalt Johannes Hentschel, ein Sprecher des AntiAtomPlenums Göttingen, eine Vertreterin der Roten Hilfe sowie des Komitees für Grundrechte und Demokratie (Köln).
Der Physikstudent wurde laut Observationsakte verfolgt, sein Telefon wurde abgehört und am Auto eines Bekannten wurde ein GPS-Sender angebracht.

Da wird mit den fadenscheinigsten Begründungen eine Erlaubnis zum Abhören erreicht
Auch recht weit hergeholt sei die Begründung für die Überwachung gewesen. So habe im Wesentlichen ein einhellig eingestelltes Ermittlungsverfahren, die vermutete Mitgliedschaft im AntiAtomPlenum und ein ihm zugeschriebenes Party-Plakat für diesen schweren Eingriff in die Privatsphäre gereicht.
Der Rechtsanwalt des Betroffenen zeigte sich zuversichtlich, dass das am Landgericht Göttingen eingereichte Beschwerdeverfahren gegen die Telekommunikationsüberwachung Erfolg haben werde. Außerdem sei bereits eine von diesem Fall unabhängige Klage gegen den hier angewandten Paragrafen §33a Nds. SOG am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig, die vermutlich auch gewonnen werde. Dieser Paragraf erlaube es, präventiv und ohne konkreten Verdacht Personen auszuforschen und in ihren privaten Lebensbereich einzudringen.
Die Vertreterin des Komitees für Grundrechte und Demokratie verwies auf die seit dem 11.9.2001 fortschreitende Verlagerung der Polizeikompetenzen weg von Strafverfolgungen hin zu präventiven Maßnahmen. Die dadurch immer weiter anschwellenden Datensammlungen beruhten meist nur auf einer "falschen" Gesinnung oder Gruppenzugehörigkeit. Die ehemals rechtsstaatliche Unschuldsvermutung werde umgekehrt - jeder ist solange verdächtig bis seine Unschuld bewiesen ist.
Die Rote Hilfe wertete das 2003 in Niedersachsen geänderte neue Polizeigesetz vor allem als willkürliches Ordnungsmittel gegen unliebsame Personen und linkspolitische Gruppen.

Presserklärung AntiAtomPlenum 6.10.05
Rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen wurden fortgesetzt
Ungeachtet des Skandals um die Observation des Physikstudenten Daniel H. setzt die Göttinger Polizei ihre Überwachungsmaßnahmen gegen die lokale Anti-Atom-Szene fort. Wie eine Anfrage bei der Datenschutzstelle der Polizeidirektion Göttingen ergab, war der im November 2004 betroffene Daniel H. auch noch Monate nach der inzwischen als rechtswidrig eingestuften Maßnahme im Visier verdeckter Ermittler. So sind seine Daten z.B. bei drei nicht näher genannten Versammlungen im Januar, April und Mai 2005 gespeichert worden, ohne dass er dies mitbekommen hatte. Am 2.Mai war er zudem als Besucher einer "Veranstaltung" registriert worden. Auch das Göttinger Anti-Atom-Plenum (AAP)ist wieder von Bespitzelung betroffen. Teilnehmer der wöchentlichen Sitzungen des AAP identifizierten am 28.Sept. mindestens zwei zivile Polizeibeamte, die aus 50 bzw. 100 Meter Entfernung den Eingang zum Versammlungsort eine halbe Stunde lang beobachteten. Schon im Zusammenhang mit der Observation 2004 war das öffentliche Treffen regelmäßig unter Beobachtung. über jeden mutmaßlichen Teilnehmer wurde in der Polizeiakte eine Personenbeschreibung erstellt. Das AAP wurde damals von Polizei und Amtsgericht als militant eingestuft wegen eines Party-Plakates, auf dem Autoreifen und Regenschirme abgebildet waren und wegen der Ankündigung, der Castor möge "im Göttinger Widerstandsdschungel gnadenlos stecken bleiben". Das Anti-Atom-Plenum fühlt sich von der penetranten Bespitzelung langsam genervt und belästigt. "Die Göttinger Polizei sollte sich daran gewöhnen, dass sich im Anti-Atom-Plenum seit zehn Jahren ganz legal und öffentlich AtomkraftgegnerInnen treffen und dass Protest gegen die Nutzung der Atomenergie legitim und notwendig ist. Wir fordern eine Offenlegung, in welchem Umfang und auf welcher Grundlage gegen das Anti-Atom-Plenum Ermittlungen laufen! Zur Zeit bereitet das AAP einen Vortrag zur Situation im Atommüll-Lager Asse bei Wolfenbüttel vor. Der nächste Castor wird für Anfang November erwartet. Das Anti-Atom-Plenum wird auch weiter über den aktuellen Stand informieren. Mit frdl. Grüßen -- AntiAtomPlenum Göttingen c/o Buchladen "Rote Straße" Nikolaikirchhof 7, 37073 Göttingen

zum Anfang

 

Nettes Urteil
"Gefährungsanschreiben" - Wir fordern Sie auf, von Ihrem Recht auf Demonstration Abstand zu nehmen ...
unrechtmäßig!
Am 27.01 hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden: Das "Gefährdeanschreiben" gegen einen 29-jährigen Aktivisten vor einer überregionalen Demonstration ist auf rechtswidriger Grundlage entstanden.

Das gleiche Schreiben erhielten 5 andere Personen, die sich der Göttinger linken Szene zuordnen. Es wurde ihnen mit dem "Gefährdungsanschreiben" der Braunschweiger Bezirksregierung von einer Fahrt zu der Demonstrationen abgeraten, da sie schon öfters durch politische Aktivitäten aufgefallen seien. Die Bezirksregierugn will nach dem Urteil nun auch noch in die Berufung gehen.
Die Sicherheitsbehörden arbeiten inzwischen europaweit zusammen, um sich über Personen zu verständigen, die die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" gefährden. Die Folge waren mehr als 1.600 Einreiseverbote für Menschen, die ihren Protest, im Rahmen des Europäischen Sicherheitsforums in Florenz 2002, auf die Straße tragen wollten. Diese Abschreckungsversuche hatten keinen großen Erfolg, es demonstrierten über 500.000 Menschen beim Sozialforum in Florenz.

Presseerklärung der Linkspartei 29.9.2005
"Gefährungsanschreiben" sind rechtswidrig

Der Göttinger Kreisverband der Linkspartei nimmt mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis, dass die Gefährderanschreiben der Göttinger Polizei im Jahr 2001 rechtswidrig waren. So entschied in zweiter Instanz vergangene Woche - jetzt rechtskräftig - das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Das damalige Mitglied des Göttinger PDS-KreissprecherInnenrats Jan Steyer erhielt im Dezember 2001 von der politischen Abteilung der Göttinger Polizei ein so genanntes „Gefährderanschreiben“ in dem ihm - übrigens auch weiteren 12 Personen - nahegelegt wurde, dass er bei Androhung der Rückweisung an der belgischen Grenze sich doch bitte nicht an „demonstrativen Aktionen“ gegen den EU-Gipfel in Brüssel-Laeken beteiligen solle. Schließlich sei er polizeilich aufgefallen im Zusammenhang mit Straftaten bei Demonstrationen. Um ihn vor „präventiven polizeilichen Maßnahmen zu schützen“ werde ihm nun dieses Schreiben zugesandt, hieß es damals noch süffisant. Wie schon in erster Instanz sah das Gericht einen krassen Verstoß gegen das Versammlungsrecht durch die Polizei. Außerdem ist die Behauptung Herr Steyer sei im Zusammenhang mit Straftaten bei Demonstrationen polizeilich (oder gar gerichtlich) bekannt nachgewiesenermaßen unwahr. Damit ist geklärt, wer im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Demonstrationsrecht gerichtlich bekannt ist. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Göttinger Polizei bisher bei NPD-Aufmärschen eine unrühmliche Rolle spielte und vermutlich am 29.10. wieder spielen wird.

 

zum Anfang

 


Kriegsgegner gewinnt: Pauschale Verdächtigung als rechtswidrig erkannt

Aus einer Presserklärung der Roten Hilfe vom Dez. 2003
Am 2.12.03 wurde im Landgericht München die "Gewahrsamnahme" eines Göttingers für rechtswidrig erklärt. Während der "Konferenz für Sicherheitspolitik" in München vom 7.-9.02.03 war er im Münchner Café Marat nach einer Razzia der Polizei zwei Tage lang festgesetzt worden. Dies erfolgte lediglich auf Grund seiner Herkunft aus Göttingen, seiner schwarzen Kleidung und eines fünfzackigen Sterns an der Jacke. Daraus schloss die Polizei, er "gehöre offensichtlich dem linksextremistischen autonomen Personenkreis an". Der Amtsrichter ordnete eine weitere Gewahrsamnahme an weil der Göttinger "wegen Landfriedensbruch schon in Erscheinung getreten sei" obwohl dieses Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden war.
Grund für die absurde Prozedur war offensichtlich die Existenz eine neuen Datei, die Göttinger Polizei führt den Göttinger als "linksmotivierten Straftäter". Der Göttinger legte rechtzeitig gegen die Freiheitsentziehung Beschwerde ein, die die 13. Zivilkammer nun für gerechtfertigt erachtete. Die Gewahrsamnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da keine Indizien für eine Gewaltbereitschaft vorgelegen hätten. Somit wurde das rechtswidrige Verhalten von Polizei und Amtsrichter juristisch besiegelt (AZ 13 T 3942/03).
Die nächste sog. "Sicherheitskonferenz" in München findet  vom 6.-8.02.2004 statt

zum Anfang

Über 100 "Gewahrsamnahmen" im Mai 2002
Am 29. Mai 02 veranstaltete die Rote Hilfe Göttingen eine Rechtshilfeveranstaltung für die Betroffenen polizeilicher Repression nach dem 1. Mai. Im Verlauf linker Proteste gegen einen Aufmarsch der rechtsextremen NPD kam es zu über 100 Gewahrsamnahmen. 18 Personen wurden mit einem konkreten Tatvorwurf, wie Widerstand, Beleidigung usw. festgenommen. Viele der Festnahmen wurden aus Kesseln heraus vorgenommen.
Aus Sicht der Roten Hilfe sind die polizeilichen Maßnahmen fragwürdig. Die Kessel und die Gewahrsamnahmen waren unnötig und verstießen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Einer juristischen Prüfung würde die Polizeitaktik, wie sie am 1. Mai verfolgt wurde, nach Meinung der Roten Hilfe nicht standhalten. So hätte gleich nach den Gewahrsamnahmen ein Richter herbeigerufen werden müssen, um diese zu prüfen. Dies sei aber bis heute nicht geschehen.
Mehrere der betroffenen Personen, so kündigte die Rote Hilfe an, werden juristische Schritte gegen das polizeiliche Vorgehen klagen, auch um einer Neuauflage der polizeilichen Taktik bei späteren Aufmärschen zu verhindern

zum Anfang

Aussageverweigerung
Die Rote Hilfe schreibt zur Frage der Aussageverweigerung:
"Aussage verweigern! Die Erfahrungen mit diesen Verfahren sind für uns auch Anlass, uns kritisch mit unserer eigenen Solidaritätsarbeit und den Umgangsweisen der Linken mit staatlicher Repression auseinander zu setzen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Aussageverweigerung. Polizeilichen Vorladungen muss kein Mensch nachkommen und sollte es auch nicht tun. Als BeschuldigteR besteht gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht das Recht auf Aussageverweigerung. Das bedeutet außer den Daten auf dem Personalausweis und einer ungefähren Berufsbezeichnung, haben aufgeklärte linke AktivistInnen nur einen Satz im Kopf „Ich verweigere die Aussage - ich sage nichts!“. Und das mit gutem Grund: Gespräche mit den Ermittlungsbehörden können sich nur zum Nachteil für sich selbst oder andere auswirken. Grundsätzlich gilt das auch vor Gericht. Jede andere Entscheidung ist hier für uns nur denkbar nach Rücksprache mit einem/r erfahrenen linken Rechtsanwalt/-anwältin und einer politischen Antirepressionsgruppe. So wie die Opfer staatlicher Repression politische Solidarität einfordern können, so ist ihre Umgangsweise mit dieser Situation auch nicht ihre Privatangelegenheit. Das Verhalten Einzelner hat zumeist auch Auswirkungen, auf die Situation Anderer, die im gleichen Zusammenhang verfolgt werden. Denn wenn es beispielsweise nachgewiesenermaßen der Eine nicht war, muss es doch wohl die Andere gewesen sein. Und selbst ein unabhängiger Einzelfall bewegt sich nicht im luftleerem gesellschaftlichen Raum. Neben der Frage, ob es richtig ist mit dem Staat über das erzwungene Maß hinaus zu kooperieren, werden aus den vielen kleinen Einzelfällen eben doch gewöhnliche Umgangsweisen, die zur Bewusstseinsbildung beitragen. Ein Recht auf Aussageverweigerung, das nicht in Anspruch genommen wird, ist irgendwann keines mehr."

zum Anfang