Kriegsgegner
gewinnt: Pauschale Verdächtigung als rechtswidrig erkannt Aus einer Presserklärung der Roten Hilfe vom Dez. 2003
Am 2.12.03 wurde im Landgericht München die "Gewahrsamnahme"
eines Göttingers für rechtswidrig erklärt. Während der "Konferenz für Sicherheitspolitik"
in München vom 7.-9.02.03 war er im Münchner Café Marat nach einer Razzia der
Polizei zwei Tage lang festgesetzt worden. Dies erfolgte lediglich auf Grund seiner
Herkunft aus Göttingen, seiner schwarzen Kleidung und eines fünfzackigen Sterns
an der Jacke. Daraus schloss die Polizei, er "gehöre offensichtlich dem linksextremistischen
autonomen Personenkreis an". Der Amtsrichter ordnete eine weitere Gewahrsamnahme
an weil der Göttinger "wegen Landfriedensbruch schon in Erscheinung getreten
sei" obwohl dieses Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden war.
Grund für die absurde Prozedur war offensichtlich die Existenz eine neuen
Datei, die Göttinger Polizei führt den Göttinger als "linksmotivierten Straftäter".
Der Göttinger legte rechtzeitig gegen die Freiheitsentziehung Beschwerde ein,
die die 13. Zivilkammer nun für gerechtfertigt erachtete. Die Gewahrsamnahme sei
unverhältnismäßig gewesen, da keine Indizien für eine Gewaltbereitschaft vorgelegen
hätten. Somit wurde das rechtswidrige Verhalten von Polizei und Amtsrichter juristisch
besiegelt (AZ 13 T 3942/03). Die nächste sog. "Sicherheitskonferenz"
in München findet vom 6.-8.02.2004 statt
zum
Anfang Über 100 "Gewahrsamnahmen" im Mai
2002 Am 29. Mai 02 veranstaltete die Rote Hilfe Göttingen
eine Rechtshilfeveranstaltung für die Betroffenen polizeilicher Repression nach
dem 1. Mai. Im Verlauf linker Proteste gegen einen Aufmarsch der rechtsextremen
NPD kam es zu über 100 Gewahrsamnahmen. 18 Personen wurden mit einem konkreten
Tatvorwurf, wie Widerstand, Beleidigung usw. festgenommen. Viele der Festnahmen
wurden aus Kesseln heraus vorgenommen. Aus Sicht der Roten Hilfe sind die
polizeilichen Maßnahmen fragwürdig. Die Kessel und die Gewahrsamnahmen waren unnötig
und verstießen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Einer juristischen Prüfung
würde die Polizeitaktik, wie sie am 1. Mai verfolgt wurde, nach Meinung der Roten
Hilfe nicht standhalten. So hätte gleich nach den Gewahrsamnahmen ein Richter
herbeigerufen werden müssen, um diese zu prüfen. Dies sei aber bis heute nicht
geschehen. Mehrere der betroffenen Personen, so kündigte die Rote Hilfe an,
werden juristische Schritte gegen das polizeiliche Vorgehen klagen, auch um einer
Neuauflage der polizeilichen Taktik bei späteren Aufmärschen zu verhindern zum
Anfang Aussageverweigerung Die Rote Hilfe schreibt zur Frage der Aussageverweigerung:
"Aussage verweigern! Die Erfahrungen mit diesen Verfahren sind für uns auch
Anlass, uns kritisch mit unserer eigenen Solidaritätsarbeit und den Umgangsweisen
der Linken mit staatlicher Repression auseinander zu setzen. Ein zentraler Punkt
ist dabei die Aussageverweigerung. Polizeilichen Vorladungen muss kein Mensch
nachkommen und sollte es auch nicht tun. Als BeschuldigteR besteht gegenüber der
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht das Recht auf Aussageverweigerung. Das
bedeutet außer den Daten auf dem Personalausweis und einer ungefähren Berufsbezeichnung,
haben aufgeklärte linke AktivistInnen nur einen Satz im Kopf Ich verweigere
die Aussage - ich sage nichts!. Und das mit gutem Grund: Gespräche mit den
Ermittlungsbehörden können sich nur zum Nachteil für sich selbst oder andere auswirken.
Grundsätzlich gilt das auch vor Gericht. Jede andere Entscheidung ist hier für
uns nur denkbar nach Rücksprache mit einem/r erfahrenen linken Rechtsanwalt/-anwältin
und einer politischen Antirepressionsgruppe. So wie die Opfer staatlicher Repression
politische Solidarität einfordern können, so ist ihre Umgangsweise mit dieser
Situation auch nicht ihre Privatangelegenheit. Das Verhalten Einzelner hat zumeist
auch Auswirkungen, auf die Situation Anderer, die im gleichen Zusammenhang verfolgt
werden. Denn wenn es beispielsweise nachgewiesenermaßen der Eine nicht war, muss
es doch wohl die Andere gewesen sein. Und selbst ein unabhängiger Einzelfall bewegt
sich nicht im luftleerem gesellschaftlichen Raum. Neben der Frage, ob es richtig
ist mit dem Staat über das erzwungene Maß hinaus zu kooperieren, werden aus den
vielen kleinen Einzelfällen eben doch gewöhnliche Umgangsweisen, die zur Bewusstseinsbildung
beitragen. Ein Recht auf Aussageverweigerung, das nicht in Anspruch genommen wird,
ist irgendwann keines mehr." zum
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