Gegen Videoüberwachung politischer Kundgebungen, Versammlungen, DemonstrationenDa bisher keine diesbezüglichen Rechtssprechung vorlag, könnte das das Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichtes vom 11.12.13 markieren, dass sich die Polizei mit ihren Überwachungsmethoden nicht nur vom Geist der Verfassung, sondern sogar noch vom Buchstaben des durchaus nicht demonstrationsfreundlichen niedersächsischen Versammlungsgesetztes in Richtung Demokratiegefährung entfernt. Prozessbericht 16.12.13: " Der frühere Spitzenkandidat der niedersächsischen Piraten, Dr. Meinhart Ramaswamy, hatte dagegen geklagt, dass die Polizei Teilnehmer von Demonstrationen per Videoaufzeichnung überwachte. Am Mittwoch, dem 11.12.2013, bekam er vor dem Verwaltungsgericht Göttingen Recht. Nach dem niedersächsischen Versammlungsgesetz darf die Polizei Demonstranten nur dann filmen, wenn dies notwendig ist, um erhebliche Gefahren abzuwehren Die Praxis sieht anders aus. Bei fast jeder Demonstration werden in erheblichem Umfang Videoaufzeichnungen gefertigt. »Dabei handelt es sich nicht nur um Übersichtsaufnahmen, sondern es werden von Beginn an gezielt Personenaufnahmen gemacht. Das geschieht auch ohne eine erhebliche Gefahrenlage und häufig nicht offen, sondern aus Begleitfahrzeugen heraus«, erklärt Kläger Ramaswamy. Da die Videoüberwachung etliche Menschen davon abhält, sich Demonstrationen anzuschließen, behindert diese Praxis der Polizei die Ausübung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit. »Im Prozess erläuterte die Polizeivertretung, dass Videoüberwachung selbstverständlich zur Abschreckung eingesetzt wird. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Polizei ungeachtet der gesetzlichen Regelungen Rechtsbruch mit repressivem Charakter begeht und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wird«, so Ramaswamy weiter. Anlass der Klage war die Videoüberwachung einer kleinen Gruppe Kritikern des damaligen Innenministers Schünemann. Die Demonstration richtete sich gegen die Unterzeichnung des Entschuldungshilfevertrages im Jahr 2012 in Göttingen. Obwohl keine Versammlung angemeldet war, fuhr die Polizei einem Video-Wagen auf, der bereits vor Beginn der spontanen Versammlung den Platz vor dem alten Rathaus observierte. Die Kammer hat dem Kläger Recht gegeben: Die Versammlung war übersichtlich genug, dass keine Videodokumentation von Nöten gewesen wäre. Dies ist der zweite Erfolg bei einer Klage gegen die Praxis der Polizei. Erst vor einem Monat musste die Polizei hinnehmen, dass Zivil-Polizisten sich bei Versammlungen zu erkennen geben müssen." 9.12.13 / Am Mittwoch,
11.12.13 findet um 10:15 Uhr vor dem Verwaltungsgericht (Berliner Straße
über der Discothek Savoy) eine Verhandlung zur Frage von polizeilichen
Videoaufnahmen von politischen Versammlungen statt.
Da diese Praxis etliche
Menschen davon abhält sich Versammlungen zum politischen Protest und der
Meinungsäußerung allgemein anzuschließen, behindert diese Praxis
die Ausübung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit und
Meinungsfreiheit. Dieses von der Polizei immer verstärkt eingesetzte Mittel,
die Teilnehmer an Versammlungen durch sofortige Überwachung wie potentielle
StraftäterInnen zu behandeln ist eine bislang geduldete Entfernung
von den Prinzipien einer freiheitlichen Demokratie. Es handelte sich im
Klagegegenstand um die spontane Versammlung von Schünemann-KritikerInnen
anlässlich der Unterzeichnung des Entschuldungshilfevertrages im Jahr
2012. Die Polizei fuhr mit einem Video-Wagen auf, der schon vor Beginn
einer spontanen Versammlung (einer kleinen Gruppe von Protestierenden)
den Platz vor dem alten Rathaus observierte. In der Folge wurden dann
Portraitaufnahmen etlicher Teilnehmer gemacht, obwohl keine der Bedingungen
des §12 NVersG gegeben waren. In der Verhandlung geht es politisch wie
rechtlich nun darum, festzuhalten, dass die Polizei ungeachtet der gesetzlichen
Regelungen Rechtsbruch mit repressivem Charakter begeht und dafür bislang
nicht zur Rechenschaft gezogen wurde.
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Göttinger-Antirepressions-Tage
2008
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majority report Ausstellung vom 22.02. bis 09.03.08 im T-Keller ....mehr Infos |
Mit neuen "Antiterror"-Gesetzen in den autoritären Sicherheitsstaat? " mit RA Dr. Rolf Gössner (Bremen) Freitag, 22.02.08, um 19 Uhr im Kino Lumière |
Computer-Sicherheit Workshop mit Mitgliedern und FreundInnen vom Chaos Computer Club (Ortsgruppe Hannover "Leitstelle 511") 23.02.08, im Juzi-Café |
Flüchtlingslager als Repressionsinstrumente Veranstaltung mit dem Antira-Plenum Oldenburg/ Blankenburg Donnerstag, 28.02.08, um 20 Uhr im T-Keller |
Sind wir nicht alle ein bisschen gödru? Geburtstags-Party 1.3.08, 22 Uhr Juzi |
Anarchie und Strafe - zur Zukunft des Knastsystems mit Rudolf Mühland (FAU Düsseldorf) Dienstag, 4.3.08, um 20:30 Uhr im Juzi |
Was tun wenn´s weh tut...? Workshop Erste Hilfe auf Demos 12.3.08, 18:30 Uhr Juzi |
Entschuldigung, Herr Wachtmeister... Workshop mit Jörg Bergstedt zu kreativer Antirepression bei Polizeikontakten , 16. 03.08, um 15 Uhr im Juzi-Café |
Multimediashow Freitag, 28.3.08, 20 Uhr T-Keller. Ankündigung mit dem Text: " Göttinger Linksextremisten schlagen zurück! Macht die radikale Linke was sie will?" |
ResisdanceYa Widerstand-braucht-Kohle-Party , 29.03.08, ab 22 Uhr im JuzI |
Entschuldigung, Herr Wachtmeister... Workshop zu kreativer Antirepression bei Polizeikontakten Sonntag, 16. März 2008, 15.00 – 18.00 Uhr im JuzI-Café (Bürgerstraße 41, 1. OG)
Ungebetener Kontakt mit der Polizei lässt sich bei politischen Aktionen und im Alltag kaum vermeiden. Doch so überflüssig und bedrohlich das repressive Vorgehen der Staatsmacht oft ist, so viel Potenzial als Betätigungsfeld haben diese Begegnungen auch. Sie können eine gute Gelegenheit für emanzipatorische Praxis sein. Kreative Antirepression erkennt das Gewaltgefälle zwischen Staatsmacht und Betroffenen, sucht aber nach Wegen aus der Passivität. Ziel und Mittel kreativer Antirepression ist, die Agierenden im Kontakt mit Polizei und Justiz zu stärken sowie Herrschaft und ihre Methoden öffentlich sichtbar zu machen. Es kann sogar oder gerade hier gelingen, Visionen jenseits von Herrschaft zu verdeutlichen, weil Herrschaft ohne Repression nicht bestehen kann. Um handlungsfähig zu bleiben, brauchen die Einzelnen vor allem Wissen und Erfahrung. Welche Taktiken hat die Polizei, wie ist die juristische Lage? Was kann anderen und mir schaden, was kann ich mir zutrauen? Was kann ich kreativ dagegen setzen? Schwerpunkt des Workshops sind Kontakte mit der Polizei wie Passkontrolle, Absperrung, Observation, Demospalier, Kessel, Durchsuchung, Festnahme, Verhör. An dem Nachmittag wird erarbeitet, wie mensch in solchen Situationen in einer aktiven Rolle bleiben kann. Wie können Begegnungen mit der Polizei in der Öffentlichkeit vielleicht sogar emanzipatorisch gewendet werden? Nach einem Input zu verschiedenen Aktionsformen ist Zeit für Fragen und Diskussion. In Rollenspielen können die Teilnehmenden bei Interesse typische Situationen nachstellen und sich in kreativen Aktionen ausprobieren, eigene Erfahrungen sind willkommen. Referent: Jörg Bergstedt (Projektwerkstatt Saasen)
"Bündnis für mehr Sicherheit"23.4.07 / 29.4.07 // Ein ominöses Bündnis für mehr Sicherheit macht mit Plakaten auf sich aufmerksam (siehe Foto unten links) und kündigt für den 28. April 2007 um 13 Uhr einen "Festakt" auf dem Marktplatz an.
In einer Erklärung des Bündnisses heisst es u.a.: "Es ist unser Ziel, die Kommunikation und Information für echte Freunde der Exekutive und die Kontakte zur Bevölkerung zu fördern und zu vertiefen. Die Sicherheit der Bürger ist Aufgabe der Polizei. Die Arbeit der Polizei, angefangen von jungen Polizeibeamten bis hin zu Ruhestandsbeamten, in Göttingen zu unterstützen und den Kontakt zwischen Bürgern und Polizei zu pflegen, hat sich unser Bündnis zur Aufgabe gemacht. Wir wollen zweifaches erreichen: Polizisten helfen den Bürgern wie auch Bürger den Polizisten helfen. (...) Unser Bündnis möchte der Göttinger Bevölkerung die zu ihrem Schutz und zur Sicherheit tätigen Exekutivbeamten näherbringen und so einen Beitrag zur ständigen Verbesserung der öffentlichen Beziehungen und des Corporate-Image der Göttinger Exekutive leisten. Aus diesem Anlaß möchten wir Sie herzlichst zu unserer öffentlichen Festveranstaltung "Danke, dass wir sicher leben" am 28.04.2007, ab 13:00 am Gänseliesel einladen. "
Bei der Veranstaltung handelte es sich, wie zu vermuten war um eine Satire gegen den immer deutlicher werdenden Weg in den Überwachungsstaat im Allgemeinen und die Allgegenwärtigkeit von Polizeikontrollen in Göttingen im Besonderen.
U.a. wurden als Polizisten verkleideten Mitspielern Orden und Auszeichnungen verliehen für besondere Brutalität oder besonders tolles Bespitzeln , ein Orden wurde auch für die "Fähigkeiten zu besonders grimmigen Blicken" verliehen, ein anderer für die Entwicklung einer Waffe, mit der sich Leute beliebig lange lähmen lassen (symbolisiert durch ein Wasser-Pump-Gewehr). Die Person, die für ihre besondere Brutalität ausgezeichnet wurde, die sie bereits seit ihrer Kindheit besaß (wie es in der Laudation hiess) bedankte sich für die Aushändigung des Ordens mit einem Tritt gegen das Schienbein der Moderatorin. Besonders erheiternd war auch die Einweisung durch zwei Damen des Sicherheitsbündnisses im Stil der Sicherheits-Information durch Stewardessen in Flugzeugen. Lächelnd mit Fingerzeigen worauf zu achten sei.
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Widerrechtliche, willkürliche Personalienfeststellungen5.4.07 / Bei willkürlichen Personalienfeststellungen sollten die PolizeibeamtInnen gegebenenfalls mit dem Hinweis auf folgende Bestimmungen um die Herausgabe ihrer Dienstnummer gebeten werden: Niedersächsisches Sicherheits- und OrdnungsG (Nds. SOG,NI)
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Schikanöse Demoauflagen sind rechtswidrig (Themenverfolgung seit 2006) Auflagen "Lärmobergrenze"4.3.10
/ Text: Rechtsanwalt Sven Adam / Entscheidung der Verwaltungsgerichte zu Demo-Auflagen 2009 11.5.09
Im Zusammenhang mit der Demonstration gegen Nazis in Friedland am 9.5.09 gab es
eine Verbotsverfügung des Landkreises und kleinkarierte Auflagen für
eine stattdessen erlaubte "stationäre Kundgebung".
Verwaltungsgericht: Demonstrationsauflagen der Stadt waren rechtswidrig 20089.4.08 / Die Stadt Göttingen, war angeklagt, eine Demonstration mit unzulässigen Auflagen behindert zu haben. Das Gericht entschied nun am 9.4.08 über die Zulässigkeit der Auflagen wie Beschränkung von Transparentgrößen und Lautstärken von Protestrufen. In öffentlicher Sitzung wurde die Sache beim Verwaltungsgericht Göttingen verhandelt und nach kurzer Verhandlung das Urteil verkündet: der Bescheid war rechtswidrig. Der Richter wies in seiner Begründung und schon davor ausdrücklich auf die Nichtzulässigkeit und Fragwürdigkeit von unbegründeten Auflagen und das Nachreichen von Begründungen hin. In einer Presseerklärung zum Prozess begrüßte die "Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen" das Urteil. Zukünftig können nun mit Verweis auf dieses Urteil ähnliche willkürliche Auflagen schon vor Beginn einer Demonstration abgewehrt werden. Damit wird die Willkür bei der Auslegung des garantierten Versammlungsrechts durch Ordnungsbehörden Einhalt geboten. Zur
Vorgeschichte: Klagererhebung gegen Auflagen bei Demonstration 200713.10.07 / Das Bündnis gegen Repression und Polizeigewalt unterstützt die am 05.02.2007 eingereichte Klage gegen die Stadt Göttingen. Anlass der Klage sind die unverhältnismäßigen Auflagen bei einer Demonstration am 21.10.2006 (Bericht siehe unten) . Im
Oktober 2006 wurde zu dieser Demonstration gegen die deutlich zunehmenden repressiven
Maßnahmen und Tätlichkeiten der Polizei sowie die Einschränkungen durch die Stadt
bei Demonstrationen und Versammlungen aufgerufen. Einen Tag vor der angemeldeten
Demonstration ergänzte die Stadt einen bereits bestehenden Auflagenbescheid durch
weitere Auflagen: So wurde beispielsweise die Länge der Transparente auf 2,50
m und die zulässige Lautstärke auf 70 dBA beschränkt. Anti-Repressions-Demo 2006Polizei bestätigt durch ihr Verhalten die Kritik eben dieses Verhaltens 21.10.06
/ In den Wochen vor
großen Demonstrationsereignissen wie z.B. den Demonstrationen gegen Naziaufmärsche
sollen die Linken durch permanente Polizeipräsenz vorsorglich eingeschüchtert
werden. An jeder Straßenecke begegnet einem tagsüber und nachts ein
Polizeitransporter auf Streife.
Die
Demonstration wurde permanent von der Polizei mit Videokameras gefilmt. Als Nikoläuse
mit Schildern der Kamera die Sicht versperrten wurden auch noch 2 Personen festgenommen,
mehrere Stunden festgehalten und erst später wieder freigelassen. Nach allem,
was an Informationen zu erhalten war, dehnt die Polizei ihre Auffassung von "Verhältnismässigkeit"
wieder derart aus, dass sie sich praktisch ALLES erlauben kann. Grundlage des gleitenden Übergangs in eine Kultur der hemmungslosen Überwachung ist das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG), das die Befugnisse von Verwaltungsbehörden und Polizei regelt. Es empfiehlt sich jedoch den § 12a Versammlungsgesetz zu kennen und ggf. darauf hinzuweisen.
Dagegen waren die Demonstrationsaktionen eher witzig, so die Nikolausverkleidungen und ein MTV-Team - Mars TV-Team das die Leute in der Weender auf witzige Wiese interviewte.
Polizeibericht:
Nachspiel 2007: Nikolaus wegen Vermummung angeklagt20.5.07 / Mit einer Antirepressions-Demo haben Göttinger Gruppen am 21.10.06 gegen die zunehmende Repression und Überwachung in Göttingen protestiert. Die Demo richtete sich eine Woche vor einem geplanten Naziaufmarsch gegen die massive Polizeipräsenz und alltägliche Überwachung, Die Demo wurde durchgängig gefilmt, von einem Ring aus begleitenden Polizisten eingekesselt und schließlich abgebrochen. Mehreren DemonstrantInnen wurden Strafverfahren angehängt, einige kurzzeitig festgenommen. Bei der Demonstration waren teilweise humorvolle Formen zur Thematisierung von Repression eingesetzt worden: Ein Mars-TV, das die BürgerInnen zu den merkwürdigen Vorgängen auf der Erde interviewte, Osterhasen und Nikoläuse tummelten sich rund um die Demo.
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Innenstadtaktion "Die Stadt gehört niemandem - No Control" 200310.10.03
, 16 Uhr Marktplatz fand ein Aktionstag statt, bei dem sich ein Innenstadt-Aktionsbündnis
(Schoener Leben, Antifa, Gruppe Gegenstrom, PDS und andere) gegen
die Umstrukturierung der Innenstadt nach den Erfordernissen des Einzelhandels
und der "kapitalistischen Städtekonkurrenz" äußerten. Vielfach
wurde Bezug auf das Projekt "Saubere Stadt" genommen.
In der "Sauberen Stadt", so wurde von der Stadtverwaltung angekündigt,
sollen weggeworfene Zigarettenkippen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Allerdings wird deutlich dass dabei auch versucht wird, die Innenstadt
zu einer Ansammlung strahlend sauberer EinkäuferInnen umzugestalten, in
der die Folgen von Arbeitslosigkeit, Sozialabbau,
Armut und Obdachlosigkeit nicht mehr sichtbar werden. Wer
sich arm und krank und auch noch schlecht angezogen in die Innenstadt
traut und dort ohne Kaufkraft "herumlungert", dem soll "das
Leben etwas inkommoder gestaltet werden" (O-Ton des Oberbürgermeisters).
"Wer sich das Kännchen Kaffee in der City nicht leisten kann, soll
auch gar nicht erst die Fußgängerzone betreten. Wer die Klamotten aus
den Boutiquen und Kaufhäusern nicht bezahlen kann oder sich nicht wenigstens
zu jeder zweiten Saison neu einkleidet, darf sich auch nicht in der Nähe
dieser Geschäfte aufhalten .." (Flugblattzitat) |