Texte und Bilder © by goest >> goest Startseite Hilfs-Sheriffs in Privat-Uniform Den wichtigtuerischen Begriff "Sheriffs" hat eine Firma dem Vernehmen nach im Zusammenhang mit einer Farbe für sich reservieren lassen und Schutzrechte darauf. Bei Sheriff denkt man doch gleich an Schießereien wie im wilden Westen, den Colt im lockeren Halfter, sind wir hier im wilden Westen? 25.9.03 Zur Zeit sind in Gö zwar kaum noch privat bezahlte "Sicherheitsdienstler" zwecks Ordnung in der FußgängerInnenzone zu sehen, aber das kann im Rahmen der "Aktion saubere Stadt" ja schnell wieder kommen. Nachdem sich jetzt ein Ex-Sheriff im Gästebuch dringend auf die "Jedermann"-Rechte aufmerksam gemacht hat, haben wir einige Ergänzungen vorgenommen. Private Sicherheitsdienstler haben keinen Deut mehr Rechte als jede/r andere BürgerIn. Versuche , Ersatzpolizei zu spielen wären Amtsanmaßung und strafbar. Die sog. Not- und Jedermannsrechte (und Jederfrau ...) berechtigen z.B. jede/n dazu, sich in einem Notfall zu verteidigen und anderen bedrohten Menschen zu helfen. Das Notwehrrecht bedeutet, dass sich jede/r gegen einen akuten rechtswidrigen Angriff angemessen zur Wehr setzen darf. Wenn Sicherheitsdienstler unrechtmäßig jemanden körperlich angreifen und eine gesundheitliche Gefährdung besteht, ist also Notwehr erlaubt. Und wenn man eine/n Sicherheitsdienstler/in dabei beobachtet wie sie/er einen anderen schädigt, beleidigt, nötigt, oder gar verletzt dann gilt auch noch folgendes und zwar umgekehrt: Alle Bürgerlnnen dürfen einen auf frischer Tat ertappten straffällig gewordenen "Schwarzen Sheriff" auch ohne richterliche Anordnung zwangsweise festhalten, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann; so lange bis die Polizei eintrifft um deren Personalien festzustellen. Als mögliche Straftaten der Sicherheitsdienster sind vorstellbar: Nötigung: Wenn Sicherheitsdienstler Leute willkürlich drangsalieren, sie beschuldigen, anhalten und festhalten, Ausweispapiere verlangen und diese einbehalten wollen, körperliche Durchsuchungen im öffentlichen Bereich durchführen, Drohungen und oder Beleidigungen aussprechen.
Körperverletzung: Wenn Sicherheitsdienstler unrechtmäßig körperliche Gewalt anwenden, ist Notwehr erlaubt! Wenn sie sich eine Körperverletzung zuschulden haben kommen lassen, wäre je nach Schwere evtl. sogar eine Fesselung erlaubt um sie festzuhalten bist die Polizei kommt.
Bei
Straftaten von Sicherheitskräften wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung,
Nötigung und Amtsanmaßung sollte Strafanzeige oder Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft
eingereicht werden. Was
ist in Kaufhäusern, Bahnhöfen, Discos usw.?
Ex-"Sheriff"
schreibt an goest Ja ja wie gesagt, aber auch umgekehrt ... dürfen BürgerInnen die Sheriffs festnehmen |