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Justiz mit politischer Schlagseite

Polizei und Gerichte kriminalisieren Proteste gegen Rechtsradikale 7.11.16
Über 80 Strafverfahren gegen AntifaschistInnen in Südniedersachsen

Vom Polizeihund gebissen, dann wegen "falscher Verdächtigung" verurteilt.
Abschiebungsgegner*innen im Visier von Polizei und Justiz
Repression nach Begleitung von Flüchtlingen zum Sozialamt
Mit Polizeivideo Polizeibehauptungen widerlegt 2014
Geschäftsführer von "Pro Deutschland" - Staatsanwalt will Einstellung 2014
Einfluß nehmen: Schöffe werden 2013
Öffentliches "Blockadetraining" verboten! - Kapriolen des Ordnungsamtes
Bündnis Engagement gegen Kriminalisierung und politische Justiz

Die unhaltbare Anklage wegen Hausfriedensbruch
Verfahren gegen Antifaschistischen Landtagsabgeordneten
Prozeß wegen Chemikalien im Keller der Nachbarn 2009
Prozeß wegen Demo Freiraum/Autonomicum 2009
Prozess wegen SPD-Büro-Besetzung 2004
Prozess wegen BG-Raum-Besetzung - keine Verurteilung 2004

> Polizeiwillkür
> Stadtkontrollen
> Demonstrationsrecht im Kessel
>
Repression gegen Anti-AKW-Kletteraktivistin "Eichhörnchen"
> Polzei verfolgt Demonstrantin wegen Kreidestrichen an Hauswand

 

Polizei und Gerichte kriminalisieren Proteste gegen Rechtsradikale

Über 80 Strafverfahren gegen AntifaschistInnen in Südniedersachsen
7.11.16 / Auszüge aus der Pressemitteilung der A.L.I.
Massive Kriminalisierung, um Neonazis den Weg frei zu halten"
über 80 Strafverfahren drohen Antifaschistinnen und Antifaschisten, die sich seit gut einem Jahr den Auftritten von Neonazis in Südniedersachsen entgegen stellen. Zu dieser Schätzung kommen Antifa- und Solidaritätsgruppen nach der Auswertung von Betroffenenberichten und Medien. Die tatsächliche Zahl von Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Menschen, die sich gegen Rechts engagieren, dürfte nach Aussage der Göttinger Antifagruppe A.L.I. noch weit höher sein.
Die hohe Zahl von Ermittlungs- und Strafverfahren dokumentiert die Ausdauer und Hartnäckigkeit, mit der sich Menschen seit einem Jahr den Auftritten und Angriffen von Neonazis entgegen stellen. Unter ihnen befinden sich Schlauchbootfahrerinnen und Versammlungsanmelder, Glitzerwerferinnen und Transparenthalter. "Der antifaschistische Widerstand hat viele Gesichter, ist kreativ und ausdauernd", Das Ausmaß der Kriminalisierung ist aber vor allem das Ergebnis der häufig eskalierenden Einsatzstrategien der Polizei. Ein weiteres Beispiel dafür war der BFE-Einsatz gegen eine bis dahin friedliche Blockade eines Neonaziaufmarsches am 22.10.2016 in Duderstadt.
Die A.L.I. ruft Betroffene von Polizeigewalt, Ermittlungs- und Strafverfahren dazu auf Gedächtnisprotokolle zu verfassen und sich an die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe zu wenden. Darüber hinaus ruft die Antifagruppe dazu auf Geld zu spenden und Angeklagte vor Gericht solidarisch zu begleiten.

Bündnisse gegen Rechts Göttingen und Duderstadt bleibt Bunt:
 
Polizeieinsatz am 22.10.2016 in Duderstadt muss untersucht werden

Am Samstag, den 22.10.2016, haben ca. 250 Einwohner der Stadt Duderstadt und Mitglieder der Bündnisse gegen Rechts aus Göttingen, Osterode, Lindau, Dransfeld und Adelebsen gegen den Aufmarsch des "Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen" in Duderstadt demonstriert. (...) Im Rahmen eines Treffens am 24.10.2016 haben die Bündnisse gegen Rechts aus der Region die Protestaktionen in Duderstadt nachbereitet. Auf völliges Unverständnis bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist das Verhalten der Polizei am vergangenen Samstag gestoßen.(...) Bereits im Vorfeld der Demonstration wurden Bündnismitglieder aus Göttingen in der Bahnhofstraße am Durchgang zur Marktstraße gehindert und festgehalten. Hier wurde ein junger Mann so am Kopf verletzt, daß er in das Krankenhaus gebracht werden mußte. Insbesondere dieser Vorgang wird genauer betrachtet werden müssen.
Nach unseren derzeitigen Informationen sind weitere zwei Personen, ein Kundgebungsteilnehmer und eine Kundgebungsteilnehmerin im Bereich der Marktstraße/Ecke Apothekenstraße durch den Polizeieinsatz verletzt worden. Auch diese mußten anschließend im Krankenhaus wegen Kopfwunden behandelt werden. Ein unmittelbarer Anlaß für diese Art des Polizeieinsatzes ist auch im Nachgang nicht erkennbar: Der Protest war absolut friedlich.

 

Vom Polizeihund gebissen, Anklage gegen Polizei versandet, aber jetzt wegen "falscher Verdächtigung" der Polizei verurteilt.

2.11.15 Amtsgericht (Eingang Maschmühlenweg) Um 9 Uhr steht wieder ein Aktivist vor Gericht. Im Revisionsverfahren zum "Verdacht der falschen Verdächtigung".Im Juni diesen Jahres wurde er wegen Falschverdächtigung verurteilt, nachdem er im Sommer 2013 gegen eine "Pro Deutschland"-Wahlkampfveranstaltung demonstrierte und dabei zweimal von einem Polizeihund gebissen wurde. Wieder einmal wurde eine Anzeige wegen Polizeigewalt ohne Anhörung des Betroffenen als wichtigstem Zeugen eingestellt und eine Gegenanzeige konstruiert, die der Einschüchterung dienen soll.

Bei den Protesten gegen die Pro-Deutschland-Kundgebungen am 28. August 2013 kam es neben Verletzungen durch prügelnde BFE-Cops auch zu Hundebissen in der Sültebecksbreite. Eine Polizistin ließ ihren Diensthund einen Gegendemonstranten gleich zweimal beißen. Ein Strafverfahren gegen die Polizistin wegen dieser Übergriffe wurde sang- und klanglos eingestellt.

Prozessbericht von Unterstützer_innen des Angeklagten zum Gerichtsverfahren am 10.6.15

10.6.15 / "In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Göttingen wurde heute ein Mensch verurteilt, der 2013 gegen eine "Pro Deutschland"-Wahlkampfveranstaltung demonstrierte. Damals wurde er zweimal von einem Polizeihund gebissen - heute wurde er wegen Falschverdächtigung verurteilt. Zwischenzeitlich hatte er versucht, mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung den Hundeeinsatz gegen ihn auf Rechtmässigkeit prüfen zu lassen. Statt den Demonstranten anzuhören wurde das Verfahren sang- und klanglos eingestellt. Im Gegenteil - die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Polizeihundeführerin falsch verdächtigt zu haben. Es ging um die Formulierung, es habe eine "völlig friedliche Ausgangssituation" gegeben. Dies, so die Staatsanwaltschaft, sei eine bewusst wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an und verurteilte den vom Polizeihund Gebissenen zu 30 Tagessätzen Strafe. Ignoriert wurde dabei, dass es sich bei der beanstandeten Formulierung um eine subjektive Wertung des Betroffenen handelt. Auch aus versammlungsrechtlicher Sicht war die Gegendemonstration in jedem Fall so friedlich, dass sie niemals hätte aufgelöst werden können. Die "Unfriedlichkeit" wurde aus Sicht der Polizeizeug*innen damit begründet, es habe Rufe und Trillerpfeifenpfiffe gegeben."

Im Polizeibericht von damals hieß es u.a. "Darüber hinaus wurde ein Teilnehmer der Gegendemonstration durch den Biss eines Diensthundes oberflächlich am Arm verletzt. (...) Verletzte Beamte gab es nicht."


Tag der Offenen Tür bei der Polizei in Göttingen 2005 mit Vorführung eines Polizeihundeeinsatzes am Leineufer / Foto goest

 

Abschiebungsgegner_innen im Visier der polizeilichen und juristischen Reaktionen

10.1.15 / Wem bei einem Polizeieinsatz, insbersondere unter Beteiligung der BFE von Polizeibeamten Verletzungen oder Schmerzen zugefügt werden, wer von ihnen genötigt oder beleidigt wird, dem wird es sehr schwer gemacht, dagegen juristisch vorzugehen. Da die Beamten keine Identifikationshinweise tragen und auch auf Befragen nicht ihre Namen nennen, bleiben nur die Beweismöglichkeiten per Videoaufnahmen und Fotos. Bei einer Anzeige reagieren die Polizeibeamten meist mit einer Gegenanzeige und vor Gericht haben die Aussagen von Polizeibeamten stets mehr Gewicht als jene von Demonstrierenden.

Beispiel:
Nach brutalem Einsatz wurden nicht die Polizeibeamten sondern die Demonstranten angeklagt

Bei der Verhinderung einer Abschiebung am 10 April 2014 im Neuen Weg "war es vor und im Haus zu einem umstrittenen Einsatz der Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) gekommen, bei dem mehrere Demonstrierende durch Reizgaseinsatz und Schläge zum Teil erheblich verletzt wurden. Nachdem sich die eingesetzten BFE-Beamten durch eine Wohnung im Souterrain des Hauses Zugang zum Treppenhaus verschafft hatten, setzten diese unangekündigt und unvermittelt Reizgas gegen die Personen im Treppenhaus ein und brachten diese auch unter Einsatz von Schlägen und Schmerzgriffen ins Freie. In der Folge wurde aber nicht gegen Polizeibeamten sondern nur gegen Demonstrierende polizeilich ermittelt. Am ende konnten zwei beschuldigte Demonstranten noch froh sein, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Rechtsanwalt Rasmus Kahlen fest, kritisiert aber die bisherige Untätigkeit der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den unverhältnismäßigen Einsatz der Göttinger BFE: "Es ist mir ist unverständlich, warum nach meinem Kenntnisstand seitens der Staatsanwaltschaft Göttingen weiterhin keine Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen die beteiligten Beamten geführt werden."
(Quelle: Mitteilung 9.1.15 von RA Rasmus Kahlen)

Erkennungsdienstliche (ED)-Behandlung nach Einsatz für die Rechte eines Asylbewerbers

Ein Demonstrant klagt gegen jenen Polizeieinsatz am 10.4.14 vor dem Verwaltungsgericht. Nun wird dieser Mensch von der Polizei zu einer Erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen. Im November 2014 setzte sich der selbe Demonstrant dafür ein, dass eine von der Abschiebung bedrohte somalische Familie die ihr zustehende Hilfe vom Sozialamt ausgezahlt bekam, nachdem deren Abschiebung verhindert worden war. In diesem Zusammenhang wurde ihm vorgeworfen "eine Tür im Neuen Rathaus zu ungestüm geöffnet zu haben", wodurch sich eine Mitarbeiterin im Rathaus körperlich verletzt gefühlt haben soll. Dies reicht dann als Grund für eine ED-Behandlung.
(Quelle: Mitteilung der A.L.I 4.1.15)

Februar 2015: Abschiebegegner vor Gericht
So z.B. wird am 16.2.2015 um 9 Uhr im Amtsgericht Göttingen (Maschmühlenweg 11) | Saal B 25 wieder ein Mensch vor Gericht gestellt, der sich am 10.4.15 gegen eine Abschiebung des Somaliers Abidwaali S. eingesetzt hatte. Kommentar der Grünen Jugend zum Prozess lautet: "Die Anklage wegen angeblichen "Widerstands" und "fahrlässiger Körperverletzung" ist Teil der durchsichtigen Legitimierungsstrategie der Polizei für den völlig aus dem Ruder gelaufenen Einsatz. Dabei kann die Polizei nur offensichtliche und konstruierte Bagatelldelikte ins Feld führen. Und diese sind, falls sie tatsächlich stattgefunden haben sollten, auch nur als Reaktion auf den massiven Gewalteinsatz der Polizei zu werten."

Nach dem Freispruch des Angeklagten
schreibt die Grüne Jugend am 17.2.15 u.a. " Einen Hinweis auf die Legitimierungsstrategie lieferte auch die Aussage eines Polizeizeugen, den der vorsitzende Richter nach einem von ihm ebenfalls am 10.04.2014 gestellten Strafantrag wegen "Widerstand" fragte, der nicht weiter verfolgt wurde. Der Beamte äußerte sich dahingehend, dass er auch nicht wisse, was der Strafantrag eigentlich solle. Es sei eben von höherer Ebene gewünscht, erst mal Strafanträge zu schreiben, "falls diese später noch gebraucht werden."
"Wenn das eine der "Straftaten" gewesen sein sollte, die beispielsweise bei der Sitzung des Innenausschusses des niedersächsischen Landtages am 22.05.2014 Öffentlichkeit und Parlamentarier*innen präsentiert wurden, dann wäre das sehr unangenehm für die Polizei. Wenn sich herausstellen sollte, dass weitere der angeblichen Straftaten solche Papiertiger waren, dann ist das ein handfester Skandal. Dann hat dieses Vorgehen nämlich System - und zwar das der künstlichen Erhöhung der Straftatenzahlen zur vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit und der Parlamentarier*innen." Hintergrund: In der Innenausschusssitzung am 22.05.2014 wurde unter anderem von polizeilicher Seite angegeben, dass sechs Strafanträge wegen Widerstand erfolgt seien. Angeklagt wurde aber bisher lediglich in einem Fall.

Zur grundsätzlichen Problematik des Widerstands-Paragrafen: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/13/die-maslose-polizei/

 

Repression nach Abschiebeverhinderung und Begleitung von Flüchtlingen zum Sozialamt

Stellungnahme von AK Asyl Göttingen und Antitassistisches Aktionsplenum Göttingen (arap)
Auszug

Am 9.10.14 hat eine Reihe von politischen Prozessen gegen jene Abschiebegegner_innen begonnen. Angeklagt werden mehrere Menschen, denen die üblichen Straftaten vorgeworfen werden - Widerstand gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, etc. . Die nächsten Gerichtstermine sind am 28.11, 1.12 und 9.12.2014 jeweils um 9 Uhr beim Amtsgericht.

Am 3. November 2014 haben erneut 120 Menschen durch ihre Entschlossenheit und ihren Widerstand die Abschiebung einer somalischen Familie aus der Flüchtlingsunterkunft Maschmühlenweg-Neuer Weg verhindert. Kurz danach sind Aktivist_innen gemeinsam zur Ausländerbehörde (sic!**) gegangen, um das ausstehende und der Familie zustehende Geld, ihre Sozialleistungen, abzuholen. Die Familie hatte nur bis zum Tag der angekündigten Abschiebung Geld bekommen. Da sie Angst hatten, selbst bei den Behörden zu erscheinen, hatten zwei Aktivist_innen eine Vollmacht der Familie bekommen, um diese den zuständigen Behörden zu zeigen und das Geld zu holen. **(gemeint ist hier wohl die Abteilung der Sozialbehörde, die für die Auszahlung zuständig ist)

Einige Tage später bekam der AK Asyl dann Post von der Stadt Göttingen. In dem Brief stand, dass sich wegen der großen Menschenmenge im Erdgeschoß des Rathauses Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörde bedroht gefühlt hätten. Und deswegen baten der Ordnungsdezernent und die Sozialdezernentin um ein Gespräch mit uns.
Irgendwer von der Stadt Göttingen hat aber inzwischen gegen zwei Personen, die ehrenamtliche politische Arbeit beim AK Asyl leisten, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt. Die beiden sind für den 1. Dezember 2014 zur Polizei vorgeladen. Inzwischen haben wir mitbekommen, dass noch weitere Aktivist_innen zur Polizei vorgeladen sind.
AK Asyl Unterstützer_innen sind keine Stellvertreter_innen für die gesamte breit aufgestellte Bewegung, die sich gegen Abschiebungen engagiert, sondern ein Teil davon. Uns wiederum stellt sich die Frage, wer hier wen bedroht? Unsere Intention und politische Praxis ist es nicht, Menschen zu bedrohen.
Bewaffneten Polizist_innen versetzen geflüchtete Menschen morgens um 6 Uhr in Angst und Schrecken. Sie werden in Verfolgung, Hunger, Folter und Perspektivlosigkeit abgeschoben. Das Schicksal der Geflüchteten liegt in in den Händen der Schreibtischtäter_innen. Ob sie hier bleiben können, oder ob sie gezwungen werden, in einem permanenten Duldungsstatus ohne jegliche Perspektive zu (über)leben. Ob sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen oder nicht. Ob sie abgeschoben werden oder hier bleiben dürfen. Dieser ständige Kontaktzwang macht die Ausländerbehörden zu den effektivsten Kontroll- und Ausgrenzungsinstanzen gegenüber allen Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte.

Soweit der Auszug Teil II, >>Die komplette Stellungnahme ist auf Papiere-für-alle-Homepage

 

Kriminalisierungsversuch von Abschiebegegner_innen : Vorladung zur Polizei

Am 3. November 2014 hatte eine göttinger Initiative eine erfolgreiche Aktion auf die Beine gestellt: nämlich die Abschiebung der somalischen Familie Jamac nach Italien zu verhindern. An diesem Tag hat die Polizei ihre willkürliche Abschiebepraxis abgebrochen, weil so viele Menschen auf der Straße mit ihrer Solidarität präsent waren und zivilen Ungehorsam geleistet haben. Am selben Tag sind mehrere Aktivist_innen zur Ausländerbehörde gegangen um mit einer Vollmacht die ausstehenden Sozialleistungen der Familie abzuholen. Ein Engagement, das eigentlich mit Preisen für Zivilcourage bedacht werden sollte wird nun stattdessen mit einer polizeilicher Vorladung wegen angeblichen Hausfriedensbruch gegen einen Abschiebegegner beantwortet.

Abschiebegegner: Zeitgleiche Vorladung zur Polizei und zur Agentur für Arbeit

Aber nicht nur das: merkwürdigerweise flattert eben diesem Aktivist zeitgleich eine Vorladung des Jobcenters ins Haus nach § 59 Meldepflicht. Das Jobcenter hatte den Verdacht, angestoßen durch einen anonymen Hinweis, dass sich der Abschiebegegner ohne Erlaubnis vom Jobcenter im Ausland aufgehalten haben soll. Falls dem so gewesen wäre, hätten der Person Sanktionen in Form von Kürzungen der Sozialleistungen gedroht. Zufall, Denunziation oder Zusammenarbeit von Behörden, oder eine besondere Art und Weise gegen engagierte Abschiebegegner vorzugehen?

 

Mit Polizeivideo Polizeibehauptungen widerlegt

Am 9.10.14 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein "Prozess wegen Blockierens einer Abschiebung"statt. Es war der erste in einer Reihe von Prozessen gegen Menschen, die am 10. April 2014 eine Abschiebung im Neuen Weg durch eine Blockade und aktives Handeln unmöglich machten. Bei dem Räumungsversuch der Göttinger BFE im Neuen Weg war es zum Einsatz von Polizeihunden, Pfefferspray und Faustschlägen gegen die BlockiererInnen gekommen. Der Prozess und die kommenden Prozesse richten sich aber nicht gegen die BFE, sondern gegen die Opfer der Polizeiagressionen , die Teilnehmer_innen der Blockade.

9.10.14 / Bericht der Grünen Jugend vom Prozess
Der wegen angeblicher versuchter Körperverletzung bei einer verhinderten Abschiebung am 10. April angeklagte Antirassist wurde heute freigesprochen. Ausschlaggebend war von der Verteidigung vorgelegtes polizeiliches Videomaterial, welches aus einem anderen Verfahren stammt. (...) Der Richter äußerte ebenfalls Unverständnis über die Anwesenheit von mehreren Dutzend Polizist*innen rund um das Gerichtsgebäude. Darüber hinaus bezeichnete er die dem nicht vorbestraften Angeklagten vorgeworfene Straftat als geringfügig und kritisierte, dass es überhaupt zu einem Prozess gekommen sei. Damit kritisierte er zumindest implizit die Staatsanwaltschaft. (...) "Der Prozess wirft Fragen auf. Der angeblich angegriffene BFE-Beamte wusste, dass während des Vorfalls von Beamt*innen gefilmt wurde. Das so entstandende Videomaterial wird in einem anderen Verfahren verwendet. Warum hat er dieses Material nicht vorher sichten lassen, um zu überprüfen, ob sich der Vorwurf dadurch erhärten lässt? Ist es überhaupt vorstellbar, dass die Aufnahmen nicht gesichtet wurden? Könnte es sein, dass das Videomaterial von Polizeiseite als entlastend erkannt und bewusst zurückgehalten wurde? Nur durch Zufall sind die Aufnahmen dem Verteidiger des Angeklagten zu Gesicht gekommen. Andernfalls hätte es möglicherweise zu einer Verurteilung kommen können. Dieser erste Versuch der nachträg
lichen Legitimation des brutalen BFE-Einsatzes im April kann als blamabel gescheitert gelten." (...)

Am 9. Oktober 2014 wurde der Abschiebungsgegner freigesprochen.

Weitere Anklagen , diesmal wegen Beleidigung / Prozesstermine
20.11.14 (Amtsgericht, Raum B16, 9.00 Uhr) |
1.12.14 (Raum B12, 9.00 Uhr) |
9.12.14 (Raum B16, 8.30 Uhr)

17.11.14 / Grüne Jugend, Jusos und Kreisverband DieGrünen/Bündnis 90 solidarisieren sich mit den Abschiebungsgegner*innen und bekräftigen die Forderung, die Göttinger BFE endlich abzuschaffen. "Gegenstand der anstehenden Prozesse sind angebliche Beleidigungsdelikte, die im Nachgang der Eskalation der Polizeigewalt stattgefunden haben sollen. Angesichts der vorherigen vielfachen Körperverletzung durch BFE-Beamt*innen mittels Pfefferspray, Faustschlägen und Polizeihunden sind Beleidigungen emotional mehr als nachvollziehbar. Darüber hinaus ist noch nicht geklärt, ob der gesamte Polizeieinsatz überhaupt rechtmäßig war. Über eine entsprechende Verwaltungsklage wurde noch nicht verhandelt. Der Einsatz der BFE und einer Hundestaffel zur Durchsetzung einer Abschiebung war jenseits jeder Verhältnismäßigkeit. Auch die Göttinger Grünen halten an der Forderung fest, die BFE abzuschaffen."

 

Geschäftsführer von "Pro Deutschland" tritt Jugendlichen
- Staatsanwalt beantragt Einstellung des Verfahrens

Am Donnerstag, den 17. Juli 2014, fand vor dem Amtsgericht Göttingen das Verfahren gegen den Bundesgeschäftsführer der rechtspopulistischen Partei „Pro Deutschland“, Lars Seidensticker, und einen weiteren Angehörigen der Partei statt. Seidensticker hatte am 24. August 2013 bei einer Kundgebung in der Albrecht-von-Haller-Straße in Göttingen einen damals 17-jährigen Gegendemonstranten getreten. Heute wurden die beiden Verfahren wegen Körperverletzung auf Antrag des Staatsanwaltes dennoch eingestellt. Der betroffene, heute 18-Jährige, hatte über die Lautsprecheranlage von „Pro Deutschland“„Nazis raus!“ gerufen, nachdem er von Seidensticker selbst das Mikrophon übergeben bekommen hatte. Daraufhin hat Seidensticker den Jugendlichen getreten. Seidensticker wollte das als einen unkontrollierbaren „Reflex“ gewertet wissen. Trotz Videoaufzeichnungen, auf denen der Tritt eindeutig zu sehen war, übernahm der Staatsanwalt diese Interpretation und beantragte die Einstellung. Dabei schob er dem verletzten Jugendlichen in seinen Aussagen auch noch indirekt die Schuld am Geschehen zu, in dem er verkündete, dieser habe durch seine Rufe die Rechtspopulisten provoziert, gar „Randale“ gemacht. Zu der Partei „Pro Deutschland“ hingegen fiel dem Staatsanwalt nicht mehr ein, als dass man mit dieser „leben müsse“. Er beantragte schließlich die Einstellung, obwohl die vorsitzende Richterin nach den Videoaufnahmen andeutete, dass sie den Tritt des rechten Parteifunktionärs nicht als „Reflex“ auslegen würde. Zuvor musste sich der Getretene akribisch der Befragung des Anwalts aussetzen, von dem Seidensticker sich hat vertreten lassen. Immer wieder versuchte dieser, dem Jugendlichen zuzuschieben, er wäre „der eigentliche Aggressor“ gewesen. „Während das Rufen von ‚Nazis raus‘ dem Staatsanwalt also als Randale machen gilt, ist Treten und Jugendliche zu verletzen nur ein Reflex. Antifaschisten werden in diesem Versätndnis für ihren Einsatz gegen Rechts abgestraft, während rechte Gewalttäter von der Justiz geschützt werden.

Schöffe werden
Ein Demonstrant als Richter/in im Ehrenamt - kein Problem

/ 6.2.13 / Neben hauptamtlichen Richtern hat es die allgemeine Vernunft so eingerichtet, dass Menschen "aus dem Volk" mit ihrer Lebenserfahrung als ehrenamtliche Richter, sprich "Schöffen" eingesetzt werden.

Die Gerichte sollten Schöffen haben, die von ihrem Recht, die Verhandlung sowie die Entscheidung mit zu beeinflußen rege Gebrauch machen. Die zusätzliche Befragung der Zeugen, Sachverständigen und Ermittlungsbehörden durch die Schöffen mag ein Richter / eine Richterin vielleicht nicht gerne sehen, kann dies aber nicht verhindern, denn die Schöffen sind absolut gleichberechtigt. Schließlich ist es sogar möglich, dass Schöffen den Richter bei der Urteilsfindung in der nicht-öffentlichen, Besprechung überstimmen und den Fall gegen den Richter entscheiden. Jeweils ein Richter und zwei Schöffen müssen mit 2/3 Mehrheit entscheiden. Die Regel ist bislang jedoch wohl eher, dass Schöffen wie Statisten schweigend den Verhandlungen beiwohnen und sich vor der Autorität des Richters ducken. Damit ihre Stimmen nicht durch juristische "Besserwisser" unter den Richtern unterdrückt werden, wäre eine stärkere Organisation der bundesweit mehr als 50.000 Schöffen sinnvoll, die den Schöffen den Rücken stärkt. Diese Funktion kann der Schöffenverband erfüllen, dessen Landesverband Niedersachsen/Bremen über >>schoeffen-nds-bremen.de zu erreichen ist. Mitglieder erhalten Fortbildung und allerlei andere Unterstützung.

Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung von ca. 5 Euro die Stunde plus Fahrkostenerstattung. Arbeitgeber sehen es jedoch nicht gerne, wenn ihre Beschäftigten absolut feste Termine von den Gerichten vorgesetzt bekommen, die sie verpflichtet sind wahrzunehmen. (Achtung Schichtarbeiter - das Arbeitszeitgesetz gilt hier nicht - kann also nach der Nachtschicht im Krankenhaus einen Pflichtermin bei Gericht geben).

Die Schöffen werden bundesweit für einen Zeitraum von 5 Jahren bestimmt und 2013 beginnt die nächste Amtsperiode. Eine Bewerbung muß bis spätestens 28.2.13 dem Referat Recht der Stadt Göttingen (zuständig Herr Wolkenhauer) zugehen. >> Bewerbungsformular

Sowohl die >>Stadtverwaltung als auch das >>Gericht bieten weitere Informationen zum Schöffenamt an.

 

Öffentliches "Blockadetraining" verboten! - Kapriolen des Ordnungsamtes

Artikel über die Veranstaltung mit einer Dokumentation der Behördenschreiben siehe >Blockade.htm

Das Ordnungsamt Göttingen verbietet die "öffentliche Darstellung des Wegtragens von Personen". Dies war Bestandteil des "Blockadetrainings" zu dem die Grüne Jugend aufgerufen hatte. Das Blockadetraining sollte der Vorbereitung von Protesten gegen den Naziaufmarsch in Bad Nenndorf dienen. Die Versammlung vor der Jacobikirche soll nun ohne Blockadetraining stattfinden. Die Frage ist nun, ob ein Sich-auf-den-Boden-Setzen schon als Blockadetraining polizeilich aufgelöst werden soll. (So ganz ernst kann man das alles nicht nehmen)
Für Samstag den 24.7.10 war um 14 Uhr auf dem Jakobikirchhof - zur Vorbereitung auf Aktionen gegen den Naziaufmarsch in Bad Nenndorf am 14. August. ein "öffentliches Blockadetraining" der "Grünen Jugend Niedersachsen" angekündigt worden. Am 23.7. wurde diese Vorbereitung auf eine Blockade des Naziaufmarsches verboten.

 

Bündnis Für gesellschaftliches Engagement gegen Kriminalisierung und politische Justiz

http://www.politische-justiz.org/
engagement@politische-justiz.org

23.7.10 / Das Bündnis erinnert noch einmal an "die Resolution des Stadtrates vom 7. Mai 2010. Sie wurde anlässlich des Erscheinens der Broschüre "Für gesellschaftliches Engagement - gegen Kriminalisierung und politische Justiz" verabschiedet. In der Broschüre des Bündnisses werden zahlreiche Verletzungen von Bürgerrechten in Göttingen von Seiten der Polizei und politisch motivierte Urteile der Justiz dokumentiert. Der Rat der Stadt Göttingen hat mit der Resolution angezeigt, dass er weiteren Gesprächsbedarf zu dem Thema hat. Für die Entwicklung des städtischen Zusammenlebens jetzt und in der Zukunft wird es darauf ankommen, dass ein Eingreifen in politische Auseinandersetzungen mit kreativen Aktionsformen möglich ist und auch unbequeme emanzipatorische Positionen zum Ausdruck gebracht werden können. Öffentliche politische Interventionen und Interessenauseinandersetzungen dürfen nicht durch die Drohung mit juristischer und polizeilicher Schikanierung und Verfolgung behindert werden. Dies ist aus Sicht des Bündnisses jedoch seit einiger Zeit der Fall, u.a. aufgrund der Inflation von beispielhaft in der Broschüre dargestellten behördlicher Verfolgungsmaßnahmen.

Der vom Rat der Stadt Göttingen im Rahmen der Resolution vorgeschlagene "Runde Tisch" muss in diesem Sinne das Ziel haben zu beraten, wie solche Vorgänge von Kriminalisierung und politischer Justiz zukünftig verhindert werden können. Er sollte hierfür ein öffentliches Forum mit neutraler Moderation bieten. Im Bündnis gibt es ein großes Interesse an einer konstruktiven Diskussion, die dieses Ziel verfolgt.

 

Veranstaltungsreihe

Donnerstag, 8. April, Omerta in Uniform ? Wie lügt die Polizei? Veranstaltung mit Thomas Wüppesahl (Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritische Polizistinnen und Polizisten) und Patrick Humke-Focks (DIE LINKE, MdL) 19:00 Uhr Holbornsches Haus (Rote Str. 34), Göttingen Veranstaltet von der Grünen Jugend Göttingen und der Linksjugend [?solid] Northeim Göttingen

Montag, 12. April, Protokoll einer Observation ? Zum Göttinger Überwachungsskandal 2004 Lesung aus den Akten der verfassungswidrigen Überwachung eines Anti-Atom-Aktivisten 19:00 Uhr ZHG 001 (Campus), Göttingen Veranstaltet vom Anti Atom Plenum Göttingen

Dienstag, 20. April, Die Renaissance der öffentlichen Ordnung Veranstaltung mit Dr. Klaus Ronneberger 18:00 Uhr ver.di- Geschäftsstelle (Groner Tor Str. 32), Göttingen Veranstaltet von der Fachgruppe Sozialwissenschaften und der Fachgruppe Geschichte

Mittwoch, 21. April 2010 Verfolgt ? verdächtigt ? eingeschüchtert. - Zur Geschichte & Gegenwart des §129 (a/b) Veranstaltung mit Enno Brand, Johannes Hentschel (Rechtsanwalt) und Joachim Lau (Rechtsanwalt) , 19:00 Uhr ZHG 004 (Campus), Göttingen Veranstaltet von der Basisgruppe Geschichte

Samstag, 24. April 2010, Wie Städte im Namen der Sicherheit sozial sortiert werden Veranstaltung mit Jun. Prof. Dr. Bernd Belina 18:00 Uhr Theaterkeller (Geismar Landstr. 19), Göttingen Veranstaltet von der Basisgruppe Geschichte

Dienstag, 27. April, Zwischen Knüppel und Kommunikation. Polizei und Protest in der Bundesrepublik Vortrag und Diskussion mit Michael Sturm (Uni Leipzig) 19:00 Uhr Institut für Kulturanthropologie (Friedländer Weg 2), Raum PH 05 Veranstaltet von der Basisgruppe Fusion

Mittwoch, 28. April 2010 Der Polizeieinsatz während des G8-Gipfels in Heiligendamm Rückblick auf und kritische Einschätzung des Polizeieinsatzes während des G8-Gipfels in Heiligendamm Vortrag und Diskussion mit Werner Rätz (Bonn) , 19:30 Uhr, ZHG 004 (Campus), Göttingen Veranstaltet von Attac Göttingen

Donnerstag, 29. April 2010, Zu viel Macht ? zu wenig Kontrolle? Neuere Polizeientwicklung, Kontrolldefizite und Sanktionsimmunität Veranstaltung mit RA Dr. Rolf Gössner, Vize-Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin), Mitglied der Jury des Big Brother Award und Mitherausgeber des Grundrechte Report 19:00 Uhr Kino Lumiere (Geismar Landstr. 19), Göttingen Veranstaltet von Schöner Leben Göttingen in Kooperation mit dem Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. und der Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen e.V.

Donnerstag 6. Mai Schuldig um jeden Preis Von der Neuauflage der Totalitarismustheorie, Mollies im Mai und Kundus in Kreuzberg. 19.00 h , Apex ,Burgstr. 46 Veranstaltung Martina Arndt, Rechtanwältin (Berlin) Ulrich von Klinggräf, Rechtsanwalt (Berlin) Victor Neuss, Aktivist der Antifaschistischen Linken Berlin ALB.
Berlin 2009 / 2010: Zwei Jugendlichen wird vorgeworfen, während des 1. Mai einen Molotowcocktail geworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ignoriert entlastende Beweise. Die Schüler kommen in Untersuchungshaft und machen ihr Abitur im Gefängnis. Nach fast 8 Monaten müssen sie aus der Haft entlassen werden. Zu offensichtlich war geworden, dass kein "dringender Tatverdacht" besteht. Eine weitere Jugendliche, die Auszubildende Alexandra R. sitzt 2009 für 5 Monate in Untersuchungshaft. Ihr wird vorgeworfen, ein Auto angezündet zu haben. Auch hier gibt es keine Beweise für ihre Schuld. Sie wird freigesprochen und steht nun ohne Ausbildungsplatz dass. Wie kommt es, dass Gerichte Menschen in Untersuchungshaft nehmen, gegen die kein Beweismaterial vorliegt? Warum ignoriert die Staatsanwaltschaft entlastendes Material und wirkt zielstrebig auf eine Verurteilung der Jugendlichen hin? (...) Eine gemeinsame Veranstaltung von: Basisgruppe Geschichte, Rote Hilfe Göttingen, Antifaschistische Linke International A.L.I., unterstützt vom Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur

Freitag, 7. Mai 2010, Radikal mutig: Meine Anleitung zum Anderssein Lesung mit Hanna Poddig19:00 Uhr, Buchladen Rote Straße (Nikolaikirchhof 7), Göttingen Veranstaltet von der ASJ Göttingen/Su?dniedersachsen

Samstag, 8. Mai 2010, Autoritäten entblößen kreative Antirepression Workshop mit Hanna Poddig 12:00 16:00 Uhr, "links unten", Untergeschoss des Buchladens Rote Straße (Nikolaikirchhof 7), Göttingen Veranstaltet von der ASJ Göttingen/Südniedersachsen

 

Antirepressionsbroschüre

11.3.10 / Das Bündnis hat eine Broschüre herausgegeben, die die unterschiedlichen Fälle auflistet und beschreibt. Sie ist online abrufbar >> Antirepressionsbroschüre

Inhalt:
* Den Neonazis im Südharz kein ruhiges Hinterland lassen“ Zum Prozess gegen einen Antifaschisten vor dem Amtsgericht Herzberg
* Zivilcourage wird bestraft Verstoß gegen das Versammlungsgesetz reloaded!
* A never-ending Story? Die scheinbar unendliche Geschichte von Strafanzeigen, Ermittlungen, Verfahren und Verurteilungen gegen einen linken Politiker aus Göttingen
* Aus studentischem Engagement wird Landfriedensbruch
* Wasserkocher als Anschlagsmittel, Flugblätter als Bekennerschreiben? Über eine Kampagne gegen die Göttinger Linke
* Zum Umgang der Göttinger Polizei mit öffentlicher Kritik Die Folgen einer Demonstration gegen Polizeirepression am 21. Oktober 2006
* Gerade noch vereitelt So plump kann Kriminalisierung sein
* Einsatzleitung interessiert sich für Strafanzeigen, nicht für das Versammlungsrecht
* Auf Schritt und Tritt Überwachung ohne jeden konkreten Verdacht
* Öffentlicher Protest gegen Bundeswehrauftritt ist der Polizei ein Dorn im Auge
* Aus antifaschistischer Zivilcourage wird Widerstands-Konstrukt
* Ist unangemeldetes Demonstrieren Landfriedensbruch?
* Verfolgende Unschuld Wie die Polizei sich vom Aggressor zum Opfer macht Hintergründe & Analysen:
* Für gesellschaftliches Engagement Gegen Kriminalisierung und politische Justiz
* Alte und neue Formen staatlicher Repression von Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie
* Polizei und Geheimdienste als Daten-Kraken * Die "Zivilen Streifenkommandos" Ein historischer Rückblick

(Text: Pressemiteilung des Bündnisses 7.3.20) Ein breites Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und außerparlamentarischen Initiativen veröffentlicht eine Broschüre zur Kriminalisierung von politischem Protest in Göttingen. Sie treten damit ein "Für gesellschaftliches Engagement, gegen Kriminalisierung und politische Justiz. Die Herausgabe der Broschüre ist der Auftakt zu einer Veranstaltungsreihe zum Thema.
Zum Hintergrund: Immer wieder gehen in Göttingen Polizei und Staatsanwaltschaft mit juristischen Mitteln gegen Menschen vor, die sich öffentlich gegen gesellschaftliche Missstände positionieren. Nur selten werden diese Vorgänge von einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen, wie zuletzt die Razzien gegen linke Hausprojekte nach einem Brand im Göttinger Kreishaus oder die öffentliche Diffamierung eines Göttinger Politikers durch den nds. Innenminister im Anschluss an die Gedenkdemonstration für Conny Wessmann.
Diese Vorfälle stellen nur die Spitze des Eisbergs dar, (...) Deshalb haben wir in dieser Broschüre zahlreiche Fälle aus den letzten Jahren gesammelt. Sie zeigen: Menschen, die sich z.B. gegen Abschiebungen, gegen Nazis oder gegen Atomkraft engagieren, werden von Polizei und Staatsanwaltschaft immer wieder mit juristischen Schikanen überzogen. Sie müssen Verurteilungen und hohe Strafen fürchten, auch wenn gegen sie nur widersprüchliche Polizeiaussagen vorliegen..Die Broschüre dokumentiert 17 Fälle aus den letzten 6 Jahren. Diese zeigen ganz praktisch und konkret, wie politische Kriminalisierung funktioniert. Sie zeigen wie politische Oppositionelle in das Fadenkreuz von Polizei und Justiz geraten. Sie zeigen, wie RichterInnen Widersprüche in Polizeiaussagen ignorieren - mit dramatischen Konsequenzen für die Angeklagten. Sie zeigen, wie PolizistInnen bürgerliche Grundrechte wie das Versammlungsrecht ignorieren und VersammlungsteilnehmerInnen kriminalisieren. Die zusammengestellten Fälle zeigen auch: Es sind Menschen aus zahlreichen politischen Bewegungen betroffen: bildungspolitische AktivistInnen, AntimilitaristInnen, AtomkraftgegnerInnen, AntifaschistInnen, aktive GewerkschafterInnen.
Mit dieser Broschüre wollen wir die Schikanen gegen politische AktivistInnen an das Licht der Öffentlichkeit holen. Es kann nicht sein, dass kritisches gesellschaftliches Engagement durch Polizei und Justiz zur Straftat erklärt wird. Polizei und Justiz müssen durch eine kritische demokratische Öffentlichkeit kontrolliert werden, so die Sprecherin des Bündnisses.
Die Veröffentlichung der Broschüre ist der Auftakt zu einer Veranstaltungsreihe in welcher der Abbau bürgerlicher Grundrechte, die mangelnde demokratische Kontrolle der Polizei und die Kriminalisierung politischer Bewegungen in Deutschland beleuchtet werden sollen.

Die Broschüre wird von folgenden Gruppen und Zusammenhängen herausgegeben:

- AntiAtomPlenum Göttingen Antifaschistische Linke International Arbeitskreis Asyl Attac Göttingen
- Basisdemokratisches Bündnis Basisgruppen Ethnologie, Germanistik, Geschichte, Kulturanthropologie, Medizin, Philosophie, Sozialwissenschaften
- Bündnis 90 / Die Grünen, Kreisverband Göttingen Bündnis gegen Ämterschikane Bündnis gegen Rechts Göttingen
- DGB-Jugend Südniedersachsen/Harz (Arbeitskreise "...für Demokratie Courage zeigen", gerdassgender) DIE LINKE. Kreisverband Göttingen DIE LINKE. Ortsverband Göttingen DKP-Göttingen
- Fachschaftsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Göttingen Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba, Regionalgruppe Göttingen Friedensbüro Göttingen
- Göttinger Betriebsexpress Groner BürgerInnenInitiative Antifaschismus (Grobian) Grüne Hochschulgruppe Göttingen Grüne Jugend Göttingen Gruppe 180° Gruppe Gegenstrom
- Jugendzentrum Innenstadt (JuzI) Juso-Hochschulgruppe Göttingen Juso-Stadtverband Göttingen
- Linksjugend ['solid] Niedersachsen Linksjugend ['solid] Northeim-Göttingen
- Redical [M] Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Göttingen
- Schöner Leben Göttingen Schüler*innenbündnis Göttingen
- The Voice Refugee Forum Göttingen
- Ver.di-Jugend Göttingen Ver.di-Jugend Northeim Ver.di Ortsverein Göttingen Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/Bdass), Kreisvereinigung Göttingen
- WählerInneninitiative Göttinger Linke Wohngemeinschaften Rote Straße 0-5

 

Die unhaltbare "Anklage wegen Hausfriedensbruch"
beim antimilitaristischen Protest gegen Militärmusik in der Lokhalle

1. Amtsgericht Göttingen, Anklage wegen Hausfriedensbruch
30.6.08 / Wegen Protest gegen eine große Militärmusik -Veranstaltung in der Göttinger Lokhalle wurde einer der AktivistInnen wegen Hausfriedensbruchs angeklagt." Nachdem der beschuldigte Antimilitarist Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, kam es vor dem Amtsgericht Göttingen zur öffentlichen Hauptverhandlung. Als Zeugin war auch die Leiterin des Veranstaltungsmanagements der Lokhalle Klammer geladen. Letztere hat die Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. (...)

Wann liegt ein Hausfriedensbruch vor?
Bei der Verhandlung am 22.7. wurde deutlich, dass "Hausfriedensbruch" der falsche Begriff für die Sache ist, die dassverhandelt wurde. Im Gesetz heisst es wörtlich:
§ 123 StGB: "Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." (Soweit der Gesetzestext - Hervorhebung goest)
Professor Jörg von der Uni Konstanz, immerhin Mitautor des Gesetzeskommentars „Schönke-Schröder“ zum Strafgesetzbuch schreibt: "Ein befriedetes Besitztum ist eine durch Schutzwehre gegen das willkürliche Betreten durch andere gesicherte, eingehegte Fläche. (...) Es muss aber zumindest äußerlich eine fremde Tabuzone existieren, die entweder durch entsprechende, schwer zu überwindende Hindernisse dokumentiert ist, oder sich aus der räumlichen Nähe zu anderen Räumlichkeiten ergibt." (Quelle, Vorlesungsskript)

Die Lokhallenleitung meint hinter diesen Pfählen beginnt bereits der Hausfriedensbruch!

 

Ist das eine "gesicherte, eingehegte Fläche .. mit schwer überwindbaren Hindernissen" wie es das Strafgesetz voraussetzt ?

Im Prozess erklärten alle Zeuginnen und Zeugen, dass der Beschuldigte die Lokhalle nicht betreten hatte, sondern sich auf dem freien Platz vor der Lokhalle aufhielt. Der Polizei genügte dann die Aufforderung "Schaffen Sie den weg" der Lokhallenverwalterin, um tätig zu werden. Sie verlangte dies mit dem Hinweis auf ihr Hausrecht und angeblichen Hausfriedensbruch. Die Polizeibeamten verschwendeten in ihrer Folgsamkeint keinen Gedanken daran, ob überhaupt die Voraussetzung "umfriedetes Besitztum" vorlag und ob die öffentlich nicht begrenzte Fläche zum Besitztum der Lokhalle gehört, ob also überhaupt die Voraussetzungen für einen "Hausfriedensbruch" bestehen. Anscheinend orientierte sich die verantwortliche Polizeileitung nicht an der Frage, was rechtens sei, sondern daran, welcher der Kontrahenten ihrem Gefühl nach zum schützenswerten Teil der Gesellschaft gehört. Den Schutz der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit scheint sie bei dieser Abwägung nicht favorisiert zu haben. Es ist schon lächerlich, dass ein Demonstrant, der seine Kritik mit Kreide an eine Wand schreibt, wo sie der nächste Regen wegwischt, anschließend an Armen und Beinen gepackt vom Platz geschleppt wird.
Begonnen hatte die Auseinandersetzung mit einem Beschäftigten der >>Sicherheitsfirma Protecta, der bei dieser Veranstaltung für die Lokhalle tätig war. Er stand diesmal als Zeuge vor Gericht. Allerdings haperte etwas bei der Kommunikation zwischen Richter und Zeuge. Der Richter erklärte dem Zeugen dann sehr genau, worauf es ankäme, wenn man dem Beschuldigten Hausfriedensbruch vorwerfen wolle. Schließlich wurde es dem Anwalt zu fiel, und er meinte zum Richter: "Bitte legen Sie dem Zeugen nicht die Worte in den Mund."

goest-Kommentar zur Entscheidung des Amtsgerichts / G. Schäfer
30.7.08 / Dieses Urteil kann nicht mehr mit üblichen Maßstäben diskutiert und beschrieben werden: Die Strasse gehört meiner GmbH und wenn Sie hier ihre politische Meinung laut äußern, dann ist das Hausfriedensbruch. Mh - kaufen wir doch einfach alle Straßen auf !! Wie bitte?? Hallo !!!
Folgendes Szenario (!): Die Stadt überträgt den Marktplatz vor dem Alten Rathaus, die Weender Straße und den Wilhelmsplatz ins Eigentum einer 100% igen städtischenEigengesellschaft "Göttinger Gesellschaft für Straßenbewirtschaftungs- und Verwaltungs mbH" (GfSV). Auf diesen Flächen im Eigentum der GfSV finden Protestkundgebungen und Demonstrationen gegen Krieg statt. Die GfSV meint, das würde den Geschäftsbetrieb stören und macht von ihrem "Hausrecht" Gebrauch. Die Prokuristin der GfSV sagt zur Polizei ich habe das Hausrecht auf dem Marktplatz und der Weender Straße und ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch "Bitte entfernen Sie die!" Die Leute weigern sich wegzugehen. Nun erhalten sie von der Prokuristin der stadteigenen Firma eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Und der Richter nickt das einfach ab und verurteilt die Demonstranten wegen Hausfriedensbruchs.
So ungefähr stellte sich das Verfahren beim Lokhallenprozeß am 30.7.08 unter Vorsitz des Richters Werner dar. Die Nutzung einer öffentlichen Fläche für Protestäußerungen wird kurzerhand zu "privatem Raum" definiert und per Hausrecht kann dann über politische Betätigung auf diesem Feld entschieden werden. Wer sich weigert, wie im Falle des Lokhallenprozesses, wird wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.
Die Stadtverwaltung möge dann doch vorsorglich überall solche öffentlichen Flächen auf denen man Gefahr läuft, wegen Hausfriedensbruchs verurteilt zu werden mit Leuchtfarbe kennzeichnen. Allerdings würde darunter die "freie Atmosphäre" wo der "Geist vom Honig der Erkenntnis trieft" etwas leiden. Göttingen eine Stadt des Duckmäusertums, des Maulkorbs und der verbotenen Flächen.Zwar sprechen eine Vielzahl von Gründen und juristische Argumente sowie Urteile gegen eine solche Verurteilung. Der Verteidiger hat dies auch in einem nahezu 30 minütigen Plädoyer detailliert dargelegt. Der Richter ging jedoch in keiner Weise darauf ein und brauchte nur 2 Minuten um den Angeklagten einfach zu 15 Tagessätzen zu verurteilen. Im Abspann dann lächelnd zum Anwalt blickend meinte er nur "naja warten wir mal ab was das Landesgericht sagt." Es schien, als hätte der Richter allein mit seinem Alltagsgefühl entschieden, ohne auch nur eines der juristischen Argumente der Verteidigung zu würdigen.
Im Namen der Stadt Göttingen wurde ein Gegner von Militär und Krieg wegen der friedlichen Äußerung seiner Meinung auf einem öffentlichen Platz zu 15 Tagessätzen wegen "Hausfriedensbruch" verurteilt. Nach dieser Verurteilung muß sich nun auch noch das Landesgericht mit dem Fall beschäftigen, denn so kann das ja nicht stehenbleiben.

2. Schließlich : Freispruch - denn kein Hausfriedensbruch auf öffentlichen Flächen
30.1.09 / Das unverständliche Urteil des Amtsgerichtes hatte eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Göttingen notwendig gemacht.. Im Laufe der Verhandlung wurde dann noch einmal anhand von Plänen des Lokhallengeländes die Frage untersucht, ab welcher Grenze ein "Hausfriedensbruch" stattfinden könnte. Der Richter prüfte die Eintragungen im Grundbuch usw. Letztlich äußerte er sich aber dann: "...also ich sehe einfach nicht, wo hier eine Befriedung sein soll... Die Poller dienen doch dazu, den Autoverkehr abzuhalten... Die Pflasterung markiert doch ein anderes Gebiet als die Poller... Ich war bestimmt auch schon mal dassund hatte nicht Gefühl, eine Begrenzung zu übertreten" (sinngemäß). Die Staatsanwaltschaft hatte dem nichts hinzuzufügen.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und die Staatsanwältin ebenfalls.
Nachdem sich der Richter mit den beiden SchöffInnen im Hinterzimmer "beraten" hatten, wurde M.B.freigesprochen - Kosten trägt die Landeskasse.

zum Anfang

 

Versammlungsgesetz - Gesetz zur Verhinderung von Versammlungen

Was die Koalition eingebracht hat, würde Versammlungen verhindern und ist somit verfassungswidrig. erklärte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DieLinke im niedersächsischen Landtag, Pia Zimmermann. Helga Papendick-Apel vom DGB-Niedersachsen kritisiert vor allem das Verbot, Arbeitsbekleidung auf Demonstrationen zu tragen. Dies hätte ihrer Ansicht nach unnötige Repressalien zur Folge; betroffen wären davon vor allem spontane Arbeitsniederlegungen und Streiks. Der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel sprach sich für eine deutliche Entbürokratisierung des Versammlungsrechts aus. Zu bürokratisch sei die Anmeldung, zu der eine umfangreiche Datenerfassung und eine geplante „Geeignetheitsprüfung“ gehöre. Nach Ansicht von Hentschel darf ein Versammlungsgesetz nicht abschreckend sein. Übereinstimmend sprachen sich alle angehörten Experten für eine Aufhebung der Bannmeile vor dem Landtag aus. „Wir werden die Kritiken und Argumente der Experten in die parlamentarische Diskussion einbringen. Notwendig ist jetzt ein breites Bündnis gegen das geplante Gesetzesvorhaben.“, erklärte Zimmermann. Sie kündigte an, dass sich ihre Fraktion auch für eine Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten einsetzen werde." (Aus: Pressemitteilung Fraktion der Partei DieLinke im Niedersächsischen Landtag 11.2.10

 

Staatsanwalt folgt geradlinig AfD-Anzeige gegen Patrick Humke - scheitert aber (2015)

30.6.15 / Ein Mitglied der nach rechts weit offenen Partei "Alternative für Deutschland (AfD) hatte Strafanzeige gegen Ratsherr Patrick Humke (Partei DieLinke / im Rat für die WählerInneninitiative GöLinke) gestellt. Angeblich habe er zwei Personen als "Rechte Neo-nazis" bezeichnet. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde wohl nicht weiter geprüft, ob der Vorwurf der Beleidigung gerechtfertigt war. Denn ohne Zeugenbefragung (es waren mehr als 200 Menschen bei der Veranstaltung anwesend) beantragte der Staatsanwalt einen Strafbefehl von 2800 €. Außerdem wandte sich die Staatsanwaltschaft an Humkes Arbeitgeber, um Auskunft über seinen monatlichen Verdienst zu kommen. Diese Informationen hätten zunächst von Humke abgefragt werden müssen - damit nicht unnötig der Arbeitgeber über eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung informiert und der Ruf von Humke belastet worden wäre. Nachdem die Angelegenheit an die Öffentlichkeit gelangt war, wurden Zeugenaussagen bekannt, die bestätigten, Humke habe lediglich darauf hingewiesen, dass die AfD-Leute mit Neonazis zusammen in Kassel demonstriert hätten. Am Freitag, den25.6.15 zog nun, kurz vor der Verhandlung, die Staatsanwalt den Strafantrag zurück; das Verfahren wurde abgesagt. Rechtsanwalt Sven Adam, der Humke vertritt, erwägt nun eine Anzeige wegen falscher Anschuldigungen durch die Anzeigenerstatter.

Verfahren gegen Landtagsabgeordneten 2009

1.9.09 / Das Verfahren wegen angeblicher Beleidigung eines Polizisten während der Demonstration gegen Nazitreffen in der Moonlight-Bar wurde am 1.9.09 bereits nach 5 Minuten beendet. Das Verfahren wurde gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt. Ein Schuldeingeständnis fand nicht statt.

Kommentar zum Blitzverfahren
1.9.09 / Damit Ruhe ist, wurde nach 5 Minuten Verhandlung vereinbart, dass gegen die Zahlung eines Bußgeldes an eine soziale Einrichtung das Verfahren eingestellt wird. Trotzdem ist die ganze Sache ärgerlich, denn was sagt man, wenn einem jemand gegen das Fahrrad tritt. Also mir würde dassschon ein deftiges Schimpfwort entfahren. Und dassdachte der Pizist vielleicht: Mensch der muß doch eben was ärgerliches gesagt haben, ja genau irgendwie habe ich das Wort "Penner" gehört. Und das hätten dann auch einige andere Beamte als zeugen bestätigt. Patrick Humke-Focks bestreitet das, aber hat das Pech, dass man ihn kennt. Und wenn er auf einer Demo irgendetwas von sich gibt, macht der nächststehende Polizist schnell eine Beleidigungsklage daraus. dass der Polizist vorher gegen Humke-Focks Fahrrad getreten hat, daran will dieser Polizist sich bestimmt nicht mehr erinnern. Auch eine Reihe von Zeugen würden Humke-Focks nichts nützen. Polizisten wird seitens der Gerichte immer mehr geglaubt als normalen Zeugen. (Hups kann das jetzt etwa auch schon als Beleidigung gewertet werden?) . Also wie schützt sich ein antifaschistischer Landtagsabgeordneter vor Beleidigungsklagen? Die verschwundenen Videobänder bei der Verurteilung eines Uni-Aktivisten im Zusammenang mit der Freiraumdemo/Autonomicum (siehe Artikel) bringt uns dassauf eine Idee. Anscheinend wird durch Videodokumentationen ja eher die Unrechtmäßigkeit der Polizei festgehalten. Folglich könnte eine Lösung sein: Humke-Focks läßt sich während kritischer Situationen permanent durch Videoaufnahmen in Bild und Ton dokumentieren. Wenn dann nachher wieder mal eine Beleidigung konstruiert wird, dann wird das Band abgespielt und fertig.

Patrick Humke-Focks vor dem Verfahrenstermin: "Im Juli 2008 (!) fand eine antifaschistische Demonstration gegen die von Neonazis betriebene sogenannte Tabledancebar 'Moonlight Club' statt. In dessen Verlauf soll ich einen Polizisten beleidigt haben, als er mich aufforderte, mich in den Demonstrationszug zu bewegen. An diesem Tag sah ich mich allerdings in der Funktion als Beobachter des Polizeieinsatzes und weniger als Teilnehmer an der Demo. Der Polizist trat dann gegen mein Fahrrad und schubste mich in Richtung des Zuges. dasses an dieser Stelle keinen Sinn machte, den Konflikt zu suchen, reihte ich mich in die Demo ein und dachte, dass damit alles erledigt sei. Mitnichten - der Polizist stellte einige Zeit später eine Anzeige wegen Beleidigung. Die Staatsanwalt 'ermittelte' und somit stehe ich am 70. Jahrestag des Überfalls Hitlerdeutschlands auf Polen vor Gericht."
(Foto: nach dem Prozeß am Nachmittag bei der Mahnwache zum Jahrestag des Kriegsanfangs)

Humke / 1.9.2009

 

Unrechtmäßige Hausdurchsuchung zwecks Informationsbeschaffung

Verwaltungsgericht erklärt Unrechtmäßigkeit 2009
Bericht vom ersten Verhandlungstag 2009
Bericht unmittelbar nach der Durchsuchung 2008
> Rote Hilfe e.V.
>> Siehe auch Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts hierzu: Bezüglich der Videoaufnahmen durch die beklagte Polizei heißt es dort, das Gericht "glaubte der Beklagten, dass wegen der Dunkelheit im Haus keine verwertbaren Aufnahmen entstanden und die gemachten deshalb gelöscht worden seien."

Verwaltungsgericht erklärt Unrechtmäßigkeit 29.9.09

Pressemitteilung Rote Hilfe 29.9.09 "Gericht erklärt groß angelegte Hausdurchsuchung für rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte heute im 2. Verhandlungstag die von einem Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr durchgeführte Hausdurchsuchung eines weitgehend von Linken bewohnten Mehrfamilienhauses sowie die dabei angefertigte Fotodokumentation für rechtswidrig. Auslöser für den Einsatz war ein Fund von Kleinstmengen an Chemikalien im September letzten Jahres. Die Polizei begründete die Durchsuchung des Hauses mit der Suche nach weiteren gefährlichen Materialien und vermeintlich im Haus befindlichen schlafenden oder sich der Räumung widersetzenden BewohnerInnen, welche in Sicherheit hätten gebracht werden müssen. Das Gericht konnte sich den Ausführungen des Einsatzleiters der Polizei nicht anschließen und verurteilte die gezielte Durchsuchung der Wohnungen. Schließlich hatte die Polizei durch die Staatsanwaltschaft lediglich die Erlaubnis zur Durchsuchung der zum Kellerraum gehörenden Wohnung, nicht jedoch für die Durchsuchung der anderen Wohnungen. Zwar hätten die übrigen Wohnungen zur Überprüfung auf gefährliche Gegenstände oder Personen begangen werden dürfen, jedoch nicht ohne konkrete Anhaltspunkte. Diese waren laut Meinung des Gerichts jedoch nicht gegeben, dassder Einsatzleiter die dringliche Gefahrenlage auf unsachgemäße Elektroinstallationen, wie z.B. „ Mehrfachsteckdosen in Mehrfachsteckdosen“ und unklare Untermietverhältnisse zurückführte. Grund für diese verqueren Annahmen waren seine Erfahrungen mit „vergleichbaren Objekten“ in der Vergangenheit, sprich Wohnungen mit Haupt- und Untermietern. Auf Kritik des Gerichts an seiner fadenscheinigen Begründung der Durchsuchung zeigte sich der Einsatzleiter wenig einsichtig, jedoch gab er an, dass er die Rechtswidrigkeit der von ihm angeordneten Video- und Fotodokumentation der Durchsuchung mittlerweile, nach einem Blick ins Gesetzbuch, selbst einsehe. In Anbetracht der Tatsache, dass der Einsatzleiter die Anordnung von Videoaufnahmen selbst eingesteht, scheint es paradox, dass das Gericht einzig an diesem Punkt die Klage abwies und den KlägerInnen 1/8 der Prozesskosten auferlegte. Sie hätten die Videoaufnahmen durch die Polizei beweisen müssen, um vollständig recht zu bekommen. Die Möglichkeit zum Beweis der Aufnahmen wurde den Klagenden jedoch durch die Polizei genommen, dassdiese die schon selbst eingestandenen Videoaufnahmen und Fotografien im Laufe des Verfahrens vernichtete. Die BewohnerInnen beklagen, dass durch die Entscheidung des Gerichts die weitere Aufklärung der Geschehnisse nicht mehr möglich sei. Das Gericht erklärte mit seinem Urteil die Begründung der Durchsuchung durch die Polizei für rechtswidrig, ging jedoch nicht auf weitere Verfehlungen und Unstimmigkeiten während der Durchsuchung ein. Schließlich bleibt unklar, warum die Polizei für die vermeintliche Suche nach Personen oder weiteren Chemikalien die gesamten Räumlichkeiten der BewohnerInnen aufs Genauste durchsuchte und hierbei Video- und Fotoaufnahmen von Schriftstücken und weiteren persönlichen Eigentums tätigte. So wurden zum Beispiel auch der Ausschluss der BewohnerInnen bei der Durchsuchung und das Aufbrechen der Wohnungs- und Zimmertüren, trotz vorhandener Schlüssel, nicht behandelt. Der eigentliche Grund für die Durchsuchung wurde während des Verfahrens lediglich verklausuliert unter dem Verweis auf „vergleichbare Objekte“ angeführt. Wir gehen davon aus, dass auch hier die Polizei die Gelegenheit nutzte, um ungestört Einblicke in linke Strukturen zu gewinnen. Hierbei scheint ihnen jedes legale und illegale Mittel recht. Hierfür sprechen auch die Anwesenheit von Staatsschutz und einer Tatortgruppe für besondere Kriminalität, welche auch die Durchsuchung der Wohnräume vornahm. Die verfahrensrelevanten Beweismittel wurden hierbei zeitlich verzögert vernichtet, so dass eine Auswertung durch den Staatsschutz durchaus möglich war. Der Einsatzleiter verlies den Gerichtssaal vor Urteilsverkündung und entzog sich so einer Belehrung durch das Gericht. Stattdessen ließ er sich lieber unter dem Einsatz von Blaulicht vor dem Gebäude abholen. Wir hoffen, dass das Beispiel des Einsatzleiters richtungsweisend ist und weitere Polizeikräfte dazu bewegt, vor der Durchführung solcher Aktionen einen Blick ins Gesetzbuch zu werfen. Unsere Solidarität gilt den BewohnerInnen, deren Grundrechte und Privatsphäre von der Polizei mit Füßen getreten wurden. Wir verurteilen das Verhalten der Polizei aufs Schärfste."

Bericht vom ersten Verhandlungstag 2009

(Pressemitteilung Rechtsanwalt Sven Adam, 25.8.09) Erster Verhandlungstag im „Chemikalien der Anderen“-Verfahren 26.08.09, um 12.15 Uhr in Sitzungssaal I des Verwaltungsgerichts Göttingen. Klageverfahren über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung eines weitgehend von Linken bewohnten Hauses in der Geismar Landstraße durch Beamte der Polizei Göttingen.

Die Polizei durchsuchte am 07.09.2008 mit einem Großaufgebot und Unterstützung der Feuerwehr sowie einem Kampfmittelbeseitigungsteam aus Hannover die Wohnungen des gesamten 4-stöckigen Hauses. Grund hierfür war der Fund von Chemikalien, in einem abgetrennten Kellerraum, zugehörig zur Wohnung des 1. Stockwerks, die von Feuerwehr und Polizei als vermeintlich explosiv eingestuft wurden. Eine Bewohnerin hatte diese Chemikalien zuvor beim Keller aufräumen gefunden und die Feuerwehr zwecks Entsorgung verständigt. Im Zusammenhang mit dem Einsatz wurde die Geismar Landstraße zwischenzeitlich für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses mussten das Gebäude während des 4-stündigen Einsatzes verlassen. Über die Durchsuchung ihrer Wohnungen wurden sie nicht informiert und erfuhren dies nur durch Zufall. Sie durften im Gegensatz zu der Hauseigentümerin den Durchsuchungen nicht beiwohnen und wurden von der Polizei aktiv am Zutritt gehindert. Die Durchsuchungsmaßnahmen umfassten hierbei u.a. das gewaltsame Aufbrechen von Türen und das Eindringen durch Fenster. Außerdem die Durchsuchung von Schubladen, Schränken und Schreibtischen sowie das Durchwühlen von privaten Unterlagen. Während der Durchsuchung wurden die Maßnahmen per Fotographie und Videographie dokumentiert. Hierbei wurden auch die Wände der Zimmer, an denen Plakate hingen, abfotografiert. Ob Gegenstände im Zuge der Durchsuchung beschlagnahmt oder sichergestellt wurden, ist den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses bis heute nicht bekannt. Ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll wurde nie ausgehändigt. Ein Einsatzbericht des Einsatzleiters konnte erst mit Drohung der Klageerhebung erwirkt werden. Im Laufe Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung feststellen zu lassen Verfahrens wurden die Video- und Fotodokumentationen von der Polizei vernichtet, die als wichtiges Beweismittel von Klägerseite angeführt waren. Auch das weitere Vorbringen der Polizei ist von Widersprüchlichkeiten geprägt.

Bericht unmittelbar nach der Durchsuchung 2008

Rote Hilfe Pressemitteilung vom 17.September 2008 Göttinger Polizei agiert ohne rechtliche Grundlage Die GöttingerPolizei nutze die Evakuierung eines Hauses zur ungestörten Schnüffeltätigkeit. Sie durchsuchte mehrere linke Wohngemeinschaften und trat dabei die Rechte der BewohnerInnen mit Füßen.
Am Sonntag, dem 07.09.2008, gegen 17 Uhr wurde aufgrund eines Chemikalienfundes im Keller eines Wohnhauses in Göttingen die Feuerwehr gerufen. dassdiese die Chemikalien nicht genau zuordnen konnte, alarmierte sie die Polizei. Die Beamten vor Ort forderten zur Sicherung der Substanzen ein Spezialteam aus dem 120 km entfernten Hannover hinzu und ließen die BewohnerInnen des Hauses evakuieren. Obwohl der verschlossene Kellerraum, in dem sich die Chemikalien befanden, eindeutig einer ehemaligen Wohngemeinschaft zugeordnet werden konnte und für die anderen BewohnerInnen nicht zugänglich war, drang die Polizei gewaltsam auch in alle übrigen Wohngemeinschaften des Hauses ein und durchsuchte diese gründlich. Hierbei wurden Räume und Habsehligkeiten der BewohnerInnen fotografiert und abgefilmt. Die sich vor dem Haus aufhaltenden BewohnerInnen wurden nicht über die Durchsuchung ihrer Privaträume informiert. Als diese durch Zufall bemerkten was innerhalb des Hauses vor sich ging und gemäß ihrer Rechte als Betroffene der Polizeilichen Maßnahem bei der Durchsuchung ihrer Räume dabei sein wollten wurde Ihnen der Zutritt während der gesamten Durchsuchung kategorisch verweigert. Zur Begründung zog die Polizei die Gefahrenlage heran. Der hinzugerufenen Vermieterin wurde währenddessen jedoch der Zutritt gewährt. Erst gegen 22 Uhr gab die Polizei die Wohnungen wieder frei.
Bei dem Einsatz war unter anderem auch das 4.Fachkommissariat (Staatsschutz) Göttingen anwesend. (Hervorhebung goest-Redaktion) Bis heute wurde keine genaue Begründung für die Durchsuchung geliefert und trotz der Sicherstellung einiger Gegenstände, die in keiner Weise etwas mit Chemikalien zu tun haben, wurden keine Sicherstellungsprotokolle ausgehändigt. Wir gehen davon aus, dass die Polizei ihren Einsatz als Einladung ansah, die Wohnungen des Hauses zu durchsuchen. Sie wollten hierbei offensichtlich ungestört bleiben, dasssie ohne ZeugInnen agierten. Die Rote Hilfe Göttingen verurteilt das rechtswidrige Vorgehen der Polizei aufs Schärfste. Unsere Solidarität und Unterstützung gilt den Betroffenen

 

Prozeß wegen Demo Freiraum/Autonomicum
Protest gegen Gerichtsurteil nach fragwürdigem Prozeßverlauf

8.8.09 ( Die Botschaft des exemplarischen Gerichtsprozesses war: Wer Freiraum will, der soll mit Strafe rechnen. Die Antwort ist: Alle sind gemeint, deshalb antworten auch alle: Soli-Party am 14. August, 22 Uhr im JuZI (Bürgerstr. 41

Es sind Studierende, die selber denken und nicht nur auswendig lernen, die ihre Situation in der Universität und in der Gesellschaft reflektieren, sich nach eigenen Maßstäben verorten und entwickeln wollen. Sie brauchen Kommunikation und Freiräume als Organisatonsorte. Die politische Verantwortung der Wissenschaft und ihre Rolle in der Gesellschaft wird von diesen Studierenden massiv anders gesehen als von einer Unileitung, die sich stromlinienförmig an bestehende Verhältnisse anpaßt.
Die Bereitstellung eines selbstverwalteten Aufenthaltsraumes für Studierende ist an sich kein Problem für die Uni. Sie wird zum Problem, wenn es um Studierende geht, die mit ihrem freien unabhängigen Denken zum Störfaktor für Finanz- und Wirtschaftsinteressen werden könnten. Als sich diese Studierenden einen winzigen Platz als Freiraum schaffen wollten, versuchte die Unileitung es immer wieder zu verhindern. Zuletzt spitzte sich die Auseinandersetzung am 29.1.08 zu als ein kleiner Raum als Freiraum besetzt wurde die Unileitung aber wieder einmal nichts besseres wußte als die Polizei zur Räumung zu holen.
Als nach der Räumung ca. 300 Menschen eine spontane Demo durchführen wollten, versuchte die Polizei auch diese Demonstration mit massiver Gewalt zu verhindern. Mehrere DemonstrantInnen wurden durch Tritte und Schläge verletzt. Trotzdem konnte die Polizei nicht verhindern, dass eine Demonstration stattfand. Nach diesem Ereignis und nach 5 jährigem Kampf für einen kleinen Freiraum stellte eine Basisgruppe fest: "Der Protest war ein kraftvolles Signal an das Präsidium, das bereits am nächsten Tag neue Verhandlungen über ein selbstverwaltetes Caf anbot."

Gegen einen Teilnehmer dieser Demonstration, die die Polizei nicht verhindern konnte, wurde im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Landfriedensbruch erhoben. Man hatte sich einen Angeklagten ausgesucht, "der der politischen Polizei bereits seit Jahren als Aktivist bekannt, sowie dem Hauptbelastungszeugen schon zu Beginn der Demo auf die Nerven gegangen war, weil er sich gegen die Übergriffe der Einsatzkräfte lautstark zur Wehr setzte." Dies konnte jedoch nicht für eine Verurteilung reichen. Die Anklage lautete, er habe Polizeibeamte angegriffen. Erstaunlich, dass trotz des Einsatzes von vielen Polizeivideokameras kein Film existierte, der die Behauptung der Polizei belegen konnte. Andererseits wurden Videobänder gelöscht, weil darauf keine Straftat zu erkennen gewesen waren. Wenn etwas zur Belastung dient wird es gespeichert, wenn es zur ENTlastung dient wird es gelöscht??
Prozeßbeobachter/innen haben den Prozeß detailliert als politischen Schauprozess beschrieben (siehe >> detaillierte Beschreibungen) . Nach dem Prozeß herrschte Empörung über das Urteil, das die berufliche Entwicklung des Angeklagten mit einer Vorstrafe beeinträchtigt und ihn finanziell mit einer Strafe von 6000 Euro belasten will.

Damit der Betroffene in Berufung gehen kann zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit findet eine Soli-Party statt am 14. August, 22 Uhr im JuZI (Bürgerstr. 41)

 

Prozess wegen SPD-Büro-Besetzung 27.11.03

Am 27.11.03 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozeß wegen der Besetzung des SPD-Büros statt. Die Besetzung war damals im Rahmen der Proteste gegen den Krieg erfolgt. (leider konnte nur letzte Viertelstunde des Prozesstermins beobachtet werden) - siehe aber den nachträglich zugesandten Bericht unten.
Der Richter meinte bei der Urteilsverkündung, er wäre ja auch gegen den Krieg aber man dürfe dann nicht die Leute im SPD-Büro in "Angst und Schrecken versetzen", sondern solle von seinem Recht auf Demonstration Gebrauch machen. Dann verurteilte er sie zu 750 Euro und zu 450 Euro wegen "Schweren LandFRIEDENSbruch". Binnen einer Woche kann Widerspruch/Berufung eingelegt werden. Falls die beiden Angeklagten in Berufung gehen, scheint die Vorlage von Bildern und Videovorführung als Gegenüberstellung wohl die größte Schwachstelle der Anklagevertretung zu sein.
Rein sprachlich ist es übrigens schon etwas apart, KriegsgegnerInnen wegen FRIEDENS-bruch zu verurteilen. Was sollen dassdie Kinder denken, die jetzt gerade mit dem Courage-Preis ausgezeichnet wurden, weil sie Plakate gegen den Krieg wild plakatiert hatten? Immerhin, bei ihnen sah man das übergeordnete Ziel "gegen den Krieg zu sein" als wichtiger an und bestrafte sie nicht. >siehe Preisverleihung

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SPD Bürohaus in der Nikolaistraße Ecke Bürgerstraße, direkt neben dem JuzI

Prozeßbericht (1.12.03) Nachträglich wurde der Redaktion noch ein Prozessbericht zugesandt, den wir gekürzt wiedergeben
Die Anklagepunkte gegen die beiden Angeklagten waren schwerer Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Nötigung. Prozess-BesucherInnen mußten sich zu Beginn erst mal durchsuchen lassen und die Taschen abgeben. Etwa 15 Personen mussten wegen Überfüllung draußen warten.Der Richter begründete diese Sicherheitsmaßnahme mit einem Fax mit dem Artikel der gödru, Nr.465, der zu zahlreichem Erscheinen beim Prozess gebeten hatte.
Die Anwälte  der Angeklagten legten dar, dass die ZeugInnen erst gar nicht vernommen werden bräuchten, weil der Vorgang bei der Identifizierung der Angeklagten mehr als fragwürdig war. Entgegen den üblichen Vorgaben haben die ermittelnden Polizeibeamten den beiden ZeugInnen nur das Video einer Demo, die am gleichen Tag stattfand wie die Besetzung, gezeigt und daraus Fotoprints hergestellt, auf denen vornehmlich die identifizierten Verdächtigen zu sehen waren. Der Zeugin wurden sogar zuerst die Fotos gezeigt und erst hinterher der Film.
Anschließend wurden die ZeugInnen dennoch vernommen. Ab diesem Zeitpunkt waren die Gerichtsdiener Dauergäste im Saal. Ständig wurden sie vom Richter aufgefordert, bestimmte BesucherInnen aus dem Saal zu entfernen. Gleich zu Anfang, als der Zeuge M. K. (Juso, studiert Jura .) aussagen sollte, flogen kleine Zettelchen, auf denen stand: "Afghanistan, Kosovo, Irak, Türkei, bei jeder Schweinerei ist die SPD dabei", "Scheiben klirren und ihr schreit, Menschen sterben und ihr schweigt" Das passierte dann noch zwei mal.
Der Zeuge  M. K. (Juso) war in seinen Aussagen als Jurastudent wohl wissend darum, was belastend wirkt. Allerdings hatte einer der von ihm angeblich Identifizierten ein lückenloses Alibi. Als von der zweiten Zeugin das Aussageprotokoll verlesen wurde, stellte sich heraus, dass sie den letzten Satz nie gesagt hatte. Dieser Satz wurde nachträglich dem von ihr unterschriebenen Protokoll zugefügt.
Die Angeklagten stellten nach der Zeugenvernehmung einen Beweisantrag und forderten Gerhard Schröder und Joseph Fischer zu ihrer Kriegspolitik zu vernehmen. Immer wieder waren im Saal Parolen und Zwischenrufe zu hören, ein kleiner Spielzeugpanzer wurde ausgepackt und entsprechend kommentiert. So ging der Prozess nach den Plädoyers und der Abschlusserklärung der Angeklagten zu Ende. Drei Stunden Prozessführung hinterließen Spuren beim Richter. So wurde bei der Verlesung des Urteils aus der Anklage wegen schwerem Hausfriedensbruch "schwerer Landfriedensbruch". Die Sachbeschädigung wurde den beiden Angeklagten nicht angelastet. Das Urteil lautete auf 50 bzw. 30 Tagessätze ä 15 Euro.


Prozess wegen BG-Raum-Besetzung - keine Verurteilung
> Zur Geschichte der Besetzung des Basisgruppenraumes

9.3.04  Angeklagt war eine von vier Personen, die während der Räumung im AstA-Gebäude angetroffen wurden. Uni-Präsident Kern hatte im vergangenen Jahr schon Tage vor der Räumung Anzeige wegen "aller infragekommenden Straftatbestände" erstattet und somit der Polizei eine rechtlich nicht haltbare Art der Blankovollmacht ausgestellt. Folge war die wahllose Verhaftung von vier im Gebäude anwesenden Personen. Gegen vier Personen wurden danach Verfahren wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruchs eingeleitet. Die Beschuldigten hatten dagegen Widerspruch eingelegt.  
Der erste Prozesstermin am 27.11.03 war extrem kurz - Richter und Anwalt unterhielten sich kurz, danach teilten sie mit, dass wegen weiteren Klärungsbedarfs die Sitzung verschoben würde. Die Polizeibeamten, die mit Festnahme und Verhör betraut und als Zeugen geladen waren wollten aber unbedingt trotzdem zu Protokoll geben, dass sie keinerlei Ahnung haben und nichts zur Sache zu erzählen haben.
Am 9.03.04 wurde erneut eine Sitzung anberaumt und dieser erste Fall ohne Auflagen eingestellt. Es bestünde kein weiteres Interesse an einer Verurteilung, so Richter Hoefer. Bereits wenige Tage zuvor war die Anzeige gegen einen weiteren Beschuldigten ohne Begründung zurückgezogen worden.

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