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Bleiberecht, Abschiebungen, Flüchtlinge
Bleiberecht Leitseite

2012 Kunst gegen Abschiebungen
2005/2012 Gazale Salame
2006 / Sami Meri (LK Northeim)
2005 / Zarah Kameli (Hildesheim)
Schulklassen gegen Abschiebung
Bleiberecht verhindert Bleiben
Reidenzpflicht im Landkreis
Staatsangehörigkeit/Genanalyse
Aktionstag gegen Lager
Abschiebegefängnisse/Flughafen

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2009
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Abschiebungen 2010 2011, 2012 ...


Göttinger Arbeitskreis zur Unterstützung von Asylsuchenden e.V. Mitglied im Paritätischen Geismar Landstr. 19 37083 Göttingen Tel.: +49 (0)551/58894 Fax: +49 (0)551/58898 akasylgoe@emdash.org , http://www.papiere-fuer-alle.org/bleiberecht
Spenden Für die anwaltliche Beratung der Flüchtlinge Spendenkonto: Initiative Bleiberecht – Arbeitskreis Asyl Konto-Nr. 200 42 57 Kreissparkasse Northeim BLZ: 262 500 01 Die Spende ist steuerlich absetztbar.

 

Bundesweites Netzwerk Welcome2Stay
Aktionstage vom18.03.-23.03.17

Im Göttinger Aktionsbündnis sind derzeit Menschen aus dem AK Asyl, von attac, dem Lampedusa-Bündnis, dem MediNetz, der OM10 und dem Roma Center beisammen. Wir freuen uns über neue Mitstreiter*innen und sind unter welcome2stay-goe@lists.riseup.ne erreichbar.

Protest gegen das europäische Grenzregime und den Rechtsruck in der Gesellschaft. Für gleiche soziale Rechte für alle und das Recht zu kommen, zu gehen und zu bleiben. Welcome2Stay, ein deutschlandweites Bündnis antirassistischer Organisationen, migrantischer Selbstorganisationen und der Willkommensinitiativen, ruft vom 18.03. bis zum 23.03.2017 zu dezentralen Aktionstagen auf. Das Bündnis wird in diesen Tagen mit vielfältigen Aktionen wie Demos, Flashmobs, Workshops und vielem mehr seinen Protest auf die Straße tragen. Das Netzwerk fordert Bleiberecht und gleiche soziale Rechte für alle und möchte sich gemeinschaftlich der europäischen Abschottungspolitik entgegenstellen. „Wir wollen nicht, dass Geflüchtete anhand von „guter“ und „schlechter“ Bleibeperspektive, anhand von Nationalitäten, Fluchtgründen oder ökonomischer Verwertbarkeit unterteilt werden. Wir brauchen einen gemeinsamen Kampf gegen die rassistische Spaltung der Gesellschaft!“ Um öffentlichen Druck gegen die Politik der Angst und des Hasses aufzubauen, soll an den Aktionstagen die Stimme der solidarischen Zivilgesellschaft hörbar gemacht werden. Details entnehmen Sie bitte unserer homepage Zum 18.03. rufen auch andere regionale, sowie internationale Organisationen und Gruppen auf, wie beispielsweise das Hotel City Plaza in Athen, das 2016 besetzt wurde und seitdem zu einem Zuhause für Geflüchtete und zu einem Ort antirassistischer und solidarischer Praxis geworden ist.

Weitere Informationen auf
www.welcome2stay.org
und
www.papiere-fuer-alle.org/welcome2stay-goe

Aktionen in Göttingen:

  • Samstag, 18. März, 12h, Kunst und Kundgebungen in der Weender Str. und am Alten Rathaus
  • Sonntag, 19. März, 11h, Matinee und Diskussion im Lumiere mit dem Film „Alles gut“
  • Sonntag, 19. März, 17h, Ausstellungseröffnung zum Thema „Pässe“, OM10, Obere Maschstr. 10 (die Ausstellung läuft vom 19. 03. bis 02. 04., jew. Di und Fr. 15 - 18h)
  • Dienstag, 21.. März, 19h, OM10, Veranstalttung mit Eberhard Jungfer zu „sanctuary cities“
  • Donnerstag, 23.03., 20h, OM10, Film „underground railroad“ [Fluchthilfe in den USA]

Aufgrund der aktuellen Situation soll im Mittelpunkt der Aktionstage das Bleiberecht stehen: Die in den letzten Monaten verabschiedeten Asylpakete, in denen so genannte sichere Herkunftsstaaten definiert wurden, haben bereits zu einem massiven Anstieg von Abschiebungen in die südosteuropäischen Länder geführt. Die Abkommen mit einigen afrikanischen Staaten, sowie mit Afghanistan haben weitere Massenabschiebungen möglich gemacht.

Warum das Wochenende vom 18. März 2017? An diesem Tag jährt sich die Unterzeichnung des EU-Türkei Deals, der die „Regulierung der Flücht lingsströme“ zum Ziel hat und dafür das europäischen Grenzregime brutalisiert.

 

Kunstaktion zur Verhinderung von Abschiebungen

16.6.12 / Text des 'Göttinger Bündnis Bleiberecht für Roma':
Kunstaktion und Ausstellung für's Bleiberecht für Roma 'Reiss mich nicht raus' und 'Lass mich nicht fliegen' Politik und Verwaltung zum Handeln bringen Das Göttinger Bündnis Bleiberecht für Roma wird am kommenden Samstag, den 16. Juni 2012, mit einer Kunstaktion und einer Ausstellung den Druck auf die Verwaltung von Stadt und Landkreis Göttingen fortsetzen, dassdiese sich nach wie vor dem politischen Willen in Rathaus und Kreistag widersetzen, keine Abschiebungen von Roma in den Kosovo mehr durch zu führen. Das Bündnis wird der Mahnung an die Politik Nachdruck verleihen, es hinsichtlich der Sicherheit der Roma in und um Göttingen nicht bei Appellen an das niedersächsische Innenministerium zu belassen. Roma brauchen Schutz! Die Vertreibung muss ein Ende haben! Seit Jahrhunderten werden Roma in Europa immer wieder antiziganistischer Diskriminierung und Vertreibung unterworfen. Deutschland hat sich dabei durch den Massenmord an über 500.00 Roma im NS, der anschließend mehr als geringschätzenden Wiedergutmachung und zuletzt der wiederholten Vertreibung durch die Beteiligung an den NATO-Bombardements im Zuge des Jugoslawienkrieges besonders makabere Verdienste zuteil werden lassen. Die Weigerung, den vertriebenen Roma hier Schutz zu gewähren, und sie statt dessen in lang anhaltenden Duldungsketten einem nach wie vor ungewissen Schicksal auszuliefern, zeugt von einem perfiden antiziganistischen „making of“ von „Zigeunern“, dem wir unseren Widerstand und unseren aktiven Schutz vor Abschiebung für die Roma entgegen setzen werden. In der Kunstaktion am Samstag, den 16. Juni 2012 werden wir ab 12 Uhr vor dem Göttinger Bahnhof mit 287 Fähnchen Zeichen setzen für das Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde der im Raum Göttingen lebenden und von Abschiebung bedrohten 287 Roma. In der parallel laufenden Ausstellung am Kornmarkt werden Bilder und Interviews mit abgeschobenen Roma aus dem Kosovo die Schutzbehauptungen des Abschiebeministers Schünemann Lügen strafen, im Kosovo sei den abgeschobenen Roma ein Leben in Würde und Sicherheit möglich. 'Lass mich nicht fliegen' und 'Reiss mich nicht raus' sind Aufdrucke auf 287 Luftballons und Fahnen, die am 16.6.12 Kornmarkt verteilt bzw. am Grünstreifen gegenüber dem Göttinger Bahnhof gesteckt werden.

 

Gazale Salame - Nach 7 Jahren wird ihre Rückkehr erwartet

Am 10. Februar 2005 wurde Gazale, im dritten Monat schwanger, zusammen mit der damals eineinhalbjährigen Tochter Schams in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed Siala die beiden älteren Töchter in die Schule brachte. Seither lebte die Familie zwangsweise in verschiedenen Ländern: Gazale überlebt mit den beiden Kindern Schams und Ghazi mehr schlecht als recht in einer Vorstadtsiedlung von Izmir (Türkei). Ahmet lebt mit den Töchtern Amina und Nura in Dingelbe im Landkreis Hildesheim. Gazale leidet seither unter schweren Depressionen. Auch die beiden älteren Töchter, die ohne ihre Mutter leben müssen, sind traumatisiert und müssen psychologisch betreut werden. Ahmed Siala und seine Frau Gazale Salame haben in Deutschland die Schule besucht. Sie sprechen fließend deutsch und wären längst eingebürgert, wenn die Ausländerbehörde ihnen nicht die Aufenthaltserlaubnis entzogen hätte. Die beiden älteren Kinder gehen hier zur Schule. Der Familienvater hat eine Arbeitsstelle und kann seine Familie mit seinen Einkünften ernähren.
Ahmed Siala und Gazale Salame sind im Alter von sechs bzw. sieben Jahren mit ihren Eltern als arabisch-sprachige Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon geflohen und in Deutschland aufgewachsen. Man wirft ihnen vor, dass ihre Eltern bei der Einreise nicht gesagt haben, dass behauptet wird, ihre Vorfahren würden aus der Türkei stammen. Als Flüchtlinge mit einem Anspruch auf die türkische Staatsbürgerschaft hätten sie, so die Behörden, vor 19 Jahren zu Unrecht ein Bleiberecht erhalten.Ahmed Siala und Gazale Salame waren minderjährige Kinder, als sie mit ihren Eltern nach Deutschland kamen, haben fast ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht. Eine Abschiebung in die Türkei aufgrund der ominösen angeblichen türkischen Wurzeln der Eltern ist absurd gewesen. Gazale und Ahmed sind bei uns zuhause, ihre Heimat ist Niedersachsen!
Seit Jahren bemühen sich Unterstützer/innen vergeblich um eine Rückkehr: Uwe Schünemann als der zZt amtierende Innenminister, der den Fall der Familie jederzeit mit einem Federstrich lösen könnte, verweigert eine humanitäre Entscheidung und verweist auf den Rechtsweg, der bereits seit Jahren andauert. Immer wieder forderten UnterstützerInnen die Behörden dazu auf, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, dass die im Libanon geborene GAZALE SALAME zusammen mit ihren beiden kleinen Kindern endlich wieder zu ihrem Mann und den beiden älteren Töchtern nach Deutschland zurückkehren kann.

Und jetzt die Meldung: Gazale kommt wieder nach Hause! 11.12.12

Nach der Landtagssitzung am 7.12.12, haben sich alle im Landtag vertretenen Parteien eindeutig und einstimmig für eine Rückkehr von Gazale, Schams und Gazi nach Hildesheim ausgesprochen. Daher besteht kein Zweifel mehr dass Gazale in Kürze wieder nach Hause kommt! In einem Dankesbrief des Flüchtlingsrates Niedersachsen heißt es: "Hunderte, wenn nicht Tausende von Menschen haben Solidarität mit der durch Abschiebung getrennten Familie geübt und Briefe und Eingaben geschrieben, sich an Kundgebungen und Demonstrationen beteiligt, Gazale besucht und getröstet, Berichte verfasst, hinter den Kulissen Gespräche geführt, Protestaktionen durchgeführt, Artikel geschrieben, Pakete gepackt und Spenden überwiesen. Es sind so viele, dass wir an dieser Stelle unmöglich alle namentlich erwähnen können. Wenn Gazale und die Kinder wieder zurück sind, werden wir ein Fest feiern und Sie alle einladen! Namentlich danken wir wir an dieser Stelle aber der Allparteienkoalition bestehend aus den Abgeordneten Jutta Rübke (SPD), Fritz Güntzler (CDU), Jan-Christoph Oetjen (FDP), Filiz Polat (Grüne) und Pia Zimmermann (Linke), die auf den letzten Metern einen für alle akzeptablen und gangbaren Weg fanden, eine humanitäre Lösung unter Hintanstellung von Parteiräson und Wahlkampftaktik in die Tat umzusetzen. Der weitere Weg sieht wie folgt aus: Die Personalausweise (Nüfüs) für Amina und Nura befinden sich auf dem Weg aus der Türkei nach Deutschland. Sobald sie eintreffen, wird Familienvater Ahmed Siala bei der türkischen Botschaft Pässe für die Mädchen beantragen und bekommen. Erst wenn diese Pässe ausgestellt sind, kann für Amina und Nura eine Aufenthaltserlaubnis beim Landkreis Hildesheim gestellt werden. Erst wenn die Aufenthaltserlaubnis für Amina vorliegt, kann für Gazale ein Visum bei der deutschen Botschaft in Izmir beantragt werden. Hierbei hat uns die Landesregierung ihre Unterstützung zugesagt."

>> Proteste gegen die Abschiebung von Gazale Salame

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Sami Meri - Libanesischer Bürgerkriegsflüchtling
Familien mit Abschiebung auseinanderreissen

12.7.06 Vater und Kinder sollen abgeschoben wedern, Mutter könnte bleiben das zeigt die ganze Absurdität der Abschiebpraxis. Nach 21 Jahren soll Sami Meri mit seinen sechs Kinder in die Türkei abgeschoben werden. Seine Frau könnte in Deutschland bleiben. Die Petition Meris wurde im Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags abgelehnt. Der Landkreis Northeim macht immer wieder Furore mit seinen Ausweisungsversuchen, aber jedesmal regt sich Widerstand. Mit Unterschriftensammlungen und einer Demonstration wollten MitschülerInnen und Freunde die Abschiebung der Northeimer Familie Meri verhindern.
Deshalb riefen MitschülerInnen der abschiebebedrohten Kinder, Freunde und Bekannte der Familie sowie Unterstützungsinitiativen auf zu einer Demo auf.
Vergangene Woche wurden bereits 2000 Unterschriften gegen die Abschiebung an den Landtag übergeben. Allein am Gymnasium Corvinianum hatten Mitschülerinnen 580 Unterschriften gesammelt. Für die Kinder Abdu (10), Besire (12), Velit (13), Mohammed (4), Marva (8) und Besir (14) bedeutet die Abschiebung, dass sie Northeim, die Schule und ihre Freunde verlassen müssen. Wie ihr Vater waren sie noch nie in der Türkei und sprechen kein Wort Türkisch. Sami Meri ist als 14-Jähriger mit seinen Eltern aus dem libanesischen Bürgerkrieg nach Deutschland geflohen. Seit sechs Jahren versucht der Landkreis Northeim ihn mit seinen Kindern in die Türkei abzuschieben – ein Land das sie alle nie betreten haben. Die Familie Meri zählt zur Gruppe der libanesischen Bürgerkriegsflüchtlinge. Etwa 120 weitere Angehörige dieser Gruppe sind in Südniedersachsen von Abschiebung bedroht.

Überfallartige Abschiebungen ohne Ankündigung

Neuerdings werden im Landkreis Northeim die Abschiebungen nicht mehr angekündigt. Das heißt konkret: jeden Morgen können die Familien zur Abschiebung abgeholt werden. Für die Einlegung von Rechtsmitteln (die bei vielen Familien noch nicht eingelegt wurden), Klagen gegen Abschiebungen oder die Organisierung von konkretem Schutz kann es dann zu spät sein.
Viele der Familien haben für den Fall der Abschiebung ihren Widerstand dagegen angekündigt. Dieser Widerstand wird von verschiedenen Gruppen unterstützt, die sagen "Fakt ist, wir stehen den Abschiebungen nicht hilflos gegenüber. Die Erfahrungen in Northeim und in anderen Städten haben gezeigt, dass es möglich ist, sie zu verhindern." Wenn der Landrat die nächste Abschiebung versucht, wollen sie nicht tatenlos zusehen sondern rufen auf "zu Protest und zivilem Ungehorsam." Am 8. Juli 2004, fand zunächst eine Demonstration in  Northeim am Markt statt.

Abschiebungsversuch morgens um 6.30 Uhr 3.Juni 2004 Northeim/Göttingen, Initiative Bleiberecht: "Gegen 6.30 Uhr, erschienen sieben Polizeibeamte bei der Northeimer Familie Meri, um die 64jährige Mutter der Familie, sowie ihren 22jährigen Sohn zur Abschiebung abzuholen. Die Polizeiaktion wurde nach einer dreiviertel Stunde abgebrochen, weil der Sohn nicht angetroffen wurde und die Mutter seit längerem schwer erkrankt ist."

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Der Fall Zarah Kameli

Proteste verhindern letztlich die Abschiebung
(Nachtrag 2006) Zarah Kameli wurde nach dem Abschiebeversuch in die Klinik Hohemark, Oberursel bei Frankfurt gebracht. Zunächst wurde nur der Haftbefehl vorläufig aufgehoben, inzwischen hat sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Am 15.2.05 hatte das Krankenhaus Hohemark in einer Mitteilung erklärt:
"Frau Zahra Kameli befindet sich zur medizinischen Behandlung in der Klinik Hohe Mark in Oberursel (...) Am 10. Februar 2005 wurde Zahra Kameli vom Frankfurter Flughafen zur medizinischen Behandlung in die Klinik Hohe Mark eingewiesen. Das Oberurseler Krankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie ist im Rahmen der gemeindepsychiatrischen Pflichtversorgung für die junge Iranerin zuständig. Die Patientin erhält alle notwendige fachlich-medizinische Versorgung, wobei äußerste Sorgfalt auf ein reizarmes Behandlungssetting gelegt werden muss. Von daher sind - in Absprache mit Frau Kameli - die Kontakte nach Außen auf ein Minimum beschränkt. Interviews und Filmaufnahmen mit Frau Kameli sind ausgeschlossen. Informationen zum medizinischen Behandlungsverlauf und zur persönlichen Situation werden von Seiten der Klinik Hohe Mark aus Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben."

Protest gegen Abschiebung von Zarah Kameli in den Iran
10.2.05: Abschiebung wurde gestoppt - Pilot weigerte sich zu fliegen
Am Donnerstag abend wurde versucht, Zahra Kameli in den Iran abzuschieben. Sie war in der Nacht vorher von Hannover Langenhagen zum Frankfurter Rhei-Main-Flughafen gebracht worden.Für 16 Uhr hatten Gruppen des antirassistischen Netzwerks Kein-Mensch-ist-illegal zum Protest im Frankfurter Flughafen bei der Lufthansa aufgerufen. Am Frankfurter Flughafen protestierten dann ca. 150 Personen indymedia, in Göttingen waren vorher bereits ca. 50 Personen spoantan am Gänseliesel zum Protest zusammengekommen.
Bei den Protesten im Flughafen wurden Passagiere auf ihre Möglichkeiten hingewiesen, bei Abschiebungen im Flugzeug zu intervenieren. Die Lufthansa wurde aufgefordert, endlich das Geschäft mit Abschiebungen zu beenden. Der Pilot der Lufthansa-Maschine des Fluges LH600 weigerte sich schließlich den Transport durchzuführen und Frau Kameli gegen ihren Willen in den Iran zu deportieren.
Der Haftbefehl gegen Zarah Kameli wurde vorläufig aufgehoben und sie wurde in ein Frankfurter Krankenhaus gebracht. UntertützerInnen versuchen Kontakt zu ihr aufzunehmen. Das Niedersächsische Innenministerium verfolgt jedoch weiterhin die Abschiebungsabsicht.

62 TeilnehmerInnen des Protestes festgenommen
In Frankfurt kam es nach der verhinderten Abschiebung zu einer Massenverhaftung von AbschiebegegnerInnen. Nach dem Abzug der Presse kam es zu regelrechten Hetzjagden durch die Polizei, 62 Menschen wurden in festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Bis Freitag Mittag zog sich die Freilassung hin. Die Gefangenen berichteten von schikanösen Behandlungen durch die Polizei.

Zur gleichen Zeit: überfallartige Durchführung der Abschiebung von Gazale Saleme
Die 24-jährige Mutter von drei Kindern aus Hildesheim wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von ihrem Mann und zwei Kindern getrennt. Die gebürtige Libanesin und ihre einjährige Tochter wurden mit einem türkischen Paß nach Istanbul abgeschoben. Gazale ist im zweiten Monat schwanger, sie spricht kein Wort türkisch und hat in der Türkei keine Anknüpfungspunkte. Als siebenjähriges Kind reiste sie in Deutschland ein. Ihre Familie hat seit 2 Jahren einen gesicherten Aufenthalt. Der Versuch, die Abschiebung durch Intervention bei der Turkish Airline zu stoppen, wurde von Verantwortlichen Stellen der Airline abgeblockt. Der Pilot der Maschine hat die Richtlinien des weltweiten Pilotenverbandes IFALPA schlichtweg ignoriert, keine Personen zu beförden, die gegen ihren Willen im Flugzeug sitzen. Die Ausländerbehörden in Hildesheim und Northeim versuchen seit vier Jahren einige hundert libanesische Flüchtlinge in die Türkei abzuschieben, die seit bis zu 20 Jahren hier leben. Dagegen hat es in den vergangen Jahren massiven Protest gegeben.

Jeder der Beteiligten Schuldigen schiebt die Verantwortung auf jemand anderen aber jeder Behördenvertreter trägt dazu bei, dass die Abschiebung durchgeführt wird. Sie tun so als wolle niemand die Abschiebung aber treiben sie trotzdem mit aller Macht voran.


Wer ist eigentlich verantwortlich?
Text von Kai Weber Niedersächsischer Flüchtlingsrat Hildesheim
"Wäre es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums gegangen, dann wäre Zahra Kameli morgen im Iran. Um 17 Uhr entschied das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Wiederaufgreifensantrag des Rechtsanwalts nicht zu entsprechen. "Für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von Seiten des Bundesamtes ist hier kein Raum, denn das Verwaltungsgericht hat umfänglich alle von Ihnen vorgetragenen Tatsachen und Gründe gewürdigt, so dass in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden könnte", heißt es ebenso lapidar wie falsch zur Begründung: Das Verwaltungsgericht hat die Frage einer möglichen privaten und staatlichen Verfolgung von Zahra Kameli wegen "Ehebruchs" eben nicht gewürdigt, sondern mit der fadenscheinigen formalen Begründung für irrelevant erklärt, diese Gefahr hätte früher geltend gemacht werden können und sei daher nicht mehr Gegenstand der Prüfung. Eine "umfängliche Auseinandersetzung mit den vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen von amnesty international, terre des femmes, den Beschlüssen der UNO-Vollversammlung und den Entschließungen des Europäischen Parlaments zum Iran erfolgte gerade nicht. Auch die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages gestellte Eingabe hatte keine aufschiebende Wirkung. Trotz der von einer herbeigerufenen Psychologin in der Haft festgestellten Depression mit Verdacht auf das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung blieb es bei der Abschiebungsentscheidung, die nunmehr in ärztlicher Begleitung erfolgen sollte. Die Bundesregierung hat sich damit hinter den Beschlüssen des Einzelrichters Hirschmann versteckt, der nicht einmal über die Klage selbst, sondern nur über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im summarischen Verfahren entscheiden sollte und seine ablehnende Entscheidung auf weniger als einer Seite mit z.T. objektiv falschen Begründungen rechtfertigte. Der Richter bezweifelte zunächst, dass ein christliches Glaubensbekenntnis vorläge, erklärte sodann den Ehebruch - "so er überhaupt vorliegt" - für irrelevant, weil zu spät vorgetragen, und lehnte schließlich den letzten Eilantrag vom 9.2.2005 mit dem Hinweis ab, die Gründe würden erst später mitgeteilt. Auch das niedersächsische Innenministerium kam seiner Verantwortung nicht nach, vor dem Vollzug der Abschiebung zu prüfen, ob dieser möglicherweise rechtliche Gründe entgegenstehen, und - z.B. unter Bezugnahme auf die laufende Petition oder die festgestellte psychische Erkrankung - die Abschiebung auszusetzen. Stattdessen verwies man im nds. Innenministerium auf die Kompetenz des Bundesinnenministers, das Verfahren an sich zu ziehen und eine erneute Überprüfung durch das Bundesamt zu veranlassen. Dieses "Ping-Pong-Spiel" zwischen Bundes- und Landesbehörden, die sich bei Abschiebungen gegenseitig die Verantwortung zuschieben, erleben wir immer wieder. "Akte auf Akte, Paragraf auf Paragraf die Verantwortung ist in unendlich viele Teile geteilt Zum Schluss ist es keiner gewesen" (Peter Paul Zahl)

Informationen des Arbeitskreis Asyl Goettingen / Göttingen den 03.02.2005
Nähere Infos zu Zahras Geschichte :
Zahra wurde 1980 im Iran geboren. Mit 16 Jahren wurde sie mit einem 10 Jahre aelteren Mann verheiratet. Mitte 2001 floh sie mit ihrem Mann aufgrund politischer Verfolgung nach Deutschland. Hier beantragten sie politisches Asyl. Sie wurden dem Landkreis Goslar zugewiesen. Ein halbes Jahr später bekam Zahra ihre Tochter Atusa. Mitte 2002 wurde der Asylantrag abgelehnt. Anfang 2004 waren alle darauf folgenden Rechtsmittel ausgeschoepft und ihr wurde ein Abschiebetermin mitgeteilt. Daraufhin tauchte Zahra zusammen mit ihrer Tochter in die Illegalitaet ab. Für Zahra war und ist es ganz klar, dass sie aufgrund der politischen Situation und der massiven Verfolgung von Frauen nicht mehr in den Iran zurueckkehren kann und will. In der Illegalitaet entschied sie auch, sich endgültig von ihrem Mann zu trennen, dassein Weiterleben mit ihm ein Weiterleben in patriachalen Strukturen bedeutet haette. Im Mai 2004 reiste ihr Ehemann mit ihrer Tochter in den Iran aus. Für Zahra war und ist eine Rueckkehr in den Iran unvorstellbar, dasssie sich dann auch wieder im Machtbereich ihres Mannes befinden würde, der ihre Trennung von ihm nicht akzeptiert, sondern immer noch massiven Druck ausuebt und der im Iran als Mann das Recht auf seiner Seite haben wird. Zahra blieb in der Bundesrepublik und verbrachte weitere 7 Monate in der Illegalitaet und konvertierte in dieser Zeit zum Christentum. Sie hatte schon lange Kontakt zu christlichen Gemeinden und wurde von diesen auch in der Zeit ihrer Illegalitaet unterstützt. Die Hilfe, Solidaritaet und, wie Zahra es erfahren hat, der gleichberechtigte Umgang in der evangelischen Kirche mit Frauen, führte zu einer immer staerkeren Annaeherung ans Christentum und schließlich zu ihrem Entschluss, zu konvertieren. Ende 2004 entschied sie sich, einen Asylfolgeantrag aufgrund ihrer Konvertierung zum Christentum zu stellen. Obwohl über den Folgeantrag vom Verwaltungsgericht noch nicht entschieden wurde, sitzt Zahra wie umseitig beschrieben aufgrund der Ablehnung eines Eilantrages in Abschiebehaft. Bei einer Abschiebung droht Zahra aufgrund ihrer Konvertierung und der Trennung von ihrem Mann eine massive Verfolgung. dassZahra mittlerweile in einer neuen Partnerschaft mit einem ebenfalls zum Christentum konvertierten Iraner lebt, wird ihr nach iranischem Recht Ehebruch vorgeworfen werden, im iranischen Recht ein schweres Verbrechen, dass mit Haft bis zur Todesstrafe in Form von Steinigung bestraft wird. Das heißt konkret, bei einer Abschiebung ist ihr Leben bedroht.
Erst Mitte Dezember 2004, also erst vor eineinhalb Monaten hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution ihre Besorgnis über die Unterdrueckung von religioesen Minderheiten im Iran geaeußert und massiv die Folterungen, Steinigungen und die systematische Diskriminierung von Frauen im Iran verurteilt. In diese Verfolgungssituation soll Zahra abgeschoben werden.

Die Vorgänge um die Abschiebung
Zahra ist am 31.1.05 in Abschiebehaft genommen worden. Am 10.2.05 soll sie abgeschoben werden. Ihr droht im Iran massive Verfolgung wegen Ehebruchs und Konversion zum christlichen Glauben.
Nach einem Jahr "Illegalitaet" hat Zarah am 20.12. 2004 einen Asylfolgeantrag gestellt. Der Folgeantrag begruendet sich mit der drohenden Verfolgung, nachdem Zahra zum christlichen Glauben konvertiert ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Abschiebung in diesem Fall auszusetzen bis die Bedrohungslage im Iran geklärt ist. Dennoch wurde der Folgeantrag nicht zur Entscheidnung angenommen. Dagegen hat der Anwalt Zahras Klage eingelegt, die noch zur Entscheidung steht. Der Eilantrag des Anwalts, bis zur Entscheidung die Abschiebung auszusetzen, wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig am 31.1.2005 abgelehnt. Wenige Stunden nach der Ablehnung wurde Zarah auf Antrag der Ausländerbehoerde Goslar in Abschiebehaft genommen; die Abschiebung in den Iran ist fuer den 10. Februar angesetzt. Zur Zeit sitzt sie in Hannover-Langenhagen in Abschiebehaft.
Beim Haftprüfungstermin am 01.02.05 legte Zahra Beschwerde ein mit der Begründung, wegen der Trennung von ihrem Mann und begangenen Ehebruchs einer erhoehten Gefahr ausgesetzt zu sein. Diese Gefahr wurde erst in den Tagen seit ihrem Auftauchen bekannt. Auf verschiedenen Wegen ließ ihr im Iran lebender Ehemann Drohungen an sie richten. Ehebruch kann im Iran mit Tod bestraft werden. Auf dieser neuen Grundlage wurde ein neuer Eilantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig gestellt, die Abschiebung auszusetzen. (...... Dieser Antrag wurde von einem Richter abgelehnt...) Die Entscheidungen ergehen hier nicht auf der "Grundlage der Sachkenntnisse" oder "objektiven Rechts." Deshalb rufen wir auf, Zarah zu unterstüttzen.

Zuständig für den Fall ist:
Verwaltungsgericht Braunschweig Herr Hirschmann PF 4727 38037 Braunschweig. Tel: 0531-4883000 Fax: 0531-4883001
Auslaenderbehoerde Goslar Herr Held Klubgardenstr. 11, 38610 Goslar
Tel: 05321-76329, Fax: 05321-76339

Kontakt für Rückfragen: AK Asyl Göttingen Düstere Str.6 37073 Göttingen Tel.: 0551/58894 oder 9951852 Fax : 0551/58898 e-mail: akasylgoe@t-online.de Bitte schickt eine Kopie des Faxes, Proestschreibens an den Arbeitskreis Asyl, Adresse s.u.

 

 

Schulklassen gegen Abschiebung von MitschülerInnen

Aufruf an SchülerInnen Du gehst in der Stadt oder im Landkreis Goettingen zur Schule. Vielleicht bist du hier geboren. Deine Eltern sind vor vielen Jahren vor Krieg, Hunger, Verfolgung und Elend aus Kosovo, Irak, Afghanistan, Tuerkei, Sri Lanka oder einem anderen Land nach Deutschland geflohen. Vielleicht droht deiner Familie und dir in den naechsten Wochen die Abschiebung: die Abschiebung in ein Land, was du moeglicherweise noch nie gesehen hast und dessen Sprache du vielleicht nicht sprichst. Vielleicht hast du aber auch eine Freundin oder einen Freund an deiner Schule, der oder dem die Abschiebung droht, und du willst nicht, dass dies geschieht. Die meisten Menschen, denen eine Abschiebung droht, haben davor Angst. Viele wollen nicht wahrhaben was passiert. Wir moechten betroffene Schuelerinnen und Schueler und ihre Freundinnen und Freunde zu einem gemeinsamen Treffen einladen. Wir wollen erfahren, wie eure Situation ist. Und wir wollen mit euch gemeinsam ueberlegen, wie ihr euch gegen die Abschiebung wehren koennt. Eure Eltern sind natuerlich auch herzlich dazu eingeladen."

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Neues Bleiberecht verhindert das Bleiben

Es gibt zu wenig Arbeit also erlaubt man nur denen zu bleiben, die Arbeit haben

18.11.06 / In einer ersten Stufe, sollen die Flüchtlinge, die bereits einen "dauerhaften" Arbeitsplatz haben, sofort ein Bleiberecht erhalten. Jedoch kann kaum ein Flüchtling diese Anforderung erfüllen, weil die Arbeitsmarktlage bisher zu einem faktischen Arbeitsverbot für so gut wie alle geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge geführt hat. Für die Arbeitsaufnahme der Flüchtlinge gibt es erschwerende Regelungen in der "Beschäftigungsverfahrensordnung". Sie beinhaltet u.a. ein Wochen dauerndes, Prüfverfahren zur Entlohnung und zu Arbeitsbedingungen. Das Bundesministerium Arbeit und Soziales muß das abgeschaffen, Müntefering könnte diese Änderungen auch ohne Beteiligung des Bundestages oder Bundesrates vornehmen. Mit der Beibehaltung der Duldung bis zum 30.9.07 - wie es die zweite Stufe des Kompromisses der Innenminister vorsehe - werde es schon wegen des unsicheren Aufenthaltsstatus den Betroffenen erschwert, Arbeitgeber zu finden, die bereit sind, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Keine Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für geduldete Flüchtlinge gebe es zudem aufgrund der nach wie vor geltenden "Residenzpflicht". Geduldete dürften sich nicht außerhalb von Göttingen z.B. als Bauhelfer oder Fahrer aufhalten, geschweige denn sich dort Arbeit suchen.Die neue Bleiberechtsregelung vom Ende 2006 wird für die rund 550 in Göttingen lebenden, von Abschiebung betroffenen "geduldeten" Flüchtlingen kaum Entlastung bringen. Das künftige Mini-Bleiberecht wird einseitig an ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis geknüpft. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Göttinger Arbeitsmarkt werden nur sehr wenige der langjährig hier lebenden Flüchtlinge eine Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Kranke und Behinderte sollen ohne Hilfe auskommen oder abgeschoben werden
Aus humanitärer Sicht äußerst bedenklich ist, dass erwerbsunfähige, d.h. kranke, behinderte und z.B. traumatisierte Flüchtlinge nur dann dauerhaft bleiben können, wenn sie die Sozialsysteme nicht belasten.

Demonstration gegen das Neue Bleibe (verhinderungs-) recht / 22.2.07

Gegen die neuen Bleiberechtsregelungen fand am 22.2.07 eine Demonstration vom Gänseliesel zum Neuen Rathaus statt. Es nahmen ca. 120 Personen daran teil, darunter viele Migranten.
Zwischenkundgebung in der Groner Straße

Zum Neuen Rathaus

Rechts im Vordergrund eine Skulptur, die das solidarische Miteinander versinnbildlicht, links daneben Polizei.

Um den Zugang der DemonstrantInnen zur Ausländerbehörde zu verhindern wurde vorsorglich eine Polizeigruppe am Eingang postiert.

Rede vor dem Rathaus
Beitrag des Projekts Roma Centar Göttingen e.V. , ein Bündnis von Roma, Aschkali, Ägyptern und anderen Flüchtlingen aus Göttingen und dem Umkreis. (Auszüge):
"Die Innenminister und Behörden behaupten: Wir bekommen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn wir unseren Lebensunterhalt selbst sichern können. Wir sagen aber hier laut und deutlich, damit es auch die Sachbearbeiter der Ausländerbehörde mitbekommen: Sie, das Arbeitsamt und die Ausländerbehörde haben in den letzten Jahren systematisch verhindert, dass wir eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz bekommen konnten. Sie die Mitarbeiter der Göttinger Ausländerbehörde haben uns in den vergangenen Jahren Sprachkurse verweigert, die eine Jobsuche erleichtern würden. Wie sollen wir angesichts dieser Situation nun in kürzester Zeit eine Arbeit finden? Hinzu kommen weitere Formen der Ausgrenzung: Das Gesetz verbietet es uns zum Beispiel, den uns zugewiesenen Landkreis zu verlassen. Wir bekommen oftmals kein Bargeld ausgezahlt, sondern Sachleistungen, z.B. in Form von Wertgutscheinen. All diese Gesetze zielen darauf ab, uns zu entrechten. Uns soll das Leben hier so unerträglich wie möglich gemacht werden."

Integrationsrat 22.11.07
Der Integrationsrat Göttingen beobachtet mit großer Sorge die äußerst prekäre Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen ohne Aufenthaltsstatus in Göttingen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Jugendhilfeausschuss vom 15.11.07 leben allein in der Stadt Göttingen 350 Kinder und Jugendliche mit dem Aufenthaltsstatus einer Duldung. Sie wachsen in großer Armut, isoliert und ohne jegliche Zukunftsperspektive auf. Ihr ständiger Begleiter ist die Angst, in ein Land abgeschoben zu werden, das sie kaum oder gar nicht kennen.

Grüne Ratsfraktion 16.11.2007
Michael Höfer, Mitglied im Sozialausschuss "Die Landesregierung praktiziert ihre repressive Abschiebungspolitik auf dem Rücken derer, die sich am wenigsten wehren können und die Fürsorge des Staates am nötigsten haben." Das Bleiberecht der Kinder ist an das ihrer Eltern geknüpft, deren Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht - wie aktuelle Zahlen aus dem Sozialausschuss belegen - im Durchschnitt kaum größer als zehn Prozent sind, erläutert Höfer. Auf Grund der beruflichen Einschränkungen und der gegenüber dem ALG-II-Satz um 20 Prozent verminderten Grundsicherung für Asylsuchende leben die Kinder oft in ärmsten Verhältnissen.

 

Weihnachts-Postkarten-Aktion

AK Asyl
11.12.07 / AK Asyl: "wir möchten hiermit auf eine Postkarten- Aktion in Göttingen hinweisen. Unter dem Motto: *Der Weihnachtsmensch kennt keine Grenzen* wird der Bürgermeister dieser Stadt aufgefordert, sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und für ein abschiebefreies Göttingen einzusetzen. Trotz einjährigen Bestehens der sog. Bleiberechtsregelung sind hier weiterhin viele Flüchtlinge von Abschiebung bedroht, werden viele weiterhin nur geduldet oder sind gezwungen in der Illegalität zu leben. Wir fordern deshalb alle Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt auf, diese Postkarten-Aktion und die Forderung nach einem abschiebefreien Göttingen zu unterstützen. Die Postkarten sind im „Roten Buchladen“, im Weltladen-Cafe, im Cafe Kabale und an vielen anderen Orten dieser Stadt erhältlich, können dort ausgefüllt und entweder direkt am Ort abgegeben oder zum Bürgermeister geschickt werden."

 

 

 

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Flüchtlinge dürfen nicht die Landkreisgrenzen überqueren

13.11.05 / Am Samstag den 12.11.05 gab es eine Demonstration von mehr als hundert Menschen in der Innenstadt "Für das Recht auf Bewegungsfreiheit". Sie richtete sich gegen Sondergesetze, die den Aufenthalt von AsylbewerberInnen mit einer Art Arrest-Schema regeln. Die Demonstration führte durch die Weender Straße, Prinzenstraße, Goetheallee, Berliner Straße, Weender Tor Marktplatz zum Schluß stand noch eine Versammlung vor der Jacobikirche. Cornelius Yufanyi , Mitglied von Voice - wehrt sich gegen das deutsche Sondergesetz das es nirgendwo sonst in der EU gibt - sondern nur während der Apartheit in Südafrika z.B. und 1938 unter Hitler.Interview-Video)

Deutsches Sondergesetz wie bei der Apartheit in Südafrika
Die Bewegungsfreiheit wird auf ein enges Gebiet beschränkt. Letzteres nennt man dann beschönigend "Residenzpflicht" bei Residenz demlt man an teure Häuser in denen reiche oder einflußreiche Leute wohnen. Im Falle des Asylgesetzes ist damit aber nur gemeint: AsylbewerberInnen müssen an einem Ort bleiben und dürfen sich nicht frei bewegen. das gilt nicht für AsylberwerberInnen). Solche Reisebeschränkungen gibt es sonst nirgendwo in der EU. So etwas gab es 1938 in der Nazizeit (Ausländerpolizeiverordnung) für alle Ausländer und in Südafrika zu Zeiten der gesetzlichen Rassentrennung (Apartheid). Infam wird es, wenn die Verletzung dieser Residenzpflicht als krimineller Akt in die Kriminalstatistik aufgenommen wird und zum Nachweis für die höhere Kriminalität unter AsylberwerberInnen benutzt wird.

Menschrechtsorganisation VOICE wehrt sich
Nun gibt es Leute die sich dagegen wehren, weil sie sagen: so fängt das an und es wird immer schlimmer, - wir müssen uns jetzt dagegen wehren und Deutschland versucht die Ausländerpolitik der ganzen EU zu bestimmen. Die Menschenrechtsorganisation "The Voice Refugee Forum" (Die Stimme - Flüchtlingsforum) wehrt sich u.a. gegen solche Sondergesetze und Cornelius Yufanyi, Flüchtling aus Kamerum und Aktivist der Flüchtlingsorganisation "The Voice Refugee Forum", koordinierte einen Flüchtlingskongress vom 20. April bis 1. Mai in Jena.an dem 600 Menschen aus 40 Ländern teilnahmen.
Die ausländischen Gäste bekamen Visa für die Einreise erteilt, Cornelius Yufanyi der den Kongress organisiert hatte, wurde verboten zu dem Kongress zu reisen. Naja kein Wunder richtete sich der Kongress doch genau gegen jene Reisebeschränkungen mit denen man ihm die Teilnahme verbot. Er reiste trotzdem nach Jena, wurde deshalb vom Gericht zu einer Strafe (Zahlung von 323 Euro) verurteilt weigert sich aber weil er die Öffentlichkeit gegen die Sondergesetzgebung mobilisieren möchte. Nun droht im möglicherweise Erzwingungshaft nur weil er zu einer Menschrechtsorganisation nach Jena gefahren ist. - dassfragt man sich : ja wo leben wir denn?

Deshalb gab es diese Demonstration am Samstag, 12.11.2005, 12-14 Uhr in Göttingen, die sich gegen die Residenzpflicht und die Sondergesetze richtete. "Demonstration für das Recht auf Bewegungsfreiheit"

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Ermittlung der Staatsangehörigkeit mit Genanalyse

März 2001 / Im Landkreis Northeim sind 63 Menschen von der Abschiebung bedroht. Seit geraumer Zeit werden staatenlose KurdInnen aus dem Libanon kriminalisiert und in der Presse diffamiert, um dann rigoros abgeschoben werden zu können. Ihnen wird vorgeworfen, durch Angabe falscher Staatsangehörigkeit ein Bleiberecht und Sozialhilfe "erschlichen" zu haben.
Jetzt griff man zum Mittel der Genanalyse, bis jetzt nur zur Verfolgung erheblicher Straftaten eingesetzt – angeblich um die Staatsangehörigkeit zu ermitteln.
Was ist er nach einer DNA-Analyse? Seine Mutter kommt aus der Türkei. Sein Vater kommt aus dem Iran. Die Großeltern kommen aus Griechenland. Die Schwester ist eingebürgerte Deutsche. Er kommt aus dem Libanon und flüchtet in die BRD. Es wird ihm vorgeworfen, er käme nicht aus dem Libanon. Sie vergleichen seine DNA mit der seiner Familie und stellen fest: sie sind verwandt. Welche Staatsangehörigkeit hat er nach Eurer Meinung?
Informationen bei einer
Veranstaltung Gemeindehaus, Jacobikirchhof 2 vom Forum gegen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit 23.3.01

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