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Cornelius Yufanyi

Die Residenzpflichtkampagne                            

Im April 2000 fand in Jena der Flüchtlingskongress "gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung" statt. Für die Teilnahme an diesem Kongress bekamen nur die wenigsten Flüchtlinge eine Reiseerlaubnis, meistens auch nur durch öffentlichen Druck. Einige Innenministerien drohten damit, jeden Flüchtling, der den Kongress ohne Erlaubnis besuche, einsperren zu lassen.  Auf dem Kongress wurde die Kampagne für das Recht auf Bewegungsfreiheit ins Leben gerufen.
Cornelius Yufanyi von The Voice Göttingen war die Reiseerlaubnis zum Flüchtlingskongress in Jena verweigert worden, weil er das ihm zugebilligte Kontingent verbraucht" hätte. Ein Zeitungsinterview mit Cornelius wurde von der Ausländerbehörde als Beweis für die unerlaubte Reise ans Gericht geschickt, das daraufhin eine Geldstrafe von 600 DM verhängte.
Während des Prozesses gelang es Cornelius und seinen Anwälten, die Residenzpflicht als rassistisches Sondergesetz und vor allem die Umsetzungspraxis dieses Gesetzes durch die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden und damit auch den Prozess selbst zu einem Politikum zu machen.
Repression gegen Aktivisten
"Cornelius Yufanyi, Voice-Aktivist aus Göttingen wurde am 26. Januar 2003 nach einem Treffen von The Voice in Jena unter dem Vorwand einer Personalkontrolle von PolizistInnen angegriffen, verletzt und verhaftet. Ungefähr eine Viertelstunde lang ließen sie ihren rassistischen Ressentiments auf offener Straße und unter den Augen von Unbeteiligten freien Lauf. Bis heute leidet Cornelius Yufanyi noch unter den Folgen des Polizeiangriffes. Die Anzeige gegen die drei PolizistInnen wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Stattdessen wurde gegen Cornelius Yufanyi Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Verletzung der Residenzpflicht erstattet. Das Verfahren dauert an." (AK Asyl - Mai 2004)

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Polizei und Gerichte im Einsatz gegen Kritik an Abschiebepolitik

17.1.07 Cornelius Yufanyi wurde freigesprochen, weil die angeordnete Personalienfeststellung gegen die er sich angeblich gewehrt haben soll keine Rechtsgrundlage gehabt hatte, denn es hatte keine Anordnung zur Auflösung einer Versammlung gegeben.

16.1.07 Prozess gegen Cornelius Yufanyi:
leider kann hier nur über die Zeit bis 14.20 Uhr berichtet werden.
Am Eingang auf der Godehardstraße stehen bereits ca. 20 Personen, die den Prozess beobachten wollen. Im Saal später sind es noch mehr. Vor dem Saal des Amtsgerichts warteten bereits früh die Zeugen der Staatsanwaltschaft: 3 Polizisten, darunter einer kahlgeschoren und eine Polizistin, die sich angeregt unterhielten. In der Ecke saß, als könne er kein Wässerchen trüben, ein bekannter Zivilpolizist und beobachtet neuankommende ProzessbesucherInnen. In der Godehardstraße stand übrigens auch ein Mannschaftswagen aus Hann.Münden bereit.


Cornelius Yufanyi bei einer Rede gegen den Nazi-Aufmarsch im Oktober 2006 am Platz der Synagoge.

Bei Prozessbeginn konnte man ein ausgesprochen exzellentes Auftreten von Cornelius Yufaniy beobachten, der mit einem in freier Rede vorgetragenen halbstündigen Statement auf die Frage des Richters "Wie steht es mit ihren Deutschkenntnissen?" antwortete. Er formulierte sehr höflich und ruhig aber gleichzeitig hart in den Aussagen bis hin zu dem Vorwurf, dass sich deutsche Polizisten für rassistischen Mord verantworten müssen. Yufaniy kritisierte rassistisches Vorgehen der Polizei. und gewalttätige Polizeikontrollen in deren Folge viele Menschen und viele Afrikaner zu Schaden gekommen , ja auch gestorben seien.

Cornelius Yufaniy erklärte dem Richter, dass er in den letzten Jahren bereits 90 mal von Polizisten angehalten worden sei, seit er an der Aufklärung rassistischer Polizeiübergriffe mitwirke. Er wies in seinem Statement darauf hin, dass seit zwei Jahren versucht wird, die Hintergründe der Todes Oury Jalloh ans Licht zu bringen, der vor zwei Jahren nach einer Polizeikontrolle in Dessau von Beamten in einer Zelle ans Bett gefesselt worden war und dort verbrannte . Vor wenigen Tagen erst wurde übrigens Anklage gegen einen der eingesetzten Beamten erhoben.
In Bezug auf den Vorwurf "Widerstand gegen Vollzugsbeamte bei der Festnahme" schildert Cornelius , wie er mit einigen Leuten vor dem Gericht gewartet habe weil der Saal überfüllt gewesen sei und ihm der Zugang verwehrt worden wäre. Der Richter will anschließend in einer ersten Befragung darauf hinaus, dass diese wartende Gruppe eine unangemeldete Versammlung gewesen sei. (Redaktionelles Zwischenbemerkung: eigentlich besteht das Recht sich zu Versammeln noch oder?) Woraufhin Cornelius erklärte, er habe schon so viele Demonstrationen angemeldet dass er wisse, wie das normalerweise abläuft, aber die Leute hätten da gestanden, weil der Zugang zum Gerichtssaal verweigert worden wäre in dem eine öffentliche Verhandlung stattgefunden habe.

Bei der Schilderung der daraufhin gezielten Verhaftung betonte Cornelius immer wieder, dass das ganze Vorgehen entwürdigend und herabwürdigend war. Er habe stets die Beamten mit "Sie" angesprochen während sie ihn ungerührt ausschließlich mit "Du" angeredet hätten. Es sei ihm verwehrt worden, seinen Anwalt anzurufen und er sei an den Handgelenken gefesselt worden obwohl er eine Verletzung am rechten Unterarm gehabt hätte.
Schließlich sagte er: ich werde auch weiterhin gegen all diese Vorgänge protestieren und demonstrieren, meine Kind hat auch eine dunkle Hautfarbe und ich will mich dafür einsetzen, dass dieser Rassismus aufhört.

17.1.07 Mitteilung des AK Asyl : Freispruch für Cornelius Yufanyi "Nach eineinhalbstündiger Verhandlung wurde Cornelius freigesprochen. Er bereitet eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die beteiligten Beamten vor. Etwa 60 Unterstützer_innen verfolgten den Prozess – eine „unangemeldete Versammlung“ vor dem Amtsgericht blieb diesmal von der Polizei unbehelligt.
(...) Auf die Frage, warum er sich gerade Cornelius zur Personalienfeststellung ausgesucht habe, antwortete ein Polizeizeuge: „Er hatte ein gelbes Hemd an und stand an zentraler Stelle. Und er war der Einzige mit schwarzer Hautfarbe.“ Von den 4 als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nur 2 Beamte gehört. Ihre Aussagen genügten schon, um das Gericht von der Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes zu überzeugen. Die Beamten konnten sich nicht daran erinnern, die von ihnen ausgemachte unangemeldete Versammlung offiziell aufgelöst zu haben. Die Personalienfeststellung erfolgte in einer Situation, in der sich die Gruppe schon längst zerstreute. Der Richter wies die Beamten auch darauf hin, dass eine Personalienkontrolle begründet werden müsste, was in diesem Fall nicht erfolgt war. Würde er – der Richter – ohne Begründung von der Polizei aufgefordert, seine Personalien zu zeigen, so würde er dies auch nicht tun, sondern weitergehen. (siehe dazu auch
unrechtmäßige Personenkontrollen) Der Staatsanwalt plädierte daraufhin auf Freispruch. Das Urteil erging ohne weitere Beratung: Der Polizeieinsatz gegen Cornelius sei unbegründet gewesen und der sog. Widerstand gegen die unbegründete Maßnahme nicht zu beanstanden. "

14.1.07 / Zuerst fand ein Abschiebungsversuch statt. Gegen Leute, die dagegen protestierten wurde ein Prozess gemacht. Denjenigen, die diesen Prozess öffentlich kritisierten, wurde die Teilnahme am Prozess verweigert - mehr noch: einige werden nun selbst angeklagt, der Prozess findet am Dienstag den 16.1.07 um 13.50 Uhr im Amtsgericht Göttingen statt.

Der AK Asyl berichtet hierzu: "Prozess gegen Cornelius Yufaniy am Dienstag Drei Menschen werden jetzt abgestraft, weil Sie an einer öffentlichen Verhandlung teilnehmen wollten. Am kommenden Dienstag steht der afrikanische Flüchtlingsaktivist und Student Cornelius Yufaniy in Göttingen vor Gericht. Die öffentliche Verhandlung ist der vorläufige Höhepunkt der Repression gegen insgesamt drei Prozessbesucher_innen, die im Mai letzten Jahres vor dem Göttinger Amtsgericht wahllos von Polizeibeamten attackiert worden sind. Cornelius Yufaniy wird in dem Verfahren „versuchte Körperverletzung“ gegen Polizisten vorgeworfen. Eine Unterstützungsinitiative hat vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung angekündigt. Hintergrund: Am 16. Mai 2006 fand vor dem Göttinger Amtsgericht ein Prozess gegen einen Unterstützer der Familie Saado aus Ossenfeld statt. Zu dieser Verhandlung waren etwa 25 Zuschauer_innen gekommen, von denen lediglich die Hälfte im Gerichtssaal Platz fanden. Die Übrigen warteten unter den Augen eines großen Polizeiaufgebots vor dem Gerichtsgebäude. Nach dem Prozess, der mit einer Einstellung endete, ging die Polizei handgreiflich gegen die Wartenden und die zurückkehrenden Prozessbesucher_innen vor: Wahllos wurden Personen umstellt und aufgefordert, ihre Personalien abzugeben. Es wurde den Besucher_innen des Prozesses - darunter auch Journalist_innen - verboten, den Platz vor dem Amtsgericht zu verlassen. Direkt an der Berliner Straße wurde eine größere Gruppe in einer Art Kessel festgesetzt. Weitere Personen wurden die Straße entlang verfolgt und Cornelius Yufaniy wurde schließlich auf die vielbefahrene Berliner Straße gedrängt, mitten auf der Fahrspur niedergeworfen und festgenommen.
Zwei weitere Personen haben inzwischen einen Strafbefehl wegen ähnlicher Vorwürfe erhalten. Die Polizei begründete ihr Verhalten im Nachhinein damit, dass die Betreffenden an einer nicht genehmigten Versammlung vor dem Gericht teilgenommen haben sollen. Beobachter_innen der Ereignisse zufolge, haben einige Beamte gezielt Cornelius Yufaniy verfolgt, während andere Personen sich in der Situation unbehelligt bewegen konnten." (...)

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