Abschiebungen durch Ausländerbehörde im Landkreis Göttingen Landkreis beliefert goest nicht mehr mit Pressemitteilungen Nachdem die Landkreisverwaltung die goest-Redaktion 2018 aus ihrem Verteiler für Informationen des Landkreises herausgenommen hat ergab auch eine Nachfrage seitens goest keine Antwort . Es wurde auch nicht die Vorlage eines Presseausweises verlangt aufgrund dessen eine rechtliche Verpflichtung des Landkreises als öffentlicher Einrichtung dazu besteht, die Presse zu informieren. Grund aber keine Rechtsgrundlage für die undemokratische Maßnahme könnten die vielen kritischen Artikel über den Landkreis in goest gewesen sein. Dazu gehörten
auch neben den Berichten über die Abschiebepraxis Kritisches auf
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Pilotprojekt
"Willkommenskultur der Ausländerbehörden" Nach all den Skandalen um Abschiebungen durch die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen hört es sich an wie ein Witz, wenn der Landkreis nun ein Pilotprojekt "Willkommenskultur der Ausländerbehörden" durchführen will. 5.4.14 // Während der Vorstellung des neuen Pressesprechers des Landkreises erwähnte Landrat Reuter, er müsse noch am selben Tag nach Hannover wegen einer Bewerbung des Landkreises für ein Pilotprojekt zur "Willkommenskultur der Ausländerbehörde". Inzwischen wurde bekannt, dass folgende Landkreise für Pilotprojekte ausgewählt wurden: Celle, Oldenburg und Wolfsburg sowie die Landkreise Emsland, Harburg, Hameln-Pyrmont, Göttingen/Osterode, Osnabrück und Osterholz (haz.de 5.4.14) Dabei geht es um Folgendes: "Anfang Januar 2014 informierte die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration den Landkreis über die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an einem Pilotprojekt zur Stärkung der Serviceorientierung, der Mittlerfunktion und der Willkommenskultur der Ausländerbehörden zu bewerben. Das MS hat zusammen mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung gGmbH und dem Innenministerium ein Konzept entwickelt, mit dem im Rahmen des Pilotprojekts noch auszuwählende Ausländerbehörden durch Beratung und organisationsentwicklerische Prozessbegleitung auf dem Weg zur Stärkung ihrer Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung unterstützt werden sollen. Die Organisation interner Prozesse und Arbeitsabläufe sowie die Vernetzung mit anderen Akteuren des Integrationsmanagements gehören ebenso dazu wie Maßnahmen der Personalentwicklung zur Stärkung des service- und kundenorientierten Handelns auf der Grundlage interkultureller Beratungskompetenzen. Die Beratung und Unterstützung soll im Rahmen von Gesprächen am Standort der Ausländerbehörde, regionalen Workshops und telefonischen Kontakten erfolgen. Insgesamt sollen neun Ausländerbehörden beteiligt werden. (...) Den ausgewählten Ausländerbehörden sollen neben der Bereitstellung von Personalressourcen/Reisekosten keine weiteren Kosten entstehen. Von den insgesamt 59 Ausländerbehörden in Niedersachsen haben nur 22 ein Interesse bekundet;" (Quelle) Einige Hinweise verstärken den Verdacht, dass die Willkommenskultur eine Aussieb-Kultur werden soll. Dabei sollen verwertbare Menschen aussortiert werden, die wegen des demographischen Wandels zum Auffüllen der schrumpfenden Bevölkerung als Arbeitskräfte gewünscht sind. "Es gibt schon eine Art von Pilotprojekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dabei ist beispielsweise Hamburg mit seinem Welcome Center bekannt. So etwas wünschen wir uns ausdrücklich nicht. Im Welcome Center in Hamburg ist es so: Die Hochqualifizierten gehen in die dritte Etage. Dort ist die Atmosphäre freundlich, weil bei ihnen oftmals ein sicherer Aufenthaltsstatus im Hintergrund steht. In der zweiten Etage besteht aber eine ganz schlechte Atmosphäre, ein anderer Charakter. Dort sind die Asylbewerber und andere Zuwanderungs-gruppen mit unterschiedlichen Migrationsprozessen." >>Filiz Polat 14.3.2014 Und für diejenigen, die sich nicht als Arbeitskräfte verwerten lassen gibt es keine Willkommenskultur sondern die Abschiebung und So heißt es in einer Kommune bei der Behandlung dieses Themas auch "Diese Vorgehensweise kann leider nicht verhindern, dass in verschiedenen Fällen für die Betroffenen schwer nachvollziehbare und einschneidende Entscheidungen getroffen werden müssen. Aufenthaltsbeendigungen gehören zum Aufgabenfeld jeder Ausländerbehörde. Gewünschte Aufenthaltstitel können nicht ohne das Vorliegen der gesetzlichen Anforderungen erteilt werden."Quelle
Leiter der Ausländerbehörde im Landkreis Göttingen seit 2004 in der öffentlichen Kritik Der Leiter des Sachgebiets "Asylangelegenheiten Aufenthaltsgenehmigungen und allgemeine Ausländerangelegenheiten" im Landkreis Göttingen ist Manfred Fraatz. Er ist schon mehrfach von den Gruppen, die sich gegen Abschiebungen engagieren kritisiert worden. Im Jahr 2004 wurde er symbolisch mit dem "Blutigen Füller" ausgezeichnet. Man wolle "auf die unmenschliche Abschiebepraxis der für die Belange von ausländischen Mibürgerinnen und Mitbürgern zuständigen Behörde aufmerksam machen und die verantwortlichen Schreibtischtäter, wie Herr Fraatz, für ihre willkürlichen Entscheidungen über das Leben anderer Menschen aufs schärfste kritisieren." (>>Indymedia dort sind auch Fotos zu sehen) Man warf ihm vor, die Abschiebung von Ahmed Saado betrieben zu haben, der seit 19 Jahren mit seiner Familie im Landkreis Göttingen lebte und dabei die Familie auseinandergerissen zu haben. Das Antirassismusplenum berichtete damals: "Unangekündigt erschienen morgens um halb acht zwei Polizisten vor dem Haus der Familie Saado in Ossenfeld, Landkreis Göttingen. Sie wollten den kranken Vater der Familie zur Abschiebung in die Türkei abholen. Weil die Familienmitglieder sich dagegen wehrten, wurden 15 Beamte aus Göttingen zur Verstärkung geholt. Sie nahmen den Vater mit. Auf dem Flughafen brach der Vater zusammen und musste ins Krankenhaus." (>>Quelle) Damit war der Abschiebeversuch vorerst gescheitert, aber die Ausländerbehörde arbeitete weiter hartnäckig am Ziel der Abschiebung. Am 8. Juni kam die Polizei zum Haus der Familie Saado und begründete im nachhinein damit, dass einer der Söhne angeblich eine Kamera gestohlen habe. Die Familie hingegen mußte, es handele sich um einen erneuten Abschiebungsversuch. Die Söhne verwehrten der Polizei handgreiflich den Zugang zum Haus. Eine Woche später erfolgte die nächste Polizeiaktion gegen die Familie. Um 6.30 wurde die Tür eingeschlagen und die Söhne wurden allesamt vorübergehend festgenommen, die Mutter erlitt einen Zusammenbruch und mußte in die Klinik gebracht werden. (Pressemitteilung des AK Asyl 15.6.2005). Wenige Wochen später am 23.8.2005 kam die Polizei erneut zur Familie Saado, brachte den Vater unter Zwang in Abschiebehaft und ließ ihn außer Landes fliegen. Der AK Asyl kritisierte damals "Dass die übliche Praxis wenigstens das Gericht zu informieren von der Ausländerbehörde nicht eingehalten worden ist und damit die Ausländerbehörde einer gerichtlichen Entscheidung vorgegriffen hat, belegt wie selbstherrlich Herr Fraatz seine Behörde leitet" Duldung und Rückendeckung
durch Vorgesetzte Aber der Leiter der Ausländerbehörde, Manfred Fraatz handelt unter der Aufsicht seiner Vorgesetzten und mit deren Rückendeckung und Duldung. Der Integrationsrat der Stadt Göttingen zeigte sich empört über den Vorgesetzten von Fraatz, M. Braun, Leiter des Amtes für Ordnung und Verkehr im Landkreis Göttingen, innerhalb dessen die Ausländerbehörde angesiedelt ist. M. Braun habe bezüglich des Vorwurfs, die Familie auseinanderzureissen gesagt, Frau Saado "stehe es frei zu entscheiden, ob sie ihren Mann in die Türkei begleiten will". Dies zeige "in erschreckender Weise, den Zynismus, der offensichtlich in deutschen Amtsstuben herrscht." (Erklärung des Integrationsrates , 10.6.2005) Amtsleiter Braun untersteht wiederum einer Aufsicht die ihm Rückendeckung und Duldung von oben geben muß. Das Amt für Ordnung und Verkehr mit Leiter Braun befindet sich im Dezernat II dessen Leitung die stellvertretende Landrätin Christel Wemheuer (Grüne) innehat, die zusammen mit Landrat Bernhard Reuter (SPD) die Verantwortung dafür trägt, was an der unteren Stelle der Ausländerbehörde entschieden wird. Solange Schünemann Innenminister war, setzten diese Verantwortlichen der unmenschlichen Abschiebepraxis keinen Protest und schon gar nicht Insubordination entgegen. Die Handlangerdienste für den starrköpfigen Innenminister wurden immer damit legitimiert, dass es eben Anweisungen wären. Exemplarischer Fall nach den Versprechungen der neuen Regierung Am 14.3.13, das war nun nach dem Regierungswechsel, der "Abschiebung" von Schünemann und nach Amtseinführung des neuen Innenministers Pistorius (SPD) war wiederum eine Abschiebung zweier junger Menschen nach Serbien angekündigt worden. Die Abschiebung wurde in letzter Minute vom Landkreis "ausgesetzt" nachdem wütender Protest angekündigt worden war. Berichte über das Verhalten des Manfred Fraatz im Zusammenhang mit diesem Fall empörte jedoch die Grüne Jugend Göttingens derart, dass sie seine Entlassung forderten: "Nach dem skandalösen und menschenfeindlichen Verhalten des Leiters der Ausländer*innenbehörde des Landkreises Göttingen, Manfred Fraatz, im Zuge der geplanten Abschiebung von Emran und Djeljana Isljami (Shaquiri) nach Serbien, fordert die GJ Göttingen seine Entlassung." (>>Quelle) Dabei beriefen sie sich auf folgende Erklärung von Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat: "Der Leiter der Ausländerbehörde des LK Göttingen soll es fertig gebracht haben, die behandelnde Ärztin von Djeljana aus der Asklepios Fachklinik anzurufen und ultimativ eine Schweigepflichtentbindung von Frau Isljami zu fordern. Sofern bis 10 Uhr heute morgen keine Rückmeldung vorliege, so die Ausländerbehörde, werde man Djeljana von der Polizei aus der Klinik abholen lassen. Djeljana werde man dann einem Flughafenarzt vorführen, der dann sicherlich Reisefähigkeit bescheinigen würde. Außerdem würde eine Ärztin bei der Abschiebung anwesend sein." Gleichzeitig aber konnte Kai Weber mitteilen "Offenkundig hat in letzter Sekunde die Dienst und Fachaufsicht dafür gesorgt, dass nicht das eintrat, was die Ausländerbehörde zuvor angekündigt hatte:" und die Anwältin habe darüberhinaus mitgeteilt, die Abschiebung sei storniert worden. (12.3.13) Auf Nachfrage beim Landkreis erklärte Marcel Riethig (Pressesprecher) dazu am 19.3.13 : Kai Weber könne nicht wissen, was am 11.3. besprochen worden sei, da er nicht dabei gewesen sei. Damit gemeint war wohl das Telefonat zwischen Fraatz und der Kliniksärztin. Dieses Gespräch so Ritehig habe Montagnachmittag stattgefunden, der Landkreis habe aber schon am Montagvormittag die Abschiebung ausgesetzt. Deshalb sei die Darstellung von Kai Weber überholt und die "Darstellung über dieses Gespräch durch Herrn Weber vom 12.03. wird seitens des Landkreises dementiert.". Kai Weber konzidierte, dass er das Gespräch nicht selbst mit angehört habe und erklärte am 19.3.13: "Alle Vorwürfe gegen den Landkreis fußen auf der Wahrnehmung und Darstellung der Klinikärztin, die nach dem Gespräch für den Dienstag mit einem Polizeieinsatz in der Klinik rechnete und für den Dienstagmorgen deshalb eine Krisensitzung in der Klinik einberufen hat." Erklärungsbedürftig so Kai Weber weiter bliebe jedoch "warum der Leiter der Ausländerbehörde nicht in der Lage war, den am Montagmittag getroffenen Beschluss, die Abschiebung auszusetzen, der Betroffenen sowie der Klinik eindeutig mitzuteilen. Für diese Information bedurfte es keiner ausführlichen Erklärungen oder sonstiger ausländerrechtlicher Kenntnisse. Es hätte gereicht, wenn die Ausländerbehörde erklärt hätte: "Machen Sie sich keine Sorgen, die Abschiebung ist ausgesetzt." Nicht einmal die Anwältin wurde informiert. Im Interesse einer frühzeitigen Deeskalation hätte es nahe gelegen, die Betroffene und ihre Unterstützer/innen frühzeitig von der Entscheidung in Kenntnis zu setzen und allen Beteiligten so die Angst vor einem Polizeieinsatz zu nehmen." Zum Schluß Unerfreuliches: Die Hoffnung auf Änderung wird enttäuscht Wir
hatten hier zunächst geschrieben: dass Reuter und Wemheuer ihre Beamten
mit den Versprechungen der neuen Landesregierung (ihrer Parteien) bezüglich
eines Endes unmenschlicher Abschiebemaßnahmen vertraut machen sollten.
Und beim mehrfachen Verstoß gegen Dienstanweisungen müßten
dann aber auch personalrechtliche Konsequenzen für den Amtsleiter
und den Leiter der Sachgebiestgruppe "Ausländerbehörde"
möglich sein. Die Hoffnung sinkt, es bleibt die Botschaft an die ausführenden Organe "Niemand hat das Recht - einfach nur zu gehorchen." |
Abschiebeskandal
Sohrab
A. Pressemitteilung
>>Schäfer
(Rechtsanwältin) 24.4.12 Pressemitteilung
Niedersächsischer Flüchtlingsrat 11.4.12 Pressemitteilung
Fraktion der Partei DieLinke 12.4.12 Pressemitteilung
Grüne Jugen 11.4.12 Pressemitteilung
Landkreis 11.4.12 Pressemitteilung
Fraktion der Partei DieLinke im Landtag 11.4.12 Pressemitteilung
MdL Stefan Wenzel , Die Grünen 12.4.12 |
Unrühmliche Aktivitäten der Ausländerbehörde im Landkreis gegen Familie Sardi Korrespondentenbericht
Dransfeld , 9.11.11 Die seit 19 Jahren in Dransfeld lebenden fünf Mitglieder der Familie Sardi sind heute vom Amtsgericht Hann. Münden in allen Punkten der Anklage freigesprochen worden. Ihnen wurde zur Last gelegt, sich "vollziehbar ausreisepflichtig", d.h. abschiebbar und damit widerrechtlich in Deutschland aufzuhalten. Den Flüchtlingen aus den algerischen Bürgerkriegswirren der Jahre 1991/92 wurde von der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen vorgeworfen, nicht alles Zumutbare getan zu haben, sich Passersatzpapiere zu beschaffen, mit denen sie dann ausgewiesen würden. Hier in Deutschland leben sie mit den berüchtigten "Kettenduldungen" von Monat zu Monat. Die Sardis sind voll integriert, die Kinder, bei ihrer Ankunft in Deutschland 12, 7 und 2 Jahre alt, haben hier ihre Sozialisation erfahren. Der Landkreis verbietet ihnen, zu arbeiten, einen Beruf zu erlernen, zu studieren. Den Antrag auf Freispruch stellte der Staatsanwalt. Für das Urteil wurden mehrere Gründe genannt: -
Gericht und Rechtsprechung, insbesondere die Strafkammer seien nicht der
verlängerte Arm der Ausländerbehörde, Was
die Kinder angeht, so wies mich Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen
auf Folgendes hin: "Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür,
wie hier geborene bzw. aufgewachsene, hervorragend integrierte Jugendliche
durch ausländerbehördliche Maßnahmen schikaniert, ausgegrenzt
und um ihre Zukunft gebracht werden. Man verhindert die weitere Entwicklung
und verbaut die Ausbildung der Kinder in der vagen Hoffnung, darüber
die Eltern weiter unter Druck setzen zu können. Denn dass z.B. Fatima
schon aufgrund ihres Alters keine "Täuschung" über die Identität
begangen haben kann, liegt doch eigentlich auf der Hand. Ich sehe darin
eine offenkundige Verletzung der Kinderrechtskonvention, die allen Kindern
unabhängig von ihrer Herkunft einen Anspruch auf eine freie Entwicklung
ihrer Persönlichkeit verspricht."
16.11.11
/ Pressemitteilung Stefan Wenzel MdL Grüne Pressemitteilung
Dr. Gabriele Andretta MdL SPD 17.11.11 14.11.11.
/ Pressemitteilung Patrick Humke MdL
und Kreisverband der Partei DieLinke schon 31.1.08
: Ausländerbehörde will Familie Sardi nach 16 Jahren abschieben |
Ausländerbehörde
des Landkreis Göttingen - Ahmed Saado wurde trotz aller Proteste
abgeschoben Verwaltungsgericht
erlaubte Abschiebung 20.7.05 / Das Gericht erkennt seltsamerweise drei ärztliche Stellungnahmen nicht an. Die vom Gericht geäusserten Zweifel an der Aussagekraft der vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen erscheinen umso unverständlicher, als die angewandten Untersuchungsmethoden in der gutachterlichen Stellungnahme klar dargelegt worden sind. Das mit Ahmed Saado geführte strukturierte klinische Interview entsprach internationalen Standards und besitzt hohe Zuverlässigkeit und Aussagekraft. Zynisch ist es zudem, dass vom Gericht eine Familienzusammenführung und damit eine Ausreise der Kinder und der Frau Ahmed Saados in die Türkei für zumutbar gehalten wird. Wie auch den Richtern bekannt war, sind die meisten der Kinder in der BRD geboren und aufgewachsen, die gesamte Familie hat ihren Lebensmittelpunkt hier in Deutschland. Keines der Familienmitglieder hat irgendeinen Bezug zur Türkei.
Kundgebung am Mittwoch den 13.07.05 "Zur Sitzung des Kreistags fordern wir: Bleiberecht fuer Ahmed Saado!" Beginn um 14.30 vor dem Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz Demonstration durch
die Innenstadt Hungerstreik abgebrochen Haft verlaengert
Abschiebeversuch auf 15.7. verschoben 5.7.05 Presseerklaerung
Niedersaechsischer Fluechtlingsrat e. V. 27.7.05 : Ahmed
Saado seit 27.6.05 im Hungerstreik 24.6.05 Abschiebung
ist ausgesetzt Auslaenderbehoerde besteht weiter auf Ausreise 23.6.05 Polizeibericht
zur Protestaktion am Landkreis Göttingen 23.6.05 Presseinfo
AK Asyl 20.6.05 Weitere
Proteste
Demonstration
gegen Abschiebungsversuch 16.6.05 / Siehe
verschiedene Pressererklärungen zu den aktuellen
Vorgängen , die goest-Seite über Bleiberecht
und Informationen über die laufenden Ereignisse unter http://www.abschiebemaschinerie-stoppen.de/
Bei den Polizeieinsätzen
gegen die Familie Saado in Ossenfeld bei Göttingen wurde der kranke
Vater aus der Familie herausgerissen und in Abschiebehaft gebracht. Als
sich sein Enkel von ihm verabschieden wollte, so ein Augenzeuge, wurde
ihm das verwehrt, daraufhin seien einige Familienmitglieder durchgedreht
deren Nerven blank lagen.
Die durch Härte provozierte Eskalation führte dann zu Szenen, die ein Kameramann festhielt und an die Medien weiterleitete. Den Fernsehzuschauern wurde dann Material präsentiert, das rassistische Vorurteile bedient um das Meinungsklima abschiebungsfreundlich zu machen. Wer näher die menschlichen Tragödien rund um die Abschiebungen mitbekommt würde nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit auf den nächsten Protestdemonstrationen mit dabei sein. Ein Redner meinte,
bei den Vorgängen in Ossenfeld hätten die meisten anderen Menschen
auch durchgedreht. Wenn danach bei den Verantwortlichen im Landkreis,
Grüne und CDU bilden dort eine Koalition - protestiert wird, dann
sollten sich die Grünen auf die Seite des Protestes stellen und nicht
wie geschehen auch noch die BesucherInnen ihres Büros mit Strafanzeigen
überziehen.
Polizeibericht
zu Demo bemüht um friedliche Darstellung
Polizei in Kampfanzügen und nach der Durchsetzung des "Vermummungsverbotes" hemmungsloses Ablichten und Portraitaufnahmen mit Fotopparaten und kleinen Videokameras. Wenn man die PolizistInnen zurückfotografiert reagieren sie empfindlich: "Sie dürfen keine Portraitaufnahmen machen" und verweisen auf das Recht am eigenen Bild usw. .
Dokumentation des Schreibens an das Verwaltungsgericht Anschreiben an das Goettinger Verwaltungsgericht, 20.6.2005 Sehr geehrte Frau
Praesidentin des Verwaltungsgerichtes Goettingen, sehr geehrte Richterinnen
und Richter, 1. das "Gutachten zur Situation arabisch-staemmiger Bewohner der Provinz Mardin" vom Referenten des Hamburger Orient-Institutes Herrn Helmut Oberdiek. Aus diesem Text vom 13. Januar 2001 geht hervor, dass abgeschobene Fluechtlinge aus der arabisch-sprachigen Bevoelkerungsgruppe der "Mahalmi", zu der auch Herr Ahmed Saado zaehlt, in ihrer ehemaligen Stammprovinz Mardin praktisch keine Existenz begruenden koennen. "Ein Leben auf dem Land scheint demnach fuer die ‚Araber’ aus Mardin, die erst in den Libanon und dann nach Europa flohen, ausgeschlossen zu sein, da sie, selbst wenn ihre Vorfahren ueber Landbesitz verfuegten, dieses mittlerweile von anderen Personen ‚beschlagnahmt’ worden sein duerfte." (Gutachten Oberdiek, letztes Blatt, unpag.). 2. den Untersuchungsbericht "Staatenlose Kurden aus dem Libanon oder tuerkische Staatsangehoerige?" von RA Herrn Heinrich Freckmann und dem Mitarbeiter des Landkreises Hildesheim Herrn Juergen Kalmbach. In diesem Bericht vom 20. April 2001 wird detailliert dargelegt, welchen prekaeren bzw. widerspruechlichen Status die Gruppenangehoerigen der "Mahalmi" in staatsbuergerrechtlicher Hinsicht in der Tuerkei bzw. dem Libanon haben. 3. den Bericht der unabhaengigen Kommission "Abschiebung kranker Fluechtlinge und ethische Verantwortung". In diesem im Juni 2005 veroeffentlichten Text wird von der interdisziplinaer besetzten Kommission (zu deren Zusammensetzung vgl. Bericht, S. 6) festgestellt, dass mit der Unversehrtheit und Integritaet von Fluechtlingen auch die Grundlagen unserer Rechtsordnung auf dem Spiel stehen (vgl. ebd., S. 4). Insbesondere formulieren die Autor/-innen: "Nach dem Verstaendnis des Grundgesetzes muss das positive Recht darum immer wieder dem Anspruch des jeweiligen Grundrechts ausgesetzt werden [gemeint ist hier das Recht auf Leben, worunter die Autor-/innen auch die Unversehrtheit des Leibes subsumieren], seine Anwendung und sein Vollzug muss grundrechtskonform geschehen. Hierfuer haben alle Verantwortung zu uebernehmen, weil alle Buergerinnen und Buerger nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch fuer das Gesetz verantwortlich sind." (Bericht, S. 10; Hervorhebungen im Original; Einfuegung in eckigen Klammern: Verf.) In diesem Sinne halten wir es fuer geboten auf den Befund der Kommission hinzuweisen, dem zufolge es insbesondere bei traumatisierten Fluechtlingen aufgrund der grossen Gefahr fuer das Leben dieser Personen dringend erforderlich ist, fachaerztliche Stellungnahmen bzw. Gutachten einzuholen und diese in der Entscheidung dann auch entsprechend zu beruecksichtigen (vgl. Bericht, S. 18 ff., bes. 20, 22 ff.). Abschliessend moechten
wir unsere Auffassung zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der Frage
nach einem (humanitaeren) Bleiberecht fuer Fluechtlinge, insbesondere
auch fuer jene, die seit Jahrzehnten in diesem Land leben, nicht um eine
juristische, sondern um eine politische Frage handelt. Daher sind die
Hauptadressat-/innen unseres Engagements die politischen Entscheidungstraeger/-innen
bzw. die oeffentlichkeit, auf die letztere sich berufen. Angesichts der
unmittelbar drohenden Gefahr fuer das Leben des Herrn Ahmed Saado und
die Gesundheit seiner Familienangehoerigen, insbesondere die der minderjaehrigen
Kinder, die aus einem Abschiebeversuch bzw. einer Abschiebung resultiert,
halten wir es jedoch fuer geboten, uns nunmehr direkt an sie als die Verantwortlichen
in der Jurisdiktion zu wenden. Die von uns gestellte Bitte und Aufforderung
an Sie lautet: Nehmen Sie Ihre Verantwortung so wahr, dass die von ihrer
Entscheidung unmittelbar Betroffenen an Leib und Leben keinen Schaden
nehmen.
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