Schuldenberatung 15.6.17 / Nötig wäre ein Rechtsanspruch auf ausreichende, niedrigschwellige und offene Beratungsangebote für überschuldete Menschen. Denn Überschuldung destabilisiert die Betroffenen in verschiedener Weise, nicht nur durch oft ungeklärte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen, sondern auch in psychischer und gesundheitlicher Hinsicht. Die Forderung nach einem Rechtsanspruch zielt vor allem auf Landesebene und die Bundesebene. Stadt und Landkreis Göttingen finanzieren bereits die Schuldenberatungsstelle der AWO. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) haben 647.136 Personen wegen finanzieller Probleme im Jahr 2015 in einer der 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland das Beratungsangebot in Anspruch genommen. Am Freitag, den 23.6.17 wird die Schuldnerberatung der AWO im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche am Gänseliesel von 10 -14 Uhr mit Informationen zum Thema Überschuldungen präsent sein. Kontakt: Thomas Bode AWO Kreisverband Göttingen e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Hospitalstraße 10 37073 Göttingen Tel.: 05 51 - 500 91- 36 Fax: 05 51 - 500 91- 80 |
Armut bei Alleinerziehenden
Gekürzte Fassung des Pressestatements vom 24.2.16 des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Solveig Schuster Bundesvorsitzende Alleinerziehende
in Göttingen Erstes Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen des Frauenbüros, des Sozialdezernats und des „Runden Tisch Alleinerziehende“ ist eine Adressensammlung in einem Flyer mit allen Einrichtungen, die für Alleinerziehende wichtig sind. Alleinerziehende erhielten jetzt einen besseren Service, der ihnen den Zugang zu Sozialleistungen erleichtere. „Die einzelnen Behörden halten jetzt auch Antragsunterlagen anderer Stellen vor und übernehmen auch Terminvereinbarungen“, sagte Müller. |
Tagung
zum Thema Kinderarmut in Göttingen und ihre Überwindung 10:00
Uhr Begrüßung OB Wolfgang Meyer , Jörg Mannigel, AGW
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Zahl der Privatinsolvenzen steigt um 50 Prozent 7.7.09 / Im Rahmen einer Anfrage der Linksfraktion im Landtag wurde erwähnt, dass die jährliche Zahl der Privatinsolvenzen zwischen 2005 und 2008 von rund 9.600 auf 13.300 , die Zahl der Anträge sogar von 14.600 auf mehr als 23.000 gestiegen ist. In der nächsten Zeit würde sicherlich ein höherer Beratungsbedarf entstehen, die Schuldnerberatungen seien aber mangelhaft ausgestattet und können nicht gleichzeitig Insolvenzprävention einerseits und Unterstützung bei akuten Insolvenzfällen leisten sagte der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion.
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Armutsentwicklung in Göttingen - was tun? Diskussionsunterlage >> Armutsbericht (pdf) Konferenz/Workshop Alle von Armutsentwicklungen betroffenen Menschen, Initiativen und Gruppen, Vereine und Verbände, Einrichtungen und Behörden sind herzlich eingeladen! angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise ist die auf die arbeitslosen oder prekär beschäftigten Menschen, insbesondere deren Kinder, aber z.B. auch auf ältere Menschen zukommende Verschärfung der materiellen Not und sozialen Ausgrenzung auch in Göttingen nicht mehr zu übersehen.Um Gegenstrategien entwickeln und erörtern zu können, wollen wir uns mit der aktuellen "Armuts-Studie" des Wirtschaftsgeographischen Instituts der Universität Göttingen auseinandersetzen. Einführungsreferat "Armut und Agenda 2010 in Göttingen - ein kritischer Armuts- und Reichtumsbericht" Dr. Hans-Dieter von Frieling Wirtschaftsgeographie der Uni Göttingen Kurzreferat der "vorgeschlagenen Maßnahmen" und ihrer Konsequenzen aus dem "Masterplan gegen Kinderarmut" der Stadt Göttingen Manfred Grönig, Paritätischer Wohlfahrtsverband Arbeitsgruppen.
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Kinderbonus darf nicht angerechnet werden 12.4.09 / nach harald-thome / Kinderbonus der jetzt im April zur Auszahlung kommt/gekommen ist, muß nicht angeben werden und SGB II-Leistungsträger oder andere Sozialleistungsträger dürfen diesen nicht anrechnen. Der Kinderbonus ist weder im SGB II / SGB XII, noch in jeder anderen bedarfsabhängigen Leistung anzurechnen. Das bestimmt Art. 5 des Gesetzes zur Sicherung und Beschäftigung in Deutschland (Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus). Das bedeutet in der Konsequenz, dass der Erhalt des Kinderbonus nicht einmal nach § 60 Abs. 1 SGB I beim Leistungsträger angegeben werden muss, da er nicht "leistungserheblich" ist Regelleistungen für Kinder 12.4.09 / nach harald-thome / Die zum 01.07.09 eingeführten Kinderregelleistung 70 % - Regelleistung für die 6 - 13 jährigen Kids. Wichtig ist, dass den Kindern hier, im Gegensatz zu den alten BSHG - Regelsatzaufteilungen, ein Jahr früher ein höherer Regelleistung zugestanden wird. Diese Kinderregelleistung der 6 - 13 Jährigen nur bis Ende 2011 gilt, dies also eine befristete Sonderregelung im Rahmen von Wahlkampf/Konjunkturförderung "Unterschichtskindern" wiederum jedwede Chance auf gesellschaftliche und schulische Teilhabe nehmen will. Einschulungszuschüsse an bedürftige Göttinger Familien - vielleicht auch wieder 2009? "Die Stadt Göttingen vergab 2008 Einschulungszuschüsse an bedürftige Göttinger Familien, deren Kind/er eingeschult wurden. Die Auszahlung erfolgte erstmals im Auftrag der Stadt durch den Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (Hospitalstraße 10, 37073 Göttingen, Tel.- Nr. 0551 / 50091-0), der Anträge ab 2. Juni bis zum 30. September 2008 entgegengenommen hatte. Der
Zuschuss von maximal 80 Euro pro Kind wurde auf Antrag gewährt und stellt eine
freiwillige zusätzliche Leistung der Stadt dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Er soll helfen, die Erstausstattung für den anstehenden Schulbesuch der Kinder
zu finanzieren und ist daher bestimmt für Schulmaterialien, die für die erste
Klasse beschafft müssen. |
Kostenlose Rechtsberatung nutzen ! Gegen Ungerechtigkeit wehren - auch wenn das Geld knapp ist 2008 / & 13.4.09 Gerade wenn das Geld knapp ist verzichten die Leute oft auf anwaltliche Beratung, weil sie weitere Kosten befürchten. Dadurch erleiden sie manchen Nachteil, das muß nicht sein - es gibt die Möglichkeit der kostenfreien Rechtsberatung - Gerade jetzt in der Krise, wo dies wichtiger wird, versucht das Amtsgericht das Verfahren zu erschweren. Also: nutzen solange es noch geht.
Die Zahl der Überschuldung und Insolvenzen privater Haushalte nimmt zu. Hartz
4- EmpfängerInnen, SozialhilfeempfängerInnen oder GeringverdienerInnen
können oftmals die regelmäßigen Grundausgaben für Miete und
Energieversorgung nicht aufbringen. Anlass für diesen Artikel hier ist die
Tatsache, dass wir immer öfter von Fällen hören, in denen Haushalten
z.B. der Strom abgestellt wird, weil sie nicht bezahlen können.
Wenn Sie von der Amtsgerichtsstelle dann einen Beratungsschein bekommen haben, können Sie den Anwalt oder die Anwältin Ihres Vertrauens frei wählen. Der Anwalt kann (muß aber nicht - und wenn er/sie ein Herz hat verzichtet er/sie darauf) 10 Euro Gebühr verlangen. Da er für den Beratungsschein Geld von den Behörden bekommt sollte er - wenn er sozial eingestellt ist - auf diese zusätzliche Forderung verzichten. Weitere Bezahlungen darf der Anwalt gegenüber einem Klienten mit Beratungsschein ohnehin nicht verlangen - ohne weitere Kosten können Sie sich nun von diesem Anwalt beraten und vertreten lassen. Wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, gibt es zusätzlich die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe - die Beantragung der Prozesskostenhilfe kann dann mit Hilfe des Anwaltes erfolgen bei dem Sie in Beratung sind. Man
versucht das Verfahren zu erschweren
Kommentar goest: Diese Änderung stellt nicht nur unserer Meinung nach, sondern auch aus der Sicht von Mitarbeitern sozialer Organisationen und aus der Sicht von Göttinger Rechtsanwälten eine Beschneidung der Rechte von Menschen in Armut und bildungsmäßig benachteiligter Menschen dar. Für die beratenden Rechtsanwälte wird der Arbeitsaufwand erhöht, nicht aber die Bezahlung - deshalb führt dies möglicherweise auch dort zu einer Zurückhaltung. Das neue Verfahren schafft bewußt Hindernisse: Viele sozial schwache Menschen haben Probleme, eine schriftliche Begründung abzufassen. Behinderte und alte Menschen, Suchtkranke, psychisch Kranke, die ihr Leben eh nur mit Mühe organisieren können werden hier massiv Steine in den Weg gelegt. Dagegen hilft nur: Trotzdem massenhaft dieses Recht in Anspruch nehmen. Dann wird das Amtsgericht vielleicht auch mehr Arbeit bekommen und zum alten Verfahren zurückkehren. |
Mittwoch 8.12.10 / Vertreter des Runden Tisches Armes Göttingen, ein Zusammenschluss von Sozialverbänden und Erwerbsloseninitiativen, haben an diesem Montag und Dienstag Briefe an Göttinger Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien im Bundestag übergeben. (...) Am 3. Dezember passierte die Hartz-IV-Reform von Bundesministerin von der Leyen den Bundestag. Initiativen gegen Armut und Erwerbslosigkeit im gesamten Bundesgebiet setzen nun alle Hebel in Bewegung, damit die Oppositionsparteien ihre knappe Mehrheit im Bundesrat dazu nutzen, das Gesetzesvorhaben zunächst zu stoppen und die Bundesregierung an den Verhandlungstisch zu bitten. Dieser Initiative "Krach schlagen statt Kohldampf schieben" haben sich der Runde Tisch Armes Göttingen und weitere Göttinger Initiativen angeschlossen. Zwar regieren in Niedersachsen weder die SPD, noch die Grünen oder DieLinke. Deren Landtagsabgeordnete wurden jedoch von den Vertretern der Initiativen gebeten, ihren Einfluss auf Bundesratsmitglieder in anderen Bundesländern, die von ihren Parteien regiert werden, geltend zu machen. Dies sagten sowohl Dr. Gabriele Andretta (SPD), Stefan Wenzel (Bündnis 90/Grüne) als auch Patrick Humke (DieLinke) zu. (...) In den Briefen weisen die Initiativen darauf hin, dass der Hartz-IV-Regelsatz alleine beim Bestandteil für Ernährung für einen Alleinstehenden um 80 Euro auf 195 Euro angehoben werden muss. "Für 3,94 Euro, die ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger bisher pro Tag für Ernährung zur Verfügung hat, kann ein Durchschnittserwachsener, wenn er sich gesund ernähren will, gerade einmal 1.545 Kilokalorien zu sich nehmen. Notwendig wären 2.550 Kilokalorien! Diese Lage zwingt Hartz-IV-Bezieher/innen dazu, sich entweder ungesund zu ernähren, um halbwegs auf die nötige Kalorienmenge zu kommen, und damit entsprechende Mangelkrankheiten in Kauf zu nehmen. Oder sie müssen stattdessen Abstriche bei den ebenso geringen Mitteln für kulturelles Leben machen oder darauf verzichten, mal mit dem Bus in die Innenstadt fahren zu können.", so Edgar Schu vom Bündnis Montagsdemos.
Hartz-IV-Empfänger/innen, welche der beschriebenen Lage ausgesetzt sind, seien bereit, jeden Dumpinglohn zu akzeptieren, Mittel und Wege zu finden, nur um ein paar Euro zusätzlich zu haben. Die Initiativen appellieren daher an die Oppositionsparteien, dass sie keinen faulen Kompromiss eingehen sollten und etwa auf die deutliche Anhebung des Hartz-IV-Satzes zu verzichten, wenn die Regierung im Gegenzug Regelungen in Richtung gesetzlichen Mindestlohn in Aussicht stelle, wie dies seit langem von den Unterzeichnende und insbesondere auch von den Gewerkschaften gefordert wird. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns sei in der Bundesrepublik natürlich überfällig. Dies sollte aber nicht gegen eine Hartz-IV-Erhöhung ausgespielt werden. Wenn nicht endlich durch eine deutliche Hartz-IV-Erhöhung der Druck vom Kessel genommen werde, seien am Ende doch wieder die Ärmsten und die Geringverdienenden die Dummen. Dies sei, so Karin Tobias vom Runden Tisch Armes Göttingen, angesichts der Milliardenschweren Rettungsschirme für Banken und Börsianer nicht mehr hinnehmbar!
,,Der
Armut eine Stimme geben" Runder
Tisch fordert Bestandserhebung Insbesondere
die Hartz IV-Gesetzgebung ist für Millionen betroffene Menschen zum Inbegriff
der Armut geworden. Lohndumping, Ausgründungen und Ausstieg aus Tarifsystemen
haben zur Folge, dass Menschen trotz Arbeit arm sind sind. Die am Runden Tisch
ARMES GÖTTINGEN aktiven sozialen Einrichtungen haben täglich mit
den Auswirkungen dieser Armut zu tun. Untersuchungen zur Armut 18.10.08 / Expertise, zum Internationalen Tag gegen Armut und Ausgrenzung (17.10.08) kann unter www.forschung.paritaet.org herunterladen werden. Dort gibt es auch weiteres Hintergrundmaterial der Paritätischen Forschungsstelle, die im Auftrage der Bundesregierung, der Länder oder Kommunalen Spitzenverbände, aber auch gutachterlich für Bundesgerichte z.B. in Regesatzfragen (z.B. Klagen zum Themen des SGB II/Hartz IV) Stellung nimmt. |
Aktionstag gegen Mangelernährung durch Hartz IV Am 18.9.09 10 bis ca. 15/16 Uhr. "Kornmarkt" Verlängerung der Weender Strasse Nähe Marktplatz fand die Aktion "Salatkopf gegen Hartz-IV-Empfänger/innen" statt. Mit dieser demonstrativen Aktion wurde für die Forderung nach einem 500 Euro Eckregelsatz. geworben.Es ging um den Regelsatz eines Haushaltsvorstandes bzw. alleinlebenden Menschen, von welchem alle anderen Regelsätze abgeleitet werden Weitere Infos >>Homepage der Aktion 500-euro-eckregelsatz Um die Probleme der Ernährung unter Hartz 4 Bedingungen und das Problem der Mangelernährung zu verdeutlichen wurde zu einem anschaulichen Beispiel gegriffen. Die "Salat-Aktion" sollte darstellen, dass man von einem täglichen Betrag von ca. 3,94 Euro einen Kopf-Salat für 0,80 Euro nicht leisten kann, weil dann vom täglichen Lebensmittelbudget nur noch 3,14 Euro für weitere Lebensmittel übrigbleiben. Um dies zu verdeutlichen lief ein Salat-Darsteller mit Salakopf auf dem Kopf der Hartz IV Empfängerin davon und sagte: du kannst es dir nicht leisten, frisches Gemüse zu kaufen - ich bin nicht für dich erreichbar... und rannte weg. Siehe Fotos unten:
Pipi Langstumpf gegen "Kürzung des Wachstumsbedarfs" in Hartz IV
"Die Pippi-Langstrumpf-Aktion hat übrigens sehr gut funktioniert: Innerhalb von 2 Stunden hatten wir 100 Unterschriften sammeln können. Rainer Roth, der in Frankfurt auch schon mit Anti-Wachstums-Pillen gearbeitet hat, hat darüber auch gestaunt. Offensichtlich hat die Geschichte, die ich mit Hilfe der Krummelus-Pillen erzählt habe, wirklich gut in das Thema eingeführt und den Leuten erlaubt, sich mit einem Augenzwinkern am Thema Hartz IV mit einer Unterschrift zu engagieren. Ich stellte die PassantInnen vor die Wahl, dass entweder Kinder eine Krummeluspille essen sollten, damit sie älter werden könnten, ohne zu wachsen, oder dass alternativ die Erwachsenen unterschreiben sollten, damit die Bundesregierung den Wachstumsbedarf von Kindern und Jugendlichen endlich wieder voll anerkennt. Dann haben sehr viele unterschrieben." ( Krummeluspillen Bei "Pippi im Taka-Tuka-Land" schlucken Pippi Langstrumpf und ihre Freunde Krummeluspillen, damit sie nie erwachsen werden.) Text der Unterschriftenliste "Die Kürzung der Regelsätze der Kinder von 7 bis 17 muss zurückgenommen werden! Und zwar sofort! Regelsatz für Schulkinder von 7 bis 13 Jahren 253 € statt 211 €! Sie müssen wieder einen Regelsatz bekommen, der 20 % höher ist als der von Säuglingen. Regelsatz von 14 bis 17-jährigen 316 € statt 281 €! Sie müssen wieder 90% des Eckregelsatzes von 351 Euro bekommen statt 80%. Alle Regelsätze, auch die für Erwachsene, sind viel zu niedrig und müssen deutlich erhöht werden!" Nachtrag/Update 16.9.09: Bei den Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren hatte die Bundesregierung mit Einführung von Hartz IV ähnlich wie bei den Schulkindern von 7 bis 13 Jahren den finanziellen Beitragstitel "Wachstumsbedarf" weggekürzt, nämlich von 90 auf 80 Prozent des Eckregelsatzes In Hartz IV soll der erhöhte Bedarf für Kinder und Jugendliche in der Wachstumsphase berücksichtigt werden. Seit 1.7.09 wird dies für Kinder anerkannt. Bereits im März wurde vom "Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV" gefordert, dass auch der Bedarf von Jugendlichen in der Wachstumspahse berücksichtigt werden muß und deshalb die Hartz4-Kürzungen in diesem Bereich zurückgenommern werden sollen.
>>
Unterschriftenliste
zum Ausdrucken)
Sofortmaßnahmen gegen Kinderarmut gefordert 12.9.08 / Das Netzwerk STOPPT KINDERARMUT hat eine Befragung bei 41 Einrichtungen durchgeführt um Material für einen Armutsbericht und den vorgesehenen "Masterplan gegen Kinderarmut" zu erhalten. Die Antworten von ca. 21 der befragten Einrichtungen sollen nun für die Suche nach Maßnahmen genutzt werden. Dabei müssen die Stadt Göttingen, die Freien Träger und Initiativen zusammenarbeiten. Aus der Sicht das Netzwerks und seiner Arbeitsgruppen sind neben der vorhandenen "Regelversorgung" durch die städtischen und Einrichtungen in freier Trägerschaft oder Initiativen vor allem folgende Maßnahmen überfällig
Die drei ständigen Arbeitsgruppen des Netzwerks, AG Öffentlichkeitsarbeit, AG Elternkompetenz, AG Internetportal sind für neue MitstreiterInnen, ob BürgerInnnen, Vertreter von Initiativen oder Einrichtungen jederzeit offen. Netzwerk STOPPT KINDERARMUT c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband Zollstock 9 A, 37081 Göttingen, info@pari-goe.de, www.kinderarmut-goe.de Für das Netzwerk STOPPT KINDERARMUT in Göttingen Manfred Grönig, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Martina Herr, BONUS Freiwilligen-Zentrum, Peter Cordes, Göttinger Bürgerstiftung |
Armutsviertel "Treppchenhäuser" Im Jahre 2009 wurde mit dem Abriß der Treppchenhäuser begonnen
Idunazentrum - Sozialer Brennpunkt
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Internationaler
Aktionstag gegen Armut 12 Infotische der Ambulanten Hilfe, Anlaufstelle KIK, der Beratungsstellen für Arbeitslose (BIGS und Partner), der Bürgerstiftung, der Falken, des Familienverbandes, der Freiwilligenbörse BONUS, der Gewerkschaft Ver.di, des Kinderschutzbundes, der Montagsdemo, der Neuen Arbeit Brockensammlung, der Obdachlosenzeitung Tagessatz, des Paritätischen, des Runden Tisches ARMES GÖ, der Straßensozialarbeit der Diakonie, der Erwerbslosengruppe von Ver.di und anderen Sozialen Einrichtungen und Initiativen Die Beschreibung des Elends ist offensichtlich nur noch mit depressiv-resignativ-ironischer Haltung zu ertragen - Spruch über einer der Infotafeln lautete "Das Leben ist hart ....aber es geht vorbei" - Das kann nicht die Lösung sein.
Musikeinlagen und Sketche (Frauen-AG "Arm trotz
Arbeit", Pantomime-Gruppe, Pawlowskis u.a.)
Kritische Anmerkung
Symbole der Armut in der Stadtgeschichte
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