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Grippe

Normale Grippe und Horrorgrippen
Informationspolitik / Pandemieplan
Vorbeugung und Impfung
Gesundheitsamt Göttingen 2009

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Grippe und Horrorgrippen

Die Ansteckung mit Grippe erfolgt hauptsächlich per "Tröpfcheninfektion" beim Husten und Niesen. Dabei verteilt sich in der näheren Umgebung ein feiner Nebel in dessen feinen Tröpfchen die Viren transportiert und von anderen eingeatmet werden. Sie kommen damit direkt ins Atmungssystem wo sie auch die größte Wirkung entwickeln.

Der zweite Übertragungsweg ist die Schmierinfektion: Jemand niest oder hustet in die Hand. Die viral verseuchte Feuchtigkeit wird z.B. an Türklinken, Haltestangen in Bus und Bahn, Einkaufswagen, von Hand zu Hand weitergegeben und bei der Berührung mit Augen, Mund oder Nase ins Atmungssystem weitergegeben.

Hauptsächliche Infektionsverbreitungswege bei Grippeviren


Karikatur goest / heidie ©

Jährlich erkrankten während der "Grippezeit" in Herbst und Winter zwischen 2.400 und 18.900 Menschen an Grippe. ( >> "Gesundheitsberichtserstattung des Bundes")

Influenzafälle jährlich

Jahr

2007

2008

Influenza

18.900

14.851

Todesursachen (Statistisches Bundesamt

Jahr

95

96

97

Grippe

425

422

184

Im Widerspruch zu diesen Statistiken steht die Behauptung, es stürben bei der normalen Grippe jährlich mehr als 7.000 Menschen in Deutschland. Unter dem Stichwort Influenza in der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes heisst es; "In Deutschland sterben jährlich 7.000 bis 13.000 Menschen an Grippe. (...). Für eine gewöhnlich starke Influenzasaison wird mit einer Zahl von etwa 7.000 bis 13.000 Grippetodesfällen gerechnet. (...) Besonders gefährdet sind Personen über 60 Jahren sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer chronischen Grunderkrankung, etwa mit Lungen- oder Herzleiden, Diabetes oder HIV-Infektion. ..:" Der Widerspruch erklärt sich evtl. dadurch, dass die Sterbefälle mit chronischen Grunderkrankungen dazugezählt wurden, wenn Grippe hinzukam.

Zweifel an Horrorzahlen über Grippe-Epidemien in der Geschichte
Mit Hinweis auf schwere Grippeepidemien in der Vergangenheit wird seit ca. 2 Jahren von horrenden Zahlen berichtet. Allerdings ist unklar wie diese Zahlen zustande kommen und es wäre eine sorgfältige Studie wert, die klärt a) wieso diese Darstellungen erst kurz vor der Vogelgrippe massiv in den Medien verbreitet wurden und b) ob sie überhaupt stimmen.

"Spanische Grippe" 1918 und 1920 Verbreitete Meinung: 25 Millionen Tote
"Asiatischen Grippe" 1957/58 Verbreitete Meinung: weltweit 1 bis 2 Millionen
"Hongkong-Grippe" 1968-70 Verbreitete Meinung: weltweit 800.00 Tote

Selbst wenn diese hohen Zahlenangaben stimmen sollten, relativieren sie sich, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2000 z.B. weltweit 36 Millionen Menschen an Hunger gestorben sind. Das macht etwa 100.000 Hungertote pro Tag (laut UNO-Sonderberichterstatter Jean Ziegler) . Wenn eine Grippe die Regierungen zu finanziellen Aufwendungen in Milliardenhöhe veranlasst, warum erfolgt keine ähnliche Reaktion auf 100.000 Tote täglich (!), die durch den Mangel an Ernährung beklagt werden müssen. Während Hungertote überwiegend in wirtschaftlich schwachen Ländern, Katastrophen- und Kriegsregionen zu beklagen sind, erreichen Virenkrankheiten in einer vernetzten Welt alle Länder der Erde, eben auch die reichen und industrielle entwickelsten Länder genauso wie die armen.

 

Pandemiepläne

Es kam in der Vergangenheit (2009 Schweinegrippe) schon vor, dass die WHO bei bereits Pandemiestufe 6 verkündet hatte und dadurch entsprechende Pandemiepläne automatisch in Kraft gesetzt hätten werden müssen, seitens der zuständigen Behörden aber wenig für die Aufklärung der Bevölkerung in Göttingen getan wurde. Im Pandemieplan Niedersachsen heißt es:
"Bei beginnender Epidemie erfolgt die Information der Bevölkerung durch Merkblätter, Aushänge und vorbereitete Pressemitteilungen zur Bewertung von Krankheitszeichen, zu allgemeinen Maßnahmen, Möglichkeiten des Expositionsschutzes und zu einfachen Hygieneregeln. (..) Folgende Aufgaben des Landkreises/der kreisfreien Stadt ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz und werden nach Abstimmung mit der Landesebene umgesetzt:

− Aufklärung der Bevölkerung über Presse, Medien (siehe Merkblatt 1),
− Belehrung des für die öffentliche Ordnung erforderlichen Funktionspersonals,
− Beschränkung öffentlicher Veranstaltungen,
− Verlaufsbeobachtung, Meldeverfahren, Informationsaustausch,
− Lageabhängige Empfehlung für das Schließen von Gemeinschaftseinrichtungen. (...)
− Mobilisierung und Belehrung, ggf. durch Merkblätter, von medizinischem Hilfspersonal und freiwilligen Helfern für den Gesundheitsdienst,
− Aufruf zu verstärkter Nachbarschaftshilfe.

Im Pandemiefall werden Krisenstäbe auf kommunaler Ebene gebildet, in denen infektiologischer Sachverstand vertreten sein soll. (...)."

Was fehlt, ...
ist die Verbreitung der im Pandemieplan vorgesehenen Information. Wenn man erst durch Suchen einen Hinweis findet, dass es irgendwo Informationen dazu gibt, dann handelt es sich um eine völlig unzureichende Informationspolitik. Wenigstens eine Verteilung der Infos an Kindergärten, Kitas, Altenheime, Schulen usw., das Auslegen von Informationsblättern usw. wäre das mindeste. Notfalls sollte sich die kommunale Behörde etwas aus den Klauen des Landesgesundheitsamtes lösen, wenn es um die Information der Bevölkerung geht.

Die Rolle der Presse geringeschätzt
Im Hinblick auf die Beziehung zur Presse lassen sich etwas merkwürdige Formulierungen im Pandemieplan finden, die Presse wird als Risiko angesehen: "Wegen der überregionalen Bedeutung und möglicher unverhältnismäßiger Reaktionen von Medien und Öffentlichkeit sind Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit mit der obersten Landesgesundheitsbehörde (MS) abzustimmen. Für die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover erfolgt diese Abstimmung durch den Hauptverwaltungsbeamten oder einem von ihm beauftragen Vertreter."

"Im Falle eines Pandemieausbruches bzw. schon bei einer erhöhten Pandemiebereitschaftsstufe ist von einer großen Verunsicherung in der Öffentlichkeit auszugehen. Deshalb sind schnelle und fachlich korrekte, sachliche Informationen der Bevölkerung von größter Bedeutung. " Anscheinend haben da einige Leute ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Der Pandemieplan sieht Merkblätter vor
Falls jemand irgendwo ein Merkblatt (siehe unten) für die Bevölkerung gefunden hat, das die Bevölkerung über die Maßnahmen im Grippe-Pandemiefall informierten soll, dann bitten wir um eine Mitteilung an die goest-Redaktion. Uns ist bislang jedenfalls nichts bekannt.

Merkblatt nach >>Pandemieplan Niedersachsen

Allgemeine Informationen für die Bevölkerung bei einer Influenza-Pandemie, wie sie von den Behörden laut Pandemieplan jetzt verteilt werden sollten:

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

die WHO (bzw. obere nationale Gesundheitsbehörde) hat am ………..mitgeteilt, dass Deutschland von einer Grippe-Pandemie betroffen ist. Es handelt sich um eine Virusinfektion, die überwiegend durch Tröpfchen übertragen wird, die zum Beispiel beim Sprechen, insbesondere aber beim Husten oder Niesen entstehen. Darüber hinaus kann die Übertragung auch durch die Hände und anschließendem Hand-Mund/Hand-Nasen-Kontakt erfolgen (zum Beispiel durch Händeschütteln).

Wie können Sie die Gefahr einer Ansteckung verringern ?

• Vermeiden Sie "Händeschütteln" oder andere vermeidbare nahe Körperkontakte (z.B. "Küsschen geben")
• Waschen Sie sich nach jedem Personenkontakt und vor der Nahrungsaufnahme gründlich die Hände mit Wasser und Seife
• Sorgen Sie für eine häufige und gründliche Belüftung geschlossener Räume
• Meiden Sie Menschenansammlungen

Wie können Sie die Gefahr der Ansteckung anderer Personen verringern ?

• Benutzen Sie beim Husten oder Niesen ein vor Mund und Nase gehaltenes
Einwegtaschentuch bzw. wenden Sie den Kopf ab, um direktes Anhusten/Anniesen zu vermeiden
• Verwenden Sie Einmaltaschentücher und entsorgen Sie diese sofort nach jeder Benutzung
• Bleiben Sie bei Fieber und Husten bitte zu Hause und lassen Sie sich von Angehörigen oder Nachbarn versorgen
• Halten Sie sich im Fall einer Erkrankung von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit chronischen Erkrankungen im familiären Umfeld fern bzw. sorgen Sie für eine Absonderung Erkrankter (Pflege in einem separaten Raum)

Die Apotheken halten nach Pandemieplan für die Bevölkerung medizinische Einmalhandschuhe sowie mehrlagigen, enganliegenden Mund-Nasen-Schutz: der Schutzstufe FFP 1 nach DIN EN 149 bereit; außerdem Desinfektionsmittel, das gegen Viren wirkt. Die ApothekerInnen selbst benutzen Masken der Schutzstufen FFP 2 und 3 wobei mind. 1 Maske pro Mitarbeiter und Tag vorgesehen ist. Das Bundesministerium für Arbeit empfiehlt zum Schutz vor Influenzaviren mit Pandemiepotential das Tragen von Mund-Nasen-Schutz FFP 3 der europäischen Norm EN149:2001 mit CE-Zeichen.

Die KV und Ärztekammer des Landes, die Niedersächsische Landesregierung und das Landesgesundheitsamt diskutieren in einer internen Arbeitsgruppe die Verteilung des Impfstoffes und angesichts von juristischen und finanziellen Fragen heißt es ' Wir haben andere Sorgen", (..) Etwa: Wird genug Impfstoff vorhanden sein.' Im Widerspruch dazu heißt es kurz darauf aber beruhigend für jeden in Niedersachsen stünde "genügend Impfstoff zur Verfügung". Der Bedarf im Land liege bei zwei Impfdosen für jeden der rund neun Millionen Niedersachsen" (Ärzte Zeitung online, 24.6.09)

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Impfungen

Zuständig zunächst Hausarzt und Gesundheitsamt
Wenn jemand Symptome hat und der Verdacht auf eine mögliche Infektion besteht, dann ist zunächst die telefonische Konsultation des Hausarztes erste Wahl, der das weitere Vorgehen vorschlägt und schließlich nach Prüfung aufgrund des >>Infektionsschutzgesetzes entsprechende Meldungen weitergibt. Die Gesundheitsämter und -ministerien sind formell für den Fall einer Pandemie zuständig
, auf welche Symptomatk und epidemiologische Exposition zu achten ist, d.h. welche Voraussetzungen einen Verdacht auf mögliche Infektion rechtfertigen.

Gesundheitsamt für die Stadt und den LandkreisGöttingen : Haupthaus Theaterplatz 4, 37073 Göttingen Telefon: 0551 / 400-4802 u. 4803, Telefax: 0551 / 400-4930 , Leitung: Herr Dr. W. R. Wienecke Sekretariat: Frau C. Eickemeier Göttingen, Öffnungszeiten: Mo-Do 8-16 Uhr , Fr 8-13 Uhr gesundheitsamt@goettingen.de

Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen


Vorabinformation Stadt Göttingen zur Impfkampagne 2009

14.10.2009 "Die von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen gegen die "Neue Influenza" werden in Stadt und Landkreis Göttingen mit schrittweiser Auslieferung des "Pandemieimpfstoffs" über bestimmte Apotheken wahrscheinlich ab Ende Oktober 2009 beginnen und überwiegend im Rahmen der vertragsärztlichen Regelversorgung und ergänzend bei entsprechenden Voraussetzungen über betriebsärztliche Bereiche erfolgen. Zunächst sollen besonders sogenannte Risikogruppen geimpft werden. Dazu zählen Menschen mit chronischen Erkrankungen der Atemwege, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Ähnlich gilt dies u. a. für Personal in Gesundheitseinrichtungen mit Patientenkontakt. Wichtig sei die individuelle ärztliche Beratung - gerade bei besonderen gesundheitsbezogenen Situationen wie bei einer Schwangerschaft, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Göttingen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Für Stadt und Landkreis Göttingen ist der Fachbereich Gesundheitsamt für allgemeine Beratungen, für bereits in großem Umfang realisierte Maßnahmen des weiteren Infektionsschutzes zur Eindämmung der Krankheitsausbreitung sowie bei koordinierenden Funktionen zuständig. Der neue Grippeerreger tritt seit April 2009 auf und hat sich rasch über die Kontinente ausgebreitet. Im Zuständigkeitsgebiet des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Göttingen sind bislang knapp 60 bestätigte Fälle registriert worden. Bislang wurden in Deutschland wie in anderen Ländern auch nur sehr wenige schwere Erkrankungen beobachtet. Betroffen sind am häufigsten jüngere Menschen. Eine verlässliche prognostische Aussage über die weitere Entwicklung ist nicht möglich. Diese Feststellung gilt auch für die Variationsbreite von Erregereigenschaften und sich ggf. ändernde Krankheitsverläufe. Auch aus diesem Grund hat u. a. die ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut entsprechende Empfehlungen für den Einsatz eines neuen Impfstoffs zusätzlich zur üblichen saisonalen Grippeschutzimpfung entwickelt. Im übrigen gilt weiterhin: Bereits durch mehrmaliges tägliches Händewaschen mit Seife wird das Risiko einer Ansteckung deutlich verringert."

Vorbeugung von Grippeerkrankungen

Pressemitteilung von Landkreis und Gesundheitsamt
Beachtung der Hygienestandards zur Vorbeugung von Grippeerkrankungen in Schulen – Grundschulen besonders gefordert

"Zur Vorbeugung von Grippeerkrankungen haben Landrat Reinhard Schermann und der stellv. Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Eckart Mayr, an die Schulen appelliert, die Einhaltung der Hygienestandards in der jetzt beginnenden Zeit von Erkältungs- und Grippeerkrankungen konsequent zu beachten und durchzusetzen. Sie können auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Abmilderung der Ausbreitung von Influenza leisten. Denn in Gemeinschaftseinrichtungen sei die Ansteckungsgefahr wegen der vielen Kontakte besonders groß. Anlass für diese Aufforderung sind die tragischen zwei Todesfälle durch Schweinegrippeerkrankung in der Stadt und im Landkreis Göttingen. Wie Schermann und Dr. Mayr in einer Pressemitteilung betonten, sei die Vorbeugung gegenüber Grippeerkrankungen - im Rahmen der Möglichkeiten - ein Dauerauftrag der Schulen. Denn Jahr für Jahr sei das Grippevirus unterwegs und führe zu zahllosen Erkrankungen. Deshalb habe der Landkreis Göttingen als Schulträger bereits in seinen Einrichtungen seit einigen Jahren einen überwiegend hohen baulichen Hygienestandard im Sanitärbereich erreicht. Aufgabe der Schule sei es, durch sorgfältige Beachtung der Reinlichkeit in den Räumlichkeiten und durch Aufklärung der Schülerinnen und Schüler ebenfalls Vorsorge gegen die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu treffen. Hier seien insbesondere in den Grundschulen die Lehrkräfte entsprechend gefordert.
Nach Angaben des Landrats hat der Landkreis Göttingen die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen aktuell erneut über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bezüglich vorbeugender Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten einschließlich grippaler Infekte und der sog. "Schweinegrippe" (A / H1N1) informiert. Darüber hinaus wurden die Schulen schriftlich gebeten, besonders darauf zu achten, dass Reinigungsmittel und Papiertücher in den Waschanlagen auch ständig zur Verfügung stehen. Denn das richtige Trocknen der Hände mit Papierhandtüchern verringert durch die höhere Saugwirkung des Materials gegenüber Stoffhandtuchrollen oder Heißlufttrocknung nachweisbar die Bakterienzahl auf den Händen.
In diesem Zusammenhang verwies der Landrat auch auf die den Schulen und Kindertagesstätten aus dem Vorjahr vorliegenden Materialien wie z. B. Infopakete des Nds. Kultusministeriums sowie auf die Arbeitshilfe des Landesgesundheitsamtes zur Entwicklung eines Schulhygieneplans.
Der stellv. Chef des Gesundheitsamtes bot Beratungen zur Einhaltung der Hygienestandards an. Er riet nachdrücklich, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Hände sind die wichtigsten Überträger von Grippeviren. Das Ansteckungsrisiko kann gesenkt werden, wenn folgende Hygienetipps im Alltag berücksichtigt werden:

Dilletantisches Aufklärungsplakat im Gesundheitsamt Göttingen

(18.8.09) Da hat ein Sachbearbeiter nach "Raumschiff Orion" auch noch "Karate-Kid 1-3" geschaut.

Hände waschen und vom Gesicht fernhalten Hierbei sollten Sie die Hände regelmäßig unter fließendes Wasser halten, anschließend Seife 20 bis 30 Sekunden auch zwischen den Fingern verreiben, dann sorgfältig abspülen und abtrocknen.
Hygienisch husten und niesen Husten Sie nicht in die Hand, sondern in die Ellenbeuge. Hierbei bleiben die Hände sauber und dienen nicht als Übertragungsmöglichkeit für Viren. Verwenden sie beim Niesen Einmaltaschentücher, die sie dann entsorgen.
Bei Krankheit zu Hause bleiben Mit einer fieberhaften Erkältung, einer Grippe oder einem Magen-Darm-Infekt sollten Sie besser zu Hause bleiben, um selbst schneller wieder gesund zu werden und um andere Menschen nicht anzustecken.
Auf erste Anzeichen achten Achten Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen auf erste Anzeichen von Viruserkrankungen. Typisch für eine Grippe sind plötzliches hohes Fieber, schweres Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen. Nehmen Sie solche Anzeichen ernst und beachten Sie die Hygienetipps um die Erkrankung nicht weiter zu verbreiten.
In manchen Fällen kann hierbei eine Erkrankung so schwer sein, dass Hausmittel allein nicht ausreichen. Dies gilt vor allem für Ältere, chronisch Kranke und abwehrgeschwächte Menschen. Hier sollten Sie Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin zur Rate ziehen.
Familienmitglieder schützen Es ist gut, wenn Sie sich zu Hause auskurieren, allerdings sind dann besonders Ihre Familienmitglieder ansteckungsgefährdet. Schützen Sie sie in dem Sie Abstand halten und auf enge Körperkontakte z.B. Umarmen, Küssen etc. zeitweilig verzichten.
Geschlossene Räume regelmäßig lüften Sowohl zu Hause als auch bei der Arbeit oder in der Schule gilt: In geschlossenen Räumen kann die Anzahl der Viren in der Raumluft ansteigen. Regelmäßiges Lüften wirkt dem entgegen und senkt so das Ansteckungsrisiko. Lüften Sie drei- bis viermal am Tag für jeweils 5 bis 10 Minuten.
Bei Beachtung dieser Hygienetipps kann das Ansteckungsrisiko auch mit Influenzaerregern gesenkt werden. Für weitere Informationen steht der Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen gerne beratend unter der Nummer 0551/400-4806 zur Verfügung. Weitere Informationen können auch über die Internetseiten http://www.wir-gegen-viren.de, /www.nlga.niedersachsen.de oder www.rki.de eingeholt werden."