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Datenschutz und Informationsfreiheit

Nacht der Kultur: Drohne mit Kamera
Die Open-Data-Charta 2013 und die einstweilige Nicht-Verfolgung 2016
Informationsfreiheitssatzung für Göttingen
Die Deutsche Rentenversicherung propagiert ELENA
Aufruf Göttinger DatenschützerInnen gegen ELENA
AK Vorratsdatenspeicherung: Neue Kampagne nötig

Datenleck in Unicomputer - 26.000 Datensätze von Studierenden abrufbar
Göttingen Google-Straßenbilder-freie Zone?
Sicherheit im PC und im Netz
Datenflut eindämmen , Widerspruchsformular beim Rathaus
Mahnwache gegen die Datenerfassungs-Gesetze "Freiheit statt Angst"

> Elektronische Gesundheitskarte
> Studentische Chipkarten
> Videoerfassung öffentlicher Räume

Nach 20 Jahren wieder aktuell: die in goest archivierten Ausgaben der
Fachzeitschrift und Expert*nnenrundbrief > Computer&Medien mit Themen wie:
psychologischen, kulturellen Folgen der Computerisierung, künstliche Intelligenz, Militärinteressen, Datenschutz, Rationalisierungswirkungen, Volkszählung, Personalausweis

Auskunftsrecht: Welche Daten sind über mich gespeichert?
Datenanfrage beim BKA wegen Staatsschutz Göttingen und G20

5.1.18 / Datenschutz ist in Zeiten von Facebook und Smartphones allerorten, Online-Einkäufen und Google eher eine Illusion. Das Bundesdatenschutzgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder haben kaum noch Bezug zur Realität. Die Möglichkeit, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen kann aufklärerisch wirken, wenn es gelingt eine Auskunft zu bekommen. Die GrüneJugend versucht dies mit einem Auskunftsverlangen beim BKA und bezieht sich dabei auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 19, Auskunft an den Betroffenen :

(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und 3. den Zweck der Speicherung. In dem Antrag soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden. (...).

Allerdings kann sich eine Behörde auch einfach rausreden indem sie behauptet, eine Auskunft würde "die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben gefährden" oder die Auskunft würde "die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden" (...) (7) Die Auskunft ist unentgeltlich.

Die GrüneJugend teilte am 28.12.17 mit, dass sie und weitere Einzelpersonen "ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung wahrgenommen und Anfragen beim BKA gestellt" haben.

Anlass dafür war das Bekanntwerden einer jahrelangen illegalen Überwachung von linken Aktivist*innen in Göttingen durch den Staatsschutz sowie vor allem die Geschehnisse rund um den G-20-Gipfel in Hamburg. Der Entzug von Akkreditierungen einiger Journalist*innen geschah aufgrund von Daten, die das BKA über die betreffenden Personen gespeichert hatte. Eigentlich hätte das BKA diese Daten aber gar nicht mehr haben dürfen. Zum Teil wurden die Journalist*innen als Straftäter*innen für angebliche Taten geführt, für die sie nie verurteilt wurden. Diese Enthüllungen lassen uns daran zweifeln, dass das BKA den Datenschutz wirklich ernst nimmt.

Wenn denn mal Auskunft gegeben wird, die übrigens unentgeltlich erfolgen muß dann kann nach (BDSG) § 20 eine Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten verlangt werden wenn sie unrichtig sind. Und wenn ihre Speicherung unzulässig ist, kann ihre Löschung verlangt werden.

 

Nacht der Kultur: Drohne mit Kamera über Menschenansammlung
Anwohner wehrt sich erfolgreich /
2.1.9.13

Eine Kamera auf einem Mini-Fluggerät (Drohne) schwebte u.a. über der Burgstraße während der "Nacht der Kultur". Die Drohne ermöglicht Blicke auch auf Fenster, Dachwohnungen und Orte wo man sich unbeobachtet wähnt. Die verantwortliche Firma hat Fotos (in geringerer Auflösung) veröffentlicht. 21.6.13 / Foto: Drohne überfliegt Burgstraße


Veröffentlichte Fotos mußten aus dem Netz genommen werden
21.9.13 / Ein Anwohner, der sich auf den im Auftrag von ProCity angefertigten und veröffentlichten Luftaufnahmen wiederfand, konnte dies auf juristischen Weg nachträglich unterbinden. Nach Zustellung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an den beauftragten Göttinger Drohnen-Unternehmer nahm dieser mehr als die Hälfte der Fotos von sei
ner im Internet einsehbaren und von ProCity verlinkten Seite. Diese nachträglich aus dem Netz genommenen Fotos zeigten Bereiche, die von der so genannten Panoramafreiheit nicht abgedeckt waren: Sie verletzten den Privatbereich einer Vielzahl von AnwohnerInnen der Göttinger Innenstadt. Für die Verbreitung der Erkenntnis, dass man sich keinesfalls an derartige Rechts- und Einbrüche in die Privatsphäre gewöhnen muss und soll, sei in Kürze der rechtliche Rahmen erläutert:

Öffentlicher Raum
Die Panoramafreiheit erlaubt es jederfrau und jedermann, Gegenständliches zu fotografieren und auch zu veröffentlichen, das sich im öffentlichen Raum befindet. Das betrifft z.B. die Außenfassaden öffentlicher Gebäude. Ausnahmen davon stellen allerdings nicht wenige Kunstwerke oder Gebäude dar, deren Nutzungsrechte bei den KünstlerInnen oder ArchitektInnen liegen. In diesen Fällen muss vor einer Veröffentlichung von den RechteinhaberInnen eine Genehmigung, ein so genanntes Property Release, eingeholt werden. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das Beleuchtungskonzept des Eiffelturms. Die Schwierigkeit für FotografInnen besteht darin, in Erfahrung zu bringen, wie sich die Verhältnisse beim konkreten Objekt darstellen.

Privater Raum
Nicht zulässig ist aber die Erweiterung der Perspektive des öffentlichen Raums in den privaten Raum hinein durch Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln wie z.B. Hebebühnen oder eben auch Fluggeräten. Der private Raum genießt einen besonderen Schutz. Hier ist sogar schon das Anfertigen von Fotos unter Strafe gestellt (so genannter Paparazzi-Paragraph, § 201a StGB). Dieser Schutz gilt auch für private Innenbereiche von Gebäuden oder für Privatgrundstücke, die von der Straße aus einsehbar wären.

Kommerzieller Drohnen-Bilder-Verwender muß rechtliches Lehrgeld zahlen
Genau dieser Schutz wurde aber im konkreten Fall durch des Anfertigen und Veröffentlichen von Luftaufnahmen durch die Drohne des Göttinger Unternehmers verletzt. Von einer Vielzahl betroffener AnwohnerInnen wurde der Privatbereich im Internet einsehbar veröffentlicht: Einblicke in obere Stockwerke, in Dachfenster, auf Balkone und Dachterassen. Pikant an der Episode ist außerdem, dass dieser Dienstleister Lizenznehmer eines Luftbild-Franchisegebers ist, der auf seiner Internetseite mit Rechtssicherheit und besonders geschulten Franchisenehmern wirbt. Der besondere Schutz der Privatsphäre und der Paparazzi-Paragraph scheinen bei den Schulungen allerdings nicht vorzukommen. Ein existenzielles Versäumnis für einen Luftbild-Dienstleister, sollte man meinen. Reichlich riskant war darüber hinaus auch das Aufsteigen lassen der mehrere Kilogramm schweren Drohne über Menschenmengen. Denn Drohnen stürzen durchaus des öfteren ab.

 

Daten aus psychosozialer Betreuung auf Toilette "zwischengelagert"

Im wahrsten Sinne des Wortes war dies für die Piratenpartei ein "gefundenes Fressen" kurz vor der Landtagswahl. Zu einem ihrer Politikschwerpunkte, dem Datenschutz paßte der Fund eines Papierstapels mit sensiblen Daten auf der Rathaustoilette. Offenbar mangels Aktenvernichter waren über 2000 Blatt Papier mit hochsensiblen persönlichen Daten auf einer Mitarbeitertoilette „zwischengelagert“ worden. Dort fand sie nun ein Ratsherr der Piratenpartei.(...) Zu der fraglichen Toilette haben sämtliche Rathausmitarbeiter Zutritt, vom Bürgermeister über die Fraktionsmitarbeiter und Verwaltungsbeamten, bis hin zum Reinigungspersonal. Die Daten betreffen – jeweils mit Namen und Adressen – hochpersönliche Vorgänge wie etwa ärztliche Stellungnahmen, Betreuungsvereinbarungen, Kopien ausgestellter Sozialcards, Kostenerstattung psychosozialer Betreuung, Namenslisten von Kindern in bestimmten Einrichtungen, persönliche Korrespondenz oder Unterhaltszahlungen. Pressemitteilung Ratsfraktion der Piratenpartei 14.1.13

Die Stadtverwaltung bestätigte am gleichen Tag, dass zur Vernichtung bestimmte Einzelblätter mit teilweise personenbezogenen Daten in einem zwar nicht öffentlich aber für alle MitarbeiterInnen zugänglichen Toilettenraum des Neuen Rathauses zwischengelagert worden sind. "Darauf hatte die Ratsfraktion der Piratenpartei in einem offenen Brief an den städtischen Datenschutzbeauftragten aufmerksam gemacht. Die Fraktion hatte die Papiere vor dem 8. Januar „in Gewahrsam“ genommen und die Verwaltung darüber per E-Mail am 14. Januar 2013 informiert. Weitere Informationen zu den Unterlagen sind zurzeit nicht möglich, da die Geschäftsstelle der Piratenpartei-Fraktion bislang nicht erreichbar war und die Papiere auch nach wie vor nicht übergeben hat. Auch wenn es sich um einen Toilettenraum gehandelt habe, der nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie von Mitgliedern der Ratsfraktionen genutzt werden könne, sei die „Zwischenlagerung“ dort ein grober Fehler, der aus Unbedachtsamkeit begangen worden sei, (...) Unterlagen und Papiere der Verwaltung können nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen vernichtet werden. Dazu wird in regelmäßigen Abständen ein Spezialunternehmen eingesetzt. In manchen Organisationseinheiten werden deshalb frühzeitig in Frage kommende Unterlagen gesammelt und bis zum Schreddertermin „zwischengelagert“." Pressemitteilung Stadtverwaltung 14.1.13

 

Die Open-Data-Charta 2013 und die einstweilige Nicht-Verfolgung 2016

18.1.16 Personalausschuss ab 16.00 Uhr im Sitzungssaal 126 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses Beratungen über einem vom Rat überwiesenen Antrag der Piraten-Ratsfraktion zur "G8 - Open Data Charta"

Im Antrag der Piratenfraktion wird daran erinnert, dass die Bundesregierung im Juni 2013 die „G8 - Open - Data - Charta“ unterzeichnet habe und im Februar 2015 ein Aktionsplan zur Umsetzung auf Bundesebene entworfen worden sei. Deshalb solle die Verwaltung beauftragt werden, "die Umsetzung der G8-Open-Data-Charta auch in Göttingen zu beginnen und im Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung über die geplanten Schritte zu berichten."
Zur Begründung verweist die Piratenfraktion auf die Regelungen In den USA wonach Daten, die mit öffentlichen Mitteln erhoben wurden, grundsätzlich auch der Öffentlichkeit ohne urheberrechtliche Einschränkungen allen Bürgern zur freien Verfügung stehen.

Damit steht der Antrag in Einklang mit den Vorstellungen der G8 und des BMI

Durch die Verwaltung wird eine riesige Menge an Daten erhoben – seien es statistische Daten, Umweltdaten, Verkehrsdaten oder Geodaten. Bis vor einiger Zeit schlummerten diese Daten aber oftmals in den digitalen Aktenschränken der Verwaltung oder waren – falls sie überhaupt schon online zugänglich waren – schwer auffindbar. Die Idee von Open (Government) Data – oder "offenen (Verwaltungs-) Daten" – ist es, diese Daten offen und möglichst kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (...) Sie sind ein wesentlicher Baustein dafür, Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung transparenter zu machen und eine Beteiligung gut informierter Bürger an Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.
(Zitat: Bundesinnenministerium/Webseite )

2013 wurde auf dem G8-Gipfel in Nordirland, unter anderem eine Charta mit fünf Open-Data-Prinzipien beschlossen. (...) Verwaltungsdaten sollen möglichst umfassend offen zur Verfügung gestellt werden, sofern keine rechtlichen oder andere Gründe explizit dagegen sprechen.
(Zitat Finanzbehörde Hamburg - govdata.de

Im Aktionsplan Open Data wird eine enge Einbeziehung der Daten - Nutzer gefordert:
Daten der Verwaltung sollen nicht als Selbstzweck veröffentlicht werden. Deshalb streben wir einen regelmäßigen Dialog insbesondere mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft , Medien und Wisse n- schaft an . Download/pdf BMI:aktionsplan-open-data

Stadtverwaltung Göttingen verfolgt die Umsetzung nicht weiter

Die Umsetzung der „G8-Open-Data-Charta“ in der Stadt Göttingen wird derzeit nicht weiter verfolgt. Sobald bundes- bzw. landeseinheitliche Standards vorliegen, wird die Verwaltung unaufgefordert den Antrag wieder aufnehmen und darüber berichten. (...) (Zit.Antwort der Verwaltung zum Personalausschuss)

"Um die Nutzung von offenen Daten urheberrechtlich klar zu regeln und zu vereinheitlichen, hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Steuerungsprojektes "Förderung des OpenGovernment" des IT -Planungsrates die "Datenlizenz Deutschland" entwickelt. Sie wird bereits von vielen Datenbereitstellern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erfolgreich genutzt. In ihrer als Version 2.0 vorliegenden Ausgestaltung ist sie von der Open Knowledge Foundation als freie Lizenz anerkannt. Das Bundesministerium des Innern und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement empfehlen daher, die "Datenlizenz Deutschland 2.0" zu verwenden, um die Daten bereit zu stellen. Diese Datenlizenz könnte auch von der Stadt Göttingen verwandt werden. Es fehlt aber noch ein bundes- bzw. landesweites Standardformat für die Datenbereitstellung. Mit dem weiteren Ausbau der hausinternen Allgemeinen Schriftgutverwaltung (ASV) werden zukünftig vermehrt Daten in elektronischer Form zur Verfügung stehen. Insofern wird die Verwaltung erste technische Schritte unternehmen, hin zu mehr Offenheit der Daten. Die Verwaltung wird zukünftig die Anlage und Verarbeitung von Daten, auch vor dem Hintergrund einer neuen Veröffentlichungsform, so gestalten, dass der Schritt hin zu „Open Data“ leichter gegangen werden kann. Konzepte oder personelle Ressourcen stehen dafür aber nur begrenzt zur Verfügung.

 

Informationsfreiheitssatzung für Göttingen

"Tut uns leid, darüber können wir keine Auskunft geben - Datenschutz!" So einfach wird das nicht mehr sein, wenn BürgerInnen auf der Grundlage einer Informationsfreiheitssatzung Akteneinsichten in kommunalen Fragen verlangen. Z.B. könnte man die Verträge in Sachen GVZ Siekanger mal verlangen oder Auskunft darüber verlangen welche Vereinbarungen zwischen Stadt und Sparkasse existieren usw.

Es muss aber auch verhindert werden, dass hohe Gebühren für die Akteneinsicht verlangt werden.
Mit dem Wahlerfolg der Piraten dürfte auch die Initiative der Grünen für eine Informationsfreitheitssatzung an Schwung gewinnen. Niedersachsen ist in Sachen Informationsfreitheit weiter zurück als Bayern, wo sich die Gemeinden gegen den Willen der Landesregierung solche Satzungen geben. Göttingen soll nun erste Stadt in Niedersachsen werden die es ebenso macht.

Das Informationsfreiheitsgesetz
Das IFG (>> Gesetzestext) , das den Zugang für Behörden des Bundes regelt ist seit 1.1.2006 in Kraft.

IFG § 1 Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. (...)

Die Anwendung auf Landesbehörden macht ein ländereigenes Informationsfreiheitsgesetz nötig. In den Bundesländern sind solche Gesetze bereits in Kraft getreten: Brandenburg (1998), Berlin (1999), Schleswig-Holstein (2000), Nordrhein-Westfalen (2002), Mecklenburg-Vorpommern (2006), Hamburg (2006), Bremen ( 2006), Saarland (2006), Thüringen (2007), Sachsen-Anhalt ( 2008) und Rheinland-Pfalz 2009). (lt. Wikipedia)

Niedersachsen, Baden Württemberg und Bayern : immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen erklärt auf seiner Webseite: "Ein Informationsfreiheits- oder Informationszugangsgesetz für das Land Niedersachsen gibt es nicht. Das seit dem 01. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge zu nehmen bzw. entsprechende Auskünfte zu verlangen, dies gilt jedoch nur für Akten der Bundesverwaltung. Eine analoge Anwendung des Bundesgesetzes für ein Auskunftsersuchen gegenüber niedersächsischen Behörden ist nicht möglich."

Kommunen können auch gegen den Willen der Landesregierung Informationsfreiheitssatzungen erlassen. In Bayern haben sich schon viele Kommunen unabhängig eine Informationsfreiheitssatzung für den kommunalen Bereich gegeben. >>Liste der bayrischen Kommunen, die gegen den Widerstand der Landesregierung Informationsfreiheitssatzungen durchsetzten.

Informationsfreiheitssatzung für Göttingen - Die Grünen mit Piraten auf gemeinsamem Kurs

In Niedersachsen soll nun Göttingen die erste Kommune werden, die sich eine Informationsfreiheitssatzung gibt. Der Göttinger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 9.9.2011 den Beschluss gefasst, eine solche Satzung zu entwickeln. "Beantragt hatten die GRÜNEN diese Informationsfreiheitssatzung bereits am 6.11.2009.(>>Antrag) Fast zwei Jahr lang hatte die Verwaltung dieses Anliegen für überflüssig erklärt und einen ersten Entwurf erst vorgelegt nachdem die GRÜNEN durch Vorlage eines eigenen Satzungsentwurfs in Vorleistung getreten waren." heisst es in einer Pressemitteilung der Grünen vom 19.8.11. Dazu der Fraktionsvorsitzende Becker: "Die radikale Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips betrachte ich neben der Haushaltskonsolidierung als wichtigstes Reformprojekt im Göttinger Rathaus", betont Becker. Deshalb steht dieser Antrag Informationsfreiheitssatzung für Göttingen nicht alleine, sondern gehört in eine Reihe ähnlicher Initiativen der GRÜNEN zur Förderung von Transparenz und Teilhabe, die u.a. die Einführung eines Bürgerhaushalts und eines öffentlich tagenden Hauptausschusses, die Durchführung von Bürgerbefragungen, die Einrichtung eines Internetportals für Bürgerrechte, die Absenkung des Wahlalters u.v.m. zum Ziel hatten." So soll z.B. auch auf der Homepage der Stadt deutlich und übersichtlich auf sämtliche Beteiligungs- und Auskunftsrechte geben, die BürgerInnen gegenüber Verwaltung und Ratsgremien haben aufmerksamt gemacht werden. (Antrag am 22.8.2011 im Gleichstellungs- und Personalausschuss).


Amtsblatt 12. Jahrgang Göttingen, den 13. Oktober 2011 Nr. 18
Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Göttingen

Aufgrund der §§ 6 und 40 Abs. 1 Ziff. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i.d.F. vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 366) hat der Rat der Stadt Göttingen in seiner Sitzung am 09.09. 2011 folgende Informationsfreiheitssatzung beschlossen:
§ 1 Zweck der Satzung Zweck dieser Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Stadt vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen. Von der Satzung betroffen sind ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises.
§ 2 Begriffsbestimmung
Informationen im Sinne dieser Satzung sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder DV-Form oder auf sonstigen Informationsträgern bei der Stadt vorhandenen Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können.
§ 3 Informationsfreiheit
Jede Person mit Wohnsitz in Göttingen sowie jede juristische Person mit Sitz in der Stadt hat Anspruch auf Zugang zu den von dieser Satzung erfassten Informationen, soweit diese nicht gewerblich genutzt werden sollen. Für die Ausführung der Aufgaben nach dieser Satzung entfällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.
§ 4 Ausgestaltung des Informationszugangsanspruchs
(1) Die Stadt hat grundsätzlich nach Wahl der Antragstellerin oder des Antragstellers Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen enthalten. Sie darf aus wichtigem Grund von der Wahl abweichen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die gewählte Art der Informationsbeschaffung zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand führen würde.
(2) Handelt es sich um vorübergehend beigezogene Akten anderer öffentlicher Stellen, die nicht Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen werden sollen, weist die Stadt auf diese Tatsache hin und nennt dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin die für die Entscheidung über die Einsicht in diese Akten zuständige Stelle.
(3) Die Stadt stellt grundsätzlich ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Die Anfertigung von Notizen ist gestattet. Kann die Stadt die Anforderungen nach Satz 1 nicht erfüllen, stellt sie Kopien zur Verfügung. Soweit der Erstellung von Kopien Urheberrechte Dritter entgegenstehen können, ist von der zuständigen Stelle die Einwilligung des/der Berechtigten einzuholen. Verweigert der/die Berechtigte die Einwilligung, besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Kopien. Wird eine Einwilligung nur gegen Entgelt erteilt, hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin dieses als Auslagen zu erstatten.
(4) Eine Aushändigung von Originalunterlagen zur Einsichtnahme außerhalb der Räumlichkeiten der Stadt ist ausgeschlossen. Bestehende Regelungen für Akteneinsichtsgesuche anderer öffentlicher Stellen und von Rechtsanwälten im Rahmen laufender Verfahren bleiben hiervon unberührt.
(5) Die Stadt stellt auf Antrag Kopien von Informationsträgern, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung gegen Auslagenerstattung zur Verfügung.
(6) Soweit Informationsträger nur mit Hilfe von Maschinen lesbar sind, stellt die Stadt auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers maschinenlesbare Informationsträger einschließlich der erforderlichen Leseanweisungen oder lesbare Ausdrucke zur Verfügung. (7) Die Stadt kann auf eine Veröffentlichung insbesondere im Internet verweisen, wenn sie dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Fundstelle angibt.
§ 5 Antragstellung
(1) Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere solche Angaben enthalten, die das Auffinden der gewünschten Informationen mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Sofern dem Antragsteller oder der Antragstellerin Angaben zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen, hat die Stadt sie zu beraten.
(2) Der Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung des Antrages bedarf es nicht.
(3) Der Antrag soll bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Zuständige Stelle ist die Organisationseinheit der Stadt, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Ist die Stelle, bei der ein Antrag gestellt wird, nicht die zuständige Stelle, so hat sie die zuständige Stelle zu ermitteln und der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu benennen.
§ 6 Erledigung des Antrages
(1) Die Stadt macht die begehrten Informationen über die zuständige Stelle unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats ab Antragstellung zugänglich.
(2) Soweit Umfang und/oder Komplexität der begehrten Informationen dies rechtfertigen, kann die Frist des Absatzes 1 auf eine angemessene Frist, die dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin unter Angabe der Verzögerungsgründe mitzuteilen ist, verlängert werden. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs zu Informationen ist ein Verwaltungsakt und innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist schriftlich zu begründen. Wurde der Antrag mündlich gestellt, gilt Satz 1 nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers.
(4) Wird der Antrag nicht fristgerecht beschieden, ohne dass nach Absatz 2 verfahren wurde, gilt dies als Ablehnung.
§ 7 Schutz öffentlicher Belange und Rechtsdurchsetzung
Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist insbesondere abzulehnen, soweit und solange
1. die Preisgabe der Informationen das Wohl des Bundes, des Landes oder der Stadt beeinträchtigen würde,
2. die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit schädigen würde,
3. die begehrten Informationen nach einem Gesetz oder aufgrund Vertrages geheim gehalten werden müssen, bzw. eine Bekanntgabe gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen würde,
4. durch die Bekanntgabe der Informationen der Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichtsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder Disziplinarverfahrens beeinträchtigt würde,
5. die Bekanntgabe der Informationen den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gefährden würde.
6. die Voraussetzungen des § 5 (1) auch auf wiederholte Aufforderung seitens der zuständigen Stelle nicht erfüllt werden,
7. der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann.
8. Die Bekanntgabe mit einem unvertretbaren personellen, zeitlichen oder finanziellen Aufwand verbunden wäre.
9. eine Trennung gem. § 12 nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand möglich ist.
10. konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Information zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verwendet werden soll.
11. der Antrag erkennbar rechtsmissbräuchlich gestellt wird, insbesondere weil er in kürzerem Zeitraum wiederholt erfolgt oder querulatorischen, schikanösen oder beleidigenden Inhalt hat.
§ 8 Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses
(1) Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
(2) Der Antrag ist abzulehnen für Vorentwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorganges werden sollen.
(3) Der Antrag ist abzulehnen bezogen auf Protokolle vertraulicher Beratungen und nichtöffentlicher Sitzungen.
§ 9 Schutz personenbezogener Daten
Einem Antrag auf den Zugang zu Informationen, welche personenbezogene Daten enthalten, ist nur stattzugeben, soweit datenschutzrechtliche Bestimmungen dies zulassen.
§ 10 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Informationen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und hierdurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen kann oder durch die Preisgabe Strafgesetze verletzt würden, es sei denn, der Betroffene ist mit der Informationserteilung ausdrücklich einverstanden. Betroffen sein können auch wirtschaftliche Einrichtungen der Stadt oder sonstige öffentliche Stellen.
§ 11 Verfahren bei Beteiligung Dritter
(1) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass durch den Antrag auf Information die oben genannten Belange Dritter berührt sein können und diese ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Information haben könnten, gibt die Stadt den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats.
2) Eine Entscheidung über den Informationszugang ergeht in diesen Fällen stets schriftlich und wird auch dem Dritten bekannt gegeben. Die Information erfolgt erst, nachdem die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig geworden oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten eine Frist von zwei Wochen verstrichen ist.
§ 12 Trennungsprinzip
Die Stadt trifft in jedem konkreten Einzelfall, soweit möglich, geeignete organisatorische Vorkehrungen, damit Informationen, die aufgrund der §§ 7 bis 10 nicht zugänglich gemacht werden dürfen, ohne unverhältnismäßigen Aufwand abgetrennt werden können.
§ 13 Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten
Rechtsvorschriften, die einen weitergehenden Zugang zu Informationen ermöglichen oder ihre Grundlage in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt.
§ 14 Kosten
Für Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) entsprechend der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Göttingen (Verwaltungskostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung von Auskünften. Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Soweit Informationen aufgrund Gesetz, Satzung oder Vertrag gegen Entgelt überlassen werden, sind die dort geregelten Entgelte maßgebend. Der Antragsteller/die Antragstellerin ist bei Antragstellung über diesen Umstand zu informieren.
§ 15 Beauftragte/r für die Informationsfreiheit
Jede Person mit Wohnsitz in Göttingen sowie jede juristische Person mit Sitz in der Stadt kann die Beauftragte/den Beauftragten für die Informationsfreiheit der Stadt Göttingen anrufen, wenn sie ihr Recht auf Informationsfreiheit oder auf Informationszugang nach dieser Satzung als verletzt ansieht. Die Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes über die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten gelten entsprechend.
§ 16 Aktive Veröffentlichungen
Das Prinzip der maximalen Öffentlichkeit soll Anwendung finden. Alle rechtlichen Ermessenspielräume werden ausgeschöpft, um eine frühestmögliche elektronische Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Rates zugrunde liegenden Informationen zu ermöglichen. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
§ 17 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Göttingen in Kraft.
Göttingen, den 12. September 2011 gez. (Meyer) Oberbürgermeister

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>> Verwaltungskostensatzung
Akteneinsicht Die Einsicht in Akten, Register, Karteien und dgl. - ausgenommen nach § 72 Abs. 1 NBauO -, soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und wenn in einer anderen Tarif-Nr. keine Gebühren vorgesehen sind, für jeden Fall 2,60
Auskünfte aus Akten, Registern, Karteien und dgl wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 2,10
wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 5,10 bis 15,50
 

 

Aufruf Göttinger DatenschützerInnen gegen ELENA

"Beteiligen Sie sich an der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA! Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis” kippen. Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen! ...
Alle Betroffenen (also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) können bis zum 25. März 2010 Vollmachten unterzeichnen, um sich an der Verfassungsbeschwerde gegen diese gigantische Datensammlung zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenfrei, zur Refinanzierung wird um Spenden gebeten. " http://www.foebud.org bzw. direkt https://petition.foebud.org/ELENA

Die Deutsche Rentenversicherung propagiert ELENA

3.3.10 / Verdiensthöhe, Familienstand oder Krankheiten, Kranken-Befundberichte, Gutachten oder Röntgenbilder finden sich in den Akten der Rentenversicherung und sollen in elektronische Patientenakten umgewandelt werden. Die Rentenversicherung behauptet, es gäbe eine "schützende Signatur" für die Übertragung im Internet "sicher und rechtswirksam". (...) Selbst die Höhe des monatlichen Einkommens der Rentenversicherungs-Einzahler wird seit 2010 über das Internet weitergegeben –" die Angaben dazu verschickt der Arbeitgeber als Elektronischen Entgeltnachweis ELENA an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung. Hat der Beschäftigte zugestimmt, können seine dort gespeicherten Daten beispielsweise für ein beantragtes Arbeitslosengeld oder Elterngeld genutzt werden, und das, ohne neue papierne Belege abrufen zu müssen."

"Rentenausweis mit Signatur" 1.3.10 / Inhaber eines Rentenausweises mit Signatur (gewünscht wird die Kombination mit dem Personalausweis) so wünscht sich die Rentenversicherung können per Internet die gespeicherten Daten in ihrem Rentenkonto einsehen, am Bildschirm einen Beratungstermin vereinbaren oder einen Antrag stellen Die Sicherheit soll mit der auf dem Ausweis gespeicherten digitalen Signatur gewährleistet sein. Hat sich der Nutzer mit Hilfe eines Lesegeräts damit ausgewiesen, bekommt er bei der Deutschen Rentenversicherung schnell und sicher Zugang zu seinem Rentenkonto. Die dort gespeicherten ermöglichen einen Überblick über alle im Rentenkonto gespeicherten Daten, mit denen in der Renteninformation die spätere Altersrente hochgerechnet wird – die Grundlage, etwa um eine zusätzliche private Altersvorsorge zu planen. Gibt es im Rentenkonto noch Lücken, kann online gleich auch ein Beratungstermin angefragt werden. Und wer auf seinem Personalausweis die qualifizierte Signatur gespeichert hat, kann mit dieser persönlichen Unterschrift auch seinen Antrag auf Rente oder eine Rehabilitation unterzeichnen. Die Deutsche Rentenversicherung zeigte diese Anwendungen im Public Sector Parc in Halle 9, Stand C38 der CeBit 2010.

 

AK Vorratsdatenspeicherung 9.3.2010
Neue Kampagne nötig
Kampagne gegen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gestartet Arbeitskreis ruft zum Widerstand auf Kaum ist die völlig unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, droht sie aufgrund vehementer Forderungen aus den Reihen von CDU und CSU wieder eingeführt zu werden. Deshalb ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle freiheitsliebenden Bürger zur Hilfe auf: Mit Telefonanrufen und Offenen Briefen müssen die Bundestagsangeordneten jetzt überzeugt werden, die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur Datensammlung einzusetzen.

Der Arbeitskreis hat im Internet unter dem Motto "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0!" eine entsprechendeKampagnenseite mit Argumenten, Kontaktdaten und einer "Meinungsmaschine" zum Versand Offener Briefe eingerichtet.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/358/79/
Kampagnenseite "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0!":

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat)
.....ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, die sich für den Schutz unserer Freiheitsrechte in Zeiten ausufernder Überwachung einsetzen. Wir wehren uns gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil sie vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem Risiko eines Bekanntwerdens aussetzt und dadurch unzumutbar behindert. Der Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert.

 

Datenleck in Unicomputer - 26.000 Datensätze von Studierenden abrufbar

3.10.08 /(Nach Hinweisen der Chaos-Mailingliste Göttingen wurden die grün markierten Textteile eingefügt) Wikileaks versteht sich als ein globales Projekt zur Verteidigung von Informationsquellen und Pressefreiheit. Wenn die Welt Dokumente braucht helfen wir dabei, die Wahrheit auf sicherem Wege zu ermitteln. Wir verstehen uns als eine Hilfe für die Menschen in Ländern , die unethische Verhalten ihrer Regierungen und Institutionen aufdecken wollen. Wir zielen auf ein Maximum an politischer Wirkung.
Am 26/09/2008 und 27/09/2008 erfolgte in Wikileaks eine brisante Veröffentlichung in der mitgeteilt wird, dass ein (Namensverezeichnis-) Server der Universität Göttingen während 6 Monaten ein "Datenleck" hatte. Der Server wurde von StudIT (Nicht Stud IP !) verwaltet, diese Institution der Uni Göttingen früher als "Internet-Hotline" bekannt, wurde einen Monat vorher über das Leck informiert. (??) da das Leck trotz dieser Warnung nicht geschlossen wurde stellen Unbekannte mit dem
Pseudonym "Marten S. Greedy & Workgroup" das Datenpaket in die Plattform bei Wikileaks, wobei die Namen teilanonymisiert ("masked") wurden. da die Email-Adressen der Studierenden aus Vor und Nachnamen gebildet werden wurde mit dem Namensverzeichnis ein Paket mit über 26.000 Email-Adressen öffentlich. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass Paßwörter für Personen ohne Berechtigung abrufbar waren. Hierbei handelt es sich jedoch um einen anderen Bereich, nämlich das Prüfungssystem FlexNow. Die Autoren des Textes empfehlen den Studierenden in Göttingen ihre Paßwörter zu ändern !

"The following data has been extraced from a world-readable LDAP server belonging to the University of Goettingen. The server is controlled by StudIT. The leak has been open for at least half a year and as far as we have been told StudIT has been informed about it a month ago. As it has not been closed we will now publish sample data with masked surnames and account uids from accounts with a account number greater than 1000000. Though, you will be able to load a complete record from: himuro.stud.uni-goettingen.de:ldap The data on himuro itself contains only pre- and surname and the eMail address, which is the same as the account name. By the way: There has also been a leak for all passwords in FlexNow which should be closed by now. If you are a student at the University of Goettingen: Please update your password and get informed! Greetings Marten S. Greedy & Workgroup"

(Quelle) Diesem Text folgt eine Liste mit 26.250 Namen in der Form wie z.B. "Allison P. - all" von Studierenden der Uni Göttingen, deren Daten zugänglich waren.

Der Vorgang wurde am Mittwoch, 1. Oktober 2008 auf der Webseite http://netzpolitik.org aufgegriffen und nunmehr einer breiteren Zahl von Leuten bekannt. Unter der Überschrift "Datenleck mit 26000 Studenten Datensätzen bei der Uni Göttingen?" wird dort über eine Anfrage an die Uni-Pressestelle und eine Antwort darauf berichtet. Demnach wurde die Universität erst durch jenen Artikel auf das bereits seit einem halben jahr bestehende Problem aufmerksam. (??) Die Uni gab zu, dass Name, Vorname und Email-Adresse abfragbar waren, bestritt aber, dass Paßwörter abfragbar gewesen wären. Bislang seien die Studierenden noch NICHT über die Sache informiert worden. Angeblich sei am 2. Oktober 2008 um 1.30 das Sicherheitsloch durch die Serveradministration geschlossen worden.

Aktuellste letzte Meldung auf der Seite ist "Seit Freitag Morgen kann nur noch jeder, der in Goettingen im Goenet angebunden ist (Also alles was Uni ist und ne menge Studenten und DSL-Anschluesse), nachwievor den LDAP anfragen. Das restliche Netz ist schon mal ausgesperrt."

4.10.08 / Update - Paßwortänderung sinnvoll

Dipl Kaufmann Marcus Remmers, Leiter der Uni-Datenverarbeitung der Hochschule, (Verwaltungsbereich) behauptete angeblich, dass die Passwörter zu keiner Zeit zugänglich gewesen seien, sie seien verschlüssel. Nach weiteren Recherchen muß gesagt werden, diese Aussage entspricht nach unserem Kenntnisstand nicht den Tatsachen. Die Paßwörter waren bis ca. Juni 2008 im Klartext im Prüfungssystem FlexNow gespeichert, dies ist im Nachhinein betrachtet der eigentliche Skandal. Allerdings waren "nur" Mitarbeiter/innen des Prüfungsamtes in der Lage die Paßwörter der Studierenden zu sehen. Bei FlexNow handelt es sich darüberhinaus um ein System, das getrennt ist von jenem Verzeichnisserver, aus dem die Namensliste abrufbar war. Inzwischen werden die Paßwörter auch im FlexNow nur noch verschlüsselt gespeichert. Dennoch ist es empfehlenswert, wenn die Studierenden ihr Paßwort jetzt verändern nachdem die Paßwörter für andere (hoffentlich nur PrüfungsamtmitarbeiterInnen) zugänglich waren.

8.10.08/ Mitteilung der Uni an die Studierenden - arrogant und unbelehrbar

Statt dankbar zu sein für die Aufdeckung der Sicherheitslücken schwingt sich die Unileitung zu dem arroganten Satz auf : "Wir appellieren in diesem Zusammenhang an alle Beteiligten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu befolgen und den Missbrauch der studentischen Datensysteme zu unterlassen. Andernfalls muss sich die Universität Göttingen rechtliche Schritte vorbehalten. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung."
Zunächst wird fahrlässig Gefahrentatbestand geschaffen, Warnhinweise werden über Monate ignoriert und anschliessend wird denen gedroht, die auf die Fahrlässigkeit hinweisen. Ganz in der griechischen Tradition der Antike: dem Überbringer einer schlechten Nachricht wird der Kopf abgeschlagen. Exzellent !
Zwar gibt die Uni zu "Richtig ist dabei, dass der genannte Server durch einen Konfigurationsfehler in der Firewall abfragbar war. Das "Sicherheitsloch" wurde noch in der Nacht der Veröffentlichung des Artikels geschlossen." vergisst aber zu erwähnen, dass schon einige Monate zuvor auf dieses Loch hingewiesen wurde.
Die Univerwaltung wiederholt ihre Darstellung, "Passwörter waren zu keiner Zeit einsehbar" um ein paar Sätze später einzugestehen: " Bis vor kurzem wurden die verwendeten Passwörter im System von FlexNow im Klartext gespeichert und die Mitarbeiter des Prüfungsamtes konnten diese für Supportzwecke einsehen." Beruhigend fügen sie hinzu "Bei den Mitarbeitern handelte es sich selbstverständlich ausschließlich um nach geltenden Datenschutzvorschriften verpflichtete Personen." Anscheinend hat die Uni aber erkannt, dass es so nicht geht und teilt mit "Diese Funktionalität wurde bereits Ende Juli 2008 abgeschaltet."
Zusammenfassend verrät der Stil der Mitteilung, dass keinerlei Fähigkeit zur Selbstkritik in diesem Laden vorhanden ist, der für die Mitteilung zuständig war.

 

Die digitalisierte Stadt

Google scannt die Straßen und Häuser - 2018 jetzt auch zu Fuß

Zeitgleiche Aktion von Grünen im Rat und CDU im Landkreis gegen Google

Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Stadtrat 6.3.3010
Google Street View - Vorfahrt für den Datenschutz

"Wir werden versuchen der Bilddatenkrake Google Street View in Göttingen die Augen zu verbinden." Mit diesen Worten kündigt die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Dagmar Sakowsky einen gegen die Aktivitäten des Google-Konzerns gerichteten Antrag im Kulturausschuss der Stadt an. Rechtsinformationen und ein Widerspruchsformular auf der Homepage der Stadt sollen es betroffenen Göttinger BürgerInnen zukünftig so leicht wie möglich machen, gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Grundstücke und Wohnungen durch Google Street View Rechtsmittel einzulegen. "So lange der Gesetzgeber offensichtlich nicht Willens ist, das systematische Ausspähen der Privatssphäre durch den Google-Konzern zu unterbinden, sollten wir unseren Bürgern die informationelle Selbstverteidigung so leicht wie möglich machen."
Der Konzern Google weitet seit 2007 sein Milliardengeschäft mit dem Internet-Angebot Google Street View systematisch auch auf Deutschland aus. Zu diesem Zweck fahren im Auftrag des Unternehmens seit einigen Monaten auch in Göttingen Autos mit aufmontierten Kameras durch die Stadt, um dreidimensionale Bilder ganzer Straßenzüge für das Internet zu erstellen - ohne jedes Einverständnis der Grundstückseigentümer- und BewohnerInnen. Obwohl der Konzern mittlerweile zumindest zugesagt hat, zufällig vor das Objektiv geratene Personen auf den veröffentlichten Bildern unkenntlich zu machen, warnen Datenschützer weiterhin vor möglichem Datenmissbrauch und der Verletzung der Privatsphäre: "Ein Mausklick genügt und ein Arbeitgeber kann sich ein Bild machen, aus welchem Wohnmilieu seine Stellenbewerber kommen und ein Bankberater kann abschätzen, ob Ihr Lifestyle kreditwürdig ist", so Sakowsky. Zu allem Überfluss ermöglicht die in drei Metern Höhe auf den Fahrzeugen montierte Kamera die Abbildung von Grundstücken und Gärten, die nach dem Willen ihrer Eigentümer und Mieter vor dem Einblick Dritter durch Hecken und Sichtschutzwände (übliche Höhe 2,0 bis 2,5m) eigentlich geschützt sein sollten.
"In Zeiten von facebook und twitter mag es antiquiert erscheinen, wenn wir uns darüber aufregen, dass uns der Google-Konzern tagtäglich über die Hecke glotzt", so Sakowsky. "Dass Google Street View noch nicht verboten ist, heißt aber noch lange nicht, dass diese Art Konzerngewinne zu erwirtschaften in irgendeiner Weise normal, gesellschaftsdienlich oder gar akzeptabel wäre."
Kontakt: Dagmar Sakowsky, kulturpolitische Sprecherin, Tel.: 0551-706577

Pressemitteilung Landkreis Göttingen, 8.3.2010,
Der Landrat widerspricht Google-Veröffentlichung seines Privathauses

Schermann: Privatsphäre unantastbar – Warnung vor Einfallstor in Überwachungsstaat. Der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen seines Privathauses durch den Internetdienst Google Street View mit Sitz in Hamburg hat jetzt Landrat Reinhard Schermann schriftlich widersprochen. Gleichzeitig empfahl der Landrat den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls ihr Veto gegen die Google Bilddaten einzulegen (vgl.: Musterschreiben in der Anlage). Darauf hat Schermann jetzt in einer schriftlichen Pressemitteilung hingewiesen.
Wie der Landrat zur Begründung betonte, ist die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unantastbar. Diese habe absolute Priorität vor jeder unkontrollierten Datenschnüffelei. Offenbar setze Google mit seiner zweifelhaften Methode der Datenerhebung und Veröffentlichung auf die Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit der Menschen. Das werde sich als tiefgreifender Irrtum erweisen, da sich am Ende die Mündigkeit und Kritikfähigkeit der Bürger durchsetzen werde.
Darüber hinaus vertrat der Landrat die Auffassung, dass er die Prüfung einer gesetzlichen Regelung für die Veröffentlichung der erzwungenen privaten Internet-Bilddaten für notwendig halte. Denn das elektronische Observieren und Nachspüren der Menschen könne potentiell in einer Bespitzelung enden bzw. ein Einfallstor in de Überwachungsstaat sein. Hier müsse von Anbeginn hartnäckiger Widerstand geleistet werden.
"In der nicht bestellten hemmungslosen Erhebung und Speicherung von Privatdaten wird dem Missbrauch und dem Voyeurismus und Tür und Tor geöffnet", unterstrich Schermann abschließend. Allein dies sei bereits ein hinreichender Grund für die Ablehnung der ungefragten, systematischen Google-Spähpolitik.

Musterschreiben an Google

(Absender)

Google Germany GmbH
betr. Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

oder pder E-Mail an: streetview-deutschland@google.com

Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.
Es handelt sich um die Liegenschaft: …….............................
Um die Bestätigung des Eingangs und Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Google Streetview in Göttingen

6.4.09 / Zuerst war uns das "Guckel-Mobil" von Google in der Goetheallee aufgefallen, das Fahrzeug von Google mit Hamburger Nummernschild und markantem Kameraaufbau. Unser Mißfallen äußerten wir mit nach unten gerichtetem Daumen als der Wagen an uns vorbeifuhr. Vielen Mitpassanten an der Fußgängerampel blieb unser Verhalten wohl unverständlich.
Google wird ein immer unheimlicher Datenkrake mit detailliertem Wissen über alles was im Netz passiert. Sehr viele Internetseiten haben Skripte mitlaufen, die an Google melden, wenn diese Seite besucht wird (Dagegen sollte man Firefox als Browser nehmen und das add-on Noscript hinzufügen ) Die IP-Nummer machts möglich, dass dennoch mit der Zeit alle Infos pro Person mit der Zeit zusammengeführt werden und personalisiert werden können. Interessensprofile der InternetnutzerInnen werden möglich die wir vor 20 Jahren während der Volkszählungs-Boykott-Kampagne nicht einmal in Albträumen ausgemalt haben.
Hauptsächliche Verwendung finden die Daten gegenwärtig noch zur zielgerichteten Beeinflussung von Menschen zu kommerziellen Zwecken - sprich Werbung. Gleichzeitig macht sich Google als Suchmaschine für Stichworte aber auch für Bilder und für geografische Informationen fast unverzichtbar.

Aufnahme zu Beginn des Guckl-Arbeitstages am 2. April - da kommt der Wagen gerade den Autobahnzubringer am Lutteranger reingefahren.

Göttingen Google-Straßenbilder-freie Zone?

Nach der Initiative von CDU-Fraktionen in Schleswig-Holstein stellen in Göttingen auch die Grünen einen Antrag auf Verhinderung von Rundum-Straßen-Fotos im System von Google. Die Reaktion von google in Schleswig Holstein war: Vorerst keine Rundum-Straßen-Bilder für ganz Schleswig-Holstein. Nebenbei ist natürlich hier auch die inhaltliche Zusammenarbeit von Grünen und CDU interessant.

2.10.08 /Pressemitteiung Ratsfraktion Grüne "Die kulturpolitische Sprecherin der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Dagmar Sakowsky, fordert die Stadtverwaltung auf, Google das systematische Fotografieren von Straßen, Häusern und Grundstücken im Stadtgebiet zu untersagen. "Die Straßenverkehrsordnung gibt uns die Möglichkeit, die kommerzielle Bildersammelwut an Göttingens Stadtgrenze zu stoppen. Von dieser Möglichkeit sollten wir konsequent Gebrauch machen." Anlass für diesen Appell sind Bestrebungen des Google-Konzerns, sein Milliardengeschäft mit dem Internetangebot Google street view auch auf Deutschland auszuweiten. Zu diesem Zweck fahren im Auftrag des Unternehmens seit einiger Zeit Autos mit aufmontierten Kameras durch deutsche Städte und Gemeinden, um dreidimensionale Bilder ganzer Straßenzüge für das Internet zu erstellen - ohne jedes Einverständnis der Grundstücksbesitzer. Auch die Menschen, die mehr oder weniger zufällig ins Bild geraten, werden nicht gefragt. Stehen die Bilder erst im Netz, ist ein Missbrauch, z.B. durch Arbeitgeber, Banken und Versicherungen, jeder Zeit möglich, erläutert Sakowsky. "Ein Mausklick und Ihr Bankberater weiß, ob Ihr Lifestyle kreditwürdig ist." Einige Gemeinden in Schleswig-Holstein haben von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, das langsame Befahren von Straßen zu kommerziellen Zwecken als genehmigungspflichtige Sondernutzung zu untersagen. "Wir würden uns freuen, wenn sich Göttingen in dieser Angelegenheit an den Gemeinden Ratzeburg und Molfsee ein Beispiel nimmt", so Sakowsky. Immerhin hat der Widerstand dieser Gemeinden mittlerweile dazu geführt, dass Google bis zum Jahresende auf alle weiteren Aufnahmen in Schleswig Holstein verzichtet. "Wir haben schon aus datenschutzrechtlichen Gründen ein großes Interesse daran, dass Göttingen auf den Seiten von google street view ein weißer Fleck bleibt!", betont Sakowsky. "Wer sich ein Bild von Göttingens Straßen machen möchte, dem empfehle ich einen Stadtbummel oder eine Rundfahrt mit dem Fahrrad. Es muss nicht alles im Internet stehen, nur weil sich damit Geld verdienen lässt."

Luftaufnahmen macht die Stadt selbst

8.4.09 / Der Fachdienst Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation der Stadt Göttingen lässt das Stadtgebiet wieder erneut befliegen. Mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug wird die gesamte Stadtfläche systematisch überflogen und dabei mit einer besonderen Kamera senkrecht fotografiert. Aus den dabei gewonnenen Luftbildaufnahmen werden anschließend hochauflösende sogenannte Orthophotos – darunter versteht man kartendeckungsgleiche Bilder - erzeugt. Die Orthophotos dienen zur Unterstützung der Bearbeitung der digital vorliegenden Stadtkartenwerke im graphischen Informationssystem und in diesem Rahmen insbesondere auch bei zahlreichen Planungsvorhaben sowie Aufgaben der Umwelt-, Forst-, und Grünflächenverwaltung. Für die Befliegung ist gutes Wetter erforderlich. Auf jeden Fall soll vor Beginn der Vegetationsperiode geflogen werden. Den letzten Frühjahrsbildflug gab es vor vier Jahren. Mit der Verfügbarkeit der Bilder wird ab August 2009 gerechnet. Dann werden auch wieder Abzüge der Fotos an interessierte Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden können.

 

 

Sicherheit im PC und im Netz

Veranstaltungsreihe zum Datenschutz 15.5. - 3.7.08
www.ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen.de

Veranstalter:
Chaostreff-Göttingen goest-Seite Chaostreff , Homepage Chaostreff
AK Vorratsdatenspeicherung Göttingen
Basisgruppe Jura

irgendwie ähnlich , sogar farblich ! - Bild links: Ankündigungsplakat-Ausschnitt, "Gläserner Mensch" , Bild rechts: Eröffnungsvortrag im "Glashaus" (Seminarraum der Unibibliothek) am 15.5.

Kameras sind zwar kein Thema, aber sind trotzdem dabei -

Passend zum Thema "nix zu verbergen": über dem Referenten des Einführungsvortrages hängt die Kamera, die auf das Publikum gerichtet ist. Normalerweise für Videokonferenzen gedacht aber wer weiß ...

Bild links: Einführungsvortrag, Freiheitsredner ..

Praktischer Datenschutz mittels einem Blatt Papier - Bei der Veranstaltung am 3.6.08 hing dieser Zettel vor der Kamera.

 

 

 

> mehr zur Videoüberwachung allgemein

Vortrag PC-Sicherheit

Der Vortrag von Georg Schoebel (Chaostreff Göttingen) User-freundlich und hat sämtliche Folien ins Netz gestellt. Dabei sind die entsprechenden Möglichkeiten zum Download von Programmen gleich mit verlinkt. Dieser Vortrag war wirklich für jede/n verständlich und wichtig. Zum Einstieg wurde mit dem Hinweis auf die prozentuale Häufigkeit eines Festplatten-Crashs eindringlich auf die Notwendigkeit einer Sicherung der Anwendungsdaten hingewiesen. Der Umgang mit Firewall, Updates, Festplattenverschlüsselung etc. wie er dort geschildert wurde, könnte die Voraussetzungen zum Pflichtprogramm für PC-Nutzer/innen erfüllen.

Vortrag Grundlagen - Prinzipien der Verschlüsselung

26.5.08 / Mit einem kurzweiligen, amüsanten Vortrag von Krischan Jodies (Chaostreff Göttingen) wurde am 22.5.08 den ca. 60 BesucherInnen die Grundlagen der Verschlüsselung im Datenverkehr erklärt. Zentral dabei war die Verdeutlichung der Trennung von asymetrischen Verschlüsselungsverfahren. Dabei wird von einer Kryptographie-Software ein Schlüsselpaar erzeugt: 1) ein Schlüssel der bekannt gemacht werden darf und mit dem Nachrichten verschlüsselt werden können, die an denjenigen verschickt werden sollen von dem man diesen öffentlichen Schlüssel bekommen hat, 2) ein privater Schlüssel mit dem der Empfänger derart verschlüsselter Nachrichten diese wieder entschlüsseln kann.
Dieses Verfahren wurde nun sehr plastisch unter aktiver Beteiligung des Publikums eingeübt. Zunächst wurde das Internet in Form eines roten Schnurknäuls entwickelt, das über verschiedene Stationen durchs Publikum wanderte: "Du bist jetzt mal Provider, du bist ein Server, und hier machen wir noch eine transatlantische Verbindung ..." und der Knäul flog in die hinteren Reihen. Nun wanderte ein Vorhängeschloß als Symbol für den öffentlichen Schlüssel die Schnur entlang usw.
Jedenfalls habe ich mich keine Sekunde bei dem Vortrag dieser an und für sich schwierigen Materie gelangweilt, sondern mehrmals herzlich gelacht. (> Folien des Vortrags )

Ich hab doch nix zu verbergen

7.5.08 / da wird gegen Überwachung geklagt und dann munter ohne Schutz gebloggt und ge-emailt was das Zeug hält. Myspace und StudiVZ z.B. werden wahre Fundgruben persönlicher Daten. Mancheine/r hat nicht einmal seinen Browser auf Sicherheit eingestellt und denkt, niemand könne seine Emails lesen ausser dem Adressaten. Der AK Vorratsdatenspeicherung, der Chaostreff Göttingen und die Basisgruppe Jura führen vom 15.5. bis 3.7.08 die Veranstaltungsreihe "Ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen" durch . Sowohl technisch fundiert als auch juristisch und politisch wird das Problem zunehmender Durchleuchtungsmöglichkeiten der Privatsphäre thematisiert. da die Kritik am gläsernen Menschen meist spontan mit dem Satz "Ich hab doch nichts zu verbergen" beantwortet wird, wurde der Satz zum Titel der Veranstaltung gemacht.

Die Zielgruppe der Veranstaltungsreihe sind Computerbenutzer/innen, die daran interessiert sind, zwecks Wahrung ihrer Privatsphäre die wichtigesten Sicherheitstechniken kennenzulernen. Technische Hintergruende werden so weit wie noetig, aber so wenig wie moeglich Thema sein. Die Begriffe, die im Programm als Thema erwähnt werden sollen nicht abschrecken. Grob gesagt geht es um die Wahrung der Privatsphäre durch Sicherung von PC und Kommunikation übers Netz. Es gibt bei diesem Thema so vieles, was niemand wissen will, aber alle wissen sollten: public key Kryptografie, IP Netze, Verschlüsseln und signieren, technische Details zu E-Mails (GnuPG, Thunderbird/Enigmail), Folgen, wenn das Leben im Netz stattfindet - OTR 4. PC PC Hygiene - Festplattenverschluesselung, Was meine Suchmaschine über mich weiss, Spuren im Netz : Cookies - Referrer - myspace - StudiVZ, Bedrohungen gegen den Browser (Scriptsprachen, Phishing) , Anonymes Bewegen im Internet Tor Anonymes mp3 Download Wegwerf E-Mails - Aus diesem Fundus den BesucherInnen der Veranstaltungen etwas näher zu bringen wäre ein Erfolg der Veranstaltungsreihe.

Programm

Do, 15.5.08, 20 Uhr SUB

Eröffnungsvortrag

Freiheit statt Angst - Eröffnungsvortrag zum Zwiespalt zwischen Freiheit und vorgeblicher Sicherheit

Do, 22.5.08, 20 Uhr SUB

Grundlagen

Faszinierende Techniken zur Wahrung der Privatspäre: PublicKey-Kryptographie, IP-Netze, WLAN (WPA2, Passwd)

Mo, 26.5.08, 20 Uhr SUB

PC-Sicherheit

Angriffe vermeiden: Festplattenverschlüsselung, Updates, Antivirus, Firewall

Do, 29.5.08, 20 Uhr VG 4.101

Sicheres E-Mailen

Damit der Briefträger nicht mitliest: Verschlüsseln und signieren, GnuPG, S/MIME, Thunderbird Enigmail

Di, 3.6.08, 20 Uhr SUB

Vertrauliches Chatten

Unbefugtes Mitlesen verhindern: Instant Messanger, OTR, Vorstellung von Pidgen

Do, 5.6.08, 20 Uhr Aula Waldweg 26

Podiumsdiskussion

Vertreter aus Wissenschaft, Forschung und Bürgerrechtler im Gespräch über Privatsphäre in der Gegenwart

Di, 24.6.08, 20 Uhr VG 4.101

Sicher im WWW

Risiken minimieren: Cookies, Referrer, Scriptsprachen, Phishing, SSL

Di, 1.7.08, 20 Uhr SUB

Anonym im Netz

Spuren verhindern: TOR, Sozial Networking

Do, 3.7.08, 20 Uhr VG 4.101

Rechtliche Grundlagen Wer darf was mit meinen Daten?

Pressemitteilung der veranstaltenden Gruppen:
9.10.08 / "»Ich hab' doch nichts zu verbergen...« Veranstaltungsreihe zu PC-Sicherheit, Datenschutz und Überwachung Spätestens seit der spektakulären Massenverfassungsbeschwerde von über 34.000 Klägern ist das Thema Datenschutz in Deutschland wieder brandaktuell und sorgt für Diskussionen. Die Frage, wer alles auf welche Daten zugreifen kann, treibt immer mehr Menschen um. Gerade auch der Umgang mit den eigenen Daten, vor allem im Internet, kommt so auf die Prüfwaage. Dennoch herrscht oft noch Unsicherheit, wie denn ein sicherer Umgang mit dem Medium einfach bewerkstelligt werden kann. Zu diesem Thema organisieren die Göttinger Basisgruppe der Juristischen Fakultät, der Chaostreff Göttingen und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Göttingen eine Veranstaltungs- und Vortragsreihe mit Diskussions- und Fortbildungsveranstaltungen, die für das Thema sensibilisieren, aber auch weiterbilden sollen. Eröffnet wird die Reihe am Donnerstag, 15. Mai, um 20 Uhr im Seminarraum der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) mit einem Vortrag des »Freiheitsredners« Harald Kibbat zum Thema »Freiheit statt Angst!« und anschließender Diskussion. Fortgesetzt wird die Reihe dann mit Informationsveranstaltungen, die einen sicheren Umgang mit Daten erklären sollen. Technikexperten vom Chaostreff Göttingen stellen vor, wie der Umgang mit dem Rechner ganz generell, beim Internetsurfen, E-Mailen und im heimischen Funknetzwerk sicherer gestaltet werden kann. Die Veranstaltungen richten sich gerade auch an Einsteiger in das Thema. Der Eintritt ist bei allen Veranstaltungen kostenfrei."

 


Nur zu Ihrem Schutz ...

 

Datenflut eindämmen , Widerspruchsformular beim Rathaus

Die Weitergabe der Meldedaten lässt sich durch das Ausfüllen eines Widerspruchformulares blockieren.

Das Niedersächsische Meldegesetz regelt die Verfahrensweisen der Datenerhebung, -speicherung und -weitergabe u.a. folgender Daten: Tag der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Anschriften,Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand, (ob verheiratet, eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) , Vor- und Familiennamen usw.

Das Meldegesetz (§ 33 -36) erlaubt die Nutzung dieser Datensammlungen. Das heisst jede/r kann zur Meldebehörde gehen und sich die Adresse zu einem Namen besorgen.

An die Rundfunkanstalten z.B. dürfen massenhafte Auskünfte gegeben werden, angeblich nur, "soweit sie publizistische Tätigkeiten ausüben" in aller Regel benutzen sie diese Daten jedoch um festzustellen ob jemand umgezogen ist und um durch Datenabgleich festzustellen ob GEZ-Gebühren bezahlt werden.

Kostenfreies Widerspruchsrecht nutzen!

Es gibt aber die Möglichkeit Datenweitergaben zu sperren: "Ein automatisierter Abruf ist nicht zulässig, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde die Betroffenen bei der Anmeldung sowie spätestens einen Monat vor der öffentlichen Bekanntmachung nach Absatz 2 und im Folgenden erneut einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen." Soweit uns bekannt ist, ist die Einrichtung der Übermittlungssperre kostenfrei.

In einer Mitteilung des nds. Innenministerium heisst es : "Die betroffene Person hat in besonderen Fällen das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht gilt beispielsweise bei einer Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse und Rundfunk, sowie Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften oder bei Auskunftserteilung im Umfang einer einfachen Melderegisterauskunft an Adressbuchverlage, in einer Mitteilung der Stadt Göttingen werden auch genannt "die Übermittlung von Daten an öffentlich - rechtliche Religionsgemeinschaften (über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören), an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen, an Presse, Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften ( über Alters- und Ehejubiläen) , an Adressbuchverlage sowie an die Internetauskunft."

Formulare zum Widerspruch von der Homepage der Stadt Göttingen

Das Widerspruchsrecht kann durch eine Mitteilung an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten der Stadt im Neuen Rathaus wahrgenommen werden. Die entsprechenden Vordrucke ("Weitergabe persönlicher Daten") finden sich auch als .pdf-datei im Internet auf der Homepage der Stadt Göttingen. Für Familienangehörige muß vermutlich jeweils ein separates Formular ausgefüllt werden. Bei Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren muss sicherlich die Sorgerechtsperson unterschreiben.

Na denn! Runterladen ausfüllen, abschicken - fertig!

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Mahnwache gegen die geplanten Datenerfassungs-Gesetze unter dem
Motto "Freiheit statt Angst"

Plötzlicher Aufschwung der Kritik gegen Überwachung
7.11.07 / Jahrelang konnte man den schleichenden und manchmal galoppierenden Ausbau der Überwachungstechnologie im Telefon und Datennetz beobachten (Siehe z.B. auch die frühen Beschreibungen im Infodienst Computer&Medien) . Die Debatten über Datenschutz interessierten nach Volkszählungsboykott und Personalausweis-Computerisierung bald kaum noch jemand.
Nun aber mußte man sich verduzt die Augen reiben, als am 6.11.07 plötzlich auch bislang unpolitische Kids z.B. aus PC-Spielegemeinschaften auf die Straße gingen. Es gibt Protest gegen die dreiste gesetzliche Verschärfung der technisch gestützten Alltagsüberwachung.
Kann das sein, dass auf einmal so viele Leute einen Bewußtseinssprung gemacht haben? Anscheinend ja, denn über eine internetgestützte Kampagne wurde unter starker Beteiligung des Bielefelder FoeBud e.V. und des altbekannten Datenschutzkämpen mit Künstlernamen "padeluun" eine bundesweite Aktion vorbereitet. Ströbele hielt andernorts im Rahmen des Aktionstages eine Rede und sogar Ruth Leutheusser-Schnarrenberger vom "linksliberalen Flügel" der FDP trat bei der bundesweiten Aktion auf.

Demo gegen Überwachung durch die Webcam dokumentiert
Göttingen lag ganz gut im Vergleich zu den TeilnehmerInnenzahlen in anderen Städten. Um 17.30 Uhr hatten angeblich a. 250 Personen an der Protestaktion auf dem Göttinger Marktplatz teilgenommen. Auf den Internetbilder der "Überwachungskamera" qm Marktplatz konnte man die Gruppe im Dunkeln bei der Lichtenberg-Figur stehen sehen. Wer gute Augen hat kann noch mal auf dem archivierten >>Bild im Internet nachzählen. Auf jeden Fall waren mehr da als man erwarten konnte.
Die VeranstalterInnen in Göttingen betonten, dass "friedlich mit Kerzen, Grablichtern und Laternen" demonstriert worden sei und "Nach einer kurzen Ansprache wurden die Trailer "Planet unter Beobachtung" und "Stop 1984" gezeigt. Anschließend wurde 10 Minuten lang geschwiegen. "

links: passend zum Viideobild das Plakat der Aktion, Adler mit Kamera statt Kopf ...


Worum gehts?
Es geht darum, dass am 9.11. Gesetze im Bundestag verabschiedet werden sollen, die das legitimieren was wahrscheinlich eh schon praktisch gemacht wird. Allerdings soll es nun im großen Stil umgesetzt werden: Die Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungen im Internet, im E-Mail-Verkehr und bei der Internet-Telefonie. Ausserdem sollen alle Handydaten bezüglich der Kontakte über Telefon oder SMS zusammen mit den Standortdaten des Handys auf Vorrat erfasst und gespeichert werden. Zu all dem sollen die Provider der Kommunikationsdienstleistungen gesetzlich verpflichtet werden. (Das konnten sie bisher auch schon aber nur in absoluten Ausnahmefällen) . Darüberhinaus sollen Anonymisierungstechniken und Verschlüsselungen vermutlich verboten oder eingeschränkt werden. Also genug Anlass Unmut zu äußern.

>> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ (Infoseite der Kampagne)

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