Auskunftsrecht:
Welche Daten sind über mich gespeichert? 5.1.18 / Datenschutz ist in Zeiten von Facebook und Smartphones allerorten, Online-Einkäufen und Google eher eine Illusion. Das Bundesdatenschutzgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder haben kaum noch Bezug zur Realität. Die Möglichkeit, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen kann aufklärerisch wirken, wenn es gelingt eine Auskunft zu bekommen. Die GrüneJugend versucht dies mit einem Auskunftsverlangen beim BKA und bezieht sich dabei auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 19, Auskunft an den Betroffenen :
Die GrüneJugend teilte am 28.12.17 mit, dass sie und weitere Einzelpersonen "ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung wahrgenommen und Anfragen beim BKA gestellt" haben. Anlass dafür war das Bekanntwerden einer jahrelangen illegalen Überwachung von linken Aktivist*innen in Göttingen durch den Staatsschutz sowie vor allem die Geschehnisse rund um den G-20-Gipfel in Hamburg. Der Entzug von Akkreditierungen einiger Journalist*innen geschah aufgrund von Daten, die das BKA über die betreffenden Personen gespeichert hatte. Eigentlich hätte das BKA diese Daten aber gar nicht mehr haben dürfen. Zum Teil wurden die Journalist*innen als Straftäter*innen für angebliche Taten geführt, für die sie nie verurteilt wurden. Diese Enthüllungen lassen uns daran zweifeln, dass das BKA den Datenschutz wirklich ernst nimmt.
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Daten
aus psychosozialer Betreuung auf Toilette "zwischengelagert" Im wahrsten Sinne
des Wortes war dies für die Piratenpartei ein "gefundenes Fressen"
kurz vor der Landtagswahl. Zu einem ihrer Politikschwerpunkte, dem Datenschutz
paßte der Fund eines Papierstapels mit sensiblen Daten auf der Rathaustoilette.
Offenbar mangels Aktenvernichter waren über 2000 Blatt Papier mit hochsensiblen
persönlichen Daten auf einer Mitarbeitertoilette „zwischengelagert“ worden. Dort
fand sie nun ein Ratsherr der Piratenpartei.(...) Zu der fraglichen Toilette haben
sämtliche Rathausmitarbeiter Zutritt, vom Bürgermeister über die Fraktionsmitarbeiter
und Verwaltungsbeamten, bis hin zum Reinigungspersonal. Die Daten betreffen –
jeweils mit Namen und Adressen – hochpersönliche Vorgänge wie etwa ärztliche Stellungnahmen,
Betreuungsvereinbarungen, Kopien ausgestellter Sozialcards, Kostenerstattung psychosozialer
Betreuung, Namenslisten von Kindern in bestimmten Einrichtungen, persönliche Korrespondenz
oder Unterhaltszahlungen. Pressemitteilung Ratsfraktion der Piratenpartei
14.1.13 Die Stadtverwaltung bestätigte am gleichen Tag, dass zur Vernichtung bestimmte Einzelblätter mit teilweise personenbezogenen Daten in einem zwar nicht öffentlich aber für alle MitarbeiterInnen zugänglichen Toilettenraum des Neuen Rathauses zwischengelagert worden sind. "Darauf hatte die Ratsfraktion der Piratenpartei in einem offenen Brief an den städtischen Datenschutzbeauftragten aufmerksam gemacht. Die Fraktion hatte die Papiere vor dem 8. Januar „in Gewahrsam“ genommen und die Verwaltung darüber per E-Mail am 14. Januar 2013 informiert. Weitere Informationen zu den Unterlagen sind zurzeit nicht möglich, da die Geschäftsstelle der Piratenpartei-Fraktion bislang nicht erreichbar war und die Papiere auch nach wie vor nicht übergeben hat. Auch wenn es sich um einen Toilettenraum gehandelt habe, der nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie von Mitgliedern der Ratsfraktionen genutzt werden könne, sei die „Zwischenlagerung“ dort ein grober Fehler, der aus Unbedachtsamkeit begangen worden sei, (...) Unterlagen und Papiere der Verwaltung können nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen vernichtet werden. Dazu wird in regelmäßigen Abständen ein Spezialunternehmen eingesetzt. In manchen Organisationseinheiten werden deshalb frühzeitig in Frage kommende Unterlagen gesammelt und bis zum Schreddertermin „zwischengelagert“." Pressemitteilung Stadtverwaltung 14.1.13 |
Die Open-Data-Charta 2013 und die einstweilige Nicht-Verfolgung 2016 18.1.16 Personalausschuss ab 16.00 Uhr im Sitzungssaal 126 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses Beratungen über einem vom Rat überwiesenen Antrag der Piraten-Ratsfraktion zur "G8 - Open Data Charta"
Im Antrag der Piratenfraktion wird daran erinnert, dass die Bundesregierung
im Juni 2013 die „G8 - Open - Data - Charta“ unterzeichnet habe und im Februar
2015 ein Aktionsplan zur Umsetzung auf Bundesebene entworfen worden sei. Deshalb
solle die Verwaltung beauftragt werden, "die Umsetzung der G8-Open-Data-Charta
auch in Göttingen zu beginnen und im Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten,
Integration und Gleichstellung über die geplanten Schritte zu berichten." Damit steht der Antrag in Einklang mit den Vorstellungen der G8 und des BMI
Stadtverwaltung Göttingen verfolgt die Umsetzung nicht weiter Die Umsetzung der „G8-Open-Data-Charta“ in der Stadt Göttingen wird derzeit nicht weiter verfolgt. Sobald bundes- bzw. landeseinheitliche Standards vorliegen, wird die Verwaltung unaufgefordert den Antrag wieder aufnehmen und darüber berichten. (...) (Zit.Antwort der Verwaltung zum Personalausschuss) "Um die Nutzung von offenen Daten urheberrechtlich klar zu regeln und zu vereinheitlichen, hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Steuerungsprojektes "Förderung des OpenGovernment" des IT -Planungsrates die "Datenlizenz Deutschland" entwickelt. Sie wird bereits von vielen Datenbereitstellern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erfolgreich genutzt. In ihrer als Version 2.0 vorliegenden Ausgestaltung ist sie von der Open Knowledge Foundation als freie Lizenz anerkannt. Das Bundesministerium des Innern und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement empfehlen daher, die "Datenlizenz Deutschland 2.0" zu verwenden, um die Daten bereit zu stellen. Diese Datenlizenz könnte auch von der Stadt Göttingen verwandt werden. Es fehlt aber noch ein bundes- bzw. landesweites Standardformat für die Datenbereitstellung. Mit dem weiteren Ausbau der hausinternen Allgemeinen Schriftgutverwaltung (ASV) werden zukünftig vermehrt Daten in elektronischer Form zur Verfügung stehen. Insofern wird die Verwaltung erste technische Schritte unternehmen, hin zu mehr Offenheit der Daten. Die Verwaltung wird zukünftig die Anlage und Verarbeitung von Daten, auch vor dem Hintergrund einer neuen Veröffentlichungsform, so gestalten, dass der Schritt hin zu „Open Data“ leichter gegangen werden kann. Konzepte oder personelle Ressourcen stehen dafür aber nur begrenzt zur Verfügung.
Informationsfreiheitssatzung für Göttingen "Tut uns leid, darüber können wir keine Auskunft geben - Datenschutz!" So einfach wird das nicht mehr sein, wenn BürgerInnen auf der Grundlage einer Informationsfreiheitssatzung Akteneinsichten in kommunalen Fragen verlangen. Z.B. könnte man die Verträge in Sachen GVZ Siekanger mal verlangen oder Auskunft darüber verlangen welche Vereinbarungen zwischen Stadt und Sparkasse existieren usw. Es
muss aber auch verhindert werden, dass hohe Gebühren für die Akteneinsicht
verlangt werden. Das
Informationsfreiheitsgesetz
Die Anwendung auf Landesbehörden macht ein ländereigenes Informationsfreiheitsgesetz nötig. In den Bundesländern sind solche Gesetze bereits in Kraft getreten: Brandenburg (1998), Berlin (1999), Schleswig-Holstein (2000), Nordrhein-Westfalen (2002), Mecklenburg-Vorpommern (2006), Hamburg (2006), Bremen ( 2006), Saarland (2006), Thüringen (2007), Sachsen-Anhalt ( 2008) und Rheinland-Pfalz 2009). (lt. Wikipedia) Niedersachsen,
Baden Württemberg und Bayern : immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz Kommunen können auch gegen den Willen der Landesregierung Informationsfreiheitssatzungen erlassen. In Bayern haben sich schon viele Kommunen unabhängig eine Informationsfreiheitssatzung für den kommunalen Bereich gegeben. >>Liste der bayrischen Kommunen, die gegen den Widerstand der Landesregierung Informationsfreiheitssatzungen durchsetzten. Informationsfreiheitssatzung
für Göttingen - Die Grünen mit Piraten auf gemeinsamem Kurs In Niedersachsen soll nun Göttingen die erste Kommune werden, die sich eine Informationsfreiheitssatzung gibt. Der Göttinger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 9.9.2011 den Beschluss gefasst, eine solche Satzung zu entwickeln. "Beantragt hatten die GRÜNEN diese Informationsfreiheitssatzung bereits am 6.11.2009.(>>Antrag) Fast zwei Jahr lang hatte die Verwaltung dieses Anliegen für überflüssig erklärt und einen ersten Entwurf erst vorgelegt nachdem die GRÜNEN durch Vorlage eines eigenen Satzungsentwurfs in Vorleistung getreten waren." heisst es in einer Pressemitteilung der Grünen vom 19.8.11. Dazu der Fraktionsvorsitzende Becker: "Die radikale Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips betrachte ich neben der Haushaltskonsolidierung als wichtigstes Reformprojekt im Göttinger Rathaus", betont Becker. Deshalb steht dieser Antrag Informationsfreiheitssatzung für Göttingen nicht alleine, sondern gehört in eine Reihe ähnlicher Initiativen der GRÜNEN zur Förderung von Transparenz und Teilhabe, die u.a. die Einführung eines Bürgerhaushalts und eines öffentlich tagenden Hauptausschusses, die Durchführung von Bürgerbefragungen, die Einrichtung eines Internetportals für Bürgerrechte, die Absenkung des Wahlalters u.v.m. zum Ziel hatten." So soll z.B. auch auf der Homepage der Stadt deutlich und übersichtlich auf sämtliche Beteiligungs- und Auskunftsrechte geben, die BürgerInnen gegenüber Verwaltung und Ratsgremien haben aufmerksamt gemacht werden. (Antrag am 22.8.2011 im Gleichstellungs- und Personalausschuss).
Aufgrund
der §§ 6 und 40 Abs. 1 Ziff. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
i.d.F. vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 366) hat der Rat der Stadt
Göttingen in seiner Sitzung am 09.09. 2011 folgende Informationsfreiheitssatzung
beschlossen: ~~~~~~~~~~ |
Aufruf Göttinger DatenschützerInnen gegen ELENA "Beteiligen
Sie sich an der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA! Mit dieser Verfassungsbeschwerde
wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis” kippen. Wir wollen erreichen,
dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen
Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung
Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen! ... Die Deutsche Rentenversicherung propagiert ELENA 3.3.10 / Verdiensthöhe, Familienstand oder Krankheiten, Kranken-Befundberichte, Gutachten oder Röntgenbilder finden sich in den Akten der Rentenversicherung und sollen in elektronische Patientenakten umgewandelt werden. Die Rentenversicherung behauptet, es gäbe eine "schützende Signatur" für die Übertragung im Internet "sicher und rechtswirksam". (...) Selbst die Höhe des monatlichen Einkommens der Rentenversicherungs-Einzahler wird seit 2010 über das Internet weitergegeben –" die Angaben dazu verschickt der Arbeitgeber als Elektronischen Entgeltnachweis ELENA an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung. Hat der Beschäftigte zugestimmt, können seine dort gespeicherten Daten beispielsweise für ein beantragtes Arbeitslosengeld oder Elterngeld genutzt werden, und das, ohne neue papierne Belege abrufen zu müssen." "Rentenausweis mit Signatur" 1.3.10 / Inhaber eines Rentenausweises mit Signatur (gewünscht wird die Kombination mit dem Personalausweis) so wünscht sich die Rentenversicherung können per Internet die gespeicherten Daten in ihrem Rentenkonto einsehen, am Bildschirm einen Beratungstermin vereinbaren oder einen Antrag stellen Die Sicherheit soll mit der auf dem Ausweis gespeicherten digitalen Signatur gewährleistet sein. Hat sich der Nutzer mit Hilfe eines Lesegeräts damit ausgewiesen, bekommt er bei der Deutschen Rentenversicherung schnell und sicher Zugang zu seinem Rentenkonto. Die dort gespeicherten ermöglichen einen Überblick über alle im Rentenkonto gespeicherten Daten, mit denen in der Renteninformation die spätere Altersrente hochgerechnet wird – die Grundlage, etwa um eine zusätzliche private Altersvorsorge zu planen. Gibt es im Rentenkonto noch Lücken, kann online gleich auch ein Beratungstermin angefragt werden. Und wer auf seinem Personalausweis die qualifizierte Signatur gespeichert hat, kann mit dieser persönlichen Unterschrift auch seinen Antrag auf Rente oder eine Rehabilitation unterzeichnen. Die Deutsche Rentenversicherung zeigte diese Anwendungen im Public Sector Parc in Halle 9, Stand C38 der CeBit 2010. |
AK
Vorratsdatenspeicherung 9.3.2010 Der Arbeitskreis hat im Internet unter dem Motto "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0!" eine entsprechendeKampagnenseite mit Argumenten, Kontaktdaten und einer "Meinungsmaschine" zum Versand Offener Briefe eingerichtet.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/358/79/
Der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) |
Datenleck in Unicomputer - 26.000 Datensätze von Studierenden abrufbar 3.10.08
/(Nach
Hinweisen der Chaos-Mailingliste Göttingen wurden die grün markierten
Textteile eingefügt)
Wikileaks versteht sich als
ein globales Projekt zur Verteidigung von Informationsquellen und Pressefreiheit.
Wenn die Welt Dokumente braucht helfen wir dabei, die Wahrheit auf sicherem Wege
zu ermitteln. Wir verstehen uns als eine Hilfe für die Menschen in Ländern
, die unethische Verhalten ihrer Regierungen und Institutionen aufdecken wollen.
Wir zielen auf ein Maximum an politischer Wirkung.
Der Vorgang wurde am Mittwoch, 1. Oktober 2008 auf der Webseite http://netzpolitik.org aufgegriffen und nunmehr einer breiteren Zahl von Leuten bekannt. Unter der Überschrift "Datenleck mit 26000 Studenten Datensätzen bei der Uni Göttingen?" wird dort über eine Anfrage an die Uni-Pressestelle und eine Antwort darauf berichtet. Demnach wurde die Universität erst durch jenen Artikel auf das bereits seit einem halben jahr bestehende Problem aufmerksam. (??) Die Uni gab zu, dass Name, Vorname und Email-Adresse abfragbar waren, bestritt aber, dass Paßwörter abfragbar gewesen wären. Bislang seien die Studierenden noch NICHT über die Sache informiert worden. Angeblich sei am 2. Oktober 2008 um 1.30 das Sicherheitsloch durch die Serveradministration geschlossen worden. Aktuellste letzte Meldung auf der Seite ist "Seit Freitag Morgen kann nur noch jeder, der in Goettingen im Goenet angebunden ist (Also alles was Uni ist und ne menge Studenten und DSL-Anschluesse), nachwievor den LDAP anfragen. Das restliche Netz ist schon mal ausgesperrt." 4.10.08 / Update - Paßwortänderung sinnvoll Dipl Kaufmann Marcus Remmers, Leiter der Uni-Datenverarbeitung der Hochschule, (Verwaltungsbereich) behauptete angeblich, dass die Passwörter zu keiner Zeit zugänglich gewesen seien, sie seien verschlüssel. Nach weiteren Recherchen muß gesagt werden, diese Aussage entspricht nach unserem Kenntnisstand nicht den Tatsachen. Die Paßwörter waren bis ca. Juni 2008 im Klartext im Prüfungssystem FlexNow gespeichert, dies ist im Nachhinein betrachtet der eigentliche Skandal. Allerdings waren "nur" Mitarbeiter/innen des Prüfungsamtes in der Lage die Paßwörter der Studierenden zu sehen. Bei FlexNow handelt es sich darüberhinaus um ein System, das getrennt ist von jenem Verzeichnisserver, aus dem die Namensliste abrufbar war. Inzwischen werden die Paßwörter auch im FlexNow nur noch verschlüsselt gespeichert. Dennoch ist es empfehlenswert, wenn die Studierenden ihr Paßwort jetzt verändern nachdem die Paßwörter für andere (hoffentlich nur PrüfungsamtmitarbeiterInnen) zugänglich waren. 8.10.08/ Mitteilung der Uni an die Studierenden - arrogant und unbelehrbar Statt
dankbar zu sein für die Aufdeckung der Sicherheitslücken schwingt sich
die Unileitung zu dem arroganten Satz auf : "Wir appellieren in diesem Zusammenhang
an alle Beteiligten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu befolgen und den
Missbrauch der studentischen Datensysteme zu unterlassen. Andernfalls muss sich
die Universität Göttingen rechtliche Schritte vorbehalten. Für Rückfragen stehen
wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung." |
Google scannt die Straßen und Häuser - 2018 jetzt auch zu Fuß Zeitgleiche Aktion von Grünen im Rat und CDU im Landkreis gegen Google Pressemitteilung
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Stadtrat 6.3.3010 "Wir
werden versuchen der Bilddatenkrake Google Street View in Göttingen die Augen
zu verbinden." Mit diesen Worten kündigt die kulturpolitische Sprecherin
der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Dagmar Sakowsky einen gegen die
Aktivitäten des Google-Konzerns gerichteten Antrag im Kulturausschuss der
Stadt an. Rechtsinformationen und ein Widerspruchsformular auf der Homepage der
Stadt sollen es betroffenen Göttinger BürgerInnen zukünftig so
leicht wie möglich machen, gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer
Grundstücke und Wohnungen durch Google Street View Rechtsmittel einzulegen.
"So lange der Gesetzgeber offensichtlich nicht Willens ist, das systematische
Ausspähen der Privatssphäre durch den Google-Konzern zu unterbinden,
sollten wir unseren Bürgern die informationelle Selbstverteidigung so leicht
wie möglich machen." Pressemitteilung
Landkreis Göttingen,
8.3.2010, Schermann:
Privatsphäre unantastbar – Warnung vor Einfallstor in Überwachungsstaat.
Der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen seines Privathauses
durch den Internetdienst Google Street View mit Sitz in Hamburg hat jetzt Landrat
Reinhard Schermann schriftlich widersprochen. Gleichzeitig empfahl der Landrat
den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls ihr Veto gegen die Google Bilddaten
einzulegen (vgl.: Musterschreiben in der Anlage). Darauf hat Schermann jetzt in
einer schriftlichen Pressemitteilung hingewiesen. Musterschreiben an Google
Google Streetview in Göttingen 6.4.09
/ Zuerst war uns das "Guckel-Mobil" von Google in der Goetheallee aufgefallen,
das Fahrzeug von Google mit Hamburger Nummernschild und markantem Kameraaufbau.
Unser Mißfallen äußerten wir mit nach unten gerichtetem Daumen
als der Wagen an uns vorbeifuhr. Vielen Mitpassanten an der Fußgängerampel
blieb unser Verhalten wohl unverständlich.
Göttingen Google-Straßenbilder-freie Zone? Nach
der Initiative von CDU-Fraktionen in Schleswig-Holstein stellen in Göttingen
auch die Grünen einen Antrag auf Verhinderung von Rundum-Straßen-Fotos
im System von Google. Die Reaktion von google in Schleswig Holstein war: Vorerst
keine Rundum-Straßen-Bilder für ganz Schleswig-Holstein. Nebenbei
ist natürlich hier auch die inhaltliche Zusammenarbeit von Grünen und
CDU interessant. 2.10.08 /Pressemitteiung Ratsfraktion Grüne "Die kulturpolitische Sprecherin der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Dagmar Sakowsky, fordert die Stadtverwaltung auf, Google das systematische Fotografieren von Straßen, Häusern und Grundstücken im Stadtgebiet zu untersagen. "Die Straßenverkehrsordnung gibt uns die Möglichkeit, die kommerzielle Bildersammelwut an Göttingens Stadtgrenze zu stoppen. Von dieser Möglichkeit sollten wir konsequent Gebrauch machen." Anlass für diesen Appell sind Bestrebungen des Google-Konzerns, sein Milliardengeschäft mit dem Internetangebot Google street view auch auf Deutschland auszuweiten. Zu diesem Zweck fahren im Auftrag des Unternehmens seit einiger Zeit Autos mit aufmontierten Kameras durch deutsche Städte und Gemeinden, um dreidimensionale Bilder ganzer Straßenzüge für das Internet zu erstellen - ohne jedes Einverständnis der Grundstücksbesitzer. Auch die Menschen, die mehr oder weniger zufällig ins Bild geraten, werden nicht gefragt. Stehen die Bilder erst im Netz, ist ein Missbrauch, z.B. durch Arbeitgeber, Banken und Versicherungen, jeder Zeit möglich, erläutert Sakowsky. "Ein Mausklick und Ihr Bankberater weiß, ob Ihr Lifestyle kreditwürdig ist." Einige Gemeinden in Schleswig-Holstein haben von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, das langsame Befahren von Straßen zu kommerziellen Zwecken als genehmigungspflichtige Sondernutzung zu untersagen. "Wir würden uns freuen, wenn sich Göttingen in dieser Angelegenheit an den Gemeinden Ratzeburg und Molfsee ein Beispiel nimmt", so Sakowsky. Immerhin hat der Widerstand dieser Gemeinden mittlerweile dazu geführt, dass Google bis zum Jahresende auf alle weiteren Aufnahmen in Schleswig Holstein verzichtet. "Wir haben schon aus datenschutzrechtlichen Gründen ein großes Interesse daran, dass Göttingen auf den Seiten von google street view ein weißer Fleck bleibt!", betont Sakowsky. "Wer sich ein Bild von Göttingens Straßen machen möchte, dem empfehle ich einen Stadtbummel oder eine Rundfahrt mit dem Fahrrad. Es muss nicht alles im Internet stehen, nur weil sich damit Geld verdienen lässt." Luftaufnahmen macht die Stadt selbst 8.4.09 / Der Fachdienst Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation der Stadt Göttingen lässt das Stadtgebiet wieder erneut befliegen. Mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug wird die gesamte Stadtfläche systematisch überflogen und dabei mit einer besonderen Kamera senkrecht fotografiert. Aus den dabei gewonnenen Luftbildaufnahmen werden anschließend hochauflösende sogenannte Orthophotos – darunter versteht man kartendeckungsgleiche Bilder - erzeugt. Die Orthophotos dienen zur Unterstützung der Bearbeitung der digital vorliegenden Stadtkartenwerke im graphischen Informationssystem und in diesem Rahmen insbesondere auch bei zahlreichen Planungsvorhaben sowie Aufgaben der Umwelt-, Forst-, und Grünflächenverwaltung. Für die Befliegung ist gutes Wetter erforderlich. Auf jeden Fall soll vor Beginn der Vegetationsperiode geflogen werden. Den letzten Frühjahrsbildflug gab es vor vier Jahren. Mit der Verfügbarkeit der Bilder wird ab August 2009 gerechnet. Dann werden auch wieder Abzüge der Fotos an interessierte Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden können.
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Veranstaltungsreihe
zum Datenschutz 15.5. - 3.7.08
irgendwie ähnlich , sogar farblich ! - Bild links: Ankündigungsplakat-Ausschnitt, "Gläserner Mensch" , Bild rechts: Eröffnungsvortrag im "Glashaus" (Seminarraum der Unibibliothek) am 15.5. Kameras sind zwar kein Thema, aber sind trotzdem dabei -
Vortrag PC-Sicherheit Der Vortrag von Georg Schoebel (Chaostreff Göttingen) User-freundlich und hat sämtliche Folien ins Netz gestellt. Dabei sind die entsprechenden Möglichkeiten zum Download von Programmen gleich mit verlinkt. Dieser Vortrag war wirklich für jede/n verständlich und wichtig. Zum Einstieg wurde mit dem Hinweis auf die prozentuale Häufigkeit eines Festplatten-Crashs eindringlich auf die Notwendigkeit einer Sicherung der Anwendungsdaten hingewiesen. Der Umgang mit Firewall, Updates, Festplattenverschlüsselung etc. wie er dort geschildert wurde, könnte die Voraussetzungen zum Pflichtprogramm für PC-Nutzer/innen erfüllen. Vortrag Grundlagen - Prinzipien der Verschlüsselung 26.5.08
/ Mit einem kurzweiligen, amüsanten Vortrag von Krischan Jodies (Chaostreff
Göttingen) wurde am 22.5.08 den ca. 60 BesucherInnen die Grundlagen der
Verschlüsselung im Datenverkehr erklärt. Zentral dabei war die Verdeutlichung
der Trennung von asymetrischen Verschlüsselungsverfahren. Dabei wird von
einer Kryptographie-Software ein Schlüsselpaar erzeugt: 1) ein Schlüssel
der bekannt gemacht werden darf und mit dem Nachrichten verschlüsselt werden
können, die an denjenigen verschickt werden sollen von dem man diesen öffentlichen
Schlüssel bekommen hat, 2) ein privater Schlüssel mit dem der Empfänger
derart verschlüsselter Nachrichten diese wieder entschlüsseln kann. Ich hab doch nix zu verbergen 7.5.08 / da wird gegen Überwachung geklagt und dann munter ohne Schutz gebloggt und ge-emailt was das Zeug hält. Myspace und StudiVZ z.B. werden wahre Fundgruben persönlicher Daten. Mancheine/r hat nicht einmal seinen Browser auf Sicherheit eingestellt und denkt, niemand könne seine Emails lesen ausser dem Adressaten. Der AK Vorratsdatenspeicherung, der Chaostreff Göttingen und die Basisgruppe Jura führen vom 15.5. bis 3.7.08 die Veranstaltungsreihe "Ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen" durch . Sowohl technisch fundiert als auch juristisch und politisch wird das Problem zunehmender Durchleuchtungsmöglichkeiten der Privatsphäre thematisiert. da die Kritik am gläsernen Menschen meist spontan mit dem Satz "Ich hab doch nichts zu verbergen" beantwortet wird, wurde der Satz zum Titel der Veranstaltung gemacht. Die Zielgruppe der Veranstaltungsreihe sind Computerbenutzer/innen, die daran interessiert sind, zwecks Wahrung ihrer Privatsphäre die wichtigesten Sicherheitstechniken kennenzulernen. Technische Hintergruende werden so weit wie noetig, aber so wenig wie moeglich Thema sein. Die Begriffe, die im Programm als Thema erwähnt werden sollen nicht abschrecken. Grob gesagt geht es um die Wahrung der Privatsphäre durch Sicherung von PC und Kommunikation übers Netz. Es gibt bei diesem Thema so vieles, was niemand wissen will, aber alle wissen sollten: public key Kryptografie, IP Netze, Verschlüsseln und signieren, technische Details zu E-Mails (GnuPG, Thunderbird/Enigmail), Folgen, wenn das Leben im Netz stattfindet - OTR 4. PC PC Hygiene - Festplattenverschluesselung, Was meine Suchmaschine über mich weiss, Spuren im Netz : Cookies - Referrer - myspace - StudiVZ, Bedrohungen gegen den Browser (Scriptsprachen, Phishing) , Anonymes Bewegen im Internet Tor Anonymes mp3 Download Wegwerf E-Mails - Aus diesem Fundus den BesucherInnen der Veranstaltungen etwas näher zu bringen wäre ein Erfolg der Veranstaltungsreihe. Programm
Pressemitteilung
der veranstaltenden Gruppen:
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Datenflut
eindämmen , Widerspruchsformular beim Rathaus Die
Weitergabe der Meldedaten lässt sich durch das Ausfüllen eines Widerspruchformulares
blockieren. Das Niedersächsische Meldegesetz regelt die Verfahrensweisen der Datenerhebung, -speicherung und -weitergabe u.a. folgender Daten: Tag der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Anschriften,Tag des Ein- und Auszugs, Familienstand, (ob verheiratet, eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) , Vor- und Familiennamen usw. Das Meldegesetz (§ 33 -36) erlaubt die Nutzung dieser Datensammlungen. Das heisst jede/r kann zur Meldebehörde gehen und sich die Adresse zu einem Namen besorgen. An die Rundfunkanstalten z.B. dürfen massenhafte Auskünfte gegeben werden, angeblich nur, "soweit sie publizistische Tätigkeiten ausüben" in aller Regel benutzen sie diese Daten jedoch um festzustellen ob jemand umgezogen ist und um durch Datenabgleich festzustellen ob GEZ-Gebühren bezahlt werden. Kostenfreies Widerspruchsrecht nutzen! Es gibt aber die Möglichkeit Datenweitergaben zu sperren: "Ein automatisierter Abruf ist nicht zulässig, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde die Betroffenen bei der Anmeldung sowie spätestens einen Monat vor der öffentlichen Bekanntmachung nach Absatz 2 und im Folgenden erneut einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen." Soweit uns bekannt ist, ist die Einrichtung der Übermittlungssperre kostenfrei. In einer Mitteilung des nds. Innenministerium heisst es : "Die betroffene Person hat in besonderen Fällen das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht gilt beispielsweise bei einer Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse und Rundfunk, sowie Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften oder bei Auskunftserteilung im Umfang einer einfachen Melderegisterauskunft an Adressbuchverlage, in einer Mitteilung der Stadt Göttingen werden auch genannt "die Übermittlung von Daten an öffentlich - rechtliche Religionsgemeinschaften (über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören), an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen, an Presse, Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften ( über Alters- und Ehejubiläen) , an Adressbuchverlage sowie an die Internetauskunft." Formulare zum Widerspruch von der Homepage der Stadt Göttingen Das Widerspruchsrecht kann durch eine Mitteilung an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten der Stadt im Neuen Rathaus wahrgenommen werden. Die entsprechenden Vordrucke ("Weitergabe persönlicher Daten") finden sich auch als .pdf-datei im Internet auf der Homepage der Stadt Göttingen. Für Familienangehörige muß vermutlich jeweils ein separates Formular ausgefüllt werden. Bei Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren muss sicherlich die Sorgerechtsperson unterschreiben. Na
denn! Runterladen ausfüllen, abschicken - fertig! |
Mahnwache
gegen die geplanten Datenerfassungs-Gesetze unter dem Plötzlicher
Aufschwung der Kritik gegen Überwachung
>> http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ (Infoseite der Kampagne) |