Gesundheitskarte / Krankheitskarte CDU & SPD lehnen Gesundheitskarte für Flüchtlinge* ab 2022 Initiative "Stoppt die E-Card" 2014 Gesundheitskarte,
Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung (Feb 2015) |
CDU
& SPD lehnen Gesundheitskarte für Flüchtlinge* ab Januar 2022 Ungefähr zur gleichen Zeit (2014) beantragten die Grünen im Rat eine "Krankenversichertenkarte nach dem Bremer Modell für Göttingen" . Dies stand aber nur scheinbar im Widerspruch zum Datenschutzgedanken der Initiative. Es war vor allem darauf gerichtet, dass wie in Bremen und Hamburg den Asylbewerber*innen der Besuch einer Arztpraxis erleichtert werden sollte. In Göttingen verlangt die Stadt nämlich immer noch, dass Asylbewerber*innen jedesmal extra einen Antrag auf einen Krankenschein stellen. Im Januar 2022 beschreibt die GöLinke noch einmal das Problem: "Wir alle wissen, wie zermürbend solch ein bürokratischer Aufwand ist. Auch die fehlenden Sprachkenntnisse scheinen für mich ein großes Problem darzustellen. Mit sozialer Integration hat das wenig zu tun, und es kann oftmals davon ausgegangen werden, dass aufgrund dieser Hindernisse auf ein Konzil beim Arzt verzichtet wird. Außerdem erscheint es mir auch sehr erniedrigend, mit so einem Schreiben beim Arzt aufzutauchen. Vergleichbar wäre beispielsweise der Einkauf mit Lebensmittelkarten. Obendrein setzt es die Mitmenschen noch stärker in eine Außenseiter-Position", erklärt Göttinger Linke Ratsfrau Marcinkiewicz" (pm GöLinke 19.1.22) 2016 hatte es einen erneuten Anlauf gegeben, mit einem Ratsantrag so eine Karte einzuführen. Der wurde in den Sozialausschuss zur weiteren Behandlung bzw zur Stadtverwaltung zur Prüfung überwiesen und blieb dort liegen. Die Verwaltung hat 6 Jahre gebraucht, um diesen Vorschlag zu prüfen! Jetzt, im Januar 2022 teilte die Verwaltung im Sozialausschuss mit, die Einführung würde 90.000 € kosten und da der Krankenschein aus Papier die gleiche Funktion erfülle sei die Einführung der Karte abzulehnen. Bei den weiter aufgeführten Schwierigkeiten hatte man es nicht für nötig gefunden, sich Rat in Bremen oder Hamburg zu holen, wo das ja anscheinend einführt wurde. Mit knapper Mehrheit folgte der Ausschuss der Ablehnung durch die Verwaltung. Linke und Grüne haben zusammen 4 Stimmen gegenüber CDU und SPD mit 5 Stimmen. (es gibt noch 7 weitere Mitglieder aber die sind nur beratend anwesend) Eins ist dabei klar: die Ablehnung erfolgte NICHT wegen Bedenken bezüglich des Datenschutzes! Da inzwischen die Chipkarte der Krankenkassen massenhaft verbreitet ist, inkl. Passfoto lässt sich damit auch kaum noch jemand aufregen. Dennoch sollte beachtet werden, dass es problematisch ist, wenn medizinische Daten demnächst in einer digitalen Krankenakte zusammengefasst werden. Dazu die Artikel weiter unten. Medinetz Göttingen kritisiert die Verweigerung der Gesundheitskarte 30.1.22
Grundinformationen über die "Elektronischen Gesundheitskarte" Die "Elektronische Gesundheitskarte" ist bereits gesetzlich beschlossen. Sie ist eine Karte mit einem Prozessor, der 64 Kbyte oder mehr hat. Diese Karte enthält ein Passfoto, medizinische Daten, ermöglicht Verschlüsselung und ist signaturfähig. Sie soll die bisherige Chipkarte der Krankenkassen ablösen, die als schlichteSpeicherkarte nur 256 Byte speichert und zur Identifizierung dient. Durch die Elektronische Gesundheitskarte erfolgt der Einstieg in ein vernetztes System das 80 Mio. Versicherte, 123 000 niedergelassene Ärzte, 65 000 Zahnärzte, 2 200 Krankenhäuser, 21 000 Apotheken, Weitere Leistungserbringer in Heil und Pflegeberufen sowie gesetzliche und private Krankenkassen umfasst. Krankenkassen, Krankenhäuser, Arztpraxen und Patienten-PC sollen "durch die Telematik-Infrastruktur" über das Internet miteinander vernetzt werden. Gespeicherte Daten Schrittweise sollen mehr Daten auf der Karte gespeichert werden und schließlich soll die Karte ein Mittel zum Erschließen einer elektronischen Patientenakte innerhalb einer vernetzten "Telematik-Struktur" werden. Begonnen wird mit einem "Notfalldatensatz". Er enthält ärztliche Diagnosen, Arzneimitteleinnahmen, Unverträglichkeiten, Kontaktdaten zu Verwandten und Freunden, Erklärung zur postmortalen Organ- und Gewebespende, Hinweis auf Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort Desweiteren wird das elektronische Rezept eingeführt. Der Arzt trägt die Daten auf der Karte ein, der Apotheker kann die Rezeptdaten auf der Karte lesen, löschen und die Arzneimitteldokumentation auf der Karte ergänzen indem er die gekauften Arzneimittel einträgt. Die Arzneimitteldokumentation erfasst und speichert, welche Medikamente verordnet wurden. Damit werden für die Krankenkassen Doppelverordnungen sichtbar. Gespeichert werden "Präparatenamen, Darreichungsformen, Wirkstoffstärken und Dosierungen" Ausserdem sollen dort auch die nichtverschreibungspflichtigen Medikamente eingetragen werden. Weitere medizinische Daten ergeben sich mit der Speicherung der gesundheitliche Vorgeschichte und aktueller medizinische Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen Impfungen sowie Behandlungsberichten in elektronischer Form für eine einrichtungsübergreifende, fallbezogene (elektronischer Arztbrief), Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte). So wird die Gesundheitskarte ein Mittel zur "kontrollierten Ablage" und Erschliessung der persönlichen Gesundheitsdaten in den verteilten Stellen des Gesundheitssystems. "Die vernetzte Zusammenarbeit im deutschen Gesundheitssystem wird damit insgesamt gefördert und erleichtert werden." Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten "Unnötige" Untersuchungen, Mehrfachuntersuchungen sollen verhindert werden um die "Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen". Zugriff auf die Daten Zugriffe auf die Daten sind durch einen "Heilberufsausweis" kombiniert mit der Eingabe einer PIN durch den Patienten möglich. Zugriffsbereichtigung erhalten Ärzte,Zahnärzte, Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten, Personen, die als berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind und der Zugriff unter Aufsicht erfolgt, sonstige Erbringer ärztlich verordneter Leistungen, Psychotherapeuten, Rettungsdienst (Quelle - Gesetzestext) Notfalldaten dürften wohl auch ohne PIN abfragbar sein, denn wie soll ein bewußtloser Patient seine PIN eingeben? Angeblich soll der Patient den Zugriff Ärztespezifisch beschränken können: also der Zahnarzt kann dann nicht auf die Orthopädiedaten zugreifen. Wie dies erfolgen soll ist unklar. Sitzt dann der Patient zusammen mit dem Arzt am Bildschirm und gibt nur für den Zugriff auf bestimmte Bereiche, die ihm der Arzt als gewünscht angibt seine PIN ein? Die Zugriffe werden protokolliert, die letzten 50 werden gespeichert: es ist also auch bekann zu welchem Zeitpunkt der Arzt besucht wurde und wann ein Medikament abgeholt wurde oder eine Therapiemaßnahme durchgeführt wurde. Augenwischerei: Zugriff durch Patienten auf ihre eigenen Daten, da heisst es zwar "Die Versicherten können alle über sie gespeicherten Daten einsehen und Ausdrucke hiervon erhalten." Der Patient ist damit allerdings abhängig vom Arzt, der ihm zeigen soll, was auf der Karte eingetragen wurde. Das Lesen ist nur mit dem "elektronischen Heilberufsausweis" des Arztes oder anderer Stelle und der Eingabe der PIN des Versicherten (durch diesen selbst - ohne dass der Arzt darauf Einblick hat?) möglich. da der Versicherte keinen solchen Ausweis besitzt kann er auch nicht selbständig die Daten in Ruhe überprüfen. Hier wäre zumindest notwendig, dass der Patient durch Eingabe eines Zugriffscodes seine eigenen Daten auch selbständig überprüfen kann. Dies würde allerdings wiederum der Nötigung einen Weg öffnen, sich bereitzuerklären, anderen Stellen unter Preisgabe dieser Identifikationsnummer Zugriff auf Gesundheitsdaten zu gewähren. Außerdem ist das Gesetz so zu verstehen, dass der Patient nicht auf alle Daten Einblick nehmen kann und wenn man die Verteilung der Daten in der "telematischen Infrastruktur" bedenkt, dann ist klar, dass angesichts der Komplexität nicht nur Patienten sondern auch Datenschützer jeglichen Überblick verlieren. |
Gesundheitskarte, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung
In Göttingen hat sich im Herbst 2014 eine Initiative von Menschen gebildet, die die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ablehnen. Diese Initiative informiert über die Möglichkeiten Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können ohne zum willfährigen Datenlieferanten mit der neuen elektronischen Krankheitskarte zu werden. Die Einführung der eGK ist der erste Schritt zur Umsetzung einer teuren, überflüssigen und datenschutzgefährdenden Horrorvision im Gesundheitswesen. Die Politik will diesen ersten Schritt zurzeit gegen den Wunsch vieler Versicherter und gegen die ablehnenden Stellungnahmen von ärztlichen Standesorganisationen durchsetzen. Indem die alten Versichertenkarten ab dem 1.1.2015 für ungültig erklärt werden und das Bundessozialgericht einen Anspruch auf eine herkömmliche Plastikkarte zum Nachweis des Krankenversicherungsschutzes verneint hat, sollen die Patientinnen und Patienten zum Benutzen der eGK gezwungen werden. Das muss so aber nicht sein! Auch nach dem 1.1.2015 können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch ohne eGK zum Arzt oder zur Ärztin gehen. Der Anspruch auf die Leistungen der Krankenkassen gelten auch für Menschen, die keine eGK haben, weil sie z.B. kein Lichtbild eingereicht haben. Die Krankenversicherungen müssen in solchen Fällen Ersatzbescheinigungen (sog. "papiergebundener Anspruchsnachweis") ausstellen, die für die Ärztinnen und Ärzte als Versicherungsnachweis ausreichend sind, so dass sie wiederum ihre Leistungen mit der Krankenversicherung abrechnen können. Dies gilt auch für Versicherte, die bereits die eGK haben. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite www.stoppt-die-e-card.de. Wir fordern alle Versicherten auf, die eGK zu boykottieren und damit ein Zeichen gegen die zunehmende Bürokratisierung und für den Schutz unserer Gesundheitsdaten zu setzen. Wir fordern alle Ärztinnen und Ärzte auf, Menschen ohne eGK die gleiche medizinische Hilfe zukommen zu lassen wie anderen Patientinnen und Patienten auch. Wir fordern alle Krankenversicherungen auf, ihren Mitgliedern unbürokratisch Versicherungsnachweise auszustellen und ohne Schikanen alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Alle Menschen, die sich gegen die eGK und für ein umfangreiches Recht auf informationelle Selbstbestimmung engagieren wollen, also auch die Versicherten, die bereits im Besitz einer eGK sind und die sich aber zunehmend Gedanken über die Sicherheit ihrer Gesundheitsdaten machen, sind zum nächsten Treffen eingeladen: Dienstag, 17.2. |
Zwang
zur Krankheitsdaten-Bereitstellungs-Karte ab 1.1.2015 - Chancen für einen
Boykott? 23.9.14 / Auch in den Zeiten der freiwilligen Bereitstellung persönlicher Daten in "Lebensdatenerfassungssystemen" google, facebook, von Unternehmen und Behörden gibt es noch Menschen, die sich gegen die völlige Kapitulation des Datenschutzes wehren. Gegen die "elektronische Gesundheitskarte" die eher "Krankheitsdaten-Bereitstellungskarte" heissen müßte, regt sich Protest. Da ab 1.1.2015 nur noch diese neue Karte gültig sein wird, entsteht ein Zwang zur Einwilligung, dem sich einige Menschen aber nicht ohne weiteres beugen möchten. Mit ihrer kritischen Haltung stehen sie nicht alleine. Selbst der Beauftragter für den Datenschutz des Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands rief schon 2009 auf einer Tagung in Göttingen tatsächlich aus: "Diese Karte ist des Teufels!". Allerdings ist die Welt mit so vielen anderen Katastrophen beschäftigt, dass eine Wiederauflage einer Art "Volkszählungsboykott" sehr unwahrscheinlich ist und die Folgen von Datenmißbrauchskatastrophen erst Jahre später die Gemüter erhitzt. Dennoch: Information jetzt ist wichtig. Unter dem Titel "Die elektronische Gesundheitskarte Fluch oder Segen?" fand eine Einladung zum Informations-und Austauschtreffen am 18.9.14 im ver.di-Bildungswerk statt. Eine Gruppe boykottierender Versicherter wollte zum Gedankenaustausch anregen und richtete sich dabei sowohl an Versicherte, ÄrztInnen, NotfallmedizinerInnen, PsychotherapeutInnen und ApothekerInnen. Im
Einladungsflyer heisst es: Kritische
Organisationen: Unkritische Propaganda
Am Freitag, den 6.2.2009 fand in der Paulinerkirche, Papendiek 14, von 13 bis 19 Uhr eine Veranstaltung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte statt. Eigentlich schien es kaum Sinn zu machen, grundsätzliche Fragen bei dieser Veranstaltung zu äußern. Zu hermetisch abgeschlossen fuhren die Referate gemeinsam im Zug "elektronische Gesundheitskarte" wobei es nicht mehr um dass"Ob" sondern nur noch um das "Wie" ging; bis am Schluß der Veranstaltung mit Dr. Enno Gienke, noch ein vehementer Kritiker der Ärzteschaft ans Mikro ging und ein paar Minuten zur Verteufelung des ganzen Projektes zugestanden bekam.
Dr. Enno Gierke wetterte drauf los und rief wortwörtlich "diese Karte ist des Teufels". Er sieht in der Gesundheitskarte einen Angriff auf die Grundrechte von Patienten und Ärzten. In einem Text auf der Homepage seiner Organisation heisst es: "Krankenkassen bringen eigenwillig ihre Karten heraus. Völlig unverständlich ist das Vorgehen der Betreibergesellschaft gematik. Sie duldet entgegen eines Bundestagsbeschlusses nur ein Modell, eben das vom BMG vorgelegte sehr teure und langsame, bereits veraltete und umständliche. Das benötigt einen Server, eine Art Speicher, der als riesige Gefahr für die Datensicherheit angesehen wird. Der Zugriff von Krankenkassen und Staat mag anfänglich eingeschränkt werden. Was aber passiert mit den unheimlich großen Datensammlungen in 5 oder 10 Jahren unter anderen finanziellen oder politischen Bedingungen, nach rasant wachsenden Erkenntnissen der Genforschung zu Erbanlagen? Datenschützer warnen: "Gespeichert bleibt gespeichert." (Quelle:Homepage der Organisation der niedergelassenen Ärzte http://www.aekn.de ) Allerdings blieb seine Kritik einfach im Raum stehen, die Karawane zog einfach weiter. Zur Diskussion kam es eh nicht - wie immer bei hermetischen Veranstaltungen fehlte dann plötzlich die Zeit. Immerhin hatten Göttinger UnterstützerInnen von Datenschutzinitiative Stoppt die e-card Infomaterial ausgelegt. Keine
Rezeptausgabe in der Nachtapotheke bei Stromausfall?
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