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Die redaktionelle Aktualisierung und Neu-Berichterstattung von goest wurde nach 20 Jahren 2019 stark reduziert.
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Elektronische Patientenakte ePA
(2015 hieß es noch elektronische Gesundheitskarte)

15.1.2025 Einführung der elektronischen Patientenakte widersprechen

Initiative "Stoppt die E-Card" 2014

Gesundheitskarte, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung (Feb 2015)
Krankheitsdaten-Bereitstellungs-Karte - Boykott? (9/14)
Grundinformationen über die "E-Card"
Podiumsdiskussion 2009

CDU & SPD lehnen Gesundheitskarte für Flüchtlinge* ab 2022

> Überblickseite Datenschutz

 

15.1.2025 Einführung der Elektronischen Patientenakte widersprechen

.... denn es gibt das wunderbare Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das ein Ergebn is der Volkszählungsboykottbewegung war: das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das als Grundrecht festgeschrieben wurde. Nach der Entscheidung bemerkte der damalige BVerfG-Präsident Benda, man werde erst später merken welch überragende Bedeutung dieses Gesetz noch erlangen werde.

Wer nicht aktiv wird und widerspricht, der bekommt die Elektronische Patienteinakte einfach aufgedrückt. Man rechnet mit der Trägheit der Masse. Wer meint die Versprechungen der Transparenz und Zugangsbeschränkungen würden Wirklichkeit werden, sollte einmal sein schon bestehendes Recht auf Einsicht in die Patientenakte nach § 630 BGB versuchen. Dann wird er/*sie mit den Hürden der Praxis konfrontiert.

§ 630 g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

In der Praxis werden die Ärzte, Apotheken und Kassen Zugang zu den Daten aus allen anderen Datenquellen verlangen, dann ist es nix mehr mit "selektivem Zugang" erlauben. Und ganz zu schweigen von den Unsicherheiten digital gespeicherter Daten in Computernetzen.

 

Bereits seit 2015

Initiative "Stoppt die e-Card"
Wir dokumentieren den Text eines Flyers der Initiative

Veranstaltung zur elektronischen Gesundheitskarte (eCard)

Mittwoch, dem 8.7.2015., 19 Uhr , Saal in der Geschäftsstelle ver.di , Groner-Tor-Straße 32. Einleitende Vorträge eines Arztes und eines IT-Spezialist anschliessend Diskussion.

Die gläserne Patientin
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch die elektronische Gesundheitskarte und das geplante E-Health-Gesetz

Seit 2006 versuchen Regierung, Krankenkassen und Gesundheitsindustrie, die Elektronische Gesundheitskarte (e-Card) verpflichtend einzuführen. Bis heute ist die vollständige Umsetzung des milliardenschweren e-Card-Projekts immer wieder an technischen und datenschutzrechtlichen Problemen und am Widerstand von PatientInnen, ÄrztInnen und JuristInnen gescheitert: Es gibt noch mehr als 1 Million gesetzlich Versicherte ohne e-Card.
Die privaten Krankenkassen sind aus dem Projekt 2010 ausgestiegen, was nicht heißt, dass privat Versicherte nicht auch bald die e-Card vorgeschrieben bekommen.
Im Folgenden werden einige Aspekte der e-Card-Einführung und des geplanten E-Health-Gesetzes (des "Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen") kritisch gewürdigt.

Längst widerlegte Versprechen

Die Befürworter der e-Card - d.h. die, die sich einen Profit von ihr versprechen - wiederholen gebetsmühlenartig diese Versprechen:

"Durch das Foto wird ein Missbrauch der Karte durch Dritte verhindert." Dies ist schon auf den ersten Blick falsch:
Die eingesandten Fotos werden von den Krankenkassen nicht überprüft.
ÄrztInnen haben keine Befugnis, die Identität von PatientInnen zu überprüfen, indem sie etwa einen Personalausweis verlangen.
"In Notfällen kann die e-Card Leben retten." Auch dies ist falsch:
NotärztInnen und SanitäterInnen haben im Notfall-Einsatz keine Zeit, die e-Card zu suchen und zu lesen. Sie werden weiterhin die PatientInnen sofort behandeln.
Der Notfalldatensatz ist nur in Deutschland nutzbar.
Persönliche Daten können sich verändern, Fehler sind nicht auszuschließen. Eine gespeicherte Fehlinformation - wie z.B. eine falsche Blutgruppe - kann tödlich sein.
"Die Karte wird vernetzen. Dadurch werden Krankheitsrisiken erkannt, die Krankenkassen können Milliarden sparen."
Eine Nebenwirkung der e-Card wird sein, dass das Einholen einer unabhängigen Zweitmeinung nicht mehr möglich sein wird.
Auch eine digitale Patientenakte muss gepflegt werden. Zeit, die ÄrztInnen an anderer Stelle fehlen wird.
"Die Daten sind sicher." Es gibt keine Datensicherheit, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Der kürzlich erfolgte Hackerangriff auf die Server des Bundestags spricht dieser Behauptung Hohn.
In den USA sind einer Krankenkasse sämtliche Daten "gehackt" worden, trotz vermeintlich bester Sicherheitsmaßnahmen.
Geheimdiensten ist es gelungen, den Generalschlüssel von SIM-Karten abzugreifen und damit alle Handy-Telefonate weltweit zu identifizieren und mitzulesen.
Missbrauch hochsensibler Daten
Gesundheitsdaten sind die persönlichsten und sensibelsten Daten überhaupt: Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, Vergewaltigung, psychische Krankheiten, Geschlechtskrankheiten, AIDS - und Laborwerte, die für die Spende von Organen von Belang sind (siehe Göttinger Organspendeskandal).

Widerlegung der Behauptung: "Die Daten sind sicher." (Fortsetzung)

Die Daten werden lebenslang gespeichert und können nie mehr gelöscht werden! Auch Fehlinformationen sind nicht mehr zu entfernen.
Millionen Menschen arbeiten im Gesundheitsbereich – sie alle können unsere Krankengeschichten lesen. Und nicht nur sie, sondern auch die Betreiber der e-Card und vermutlich bald auch die Pharmaindustrie, Versicherungen und Behörden.
Bis vor wenigen Jahren wurden die Gesundheitsdaten sogar vor den gesetzlichen Krankenkassen geschützt, da die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die zwischen ÄrztInnen und Kassen zwischengeschaltet sind, keine Daten weitergeben durften. Inzwischen ist der Datenschutz an dieser Stelle aufgeweicht worden, was z.B. dazu führte, dass eine Krankenkasse Daten sammelte und anschließend teure und kranke Versicherte hinausdrängte. Auch andere Kassen werden immer wieder für Verstöße gegen den Datenschutz vom Bundesversicherungsamt angeprangert.
Gesundheitsdaten sind schon heute eine begehrte Ware der Industrie. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt zum Beispiel gegen MitarbeiterInnen eines großen Pharmakonzerns. Der Verdacht: Illegaler Datenankauf bei ÄrztInnen.
Mit der e-Card und erst recht mit dem geplanten E-Health-Gesetz wäre es mit dem verbliebenen Datenschutz endgültig vorbei.
Mit der Vorlage des neuen E-Health-Gesetzesentwurfs durch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wurde nämlich inzwischen öffentlich, dass die Bundesregierung plant, der Privatwirtschaft Zugang zu PatientInnendaten zu ermöglichen. Künftig könnten private Firmen wie z.B. Apple ganz legal PatientInnendaten nutzen, um damit Profite zu machen.
Dabei gehen der Biotechnologie-Industrie Gröhes Absichten noch nicht weit genug: Industrie-VertreterInnen ließen Mitte April vor der Eröffnung der Medizin-IT-Messe conhIT in Berlin die Katze aus dem Sack, indem sie von Gröhe "Anpassungen des Entwurfs zum E-Health-Gesetz" forderten.
Gleichzeitig soll mit dem geplanten Gesetz der Zugriff auf medizinische Daten auch ohne die Anwesenheit der PatientInnen und ohne ihre Einwilligung möglich sein. Damit ginge die Kontrolle der PatientInnen über ihre Krankheitsdaten völlig verloren, was dem anfänglichen Konzept der e-Card widerspricht, und es ist zu befürchten, dass das Bekanntwerden von Krankengeschichten zur Diskriminierung vieler PatientInnen führen wird.

"Die e-Card ist der Schlüssel für die digitale Speicherung aller Patientendaten außerhalb der jetzigen Speicherorte in Kliniken und Praxen. Es geht darum, die Verfügung über alle Daten hier faktisch in die Hände von Krankenkassen und Gesundheitsindustrie zu legen." Ausführende Organe sind private Providerfirmen - niemand kann diese Daten auf Dauer schützen. "Die ärztliche Schweigepflicht wäre dann Geschichte."

Kontakt : ecard_boykott_goettingen@lists.riseup.net

 

Gesundheitskarte, Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung

Veranstaltung Dienstag, 17.2.2015 um 19:30 Uhr
in der Langen Geismarstr. 72/74

In Göttingen hat sich im Herbst 2014 eine Initiative von Menschen gebildet, die die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ablehnen. Diese Initiative informiert über die Möglichkeiten Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können ohne zum willfährigen Datenlieferanten mit der neuen elektronischen Krankheitskarte zu werden.

Die Einführung der eGK ist der erste Schritt zur Umsetzung einer teuren, überflüssigen und datenschutzgefährdenden Horrorvision im Gesundheitswesen. Die Politik will diesen ersten Schritt zurzeit gegen den Wunsch vieler Versicherter und gegen die ablehnenden Stellungnahmen von ärztlichen Standesorganisationen durchsetzen.

Indem die alten Versichertenkarten ab dem 1.1.2015 für ungültig erklärt werden und das Bundessozialgericht einen Anspruch auf eine herkömmliche Plastikkarte zum Nachweis des Krankenversicherungsschutzes verneint hat, sollen die Patientinnen und Patienten zum Benutzen der eGK gezwungen werden. Das muss so aber nicht sein! Auch nach dem 1.1.2015 können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch ohne eGK zum Arzt oder zur Ärztin gehen. Der Anspruch auf die Leistungen der Krankenkassen gelten auch für Menschen, die keine eGK haben, weil sie z.B. kein Lichtbild eingereicht haben. Die Krankenversicherungen müssen in solchen Fällen Ersatzbescheinigungen (sog. "papiergebundener Anspruchsnachweis") ausstellen, die für die Ärztinnen und Ärzte als Versicherungsnachweis ausreichend sind, so dass sie wiederum ihre Leistungen mit der Krankenversicherung abrechnen können. Dies gilt auch für Versicherte, die bereits die eGK haben. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite www.stoppt-die-e-card.de.

Wir fordern alle Versicherten auf, die eGK zu boykottieren und damit ein Zeichen gegen die zunehmende Bürokratisierung und für den Schutz unserer Gesundheitsdaten zu setzen. Wir fordern alle Ärztinnen und Ärzte auf, Menschen ohne eGK die gleiche medizinische Hilfe zukommen zu lassen wie anderen Patientinnen und Patienten auch. Wir fordern alle Krankenversicherungen auf, ihren Mitgliedern unbürokratisch Versicherungsnachweise auszustellen und ohne Schikanen alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Alle Menschen, die sich gegen die eGK und für ein umfangreiches Recht auf informationelle Selbstbestimmung engagieren wollen, also auch die Versicherten, die bereits im Besitz einer eGK sind und die sich aber zunehmend Gedanken über die Sicherheit ihrer Gesundheitsdaten machen, sind zum nächsten Treffen eingeladen: Dienstag, 17.2.

 

Zwang zur Krankheitsdaten-Bereitstellungs-Karte ab 1.1.2015 - Chancen für einen Boykott?

23.9.14 / Auch in den Zeiten der freiwilligen Bereitstellung persönlicher Daten in "Lebensdatenerfassungssystemen" google, facebook, von Unternehmen und Behörden gibt es noch Menschen, die sich gegen die völlige Kapitulation des Datenschutzes wehren. Gegen die "elektronische Gesundheitskarte" die eher "Krankheitsdaten-Bereitstellungskarte" heissen müßte, regt sich Protest. Da ab 1.1.2015 nur noch diese neue Karte gültig sein wird, entsteht ein Zwang zur Einwilligung, dem sich einige Menschen aber nicht ohne weiteres beugen möchten. Mit ihrer kritischen Haltung stehen sie nicht alleine. Selbst der Beauftragter für den Datenschutz des Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands rief schon 2009 auf einer Tagung in Göttingen tatsächlich aus: "Diese Karte ist des Teufels!". Allerdings ist die Welt mit so vielen anderen Katastrophen beschäftigt, dass eine Wiederauflage einer Art "Volkszählungsboykott" sehr unwahrscheinlich ist und die Folgen von Datenmißbrauchskatastrophen erst Jahre später die Gemüter erhitzt. Dennoch: Information jetzt ist wichtig.

Unter dem Titel "Die elektronische Gesundheitskarte Fluch oder Segen?" fand eine Einladung zum Informations-und Austauschtreffen am 18.9.14 im ver.di-Bildungswerk statt. Eine Gruppe boykottierender Versicherter wollte zum Gedankenaustausch anregen und richtete sich dabei sowohl an Versicherte, ÄrztInnen, NotfallmedizinerInnen, PsychotherapeutInnen und ApothekerInnen.

Im Einladungsflyer heisst es:
" Seit dem 1.1.2013 gilt in allen Arztpraxen bundesweit die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Mithilfe dieser Karte sollen sämtliche PatientInnendaten über Diagnosen, Behandlungen, Medikationen etc. im virtuellen Raum gespeichert werden. Datensicherheit kann es bei diesem Mammutprojekt nicht geben. So steht zu befürchten, dass nicht nur - wie behauptet - medizinisches Fachpersonal und Apotheken Zugriff auf die Daten haben werden. Neben den Herstellern und Betreibern dieses Kartensystems und deren Dienstleistern werden früher oder später auch Pharmaunternehmen, Versicherungen und viele andere auf die Daten zugreifen können. Die Versicherten selbst hingegen sollen keinen Einblick in die über sie gespeicherten Daten erhalten. Weitere Nachteile der eGK sind z.B. die klammheimliche Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht die Abschaffung des Rechts auf infoormationelle Selbstbestimmung die Unmöglichkeit der Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung und einer unvoreingenommenen Behandlung. Zudem kann niemand heute schon sagen, welche weiteren Funktionen die Karte morgen haben wird. Was können wir tun? Seit Einführung der eGk regt sich Widerstand. Viele Versicherte haben die Einsendung eines Fotos und damit ihre Mitwirkung an der Erstellung derKarte verweigert. Die Krankenkassen und die ÄrztInnen gehen mit diesem Widerstand sehr unterschiedlich um. Was passiert, wenn ab dem 1.1.2015 nur noch die neue eGK gültig sein wird? Welche Möglichkeiten haben wir, die neue Karte zu boykottieren?" Und hinzugefügt wurde: "Auch diejenigen, die schon eine eGK haben, können sich dem Boykott anschließen."

Kritische Organisationen:
Chaos-Computer-Club schreibt z.B.: "Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt wird zeitgleich mit der Gesundheitskarte jedem Bürger eine eindeutige Nummer (Patienten-ID) zugewiesen. Damit kann jeder Mensch und seine Krankengeschichte auch nach Jahren noch zurückverfolgt werden. Die Stammdaten aller Versicherten werden zentral und unverschlüsselt gespeichert sowie zur Authentifizierung genutzt." (Quelle)
Kölner Komitteee für Grundrechte und Demokratie ,
Initiative "Stoppt die e-card"

Unkritische Propaganda
Bundesministeriums für Gesundheit:

 

Podiumsdiskussion 2009

Am Freitag, den 6.2.2009 fand in der Paulinerkirche, Papendiek 14, von 13 bis 19 Uhr eine Veranstaltung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte statt.

Eigentlich schien es kaum Sinn zu machen, grundsätzliche Fragen bei dieser Veranstaltung zu äußern. Zu hermetisch abgeschlossen fuhren die Referate gemeinsam im Zug "elektronische Gesundheitskarte" wobei es nicht mehr um dass"Ob" sondern nur noch um das "Wie" ging; bis am Schluß der Veranstaltung mit Dr. Enno Gienke, noch ein vehementer Kritiker der Ärzteschaft ans Mikro ging und ein paar Minuten zur Verteufelung des ganzen Projektes zugestanden bekam.

Dr. Enno Giencke ist Sprecher und Beauftragter für den Datenschutz des NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, der die Interessen der niedergelassenen und ambulant tätigen "Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete gegenüber Regierung, Parlament, der inner- und außerärztlichen Öffentlichkeit, der ärztlichen Selbstverwaltung und sonstigen am Gesundheitswesen Beteiligten auf Bundes- und Landesebene vertritt."

Dr. Enno Gierke wetterte drauf los und rief wortwörtlich "diese Karte ist des Teufels". Er sieht in der Gesundheitskarte einen Angriff auf die Grundrechte von Patienten und Ärzten.

In einem Text auf der Homepage seiner Organisation heisst es: "Krankenkassen bringen eigenwillig ihre Karten heraus. Völlig unverständlich ist das Vorgehen der Betreibergesellschaft gematik. Sie duldet entgegen eines Bundestagsbeschlusses nur ein Modell, eben das vom BMG vorgelegte sehr teure und langsame, bereits veraltete und umständliche. Das benötigt einen Server, eine Art Speicher, der als riesige Gefahr für die Datensicherheit angesehen wird. Der Zugriff von Krankenkassen und Staat mag anfänglich eingeschränkt werden. Was aber passiert mit den unheimlich großen Datensammlungen in 5 oder 10 Jahren unter anderen finanziellen oder politischen Bedingungen, nach rasant wachsenden Erkenntnissen der Genforschung zu Erbanlagen? Datenschützer warnen: "Gespeichert bleibt gespeichert." (Quelle:Homepage der Organisation der niedergelassenen Ärzte http://www.aekn.de ) Allerdings blieb seine Kritik einfach im Raum stehen, die Karawane zog einfach weiter. Zur Diskussion kam es eh nicht - wie immer bei hermetischen Veranstaltungen fehlte dann plötzlich die Zeit. Immerhin hatten Göttinger UnterstützerInnen von Datenschutzinitiative Stoppt die e-card Infomaterial ausgelegt.

Keine Rezeptausgabe in der Nachtapotheke bei Stromausfall?
Anlässlich eines Stromausfalls in der Göttinger Region im Februar 2009 darf auch gefragt werden, wie allein Rezepte im Notfall des Nachts zB von Apotheken behandelt werden sollen, wenn sie nur noch per Gesundheitskarte abrufbar sind, wegen Stromausfall aber alle Geräte stillstehen. Auf dieses Problem machte uns ein Apotheker bei der Gesundheitsmesse aufmerksam.

Es nahmen auf dem Podium teil: Moderation: Prof. Dr. Gerald Spindler, Zentrum für Medizinrecht der Universität Göttingen:

Oberregierungsrätin Jana Holland,
ist quasi für die Einführung der Karte im Regierungsamt tätig.

Bundesministerium für Gesundheit, Seit 2002 im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Referat "Allgemeines Gesundheitsrecht, Patientenrechte, elektronische Gesundheitskarte" tätig, seit 2003 in der Projektgruppe Telematik-Gesundheitskarte des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Zitat: "Die Gesundheitskarte wird das entscheidende informationstechnische Bindeglied in unserem Gesundheitssystem. Sie wird der Schlüssel sein, der alle Betei- ligten – ca. 80 Mio. Versicherte, 21.000 Apotheken, 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte und rd. 340 Kran- kenkassen informationstechnisch verbindet"
>> Aufsatz zur "Implementierung der Gersundheitskarte"

Prof. Dr. Gunnar Duttge (Jurist Strafrechtler), Zentrum für Medizinrecht Uni Göttingen (Ethikkommission, Themen wie Patientenverfügung.

- Prof. Dr. Heinrich Hanika, Wirtschaftshochschule Ludwigshafen: Europarechtliche Determinanten und Entwicklungen zu "eHealth"
- RA Prof. Dr. Christian Dierks, Dierks + Bohle, Rechtsanwälte, Berlin:Rechtliche Rahmenbedingungen und Zweifelsfragen wird von Roche in einem Videobeitrag zu Rate gezogen, wenn sich Ärzte von den Krankenkassen bei der Verschreibung von Arzneimitteln eingeschränkt fühlen. (>> Video auf der Webseite von Roche)
Prof. Dr. Otto Rienhoff, Abteilung Medizinische Informatik. (Arzt, Med. Informatiker) "Fachlichen Koordinator" des Projektbeirates "bIT4health - bessere IT für bessere Gesundheit" (http://www.dimdi.de/de/ehealth/karte/index.htm) des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales.
Dr. Franz-Joseph Bartmann, Auswirkungen auf das Arzt-Patientenverhältnis - Bartmann ist seit 1988 Mitglied der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein wo die Pilottests zur Gesundheitskarte durchgeführt wurden und ist seit 2007 Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer (BÄK) In Schleswig Holstein.

Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel: war von Anfang an an den Regelungen zur Gesundheitskarte in Schleswig Holstein beteiligt .

Er war uns bislang immer als kritischer Datenschützer bekannt, es ist schwer begreiflich, wieso er die Pläne zum Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte gut findet - weil er daran mitgearbeitet hat? Und werden diese Pläne überhaupt umgesetzt?