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Abschiebungen

2017 AK Asyl: Aufruf zu Aktionen am Tag X
2017 Demonstration gegen Abschiebungen
2015 Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan!
2015 Abschiebungen aus Göttingen in "sichere Herkunftsländer"
2015 Broschüre zu Abschiebeblockaden

2014 Demo gegen Büren / Aufruf Arbeitskreis Asyl und Aktion Protestzelt /
2013 Veranstaltung: Abschiebehaft in Deutschland & der Widerstand dagegen
2007 Veranstaltung: Abschiebehaft in Deutschland & der Widerstand dagegen
2003 Neue FlüchtlingspoIitik
2003 Krieg bedeutet Vertreibung und Flucht

2005
Der Fall Zarah Kameli - Proteste verhindern die Abschiebung

> Abschiebeversuch im Neuen Weg (Weststadt)
> Berichte aus der Zeit vom 8.1.2010 bis 10.11.2012

> Asyl, Beratungszentrum BAZ
> Abschiebung Jetmir
> Abschiebungen von Roma

> Leitseite Bleiberecht

>Polizeiliche, juristische Repression gegen Abschiebe-Gegner_innen

Aktuelle Informationen unter >> www.abschiebemaschinerie-stoppen.de

20.12.18 Abschiebung kurz vor Herzoperation

Der Arbeitskreis Asyl hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus der wir einen Teil dokumentieren. Im ersten Abschnitt des Textes wird ausgeführt, dass die Polizei am 14.12.18 Herrn C. nachts um 3 Uhr die Wohnungstür von Herrn C.s Schwester aufgebrochen habe. Herr C. habe keine Sachen aus seiner eigenen Wohnung mehr holen dürfen und sei sofort unter Zwang nach Sarajevo geschafft ("abgeschoben") worden.

"Ausländerbehörde Göttingen schiebt schwer kranken Mann kurz vor Herzoperation ab".

"(...) Herr C. ist schwer krank. Am 20.12.2018 sollte er wegen einer Herzoperation stationär ins Weender Krankenhaus aufgenommen werden. Neben Herzproblemen hat er unter anderem Operationen an der Galle hinter sich und war außerdem in der jüngeren Vergangenheit mehrfach im Asklepiosklinikum in stationärer Behandlung. Er hat eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen und allein in der letzten Zeit zwei mal versucht, sich umzubringen. Herr C. hat den Jugoslawienkrieg überlebt, war in den Jahren 1992-94 in Kriegsgefangenschaft, wo er misshandelt und gefoltert wurde. Seitdem kann er nicht mehr richtig schlafen - er schreit und schlägt um sich, berichtet über Albträume, in denen er das im Krieg Erlebte wieder und wieder durchmacht. Dadurch hat er Angst, alleine zu schlafen, weswegen er auch bis jetzt häufig bei seiner Schwester und ihrer Familie übernachtete. Herr C. war und ist nachweislich reiseunfähig. Im Falle einer Abschiebung würden ihm massive körperliche und psychische Schäden drohen, wie ärztlich attestiert wurde. Darüberhinaus hatte er eine gesetzliche Betreuung, weil er aufgrund seiner Erkrankung Unterstützung im Alltag benötigte. All das wussten die Göttinger Behörden - jeder ärztliche Brief, jeder Termin wurde ihnen vorgelegt. Sie verlängerten zuletzt sogar seine Duldung und bestätigten die Finanzierung seiner ärztlichen Behandlungen für das kommende Quartal. Und trotzdem haben sie dafür gesorgt, dass Herr C. abgeschoben wurde. Sie beorderten sogar einen Arzt für die Abschiebung hinzu, der dafür sorgen soll, dass er während der Abschiebung nicht zusammenbricht. Dieses Vorgehen ist nicht nur grob fahrlässig, es ist schlichtweg menschenverachtend.

Der psychische und körperliche Zustand von Herrn C. ist äußerst labil. Seine Schwester ist zutiefst besorgt, dass er die nächsten Wochen nicht überlebt.

Allein der nächtliche Angriff der Polizei kann für ihn eine schwere Retraumatisierung bedeutet haben. Herr C. kommt noch am selben Tag um 14:30 Uhr in Sarajevo an. Am Flughafen wird ihm ein Beruhigungsmedikament verabreicht, dann wird er sich selbst überlassen. Er ist inzwischen in Derventa, einer Stadt in der serbischen Republik Bosniens. Von dort ist er 4 Jahre zuvor nach Deutschland geflohen, seiner Schwester folgend, die schon seit über 10 Jahren in Deutschland lebt. In Bosnien gibt es keine Familie und keine Bekannten mehr.

Nun schläft Herr C in Derventa auf der Straße. Er hat kein Geld und keine Krankenversicherung. Dadurch ist ihm keinerlei medizinische Versorgung möglich, seine geplante und notwendige Herzoperation kann nicht durchgeführt werden.

Frau C. hat einen Anwalt eingeschaltet. Sie wird rechtlich gegen die Abschiebung vorgehen. Sie wird weiterhin vor Gericht dafür kämpfen, dass ihr Bruder zurück nach Deutschland kommen kann. Leider wird hier kein Ausnahmefall beschrieben. Die skrupellose Abschiebung von Herrn C. reiht sich in das Kontinuum menschenverachtender Praktiken der Göttinger Ausländerbehörde."

 

18.12.18 Behörde plant Abschiebung einer mißhandelten Frau

Nach einer Pressemitteilung der Rechtsanwältin Silke Schäfer vom 18.12.18 stelt sich die Situation folgendermaßen dar:
Die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen möchte vor Weihnachten einer mit dem Tode bedrohten und traumatisierten Angehörigen einer religiösen Minderheit abschieben, die sich nach Zwangsverheiratung durch ihre Familie der erlittenen häuslichen Gewalt entzogen und in Deutschland nachhaltig integriert hat. Frau M. war zwangsverheiratet worden und unmittelbar nach der Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland häuslicher Gewalt ausgesetzt gewesen, der sie sich mutig durch den Schutz von Frauenhäusern entzogen hat. Der schwer traumatisierten Frau ist es bislang nicht gelungen, ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern bzw. einen asylrechtlichen Schutz zu erlangen.
Umstände, die dringend für den weiteren Verbleib von Frau M. in Deutschland sprechen
-- Misshandlung durch den inzwischen geschiedenen Ehemann,
-- die Todesdrohung durch die Familie aufgrund der Trennung,
-- die daraus folgende behandlungsbedürftige schwere Traumatisierung,
-- Angehörige einer in ihrem Heimatland verfolgten religiösen Minderheit
-- Ausbildungsstelle gefunden
Dennoch wird von der Ausländerbehörde mit großer Härte die Abschiebung von Frau M. vorbereitet. Zunächst erhielt Frau M. nur alle drei Tage eine Duldung, um sie zur Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren zum Zwecke der Abschiebung zu drängen, dann wurde ihr die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für die Aufnahme der Ausbildung verweigert, schließlich wird die Erteilung einer Duldung über Weihnachten hinaus verweigert. Frau M. muss also ab 22.12.2018 unmittelbar vor Weihnachten mit ihrer Abschiebung rechnen. Ein Eilantrag, der dies verhindern soll, ist beim Verwaltungsgericht Göttingen anhängig.

Kommentar goest: (19.12./20.12)

Wenn ich die Argumentation und die Stellungnahme der Anwältin vergleiche, dann habe ich den Eindruck, hier wird eine schwer traumatisierte Frau in der ständigen Ungewissheit gelassen, wann sie denn abgeschoben wird. Da der Pressesprecher behauptet, dass bis zum jahresende nicht abgeschoben werde - wieso wird dann nun eine Duldung nur bis zum 21.12.18 ausgesprochen, und das auch nur nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes? Wird der Pressesprecher noch richtig von der Fachabteilung informiert?

Stellungnahme Dominik Kimyon Pressesprecher Stadt Göttingen 19.12.18 Hierzu entgegnet die Anwältin Silke Schäfer auf Nachfrage am 19.12.18
Zur Frage ob und wann eine Abschiebung geplant ist
"Anders als behauptet betreibt die Stadt Göttingen keineswegs eine Abschiebung vor Weihnachten, weder für die betroffene Person noch für andere Menschen. Ein Termin für die Abschiebung der betroffenen Person steht zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht fest. Dies wurde der Rechtsanwaltskanzlei am 17. Dezember 2018 auf deren telefonische Anfrage auch mitgeteilt. Ebenso wurde mitgeteilt, dass eine Abschiebung bis zum Jahreswechsel nicht mehr erfolgen wird. Denn wie auch in den vergangenen Jahren hat das Niedersächsische Innenministerium den sog. „Weihnachtsfrieden“ verhängt, der Abschiebungen in der bevorstehenden Weihnachtszeit (20. Dezember bis 28. Dezember 2018) untersagt. Insofern erstaunt die in der Presseinformation zum Ausdruck gebrachte Unkenntnis dieser Regelung. Aktuell ist die betroffene Person im Besitz einer Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Diese Bescheinigung gilt noch bis zum 21. Dezember 2018. Denkbar ist zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Duldung gerichtlich auf Antrag der betroffenen Person verlängert wird oder dass sie von der Stadt Göttingen ein Papier erhält, welches ihr den erlaubten Aufenthalt bis zur Abschiebung bescheinigt. Das sind schöne Schutzbehauptungen der Ausländerbehörde. Wie wäre es mit einem: "wir erteilen der Frau eine bis 31.01.2019 gültige Duldung"? Die bis 21.12.2018 für eine Woche ausgestellte Duldung, die bislang trotz Ankündigung nicht bei mir eingegangen ist, wurde nur aufgrund des ersten gerichtlichen Eilbeschlusses überhaupt erteilt. Wenn eine Abschiebung wie vom Pressesprecher dargelegt nicht akut vorgesehen ist, müsste die Mandantin eine weitere Duldungsverlängerung - und zwar auch ohne gerichtliche Eilanträge - erhalten. Und zwar nicht mit "denkbar ist..." und der Verweigerung eines Termins noch in diesem Jahr, sondern mit Duldungsanspruch und tatsächlicher Aushändigung der Duldung. (....). Es stimmt nicht, dass gegenüber der Unterzeichnerin mitgeteilt wurde, dass nicht abgeschoben werde vor Weihnachten, vielmehr wurde in diesem Jahr ein Termin für die Duldungserteilung abgelehnt.
Belege für Traumatisierung, häusliche Gewalt, Misshandlung
Weiterhin behauptet die Rechtsanwältin der Kanzlei, die betroffene Person sei Opfer häuslicher Gewalt geworden und schwer traumatisiert. Hierbei handelt es sich nach Überzeugung der zuvor zuständigen Ausländerbehörde der Stadt Kassel ausschließlich um Behauptungen. Es wurden bis zum heutigen Tag weder gegenüber der Stadt Göttingen noch in den anhängigen Gerichtsverfahren entsprechende Nachweise, zum Beispiel in Form von ärztlichen Gutachten oder Stellungnahmen eingereicht, die als Belege dienen könnten. Dem Gericht und mithin auch dem Rechtsamt der Stadt Göttingen liegen aktenkundliche Nachweise bezüglich der Misshandlungen und der schweren Traumatisierung der Mandantin, die sich in stationärer psychiatrischer Behandlung befindet, vor.
Reisepass

Bis heute kommt die betroffene Person ihrer gesetzlichen Passpflicht nicht nach und zeigt keine entsprechenden Bemühungen. Der Antrag auf Ausstellung eines Passersatzpapiers musste in Amtshilfe ausgefüllt werden. Inzwischen gibt es eine Zusage des Herkunftslandes (Pakistan) zur Ausstellung des beantragten Reisedokumentes.

Aufgrund dieses Umstandes kommen derzeit weder die Erlaubnis einer Beschäftigung noch die Erteilung einer Ausbildungsduldung in Betracht.

Die Mandantin ist mit Reisepass und Visum eingereist, eine Kopie des Reisepasses aus der Ausländerakte zur Beantragung eines neuen Reisepasses wurde der Mandantin nicht ausgehändigt. Im Übrigen darf sie sich während des anhängigen Asylverfahrens nicht zur Botschaft ihres Heimatlandes begeben.
Die Stadt Göttingen hat hierbei keinerlei Ermessensspielraum, es handelt sich um einen gesetzlichen Ausschlussgrund. Eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, ist aktuell nicht möglich. Aus diesem Grund ist die Stadt Göttingen verpflichtet, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgesprochene Abschiebungsandrohung umzusetzen." Nachtrag 20.12.18
jetzt liegt die Duldung für die traumatisierte Frau vor, die allerdings nur bis 21.12.2018 gilt und zusätzlich mit der auflösenden Bedingung "Die Duldung erlischt am Tage der Abschiebung" versehen ist und mit einem Schreiben begleitet ist, dass mit der Duldungserteilung "dem Urteil im Verfahren 1 B 583/18 entsprochen" wird, sprich, die Duldung nur für eine Woche erteilt wird aufgrund des ersten Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts Göttingen.

 

13.12.18 Dezernentin Broistedt in der Härtefallkommission

Am 13.12.18 teilte die katholische Pressestelle Göttingen mit, dass neben Caritasrat Heiner J. Willen auch Stadträtin Petra Broistedt für die kommenden drei Jahre in die Härtefallkommission berufen wurde. Es ist "die letzte Möglichkeit für einen Ausländer oder eine ausländische Familie ist, ein Aufenthaltsrecht in unserem Land zu bekommen."


Härtefallkommision www.hfk.niedersachsen.de

"Die Härtefallkommission prüft als unabhängiges Gremium seit 2006, ob ausreisepflichtigen Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gewährt werden soll. „Die Härtefallkommission ist für mich ein Herzstück der humanitären Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“, sagte Pistorius. Die Härtefallkommission besteht – neben der Vorsitzenden – aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und jeweils bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die alle im Ehrenamt tätig sind. Folgende Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen der niedersächsischen Gesellschaft schlagen Mitglieder vor: der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag, die Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, das Katholische Büro Niedersachsen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege. Dazu kommt eine Ärztin oder ein Arzt mit psychotherapeutischer Erfahrung in Absprache mit dem Niedersächsischen Sozialministerium. Für die verbleibenden zwei Plätze beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils eine Person aus dem kommunalen Bereich sowie aus der Flüchtlingssozialarbeit. Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe kann mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kommission teilnehmen." (Text katholische Pressestelle Göttingen)

 

2.12.18 Abschiebeversuch in der Unterkunft "Europaallee"

Der Arbeitskreis Asyl berichtet von einem überfallartigen Abschiebeversuch in der Flüchtlingsunterkunft "Europaallee". In der Nacht von Sonntag 2.12.18 gegen Mitternacht kamen mehrere Polizeiautos in die Sammelunterkunft Europaallee. Die Polizist*innen verschafften sich mit einem Schlüssel Zugang zur Wohnung und anschließend auch zum Zimmer einer jungen Geflüchteten. ....weiterlesen

23.10.18 Abschiebeversuch mit überfallartiger Verhaftung

Am Donnerstag den 25.10.18, versammelten sich ab 7.30 Uhr rund 50 Aktivist*innen vor dem Neuen Rathaus in Göttingen. Sie protestierten gegen die rechtswidrige und überfallartige Verhaftung einer geflüchteten Person vor 2 Tagen, die nach Pakistan abgeschoben werden soll. Die Abschiebegegner*innen versperrten symbolisch den Eingang zum Rathaus mit Absperrband, verteilten Flugis und machten in Redebeiträge auf die Schikanen, die Repression und den Rassismus aufmerksam, denen Geflüchtete auf der Ausländerbehörde alltäglich ausgesetzt sind.

Presseerklärung zur Verhaftung und Freilassung von Ali:
Erst schikaniert, dann eingesperrt!

Am Dienstag Morgen wurde Ali I. festgenommen. Nach einem Termin bei der Ausländerbehörde wurde er auf dem Platz vor dem Neuen Rathaus in Göttingen von drei Polizist*innen in Zivil abgefangen. Er sei zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben um seine Abschiebung durchzuführen. Die drei Beamt*innen schleppten ihn zu einem bereitstehenden Transporter, führten eine Leibesvisitation durch und legten ihm Handschellen an.Weitere Beamt*innen wurden zur Absicherung der Festnahme hinzugezogen. Ali wurde gegen seinen Willen und unter offenkundiger Angst in den Transporter gesetzt. Da noch überhaupt kein Haftbefehl vorlag fuhren sie Ali zum Haftrichter. Es konnte aber keine Vorstellung stattfinden, da es an einer Übersetzung mangelte. Daraufhin wurde Ali auf die Polizeiwache in Northeim gebracht, wo er bis zum Gerichtstermin grundlos im Gefängnis ausharren musste. Gestern stellte der Haftrichter die Unrechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme Alis fest, was uns sehr freut. Voller Wut sind wir aber über die weiteren Repressionen mit denen Ali durch Auflagen des Haftrichters überzogen wird. Die Auflagen zwingen Ali dazu Montags, Mittwochs und Freitags bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden und die Nächte in der Massenunterkunft Siekhöhe zu verbringen. Weiter ist die Gefahr der Abschiebung noch nicht gebannt und setzt Ali weiter massivem psychischen Druck aus. Damit war Alis rechtswidrige Festnahme und Haft nur der vorläufige Höhepunkt der staatlich organisierten Repression gegen ihn. Aus Pakistan geflohen, seine Fluchtgründe vom BAMF für nicht ausreichend befunden, wurde seine Abschiebung vor anderthalb Jahren anberaumt. Da der Ausländerbehörde in Göttingen aber die nötigen Papiere zur Überstellung fehlten musste er alle 2 bis 3 Tage in der Ausländerbehörde vorstellig werden. Die Ausländerbehörde in Göttingen pflegt damit eine Praxis, die an Boshaftigkeit kaum zu überbieten ist. Es ist nicht das erste Mal, dass Geflüchtete direkt bei Terminen in der Göttinger Ausländerbehörde festgenommen wurden, um sie abzuschieben. Wir wollen an einen Fall von 2016 erinnern, in dem die rechtswidrige Abschiebung einer Person im letzten Moment gestoppt werden konnte. Auch hier wartete die Polizei im Rathaus auf ihn, um ihn festzunehmen. In der öffentlichen Auseinandersetzung, die folgte, behauptete die Ausländerbehörde, sie werde ab sofort niemanden direkt aus dem Rathaus abschieben: „Die Behörde selbst räumte inzwischen ein, die Abschiebung sei nicht rechtmäßig gewesen. Es werde künftig bei Terminen in der Ausländerbehörde keine Festnahmen zur Abschiebung mehr geben.“ (siehe taz vom 9.9.2016, oder http://www.taz.de/!5338143/) Wir sind nicht überrascht, dass die Ausländerbehörde sich nicht an ihre eigenen Regeln hält – aber wütend macht uns das trotzdem. Ali ist nicht der Einzige, der mit dieser Repression von Seiten der Ausländerbehörde leben muss. Es gibt weitere Menschen wie Ali, die ebenfalls alle 2 bis 3 Tage bei der Ausländerbehörde erscheinen müssen. An sie wurde nun mit der Festnahme Alis das Signal gesendet, dass sie mit jedem Besuch der Behörde, auf den sie angewiesen sind, in eine Falle laufen könnten. Dieses Signal versetzt viele in Angst und ist in seiner berechnenden Art besonders menschenverachtend. Damit zeigt die Stadt Göttingen erneut, was sie unter „Willkommenskultur“ und „Integration“ versteht und legt ein lebloses und nicht zur Empathie fähiges Getriebe der Bürokratie frei. Ein Getriebe in dem alle nur ihren Job machen und es nicht mehr um Menschen, sondern nur noch um Verwaltungsvorgänge geht. Wir fordern ein Bleiberecht und gleiche Rechte für alle. Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp. Auch nach Pakistan. Bündnis gegen Abschiebung Göttingen

Aufruf (gekürzt) des Bündnis gegen Abschiebungen :

Kundgebung gegen Abschiebungen vor der Siekhöhe,
Anna Vandenhoek Ring 13
Mittwoch, 27. Juni um 18 Uhr

Aktuell werden fast jede Nacht Menschen mit massiven Polizeieinsätzen aus Göttingen abgeschoben. Immer wieder auch aus der Siekhöhe und häufig im Rahmen der Dublin- Verordnung nach Italien und nach Belgien. Einige der Betroffenen wehrten sich gegen ihre Abschiebung, wurden aber von Polizist*innen brutal an Händen und Füßen fixiert. Mitarbeiter*innen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Security PMS beteiligen sich durch Kooperation untereinander und mit der Polizei aktiv an dieser unmenschlichen Abschiebepraxis.
Sicherlich hat die Brutalität der Polizei und die Verschärfung der Abschiebepraxis etwas mit der aktuellen politischen Debatte und Praxis zu tun. In einem fernab der Gesellschaft gelegenen Massenlager wie der Siekhöhe können Behörden ihre verberecherische Abschiebepraxis leichter duchsetzen, denn die Menschen leben dort in Isolation und ständiger Angst. Außerdem gibt es dort weder Anwohner*innen noch solidarische Nachbar*innenschaften – und die Öffentlichkeit bleibt von den staatlich durchgeführten Verbrechen dort ausgeschlossen. Engagierte Menschen in Göttingen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie keine Abschiebung ohne Widerstand hinnehmen, dass sie sich ihnen widersetzen, wann immer sie von ihnen erfahren. Wir können nicht zusehen, wie geflüchtete Menschen, die auch unsere Mitmenschen, Nachbar*innen und Freund*innen sind, aus der Stadt und der Umgebung plötzlich verschwinden und abgeschoben werden. Bleiberecht für alle ! Gleiche soziale Rechte für alle !

 

Versuchte Abschiebung einer Familie im Albrecht-Thaer-Weg

8.6.18 / Wer Flüchtlinge in Lagerhallen außerhalb der Stadt verfrachtet, weiß warum. Denn damit wird Integration verhindert und damit auch eine Mögliche Solidarisierung von Mitmenschen bei Abschiebungsversuchen. Wenn Menschen mitbekommen wie grausam Abschiebungen durchgeführt werden, dann kommt es zu Solidarisierungen bei Nachbar*innen, wenn andere Menschen aus ihrer Mitte herausgerissen werden sollen. So geschehen im Albrecht -Thaer-Weg. Das ist das Ergebnis von Integration; und genau das will man mit Lagerhallen wie der Siekhöhe und "Ankerzentren" à la Seehofer verhindern von wo aus Menschen abgeschoben werden sollen.


Mitteilung der Nachbar*innen: "Unsere Nachbarn bleiben!"

Mittwoch, den 6.6.18 hat die Polizei im Auftrag der Stadt Göttingen mitten in der Nacht versucht, eine Familie mit Kindern aus dem Wohnheim für Geflüchtete im Albrecht-Thaer-Weg in Göttingen abzuschieben. Wir kritisieren das Handeln der Stadt scharf! Die fünfköpfige Familie wurde nachts um 3 Uhr aus dem Schlaf gerissen um nach Italien abgeschoben zu werden. Und das, obwohl sich die Mutter zurzeit in ärztlicher Behandlung befindet. Nachdem Nachbarn der Familie versuchten auf die Abschiebung aufmerksam machten, zog die Polizei um kurz nach 4 Uhr unverrichteter Dinge wieder ab. Der Schock, den die Familie erlitt, führte trotzdem dazu, dass die Mutter in einem Krankenhaus stationär behandelt werden musste. Wir als Bewohner*innen des Studentenwohnheims im Albrecht-Thaer-Weg stellen uns solidarisch an die Seite der Betroffenen! Eine Abschiebung der Familie nach Italien ist unmenschlich und zerstört jeden Ansatz von Integration.
Wir sind der Meinung, dass die Familie bei uns im Albrecht-Thaer-Weg sehr gut aufgehoben ist. Hier besteht die Möglichkeit von Austausch und Teilhabe, der älteste Sohn besucht die nahegelegene Brüder-Grimm-Schule, die Familie ist Teil der Gemeinschaft und wächst weiter in sie hinein. Gerade durch die besondere Situation in unserem Wohnheim, durch die Familienwohnungen der Studierenden direkt nebenan, können hier sowohl die Eltern als auch die Kinder schnell und unkompliziert Anschluss an die Gesellschaft finden.
In Italien erwartet sie Lagerhaft und kaum eine Möglichkeit der Anbindung an die Gesellschaft oder die Abschiebung in den Irak. Diese fünf Menschen jetzt aus einem Umfeld zu reißen, in dem sie sich wohl fühlen lehnen wir klar ab. Sie aus diesem Umfeld zu reißen, in dem die Kinder Freunde finden und zur Schule gehen, welches es den Eltern erlaubt sich mit anderen Eltern auszutauschen und in dem sie Unterstützung finden ist brutal und nicht akzeptabel! Stattdessen fordern wir, dass die Familie weiterhin hier bleiben kann und die Kinder in einem sicheren Umfeld zur Schule gehen können.
Unsere Nachbar*innen bleiben! Niemand muss gehen!

 

Witzenhausen: Abschiebung mit polizeilicher Gewalt und verletzten Demonstranten durchgesetzt

Die Polizeidirektion des Werra-Meißner-Kreises meldete am 23.4.18 dass in der Nacht vom 22. auf 23.4. die Polizei um 1:00 eine angeordnete Abschiebung in Witzenhausen durchführen wollte und einen 27-jährigen Menschen der aus Syrien geflohen ist festnehmen wollte. Allerdings hätten Demonstranten die beiden eingesetzten Streifenwagen umringt und sie am Wegfahren gehindert. "Aufgrund dessen wurden durch das Polizeipräsidium Nordhessen mehrere Streifenwagen nach Witzenhausen zur Unterstützung entsandt." Kurz vor 2:00 sei dann der Angriff der Polizei auf die Demonstranten erfolgt, da diese "trotz mehrfacher Aufforderung der Weg nicht frei gemacht" hätten "Bei dem Einsatz der Polizei musste auch das Pfefferspray und Schlagstock eingesetzt werden, damit die betroffenen Streifenwagen den Einsatzort in der Ermschwerder Straße in Witzenhausen verlassen konnten. Durch den Polizeieinsatz wurden mehrere Demonstrationsteilnehmer verletzt. Nachdem die Streifenwagen wegfahren konnten, löste sich die Demonstration gegen 03:00 Uhr auf."(Presseportal der Polizei)

In der Bewertung von anderer Seite heisst es, es habe eine "Abschiebung in Witzenhausen mit richtig krasser, unverhältnismäßiger Polizeigewalt, mit vielen Verletzten" gegeben, "und das Ganze obwohl die Person eigentlich nicht hätte abgeschoben werden dürfen." Es wird berichtet, dass von den ca. 50 Demonstranten 20 Menschen nach verletzt worden seien. Es seien neben Polizeiknüppel und Gas auch Polizeihunde eingesetzt worden.

In Hessen wird die Landesregierung von CDU und DieGrünen gestellt. Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte öffentlich bekannt, dass er das Bestreben des neuen "Bundesheimatminister" Horst Seehofer unterstützt, verstärkt abzuschieben. "Gabi Faulhaber, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DieLinke im Hessischen Landtag: „Hessen betreibt schon jetzt eine gnadenlose Abschiebepolitik, die wenig Rücksicht auf menschliche Schicksale nimmt. Schwarzgrün schreckt nicht einmal davor zurück, aus der Psychiatrie und aus der Schule in Kriegsgebiete abzuschieben. Sogar vor der Abschiebung von kranken und unbegleiteten Kindern wird kein Halt gemacht, wie der Fall des 12-jährigen Alek aus Mazedonien zeigt. Dass Innenminister Peter Beuth diese skrupellose Politik nun noch forcieren möchte und Seehofer für seine Ankündigungen einer schärferen Gangart lobt, ist erschreckend.“ (Bundespresseportal 21.3.18)

Die "scharfe Gangart" in Witzenhausen scheint also kein Zufall sondern vom hessischen Innenministerium angeordnet zu sein.

 

Geplante Abschiebung in Europaallee zunächst abgebrochen.

15/16.2.18 / Bei der Veranstaltung der Initiative Bürger*innen-Asyl am 14.2.18 berichtete ein Mann, dessen Familie sich als Pate für eine afghanische Familie engagiert, dass versucht worden sei, die von ihnen betreute Familie mit 4 Kindern, eines davon noch ein Baby morgens um 5 Uhr aus der Europa-Allee zum Flughafen zur Abschiebung nach Afghanistan abzuholen.

Braunschweiger Bundespolizisten haben versucht, eine sechsköpfige afghanischer Familie aus der Europaallee - vermutlich nach Rumäinien - abzuschieben. Die Abschiebung wurde abgebrochen, weil die Abschiebepapiere nicht ausreichend waren. Die Polizisten durchsuchten die Wohnung der Familie, um Beweise zu finden. Eine Anwältin hat Widerspruch dagegen eingelegt. Die Familie lebt in Angst davor, dass die Polizisten jederzeit wiederkommen. In den Ersten Tagen haben sie bei jemanden übernachtet, sie brauchen weitere Unterstützung .

Aufruf zur Demo gegen Abschiebung am 20.2.18 (Datum korrigiert) (Auszüge)

Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan 20.2.18
17 Uhr  Gänseliesel, Bündnis gegen Abschiebung

Noch vor zwei Jahren war es gesellschaftlicher und politischer Konsens, dass Abschiebungen nach Afghanistan, einem Land in dem seit Jahrzehnten Krieg herrscht, unmenschlich und unmöglich sind.

Seit einem Jahr schiebt die Bundesregierung nach Afghanistan ab.
Bisher gab es 8 Sammelabschiebungen nach Afghanistan, geplant sind einige weitere. Die EU will bis zu 80.000 (!) afghanische Geflüchtete abschieben. Zwar konnten bisher nur ca. 100 Menschen, die vormals aus Afghanistan geflohen waren, abgeschoben werden. Dennoch waren diese Signale der Unmenschlichkeit überall zu hören und lösen allerseits Angst und Wut aus.
(...) Die rassistische Abschiebepraxis Deutschlands war und bleibt unmenschlich. Nach dem "Sommer der Migration 2015" haben wir es neben täglichen rassistischen Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte mit einer immer repressiver werdenden Abschreckungs-Politik gegen Geflüchtete zu tun. Teil davon sind massive Verschärfungen der Asylgesetze in Deutschland und anderen EU-Ländern. Weiterhin sollen nach den Plänen von CDU und SPD bundesweit Aufnahme-, Entscheidungs- und Abschiebeeinrichtungen aufgebaut werden – ähnlich dem schon bestehenden Vorbild aus Bamberg. Die Bundesregierung schafft damit Knast-artige Zonen der Isolierung und Abschiebung.(...)

Deutschland schafft Fluchtursachen.
Von der deutschen Abschiebepolitik sind diejenigen betroffen, die zuvor durch Kriege und Ausbeutung in die Flucht gezwungen wurden. Deutsche Waffenlieferungen in alle Welt, die verstärkte Beteiligung an Interventionskriegen sowie eine Wirtschaftspolitik, die dazu beiträgt, dass die Lebensgrundlagen vieler Menschen zerstört werden, sind vielfach die Ursachen von Flucht. Auch deswegen ist die Flucht von Menschen nach Deutschland allzu berechtigt.

Anlässlich der monatlichen Sammelabschiebungen nach Afghanistan protestieren bundesweit immer wieder viele Menschen auf Flughäfen und vor Ministerien, in Innenstädten und vor Parteibüros.Sorgen wir dafür, dass der Protest gegen diese Politik der kalkulierten Grausamkeit nicht zurück geht! Sorgen wir dafür, dass die Strategie der Gewöhnung an das Gräuel nicht aufgeht: Wir wollen uns nicht an Unmenschlichkeit und Grausamkeit gewöhnen. Für uns ist Unrecht nicht duldsam - es bleibt Anlass für Protest und Widerstand!

 

Protest vor dem Parteibüro der GRÜNEN am 22.1.18

Bei der Protestaktion wurden die Scheiben des Parteibüros mit Plakaten gegen Abschiebungen beklebt und vorübergehend die Straße gesperrt

Am 23.1.18 waren alle Plakate wieder entfernt worden - obwohl sie doch nur Forderungen gegen Abschiebungen enthielten.

Kundgebungsrede vor dem Parteibüro der Grünen

22.1.18 / (...) Text Aktivist*innen / Fotos: und Bildbeschreibung sowie Zwischenüberschriften von der goest-Redaktion

Protest einen Tag vor einer Sammelabschiebung nach Afghanistan
Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass die Grüne-Partei sehr wohl die ganzen Asylrechtsverschärfungen mit zu verantworten hat und sich auch an den Abschiebungen nach Afghanistan beteiligt. Morgen, am 23. Januar 2018 startet erneut ein Abschiebeflieger nach Kabul. Es ist nun schon die neunte Sammelabschiebung. Von den 11 Bundesländern, in denen die Grünen letztes Jahr noch mitregiert haben, haben 6 Länder Geflüchtete nach Afghanistan abgeschoben. Die meisten davon kamen aus Nordrhein-Westfahlen und Hessen.

Z.B. Kretschmar in BaWü
Also, Abschiebungen sind kein Stolperstein für die Grünen, sie machen daraus keine Machtprobe. Nein, Sie machen mit, wenn‘s der Machterhaltung dient. Bestes Beispiel Kretschmann, ein Grüner, er regiert in Baden-Würtemberg, zusammen mit der CDU. Kretschmann mag dieses Wort Sammelabschiebungen nicht. Das bedeute nur, „dass alle in ein Flugzeug gesetzt werden“, sagt er. „In manchen Einzelfällen, die umstritten sind, hat man schon Skrupel“, betont er, aber das hindert ihn nicht, die Abschiebungen durchzuführen. Überhaupt sind wir das Bauchschmerzengejammer der Grünen ja aus vielen Bereichen gewohnt. Denken wir nur zurück, an die Legitimierung von Kriegseinsätzen, die die Grünen maßgeblich mit durchgesetzt und wieder gesellschaftsfähig gemacht haben.

Die Länder können sich sehr wohl weigern!
Kretschmann betont immer wieder, dass ja die Bundesregierung verantwortlich sei. Die Länder hätten keine Spielräume. Eine ganz offensichtliche Lüge! Schließlich beteiligen sich etliche Bundesländer nicht an den Abschiebungen nach Afghanistan. Im Gegenteil stellen sie sich ganz offensiv gegen diese Abschiebepolitik. Wissen die etwas, was Kretschmann nicht weiss? Wohl kaum. Kretschmann hat auch die vielen Asylrechtsverschärfungen der letzten beiden Jahre mitgetragen. Teilweise war er bei Abstimmungen im Bundesrat das sog. Zünglein an der Waage. Auch bei den sogenannten Jamaikaverhandlungen hat sich gezeigt, dass die Grünen bereit sind, vieles über Bord zu werfen: Asyllager außerhalb der EU, Ausbau von Frontex, Abschiebungen aus Haftlagern an der EU-Grenze – das alles wurde in dem Sondierungsdokument als Konsens markiert. Kein Widerspruch von den Grünen.

Z.B. der Bürgermeister Palmer von den GRÜNEN
Der grünen Bürgermeister von Tübingen Boris Palmer schrieb auf seiner Facebook-Seite gar „Ja zu Abschiebungen nach Afghanistan“, die USA seien auch nicht sicherer als Afghanistan. „Dort sterben nicht weniger Zivilisten durch Waffengewalt“. Was für ein zynischer Vergleich! Welch eine Verharmlosung eines Landes im Krieg! Ein Land im Krieg, in dem fast jeden Tag um die 80 Mal irgendwo kracht. Angriffe auf Polizeiposten, auf Provinzhauptstädte, auf Dörfer, auf religiöse Feiern, auf Kasernen, auf Ministerien. Die Zahl der Toten lässt sich kaum noch seriös ermitteln, weil viele Regionen nicht mehr gefahrlos oder überhaupt nicht mehr zugänglich sind. Aber die Bundesregierung redet weiter davon, dass es sichere Gebiete gebe und dass die Extremisten ja nur den Staat und nicht die Zivilbevölkerung im Visier hätten.

Der Zwang zur freiwilligen Ausreise
Bei den Grünen in Niedersachsen heißt es: „Im Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern setzen wir auf freiwillig Ausreise statt Abschiebung“. Wir wissen nur zu gut, was das heißt: Geflüchtete werden auf den Behörden unter Druck gesetzt, ihre freiwillige Ausreise zu unterschreiben, manchmal wissen sie gar nicht, was sie unterschreiben. Viele unterschreiben auch, weil sie Angst vor der Abschiebung haben. Als die Grünen in Niedersachsen noch mit in der Regierung waren, hat auch Niedersachsen den Asylrechtsverschärfungen zugestimmt, auch wenn Teile der Grünen und der Spd „große Bauchschmerzen mit den neuen Regelungen haben“. Und wieder die Bauchschmerzen.


Die Vorstands-Mitglieder der Grünen ignorieren den Protest gegen die Abschiebungen vor ihrer Tür. Es kommt niemand nach draußen, es schaut niemand nach der Aktion.

Ablehnung von afghanischen Flüchtlingen massiv ausgeweitet
Hört endlich auf, uns eure Bauchschmerzen bei jeder Asylrechtsscheiße vorzuhalten. Stimmt dagegen! Hört auf, immer wieder zu betonen, dass Geflüchtete hier nicht bleiben können! Nur weil das Bundesamt Asylanträge ablehnt. Das heißt doch gar nichts! Die Anerkennungspraxis des Bundesamtes richtet sich nach politischen Vorgaben und nicht nach realen Verhältnissen. Das beste Beispiel dafür ist doch gerade Afghanistan. Nicht die Verhältnisse in Afghanistan haben sich geändert, sondern die politische Diskussion über Afghanistan. Und nachdem De Maiziere eine Anweisung an das Bundesamt gegeben hat, befinden sich die Anerkennungszahlen im freien Fall. Demnächst kann dann nur noch die Frage lauten, ob Afghanistan nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden muss, jedenfalls wenn man Kretschmann beim Wort nimmt. „Fallen die Anerkennungsquoten für Asylanträge aus einem Staat unter eine bestimmte Schwelle, gelten für diese Staatsbürger generell verkürzte Asylverfahren“. So einfach ist das! Erst sagt man dem Bundesamt, Flüchtlinge aus diesem Land sollen nicht so viel anerkannt werden. Dann sinken die Anerkennungsquoten. Und schon ist das Herkunftsland sicher.

Verzweiflung bei den Flüchtlingen aus Afghanistan: Selbstmorde
Aufgrund der zunehmenden Ablehnungen durch das Bundesamt leben viele afghanische Geflüchtete in Angst. Am 1. Januar hat sich ein abgelehnter afghanischer junger Mann von 22 Jahren in Bayern das Leben genommen. In der Nacht sprang er aus dem Fenster im zweiten Stock. Genau ein Jahr zuvor hatte sich in Bayern ein 19jähriger Flüchtling aus Afghanistan mit Benzin übergossen und angezündet. Die bayrische Landesregierung gibt den UnterstützerInnen die Schuld. Sie seien für solche Todesfälle mit verantwortlich, da sie „Abschiebetermine an Asylbewerber weiter geben“ und falsche Tatsachen über die Abgeschobenen verbreiteten würden. Dadurch entstünden unnötige Sorgen unter den Geflüchteten. Zynischer geht es gar nicht mehr.

Wir lehnen jede Abschiebung ab! Insbesondere aber lehnen wir Abschiebungen in ein Kriegsgebiet wie Afghanistan ab! Bleiberecht für Alle! Wir fordern die Grünen in Göttingen auf, sich gegenüber ihren ParteigenossenInnen vehement für einen Abschiebestop für Afghanistan einzusetzen.

 

Aktivist*innen blockieren die CDU-Zentrale in Göttingen / 6.12.17

Protestierende fordern bundesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan

 

Foto des Bürogebäudes bei einer ähnlichen Aktion 2011 gegen den Beschluss Panzer an Saudi-Arabien zu liefern, die übrigens inzwischen im Jemen eingesetzt werden

Dazu veröffentlicht das Bündnis gegen Abschiebung folgenden Text:

Am heutigen Mittwoch, 6. Dezember 2017, blockiert eine Gruppe von ca. 40 Bürger*innen seit 7.30 Uhr morgens die CDU-Parteizentrale in der Reinhäuserlandstraße 5 in Göttingen. Der Protest richtet sich gegen eine für heute geplante Sammelabschiebung nach Afghanistan und Pakistan vom Frankfurter Flughafen. Obwohl 2017 das blutigste Jahr seit Ausbruch des Krieges in Afghanistan 2001 ist, fordern Politiker*innen der CDU kontinuierlich konsequentere Abschiebungen dorthin. Gegen Abschiebungen nach Afghanistan formiert sich immer wieder starker zivilgesellschaftlicher Protest. Die Protestierenden fordern die lokalen CDU-Politiker*innen auf, sich zu den geplanten Abschiebungen zu positionieren und unterstreichen ihre Forderung nach einem bundesweiten Abschiebestopp für Afghanistan.



Alle der bislang sieben Abschiebeflieger nach Afghanistan waren heftig umstritten und wurden von starkem gesellschaftlichen Widerstand begleitet. Große mediale Aufmerksamkeit gab es, als im Mai 300 Schüler*innen in Nürnberg die Abschiebung ihres Mitschülers nach Afghanistan blockierten. Im Juni wurde ein geplanter Abschiebeflieger nach einem Terroranschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul kurzfristig abgesagt. Viele Landesregierungen haben anschließend in den jeweiligen Bundesländern Abschiebestopps nach Afghanistan verhängt.

Bereits seit Dezember 2016 organisiert das Innenministerium monatlich Abschiebeflüge nach Afghanistan, welche es in den vergangenen 12 Jahren in dem Ausmaß nicht gegeben hatte. Seit dem Einmarsch der US-Armee im Jahr 2001 herrscht dort ununterbrochen Bürgerkrieg. Bereits Millionen Afghan*innen sind vor den Kriegszuständen, in denen Terroranschläge von Taliban und IS sowie Luftangriffe der US-Koalition zum Alltag gehören, geflohen. Dorthin abzuschieben kommt einem Tabubruch gleich. Für die CDU scheint Krieg in den Herkunftsländern vieler Geflüchteter kein Abschiebehindernis zu sein. So forderten letzte Woche die CDU/CSU-Innenminister, ab Sommer 2018 wieder Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen.

Die Protestierenden fordern einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan. “Afghanistan ist kein sicheres Land!”(...). Allein im Jahr 2016 gab es dort insgesamt 3.500 Tote und mehr als 7.900 Verletzte auf Grund von Terror und Krieg zu beklagen. Abschiebungen bedrohen die physische und psychische Gesundheit und reißen Menschen aus ihrem Lebensumfeld, um sie mit Gewalt an einen Ort zu bringen, von dem sie geflohen sind oder mit dem sie keine Verbindung haben. Bei einer Abschiebung in ein Bürgerkriegsland droht den Betroffenen Gefängnis, Folter oder der Tod. Da Afghanistan kein sicheres Land ist, darf es keine Abschiebungen dorthin geben. Keine Abschiebung nach Afghanistan, Pakistan oder sonst wohin! Papiere für alle!

 

Protest vor CDU-Parteibüro gegen Flüchtlingspolitik / 28.4.15

Nach der vorübergehenden Blockierung des CDU-Bürogebäudes am Dienstagmorgen 28.4.15 in der Reinhäuser Landstraße erreichte die goest-Redaktion folgende Erklärung (gekürzt)

"Gegen das Sterben im Mittelmeer und die Verschärfung des Asylrechts Antirassistische Aktivist_innen haben heute morgen für mehrere Stunden die Zugänge zum Göttinger CDU-Büro blockiert. Die Aktivist_innen protestierten mit ihrer Blockade gegen die europäische Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen. Konkrete Anlässe für die Aktion waren die jüngsten Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer und die aktuellen Planungen zur Verschärfung des Asylrechts. Die Göttinger Bevölkerung wurde aufgerufen, sich nicht einfach mit der menschenverachtenden Migrationspolitik abzufinden, sondern selbst aktiv zu werden und sich z.B. an Abschiebeblockaden zu beteiligen.(...) „Mit den schrecklichen Katastrophen der letzten Wochen ist das alltägliche Sterben im Mittelmeer wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Dennoch gibt es keine Abkehr von der tödlichen europäischen Abschottungspolitik. Statt endlich die Grenzen zu öffnen und Menschen eine sichere Passage zu ermöglichen, deutet sich eine weitere Verschärfung der Situation an, indem die Schuld auf sogenannte Schlepperbanden abgewälzt und ein militärisches Vorgehen diskutiert wird. Wir stehen heute vor dem Gebäude der CDU, weil diese als Regierungspartei besondere Verantwortung trägt.“ Die Aktivist_innen machten darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung aktuell eine umfassende Beschneidung des Asylrechts vorbereitet, die u.a. eine schnellere und härtere Durchsetzung von Abschiebungen vorsieht. Sie verwiesen auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen diesem Agieren und der offiziell geäußerten Betroffenheit über den Tod zahlreicher Flüchtlinge (...)"

 

Abschiebeversuch im Nonnenstieg

Abschiebeversuch gescheitert, Text von Arbeitskreis Asyl 2.8.17
In der Nacht vom 22. zum 23. August um 4.30 Uhr sollte es erneut eine Abschiebung aus Göttingen geben. Zwar klopfte es diesmal im Nonnenstieg an der Tür von Jean T. - wir erinnern: bei den letzten Abschiebungen aus Göttingen kam der Überfall noch unverhoffter – aber auch diesmal hat die Polizei keine Reaktion abgewartet, sondern die Tür aufgeschlossen und sein Zimmer gestürmt. Zu fünft standen die Polizist*innen dann um Jeans T.s Bett, leuchteten ihm mit einer Taschenlampe ins Gesicht und forderten ihn auf, unverzüglich aufzustehen. Er habe 10 Minuten Zeit, seine Sachen zu packen. Auf dem Flur standen noch weitere Beamt*innen bereit. Alleine dieses Szenario müsste jedem Menschen, der nur einigermaßen mitfühlend ist, vor Augen führen, wie unmenschlich Abschiebungen sind. Nachts so aus dem Schlaf gerissen zu werden, kommt einem Überfall und damit einer Retraumatisierung gleich. Das muss unbedingt aufhören! Allerdings hatte die Ausländerbehörde der Polizei anscheinend diesmal nicht mitgeteilt, dass Jean T. erst vor kurzem am Bein operiert worden war, er dies nicht belasten darf und im Rollstuhl sitzen muss. Jean T. hatte Glück, dass er Arztberichte zur Hand hatte und die Beamt*innen diese auch ernst nahmen. Nach einem Telefonat wurde die Abschiebung abgebrochen. Wir wissen spätestens seit der Abschiebung von Gani R. und Genet B., dass die Ausländerbehörde keine Rücksicht auf Erkrankungen nimmt. Aber dass sie Menschen nach einer Operation nicht einmal mehr Zeit für die Rekonvaleszens lässt, ist eine neue Steigerung ihrer Abschiebewut. Nach wie vor, ist Jean T. von einer erneuten Abschiebung bedroht. Er ist, wie so viele andere auch, ein sogenannter Dublin-Fall. Das heißt, er soll an den Rand Europas abgeschoben werden. Geflüchtete werden wie „Stückgut hin- und hergeschoben, landen immer wieder in Haft oder obdachlos auf der Straße“, so Pro Asyl über dieses System. Deren Kampagne „Wir treten ein!“ richtete sich genau gegen dieses Abschiebesystem. Überall sind Menschen nicht länger bereit hinzunehmen, dass Nachbar*innen, Schulfreund*innen oder Freund*innen abgeschoben werden. Auch wir in Göttingen unterstützen Geflüchtete in ihrem Kampf um ein Bleiberecht. Wir verhindern so gut wir können jede uns bekannt werdende Abschiebung. Wir fordern das „bunte und weltoffene Göttingen“, wie es Gabriela Andretta am 23.08. in ihrer Wahlkampfrede auf dem Göttinger Marktplatz genannt hat.Wir können Frau Andretta und ihre Genossen*innen ruhig beim Wort nehmen und für die Vielfalt Göttingens tätig werden - indem wir gemeinsam gegen Abschiebung kämpfen. Wir fordern die Stadt Göttingen auf, die Privatsphäre von Menschen zu achten und keine Wohnungsschlüssel mehr an die Polizei auszuhändigen. Wir fordern die Stadt Göttingen auf, keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Wir fordern die Polizei auf, ihre Überfallkommandos einzustellen. Abschiebung ist staatlich organisiertes Verbrechen! AK Asyl Göttingen

 

Arbeitskreis Asyl 2.8.17
Presseerklärung zur Abschiebung von Genet B.

Heute, am Morgen des 02. August 2017, haben sie Genet B. abgeschoben. Erneut haben die Stadt Göttingen, die Polizei und das BAMF gezeigt, daß sie an der brutalen und unmenschlichen Abschiebepraxis festhalten. Genet ist Neunzehn Jahre alt und ist aus Eritrea geflohen, wo sie wegen politischem Aktivismus einige Zeit im Gefängnis saß. Ihre Flucht aus Eritrea führte sie unter anderem durch Äthiopien, den Sudan und Libyen. Von dort ist sie mit dem Boot übers Mittelmeer nach Italien gekommen. In Italien wurden ihre Fingerabdrücke genommen. Beenden wollte sie ihre Flucht eigentlich in der BRD, bzw hier Göttingen, wo sie seit Januar diesen Jahres in der Sammelunterkunft Europaallee lebte. Heute Morgen, am Mittwoch, den 2.8.2017, um 7 Uhr erschienen mehrere Polizist_innen, um sie nach Mailand / Italien abzuschieben und wiederum auf die Flucht zu schicken. Ihre Mitbewohner_innen und Nachbar_innen haben nichts davon mitbekommen. Die Polizei muß, wie schon in vergleichbaren Fällen, den Schlüssel zu ihrem Zimmer von der Göttinger Ausländerbehörde oder dem Sozialamt bekommen haben. Sie drangen in ihr Zimmer ein und ließen Genet keine Zeit zum Packen. Ihre Mitbewohner_innen fanden wenig später einen aufgeklappten, halbvollen Koffer auf ihrem Bett – all ihre persönlichen Sachen und wichtige Unterlagen waren noch da. Das einzige was sie mitnehmen konnte war ihre Handtasche. Sie wurde mit dem Auto zum Flughafen nach Frankfurt gebracht und von dort nach Italien abgeschoben. Genet war, nachdem sie Anfang des Jahres einen Suizidversuch unternommen hatte in psychotherapeutischer Behandlung. Die Ausländerbehörde hatte Kenntnis über ihre psychische Verfassung und war sich im Klaren darüber, was solch ein Überfall und die Abschiebung an sich mit ihr machen würde. Es gibt unzählige Berichte darüber, unter welch unmenschlichen Umständen Geflüchtete in Italien leben müssen. Dementsprechend entscheiden seit Jahren deutsche Gerichte, daß alleinreisende oder alleinerziehende Frauen* nicht nach Italien abgeschoben werden dürfen. Wir können nur spekulieren was das BAMF und die Göttinger Ausländerbehörde dazu bewogen hat, gerade bei einer Neunzehnjährigen trotzdem so hart durchzugreifen und ihr Recht auf Unversehrtheit zu brechen. Wir werden nicht einfach zusehen, wie unsere Nachbar_innen und Freund_innen nachts aus ihren Betten geholt und abgeschoben werden Wir fordern von der Stadt Göttingen die sofortige Rückkehr von Genet zu organisieren. Wir fordern die Ausländerbehörde und das Sozialamt auf, den Abschiebebehörden nicht länger Schlüssel zu Wohnungen und Zimmern von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Es muß Schluß gemacht werden mit diesen behördlichen Überfällen auf Geflüchtete. (...)

 

AK Asyl: Aufruf zu Aktionen am Tag X
Bei versuchten oder durchgezogenen Abschiebungen: 18 Uhr Gänseliesel

Ende diesen Monats (Mai) ist die sechste bundesweite Sammelabschiebung nach Afghanistan geplant. Diesmal soll von Frankfurt aus erneut in dieses von Krieg und Terror geplagtes Land abgeschoben werden. Alle Menschen, die spontan ihre Solidarität mit den von den aktuellen Abschiebungen betroffenen Geflüchteten zeigen wollen sind eingeladen, direkt am Tag der geplanten Sammelabschiebung oder jeglichen anderen Abschiebung in Göttingen und Umgebung Tag X um 18.00 Uhr zum Gänseliesel in Göttingen zu kommen. Abschiebungen sind die Zuspitzung der alltäglichen Entrechtung von Geflüchteten, die sich in der Unterbringung in isolierten Lagern, der Verweigerung einer angemessenen Gesundheitsversorgung, der Einschränkung der Bewegungsfreiheit und in willkürlichen Geldkürzungen ausdrückt. Sie sind der Versuch der Behörden, sich ihnen unerwünschter Menschen dauerhaft und endgültig zu entledigen. Dieser Angriff gegen die Menschenrechte geschieht hier in Göttingen und in ganz Deutschland. Allein in den letzten 4 Monaten diesen Jahres haben viele Menschen aus Göttingen und Umgebung einen Abschiebebescheid von den Behörden bekommen oder sind gezwungen worden Deutschland zu verlassen. Alle Betroffenen leben Tag und Nacht mit Streß und in Angst. Deshalb stellen wir den Kampf gegen Abschiebungen ins Zentrum unseres Widerstands. Engagierte Menschen in Göttingen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir keine Abschiebung ohne Widerstand hinnehmen, dass wir uns ihnen widersetzen, wann immer wir von ihnen erfahren. Wenn Geflüchtete und Illegalisierte abgeholt werden sollen, werden wir uns weiter in den Weg stellen und werden den Zugang zu Wohnungen und Häusern blockieren. Wir können nicht zusehen wie geflüchtete Menschen aus der Stadt und der Umgebung plötzlich verschwinden und abgeschoben werden. Bundesweit werden Abschiebungen den Geflüchteten nicht mehr angekündigt. Das heißt, daß die Polizei oder die Ausländerbehörde jederzeit, meistend nachts, vor der Tür stehen kann. Oder aber sie verschaffen sich - wie es in Göttingen schon geschehen ist - direkt Zugang zu den Zimmern der Betroffenen. Wichtig ist deshalb: Im Fall einer Abschiebung aus Göttingen oder Umgebung rufen wir zum Tag X auf. Ziel ist, die behördlich geplanten und polizeilich durchgeführten Abschiebungen aus ihrer Anonymität zu holen, die Geschichten der Betroffenen bekannt zu machen, die Abschiebepolitik und die dafür Verantwortlichen zu benennen. Dabei soll deutlich die Kritik an der herrschenden Abschiebepolitik zum Ausdruck gebracht werden. Ihr seid herzlich eingeladen beim Tag X mitzumachen und ihn zu gestalten. Verbreitet diesen Aufruf weiter, kommt zahlreich. *Nicht in unserem Namen!* *Kein Mensch ist Illegal!* *Menschenrechte dürfen nicht dem Wahlkampf und der rassistischen Hetze in Deutschland geopfert werden!* Wer per email bzw Telefon über Aktionen am Tag x informiert werden möchte, schickt bitte eine email an akasylgoe@emdash.org

 

Demonstrationen gegen Abschiebungen nach Afghanistan!

Februar 2017

Demonstration Sa, 11.02.17 gegen die
Mobilmachung der Abschiebepolitiker*innen

....die nicht vor der Forderung nach Lagersystemen und der Abschiebung in todbringende Kriegsgebiete zurückschreckt.


Gemeinsam gegen Abschiebung | Sa, 11.02.17 | 13 Uhr | Gänseliesel. Im >>Demoaufruf heisst es u.a.:

"Wir als Bündnis aus Geflüchteten und Unterstützer_innen wollen zusammen mit euch unsere Wut und unseren Protest gegen Sammelabschiebungen nach Afghanistan und generell gegen die menschenverachtende Praxis der Abschiebung auf die Straße bringen. Die rassistischen Gesetze der europäischen Staaten werden Tag für Tag brutaler. Sie haben innerhalb kürzester Zeit milliardenschwere Abkommen mit diktatorischen Staaten auf den Weg gebracht, die für die Rücknahme von Geflüchteten sorgen sollen. Das Abkommen mit Afghanistan wurde im vergangenen Oktober beschlossen. Daraufhin wurden im Dezember vergangenen Jahres 34 Menschen nach Afghanistan abgeschoben und am 23. Januar 2017 erneut 26 Menschen. Das waren Menschen hier ein neues Leben und eine Perspektive aufzubauen. Die Behauptung es gäbe sicherer Zonen in Afghanistan ist eine Lüge mit verheerenden Folgen für die von Abschiebung Betroffenen. (...)"

Dezember 2015

21.12.15 / Am Samstag den 19. Dezember 2015 fand eine Protestdemonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan statt. Ca. 80-100 Personen zogen durch die Innenstadt, wobei ihnen durch die Polizeibesatzungen von ca. 4 Polizei-Transportern der Zugang zum Weihnachtsmarkt verwehrt wurde.
Im Demoaufruf hieß es: In Afghanistan herrscht seit fast einem halben Jahrhundert Bürgerkrieg. Täglich gibt es auch in den als sicher bezeichneten Gebieten Bombenanschläge und Terror der Taliban gegen die Bevölkerung. Steinigungen, Entführungen und Morde sind an der Tagesordnung. Kundus, bekannt wegen der Stationierung deutscher Truppen in den vergangenen Jahren, wurde unlängst von den Taliban eingenommen. Die Regierung plant Steinigungen wieder einzuführen. Die erschreckende Nachricht über die junge Afghanin Rochsahana , die vor kurzem von islamistische Banden gesteinigt wurde, zeigt uns was für eine frauenfeindliche Atmosphäre in diesem Land herrscht. Die Behauptung der Bundesregierung, Afghanistan sei in vielen Regionen sicher, steht im krassen Gegensatz zu der Einschätzung des Auswärtigen Amtes, das die Sicherheitslage in Afghanistan weiterhin als äußerst prekär einstuft. In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland vorhat, mit der korrupten afghanischen Regierung unter dem Präsidenten Ashraf Ghani einen Handel zu schließen, um afghanische Flüchlinge in diese tödliche und menschenverachtenden Verhältnisse abzuschieben, rufen wir, afghanische Flüchtlinge, zu einer Demonstration auf für unser Menschenrecht auf einen sicheren Aufenthalt." Bei einer Kundgebung vor der Jacobikirche meldete sich kurz vor Beendigung der Veranstaltung eine Frau zu Wort, die offensichtlich aus Afghanistan geflüchtet ist. Sie begann mit den Worten die übersetzt wurden mit "Im Namen des Gottes ...." und gab ihrer Verzweiflung darüber Ausdruck, dass man nach einer Flucht aus Afghanistan wieder dorthin zurückgeschickt werden solle.

Abschiebungen aus Göttingen in "sichere Herkunftsländer"

Asyl kann nicht beantragt werden, wenn jemand aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommt. Was ein sicheres Herkunftsland ist, wird vom Bundesrat beschlossen. Je mehr Länder als "sicher" eingestuft werden umso mehr Flüchtlinge können dann ohne weitere juristische Prüfung abgeschoben werden. Dies wird aber viele Menschen betreffen, die inzwischen schon jahrelang hier leben! 3.11.15

Asylgesetz (AsylG) § 29 Unbeachtliche Asylanträge
(1) Ein Asylantrag ist unbeachtlich, wenn offensichtlich ist, dass der Ausländer bereits in einem sonstigen Drittstaat vor politischer Verfolgung sicher war und die Rückführung in diesen Staat oder in einen anderen Staat, in dem er vor politischer Verfolgung sicher ist, möglich ist.
(2) Ist die Rückführung innerhalb von drei Monaten nicht möglich, ist das Asylverfahren fortzuführen. Die Ausländerbehörde hat das Bundesamt unverzüglich zu unterrichten. (Quelle)

(Anmerkung goest: das scheint von der Realität schon überholt zu sein ... da in aller Regel 5 Monate vergehen)

Asylgesetz (AsylG) Anlage II (zu § 29a) [Liste der "sicheren Herkunftsländer"] (Quelle)

Albanien
Bosnien und Herzegowina
Ghana
Kosovo
Mazedonien,
Montenegro
Senegal
Serbien

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird. (Quelle)

Am 30.11.15 laufen viele Duldungen aus

In einer Pressemitteilung der Ratsfraktion der Grünen vom 26.11.15 wird darauf hingewiesen, dass am 30.11.15 zahlreiche Duldungen auslaufen, danach drohen jederzeit unangekündigte Abschiebungen. Den jetzt betroffenen Familien würden weitere folgen denn durch das neue Asylrecht stünde man vor der größten Abschiebungswelle seit Jahrzehnten. Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt kritisiert scharf die geplanten Abschiebungen von Familien aus Göttingen in das Kosovo. Vor allem Kinder, die hier geboren seien müssten ein Bleiberecht haben. Auch die Abschiebung von Menschen, die seit über 20 Jahren in Deutschland leben sei moralisch nicht vertretbar. Aus Grüner Perspektive sei es außerdem sowieso nicht nachvollziehbar, wie man das Kosovo ernsthaft als "sicheres Herkunftsland" bezeichnen könne. Sämtliche Menschenrechtsorganisationen kämen zu einer anderen Einschätzung. Roma würden dort nach wie vor diskriminiert und verfolgt. Das Kosovo leidet bis heute schwer unter Kriegsfolgen und ist nicht in der Lage, die sozialen Härten dieser Familien aufzufangen

Abschiebungen ohne Ankündigungen

25.11.15 // Mitteilung und Abschiebung erfolgt unmittelbar aufeinander. Bundesweit sind ca. 200.000 Menschen potenziell davon betroffen. Bundesweit erste Abschiebewellen am Dienstag 24.11. von Leipzig nach Serbien, Donnerstag 26.11. von Düsseldorf nach Albanien, Innenminister Boris Pistorius (SPD) erklärte bereits im Oktober, dies für Abschiebungen in größerem Stil nutzen zu wollen, inbesondere für Abschiebungen von "einigen Tausend Menschen" in den Kosovo, der neuerdings ebenfalls als sicherer Herkunftsstaat gilt. "Betroffen sind in Niedersachsen rund 4.000 Menschen - abgelehnte Asylbewerber, die sich weniger als eineinhalb Jahre hier aufgehalten haben. Darüber hinaus sollen sich abgelehnte Asylbewerber nicht mehr an die Härtefallkommission des Landes wenden können. Das gilt laut Innenministerium aber nicht für Familien und alleinerziehende Eltern". (lt. NDR / Okt. 2015)

 

Strafanzeige gegen Ausländerbehörde wg. unrechtmäßiger Abschiebung

Stadt entschuldigt sich - Anwältin: das reicht nicht!

5.9.16 / Nach Bekanntwerden des Vorfalles hat die Stadtverwaltung sich - so die Anwältin Silke Schäfer - "mit Schreiben vom 2.9.2016 gegenüber dem Betroffenen für ihr "rechtswidriges Verhalten" nachdrücklich entschuldigt". In einer Pressemitteilung vom 5.9.16 meint die Anwältin, das reiche nicht, denn es sei "nicht hinnehmbar, dass ein Aufenthaltserlaubnisantrag ignoriert wird und stattdessen heimtückisch eine Abschiebung eingeleitet wird". Die Anwältin bezweifelt, dass der Aufenthaltserlaubnisantrag "übersehen" werden konnte, denn der Antrag befindet sich in der Ausländerakte bei der Ausländerbehörde; wurde der Ausländerbehörde zusätzlich per E-Mail übersandt; er wurde dem Rechtsamt während der Verhandlung am Verwaltungsgericht Göttingen bekannt. Es wurde auch per auf eine Entscheidung gedrängt, pe Fax und dann per Mail an den Leiter der Ausländerbehörde, von wo aus die Mail an Sachbearbeiter weitergeleitet wurde.
Auch nmittelbar vor der Festnahme zur Abschiebung wurde von der Anwälting persönlich auf den Aufenthaltserlaubnisantrag und die ausstehende Entscheidung hingewiesen, was wiederum ignoriert wurde. Die Anwältin verlangt nun "personelle Konsequenzen bei der Ausländerbehörde" eine Strafverurteilung nebst angemessenem Schmerzensgeld.

Rechtswidriger Abschiebeversuch

30.8.16 / Die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen hatte die Abschiebung eines Medizinstudenten widerrechtlich in die Wege geleitet. Vom Verwaltungsgericht konnte der Vollzug gerade noch rechtzeitig gesoppt werden.

Pressemitteilung Rechtsanwältin Silke Schäfer 30.8.16

Herr A., der seit 2008 an der Universität Göttingen Medizin studiert, wurde gestern Nachmittag in den Räumen der Ausländerbehörde der Stadt Göttingen festgenommen und zum Zwecke der Abschiebung zum Frankfurter Flughafen gefahren. Herr A. war von dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn H.(xxx) unter einem Vorwand und unter Umgehung seiner Bevollmächtigten zur Ausländerbehörde geladen worden. Man hatte ihm in Aussicht gestellt, dass nunmehr endlich über seinen bereits am 22.1.16 gestellten Aufenthaltserlaubnisantrag entschieden würde bzw. er bis zur endgültigen Entscheidung eine Bescheinigung über die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erhalten würde. Der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde der Stadt Göttingen veranlasste jedoch, dass Herr A. in Handschellen von vier Beamten abgeführt und zum Flughafen nach Frankfurt gebracht wird, von wo er am Abend abgeschoben werden sollte. Herr A., dessen Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken trotz seiner Fortsetzung des Medizinstudiums nicht verlängert worden war, weil er sich hingebungsvoll um seine schwer an Krebs erkrankte Verlobte gekümmert hatte und seine Leistungsnachweise nicht zügig erbringen konnte, hat einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs gemäß § 30 Abs. 1 AufenthG, nachdem er am 06.11.2015 seine Verlobte, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, geheiratet hat. Den am 22.01.2016 gestellten Aufenthaltserlaubnisantrag lässt die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen über sieben Monate liegen, obwohl ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorliegt; sie leitet lieber die Abschiebung des Herrn A. ein. Eine Abschiebung von Herrn A. verstößt nach in grober Weise gegen das Ausländerrecht, insbesondere auch gegen das u.a. in Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK grundrechtlich und auch völkerrechtlich geschützte Gut der ehelichen Lebensgemeinschaft. Dem unmittelbar nach der Festnahme von Herrn A. gestellten Eilantrag gegen die Abschiebung gab das Verwaltungsgericht Göttingen daher auch mit Beschluss vom 29.08.2016 vor 18.00 Uhr statt.

Zusätzliche Hinweise:
1. Am 30.8.16 ist daher eine Strafanzeige gegen die Ausländerbehörde bei der Staatsanwaltschaft eingegangen

2. Silke Schäfer 31.8.16: "Mein Mandant hat nicht nur einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung einer Aufenthaltserlaubnis, sein Aufenthalt ist aufgrund gesetzlicher Fiktion gemäß § 81 Abs. 3 AufenthG erlaubt, er hatte also eine Aufenthaltserlaubnis. § 81 AufenthG: (3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Mein Mandant hielt sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, als der Aufenthaltserlaubnisantrag wegen Ehegattennachzugs gestellt worden war im Januar, da die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in einem ersten Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Göttingen angeordnet worden war.

Kommentar / Gerd Nier
Einzelne Mitarbeiter*innen der Göttinger Ausländerbehörde geraten anscheinend immer mehr ins Zwielicht. Immer wieder lassen einige Mitarbeiter*innen des Göttinger Ausländeramtes erkennen, dass ihnen so etwas wie menschliche Empathie anscheinend abhanden gekommen ist. Bei ihnen zählen formaladministrative Vorgaben, Duckmäusertum und hierarchische Untergebenheit anscheinend mehr als menschliche Schicksale und das Ausloten von Ermessensspielräumen. Das ist um so bedauerlicher, weil Rat und Verwaltung in wohlmeinenden Appellen und Resolutionen immer wieder die Willkommenskultur in Göttingen proklamieren und hochhalten.[Wenn] ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde unter Vorgabe einer falschen Begründung einen ausländischen Medizinstudenten zum Zwecke der Zwangsabschiebung ins Rathaus einbestellt hat, so ist dies mehr als perfide und klar zu verurteilen. Hier kann sich der Mitarbeiter nun selbst nicht mehr darauf berufen, nur auszuführendes Organ zu sein. Hier ist er von sich aus aktiv geworden. Statt sich über die mögliche Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu unterhalten, wie er anscheinend dem Medizinstudenten vorgaukelte, veranlasste er, dass dieser von vier Beamten in Handschellen zur sofortigen Abschiebung abgeführt wurde. Über den seit fast einem dreiviertel Jahr der Ausländerbehörde vorliegenden und bisher nicht bearbeiteten Aufenthaltserlaubnisantrag geht der Mitarbeiter einfach mal so hinweg. Sollte sich bewahrheiten, wie in einer zwischenzeitlich angekündigten Strafanzeige gegen die Ausländerbehörde erklärt wird, dass hier nicht nur getrickst und getäuscht, sondern sogar geltendes Recht gebrochen wurde, kann man unserem Oberbürgermeister nun allen Ernstes nur noch raten, die Göttinger Ausländerbehörde endlich zu durchforsten. Auch in dieser Abteilung muss er dafür sorgen, dass dem auch von ihm immer wieder propagierten Postulat der Willkommenskultur und Humanität zum Durchbruch verholfen wird.

Die Grüne Jugend meinte zu dem Fall
"Wenn Menschen Angst vor einem "Hinterhalt" haben müssen, dann ist das unerträglich. Das Verhalten der Ausländerbehörde hängt wohl auch mit der neuen harten Gangart des Innenministeriums unter Boris Pistorius zusammen. Wir hoffen doch sehr, dass sich hier niemand bemüßigt fühlt, auf der aktuellen Welle rassistischer Ressentiments zu surfen und einen angeblichen "Volkswillen" zu vollziehen.

 

Grüne und Piraten empört über Umgang mit Anfragen zu Abschiebungen

Anfrage „Abschiebungen aus Göttingen“ der Grünen im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 15.März 2016. Antworten des zuständigen Dezernenten
Hans-Peter Suermann

Allgemeine Entwicklung

1.) Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen durch das Asylpaket 1 veränder

2.) Wie vielen Personen droht auf Grundlage der neuen Gesetzeslage die Abschiebung?

Zu 1.+2.:

Seit Beginn des Jahres 2016 ist bislang eine Person abgeschoben worden. Weitere 41 ausreisepflichtigen Personen sind für eine zwangsweise Rückführung in ihre Heimatstaaten vorgesehen. Das Asylpaket I hat seit dem 4. Quartal 2015 lediglich Erleichterungen im Verfahren der Abschiebung geschaffen, ohne den Kreis der rückzuführenden Personen zu erweitern.

3.) Wie viele von ihnen sind Erwachsene, wie viele minderjährig?

Zu 3.:19 Erwachsene, 22 Minderjährige

4.) In welchem zeitlichen Rahmen wird die Verwaltung die betroffenen Personen voraussichtlich zur Abschiebung anmelden?

Zu 4.: Sobald die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung gegeben sind, ist die Verwaltung auf der Grundlage der geltenden Rechtsordnung zur Einleitung von Rückführungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Voraussetzungen sind aktuell etwa für die Hälfte der 41 ausreisepflichtigen Personen gegeben.

Sichere Herkunftsstaaten

5.) Wie viele Mensche sind insbesondere von den Regelungen zu "sicheren Herkunftsstaaten" betroffen? (Wir bitten um Aufgliederung nach Kerkunftsländern).

Zu 5.:Bosnien und Herzegowina: 7, Kosovo: 24, Serbien: 8 (Haiti: 1, Sudan: 2)

6.) Wie viele der Betroffenen sind minderjährig? Wie viele wurden in Deutschland geboren?

Zu 6.: 22; der Geburtsstaat ist statistisch nicht erfasst.

7.) In welchem zeitlichen Rahen wird die Verwaltung die betroffenen Personen voraussichtlich zur Abschiebung anmelden?

Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 4.

Altfallregelung

8.) Wie viele Geflüchtete, die auf Grund der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland unter die "Altfallregelung" fallen, wurde bislang keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ausgesetellt?

Zu 8.: Gemäß § 26 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes ("Altfallregelung") kann unter bestimmten Voraussetzungen eine "Niederlassungserlaubnis" (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) erteilt werden. Diese Möglichkeit ist nur gegeben für Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Für die Erteilung der "Niederlassungserlaubnis" sind mehrere Kriterien heranzuziehen, deren statistische Erfassung nicht vorgesehen ist und zudem einen nicht vertretbaren manuellen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte.

9) Wie viele Menschen sind davon direkt und indierekt als Familienmitglieder betroffen?

Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 8.

10) Wie viele der Betroffenen sind minderjährig? Wie viele wurden in Deutschland geboren?

Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 8.

11.) In welchem zeitlichen Rahen wird die Verwaltung die betroffenen Personen voraussichtlich zur Abschiebung anmelden?

Zu 11.: Da die genannten Personen über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügen, erfolgt keine Anmeldung zur Abschiebung.

Asylpaket 2

12.) Welche wesentlichen Änderungen ergeben sich mit Blick auf die Beantwortung der Fragen durch die zu erwartenden Gesetzesänderungen?

Zu 12.: Die Beratungen zu den Inhalten des Asylpakets II sind auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen. Nach letztem bekannten Stand werden lediglich Vereinfachungen im Asylverfahren sowie Erleichterungen im Verfahren der Abschiebung geschaffen.

13.) Auskünfte zum Termin der Abschiebung. ProAsyl weist darauf hin, dass es der Kommune neuerdings zwar verboten ist, den Termin von Abschiebungen nazukündigen. Es liegt aber in ihrem Ermessen, den Betroffenen oder ihren Anwälten den Termin auf Nachfrage mitzuteilen oder ihnen Akteneinsicht zu gewähren

Warum wurde dieses Ermessen in Göttingen bislang nicht im Sinne der Betroffenen genutzt?

Zu 13.:

Die Verwaltung beabsichtigt auch zukünftig der Intention des Gesetzgebers zu folgen und wird dementsprechend ausreisepflichtigen Personen oder Rechtsbeiständen keine Auskunft über etwa anstehende Abschiebungstermine erteilen.

Kritik an bürkratisch zynischer Antwort

In einer Pressemitteilung vom 24.03.2016 kritisieren die Grünen die Antworten von Suermann unter der ironischen Überschrift "Hurra wir können leichter abschieben!" . Der Sprachstil in Suermanns Antwort wird "als unangemessen bürokratisch und zynisch" beschrieben und die Grünen geben der Hoffnung Ausdruck "dass durch den Wechsel an der Dezernatsspitze das sprachliche Feingefühl nicht komplett verloren gegangen ist.“ Wir vermissen vor allem eine stichhaltige Antwort auf unsere Frage nach den Gründen für die derzeitige Praxis der Aktenfreigabe an die Rechtsanwälte“, „Wie Pro-Asyl sehen wir hier einen Ermessensspielraum, wenn nicht sogar eine Verpflichtung der Verwaltung, die Akten vollständig heraus zu geben, auch wenn der Termin der Abschiebung dadurch für Anwälte ersichtlich wird.“ Bislang war es ohnehin Anspruch des Rates, dass bei drohenden Abschiebungen verbleibende Ermessensspielräume im Sinne der Betroffenen genutzt werden“, erläutert Tugcu. Die Verwaltung fühlt sich an diesen Grundsatz offensichtlich nicht gebunden.Im Gegenteil: Damit sie die „Rückführung“ reibungslos über die Bühne bekommt, riskiert die Verwaltung sogar einen Rechtsbruch zum Nachteil der Betroffenen. Dass Bürgerproteste dadurch nahezu unmöglich werden und die Betroffenen wochenlang ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken, kaum noch schlafen und voller Angst auf gepackten Koffern sitzen, weil sie jeden Augenblick mit ihrer Abschiebung rechnen müssen, nimmt die Verwaltung billigend in Kauf."

Schließlich heisst es in der Erklärung der Grünen, man habe "kein Verständnis für eine Verwaltung, die sich nur noch als Dienstleister in eigener Sache versteht, ohne Rücksicht auf Ratsbeschlüsse und Moral."

Der in der Flüchtlingsthematik aktive Ratsherr Dr. M. K. Ramaswamy erklärte im Anschluss an die Mitteilung der Grünen für die Piraten-Fraktion im Stadtrat "Wir als Piraten-Fraktion unterstützen diese PM vollumfänglich. "Die Antworten sind eine Unverschämtheit und die dahinterliegende Haltung unmenschlich. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Stadt mit Menschen, die in Göttingen Schutz suchen, human und menschenwürdig verfährt."

Zur Personalie Suermann

Suermanns Ende in der Verwaltung ist allerdings in Sicht. Vermutlich wird er schon Anfang 2017 den Hut nehmen müssen, wenn der Rat sich einer Verlängerung seiner Amtszeit verweigert. Und in der Tat ist er ja auch schon über 65 und könnte schon seit einem Jahr in Rente sein. Aber er möchte gerne weiter Dezernent bleiben. Auch nachdem ihm durch ein Wechsel in den Dezernatsaufgaben seit 2015 der Bereich Ordnung und damit die Abschiebungen zugewiesen wurden. Da Suermann der CDU-Quotenmann für die Dezernatsverteilungen ist, und auch sein Nachfolger höchstwahrscheinlich CDU Mitglied sein wird, kann man nicht unbedingt von einer personellen Verbesserung in diesem Sachbereich ausgehen.


Suermann 2010 bei einer PK in Vertretung des damaligen OB Meyer

Da klebt jemand trotz Rentenanspruch weiterhin an einem Dezernatsposten wo er über Abschiebungen entscheidet, kassiert jeden Monat 8.700 Euro Gehalt und scheint sich nicht im Entferntesten die Unmenschlichkeit von Abschiebungen vorstellen zu können, wenn er z.B. schreibt: Die Verwaltung beabsichtigt auch zukünftig der Intention des Gesetzgebers zu folgen und wird dementsprechend ausreisepflichtigen Personen oder Rechtsbeiständen keine Auskunft über etwa anstehende Abschiebungstermine erteilen.
Wenn den Grünen Suermann nicht mehr gefällt, wissen sie ja wie sie bei der nächsten Abstimmung über die Verlängerung dessen Amtszeit abzustimmen haben. OB Köhler und der SPD-Fraktion wollten sicher auch nicht ohne Grund die letzte Wiederwahl auf nur 1 Jahr beschränkt sehen.

 

Broschüre zu Abschiebeblockaden erschienen

26.11.15 / Die Broschüre ist im Buchladen Rote Straße sowie in der OM10 kostenlos erhältlich. oder unter: http://www.inventati.org/blgoe/index.php/publikationen/antira-broschuere online abrufbar
Die
Broschüre ist Teil der Kampagne „Gemeinsam mehr erreichen: Abschiebungen blockieren!“ . Kernanliegen der Broschüre ist es interessierten Menschen das Konzept der Abschiebeblockaden näher zu bringen. In ihr werden der Ablauf einer Abschiebung, mögliche rechtliche Konsequenzen bei Abschiebeblockaden und die Vorgehensweise bei einer Blockade erläutert. Auch wird auf die neuerliche Problematik der unangekündigten Abschiebungen eingegangen. Die Broschüre erläutert politische Hintergründe, darüber hinaus geht sie auf Proteste gegen rassistische Sondergesetze und soziale Entrechtung ein. Sie informiert über die rechtliche Situation und die Lebensbedingungen von Geflüchteten in Deutschland und beschäftigt sich auch mit den Fluchtwegen der Menschen sowie dem Leben in sogenannten Erstaufnahmeländern. Aufgrund des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes hat sich die Gefahr für viele Geflüchtete abgeschoben zu werden, noch einmal erhöht. Die neuen Regelungen sehen vor, die sogenannten sicheren Herkunftsländer auf Montenegro, Kosovo und Albanien zu erweitern. „Diese neuen menschenverachtenden Regelungen haben dazu geführt, dass jetzt mehrere Familien, die bereits seit vielen Jahren in Göttingen leben, von einer Abschiebung in den Kosovo bedroht sind. Wir werden uns dieser Abschiebung entschlossen entgegen stellen.kündigte die Basisdemokratische Linke an. Konkret liegen Hinweise vor, dass die ersten Abschiebungen bereits im Dezember bevor stehen.

 

Niemand soll sich auf seine "Pflicht" berufen können , wenn dabei Menschenrechte verletzt werden

Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung
16:30 22.06.15 Sitzungsraum 118, (barrierefrei) öffentliche Sitzung, Themen u.a.
Thema u.a."Abschiebungsverfahren in Göttingen prüfen"

2014 Vorlauf

2014 : Von wegen keine Verantwortung (Goest-Kommentar November 2014)
Die Stadt äußerte in einer Pressemitteilung, sie trage keine Verantwortung für den Fall, weil sie nur "Befehle" bzw. Anweisungen von anderen Behörden ausführe.Viele Ratsmitglieder sagen, sie sind gegen Abschiebungen. Aber wann wird ein Antrag im Rat gestellt, der ungefähr folgenden Wortlaut haben könnte: ? Der Rat der Stadt Göttingen beschließt, dass die Ausländerbehörde die Ausführung von Abschiebungen nach dem Dublin II Abkommen nach Italien verweigert. Sie ist als ausführende Behörde nicht nur an Weisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge BAMF sowie der Landesaufnahmebehörde LAB , sondern auch an grundlegende Empfindungen der Menschlichkeit und Gewissensentscheidungen gebunden.

2014: Versuch einer Klärung der Verantwortungherumschieberei
goest-Frage an BAMF und LAB 4.11.14
Welchen Anteil an der Entscheidung haben denn nun das BAMF bzw. die LAB? Ist die Darstellung der Stadt Göttingen dahingehend zu deuten, dass BAMF und LAB ausschließlich über die Ausweisung und Abschiebung entscheiden?
Antwort BAMF an goest am 5.11.14
"vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt erstellt und versendet Abschiebungsanordnungen und Abschiebungsandrohungen, die dann durch Ausländerbehörde vor Ort durchzuführen sind. Dabei prüft das Bundesamt mögliche Abschiebehindernisse im Vorfeld und die Ausländerbehörde die tatsächliche Reisefähigkeit am Überstellungstag. Das Bundesamt ist für die Durchführung der Asylverfahren und die Entscheidung darüber, ob jemand nach dem Gesetz ausreisepflichtig ist, zuständig. Die Ausländerbehörden vor Ort übernehmen dann die Rückführung bzw. Überstellung."

2015

Vom Ratsantrag in die Verwaltung und als Rechtsgutachten in den Ausschuss
Nun haben die Piraten einen Antrag ganz im Sinne des oben zitierten goest-Kommentars verfasst. Der Rat hat den Antrag zur rechtlichen Prüfung in den Ausschuss überwiesen und die Verwaltung schlägt nun vor, zu beschliessen: "Das Ergebnis der Prüfung wird zur Kenntnis genommen. Im Ergebnis (wird) der Antrag inhaltlich nicht behandelt". Das heißt, die rechtliche Beurteilung der Verwaltung soll von den Antragstellern so geschluckt werden ohne Chance diese Darstellung zu kritisieren. Das Rechtsgutachten ist leider nicht direkt verlinkbar. Es ist zu finden über den >>Sitzungskalender der Stadt, dann auf den Ausschuss am 22.6. klicken, dann die Vorlage unter dem TOP Abschiebung klicken.

Wenn sich die Stadt weigert, kann vom Innenministerium ein Beauftragter bestellt werden
Der Eklat wäre perfekt
Ausführlich wird zunächst dargestellt dass die Ausländerbehörde dazu "verpflichtet" sei so zu handeln. Wenn der Rat etwas gegen die Abschiebungen beschlösse, dann würde damit rechtswidriges Verhalten gefordert. Dann wäre der OB gemäß § 88 (räusper) Abs. 1 NkomVG verpflichtet, gegen den Beschluss vorzugehen. Die Folge wäre, dass der Beschluss dann eh nicht durchgeführt würde. Ausserdem käme dann das Niedersächsischen Innenministerium als Aufsichtsbehörde für kommunale Entscheidungen in Göttingen zum Zuge. Mit dem Instrumentarium der §§ 170 ff NKomVG könnte das Ministerium eine Anordnung und Durchführung von Ersatzvornahmen zur Durchsetzung von Weisungen (§ 174 NKomVG) erlassen oder einen Beauftragten bestellen, der Anweisungen auf Kosten der Kommune durchführt (§ 175 NKOmVG).
An dieser Stelle darf man annehmen, dass die Tatsache, dass sich eine Kommune weigert Abschiebungen zu unterstützen bundesweit Publizität erlangen würde. Dann wäre der Vorgang der rechtlichen Verklausulierung entkleidet und in seinem zutiefst politischen Kern angekommen. Dabei soll nicht außeracht bleiben, dass von den handelnden Personen reichlich Mut erforderlich wäre, da ihnen dienstrechtliche Folgen drohen.

Der kleine Ausweg: die beamtenrechtliche "Remonstration"
In der Stellungnahme der Verwaltung wird als möglicher Beschwerdeweg die "Remonstration" angesprochen: "Da die Ausländerbehörde wie eine in der Hierarchie des Staates stehende Behörde tätig wird, käme statt einer unzulässigen Klage allenfalls eine Remonstration in Betracht.(...) Hiernach muss die /der Beamte/in seine / ihre dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er / sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er / sie seinem/r unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der / die unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des / der Beamten/in nicht ausgeräumt, so muss sich der / die Beamte/in an den / die nächsthöhere/n Vorgesetzte/n wenden. ....

In Bezug auf Menschenrecht "keine Bedenken" !?
Im Antrag der Piraten war ausdrücklich die rechtliche Prüfung in Bezug auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR angesprochen worden. Es wäre also möglich eine "Remonstration" mit Hinweis auf "menschenrechtliche Einwände" zu versuchen. Dies wird in der rechtlichen Stellungnahme der Verwaltung wegzuwischen versucht mit folgenden Worten:

"Übertragen auf die vorliegende Situation bedeutet dies, dass die Stadt, wenn ihre Ausländerstelle berechtigte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Richtlinien hätte, gegen die Anwendung der Richtlinien beim MI remonstrieren könnte. Derartige Bedenken bestehen allerdings nicht. Denn die Richtlinien dürften als verfassungskonform bewertet werden können. Sie sind noch sehr jung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie alle, auch menschenrechtlichen, Einwände inhaltlich berücksichtigen. Zielstaatsbezogene Einwände kann die Stadt berechtigter Weise nicht erheben, weil ihr insoweit die fachlichen Kenntnisse fehlen. Für eine derartige Beurteilung ist im System der Bundesrepublik Deutschland das BAMF geschaffen worden, dessen Aufgaben unter anderem darin bestehen, gerade derartige Situationen in den Zielstaaten zu bewerten. Eine Remonstration kann daher nur dazu führen, dass die Stadt auf die Erkenntnisse des BAMF verwiesen und Abschiebungen in die von dieser Behörde bewerteten Länder als zulässig erachtet werden."

 

Am Dienstag den 27.Januar 2015 wollte die Ausländerbehörde des Landkreises Northeim Hassan G. in die Türkei abschieben. Das Verwaltungsgericht Göttingen untersagt dieses kurz vorher.

ak asyl , 26.1.15 / Hassan ist 24 Jahre alt. Er wurde im Landkreis Northeim geboren und lebt sei 4 Jahren in Nörten-Hardenberg. Geht es nach dem Willen der Ausländerbehörde Northeim, soll Hassan am Dienstag in die Türkei abgeschoben werden.
2004 beantragte Hassan G die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerbehörde entschied aber nicht über seinen Antrag, sondern stellte ihm seitdem nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung,aus. Nach zehn Jahren Warten wurde der Antrag nun von der Ausländerbehörde abgelehnt, da Hassan in Deutschland "nicht integriert" sei.
Hier stellt sich die Frage, was denn die Ausländerbehörde Northeim unter Integration versteht? Hassan wurde hier geboren, ging hier zur Schule, spricht perfekt die deutsche Sprache und arbeitet seit 7 1/2 Jahren. Er bekommt keinerlei staatliche Unterstützung. Er hat hier seine Familie und Freunde. Seine Eltern haben einen Aufenthaltsstatus und seine Geschwister die deutsche Staatsangehörigkeit. Was also heißt hier "nicht integriert"?
Hassan soll vielmehr dafür büßen, dass seinen Eltern unterstellt wurde, sie seien unter einer falschen Identität nach Deutschland eingereist. Seine Eltern kamen 1989 aus dem Libanon nach Deutschland. Sie gehörten dem arabisch-kurdischen Stamm der Mahalmi an, eine ethnische Minderheit, die ursprünglich in Ostanatolien siedelte und um 1920 in den Libanon auswanderte, um der Zwangstürkisierung durch Mustafa Kemal Atatürk zu entgehen. Wie in vielen anderen Fällen auch wurde die Familie 2004 durch die deutschen Behörden zwangstürkisiert, da die Behörden ihnen ihre Identität nicht glaubten. Daher hat Hassan die türkische Staatsbürgerschaft, selber in der Türkei ist er aber noch nie gewesen, die Sprache kennt er auch nicht. Gegen die geplante Abschiebung wurde Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen eingereicht. Das Verfahren läuft noch und es gab noch keine Anhörung zu dem Fall.
Der Landkreis Northeim hingegen will Fakten schaffen, indem er Hassan am Dienstag in die Türkei abschieben will und ihm somit die Chance auf ein ordentliches Verfahren faktisch verwehrt. Nach 10 Jahren des Nichtentscheidens, hat es der Landkreis jetzt anscheinend sehr eilig Hassan loszuwerden. Scheinbar wird befürchtet, dass die Prüfung des Gerichts ein rechtswidriges Verhalten der Ausländerbehörde ergeben würde.
Ein Eilantrag auf aufschiebende Wirkung der Klage wurde bei Gericht eingereicht und das Gericht entschied am Montag, dass die Abschiebung bis zum Hauptsacheverfahren ausgesetzt wird. Hassan hofft nun, dass die Ausländerbehörde des Landkreis Northeim ihm schnellst möglich eine neue Duldung ausstellt, damit er wieder beginnen kann zu arbeiten und seinen Job nicht verliert.
Hier handelt sich bei den geplanten Abschiebungen um nichts anderes als um eine im großen Stil betriebene Menschenrechtsverletzung. Wir fordern den Landkreis auf die Pläne für eine Abschiebung aufzugeben und Hassan endlich die ihm schon längst zustehende Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Die Geschichte der Massenabschiebungen von staatenlosen LibanesInnen ist schon länger bekannt. Nicht nur in Northeim, sondern in vielen anderen Städten wird seit 2001 versucht, über 3000 Menschen, die seit vielen Jahren hier leben, als "Scheinlibanesen" zu diffamieren. Sie wurden zwangstürkisiert, damit sie in die Türkei abgeschoben werden konnten.
Wohl bekanntestes Beispiel ist Gazale Salame aus Hildesheim, die 2005 hochschwanger mit ihrer kleinsten Tochter (1 Jahr alt) in die Türkei abgeschoben wurde. Erst 8 Jahre später, im März 2013, durfte sie zu ihrem Mann und den anderen beiden Kindern nach Deutschland zurückkehren.

Das muss endlich ein Ende haben!

 

Demo gegen Büren / Aufruf Arbeitskreis Asyl und Aktion Protestzelt /

Demonstration am 30. August 2014 um 12:00 Uhr am Hauptbahnhof in Paderborn Zugtreffpunkt Göttingen: 9:45 Bahnhof (mit Semesterticket umsonst)
Spenden an: Arbeitskreis Asyl Goettingen e.V., Sparkasse Goettingen, Kto.: 10 77 502, BLZ 260 500 01 – Stichwort: Protestzelt

Auszug aus dem Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration in Paderborn gegen die Abschiebehaft Büren

(...) „Die ehemalige NATO – Kaserne lag versteckt und geheimnisvoll im Wald auf den Hügeln des Vorsauerlandes, 30 km südlich von Paderborn. Seit 1994 ist daraus die Abschiebehaftanstalt Büren für 530 männliche und weibliche Insassen geworden. Im Wege der Vollstreckungszuständigkeit wird seit 2007 auch Strafhaft vollzogen.“ So beschreibt die JVA Büren ihren (...) Abschiebeknast. Doch nun Schluss mit dem Versteckspielen. Wir sind gegen Abschiebehaft und bringen das Thema auf die Straße.
Prof. Dr. Schmidt-Räntsch vom Bundesgerichtshof sagt, dass 85-90% der Inhaftierten unrechtmäßig in der BRD in Abschiebehaft sind. (...) Hierbei werden Menschenrechte beschnitten. Rechte wie Bewegungsfreiheit, die Würde des Menschen oder das Recht auf Asyl gibt es für die Geflüchteten nicht. Trotz staatlicher und militärischer Regulierungsversuche lassen sich Migration und ihre erzwungene Form, die Flucht, nicht verhindern. (...) . Durch die Residenzpflicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, durch Arbeitsverbot zum Nichtstun verdammt und ständig von der Abschiebung bedroht, sind Geflüchtete gezwungen, ein prekäres und entwürdigendes Leben zu führen.
(...) Mit rassistischer Stimmungsmache bereiten Politiker*innen und Medien den Boden für Neonazis und organisierten Bürgermob bei der Jagd auf Geflüchtete und Migrant*innen. 113 Angriffe oder rassistische Aktionen gegen Lager nur im Jahr 2013 berichtet das Internetportal „Monitoring Agitation Against Refugees in Germany“. Das BKA hingegen zählt nur eindeutig rechtsextrem motivierte Straftaten auf. So sprechen sie von niedrigeren Zahlen und berichten trotzdem von mehr als einer Verdoppelung von 24 zu 58 Vorfällen im Vergleich vom Jahr 2012 zu 2013. (...)
Immer wieder gelingt es Geflüchteten, mit spektakulären Aktionen den öffentlichen Blick auf ihre Situation zu lenken. Mit Karawanen und Märschen, mit Hungerstreiks und Platzbesetzungen machen sie deutlich, dass sie sich ihr Recht auf ein Leben in Würde nicht mit dem Polizeischlagstock nehmen lassen.

http://goezelt.blogsport.eu/
http://buerendemo.blogsport.de/

Abschiebehaft in Deutschland & der Widerstand dagegen
10.10.2013, 20 Uhr, T-Keller

23.9.13 / VeranstalterInnentext/ Im Jahr 2011 wurden ca. 8.000 Menschen abgeschoben. Allein aus dem Abschiebeknast in Büren finden jährlich um die 2.000 Abschiebungen statt. Mit über 300 Haftplätzen ist Büren das größte Abschiebegefängnis Deutschlands. Aus Furcht vor der bevorstehenden Abschiebung haben sich seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts 1993 mehr als 60 Menschen in deutschen Abschiebeknästen das Leben genommen. Am 30.8.1999 verbrannte Rachid Sbaai in einer Isolationszelle des Bürener Knastes. Die herrschende Abschiebepolitik hat diese und viele weitere Tote zu verantworten. Am 19.10.2013 wird in Büren unter dem Motto: "Abschiebung Tötet! - Weg mit allen Abschiebeknästen!" demonstriert. Wir rufen dazu auf sich an der Demonstration zu beteiligen. In der Veranstaltung soll die Situation in deutschen Abschiebeknästen, mit exemplarischen Schwerpunkt auf die JVA Büren, dargestellt werden und gemeinsam der gesellschaftlich Kontext in dem Abschiebehaft möglich ist, sowie Perspektiven im Kampf dagegen, diskutiert werden. Desweiteren wird es Informationen zur Demonstration am 10.10. in Büren geben und die gemeinsame Anreise aus Göttingen geplant werden.

http://rassismustoetetgoettingen.blogsport.eu/ http://buerendemo.blogsport.de/



Veranstaltung zum Widerstand aus dem Abschiebeknast Büren
18.9.2007 20:00 Uhr DGB-Haus Obere Masch 10

Seit dem 2. September 2007 verweigern Häftlinge im Abschiebeknast Büren die Nahrung, um die Lebensumstände im Lager anzuprangern und ihrer Forderung nach der Schließung aller Abschiebelager Nachdruck verleihen. In Deutschland und anderen europäischen Ländern werden Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten in Abschiebelagern unter Bedingungen untergebracht, die ganz unverhohlen abschreckend sein sollen und dies auch definitiv sind. Abschreckend einerseits für die Inhaftierten, die dort über Monate bis zu ihrer Abschiebung festgehalten werden. Abschreckend andererseits für Menschen, die vorhaben, nach Europa zu migrieren. Teil des Systems der Abschiebelager ist die JVA Büren in Nordrhein-Westfalen, die seit 1994 Platz für 530 Häftlinge bietet und von der aus jährlich ungefähr 2500 Menschen abgeschoben werden. Die Lagerleitung in Büren versucht derzeit alles, um den Hungerstreik der Flüchtlinge herunterzuspielen. Noel Assanga, ein Wortführer des Streiks, wurde z.B. vor einigen Tagen entlassen, um den Hungerstreik ins Stocken zu bringen. In der Veranstaltung wird Frank Gockel, Sprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., über die Lebensbedingungen in der Abschiebehaftanstalt Büren berichten. Außerdem wird es um den aktuellen Widerstand gegen die Einrichtung gehen und die Repression, mit der die Lagerleitung dabei gegen die Insassen vorgeht. Zur Ergänzung wird es einen 20-minütigen Film geben, der die Bedingungen in der Anstalt und vergangene Hungerstreiks thematisiert. „Wir rufen zur Schließung aller Abschiebeknäste und unmenschlicher Gefängnisse auf, in Deutschland und dem Rest der Welt“ (Abschiebehäftlinge in Büren) Unterstützt von der medizinischen Flüchtlingshilfe Göttingen

 

Neue FlüchtlingspoIitik

Antikriegsveranstaltung des Antirassismusplenums, des AK Asyl und Roter Buchladen. Am 20.2.03 mit Helmut Dietrich von der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration FFM (http://www.ffm-berlin.de/) in Berlin.

Es wird versucht einige Argumentationsstränge des Referenten darzustellen, sicher wird die Wortwahl nicht exakt die des Referenten sein, und auch die Argumentation nicht so differenziert, aber es geht darum die grobe Linie des Vortrags wiederzugeben (goest, 20.2.03):
Kriege sind immer auch Bevölkerungspolitik. Inzwischen wird vorsorgliche Flüchtlingspolitik zum Bestandteil der Kriegsvorbereitungen. Bereits vor dem Ausbruch von Kriegen werden die Grenzen dicht gemacht gegenüber den Menschen aus jenen Ländern die vom Krieg bedroht sind. So wurden z.B. bereits ein Jahr vor dem Krieg USA gegen Afghanistan wurden die Grenzen rings um Afghanistan dicht zu machen versucht.
Die Flüchtlingshilfsorganisationen steuern Flüchtlingsströme, indem sie mit "Lebensmittelerpressung" arbeiten und sagen "hier wo ihr seid werden die Lebensmittelzuteilungen reduziert, geht dorthin wo wir euch hinschicken, da bekommt ihr mehr." Auf diese Weise wurden Hunderttausende in der Region Pakistan, Afghanistan, Iran, Irak hin- und hergeschoben. Flüchtlingshilfsorganisationen werden zu Hilfsorganisationen für geplante bevölkerungspolitische Umsiedlungen benutzt. 1998/99 wurde die Hilfe an Lager langsam zurückgefahren, in der Presse, zB vom Guardian wurde von "Todeslagern" gesprochen wo täglich Kinder an Unterernährung und Krankheit starben. Man befragte einen Verantwortlichen des UNHCR ob das imgrunde eine Art "Konzentrationslager" sei , woraufhin dieser das auch noch bestätigte, ja es seien eine Art Konzentrationslager.
Nun erleben wir, dass in Vorbereitung auf den Irak-Krieg bereits seit einem Jahr die Grenzen rund um den Irak dicht gemacht werden. Die Lager mit Afghanistanflüchtlingen wurden systematisch geräumt um Platz für zu erwartende neue Flüchtlingsströme zu machen. Die Hälfte der irakischen Bevölkerung ist direkt abhängig von Lebensmittellieferungen aus dem Tausch "Lebensmittel gegen Öl", die über ein modernes elektronisches Logistiksystem verteilt werden. Die USA fordern von den Hilfsorganisationen, dass dieses weltweit größte Lebensmittelversorgungsprojekt mit Kriegsbeginn ausgesetzt werden. Das heisst, dass die Hälfte der irakischen Bevölkerung, das sind ca. 3 Millionen Menschen ab diesem Zeitpunkt sofort nichts mehr zu essen haben, weil sie auch keinerlei Reserven besitzen. Hiermit wird eine "humanitäre Katastrophe" und infolge eine riesige Fluchtwelle vorbereitet.
Wie aber, so fragte Helmut Dietrich ist die Verbindung zu den "Metropolen" also den reichen europäischen Staaten? Die Grenze Irak-Jordanien kann ohne Visum passiert werden und durch Jordanien sind bereits in der Vergangenheit ca. 1 Million Menschen in die EU und Australien geflohen. (Jordanien ist paradoxerweise unmittelbar vom Öl Iraks abhängig, gleichzeitig aber eine USA-Marionette).Die EU schottet sich mit dem Amsterdamer Vertrag gegen Flüchtlinge ab, die EU-Außenpolitik ist maßgeblich geprägt von Erwägungen der Flüchtlingspolitik. Was am Beispiel Kosovoflüchtlingen erprobt und durchgeführt wurde, wird nun weiter entwickelt. Es gibt allenfalls den neuen Status des "temporären Flüchtlings" der nach ein paar Monaten nach dem Krieg wieder abgeschoben wird. Mit Registrierungen und Verdatungen schafft man die Grundlagen der Ausländerverwaltung. Mit Gesetzen wie dem "Asylbewerberleistungsgesetzt" in Deutschland werden den Flüchtlingen wirtschaftliche Grenzen ihres Aufenthalts gesetzt, im Rahmen einer "inneren Feinderklärung" werden die unerwünschten Gruppen eingegrenzt und unter Druck gesetzt.
Aber dennoch sind die Metropolen inzwischen durchsetzt mit Flüchtlingen überall. Sie sind die unmittelbare Verbindung zwischen den Kriegen anderswo und den Metropolen. Deshalb, so Dietrich, gelte es, seitens der Antikriegsbewegung eine Verbindung zu den Kriegsflüchtlingen zu suchen, den Austausch mit ihnen zu organisieren und zu gegmeinsamer Antikriegspolitik zu finden.

(Text des Ankündigungsflugblattes, gescannt:) Jugoslawien, Kosovo, Afghanistan, Irak - diese Gebiete stehen nicht nur für die Kriege der letzten Jahre, sondern auch für entscheidende Veränderungen in der internationalen Flüchtlingspolitik: die Flüchtlinge und Migrantlnnen sollen noch in ihren Herkunftsgebieten gestoppt und festgehalten werden.
Die BRD und die anderen EU-Staaten nutz(t)en diese Kriege zu einer Radikalisierung und Umorientierung ihrer Flüchtlings- und Migrationspolitik. Unter konzertiertem Einsatz von Militär, Grenzschutztruppen, Polizei und Nachrichtendiensten werden Fluchtwege zerschlagen. Die Flüchtlinge werden, wie im Kosovo und in Afghanistan, möglichst noch im Inneren des Kriegsgebietes in Lagern festgehalten, die von NGOs, dem UNHCR oder der IOM (International Organisation for Migration) unterhalten und kontrolliert werden. Anschließend übernehmen die Protektorate die Aufgabe, die Flüchtlinge aus den Lagern und den europäischen Staaten wieder aufzunehmen.
Für einen möglichen Irak-Krieg werden schon jetzt alle Fluchtwege nach Kuweit, Saudi Arabien und den Iran abgeschnitten. Die türkische Armee richtet präventiv Flüchtlingslager in lrakisch-Kurdistan ein. Auch der UNHCR plant riesige Zeltstädte im kurdischen Norden lraks zu errichten. Laut UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers stellt sich das Flüchtlingshilfswerk auf die Versorgung von bis zu einer Million Flüchtlingen im Falle eines Krieges in Irak ein. Weit vor den Toren der Festung Europa soll verhindert werden, dass Flüchtlinge Europa erreichen können.
Doch trotz der Stacheldrahtzäune und der konzertierten Bemühungen schaffen es Flüchtlinge immer wieder, Europa zu erreichen. Allerdings gibt es auch viele, die auf dem Weg scheitern oder steten. Lager erfahren deshalb auch im Innern der Festungen eine neue Aktualität. Denken wir nur an die sogenannten Ausreisezentren der BRD oder die australischen Flüchtlingslager. Und genauso, wie sich die Flüchtlinge in den Herkunftsländern dagegen wehren, eingesperrt zu werden, wehren sie sich auch hier gegen die Drangsalierungen.
,,Wäre es nicht an der Zeit, die Flüchtlinge und Migrantlnnen als die größte Antikriegsbewegung zu begrüßen? Schließlich sind sie es, die trotz des unendlichen Leids, das die Kriegsherren über ihre Angehörigen bringen, weiterhin herkommen und über die grenzpolizeilichen und sozialen Barrieren hinweg einen internationalen Zusammenhang zwischen Metropole und Kriegsgebiet herstellen. Wenden wir uns an sie, wenn wir die Desinformation unterlaufen und Handlungsperspektiven erarbeiten wollen. Ein langfristiger Widerstand gegen die alt neuen Kriege wird nur gemeinsam mit ihnen möglich sein."

zum Anfang

Info des Solidaritätskreis Bleiberecht (März 2003)

Krieg bedeutet Vertreibung und Flucht

Ebenso wie die Kriege auf dem Balkan und in Afghanistan wird auch der bevorstehende Krieg gegen den Irak Millionen Menschen zu Flüchtlingen machen. An den Grenzen zu den Nachbarländern steht schon jetzt Militär bereit um diese Menschen an ihrer Flucht in für sie sichere Regionen, z.B. Europa, zu hindern. Regionalisierung von Flüchtlingen heißt das Zauberwort und meint damit sie in Lager im Kriegsgebiet zu sperren.
Diejenigen, die es dennoch bis ins ,sichere‘ Europa schaffen, werden entweder sofort wieder zurück abgeschoben oder werden im Zuge einer rassistischen Ausgrenzungsmaschinerie in Flüchtlingsheimen kaserniert. Dies bedeutet einen ständig unsicheren Aufenthaltsstatus, keine Arbeitserlaubnis, grundlegende medizinische Leistungen werden ihnen verwehrt, sie erhalten kein Bargeld sondern Wertgutscheine, mit denen sie nur in bestimmten Geschäften wenige bestimmte Waren bekommen können. Ziel dieser Diskriminierungen seitens des Staates ist eine Integration der Flüchtlinge zu verhindern und damit deren Abschiebung in die Krisenregion zu erleichtern. Wie in allen Kriegen wird die Flüchtlinge dort ein völlig zerstörtes Land und eine völlig zerstörte Lebensgrundlage erwarten. Schon jetzt bereiten die Ausländerbehörden in Deutschland diese Abschiebungen nach dem Krieg im Irak vor.
Diese Szenarien erleben gerade Menschen, die aus dem Bürgerkrieg im Libanon und aus den Kriegen in Ex-Jugoslawien nach Deutschland, unter anderem nach Göttingen, Northeim und Umgebung geflohen sind:
(Hier folgen Infos zu den Flüchlingen aus dem Libanon, die an anderer Stelle dokumentiert sind..)
Zur Situation von Roma, Ashkali, Goranern und anderen Minderheiten aus Ex-Jugoslawien in Göttingen:  Zu meist aus dem Kosovo sind die Roma und Ashkali seit Ende der 80er Jahre in die BRD gekommen. Nach der Übernahme der Kontrolle im Kosovo durch albanische Nationalisten 1999, kam es zu den größten Pogromen an Roma und Ashkali seit dem Nationalsozialismus. Albanische Nationalisten ermordeten, folterten, vergewaltigten und vertrieben die Roma. Nicht zuletzt machten (deutsche) Nato-Bomben Zehntausende zu Flüchtlingen. Ihre Häuser wurden zerstört, die Versorgung mit Wasser, Nahrung und Strom außer Kraft gesetzt, ihre Lebensgrundlage vernichtet. Flüchtlingskonvois wurden von Nato-Bomben angegriffen.
Nach bis zu 10 Jahren in Deutschland, droht den zum größten Teil traumatisierten Menschen Ende März nun die Abschiebung in den Kosovo, nach Serbien und Montenegro. In der dortigen "Nachkriegsordnung" werden Minderheiten wie Roma weiterhin verfolgt . In Serbien und Montenegro erwartet sie ein Leben in Slums am Rand der Städte Im Kosovo leben sie in provisorischen Lagern, bewacht von deutschem Militär und BGS, abgeschnitten von Einkommensmöglichkeiten ohne Grundversorgung und ohne Rechte, in der ständigen Angst vor rassistischen Übergriffen seitens der Bevölkerung und der Behörden.
Krieg bedeutet immer Vertreibung und Flucht. Das Ausmaß von Krieg und Unterdrückung wird durch das Schicksal der Flüchtlinge hier vor Ort sichtbar.Eine konsequente Haltung gegen Krieg fordert daher auch einen konsequenten Einsatz für die Verbesserung der Situation und das Bleiberecht von Flüchtlingen hier in Deutschland ! Gegen jeden Krieg, wer bleiben will soll bleiben !

 

Der Fall Zarah Kameli - Proteste verhindern letztlich die Abschiebung

(Nachtrag 2006) Zarah Kameli wurde nach dem Abschiebeversuch in die Klinik Hohemark, Oberursel bei Frankfurt gebracht. Zunächst wurde nur der Haftbefehl vorläufig aufgehoben, inzwischen hat sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Am 15.2.05 hatte das Krankenhaus Hohemark in einer Mitteilung erklärt:
"Frau Zahra Kameli befindet sich zur medizinischen Behandlung in der Klinik Hohe Mark in Oberursel (...) Am 10. Februar 2005 wurde Zahra Kameli vom Frankfurter Flughafen zur medizinischen Behandlung in die Klinik Hohe Mark eingewiesen. Das Oberurseler Krankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie ist im Rahmen der gemeindepsychiatrischen Pflichtversorgung für die junge Iranerin zuständig. Die Patientin erhält alle notwendige fachlich-medizinische Versorgung, wobei äußerste Sorgfalt auf ein reizarmes Behandlungssetting gelegt werden muss. Von daher sind - in Absprache mit Frau Kameli - die Kontakte nach Außen auf ein Minimum beschränkt. Interviews und Filmaufnahmen mit Frau Kameli sind ausgeschlossen. Informationen zum medizinischen Behandlungsverlauf und zur persönlichen Situation werden von Seiten der Klinik Hohe Mark aus Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben."

Protest gegen Abschiebung von Zarah Kameli in den Iran
10.2.05: Abschiebung wurde gestoppt - Pilot weigerte sich zu fliegen
Am Donnerstag abend wurde versucht, Zahra Kameli in den Iran abzuschieben. Sie war in der Nacht vorher von Hannover Langenhagen zum Frankfurter Rhei-Main-Flughafen gebracht worden.Für 16 Uhr hatten Gruppen des antirassistischen Netzwerks Kein-Mensch-ist-illegal zum Protest im Frankfurter Flughafen bei der Lufthansa aufgerufen. Am Frankfurter Flughafen protestierten dann ca. 150 Personen indymedia, in Göttingen waren vorher bereits ca. 50 Personen spoantan am Gänseliesel zum Protest zusammengekommen.
Bei den Protesten im Flughafen wurden Passagiere auf ihre Möglichkeiten hingewiesen, bei Abschiebungen im Flugzeug zu intervenieren. Die Lufthansa wurde aufgefordert, endlich das Geschäft mit Abschiebungen zu beenden. Der Pilot der Lufthansa-Maschine des Fluges LH600 weigerte sich schließlich den Transport durchzuführen und Frau Kameli gegen ihren Willen in den Iran zu deportieren.
Der Haftbefehl gegen Zarah Kameli wurde vorläufig aufgehoben und sie wurde in ein Frankfurter Krankenhaus gebracht. UntertützerInnen versuchen Kontakt zu ihr aufzunehmen. Das Niedersächsische Innenministerium verfolgt jedoch weiterhin die Abschiebungsabsicht.

62 TeilnehmerInnen des Protestes festgenommen
In Frankfurt kam es nach der verhinderten Abschiebung zu einer Massenverhaftung von AbschiebegegnerInnen. Nach dem Abzug der Presse kam es zu regelrechten Hetzjagden durch die Polizei, 62 Menschen wurden in festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Bis Freitag Mittag zog sich die Freilassung hin. Die Gefangenen berichteten von schikanösen Behandlungen durch die Polizei.

Zur gleichen Zeit: überfallartige Durchführung der Abschiebung von Gazale Saleme
Die 24-jährige Mutter von drei Kindern aus Hildesheim wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von ihrem Mann und zwei Kindern getrennt. Die gebürtige Libanesin und ihre einjährige Tochter wurden mit einem türkischen Paß nach Istanbul abgeschoben. Gazale ist im zweiten Monat schwanger, sie spricht kein Wort türkisch und hat in der Türkei keine Anknüpfungspunkte. Als siebenjähriges Kind reiste sie in Deutschland ein. Ihre Familie hat seit 2 Jahren einen gesicherten Aufenthalt. Der Versuch, die Abschiebung durch Intervention bei der Turkish Airline zu stoppen, wurde von Verantwortlichen Stellen der Airline abgeblockt. Der Pilot der Maschine hat die Richtlinien des weltweiten Pilotenverbandes IFALPA schlichtweg ignoriert, keine Personen zu beförden, die gegen ihren Willen im Flugzeug sitzen. Die Ausländerbehörden in Hildesheim und Northeim versuchen seit vier Jahren einige hundert libanesische Flüchtlinge in die Türkei abzuschieben, die seit bis zu 20 Jahren hier leben. Dagegen hat es in den vergangen Jahren massiven Protest gegeben.

Jeder der Beteiligten Schuldigen schiebt die Verantwortung auf jemand anderen aber jeder Behördenvertreter trägt dazu bei, daß die Abschiebung durchgeführt wird. Sie tun so als wolle niemand die Abschiebung aber treiben sie trotzdem mit aller Macht voran.


Wer ist eigentlich verantwortlich?
Text von Kai Weber Niedersächsischer Flüchtlingsrat Hildesheim
"Wäre es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums gegangen, dann wäre Zahra Kameli morgen im Iran. Um 17 Uhr entschied das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Wiederaufgreifensantrag des Rechtsanwalts nicht zu entsprechen. "Für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von Seiten des Bundesamtes ist hier kein Raum, denn das Verwaltungsgericht hat umfänglich alle von Ihnen vorgetragenen Tatsachen und Gründe gewürdigt, so dass in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden könnte", heißt es ebenso lapidar wie falsch zur Begründung: Das Verwaltungsgericht hat die Frage einer möglichen privaten und staatlichen Verfolgung von Zahra Kameli wegen "Ehebruchs" eben nicht gewürdigt, sondern mit der fadenscheinigen formalen Begründung für irrelevant erklärt, diese Gefahr hätte früher geltend gemacht werden können und sei daher nicht mehr Gegenstand der Prüfung. Eine "umfängliche Auseinandersetzung mit den vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen von amnesty international, terre des femmes, den Beschlüssen der UNO-Vollversammlung und den Entschließungen des Europäischen Parlaments zum Iran erfolgte gerade nicht. Auch die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages gestellte Eingabe hatte keine aufschiebende Wirkung. Trotz der von einer herbeigerufenen Psychologin in der Haft festgestellten Depression mit Verdacht auf das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung blieb es bei der Abschiebungsentscheidung, die nunmehr in ärztlicher Begleitung erfolgen sollte. Die Bundesregierung hat sich damit hinter den Beschlüssen des Einzelrichters Hirschmann versteckt, der nicht einmal über die Klage selbst, sondern nur über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im summarischen Verfahren entscheiden sollte und seine ablehnende Entscheidung auf weniger als einer Seite mit z.T. objektiv falschen Begründungen rechtfertigte. Der Richter bezweifelte zunächst, dass ein christliches Glaubensbekenntnis vorläge, erklärte sodann den Ehebruch - "so er überhaupt vorliegt" - für irrelevant, weil zu spät vorgetragen, und lehnte schließlich den letzten Eilantrag vom 9.2.2005 mit dem Hinweis ab, die Gründe würden erst später mitgeteilt. Auch das niedersächsische Innenministerium kam seiner Verantwortung nicht nach, vor dem Vollzug der Abschiebung zu prüfen, ob dieser möglicherweise rechtliche Gründe entgegenstehen, und - z.B. unter Bezugnahme auf die laufende Petition oder die festgestellte psychische Erkrankung - die Abschiebung auszusetzen. Stattdessen verwies man im nds. Innenministerium auf die Kompetenz des Bundesinnenministers, das Verfahren an sich zu ziehen und eine erneute Überprüfung durch das Bundesamt zu veranlassen. Dieses "Ping-Pong-Spiel" zwischen Bundes- und Landesbehörden, die sich bei Abschiebungen gegenseitig die Verantwortung zuschieben, erleben wir immer wieder. "Akte auf Akte, Paragraf auf Paragraf die Verantwortung ist in unendlich viele Teile geteilt Zum Schluss ist es keiner gewesen" (Peter Paul Zahl)

Informationen des Arbeitskreis Asyl Goettingen / Göttingen den 03.02.2005
Nähere Infos zu Zahras Geschichte :
Zahra wurde 1980 im Iran geboren. Mit 16 Jahren wurde sie mit einem 10 Jahre aelteren Mann verheiratet. Mitte 2001 floh sie mit ihrem Mann aufgrund politischer Verfolgung nach Deutschland. Hier beantragten sie politisches Asyl. Sie wurden dem Landkreis Goslar zugewiesen. Ein halbes Jahr später bekam Zahra ihre Tochter Atusa. Mitte 2002 wurde der Asylantrag abgelehnt. Anfang 2004 waren alle darauf folgenden Rechtsmittel ausgeschoepft und ihr wurde ein Abschiebetermin mitgeteilt. Daraufhin tauchte Zahra zusammen mit ihrer Tochter in die Illegalitaet ab. Für Zahra war und ist es ganz klar, dass sie aufgrund der politischen Situation und der massiven Verfolgung von Frauen nicht mehr in den Iran zurueckkehren kann und will. In der Illegalitaet entschied sie auch, sich endgültig von ihrem Mann zu trennen, da ein Weiterleben mit ihm ein Weiterleben in patriachalen Strukturen bedeutet haette. Im Mai 2004 reiste ihr Ehemann mit ihrer Tochter in den Iran aus. Für Zahra war und ist eine Rueckkehr in den Iran unvorstellbar, da sie sich dann auch wieder im Machtbereich ihres Mannes befinden würde, der ihre Trennung von ihm nicht akzeptiert, sondern immer noch massiven Druck ausuebt und der im Iran als Mann das Recht auf seiner Seite haben wird. Zahra blieb in der Bundesrepublik und verbrachte weitere 7 Monate in der Illegalitaet und konvertierte in dieser Zeit zum Christentum. Sie hatte schon lange Kontakt zu christlichen Gemeinden und wurde von diesen auch in der Zeit ihrer Illegalitaet unterstützt. Die Hilfe, Solidaritaet und, wie Zahra es erfahren hat, der gleichberechtigte Umgang in der evangelischen Kirche mit Frauen, führte zu einer immer staerkeren Annaeherung ans Christentum und schließlich zu ihrem Entschluss, zu konvertieren. Ende 2004 entschied sie sich, einen Asylfolgeantrag aufgrund ihrer Konvertierung zum Christentum zu stellen. Obwohl über den Folgeantrag vom Verwaltungsgericht noch nicht entschieden wurde, sitzt Zahra wie umseitig beschrieben aufgrund der Ablehnung eines Eilantrages in Abschiebehaft. Bei einer Abschiebung droht Zahra aufgrund ihrer Konvertierung und der Trennung von ihrem Mann eine massive Verfolgung. Da Zahra mittlerweile in einer neuen Partnerschaft mit einem ebenfalls zum Christentum konvertierten Iraner lebt, wird ihr nach iranischem Recht Ehebruch vorgeworfen werden, im iranischen Recht ein schweres Verbrechen, dass mit Haft bis zur Todesstrafe in Form von Steinigung bestraft wird. Das heißt konkret, bei einer Abschiebung ist ihr Leben bedroht.
Erst Mitte Dezember 2004, also erst vor eineinhalb Monaten hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution ihre Besorgnis über die Unterdrueckung von religioesen Minderheiten im Iran geaeußert und massiv die Folterungen, Steinigungen und die systematische Diskriminierung von Frauen im Iran verurteilt. In diese Verfolgungssituation soll Zahra abgeschoben werden.

Die Vorgänge um die Abschiebung
Zahra ist am 31.1.05 in Abschiebehaft genommen worden. Am 10.2.05 soll sie abgeschoben werden. Ihr droht im Iran massive Verfolgung wegen Ehebruchs und Konversion zum christlichen Glauben.
Nach einem Jahr "Illegalitaet" hat Zarah am 20.12. 2004 einen Asylfolgeantrag gestellt. Der Folgeantrag begruendet sich mit der drohenden Verfolgung, nachdem Zahra zum christlichen Glauben konvertiert ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Abschiebung in diesem Fall auszusetzen bis die Bedrohungslage im Iran geklärt ist. Dennoch wurde der Folgeantrag nicht zur Entscheidnung angenommen. Dagegen hat der Anwalt Zahras Klage eingelegt, die noch zur Entscheidung steht. Der Eilantrag des Anwalts, bis zur Entscheidung die Abschiebung auszusetzen, wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig am 31.1.2005 abgelehnt. Wenige Stunden nach der Ablehnung wurde Zarah auf Antrag der Ausländerbehoerde Goslar in Abschiebehaft genommen; die Abschiebung in den Iran ist fuer den 10. Februar angesetzt. Zur Zeit sitzt sie in Hannover-Langenhagen in Abschiebehaft.
Beim Haftprüfungstermin am 01.02.05 legte Zahra Beschwerde ein mit der Begründung, wegen der Trennung von ihrem Mann und begangenen Ehebruchs einer erhoehten Gefahr ausgesetzt zu sein. Diese Gefahr wurde erst in den Tagen seit ihrem Auftauchen bekannt. Auf verschiedenen Wegen ließ ihr im Iran lebender Ehemann Drohungen an sie richten. Ehebruch kann im Iran mit Tod bestraft werden. Auf dieser neuen Grundlage wurde ein neuer Eilantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig gestellt, die Abschiebung auszusetzen. (...... Dieser Antrag wurde von einem Richter abgelehnt...) Die Entscheidungen ergehen hier nicht auf der "Grundlage der Sachkenntnisse" oder "objektiven Rechts." Deshalb rufen wir auf, Zarah zu unterstüttzen.

Zuständig für den Fall ist:
Verwaltungsgericht Braunschweig Herr Hirschmann PF 4727 38037 Braunschweig. Tel: 0531-4883000 Fax: 0531-4883001
Auslaenderbehoerde Goslar Herr Held Klubgardenstr. 11, 38610 Goslar
Tel: 05321-76329, Fax: 05321-76339

Kontakt für Rückfragen: AK Asyl Göttingen Düstere Str.6 37073 Göttingen Tel.: 0551/58894 oder 9951852 Fax : 0551/58898 e-mail: akasylgoe@t-online.de Bitte schickt eine Kopie des Faxes, Proestschreibens an den Arbeitskreis Asyl, Adresse s.u.