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Abschiebungen 2014 (Protestzelt)

Abschiebung einer somalischen Familie droht 1.11.14
Blockade gegen Dublin Abschiebung 23.7.14:
Abschiebeversuch trifft auf massiven Protest 10.4.14
Protestzelt "Refugee Camp" 4.4.14
Flüchtlinge anlässlich des Protestzelt-Aufbaus 4.4.14

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Innenministerium möchte "Dialog" wegen Abschiebungskonflikten

Für Mittwoch, den 3. Dezember 2014 lädt das Innenministerium unterschiedliche Göttinger Institutionen zu einem Gespräch in die Leineberger Thomasgemeinde ein. Unter dem Titel „Kommunikation auf Augenhöhe - für einen respektvollen Umgang“ soll es um politische Konflikte mit der Göttinger Polizei gehen

Kundgebung gegen gegen Verschleierungsgespräch "auf Augenhöhe"

Auf der Homepage der ALI heisst es dazu: "Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius kommt am 3.12.2014 nach Göttingen. Er lädt ein, um mit Parteistrukturen von CDU bis Grüne, der Polizei und dem Ordnungsamt Konflikte in Göttingen zu befrieden. Wir lassen uns jedoch nicht befrieden, solange weiter abgeschoben wird, Menschen in die Illegalität getrieben werden und GenossInnen mit Repression überzogen werden. Auf Landesebene ist angekommen, dass in Göttingen breite Teile der Gesellschaft immer wieder Widerstand gegen Polizeigewalt, Abschiebungen und Illegalisierungen leisten. Zeigen wir ihnen, dass wir immer wieder gegen ihre Repression und ihren institutionellen Rassismus vorgehen werden!"
Für den 3.12.14 ist eine Kundgebung vor der Thomasgemeinde angekündigt. Ab 16:30 Uhr ist ein Treffen vor der Jacobikirche verabredet, um gemeinsam mit Fahrrädern zum Leineberg zu fahren. Die A.L.I. ruft dazu auf, sich an der Kundgebung unter dem Motto "Wütend und widerständig gegen staatlichen Rassismus und Repression!" zu beteiligen. "Während sich Innenminister, Polizei und Koaliationsparteien drinnen im Glanze ihrer Kommunikationsfähigkeit sonnen werden, werden wir sie draußen mit den Konsequenzen ihrer Politik konfrontieren: Abschiebungen zerstören das Leben von Menschen! "


AK Asyl Göttingen und Antirassistisches Aktionsplenum Göttingen (arap) nehmen nicht teil

Für den 3. Dezember lädt das Innenminsterium unter dem Motto "Kommunikation auf Augenhöhe - für einen respektvollen Umgang" zu einem "Gespräch". Auch der AK Asyl Göttingen hat einen Einladungsschreiben bekommen und wird gebeten, sich zu beteiligen. Themen sollen unter anderem die "...Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und einer gesellschaftskritischen Protestbewegung in Göttingen." sein. Als Beispiele hierfür werden die Abschiebeblockade vom 10. April 2014 mit "...Verletzungen auf Seiten der Polizei und auf Seiten der Protestbewegung" und der vermeintliche Brandanschlag von unbekannten auf das Auto eines BFE-Beamten genannt. Kein Wort über Abschiebungen.
Der AK Asyl sieht in der kommenden Veranstaltung des Innenministeriums eine Heuchelei. Der Schrei nach Menschenwürde lässt sich nicht den Grenzen und Gesetzen unterordnen, die uns vorgeschrieben werden. Ob Abschiebungen angeblich "human" oder mit Hunden und schwer bewaffneter Polizei durchgesetzt werden - sie verletzen immer die Menschenwürde.
Daher verstehen wir nicht, mit welchem Ziel dieses "Gespräch" geführt werden soll? Die Aufstellung und der Einsatz von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten ist unmittelbarer Ausdruck der Militarisierung des Grenzregimes auch im Innern. Dieses besonders brutale Vorgehen dieser Polizeikräfte soll diejenigen, die gegen menschenunwürdige Praktiken des Staates aufbegehren, abschrecken und einschüchtern.

Uns erscheint diese Veranstaltung des Innenministeriums als nichts anderes als ein Spektakel für eine sensibilierte Öffentlichkeit, mit dem versucht wird, die Repressionsorgane, Ausländerbehörden, Polizei und letztlich das Innenministerium selbst als kommunikationswillige "Freunde und Helfer" darzustellen. Wir fragen uns: was genau soll da diskutiert werden? Die europäische Abschottungspolitik von außen und innen ist so brutal, militärisch und oft tödlich, dass sie keinen Platz für einen vorgeblich "humanen Dialog" lässt. Wir setzen uns nicht mit denen an einen Tisch, die unsere Freund_innen und Nachbar_innen verprügeln und abschieben, die soziale Bewegungen kriminalisieren.

Abschiebungen sind alltägliche Praxis. Jedes Jahr werden über 10.000 Menschen in ihre (vermeintlichen) Herkunftsländer abgeschoben oder werden mit einer innereuropäischen Abschiebung zum Spielball des Dublin-Systems. Diese unmenschliche Abschiebepraxis hat bundesweit zu breit aufgestellten Protesten geführt. In Osnabrück zum Beispiel wurden mehrere Abschiebungen verhindert. Auch in Göttingen haben sich zahlreiche Menschen organisiert und eine Initiative entwickelt, die sich mit Geflüchteten Menschen solidarisiert. So konnten Göttinger Aktivist_innen mit ihrem zivilen Ungehorsam am 10. April diesen Jahres im Neuen Weg erfolgreich eine Abschiebung nach Italien verhindern. Der Preis für ihr politisches Engagement war hoch. Eine halbe BFE-Hundertschaft war zusammen mit Hunden angerückt. Die Abschiebegegner_innen wurden in den frühen Morgenstunden von Hunden gebissen, getreten, mit Knüppeln geschlagen und mit Pfefferspray angegriffen. Zwei Personen waren in der Folge bewusstlos, mehrere verletzt.

( Stellungnahme von AK Asyl Göttingen und Antirassistisches Aktionsplenum Göttingen (arap) / Auszug Teil I, auf der Papiere-für-alle-Homepage ist die >>Die komplette Stellungnahme)

 

Piratenpartei nimmt nicht teil

Auch die Piratenpartei bekam eine Einladung, und zwar von Frau von der Osten, genauer: Volljuristin Gwendolin von der Osten, Polizeioberrätin und Kommissariatsleiterin in der Polizeidirektion Hannover jetzt: Nds Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium, Referat 24 .

Zumindest die Piratenpartei hat ebenso wie der AK Asyl das Gesprächsangebot abgelehnt:
"Sehr geehrte Frau von der Osten, danke für die Übermittlung der Einladung. Ich habe aber inzwischen erfahren, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Das halten wir für falsch. Die angeschnittenen Fragen müsen öffentlich und mit der Öffenlichkeit diskutiert werden. Als Piraten lehen wir Hinterzimmerpolitik ab. Wir werden nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Mit freundlichem Gruß M. K. Ramaswamy Dr. M. K. Ramaswamy Piratenpartei Niedersachsen / KV Göttingen Mitglied der Piraten-Ratsfraktion der Stadt Göttingen." / 2.12.14

 

 

Drohende Abschiebung einer somalischen Familie ... verhindert

Kommentar: Von wegen keine Verantwortung

Die Stadt äußerte in einer Pressemitteilung, sie trage keine Verantwortung für den Fall, weil sie nur "Befehle" bzw. Anweisungen von anderen Behörden ausführe.

Viele Ratsmitglieder sagen, sie sind gegen Abschiebungen. Aber wann wird ein Antrag im Rat gestellt, der ungefähr folgenden Wortlaut haben könnte: ?
Der Rat der Stadt Göttingen beschließt, dass die Ausländerbehörde die Ausführung von Abschiebungen nach dem Dublin II Abkommen nach Italien verweigert. Sie ist als ausführende Behörde nicht nur an Weisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge BAMF sowie der Landesaufnahmebehörde LAB , sondern auch an grundlegende Empfindungen der Menschlichkeit und Gewissensentscheidungen gebunden.

goest-Frage an BAMF und LAB 4.11.14
Welchen Anteil an der Entscheidung haben denn nun das BAMF bzw. die LAB? Ist die Darstellung der Stadt Göttingen dahingehend zu deuten, dass BAMF und LAB ausschließlich über die Ausweisung und Abschiebung entscheiden?

Antwort BAMF 5.11.14
"vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt erstellt und versendet Abschiebungsanordnungen und Abschiebungsandrohungen, die dann durch Ausländerbehörde vor Ort durchzuführen sind. Dabei prüft das Bundesamt mögliche Abschiebehindernisse im Vorfeld und die Ausländerbehörde die tatsächliche Reisefähigkeit am Überstellungstag. Das Bundesamt ist für die Durchführung der Asylverfahren und die Entscheidung darüber, ob jemand nach dem Gesetz ausreisepflichtig ist, zuständig. Die Ausländerbehörden vor Ort übernehmen dann die Rückführung bzw. Überstellung."

3.11.14 / Text AK Asyl
Ab 6:30 versammelten sich rund 100 Unterstützer_innen vor dem Haus der Familie im Maschmühlenweg 139, um die unmenschliche Abschiebepraxis zu blockieren. Nach zwei Stunden wurde die Aktion erfolgreich beendet, da weder Bundespolizei noch Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörde dort auftauchten, bzw. sich als solche zu erkennen gaben. Am vergangenen Freitag hatte die Familie von der Ausländerbehörde nur 45 Euro der ihnen für November zustehenden 881 Euro erhalten und ihre Duldungen wurden lediglich bis zum heutigen Montag verlängert. Das noch ausstehende Geld konnte am Vormittag von Unterstützer_innen abgeholt werden. Unklar ist noch der Aufenthaltsstatus der Familie. Es ist wichtig, dass sich ihr Status schnell klärt, da die drohende Abschiebung sie seelisch und körperlich stark mitnimmt. Gegen die Abschiebung wurden aufgrund der gesundheitlichen Situation der Familie Rechtsmittel eingelegt. Die drohende Abschiebung stellt einen Schlag ins Gesicht beider Elternteile dar. Insbesondere weil die Familie ein Kind in Italien verlor, besteht die direkte Gefahr einer Retraumatisierung. Die Entscheidung über den Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht Göttingen. Unzählige Verwaltungsgerichte in Deutschland bescheiden mittlerweile Klagen gegen Abschiebungen nach Italien positiv. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zeigt sich davon allerdings unbeeindruckt. Und die Göttinger Ausländerbehörde hat nicht das Rückgrat, offen gegen diese Akte der Unmenschlichkeit zu opponieren. Wir fordern einen sicheren Aufenthaltsstatus und den endgültigen Stopp aller Bemühungen die Familie abzuschieben. Wir fordern ein uneingeschränktes Bleiberecht für alle und die kompromisslose Abschaffung des Asylbewerber-Leistungsgesetzes!

3.11.14 / Text Die Grünen Stadtverband
Über 120 Protestierende aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen, darunter auch Mitglieder des GRÜNEN Stadtvorstandes, blockierten friedlich den Zugang zur Wohnung der Geflüchteten. Mit der verhinderten Abschiebung sind für die Familie jedoch die Probleme noch längst nicht überstanden, denn ihr droht bei Nichtausreise die Illegalisierung. Die Geflüchteten würden dann auf die Fahndungsliste der Polizei gesetzt werden und könnten nicht einmal so grundlegende Dienstleistungen wie etwa einen Krankenhausbesuch in Anspruch nehmen. Jegliche staatliche Unterstützung würde ihnen gestrichen. (...). Deshalb fordern wir einen Abschiebestopp in Länder wie Italien, in denen Geflüchtete unter unhaltbaren Zuständen leben müssen. Im Falle der somalischen Familie darf es weder zu einer Abschiebung noch zu einer Illegalisierung kommen.“

3.11.14 / Text Grüne Jugend
Am heutigen Montagmorgen verhinderten viele Dutzend Blockierer*innen die Abschiebung einer somalischen Familie nach Italien. Die Forderung an die Göttinger Ausländer*innenbehörde und das hauptverantwortliche BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Abschiebung auf Grund der menschenunwürdigen Zustände für Geflüchtete in Italien abzusagen, wurde nicht erfüllt. Die Familie hielt sich um 7:30 im Maschmühlenweg bereit und widersetzte sich damit nicht den Vorgaben der Abschiebeankündigung. Die Vollstreckung der Abschiebung wurde von mehr als 120 solidarischen Menschen verhindert, indem der Zugang zur Wohnung der Familie blockiert wurde. (...) "Die Familie ist eindeutig nicht untergetaucht, sondern hat sich entsprechend den Vorgaben der Behörden verhalten. Es gibt daher keine Legitimation für die Polizei, die Familie zu kriminalisieren und auf die Fahndungsliste zu setzen. Unsere Forderung ist das Bleiberecht und ein unbefristeter Aufenthaltsstatus für die Familie in Deutschland!"

1.11.14 / Text AK Asyl /
Am kommenden Montag, den 3.11.2014, sollen Frau J., Herr B., und ihr gemeinsames 3 Monate altes und in Deutschland geborenes Kind, nach Italien abgeschoben werden. Die kleine Familie lebt zurzeit im Maschmühlenweg in Göttingen. Ihr wurde von der Ausländerbehörde mitgeteilt, sie sollen sich dort um 7.30 Uhr morgens mit gepackten Koffern bereithalten, um von der Polizei abgeholt zu werden. Die beiden Eltern sind aus Somalia nach Europa geflüchtet. Die Flüchtlinge haben, durch den dortigen Krieg, der Alltäglichkeit von Gewalt und der jahrelangen Flucht, viele traumatische Erlebnisse durchgemacht. Irgendwann landete Herr B. in Italien, wo er subsidiären Schutz erhielt. Da für Herrn B. die Situation dort aussichtslos war, flüchtete er von dort weiter nach Deutschland und schließlich nach Göttingen, wo er Vater einer kleinen Tochter wurde. Erneut zeigen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Göttinger Ausländerbehörde ihre Unbarmherzigkeit – um jeden Preis soll die Familie durch eine Abschiebung nach Italien zurückgezwungen werden. Dort erwartet die Familie Obdachlosigkeit und eine unzureichende medizinische Versorgung. Anerkannte Flüchtlingsfamilien übernachten in Parks oder besetzten leer stehende und verfallene Gebäude. Zu dieser Thematik veröffentlichten verschiedene NGOs, wie Bordermonitoring.eu (2012) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (2013) Berichte. Erst im September 2014 äußerte sich das >>Bundesverfassungsgericht zur Situation von Flüchtlingen in Italien und erkannte an, dass es dort „Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer“ gäbe.
(...) Wir fordern das BAMF und die Ausländerbehörde Göttingen dazu auf, ihren Handlungsspielraum zu nutzen und die Abschiebung nach Italien unverzüglich zu stoppen!


Blockade gegen Dublin Abschiebung erfolgreich!

Bündnis gegen Abschiebung 23.7.14:

Am Morgen des 23. Juli 2013 versammelten sich 50 Menschen am >Rosenwinkel 70, um erfolgreich die Abschiebung von Herrn K.(25) nach Ungarn zu verhindern. Herr K. hatte am 11. Juli einen Brief bekommen, in dem es hieß, dass er sich um 6:30 mit Reisegepäck bei der Polizeidirektion Göttingen einfinden soll. Von dort sollte er, aufgrund der Dublin Verordnung, nach Ungarn abgeschoben werden. Herr K., der ursprünglich von der Elfenbeinküste kommt, lebt seit Mai 2013 in Deutschland. Bereits im Dezember letzten Jahres war sein Antrag auf Asyl von den deutschen Behörden abgewiesen worden, da Ungarn für die Bearbeitung des Antrags zuständig sei.

Ungarn ist bekannt für seine systemischen Mängel im Asylsystem. Erst im Mai diesen Jahres stellte das ungarische Helsinki Komitee einen aktuellen Bericht zu den dortigen, unhaltbaren Zuständen vor. Demnach gehören eine unzureichende Sozialversorgung und die massenhafte und beinahe beliebige Inhaftierung Asylsuchender zum Alltag. Laut der Organisation seien 40% aller männlichen Asylbewerber im April 2014 in Haft gewesen. Ein großer Teil der nicht inhaftierten AsylbewerberInnen landet häufig in Armut und Obdachlosigkeit. Genau aus diesem Grund möchte Herr K. nicht nach Ungarn zurück.

Der Kampf um das Bleiberecht von Herrn K. ist noch lange nicht beendet, die Abschiebung nur verschoben. Die Forderung des Bündnisses gegen Abschiebung lautet daher nach wie vor: Keine Abschiebung von Herrn K. Nach Ungarn. Herr K. bleibt hier!


Foto von Wieland Gabcke

 

Abschiebeversuch trifft auf massiven Protest - Verletzte nach Angriff der Polizei 10.4.14

-- Text Protestzelt
-- Text A.L.I.
-- Stellungnahme Stadt
-- Hinweis von arap
> Forderung nach Polizeieinsatz: Auflösung der BFE
>> NDR-Video 1 10.4.
>> NDR-Video 2 10.4.

Am frühen Morgen 10.4. : Versuch einer "Abschiebung" genannte Zwangsentfernung aus Deutschland im Neuen Weg 3 (Nähe Musa, Abzweig vom Maschmühlenweg)


Ort des Geschehens, Mehrfamilienhäuser im Neuen Weg

10.4.14 / Text "Protestzelt:
"Das "Göttinger Protestzelt für ein Bleiberecht" für alle hat mit Bestürzung erfahren, dass heute morgen ein Mensch abgeschoben werden soll. Nachdem seitens der Göttinger Behörden und des Verwaltungsgerichts jegliche Reaktion auf unser seit Freitag laufendes Protestcamp ausblieb, ist dies nun also die erste Reaktion des Landkreises: Das Festhalten an der Abschiebepraxis. Zudem ist erschreckend zu sehen, mit welcher Brutalität am Konzept der Abschiebung festgehalten wird. Aktivist_innen des Protestcamps sind, wie viele andere couragierte Göttinger Bürger_innen, seit den frühen Morgenstunden am Neuen Weg 3 in Grone, um gegen die Abschiebung nach der Dublin Verordnung zu protestieren. Es ist traumatisierend, wie die Polizei aus einem friedlichen Protest gegen eine inhumane Praxis ein Kriegszenario macht. Das komplette Treppenhaus, in dem sich zahlreiche Menschen befanden wurde mit Pfefferspray eingenebelt. Hier hätte leicht jemand ersticken können! Zudem wurden Hunde auf die Protestierenden gehetzt und mehrere Schläge von Beamten ausgeteilt. Kaum vorzustellen wie dieses Szenario auf den Betroffenen psychisch wirken muss."

Seitens des Protestzeltes wird dazu aufgerufen, zum Neuen Weg 3 zu kommen und um 13:30 vom Protestzelt am Jakobikirchhof zur Ausländerbehörde zu gehen.

10.4.14 / Text A.L.I
" Gegen 5 Uhr versammelten sich etwa 60 AntifaschistInnen im Neuen-Weg um eine angekündigte Abschiebung zu blockieren. Die Polizei versuchte trotz des Widerstandes, die staatliche Zwangsmaßnahme durchzusetzen. Nachdem sie über eine Stunde versuchte, den Hauseingang aufzubrechen, öffneten sie ein Fenster einer Souterrainwohnung auf der Hausrückseite und stürmten durch ein Schlafzimmer durch den Keller in das Treppenhaus. (...) In der Wohnung, durch die sich die Polizei Zugang verschaffte, schliefen zu diesem Zeitpunkt eine Mutter mit ihrem Kind. Im engen und nicht beleuchteten Flur setzten die Beamten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE, 5.BPH Göttingen) Pfefferspray und Faustschläge gegen die BlockierInnen ein. Einzeln wurden die AktivistInnen die Treppe runter in den Keller geschleift. In mehreren Fällen wurden AktivistenInnen für mehrere Minuten verprügelt. Mindestens zwei Menschen verloren dabei ihr Bewusstsein und mussten von Rettungssanitätern vor Ort sofort behandelt werden. Hinter dem Haus wurden die Proteste dennoch von den AktivistInnen fortsetzt. Die Polizisten setzten Polizeihunde ohne Maulkorb gegen die protestierenden Menschen ein. „Dabei kam es zu jagdartigen Szenen, bei denen ein Mensch von zwei Hunden auf einmal angegriffen wurde“ (..), dass die Hundeführer der Polizei „sichtlich überfordert“ mit der Aggressivität der Hunde waren. Später zog die BFE immer wieder Einzelpersonen aus der Menge der Demonstrierenden und stellte Personalien fest. Auf Grund des massiven Widerstands, der später auch weiter um das Haus herum fortgesetzt wurde, verzögerte sich die geplante Abschiebung immer weiter. Gegen 8:30 Uhr wurde die Abschiebung dann von der Polizei offensichtlich abgebrochen. (...) Bilanz des Morgens sind mindestens 3 Verletzte durch Hundebisse, zwei Personen werden derzeit im Krankenhaus versorgt und mehrere mussten notärztlich mit Verletzungen an den Augen durch Faustschläge und Pfefferspray behandelt werden. (...) „Dies ist nur einer von vielen unfassbar brutalen Einsetzten der seit 2012 in Göttingen stationierten BFE“. Seither ist eine verstärkte Zahl an Verletzungen bei Polizeieinsätzen festzustellen. „Ohne Kennzeichnungsplicht für Polizeibeamte können diese Fälle praktisch nicht aufgeklärt werden“.

10.4.14 / Stellungnahme der Stadt Göttingen
Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die geplante Rückführung des aus Somalia stammenden S.W. nach Italien , die am Donnerstag Vormittag, 10. April 2014, zunächst ausgesetzt wurde, hat die Stadt Göttingen am gleichen Tag erklärt, dass sie weder die Entscheidung für die Rückführung getroffen hat noch für die Bearbeitung des Asylbegehrens von S.W. zuständig sei. Sie sei aber zur Zusammenarbeit verpflichtet, um die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnete Rückführung umzusetzen. Nur die Rückführung nach Italien ermögliche S.W. nach der europäischen Rechtsordnung ein rechtsstaatliches Verfahren, da deutsche Behörden, also auch die Stadt Göttingen, für sein Asylverfahren nicht zuständig seien, heißt es in der Stellungnahme.
Zur Vorgeschichte: S. W. ist am 15.07.2013 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Er stellte am 22.07.2013 einen Asylantrag und wurde für die Dauer der Bearbeitung des Asylantrages am 24.07.2013 der Stadt Göttingen zugewiesen. Hier erhielt er fortlaufend Duldungen sowie eine Unterkunft im Neuen Weg 3. Am 02.12.2013 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Bearbeitung des Asylantrages zunächst zuständig war, fest, dass sich S.W. bereits zuvor in Italien aufgehalten hatte und die Zuständigkeit für das Asylverfahren gemäß den Vorschriften des sogenannten Dubliner Abkommens damit bei Italien liegt (Verordnung EG Nr. 343/2003 des Rates – Dublin II VO). Italien erklärte sich am 16.12.2013 mit der Bearbeitung des Asylantrages gem. Art. 20.1c Dublin II VO einverstanden. Mit Bescheid vom 06.01.2014 gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge S.W. bekannt, dass sein Asylverfahren in Deutschland unzulässig sei und er daher nach Italien zurückgeführt werde. Gegen diesen Bescheid des BAMF stellte S.W. erfolglos einen Eilantrag nach § 80 Abs.5 vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. Damit war er ab 05.02.2014 ausreisepflichtig. Mit Schreiben vom 12.02.2014 wurde ihm die Möglichkeit eröffnet, die Bundesrepublik freiwillig zu verlassen und mit finanzieller Unterstützung in seine Heimat Somalia zurückzukehren. Die bis zum 28.02.2014 gesetzte Frist für eine Rückmeldung über eine freiwillige Ausreise lies S.W. verstreichen. Mit Schreiben vom 26.02.2014 ordnete das BAMF die Rückführung nach Italien an. Ein erster, schon für Ende März vorgesehener Termin für die Rückführung musste wegen des Streiks am Flughafen Frankfurt verschoben werden. Diese Rückführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens sollte jetzt am 10. April erfolgen, musste aber wegen der massiven Behinderung vor Ort ausgesetzt werden.

(Kommentar: wenn die Handelnden in der Bürokratie mal so differenziert wie die formalen bürokratischen Vorgänge auch die menschliche Seite darstellen und begreifen würden!)

10.4.14 / Stellungnahme Antirassistisches Aktionsplenum
Das "Antirassistische Aktionsplenum Göttingen" (arap) wies am 10.4.14 darauf hin, man habe zwar die eine Abschiebung heute verhindert aber "nach unseren Informationen wurde heute morgen eine andere Person aus Göttingen nach Italien abgeschoben." Zu dem in der Vergangenheit immer wieder gehörten Hinweis, die ausführenden Behörden könnten nicht anders erklärt die arap: "Die Behörden behaupten sie würden nur Vollstrecker des BAMF oder sonstiger höherer Stellen sein. Wir sagen: es ist völlig belanglos wer hier für was zuständig ist! Hier wurde Unmenschlichkeit brutal durchgesetzt -- von konkreten Leuten. Leute, die für ihr eigenes Handeln und die Konsequenzen voll verantwortlich sind." Damit richten sich die Vorwürfe direkter als bisher konkret auch gegen die ausführende Ebene von handelnden Personen in Ausländerbehörde und Ordnungsamt.


Protestzelt "Refugee Camp" ab Freitag den 4.4.14 ab 13 Uhr vor der Jakobikirche

Flüchtlingsaktivist_innen und Unterstützer_innen des Protestcamps in Göttingen

Wir sind Flüchtlingsfamilien mit Kindern aus Göttingen und dem Umland und haben uns dazu entschlossen, am Freitag dem 4. April, ab 13 Uhr ein Protestzelt an diesem zentralen Ort zu errichten, um von hier aus unseren Protest in die Öffentlichkeit zu tragen. Auch wollen wir mit den Bürger_innen diskutieren, um gemeinsam Perspektiven und Lösungsansätze für das Problem zu finden. Es geht um unsere individuelle, aber auch um die allgemeine Situation von Flüchtlingen in der BRD. (...) Unser Protest soll ein Aufschrei sein, denn die Menschen fühlen sich ignoriert und vielmals hilflos. Wir Protestieren aufgrund der unmenschlichen Lebensbedingungen, wie zum Beispiel Diskriminerung, die ständige Angst vor Abschiebung, Residenzpflicht, Isolation im Lager, mangelndes Angebot von Sprachkursen und Bildungsmöglichkeiten, die häufige Unmöglichkeit einer Arbeit nachzugehen. Viele von den Geflüchteten müssen zur Zeit ohne Ziel und Lebensperspektive ihren Alltag verbringen und teils sehr lang auf den Bescheid über ihre Asylanträge warten.



Protestzelt vor der Jakobikirche am 4.4.

 

 

 

Ansprachen von Flüchtlingen anlässlich des Protestzelt-Aufbaus (4.4.14)

Hallo, ich bin Mana,

Ich bin 11 Jahre alt , ich bin seit 7 Monaten in Deutschland. Ich gehe auf die Egelsbergschule in die 4. Klasse. Immer wenn ich von  meinen Eltern von unseren Problemen höre, macht mich das sehr traurig. Besonders als ich von ihnen  erfahren habe, dass unser Pass (unsere Duldung) nur bis ende diesen Monats verlängert wurde. Das macht mir Angst und Stress. Ich möchte hier mit meinem Eltern ohne Stress und Angst leben und lernen und eine Zukunft aufbauen. Nicht in Iran, nicht in Italien, sondern hier. Weil ich mich hier in der Schule wohl fühle und viele Freunde gefunden habe.

Hallo mein Name ist J. Farzaie.

Ich bin 29 Jahre alt, komme aus Afghanistan und habe zwei Kinder. Ich lebe mit meinem Mann im Rosenwinkel. Im Afghanistan herrschen seit Jahren frauenfeindlicheGesetze und Stimmungen. Dies gehen sowohl vom Staat aus, als auch vomeinzelnen, individuellen Patriachen.Als ich 20 Jahre alt war bin ich von einem verheirateten Mann zu einer Heirat gezwungen worden. Meine Familie und ich waren dagegen. Es ging damit los, dass der den gewaltätige Mann uns mit seinen Verwandtenständig unter Druck setzte, durchs Telefon uns terrorisierte und bedrohte. Dieses Stalking mit Bedrohungen bis hin zum Terror hat mich und meine Familie jahrelang verfolgt, bis ich Afghanistan verlassen habe und hierher gekommen bin.2010 wurde meine Asylantrag abgelehnt. Frauenspezifische Fluchtgründe wurden vom Bundesamt und dem Verwaltungsgericht Göttingen völlig ignoriert. Da individuelle Verfolgung vom Verwaltungsgericht nicht als Fluchtgrund gerechnet wird, schlagen sie mir vor, dass ich nach Afghanistan zurückgehen muss, weil es dort angeblich einen sicheren Staat gäbe. Heute bin seit 4,5 Jahre in Deutschland und besitze eine Duldung. Alle drei Monate gehe ich zur Ausländerbehörde, um meine Duldung zu verlängern. Ich befinde mich in einer ständigen Angstsituation underwarte ein Abschiebepapier. Zur Zeit leide ich an Nervosität, Depressionen und einer posttraumatische Belastungsstörung.Ich habe keinen Zugang zur Reisefreiheit, keinen Zugang zur Ausbildung, keinen Zugang zu einer richtigen dezentrale Wohnung.Neulich hat die Ausländerbehörde uns erlaubt, dass wir eine dezentrale Wohnung suchen dürfen, aber wegen einer dreimonatigen Duldung verweigern alle Vermieter uns eine Wohnung zu geben.Ich beteilige mich an diesen Protestcamp und ich will nicht zurück nach Afghanistan, wo Repression gegen mich bevorsteht, wo ich psychische Terror und Trauma erlitten habe!Ich bleibe hier mit meine Familie!Ich protestieren gegen dieses Gericht. Ich verlange vom Verwaltungsgericht ihre Entscheidung über meine Abschiebung zurück zu nehmen, damit ich mit meine Familie ohne angst in Freiheit leben kann.Ich habe genug in Afghanistan erlitten. Sie sollen aufhören mich zu entrechten und zu sanktionieren.Ich brauche eure Solidarität. Danke schön

Mohamad. Farzaie Guten tag, mein Name ist Mohamad.

Ich bin der Mann von Jamila. Afghanistan ist ein Land, in dem seit mehreren Jahrzehnten Krieg herrscht. Einmal angeblich im Namen des Kommunismus, einmal mit islamischen Masken - der Taliban, einmal mit der demokratischen Maske der Nato mit der Nordallianz .Aber alle haben politische und ökonomische Ziele oder Interessen und sie missachten die unschuldige Bevölkerung.In dreißig / vierzig Jahren Krieg sind viele gestorben. Und viele wurden gezwungen zu fliehen und diese Menschen suchen Asyl, einen geschützten Ort oder einen sicheren Platz zum Leben. Diese sichere Platz und dieses leben wird hier denen versperrt, und sie schicken geflüchtete wieder nach Afghanistan zurück. Wir protestieren gegen diese Zustände und fordern ein menschenwürdiges Bleiberecht und gleiche Rechte für alle Geflüchteten.Danke

Hallo liebe Anwesende ich bin Fatema Ghadiri

35 Jahre alt. Ich bin aus Iran geflüchtet und lebe mit mein Mann und meiner Tochter zur Zeit in Göttingen im Rosenwinkel: Unsere Gründe der Flucht aus dem Iran sind vielfältig. Frauen sind die ersten Opfer der Zwangsislamisierung des Regimes gewesen. Einerseits wurden Frauen wegen ihres Glaubens diskrimiert, und andererseits zwangsverpflichtet, sich an staatlich verordnete Normen, wie Kleidungerordnung und Geschlechtertrennung zu halten. Dazu kommt, daß ich mit meiner Familie einen Doppelverstoß gegen islamische Prinzipien und Moral begangen habe, denn wir sind heimlich zum Christentum konvertiert. Brutale Verfolgung hat uns zur Flucht gezwungen. Wir wollten nicht das Schicksal unserer 9 jährigen Tochter dem brutalen Regime überlassen. Wir sind mit voller Hoffnung hierher gekommen, um Sicherheit zu suchen ,aber wir sind hier vielen Schwierigkeiten mit den Behörden ausgesetz Laut Dublin III Verordnung sind wir nun von Abschiebung nach Italien bedroht. Zur Zeit sind wir geduldet bis Ende April 2014.Diese Situation macht uns Angst und Stress und die Angst vor dem Islamischen Regime kommt noch dazu. Ich bin zur Zeit  psychisch krank, habe Depressionen und bin in therapreutischer Behandlung.  Aber heute stehe ich hier mit euch und wir protestieren gemeinsam.  Wir können diese Entrechtung nicht mehr hinnehmen.  Danke für eure Solidarität.

Hallo, ich begrüße euch alle, ich bin Babak Khoram Yousef, ich bin 38 Jahre alt.

Alles was meine Frau gesagt hat, bestätige ich , Im Iran haben sie uns die Wahl zur Freiheit und zur Selbsbestimmung genommen. Und hier wird uns in einer anderen Form diese Selbsbetimmung genommen. Nicht mit islamischen Prinzipien, sondern mit demokratischer Maske. Ich frage mich immer:gibt es ein universales Menschenrecht überhaupt, das solche Entrechtungen beurteilen kann? Die Lösung finde ich in unserem Protest und in diesem Protestcamp. Deswegen bin ich hier mit euch um für ein selbstbestimmtes Leben ohne Angst und Stress zu kämpfen. Danke für eure Aufmerksamkeit.

Liebe Anwesenden, ich bin Ramin Rahimi,

39 Jahre alt, Flüchtlinge aus dem Iran, lebe Zur Zeit im Landkreis Nörthen -Hardenberg. Verhaftungen, Folter, Hinrichtungen, Mord und Terror gegenüber Andersdenkenden kennzeichnen das Leben im Iran. Alle acht Stunden wird ein Mensch in Iran hingerichtet. Egal welchen Figur im Gottesstaat die Macht übernimmt, ob Ahmadinejad, Khatami oder der jetzige Präsident Rohani. Allein seit Rohanis Amtsantritt sind seit letzetem jahr 660 Menschen hingerichtet worden. Ich bin ein linker Aktivist, Mitglied der kommunistischen Arbeiterpartei des Iran Hekmetist, und bin im Rahmen mehrerer Aktivitäten und Demonstrationen gegen das islamische Regime im Ausland in die Öffentlichkeit getreten.Aber Bundesamt und Verwaltungsgericht Göttingen haben meinen Asylantrag und meine Fluchtgründe abgelehnt. Ihre Argumente sind absurd. Hier ein verkürztes Zitat vom VG: Eine einfache Mitgliedschaft in einer Linken Gruppierungen für VG zählt nicht . Nur wer als ein Redner oder Leitender Funktionsträger der kommunistische gruppe in Erscheinung tritt und zum sturz des regime aufruft, zählt als politisch verfolgt."Jede Teilnahme an jeglicher linker Aktivität wird nach dem iranischen Gesetz als Gotteslästerung betrachtet und kann mit Hinrichtung bestraft werden. Das Verwaltungsgericht behauptet, der Iran sei ein sicheres Land. Sie wollen mich dorthin zurück schicken. Die Menschenrechtslage im Iran dürfte den göttinger Verwaltungsgericht bekannt sein. Jedoch ist diese Ignoranz ein Teil der menschenverachtenden Politik, keine deutliche Position gegen das iranische Regime beziehen zu wollen, um witschaftliche, politischen Interessen im Iran nicht zu gefährden.Nach diesem Ablehnungsbescheid besitzte ich seit 5 Jahren eine Duldung, das bedeutet kein Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Reisefreiheit und ständige Angst vor Abschiebung.Wir sind vor repressiven Gesetzen geflüchtet, um sicher zu leben. Hier wird weiter unser Menschsein ignoriert . Obwohl auf diesem Teil der Erde so häufig die Menschenrechte propagiert werden. Unser Protest und unsere Forderungen sind ein Beweis für die Farce dieses demokratischen Systems und ihrer Menschenrechte. Deshalb sagen wir, hört auf unser Leben zu zerstören! Bleiberecht für alle ! Gleicherecht für alle !

 


Demonstration „Bleiberecht und gleiches Recht für Alle!“
am Freitag den 4. April 2014 um 17 Uhr, beginnend an der Jakobikirche.

Die Antifaschistische Linke International A.L.I. erklärte dazu am Tag des Zeltaufbaus: "Wir stehen gemeinsam im Kampf gegen die rassistische Abschiebepraxis und für ein uneingeschränktes Bleiberecht aller Menschen." und wies noch einmal auf die >Abschiebung von Motasem N. aus der Asklepiosklinik am 19. März hin unb bezeichnete dies als Beispiel für die "rassistische Praxis des deutschen Staates und seiner Behörden in Umgang mit geflüchteten Menschen. Sie werden in Asylheimen eingesperrt, in Unwissenheit über ihre Zukunft belassen und über alle dem schwebt die ständige Bedrohung der Abschiebung. In diesem Zustand, der Entmündigung und der psychischen Belastung werden die Geflüchteten oft über Jahre hinweg gehalten." Im Hinblick darauf, dass die zuständigen Behörden stets darauf hinweisen, wegen bestehender Gesetze nicht anders handeln zu können bemerkt die A.L.I: „Hinter Abschiebungen stehen nicht nur rassistische Gesetze, sondern auch die rassistische Motivation der AkteurInnen, die sich in ihrem Handeln niederschlägt."

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