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"Nahverkehrsplan" - Öffentliche Verkehrsmittel - Fortschreibung 2013 12.4.13 /Die Stadt Göttingen als Aufgabenträgerin des ÖPNV ist nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG § 6) dazu verpflichtet für jeweils 5 Jahre den öffentlichen Personennahverkehr planerisch zu erfassen. In Göttingen betrifft dies vor allem den Busverkehr. Zur Zeit gilt immer noch der Nahverkehrsplan von Das A und O beim NVP ist die Abstimmung von
Bedarf und Angebot sowie die Abstimmung der Linien aufeinander. Natürlich
gilt dies für die Busanschlüsse im Stadtgebiet untereinander,
aber auch die Anschlüsse zum überregionalen Bus- und Schienenverkehr
müssen aufeinander abgestimmt werden. Das Gesetz verlangt auch ausdrücklich, dass der Nahverkehrsplan "unter Mitwirkung der vorhandenen Unternehmer aufzustellen" sei, "der Nahverkehrsplan darf nicht zu Ungleichbehandlungen von Unternehmern führen" heisst es dort. In Göttingen wird aber erfreulicherweise zur Erstellung des NVP über die rechtlich vorgesehene formale Beteiligung auch eine öffentliche Beteiligung aller BürgerInnen angestrebt. Die Menschen in Göttingen sollen mit ihren Vorstellungen von Buslinien z.B. an der Planerstellung beteiligt werden. Im Vorfeld werden über den Arbeitskreis NVP und den Fahrgastbeirat auch Interessensvertretungen wie z.B. Pro Bahn, VCD und Behindertenbeirat beteiligt . Außerdem werden Diskussionsveranstaltungen mit BürgerInnen durchgeführt .
BürgerInnenbeteiligung 2013 pm der Stadt Gö, 12.4.13 // Am 23.4.13 Veranstaltung Ratssaal Neues Rathaus, zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans bis 2017. Ab 18 Uhr stehen Mitarbeiter/innen der Fachverwaltung sowie der Göttinger Verkehrsbetriebe zum Dialog und für Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Einwohner/innen, deren Interessen nicht durch einen Ortsrat vertreten werden können. Die Vorstellung des Planentwurfs erfolgt zudem seit März 2013 in den öffentlichen Sitzungen der neun Ortsräte.Der Nahverkehrsplan umfasst die Rahmenbedingungen und Leitlinien für den öffentlichen Personennahverkehr. Er schreibt fest, auf welche Art und Weise die Stadt weiterhin einen modernen und effizienten Nahverkehr realisieren möchte. Zu den Zielen des neuen Entwurfes zählen unter anderem der Einsatz von treibstoffarmen und somit umweltschonenden Bussen, eine optimierte Abstimmung des Stadt- und Regionalbusverkehrs sowie eine verbesserte Ausstattung der Haltestellen. Der Verkehrsplan wurde erstmals 1997 von der Stadt Göttingen beschlossen und 2007 für fünf weitere Jahre fortgeschrieben. Die neue Fassung wird bis 2017 gelten. Der aktuelle Entwurf steht auch auf der Internetseite www.goettingen.de/nahverkehrsplan als PDF-Datei zum Download bereit. Interessierte Einwohner/innen können der Verwaltung ihre Anmerkungen und Anregungen zum Planentwurf unter der E-Mail Adresse nvp@goettingen.de mitteilen.
Verkehrsplan - Fortschreibung 2006 Eigentlich wurde es höchste Zeit , einen Nahverkehrsplan zu bearbeiten, da der letzte Plan von 1997 länger als gesetzlich erlaubt zurückliegt. Nun liegt ein 129 Seiten umfassender Entwurf "Fortschreibung Nachverkehrsplan 2007-2011" vor . Neben einer ausführlichen Bestandsanalyse beinhaltet der Nahverkehrsplan Aussagen und Vorschläge zur Entwicklung und zu den Standards des ÖPNV in Göttingen für die Jahre 2007 - 2011.
Interessante
Details am Rande waren 2006: |