Jobber/innen als Lohndrücker/innen? - Rechte als ArbeitnehmerInnen wahrnehmen! Am 18. 1. , 20 Uhr im VG 2.101 veranstaltet die Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften der Uni Göttingen zusammen mit der ver.di Jugend Göttingen eine Informationsveranstaltung zum Thema "Rechte und Pflichten während des Studijobs. "DEIN JOB - DEIN GELD"
- Anrecht auf Urlaub? Wo reguläre Arbeitsplätze durch JobberInnen ersetzt werden, fehlen standarsierte rechtliche Regelungen wie Tarifvertrag (Entgelt, Arbeitszeiten, Urlaub, Pausen), die betriebliche Interessensvertretung (Betriebsrat), die Kontrolle von Arbeitssicherheit und Arbeitsbedingungen. Dadurch trägt der Jobberbereich zum Abbau von Rechten bei. Dem gilt es entgegenzuwirken. Auch im Interesse der Studi-Jobber, denn viele werden auch nach Studienabbruch oder nach Arbeitlosigkeit nach Studienende auf solchen Stellen hängenbleiben. Wo jobben Studis so? -
Kneipen und Cafés - von wo teilweise üble
Geschichten erzählt werden mit einer Art Wildwest Betriebsführung, willkürlichen
Arbeitszeiten usw.
400 Euro-Jobs Für Jobs mit bis zu 400 Euro Entgelt sind als "geringfügige Beschäftigung" frei von steuerlichen Abzügen und Sozialversicherungsabgaben. Zeitliche ist die monatliche Beschäftigung nicht begrenzt, d.h. es könnte jemand auch vollzeit für 400 Euro ausgebeutet werden, wenn er/sie das mit sich machen lässt. Aber auf die Krankenversicherung dabei achten! Wer als StudentIn mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, zählt bei der Krankenversicherung nicht mehr als Studierende/r . Die Frage ist jeweils, ob der Arbeitgeber auch pflichtgemäß die Studi-Arbeitskräfte bei der zuständigen Behörde (Minijobzentrale der Bundesknappschaft) anmeldet. Denn dann werden Pauschalbeträge an Krankenkasse, Rentenversicherung und Lohnsteuer abgeführt ohne dass sich das auf den Job-Lohn auswirkt. Die JobberInnen sollten eine Bescheinigung für Steuerbefreiung beim Arbeitgeber vorlegen, sonst wirden ihnen ein Teil des Entgelts abgezogen und ans Finanzamt überwiesen. |
Berichte von Betroffenen aus Göttinger Kleinbetrieben Eine
Leserin schrieb uns am 2.8.07: Bericht
aus einem Göttinger Café "Allerdings
geht es nicht nur den 400 Euro Kräften so, sondern auch den Vollzeitkräften. Ich
habe bis vor kurzem in einem Göttinger Cafe gearbeitet als Vollzeitkraft (....).
Der niedrige Lohn war schon schmerzlich, der befristete Arbeitsvertrag zu verkraften
mit Aussage auf Aussicht zur Verlängerung. Aber was dort vom Arbeitgeber gefordert
wurde, war nicht mehr zu verkraften. Ständige 6 Tage Wochen, die nicht vertraglich
vereinbart waren, Überstunden wurden nicht ausgezahlt und nur mit ach und krach
zum Abfeiern gewährt. Man ist dort absolut unterbesetzt gewesen. Die Arbeit war
nie zu schaffen, die Tage zur Erholung waren nie sicher. Bei Krankheit, die nicht
oft vorkam weil man schon kaum sich traute auch nur 1 Std. zu fehlen, wurde psychisch
Druck ausgeübt. Oder damit gedroht dass der Lohn nicht gezahlt wird. Anmerkung: ob eine Chefin einen Betriebsrat erlauben will oder nicht, ist völlig egal - sie muß ihn akezeptieren wenn er durchgesetzt wird und die Belegschaft zusammenhält. Siehe auch Artikelabschnitt "Betriebsrat wählen" |
Erste
Zusammenstellung von Kurzberichten 29.7.07 / Eigentlich wäre eine JobberInnenorganisation von nöten, wenn man sich anschaut, was in den Niedriglohn-Sektoren so läuft - das sind die reinsten Sklavenverhältnisse. Die Beschäftigten wehren sich nicht, organisieren sich nicht und lassen sich die lammfromm fast alle Frechheiten der ArebitgeberInnen gefallen. Hört man sich die Berichte der Betroffenen an, drängt sich immer mehr die Erkenntnis auf, dass etwas passieren muß. Insbesondere müßten die Leute sich mal genauer informieren, wie sie einen Betriebsrat gründen können. Ein Betriebsrat geniesst Kündigungsschutz und kann den Arbeitgebern auf die Finger schauen bzw. nötigenfalls auch "hauen" wenn es Bezahlung, Arbeitsbedingungen, Pausenregelungen, Urlaub, Krankheitsfall, Einstellungen und Entlassungen angeht. Das A und O jedoch ist, dass sich die Beschäftigten untereinander verständigen, nicht mehr alleszu akzeptieren, sondern sich zu wehren. Zu den folgenden ganz spontan zusammengetragenen Berichten kennen wir natürlich die Namen der Göttinger Lokale und Betriebe um die es dabei geht und wir beabsichtigen auch, sie zu veröffentlichen - uns kommt es aber zunächst einmal darauf an, den Beschäftigten klar zu machen, dass da etwas passieren muß. Gelegentlich berichten Jobber/innen von ihren Erfahrungen von Arbeitsstellen. Insbesondere im Gastronomiebereich gibt es z.B. haarsträubende Zustände Entlassung
statt bezahltem Urlaub Kneipenpersonal
- bei Krankheit kein Geld
Jederzeit
innerhalb von 20 Minuten einsatzbereit sein
5,50 pro Stunde und erst bei Erlaubnis zur Toilette Ein neu eröffneter Pizzabetrieb beschäftigte nicht nur Schwarzarbeiter, sondern zahlt bei vorzeitiger Kündigung auch den Restlohn nicht aus. Bei minimalem Entgelt müssen die Leute mit eigenem Kfz die Pizzen ausliefern und sämtliche Kosten für Benzin und Unterhalt des Wagens sowieso selbst tragen. |
Betriebsrat wählen? Nachtrag
zu diesem Text (2.8.07): Nach dem Gespräch mit einem erfahrenen Betriebsrat
wäre noch zu sagen,
Wenn in einem Betrieb mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind und kein Betriebsrat besteht, kann jederzeit ein Betriebsrat gewählt werden. >>Betriebsverfassungsgesetz. Sobald mindestens drei Beschäftigte zusammenhalten, können sie den Betrieb quasi auf den Kopf stellen, denn so viele sind nötig, um die Betriebsversammlung und die Wahl durchzusetzen. Erster Schritt ist die Betriebsversammlung - Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen. Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Auf der Betriebsversammlung müssen sich 3 Personen als Wahlvorstand zur Verfügung stellen der von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein gewählt wird. Diese Leute können dann die Wahl durchführen, es ist NICHT erforderlich, dass die Mehrheit der Belegschaft für eine Betriebsratswahl ist. Bei Kleinbetrieben wird in einer zweiten Wahlversammlung eine Woche später der Betriebsrat dann in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (§ 14a BetrVerfG). Wählbar sind leider nur die Wahlberechtigten, die schon 6 Monate dem Betrieb angehören. Bei der hohen Fluktuation in einigen Gastronomiebereichen schon wieder eine Schwierigkeit. Die Wahl und die Betriebsräte sind gesetzlich vor Repressalien des Arbeitgebers geschützt. Im BetrVerfG heisst es "Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen. Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber." Es ist dennoch ratsam, sich mit einem fitten und motivierten(ist nicht immer der Fall) Vertreter einer Gewerkschaft oder einer Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zusammenzutun. Ein Taxiunternehmer in Göttingen z.B. mußte mit der Härte des Gesetzes Bekannschaft machen, bis er einsah, dass er eine Betriebsratswahl nicht verhindern kann. Wer
ist wahlberechtigt? Der
Betriebsrat hat u.a. in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen (BetrVG §
87)
Der Betriebsrat hat nach § 99 BetrVerfg und neuerer Rechtssprechung auch mitzubestimmen wenn ein Arbeitgeber 1 Euro-Jobber/innen einsetzen will. |
Minijobs
Arbeitgeber zahlen für Minijobs mit geringfügiger Entlohnung und im Privathaushalt Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie eine einheitliche Pauschalsteuer. Für die Arbeitnehmer sind die Minijobs sozialversicherungsfrei. Auch geringfügig Beschäftigte sind berechtigt einen Betriebsrat zu wählen. |