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Bürgerarbeit und Freiwillige Arbeit
Arbeit mit wenig Bezahlung und Arbeit mit gar keiner Bezahlung

Im Unterschied zum 1Euro-Job fallen bei der Bürgerarbeit die KdU-Leistungen weg! Realistisch ist ein Bruttoverdienst von mindestens 900 Euro im Monat. Von dem geringen Verdienst muß nun auch selbst die Kranken- und Rentenversicherung bezahlt werden, so dass weniger als 750 Euro übrig bleiben, die dann auch noch zur Kürzung der Hartz4Zahlung führen. In die Arbeitslosenversicherung wird nichts abgeführt, d.h. wenn nach 3 Jahren der Bürgerarbeitsplatz zu Ende ist, dann gibt es auch kein Arbeitslosengeld I .

> Arbeitslose
> 1 Euro Jobs
> Freiwilligenzentrum


Kritische Betrachtung der Bürgerarbeit
(Zusammenfassung des Artikels aus dem GBE Nr. 190 / 25.4.2012 > vollständiger Artikel)

Nachdem die ABMs (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) abgeschafft wurden, die 1-Euro-Jobs von Anfang an in der Kritik standen (auch mehrfach vom Bundesrechnungshof), ersann das Arbeitsministerium die Bürgerarbeit. Nach Angaben von Kreisrätin Christel Wemheuer geht es im Landkreis Göttingen um rund 12,5 Millionen Euro in drei Jahren. 200 Stellen für begleitende Bürgerarbeit würden ab Januar 2011 eingerichtet. Es gehe beispielsweise um Serviceangebote an Schulen, Arbeiten in Sportstätten, Museen, Bibliotheken oder Verschönerungsarbeiten im touristischen Bereich. In einem Lenkungsausschuss sind unter anderem auch DGB und Handelskammer beteiligt. Das Projekt wird von der Kreisvolkshochschule in Kooperation mit der städtischen Beschäftigungsförderungsanstalt durchgeführt. Jede einzelne Stelle muss vom Bundesverwaltungsamt in Köln abgesegnet werden. Inzwischen sind die Maßnahmen schon wieder beendet. Etliche fanden einen solchen Platz, der in der Regel mit 900 Euro Arbeitnehmerbrutto für 30 Stunden Wochenarbeitszeit ausgestattet wird (freiwillig darf auch mehr seitens des Arbeitgebers bezahlt werden, z. B. nach Tarif, wenn es einen gibt). Nach einigem Hin und Her war irgendwann klar, dass alle entweder Wohngeld oder ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen können. Beim ergänzenden ALG II bleiben sie zwar im Einfluss der Behörde, aber können wenigstens netto deutlich mehr bekommen als ihre bisherigen Leistungen bei 30 Stunden zusätzlicher Arbeit (bei Wohngeldbezug wird es etwas weniger sein). Schlimmstenfalls können sie allerdings weiterhin mit Eingliederungsvereinbarungen und Bewerbungsschreiben traktiert werden.

 

Pressemitteilung Erster Kreisrat des Landkreises Göttingen 15.6.11
Einführung von "Bürgerarbeitsplätzen"
Bürgerarbeit – landkreisweite Informationsveranstaltungen - Beantragung von Bürgerarbeitsplätzen noch bis Mitte September möglich. In der kommenden Woche informiert die Kreisvolkshochschule in Kooperation mit der Beschäftigungsförderung im Auftrage des Landkreises Göttingen zum Thema Bürgerarbeit. Herzlich eingeladen sind gemeinnützige Träger, eingetragene Vereine und Einrichtungen in kommunaler, städtischer oder kirchlicher Trägerschaft, die Interesse an der Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes haben. Informationsveranstaltungen werden sowohl in Hann. Münden (20. Juni), als auch in Duderstadt (21. Juni) und Göttingen (22. Juni) durchgeführt. Dezernent Franz Wucherpfennig erhofft sich eine rege Beteiligung und erklärt: "Bürgerarbeit ist für alle Beteiligten gut. Gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen leisten einen professionellen und sozialen Beitrag für Langzeitarbeitslose. Zukünftige Bürgerarbeiter leisten einen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit und verbessern ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt." Auf der Informationsveranstaltung erfahren die Teilnehmenden wichtige Details über das Modellprojekt Bürgerarbeit. Zusätzlich wird das Verfahren und der Ablauf der Antragstellung vorgestellt. Beispiele bisher genehmigter Bürgerarbeitsplätze im Landkreis werden illustriert. Alle Beteiligten haben die Möglichkeit mit den Projektmitarbeitern in Kontakt zu treten. Im Anschluss können persönliche Beratungsgespräche vor Ort vereinbart werden. Eine Beantragung von Bürgerarbeitsplätzen ist noch bis zum 15. September dieses Jahres beim Landkreis Göttingen möglich. Seitens des Landkreises Göttingen wird um Anmeldung gebeten unter: paare@kvhs-goettingen.de oder Ines Paare, Tel. 0551/525-521 oder Anke Hildebrand, Tel.0551/525-873. Im Rahmen des Modellprojektes "JOB Assist – Bürgerarbeit" können bis zu 200 Bürgerarbeitsplätze landkreisweit geschaffen werden. Bürgerarbeitsplätze müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Sie gefährden deshalb keine regulären Stellen und verzerren nicht den Wettbewerb. Für interessierte Institutionen schafft die Einrichtung einer Bürgerarbeit die Möglichkeit, einen zu 100 % geförderten Arbeitsplatz für bis zu drei Jahre (auf 30- bzw. 20-Std.-Basis) zu initiieren und erfolgreich umzusetzen.

 

Stadt Göttingen will Bundesfreiwilligendienst nutzen

pm der Stadt 20. Oktober 2011:
Die Stadt Göttingen unterstützt die Initiative "Bundesfreiwilligendienst- für meine Stadt", die der Deutsche Städtetag ins Leben gerufen hat. "Wir möchten erreichen, dass sich im Rahmen des neuen Bundesfreiwilligendienstes zahlreiche Bürgerinnen und Bürger für ein freiwilliges Engagement in unseren städtischen Einrichtungen interessieren. Wir hoffen, dass der Freiwilligendienst bei unseren Bürgerinnen und Bürgern auf gute Resonanz stoßen wird", erklärte Oberbürgermeister Wolfgang Meyer am Donnerstag, 20. Oktober 2011, zum Auftakt der Aktionswoche des Deutschen Städtetages zum Bundesfreiwilligendienst bis zum 27. Oktober. Ob im Kulturbereich, in der Bildung, im Sport, in der Jugendarbeit, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe und der Pflege, im Krankenhaus, bei der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz - grundsätzlich eröffnet der Bundesfreiwilligendienst Frauen und Männern aller Altersgruppen vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Die Stadt Göttingen hat deshalb alle bisherigen Zivildienstplätze als Plätze für den Bundesfreiwilligendienst anerkennen lassen. Einsatzmöglichkeiten bestehen in den Kinder- und Jugendhäusern Abraxas und Grone-Süd, in der Kindertagesstätte Weende-West, auf dem Baubetriebshof sowie in der Stadtarchäologie. Einige Stellen sind nach Angaben der Verwaltung gegenwärtig noch unbesetzt. Wer sich dafür interessiert, kann sich unter der Göttinger Rufnummer 400-2336 bei Michael Hoffmann vom Fachdienst Personalwirtschaft melden. Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Frauen und Männer, die Interesse an einer attraktiven und gemeinnützigen Tätigkeit in den Städten haben. Freiwillige werden vor Ort von einer Fachkraft betreut. Die Einsatzzeit beträgt in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Die Freiwilligen erhalten für ihren Dienst ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro sowie Sachleistungen. Vor allem gewinnen sie aber Einblicke in städtische Einrichtungen und erwerben so wertvolle Kompetenzen für die weitere berufliche oder universitäre Ausbildung, die mit einem qualifizierten Zeugnis belegt werden können. Weitere Informationen gibt es unter: www.bundesfreiwilligendienst-stadt.de .

Landkreis will Bürgerarbeit

8.10.11 / Zunächst sollte Mitte September Anmeldeschluß für Bürgerarbeitsplätze sein. Da offensichtlich noch nicht genug davon angemeldet sind wird die Frist in Göttingen verlängert und nochmal eine Infoveranstaltung des Landkreises durchgeführt. Nun ist der Anmeldeschluß in den November verschoben worden und noch einmal eine Informationsveranstaltung angekündigt worden:

Kreishaus, Reinhäuser Landstraße 4, Sitzungsraum 018, Bürgerarbeit – zentrale Informationsveranstaltung 14 Uhr, eingeladen sind gemeinnützige Träger, eingetragene Vereine und Einrichtungen in kommunaler, städtischer oder kirchlicher Trägerschaft, die Interesse an der Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes haben. Das Antragsverfahren und der Ablauf wird vorgestellt, Praxisbeispiele bisher genehmigter Bürgerarbeitsplätze im Landkreis werden illustriert. Anmeldung unter Tel. 90033-107 bzw. -105 oder paare@kvhs-goettingen.de.

Pressemiteilung Landkreis: "Dezernent Franz Wucherpfennig hofft auch dieses Mal auf eine rege Beteiligung: "Bürgerarbeit ist für alle Beteiligten gut. Gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen leisten einen professionellen und sozialen Beitrag für Langzeitarbeitslose. Bürgerarbeiter leisten ihren Beitrag zum Allgemeinwohl und verbessern erheblich ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt." Im Rahmen des Modellprojektes JOB Assist I Bürgerarbeit dürfen bis zum Jahresende 200 Bürgerarbeitsplätze landkreisweit geschaffen werden. Bürgerarbeitsplätze müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Sie gefährden deshalb keine regulären Stellen und verzerren auch nicht den Wettbewerb. Für interessierte Institutionen schafft die Einrichtung einer Bürgerarbeit die Möglichkeit, einen bis zu 100 % geförderten Arbeitsplatz für bis zu drei Jahre (auf 30- bzw. 20-Std.-Basis) zu initiieren und erfolgreich umzusetzen."


Infoveranstaltung des Landkreises zur Einführung von "Bürgerarbeitsplätzen"
15.6.11 die Kreisvolkshochschule informiert in Kooperation mit der Beschäftigungsförderung im Auftrage des Landkreises Göttingen zum Thema Bürgerarbeit. Eingeladen sind gemeinnützige Träger, eingetragene Vereine und Einrichtungen in kommunaler, städtischer oder kirchlicher Trägerschaft, die Interesse an der Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes haben.Für interessierte Institutionen schafft die Einrichtung einer Bürgerarbeit die Möglichkeit, einen zu 100 % geförderten Arbeitsplatz für bis zu drei Jahre (auf 30- bzw. 20-Std.-Basis) zu initiieren und erfolgreich umzusetzen. Dezernent Franz Wucherpfennig erklärt: "Bürgerarbeit ist für alle Beteiligten gut. Gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen leisten einen professionellen und sozialen Beitrag für Langzeitarbeitslose. Zukünftige Bürgerarbeiter leisten einen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit und verbessern ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt." Auf der Informationsveranstaltung erfahren die Teilnehmenden wichtige Details über das Modellprojekt Bürgerarbeit. Zusätzlich wird das Verfahren und der Ablauf der Antragstellung vorgestellt. Beispiele bisher genehmigter Bürgerarbeitsplätze im Landkreis werden illustriert. Alle Beteiligten haben die Möglichkeit mit den Projektmitarbeitern in Kontakt zu treten. Im Anschluss können persönliche Beratungsgespräche vor Ort vereinbart werden. Eine Beantragung von Bürgerarbeitsplätzen ist noch bis zum 15. September dieses Jahres beim Landkreis Göttingen möglich. Seitens des Landkreises Göttingen wird um Anmeldung gebeten unter: paare@kvhs-goettingen.de oder Ines Paare, Tel. 0551/525-521 oder Anke Hildebrand, Tel.0551/525-873. Im Rahmen des Modellprojektes "JOB Assist – Bürgerarbeit" können bis zu 200 Bürgerarbeitsplätze landkreisweit geschaffen werden. . Folgendes wird zwar immer wieder behauptet aber nicht belegt: "Bürgerarbeitsplätze müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Sie gefährden deshalb keine regulären Stellen und verzerren nicht den Wettbewerb."

Kritik an der Bürgerarbeit
Aus Göttinger Betriebsexpress GBE 189

Bürgerarbeit
Gerade hat der Bundesrechnungshof zum wiederholten Male festgestellt, dass die sog. 1-Euro-Jobs die Menschen fast nie in Arbeitsverhältnisse bringen und sogar reguläre Arbeitsplätze vernichten. Das schreiben wir hier im GBE und auch viele andere Nicht-Mainstream-Medien, seit es diese Arbeitsverhältnisse gibt. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun auch reagiert und will dieses Instrument wohl auslaufen lassen. Man kann gespannt sein, was dafür kommen wird. Von einem Vorhaben wissen wir schon, der sog. Bürgerarbeit. Was ist das? Ein Projekt der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, welches sie im Juli dieses Jahres vorstellte. Es soll der beruflichen Eingliederung Langzeitarbeitsloser dienen. Aber nicht in den ersten Arbeitsmarkt und wohl auch nicht in den zweiten. Die Rede ist von Anfang an von gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsplätzen (wie bei den 1-Euro-Jobs auch). Angedacht sind Straßenfegen und Parkreinigung, Arbeit in Museen, Altenheimen, Bibliotheken, Kinderbetreuung, Jugendprojekten, Tafeln etc.

900 Euro brutto, nicht netto!
Allerdings ist das Projekt von vornherein auf etwa die Hälfte aller Job-Center Deutschlands (197) beschränkt und nur 160.000 Langzeitarbeitslose kommen in die Auswahl. Davon sollen dann nach einem halben Jahr die 34.000 "Glücklichen" ausgewählt worden seien, die dann eine dieser Stellen bekommen. Bis zu 3 Jahren ist die Förderung möglich. Bezahlt werden für 30 Stunden Arbeit 900 Euro. Selbstverständlich redete Frau von der Leyen nicht von brutto oder netto, sondern von Anfang an von Festbeträgen. Es ist aber inzwischen klar: 900 Euro brutto sind gemeint. Das wird im Durchschnitt einen Nettoverdienst von 720 Euro monatlich bedeuten.
Je nach Ort und Wohnsituation, Krankenkasse usw. kann das höchstens das Gleiche sein wie im ALG-II-Bezug, aber es kann durchaus auch weniger sein. Eine Vollzeitstelle ohne große Aussicht auf spätere Übernahme; wahrscheinlich wieder mit einer Arbeit, die andere versicherungspflichtige Arbeit verhindert oder zerstört; und dann evtl. sogar noch Wohngeld oder ergänzendes ALG II beantragen zu müssen? Ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht auch nicht dabei. Und das Ganze nur für 160.000 Personen bundesweit, bzw. nur für 34.000? Geht man wirklich davon aus, die anderen 126.000 in der halbjährigen sog. "Aktivierungsphase" in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu vermitteln??
Dieses Konzept taugt genau so wenig wie fast alles andere, was diese und frühere Regierungen sich ausgedacht haben. Es stieß aber bei etlichen Erwerbslosen auf Interesse. So lange zumindest, bis klar wurde, das es hierbei nicht um 900 Euro netto ging. Wir haben derzeit rund 930.000 Langzeitarbeitslose. Das dieses Modell ausgeweitet wird, ist eigentlich nicht zu erwarten. Zumal es Bundes- und Europamittel dafür gibt, die aber nun vergeben sind. Und da es diese Gelder gibt und man sich ja mit solchen Maßnahmen immer gut postieren kann und sagen: "Seht nur, was wir alles für die Betroffenen tun!", hat sich auch Göttingen beworben und darf mitmachen.
Nach Angaben von Kreisrätin Christel Wemheuer geht es im Landkreis Göttingen um rund 12,5 Millionen Euro in drei Jahren. 200 Stellen für begleitende Bürgerarbeit würden ab Januar 2011 eingerichtet. Es gehe beispielsweise um Serviceangebote an Schulen, Arbeiten in Sportstätten, Museen, Bibliotheken oder Verschönerungsarbeiten im touristischen Bereich. In einem Lenkungsausschuss sind unter anderem auch DGB und Handelskammer beteiligt. Das Projekt wird von der Kreisvolkshochschule in Kooperation mit der städtischen Beschäftigungsförderungsanstalt durchgeführt

Keine Sanktionen?!
Auf einer Infoveranstaltung des Job-Centers Göttingen am 9.11.2010 mit rund 200 eingeladenen Langzeitarbeitslosen kehrte auch recht bald Ernüchterung ein und es gab deutliche Kritik an diesem Konzept. Immerhin versicherte auf Nachfrage ein Vertreter des Job-Centers, das es keine Sanktionen geben soll, wenn jemand ein Angebot der Bürgerarbeit ablehnen würde. Das können wir nur hoffen.
Es gibt allerdings auch andere Erfahrungsberichte. Z. B. aus Süddeutschland (Ingolstadt), wo schon vor einiger Zeit eine solche Veranstaltung beschrieben wird. Zunächst hatten dort 2 Beschäftigte eines Bildungsträgers (der damit sicher besser verdient) rund 1,5 Stunden nichts Besseres zu tun, als die Anwesenden als faul und meistens vor dem Fernseher herumliegend zu beschimpfen. Anschließend wurde wüst herumgedroht, dass in dem halben Jahr Aktivierungsphase alle sich nun bewerben müssten auf Teufel komm raus. Auf welche der nicht vorhandenen Arbeitsplätze, das sagten sie nicht. Ihre Unterstützung dabei ist (zum wievielten Male für viele der Betroffenen wohl?) Bewerbungstraining u. ä. Aus dem Ministerium heißt es, dieses halbe Jahr soll der Profilerstellung, der Hilfe und ja, tatsächlich, der Vermittlung in den Arbeitsmarkt dienen. Dabei soll den Auserwählten auch ein neuer "Coach" seitens des Job-Centers helfen. Der wurde in Ingolstadt sodann vorgestellt und entpuppte sich als exakt der bisherige Fallmanager der Anwesenden. Hier gab es übrigens eine Rechtsfolgenbelehrung für die Betroffenen. Also mögliche Sanktionen. Nein, auch das wird nicht viel ändern. Dennoch sind einige Erwerbslose interessiert daran. Mehr mit der Begründung, mir fällt sonst zu Hause die Decke auf den Kopf; so komme ich unter Menschen, habe was zu tun. Nun ja, das mag für sie zutreffen, aber das würden sie sicher auch lieber für einen anständigen Lohn und eine echte Arbeitsstelle machen. Insgesamt unterstützen solche Maßnahmen die Verfestigung von Niedriglöhnen nur noch

 

 

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