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Bürgerarbeit
und Freiwillige Arbeit Arbeit
mit wenig Bezahlung und Arbeit mit gar keiner Bezahlung
Im Unterschied zum 1Euro-Job fallen bei der Bürgerarbeit die KdU-Leistungen
weg! Realistisch ist ein Bruttoverdienst von mindestens 900 Euro im Monat. Von
dem geringen Verdienst muß nun auch selbst die Kranken- und Rentenversicherung
bezahlt werden, so dass weniger als 750 Euro übrig bleiben, die dann auch
noch zur Kürzung der Hartz4Zahlung führen. In die Arbeitslosenversicherung
wird nichts abgeführt, d.h. wenn nach 3 Jahren der Bürgerarbeitsplatz
zu Ende ist, dann gibt es auch kein Arbeitslosengeld I . >
Arbeitslose >
1 Euro Jobs > Freiwilligenzentrum
Kritische
Betrachtung der Bürgerarbeit (Zusammenfassung
des Artikels aus dem GBE Nr. 190 / 25.4.2012 > vollständiger
Artikel)
Nachdem
die ABMs (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) abgeschafft wurden, die 1-Euro-Jobs von
Anfang an in der Kritik standen (auch mehrfach vom Bundesrechnungshof), ersann
das Arbeitsministerium die Bürgerarbeit. Nach Angaben von Kreisrätin Christel
Wemheuer geht es im Landkreis Göttingen um rund 12,5 Millionen Euro in drei Jahren.
200 Stellen für begleitende Bürgerarbeit würden ab Januar 2011 eingerichtet. Es
gehe beispielsweise um Serviceangebote an Schulen, Arbeiten in Sportstätten, Museen,
Bibliotheken oder Verschönerungsarbeiten im touristischen Bereich. In einem Lenkungsausschuss
sind unter anderem auch DGB und Handelskammer beteiligt. Das Projekt wird von
der Kreisvolkshochschule in Kooperation mit der städtischen Beschäftigungsförderungsanstalt
durchgeführt. Jede einzelne Stelle muss vom Bundesverwaltungsamt in Köln abgesegnet
werden. Inzwischen sind die Maßnahmen schon wieder beendet. Etliche fanden einen
solchen Platz, der in der Regel mit 900 Euro Arbeitnehmerbrutto für 30 Stunden
Wochenarbeitszeit ausgestattet wird (freiwillig darf auch mehr seitens des Arbeitgebers
bezahlt werden, z. B. nach Tarif, wenn es einen gibt). Nach einigem Hin und Her
war irgendwann klar, dass alle entweder Wohngeld oder ergänzendes Arbeitslosengeld
II beantragen können. Beim ergänzenden ALG II bleiben sie zwar im Einfluss der
Behörde, aber können wenigstens netto deutlich mehr bekommen als ihre bisherigen
Leistungen bei 30 Stunden zusätzlicher Arbeit (bei Wohngeldbezug wird es etwas
weniger sein). Schlimmstenfalls können sie allerdings weiterhin mit Eingliederungsvereinbarungen
und Bewerbungsschreiben traktiert werden. Pressemitteilung
Erster Kreisrat des Landkreises Göttingen 15.6.11 Einführung
von "Bürgerarbeitsplätzen" Bürgerarbeit
– landkreisweite Informationsveranstaltungen - Beantragung von Bürgerarbeitsplätzen
noch bis Mitte September möglich. In der kommenden Woche informiert die Kreisvolkshochschule
in Kooperation mit der Beschäftigungsförderung im Auftrage des Landkreises
Göttingen zum Thema Bürgerarbeit. Herzlich eingeladen sind gemeinnützige
Träger, eingetragene Vereine und Einrichtungen in kommunaler, städtischer
oder kirchlicher Trägerschaft, die Interesse an der Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes
haben. Informationsveranstaltungen werden sowohl in Hann. Münden (20. Juni),
als auch in Duderstadt (21. Juni) und Göttingen (22. Juni) durchgeführt.
Dezernent Franz Wucherpfennig erhofft sich eine rege Beteiligung und erklärt:
"Bürgerarbeit ist für alle Beteiligten gut. Gemeinnützige
und öffentliche Einrichtungen leisten einen professionellen und sozialen
Beitrag für Langzeitarbeitslose. Zukünftige Bürgerarbeiter leisten
einen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit und verbessern ihre Chancen auf eine
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt." Auf der Informationsveranstaltung
erfahren die Teilnehmenden wichtige Details über das Modellprojekt Bürgerarbeit.
Zusätzlich wird das Verfahren und der Ablauf der Antragstellung vorgestellt.
Beispiele bisher genehmigter Bürgerarbeitsplätze im Landkreis werden
illustriert. Alle Beteiligten haben die Möglichkeit mit den Projektmitarbeitern
in Kontakt zu treten. Im Anschluss können persönliche Beratungsgespräche
vor Ort vereinbart werden. Eine Beantragung von Bürgerarbeitsplätzen
ist noch bis zum 15. September dieses Jahres beim Landkreis Göttingen
möglich. Seitens des Landkreises Göttingen wird um Anmeldung gebeten
unter: paare@kvhs-goettingen.de
oder Ines Paare, Tel. 0551/525-521 oder Anke Hildebrand, Tel.0551/525-873. Im
Rahmen des Modellprojektes "JOB Assist – Bürgerarbeit" können
bis zu 200 Bürgerarbeitsplätze landkreisweit geschaffen werden. Bürgerarbeitsplätze
müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Sie gefährden
deshalb keine regulären Stellen und verzerren nicht den Wettbewerb. Für
interessierte Institutionen schafft die Einrichtung einer Bürgerarbeit die
Möglichkeit, einen zu 100 % geförderten Arbeitsplatz für bis zu
drei Jahre (auf 30- bzw. 20-Std.-Basis) zu initiieren und erfolgreich umzusetzen. Stadt
Göttingen will Bundesfreiwilligendienst nutzen pm
der Stadt 20. Oktober 2011: Die Stadt Göttingen unterstützt die Initiative
"Bundesfreiwilligendienst- für meine Stadt", die der Deutsche Städtetag ins Leben
gerufen hat. "Wir möchten erreichen, dass sich im Rahmen des neuen Bundesfreiwilligendienstes
zahlreiche Bürgerinnen und Bürger für ein freiwilliges Engagement in unseren städtischen
Einrichtungen interessieren. Wir hoffen, dass der Freiwilligendienst bei unseren
Bürgerinnen und Bürgern auf gute Resonanz stoßen wird", erklärte Oberbürgermeister
Wolfgang Meyer am Donnerstag, 20. Oktober 2011, zum Auftakt der Aktionswoche des
Deutschen Städtetages zum Bundesfreiwilligendienst bis zum 27. Oktober. Ob im
Kulturbereich, in der Bildung, im Sport, in der Jugendarbeit, der Behindertenhilfe,
der Altenhilfe und der Pflege, im Krankenhaus, bei der Integration sowie im Zivil-
und Katastrophenschutz - grundsätzlich eröffnet der Bundesfreiwilligendienst Frauen
und Männern aller Altersgruppen vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Die Stadt Göttingen
hat deshalb alle bisherigen Zivildienstplätze als Plätze für den Bundesfreiwilligendienst
anerkennen lassen. Einsatzmöglichkeiten bestehen in den Kinder- und Jugendhäusern
Abraxas und Grone-Süd, in der Kindertagesstätte Weende-West, auf dem Baubetriebshof
sowie in der Stadtarchäologie. Einige Stellen sind nach Angaben der Verwaltung
gegenwärtig noch unbesetzt. Wer sich dafür interessiert, kann sich unter der Göttinger
Rufnummer 400-2336 bei Michael Hoffmann vom Fachdienst Personalwirtschaft melden.
Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Frauen und Männer, die Interesse
an einer attraktiven und gemeinnützigen Tätigkeit in den Städten haben. Freiwillige
werden vor Ort von einer Fachkraft betreut. Die Einsatzzeit beträgt in der Regel
zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Die Freiwilligen erhalten für
ihren Dienst ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro sowie Sachleistungen.
Vor allem gewinnen sie aber Einblicke in städtische Einrichtungen und erwerben
so wertvolle Kompetenzen für die weitere berufliche oder universitäre Ausbildung,
die mit einem qualifizierten Zeugnis belegt werden können. Weitere Informationen
gibt es unter: www.bundesfreiwilligendienst-stadt.de . Landkreis
will Bürgerarbeit 8.10.11
/ Zunächst sollte Mitte September Anmeldeschluß für Bürgerarbeitsplätze
sein. Da offensichtlich noch nicht genug davon angemeldet sind wird die Frist
in Göttingen verlängert und nochmal eine Infoveranstaltung des Landkreises
durchgeführt. Nun ist der Anmeldeschluß in den November verschoben
worden und noch einmal eine Informationsveranstaltung angekündigt worden:
Kreishaus,
Reinhäuser Landstraße 4, Sitzungsraum 018, Bürgerarbeit – zentrale
Informationsveranstaltung 14 Uhr, eingeladen sind gemeinnützige Träger,
eingetragene Vereine und Einrichtungen in kommunaler, städtischer oder kirchlicher
Trägerschaft, die Interesse an der Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes
haben. Das Antragsverfahren und der Ablauf wird vorgestellt, Praxisbeispiele
bisher genehmigter Bürgerarbeitsplätze im Landkreis werden illustriert.
Anmeldung unter Tel. 90033-107 bzw. -105 oder paare@kvhs-goettingen.de.
Pressemiteilung
Landkreis: "Dezernent Franz Wucherpfennig hofft auch dieses Mal auf eine
rege Beteiligung: "Bürgerarbeit ist für alle Beteiligten gut. Gemeinnützige
und öffentliche Einrichtungen leisten einen professionellen und sozialen
Beitrag für Langzeitarbeitslose. Bürgerarbeiter leisten ihren Beitrag
zum Allgemeinwohl und verbessern erheblich ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung
in den Arbeitsmarkt." Im Rahmen des Modellprojektes JOB Assist I Bürgerarbeit
dürfen bis zum Jahresende 200 Bürgerarbeitsplätze landkreisweit
geschaffen werden. Bürgerarbeitsplätze müssen zusätzlich sein
und im öffentlichen Interesse liegen. Sie gefährden deshalb keine regulären
Stellen und verzerren auch nicht den Wettbewerb. Für interessierte Institutionen
schafft die Einrichtung einer Bürgerarbeit die Möglichkeit, einen bis
zu 100 % geförderten Arbeitsplatz für bis zu drei Jahre (auf 30- bzw.
20-Std.-Basis) zu initiieren und erfolgreich umzusetzen."
Infoveranstaltung des Landkreises zur Einführung von
"Bürgerarbeitsplätzen" 15.6.11
die Kreisvolkshochschule informiert in Kooperation mit der Beschäftigungsförderung
im Auftrage des Landkreises Göttingen zum Thema Bürgerarbeit. Eingeladen
sind gemeinnützige Träger, eingetragene Vereine und Einrichtungen in
kommunaler, städtischer oder kirchlicher Trägerschaft, die Interesse
an der Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes haben.Für interessierte
Institutionen schafft die Einrichtung einer Bürgerarbeit die Möglichkeit,
einen zu 100 % geförderten Arbeitsplatz für bis zu drei Jahre (auf 30-
bzw. 20-Std.-Basis) zu initiieren und erfolgreich umzusetzen. Dezernent
Franz Wucherpfennig erklärt: "Bürgerarbeit ist für alle
Beteiligten gut. Gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen leisten
einen professionellen und sozialen Beitrag für Langzeitarbeitslose. Zukünftige
Bürgerarbeiter leisten einen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit und verbessern
ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt." Auf der
Informationsveranstaltung erfahren die Teilnehmenden wichtige Details über
das Modellprojekt Bürgerarbeit. Zusätzlich wird das Verfahren und der
Ablauf der Antragstellung vorgestellt. Beispiele bisher genehmigter Bürgerarbeitsplätze
im Landkreis werden illustriert. Alle Beteiligten haben die Möglichkeit mit
den Projektmitarbeitern in Kontakt zu treten. Im Anschluss können persönliche
Beratungsgespräche vor Ort vereinbart werden. Eine Beantragung von Bürgerarbeitsplätzen
ist noch bis zum 15. September dieses Jahres beim Landkreis Göttingen
möglich. Seitens des Landkreises Göttingen wird um Anmeldung gebeten
unter: paare@kvhs-goettingen.de
oder Ines Paare, Tel. 0551/525-521 oder Anke Hildebrand, Tel.0551/525-873. Im
Rahmen des Modellprojektes "JOB Assist – Bürgerarbeit" können
bis zu 200 Bürgerarbeitsplätze landkreisweit geschaffen werden. . Folgendes
wird zwar immer wieder behauptet aber nicht belegt: "Bürgerarbeitsplätze
müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Sie gefährden
deshalb keine regulären Stellen und verzerren nicht den Wettbewerb."
Kritik
an der Bürgerarbeit Aus Göttinger
Betriebsexpress GBE 189 Bürgerarbeit Gerade
hat der Bundesrechnungshof zum wiederholten Male festgestellt, dass die sog. 1-Euro-Jobs
die Menschen fast nie in Arbeitsverhältnisse bringen und sogar reguläre
Arbeitsplätze vernichten. Das schreiben wir hier im GBE und auch viele andere
Nicht-Mainstream-Medien, seit es diese Arbeitsverhältnisse gibt. Die Bundesagentur
für Arbeit hat nun auch reagiert und will dieses Instrument wohl auslaufen
lassen. Man kann gespannt sein, was dafür kommen wird. Von einem Vorhaben
wissen wir schon, der sog. Bürgerarbeit. Was
ist das? Ein Projekt der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, welches
sie im Juli dieses Jahres vorstellte. Es soll der beruflichen Eingliederung Langzeitarbeitsloser
dienen. Aber nicht in den ersten Arbeitsmarkt und wohl auch nicht in den zweiten.
Die Rede ist von Anfang an von gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsplätzen
(wie bei den 1-Euro-Jobs auch). Angedacht sind Straßenfegen und Parkreinigung,
Arbeit in Museen, Altenheimen, Bibliotheken, Kinderbetreuung, Jugendprojekten,
Tafeln etc. 900
Euro brutto, nicht netto! Allerdings
ist das Projekt von vornherein auf etwa die Hälfte aller Job-Center Deutschlands
(197) beschränkt und nur 160.000 Langzeitarbeitslose kommen in die Auswahl.
Davon sollen dann nach einem halben Jahr die 34.000 "Glücklichen"
ausgewählt worden seien, die dann eine dieser Stellen bekommen. Bis zu 3
Jahren ist die Förderung möglich. Bezahlt werden für 30 Stunden
Arbeit 900 Euro. Selbstverständlich redete Frau von der Leyen nicht von brutto
oder netto, sondern von Anfang an von Festbeträgen. Es ist aber inzwischen
klar: 900 Euro brutto sind gemeint. Das wird im Durchschnitt einen Nettoverdienst
von 720 Euro monatlich bedeuten. Je
nach Ort und Wohnsituation, Krankenkasse usw. kann das höchstens das Gleiche
sein wie im ALG-II-Bezug, aber es kann durchaus auch weniger sein. Eine Vollzeitstelle
ohne große Aussicht auf spätere Übernahme; wahrscheinlich wieder
mit einer Arbeit, die andere versicherungspflichtige Arbeit verhindert oder zerstört;
und dann evtl. sogar noch Wohngeld oder ergänzendes ALG II beantragen zu
müssen? Ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht auch nicht dabei.
Und das Ganze nur für 160.000 Personen bundesweit, bzw. nur für 34.000?
Geht man wirklich davon aus, die anderen 126.000 in der halbjährigen sog.
"Aktivierungsphase" in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu vermitteln?? Dieses
Konzept taugt genau so wenig wie fast alles andere, was diese und frühere
Regierungen sich ausgedacht haben. Es stieß aber bei etlichen Erwerbslosen
auf Interesse. So lange zumindest, bis klar wurde, das es hierbei nicht um 900
Euro netto ging. Wir haben derzeit rund 930.000 Langzeitarbeitslose. Das dieses
Modell ausgeweitet wird, ist eigentlich nicht zu erwarten. Zumal es Bundes- und
Europamittel dafür gibt, die aber nun vergeben sind. Und
da es diese Gelder gibt und man sich ja mit solchen Maßnahmen immer gut
postieren kann und sagen: "Seht nur, was wir alles für die Betroffenen
tun!", hat sich auch Göttingen beworben und darf mitmachen. Nach
Angaben von Kreisrätin Christel Wemheuer geht es im Landkreis Göttingen
um rund 12,5 Millionen Euro in drei Jahren. 200 Stellen für begleitende Bürgerarbeit
würden ab Januar 2011 eingerichtet. Es gehe beispielsweise um Serviceangebote
an Schulen, Arbeiten in Sportstätten, Museen, Bibliotheken oder Verschönerungsarbeiten
im touristischen Bereich. In einem Lenkungsausschuss sind unter anderem auch DGB
und Handelskammer beteiligt. Das Projekt wird von der Kreisvolkshochschule in
Kooperation mit der städtischen Beschäftigungsförderungsanstalt
durchgeführt Keine
Sanktionen?! Auf
einer Infoveranstaltung des Job-Centers Göttingen am 9.11.2010 mit rund 200
eingeladenen Langzeitarbeitslosen kehrte auch recht bald Ernüchterung ein
und es gab deutliche Kritik an diesem Konzept. Immerhin versicherte auf Nachfrage
ein Vertreter des Job-Centers, das es keine Sanktionen geben soll, wenn jemand
ein Angebot der Bürgerarbeit ablehnen würde. Das
können wir nur hoffen. Es
gibt allerdings auch andere Erfahrungsberichte. Z. B. aus Süddeutschland
(Ingolstadt), wo schon vor einiger Zeit eine solche Veranstaltung beschrieben
wird. Zunächst hatten dort 2 Beschäftigte eines Bildungsträgers
(der damit sicher besser verdient) rund 1,5 Stunden nichts Besseres zu tun, als
die Anwesenden als faul und meistens vor dem Fernseher herumliegend zu beschimpfen.
Anschließend wurde wüst herumgedroht, dass in dem halben Jahr Aktivierungsphase
alle sich nun bewerben müssten auf Teufel komm raus. Auf welche der nicht
vorhandenen Arbeitsplätze, das sagten sie nicht. Ihre Unterstützung
dabei ist (zum wievielten Male für viele der Betroffenen wohl?) Bewerbungstraining
u. ä. Aus dem Ministerium heißt es, dieses halbe Jahr soll der Profilerstellung,
der Hilfe und ja, tatsächlich, der Vermittlung in den Arbeitsmarkt dienen.
Dabei soll den Auserwählten auch ein neuer "Coach" seitens des
Job-Centers helfen. Der wurde in Ingolstadt sodann vorgestellt und entpuppte sich
als exakt der bisherige Fallmanager der Anwesenden. Hier gab es übrigens
eine Rechtsfolgenbelehrung für die Betroffenen. Also mögliche Sanktionen.
Nein, auch das wird nicht viel ändern. Dennoch sind einige Erwerbslose interessiert
daran. Mehr mit der Begründung, mir fällt sonst zu Hause die Decke auf
den Kopf; so komme ich unter Menschen, habe was zu tun. Nun ja, das mag für
sie zutreffen, aber das würden sie sicher auch lieber für einen anständigen
Lohn und eine echte Arbeitsstelle machen. Insgesamt unterstützen solche Maßnahmen
die Verfestigung von Niedriglöhnen nur noch Zum
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