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Sparkasse Göttingen

Thema "Gewinnausschüttung" im Rat

Drohung mit Kürzung der Sponseringgelder ist Quatsch
Der Rat hatte 2010 bereits eine Gewinnausschüttung beschlossen
Bankensicherung - Anforderungen sind schon erfüllt !

Forderung nach Gewinnabführung der Sparkasse ein Tabubruch?
Gesetzliche Bestimmungen und weitere Informationen

Verwaltungsrat beschließt Verwendung des Überschusses

Daten der Sparkasse Göttingen im Vergleich
Warum die Sparkasse etwas von ihren Gewinnen abführen kann

> Sparkasse Gewinnabführung & die Stadt Göttingen als "Konzern" 2015
> Sparkasse Göttingen überhöhte Depotzinsen und Recht auf ein Girokonto

>> Financial Times Deutschland (FTD)
>> Der Spiegel 22.3.12
>> FTD 23.3.12: Sparkassen "horten stille Reserven im zweistelligen Milliardenbereich."

NDR-Sendung: >>Unsere-Sparkassen-Wer-kassiert-die-Gewinne


Sparkasse Göttingen, Eingang zur Hauptfiliale auf der Weender Straße

Die Krone über dem Sparkassenportal hat durchaus etwas Symbolisches. In vielen Bereichen Göttingens bestimmt die Sparkasse im Verein mit willigen Politiker*innen wo es lang geht, wer gesponsert wird, wer Kredit bekommt usw.

Die Sparkasse verfügt gleichzeitig über sensible informationen von sehr vielen Menschen, Einrichtungen und Firmen in dieser Stadt

Verkauf des Sparkassengebäudes intransparent

13.7.18 / Die Sparkassen-Zentrale zieht aus diesem Gebäude aus und wechselt in den großen Betonklotz am Groner Tor. Zum Verkauf des Hauses teilt der Landtagsabgeordnete Stefan Wenzel mit:
" Zu der Berichterstattung über den Verkauf des alten Sparkassengebäudes in der Weender Strasse in Göttingen erklärte der Göttinger Abgeordnete Stefan Wenzel (Grüne): "Wer tatsächlich Käufer der sehr zentral gelegenen Immobilie in unmittelbarer Nähe zum Alten Rathaus ist, bleibt nach der Berichterstattung schemenhaft. Keine der zahlreichen in der Göttinger Presse genannten Firmen findet sich unter der genannten Bezeichnung im Handelsregister wieder. Damit ist auch unklar, wer künftig der tatsächliche Eigentümer einer Immobilie ist, die das Stadtbild sehr stark prägen kann. Die Gremien der Sparkasse sollten diesbezüglich für Transparenz sorgen."

 

40 Millionen für Glas, Beton, Marmor ...

11.5.17 / Mehr als 40 Millionen Euro gibt die Sparkasse für den Betonklotz am Groner Tor aus. Eine Gewinnabführung an Stadt und Landkreis von 0,1 Mio kommt trotz Ratsbeschluss nicht zustande, weil dies die Sparkasse angeblich finanziell schwächen würde und es seitens des Sparkassenvorstandes zu einem Wutausbruch kam.

Gegen die Ausschüttung von Gewinnanteilen an Stadt und Landkreis wird von der Sparkasse, CDU und SPD sowie Kreistag-Grünen eingewandt, die Sparkasse müsse Rücklagen bilden. Gleichzeitig baut die Sparkasse einen Betonklotz ans Groner Tor wofür sie ca. 30 Millionen für den Bau und naochmal ca. 10 Millionen für das Inventar ausgeben wird.

Hier landet das Geld der Sparkasse: Neubau eine Verwaltungsgebäudes für die Sparkasse am Groner Tor für >40 Mio Euro


Organigramm Sparkasse, Verbandsversammlung, Verwaltungsrat

Die Sparkasse gehört nicht dem Sparkassenvorstand sondern dem Landkreis und der Stadt Göttingen, der Vorstand ist nur bis 2020 gewählt.

Satzung der Sparkasse Göttingen 19.12.2006

Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Amtsblatt 8. Jahrgang Göttingen, den 19.12.2007 Nr. 25 257
§ 11 Verwendung der Jahresüberschüsse Die Anteile des Reingewinns, die von der Sparkasse an den Verband abgeführt werden, werden unter den Verbandsmitgliedern nach dem Beteiligungsverhältnis aufgeteilt.

§ 5 Rechtsstellung der Mitglieder der Verbandsversammlung
(2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben die Interessen des sie entsendenden Verbandsmitglieds zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses bzw. des Rates und des Verwaltungsausschusses des entsendenden Verbandsmitglieds gebunden.

§ 6 Aufgaben der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung beschließt über ...
6. die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrats,
7. die Zustimmung zur Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
8. die Zustimmung zur Ernennung und zur Abberufung der oder des Vorsitzenden des Vorstands und ihrer oder seiner Stellvertreterin oder ihres oder seines Stellvertreters,
9. die Erteilung der Entlastung gegenüber dem Verwaltungsrat,
10. die Beschlussfassung über die Verwendung ausgeschütteter Überschüsse der Sparkasse,

Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG, in der Grafik SpkG) Gesetzestext

§ 11 Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. 2. Sie handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl und die Aufgabe der Sparkasse bestimmten Überzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Anmerkungen
Der Verwaltungsrat ist vom Gesetz als Kontrolle des Sparkassenvorstandes gedacht. Es darf bezweifelt werden, dass der Verwaltungsrat eine effektive Kontrolle des Sparkassenvorstandes leistet.

 

Thema "Gewinnausschüttung" im Rat (und Kreis-Finanzausschuss)

goest 18.2.17 / Die Abgeordneten, die sich bei kommunalen Sparmaßnahmen für Kürzungen bei kleinen kulturellen und sozialen Einrichtungen hervortun, verhindern nun, dass die so entstandenen finanziellen Löcher durch eine Gewinnabführung aus der Sparkasse gestopft werden. Hauptsache, die Sparkasse kann Millionen horten.

Im Landkreis-Finanzausschuss oberflächlich weggewischt
Im Finanzausschuss des Landkreises bügelten die Mehrheitsfraktionen von CDU und Grünen mit Überheblichkeit, ohne tiefergehende und teilweise falsche Argumentation den Antrag von "DieLinke/DiePartei/Piratenpartei/+" zur "Gewinnausschüttung der Sparkasse" eiskalt ab. Ein CDU-Vertreter z.B. bemühte das abgedroschene und falsche Argument, dass bei Gewinnabführung weniger Sponsering möglich wäre.

Ernsthafte Diskussion im Rat
Im Rat der Stadt hingegen fand wenigstens ansatzweise eine ernsthafte Abwägung und der Austausch von Argumenten statt, bevor der Antrag der Gruppe "GöLinke/Piraten/DiePartei" in den Finanzausschuss überwiesen wurde.

Die Sache mit den 100.000, 200.000, 300.000 Euro immer noch ominös
Aus dem Publikum der Ratssitzung kamen Fragen während der Bürger*innenfrage-Pausenach den 100.000, 200.000, 300.000 Euro, die im Haushaltssicherungskonzept 2010 für die nächsten Jahre als Gewinnabführung von der Sparkasse vorgesehen waren. Antwort des OB: Es wäre das Ziel gewesen, mit der Sparkasse darüber eine Vereinbarung zu treffen, diese Vereinbarung sei aber nicht zustande gekommen.

Da stellt sich natürlich die Frage, welche Bedeutung es hat, wenn in einem Haushalt die Einnahme von 1,5 Millionen Euro enthalten ist, dieser Haushalt dann von der Kommunalaufsicht genehmigt wird, späterhin aber diese Einnahme von 1,5 Millionen stillschweigend nicht stattfindet.

Das Schwadronieren mit der Kapitalquote
Sowohl im Landkreis.Finanzausschuss als auch im Rat wurde mit der Bedeutung der "Kapitalquote" schwadroniert, die durch Rücklagen mithilfe von Entnahmen aus dem Jahresgewinn gesichert werden müsse. Niemand aber legte hierzu die notwendigen Zahlen auf den Tisch.

Dabei blieb ungeklärt: Wie hoch sind die Rücklagen der Sparkasse Göttingen, wie hoch müssen sie sein um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wie hoch sollen sie sein, um die Anforderungen einer stabilen Ausstattung für den Fall einer Bankenkrise zu entsprechen. Wo liegt dann die Grenze jenseits derer eine Ausschüttung gesetzlich, betriebswirtschaftlich und ökonomisch akzeptabel wäre. Oder soll es nach oben hin keine Grenze geben, sollen sie in den Himmel wachsen und dadurch Ausschüttung prinzipiell ausgeschlossen werden?

Mittelverteilung durch eine Satzung regeln?
Ratsfrau Dr. Dagmar Sakowsky (Grüne) machte den Vorschlag, im Finanzausschuss auszuloten, inwieweit der Auftrag der Sparkasse bei der Bewältigung kommunaler Aufgaben behilflich zu sein, nicht über Gewinnauschüttung sondern über eine satzungsmäßig verfasste Ordnung innerhalb der Sparkasse, der Verbandsversammlung und dem Verwaltungsrat geregelt werden könne.

Man möchte angesichts dieses letzten Vorschlags eine Liste von Kürzungen aus der Vergangenheit vorlegen und konkret hierfür beantragen, dass sich der Rat für einen finanziellen Ausgleich dieser Kürzungen aus den 5,4 Millionen Reingewinn der Sparkasse stark macht. Ob das direkt oder über eine Satzung des Verbandsversammlung mit Beschluß im Verwaltungsrat erfolgt wäre den von Kürzungen betroffenen Einrichtungen dann egal.

 

Stellungnahme der GöLinke nach der Ratssitzung

20.2.17 Nach der Ratssitzung am 18.2.17 in der das Thema Gewinnausschüttungen der Sparkasse Thema war, betonte die Fraktion der Wähler*innengemeinschaft GöLinke, den Fraktionen von SPD und CDU scheine „kaum oder nicht mehr in Erinnerung zu sein, dass sie selbst noch bei der Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahre 2010 die Absicht zur Einführung einer Sparkassenausschüttung beschlossen haben.“ Man erwarte „Aufklärung, warum der Auftrag nach Einführung einer Ausschüttung der Sparkasse im Haushaltssicherungskonzept nicht umgesetzt wurde.“ Immerhin hätten auch die heutigen Gegner*innen einer Gewinnausschüttung damals bereits zugestimmt, dass eine solche angestrebt werde.
Da in der Debatte immer wieder mit einer Rücksichtnahme auf die „Eigenkapitalquote“ argumentiert wurde, stellt die Fraktion der GöLinke nun folgende Fragen:
"-- Welche Summe harten Kernkapitals wird die Sparkasse voraussichtlich im Geschäftsbericht 2016 unter der Annahme keine Ausschüttung vorzunehmen, ausweisen?
-- Welcher Eigenkapitalquote entspricht dann diese Eigenkapitalausstattung?
-- Welche Eigenkapitalquote muss nach den absehbaren, künftigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden?
-- Welche Eigenkapitalausstattung in Euro und als Quote der Bilanz strebt die Sparkasse mittelfristig (beispielsweise für das Geschäftsjahr 2021) an?"

Bewerber für das Amt des Kämmerers befürwortet Ausschüttung der Sparkasse

26.11.17 / Im November wurde ein neuer Kämmerer, quasi der "Finanzminister der Stadt" als Nachfolger für Suermann (CDU) ausgeguckt. Von der Befragung der Kandidaten berichtet die Fraktion der GöLinke:
"Einer der drei Bewerber entpuppte sich auf Nachfrage während der Vorstellung bei den Ratsvertreter*innen von der Göttinger Linken Ratsfraktion, FDP, Piraten/Partei, und Ratsherrn Wucherpfennig als klarer Befürworter einer Ausschüttungspflicht der Sparkassen an ihre Gewährsträger. Er berichtete, dass die Sparkasse seines Kreises und seiner Stadt, in der er Kämmerer ist, immerhin 1,6 Millionen Euro pro Jahr ausschüttet. Zudem verwies er darauf, dass in seinem Bundesland 70 Prozent aller Sparkassen so verfahren würde. Ohne auf weitere Details seiner Aussagen einzugehen, bestätigte dieser, leider von den Mehrheitsfraktionen nicht berücksichtigte Bewerber im vollen Umfang die schon seit längeren von der Göttinger Linken aufgestellte Forderung nach Gewinnausschüttungen unserer Sparkasse an Stadt und Kreis. Wir können nur spekulieren, ob diese Ausführungen diesem Kandidaten jegliche Chance auf Berücksichtigung bei der Auswahl zum künftigen Kämmerer unserer Stadt gekostet hat. Wir fanden ihn zumindest unter den Aspekten, was einschlägige Erfahrungen im Amt, der Kommunalpolitik und seinen Vorstellungen von Transparenz betrifft als den mit Abstand interessantesten. Die Göttinger Linke wird auf jeden Fall trotz des geballten Widerstandes aus Sparkasse und zweier großer Ratsfraktionen weiterhin daran festhalten, Gewinnausschüttungen der Göttinger Sparkasse zu fordern."

Drohung mit Kürzung der Sponseringgelder ist Quatsch

In einer Zuschrift an die Redaktion wurde der Chef der Sparkasse schon einmal despektierlich "Sonnenkönig" genannt. Doch irgendwie passt das Bild zu einem quasi feudalen System des Sponsering und der Spendenvergabe ebenso wie die Bezeichnung "Vergabe nach Gutsherrenart".

Kritik an der intransparenten Vergabepraxis wird abgekanzelt; selbst wenn sie vom Rechnungshof vorgetragen wird, der sich eine transparentere und demokratischere Entscheidung über die Geldervergabe wünsche.
Bei Diskussionen 2012 war aus der Kulturszene zu hören, die Sparkasse habe bei Gewinnabführungen mit Kürzungen im Bereich des Sponsering gedroht. Ein Aktivist der Göttinger Kulturszene wandte sinngemäß uns gegenüber ein: Wenn das Geld nicht durch die Sparkasse an die Kultureinrichtungen vergeben werde und zur Verteilung in den städtischen Haushalt fliesse, würde das Geld für andere Dinge als Kulturförderung ausgegeben und das Sponsering wäre verloren. Das ist Quatsch, denn es könnte die gleiche Summe für Sponsering aufgewendet werden und dennoch ein Teil aus dem Reingewinn an die Stadt abgeführt werden, die einzige Folge wäre, dass der Reingewinn, der für die Sparkasse übrig bliebe geringer würde.

Gewinnabführung und Sponsering : kein Problem

Wenn Gewinn abgeführt wird, bleiben die Sponseringgelder davon völlig unberührt, Sponsorengelder sind Betriebsausgaben

Aufwendungen für Geldvergaben in Form von Sponsering können als Betriebsausgabe verbucht werden. Nachdem diese und andere Betriebsausgaben von den 31 Mio des Betriebsergebnisses abgezogen werden bleiben als Reingewinn 5,2 Mio € übrig.
Und diese 5,2 Mio können nun auf die hohe Kante gelegt oder für neue Protzbauten an der Kasseler Landstraße ausgegeben werden - oder aber als Gewinnabführung von der Stadt verlangt werden.

Die Sparkasse schreibt über sich selbst: "Mit einem siebenstelligen Betrag fördert sie die Arbeit von Vereinen, Verbänden, Institutionen und von Bürgerinnen und Bürgern zum Wohle der Region" (Sparkassen-Pressemitteilung). Dabei handelt es sich allerdings nicht um freiwillige milde Gaben, sondern das gehört zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Sparkasse. Allerdings müßte das zur Zeit praktizierte Feudalsystem der Geldvergabe dringend reformiert werden. Um mehr Transparenz zu erzeugen, wäre zunächst eine Auflistung aller Sponsorenleistungen der Sparkasse nötig aus der hervorgeht, welche Einrichtung wieviel bekommen hat.

Zum Thema Sponsering- und Spendenpraxis hatte bereits Jahre vorher die Ratsfraktion der Grünen im Finanzausschuß der Stadt am 22.3.2011 gefragt "Wie viel Gewinn vor Steuern muss bei der Sparkasse Göttingen vorliegen, damit an den Landkreis und die Stadt (als Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes) jeweils eine Gewinnausschüttung i.H.v. 100.000 € erfolgen kann?" (In den Haushalten sind inzwischen 300.000 vorgesehen aber nie klar ob die jemals von der Sparkasse an die Stadt gezahlt wurden) und "Besteht prinzipiell die Möglichkeit, für projekt bezogenes Sponsoring vorgesehene Gelder alternativ an eine öffentliche Stiftung zu transferieren, z.B. an die Göttinger Kulturstiftung?" Im Protokoll des Finanzausschusse steht keine Antwort auf diese Fragen sondern nur der merkwürdige Hinweis "Antwort nicht dokumentiert"!

Der Rat hat 2010 eine Gewinnausschüttung beschlossen
Wo sind die 100.000, 200.000 und 300.000 € geblieben?

Bei dem hartnäckigen Widerstand gegen eine Gewinnausschüttung reibt man sich verdutzt die Augen wenn man erfährt dass eine Gewinnabführung bereits schon einmal beschlossen wurde. Wo ist denn das Geld geblieben?

Immerhin wurden insgesamt 1,5 Mio € Gewinnabführung vom Rat beschlossen, unwahrscheinlich, dass darüber nicht vorher mit der Sparkasse Einvernehmen hergestellt wurde. Und im Haushalt stand dann auch:

Im Haushalt stand: "Vereinbarung mit dem Vorstand der Sparkasse Göttingen über eine Gewinnausschüttung an die Stadt..." (Verantwortlich Fachbereichsleitung Finanzen)

Dem Vernehmen nach hat Kämmerer Suermann unlängst jedoch ausgesagt, diese Zahlungen seien nicht eingegangen. Wenn dem so ist, dann ist die Sparkasse hier mit der Zahlung säumig. Wenn die Sparkasse aber gezahlt hat und Suermann nur nichts von der Überweisung erfahren hat, in welche dunklen Kanäle der Stadtverwaltung ist das Geld dann geflossen. Beides ist nicht akzeptabel!

Fakt: Es gibt einen Ratsbeschluß über eine Gewinnausschüttung an die Stadt mit dem Ziel eines Netto-Ertrags in Höhe von 100 TEUR für 2011 und eine Erhöhung der Ausschüttung für die Folgejahre (Nettoerträge 2012 = 200 TEUR, 2013 ff = 300 TEUR). (Haushaltssicherungskonzept HSK vom 9.6.2010)

Nun fragt sich, warum dieser Beschluß der Gewinnabführung nicht umgesetzt wurde. Habe sich die Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat der Sparkasse geweigert einen entsprechenden Beschluß umzusetzen? Wie kann dann überhaupt eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Gewinnabführung umgesetzt werden?

Fachbereich Finanzen / Haushaltssicherungskonzept 2011-2016 - Fortschreibung / Seite 28 / vom Rat am 9.6.2010 beschlossen
Auszug siehe Screenshot-Auszug aus dem Schriftstück, das im Infosytem der Stadtverwaltung eingesehen werden kann:

Die Anforderungen zur Bankensicherung sind schon erfüllt !
Also kein Hindernis für eine Gewinnabführung

Bei der Weigerung eine Gewinnabführung der Sparkasse durchzuführen wird seitens der Sparkasse und Mitgliedern des Finanzausschusse immer wieder auf die Regeln der Bankensicherung unter der Überschrift "Basel II" und "Basel III" hingewiesen. Die Eigenkapitalsicherung, Kernkapitalquote von 9,5 Prozent, die durch diese Regelungen vorgesehen sind, erfüllt die Sparkasse aber schon.
Und wie beim Sponsering wird Druck aufs Klientel ausgeübt: "Weiterhin würde eine Gewinnausschüttung die nach Basel III dringend notwendige Aufstockung des Eigenkapitals reduzieren und das kreditwirtschaftliche Angebot in der Region begrenzen."

Sparkasse Göttingen Offenlegungsbericht 2015 Pflicht nach Eu-Recht

Seite 10: Die folgenden Daten stellen dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt.

Mindestquote Hartes Kernkapital 4,5%
Ausmaß der Überschreitung 128,2 Mio. EUR

Mindestquote Kernkapital 6,0%
Ausmaß der Überschreitung 101,8 Mio. EUR

 

Forderung an die Sparkasse Gewinn abzuführen - ein Tabubruch?

26.6.15 / goest / In die lauten Klagen wegen städtischer Kürzungsprogramme hatte goest frühzeitig hineingerufen (geschrieben), dass eine Gewinnabführung der Sparkasse hier helfen könne. Nachdem wir das veröffentlicht hatten, ereignete sich Merkwürdiges. Es kontaktierten uns Leute, die sonst lauthals gegen kommunale Sparmaßnahmen protestiert hatten. Einer dieser Anrufe kam von leitender Stelle eines Göttinger Sozialverbands, ein anderer aus dem alternativen Agrarbereich. Man wollte uns "warnen", wir könnten wegen dieser Veröffentlichung ernsthaften Ärger bekommen, man meine es nur gut mit uns. Es waren aber keine freundschaftlichen Ratschläge; sondern bedrohliche Andeutungen. Dazu passte auch die Mitteilung, die uns über Umwege erreichte, der Direktor der Sparkasse habe wütend angekündigt wegen unwahrer Behauptungen gegen uns vorzugehen.

2012 reagierten dann auch Politiker*innen von SPD, Grünen und CDU in Göttingen auf die Forderung nach einer Abführung von Sparkassengewinnen. Seitens der der Grünen-Ratsfraktion wurde eine Gewinnabführung als völlig abwegiger Vorschlag bezeichnet, weil darauf Steuern zu zahlen wären. Außerdem ginge es nicht wegen der "Basel III"-Bestimmungen, nach denen die Sparkasse mehr Eigenkapital vorhalten müsse usw. Im Finanzausschuss wurde das Thema von der damaligen Vorsitzenden Eiselt gleich zur Beginn einer Sitzung abgetan mit den Worten "da werden falsche Zahlen genannt, da braucht man nicht weiter drüber zu reden." - heftiges Nicken der SPD-Vertreterin Bebehani im Finanzausschuss.

Seitens der Stadtverwaltung wurde in der Folge versucht, die Forderung nach einer Gewinnabführung der Sparkasse totzuschweigen. Im Rahmen der Online-Voting-"Bürger-Schein-beteiligung" an der Ausgestaltung des Entschuldungsprogramms wurde von einem Bürger der Vorschlag zur Sparkassen-Gewinnabführung gemacht. Dieser Vorschlag erhielt die meisten Stimmen und landete damit auf Platz eins der Bürger*innenvorschläge. Seitens der Stadt, von GT und Blick wurde stillschweigend darüber hinweggegangen. Dieses Ergebnis der Bürger*innenbeteiligung wurde schlichtweg ignoriert. >mehr dazu
>>"Bürgervorschlag" (Webseite des Vot6ings 2017 nicht mehr erreichbar)

2016/17 Langsam lässt sich das Thema nicht mehr ignorieren

Die Gewinnabführung der Sparkassen ist in anderen Städten ein selbstverständliches Thema. Am 10.11.2016 veröffentlichte die FAZ einen Artikel von Jonathan Sachse mit dem Titel "Kommunen werden ärmer – ihre Sparkassen fetter." In dem Artikel wird das Beispiel Düsseldorf geschildert, bei dem sich der Sparkassenchef weigerte Gewinn abzuführen bis er schliesslich vom Verwaltungsrat durch Nichtverlängerung seines Vertrages seines Amtes enthoben wurde.

Langsam setzt sich die Erkenntnis bundesweit durch, dass die Gewinne von Sparkassen teilweise zur Unterstützung kommunaler Haushalte verwendet werden sollten. Vielleicht dringt diese Erkenntnis auch bald bis nach Göttingen vor.

 

 

Weitere Hintergrundinformationen

Abführungshöhe
Im >> Niedersächsischen Sparkassengesetzt § 24 heisst es, "Die Sparkasse kann den ausgewiesenen Bilanzgewinn an den Träger abführen". Allerdings muß dabei berücksichtigt werden, dass eine ausreichend hohe Sicherheitsrücklage vorhanden ist. Die erlaubte Höhe der Abführung hängt von der Höhe der Sicherheitsrücklage ab. Die Sicherheitsrücklage der Sparkasse beträgt , soweit uns bekannt ist mehr als 10 vom Hundert der gewichteten Risikoaktiva. Folglich könnte der gesamte Bilanzgewinn an Stadt und Landkreis ausgeschüttet werden.

Verbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse
Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen sind Träger der Sparkasse Göttingen. Sie stellen je 12 VertreterInnen für die Verbandsversammlung des "Sparkassenzweckverbandes Göttingen".
Zu wählen ist der/die Vorsitzende/n der Verbandsversammlung des Sparkassenweckverbandes Göttingen,
Wahl der Verbandsgeschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes

Verwaltungsrat beschließt Verwendung des Überschusses
Entsendung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Göttingen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NSpG 8.:
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes bestimmt 6 Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag der Vertreter des Landkreises Göttingen und 6 Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag der Vertreter der Stadt Göttingen. Landrat und Oberbürgermeister wechseln den Vorsitz in 2 jährigem Wechsel. Hinzu kommen weiter 5 VertreterInnen des Landkreises.
Der Verwaltungsrat überwacht den Vorstand der Sparkasse (Vorstandsvorsitzender ist gegenwärtig Rainer Hald) beschließt den Lagebericht, den Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstands und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24.
D.h., die Vertreter*innen von Stadt und Landkreis können mit einer Mehrheit von 9 Stimmen eine Gewinnabführung beschliessen.

Zwar wird eingewandt, ein formelles Verfahren seitens der Stadt sei nicht möglich, die Entscheidung über die Gewinnverwendung liege allein beim Verwaltungsrat der Sparkasse Göttingen. Dessen Mitglieder dürfen nach § 11 NSpG keinerlei Weisungen seitens des Rates der Stadt bzw. des Kreistages des Landkreises Göttingen annehmen. Ergänzend darauf hinzuweisen, dass sie auch ohne Rücksicht auf die Meinung der Sparkassenleitung entscheiden können. (Daher wurde sicherlich bei der Auswahl der Verwaltungsratmitglieder darauf geachtet, dass hier niemand aus der Reihe tanzt)

Niedersächsisches Sparkassengesetz § 11 NSpG
(2) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Sie handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl und die Aufgabe der Sparkasse bestimmten Überzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Höhe des abführbaren Jahresüberschusses
Niedersächsisches Sparkassengesetz § 24 NSpG
(1) Weist der Jahresabschluss einen Überschuss aus, so ist in der Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 dessen Verwendung zu bestimmen. Soweit die Eigenmittelausstattung und die Liquidität sowie die Wahrung des kreditwirtschaftlichen Handlungsspielraums der Sparkasse dies erfordern, ist der Jahresüberschuss mit Wirkung für den Bilanzstichtag der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
(2) Die Sparkasse kann den ausgewiesenen Bilanzgewinn an den Träger abführen, soweit die nach Anwendung des Absatzes 1 Satz 2 sich ergebende Höhe der Sicherheitsrücklage und die nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen ermittelten und gewichteten Risikoaktiva am Bilanzstichtag dies zulassen.
Die Abführung darf betragen
1.bis zu 20 % wenn die Sicherheitsrücklage weniger als 8,5 %
2. bis zu 50 % wenn die Sicherheitsrücklage mindestens 8,5 %
3. bis zu 75 vom Hundert, wenn die Sicherheitsrücklage mindestens 9 %
4. bis zur vollen Höhe, wenn die Sicherheitsrücklage mindestens 10 %
beträgt

 

Das kommunale Gremium zur Kontrolle der Sparkasse tagt

28.8.15 / Die Öffentlichkeit wurde 2013 von der Sparkasse noch ausgeschlossen wenn die Geschäftsentwicklung der Sparkasse vorgestellt wurde. In der Vergangenheit waren wichtige Teile der Sparkassen-Zweckverbandsversammlung nicht-öffentlich. Vor zwei Jahren war die Geheimniskrämerei der Sparkasse selbst den Kolleg_innen des Göttinger Tagblatt zu viel und sie kritisierten, dass die Behandlung des strittigen Themas "Hohe Zinsen für Überziehungskredite/Dispo" 2013 einfach unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt wurde. (>>GT)
2014 begannen die Piraten, Berichte von der Sitzung der Verbandsversammlung zu veröffentlichen. So wurde berichtet, dass der Landesrechnungsprüfungshof die Spendenpraxis der Sparkasse in Frage gestellt habe, weil eine breitere demokratische Legitmation der Spendenvergabe verlangt werden. Das kostete die Sparkassenverteidiger in der Versammlung offensichtlich nur ein Schulterzucken und sie reagierten mit der Bemerkung, der Rechnungshof verstehe eben nicht die Aufgaben der Sparkasse. (>>Bericht der Piraten)

Für den 7. September 2015, 18.30 war im Gebäude der Alten SUB im Papendiek 14 wieder mal eine "Versammlung des Sparkassenzweckverbandes Göttingen" im Amtsblatt der Stadt angekündigt.

Tatsache dass die Sitzung öffentlich zugänglich ist blieb unerwähnt
Obwohl sehr viele Menschen dieser Stadt von Entscheidungen der Sparkasse bzgl. hohen Dispozinsen oder fehlende Gewinnabführung an die Stadt betroffen sind, hat sich bislang kaum jemand für diese Versammlung interessiert. Im >>Amtsblatt fehlt auch jeder Hinweis darauf, dass die Versammlung öffentlich zugänglich ist. Obwohl in dieser Versammlung 11 Ratsfrauen/Ratsherren Mitglied sind mochte der Leiter der Öffentlichkeitsabteilung Johannson keine Auskunft darüber geben, ob diese Versammlung öffentlich ist. Seine Antwort lautete: "dazu habe ich leider keine Informationen. Was daran liegen mag, dass ich für den Sparkassenzweckverband nicht tätig bin." Dass in diesem Kontrollgremium 11 Mitglieder des Göttinger Stadtrats sitzen scheint nicht auszureichen dass sich der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit für Auskünfte über deren Sitzung zuständig fühlt. Erst über Umwege war dann von anderer Stelle zu erfahren, dass die Versammlung öffentlich ist.


Warum die Sparkasse etwas von ihren Gewinnen abführen kann

Bei der folgenden Übersicht handelt es sich um redaktionell bearbeitetes Material aus dem kommunalpolitischen Arbeitskreis der WählerInneninitiative Göttinger Linke, das Ende Juni 2015 goest zur Verfügung gestellt wurde. Es deckt sich weitgehend mit unseren Recherchen. Das Material wurde aber verarbeitet und mit Grafiken versehen um eine stringentere Darstellung zu erreichen.


Sparkassenverband gibt keine Infos über Ausschüttungen von Jahresüberschüssen

Der Sparkassen- und Giroverband (DSGV) veröffentlicht eine Rangliste mit 416 Sparkassen, Göttingen liegt dabei derzeit auf Platz 127. Der DSGV veröffentlicht zwar haufenweise Daten und unerhebliche Statistiken, eine Gesamtsumme der an die Kommunen ausgeschütteten Jahresüberschüsse ist nicht zu bekommen. Stattdessen wird lediglich auf rd. 500 Mio Sponsoring+Förderung hingewiesen. Also muß man bei den einzelnen Sparkassen nachschauen, wenn man wissen will wie das bei den Sparkassen in vergleichbaren anderen Städten gehandhabt wird.

Aber es gibt Sparkassen, die Gewinnanteile an die Kommune abgeben
Von 20 größenmäßig vergleichbaren Sparkassen (Auf der DSGV Rangliste die Plätze 117-137) haben 2013 fünf Sparkassen Gewinne an ihre Kommune abgeführt.
In vergleichbarer Betrachtung für das Jahr 2010 waren es neun Sparkassen mit Ausschüttung an die Kommune Es gibt also vergleichbare Sparkassen, die teils schon seit Jahren Ausschüttungen in nennenswerter Größenordnung vornehmen. Die durchschnittliche Ausschüttung der fünf Vergleichssparkassen in 2013: EUR 2,6 Mio.

2013 schütteten fünf Sparkassen (die bezüglich Bilanzsumme, Gewinn vor Steuer und Eigenkapitalquote vergleichbar sind) folgende Summen an ihre Kommunen aus :

Sparkasse

Ranglistenplatz dsgv

Ausschüttung
in Mio €

Sparkasse Hagen

133

6,0

Sparkasse Lemgo

120

3,0

Kreissparkasse Groß-Gerau

114

1,5

Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück

128

1,3

Kreissparkasse Düsseldorf 132 1,0

Es gäbe die Möglichkeit ca. je 1 Million EURO netto-Ausschüttung für Stadt und Kreis Göttingen

Grafik 1

Sparkasse Gö: Überleitung Gewinn vor Steuern zu Bilanzgewinn, Beispiel 2013

  • Gewinn vor Steuer 17,1 Mio
  • abzgl. Steuerabzug 7,3 Mio
  • abzgl. Eigenkapitalzufuhr vorab 5,0 Mio
  • ergibt: Bilanzgewinn 4,8 Mio
  • Eigenkapitalzufuhr II (Beschluss) 4,8 Mio
  • Ausschüttung 0

 

Grafik 2

 

Grafik 3

Auf dieser Basis ist eine steigende Ausschüttung in Millionenhöhe spätestens jetzt problemlos möglich!
Sponsoring der Sparkasse nach Gutsherrenart und als freiwillige Wohltat des Vorstandes wäre nicht beeinträchtigt

 


2012 Nachfragen von GöLinke und Grünen


Seit Mitte Februar 2012 schmorte eine Anfrage der GöLinken an die Stadtverwaltung zur Möglichkeit höherer Gewinnabführungen der Sparkasse vor sich hin. Am 14.4.12 erklärt die GöLinke: "Auf Nachfrage vor gut vier Wochen wurde uns mitgeteilt, dass eine Auskunft ohne Stellungnahme des Kreditinstitutes nicht möglich sei. Auch ein daraufhin direkt an den Vorstandsvorsitzenden Hald gerichtetes Schreiben vor gut drei Wochen blieb bisher unbeantwortet. Aber immerhin, nun hat die Sparkasse zumindest öffentlich im Rahmen einer Presseerklärung reagiert. Und was erfahren wir da: Noch nicht einmal die anvisierten 300.000 Euro wurden abgeführt. " (...) Lapidar wird dann erklärt, dass die Sparkasse trotz deutlich verbesserter Ertragslage alle Gewinne zur eigenen Kapitalaufstockung benötigen würde. Belege, Zahlen dafür gleich Null. Dafür aber der Hinweis, dass eine Gewinnausschüttung die Spenden- und Sponsorenpraxis der Sparkasse quasi unmöglich machen würde. Auf unsere Frage nach Kriterien und Transparenz dieser Spendenpraxis wird mit keinem Wort eingegangen.

Zumindest die Ratsfraktion der Grünen stellte 2012 auch in einer Stellungnahme fest: "Die Gewinnausschüttung der Sparkasse ist der am besten bewertete Bürgervorschlag.(im Rahmen des sog. Bürgerforums). Wir drängen darauf zu prüfen, wie und in welcher Höhe der Beitrag der Sparkasse zum städtischen Haushalt erhöht werden kann."

Vergleich mit anderen Sparkassen

14.4.12 / Die Sparkasse Göttingen schneidet im Vergleich mit anderen Sparkassen schlecht ab, was die Unterstützung ihrer Stadt angeht.

Quellen: Geschäftsjahr 2010 Bundesanzeiger.de und Veröffentlichungen der Sparkassen GöLinke, 14.4.12
Anmerkung:
Die in der Tabelle aufgeführte vereinbarte Ausschüttung von 0,1 Mio ist auch 5 Jahre später 2017 noch nicht erfüllt !

Sparkasse

Aus-schüttung
in Mio

Bilanz-gewinn

Ausschüttung in % vom Bilanzgewinn

Gewinn vor Steuer in Mio

Bilanz-summe

Eigen-kapital

Sicherheits- rücklage

Kom-munal-
kredite

Sparkasse Göttingen

0,1

4,8

2%

10,3

2710

153

133

122

Sparkasse Süd. Weinstraße in Landau

1,5

8,9

17%

14,6

2.867

190

179

102

Kreissparkasse Rhein-Pfalz

1,0

4,6

22%

9,2

2.907

83

78

465

Sparkasse Groß-Gerau

1,2

2,1

58%

10,4

2.077

138

137

424

Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg

2,0

6,0

33%

13,4

2.668

173

169

56

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

1,0

4,1

24%

10,7

2.576

118

116

123

Kreissparkasse Düsseldorf

0,5

11,0

5%

17,5

2.575

156

146

135

Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

3,0

3,5

85%

9,1

2.522

181

180

27

Sparkasse Lemgo

2,1

2,2

96%

8,5

2.473

138

135

148

Sparkasse Mülheim an der Ruhr

0,8

1,5

53%

8,2

2.498

126

126

68

Durchschnitt ausschüttender Sparkassen des Vergleichs

1,5

4,9

30%

11,3

2.574

145

141

172

Sparkasse Detmold

2,7

7,0

39%

14,6

2916

183

168

148

Sparkasse Bochum

11,5

15,0

77%

43,5

5635

383

352

228

Sparkasse Hannover

5,6

25,0

22%

50,2

12402

751

726

1408