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BFE Einsätze 2012-2014

> goest-Seite zur bisherigen Auseinandersetzung um die BFE

10.4.15 / Der Vorstand des Stadtverbandes Die Grünen in Göttingen hatte anlässich der "Dialogveranstaltung" am 3.12.2014 nach einer Auflistung der BFE-EInsätze in Göttingen gefragt. Das Landespolizeipräsidium schickte daraufhin eine Liste von "relevanten Einsatzlagen in Göttingen in den Jahren 2012 bis 2014, an denen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten beteiligt waren." Dabei sind auch In einer weiteren Tabelle wurde aufgelistet, welche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Siehe weiter unten )Eine Auflistung der sich evtl daraus ergebenen Verfahren steht noch aus und wurde vom Stadtverbands-Vorstand angefordert. Wenn schon alle "wichtigen Ereignisse" überwacht und protokolliert werden, macht es auch sinn einmal um Einsichtnahme in die Verlaufsprotokolle der BFE-Einsätze zu bitten, die nicht vorliegen. Wir dokumentieren einen Teil der zur Verfügung gestellten Informationen

gelb markiert:
sind Einsätze , bei denen der Einsatz der BFE nicht erforderlich gewesen wäre, mangels anderer Einheiten aber eine BFE-Einheit als "taktischer Einsatzzug zugewiesen wurde.". Zwar gilt das laut Aussagen von Innenminister Pistorius auch für den berüchtigten Einsatz am 10.4.2014 , (von der goest-Red. Rot gekennzeichnet) Ausgerechnet der wurde in der Liste des Innenminissteriums NICHT gelb gekennzeichnet

Bewertung der Ermittlungsverfahren

Um die Einsätze bewerten zu können wurden Informationen über die daraus entstandenen Ermittlungsverfahren angefordert. In der unten angefügten Tabelle geht leider nicht immer hervor, wieviele Verfahren auf die verschiedenen angegebenen Tatbestände entfallen. Die Grünen schreiben in ihrer Antwort darauf "Zu den Beweissicherung- und Festnahmeeinheiten wird u.a. erläutert, dass diese die taktischen Aufträge regelmääßig unter der Gesamtverantwortung eines polizeiliche EInsatzleiters selbständig wahrnehmen. Unklar bleibthier, ob beweissichere Festnahmen a) nach Aufforderung durch die Einsatzleitung, b) nach Rücksprache mit der Einsatzleitung oder c) nach selbständiger Entscheidung durch die Einheit erfolgten."
Darüberhinaus wäre letztendlich für die Bewertung noch wichtig, zu welchem Ergebnis die Ermittlungen kamen und inwieweit sich Anschuldigungen in Luft aufgelöst haben.