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Beschäftigungsförderung / Geschichte

BFGoe ein Kind der Verarmungspolitik der AGENDA 2010

Wechsel in der Leitung der BFGoe
> Kritik an der Kooperation von städtischer BFGoe mit DITIB
Ausbildungs- und Berufsmesse der Stadt in der DITIB-Moschee 2017

Entstehung neuer Sozialverwaltungsstrukturen
Verteilungskampf zwischen Stadt und Landkreis
Landkreis beauftragt private Arbeitsvermittlung FAA
Landkreis wollte die Jobcenter-Stellen der Stadt zum Kreis holen
Konflikt um Beschäftigungsförderung und ALG2-Verwaltung
Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm

> 1 Euro-Jobs
> Arbeitslose
> Arbeitslosenprojekte
> Initiative gegen Ämterschikane
> Alg II
> Alg II Widerspruch
> KdU

>>www.bfgoe.de Beschäftigungsförderung
Lotzestraße 22c 37083 Göttingen

BFGoe ein Kind der Verarmungspolitik der AGENDA 2010

März 2017 / Die Verarmungspolitik der Agenda 2010 wurde bundespolitisch von der Bertelsmann-Stiftung entworfen, von der SPD und den Grünen umgesetzt. In der Folge wurde ein organisatorischer Umbau auch auf kommunaler Ebene notwendig. Das Arbeitslosengeld wurde auf maximal 18 Monate beschränkt, die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft und durch ALG II ersetzt. Das ALG II war nun unabhängig vom vorherigen Arbeitseinkommen und gleichgesetzt mit Sozialhilfe-Niveau auf Existenzminimum. Mit einem Schlag waren Tausende Sozialhilfeempfänger*innen geschaffen worden.

Bei der Umgestaltung wuchsen den Kommunen neue Aufgaben zu. Nach einigen Wirren ist klar: Der Landkreis Göttingen ist "Träger der Leistungen nach SGB II" und zuständig ist der Dezernent für Soziales und Jugend  . Die Stadt kommt erst über eine "Heranziehungsvereinbarung" ins Spiel. Ausführendes Organ für das Stadtgebiet Göttingen ist das "Jobcenter" der Stadt Göttingen und dies ist für Beratung, Qualifizierung und Förderung zuständig.

Seit 2005 wurden von der Stadt Jobcenter aufgebaut. Dies erfolgte durch die Beschäftigungsförderung Göttingen in der Rechtsform „kommunale Anstalt öffentlichen Rechts“ (kAöR) als eine Tochterfirma der Stadt Göttingen. Aufgabe der BfGoe ist die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dazu entwickelt die BfGoe eine Vielzahl von , Beschäftigungs(ersatz)-projekten, Ein-Euro-Jobs, Qualifizierungskursen und Jobersatz-Schleifenen. Das Geld dafür kommt neben der Beauftragung und Unterstützung durch die Stadt Göttingen von der der Europäischen Union, der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen.

zum Anfang

Wechsel in der Leitung der BFGoe

August 2017 / Text weitgehend von der BFGoe
Die Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR) ist eine Tochter der Stadt Göttingen. Rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Jugendliche, junge Erwachsene, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer durch Beratung, Qualifizierung und Vermittlung auf dem Weg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt. Neben der Beauftragung und Unterstützung durch die Stadt Göttingen werden Angebote und Projekte mit Unterstützung des Landkreises Göttingen, der Agentur für Arbeit, der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Niedersachen durchgeführt.

Verwaltungsrat unter Vorsitz des Göttinger Oberbürgermeisters Rolf-Georg Köhler wählte Schmelcher zum neuen Vorstand. Dieser übernahm im August 2017 die Aufgaben von Dietmar Linne, der in den Ruhestand gegangen ist. Schmelcher ist bereits seit 2005 bei der BFGoe tätig, seit drei Jahren als Stellvertreter von Dietmar Linne. Der gebürtige Frankfurter studierte in Göttingen Betriebswirtschaft und erwarb eine Zusatzqualifikation in Gestaltberatung, die er lange Zeit in der Gründungsberatung MOBIL der BFGoe einsetzte. Der 42-Jährige sieht die Herausforderungen der nächsten Jahre insbesondere in den Änderungen der EU-Arbeitsmarktpolitik durch den Brexit, in der Integration der in Göttingen lebenden Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und im Mangel an (sozial-) pädagogischen Fachkräften. Arbeitsmarktpolitik auf kommunaler und europäischer Ebene


(v.l.n.r.): Sozialdezernentin Petra Broistedt, Dietmar Linne, neuer BFGoe-Vorstand Christian Schmelcher und der Oberbürgermeister der Stadt Göttingen Rolf Georg Köhler. Foto: BFGoe

Dietmar Linne begann 1985 bei der Stadt als Sozialarbeiter im Jugendamt. Die Abteilung "Hilfen zur Arbeit" baute er als deren Leiter in den Folgejahren zum "Amt für Beschäftigungsförderung" aus. Nach der Ausgründung 2003 wurde Linne dann zum Vorstand der neuen "Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR) berufen. Unter seiner Führung entstanden zahlreiche innovative Projekte um Menschen, die einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, ins Berufsleben zu integrieren. "Ein Höhepunkt meiner Arbeit war für mich die Anerkennung vieler unserer Ideen als Best Practice. Aus einem EU-Adaptprojekt entstand z.B. die Gründungsberatung MOBIL", erinnert sich Linne. 1993 gelang es ihm erstmals, europäische Mittel für ein Projekt einzuwerben - zugleich die Geburtsstunde des städtischen Europabüros. Resultierend aus den Herausforderungen der Flüchtlingskrise gab Linne 2015 den Anstoß für das Bildungszentrum für Flüchtlinge der Stadt Göttingen, das seither sein Angebotsspektrum ausbaut, um Geflüchteten eine berufliche Perspektive zu bieten.

 

 

Entstehung neuer Sozialverwaltungsstrukturen

Verteilungskampf zwischen Stadt und Landkreis

Die damalige Möglichkeit zur Wahl der "kommunalen Option" bedeutete, dass bisherige Aufgaben des Arbeitsamtes bei der Arbeitslosenhilfe auf den Landkreis Göttingen bzw. die Stadtverwaltung verlagert werden. D.h. dass in Zukunft die Arbeitslosen wie Sozialhilfe-empfänger*innen dort verwaltet und kontrolliert werden. Wer was macht und wieviel Geld dafür fliesst führte damals zum Streit zwischen Stadt und Landkreis.

Zwischenstadium
Unklare Verteilung gleicher Aufgaben auf Stadt und Landkreis

der damalige OB Meyer beschrieb die Tatsache, dass 58 Prozent der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II im Landkreis Göttingen in der Stadt Göttingen leben. Eine gemeinsame Anstalt hätte in der Tat für die Arbeitslosen den Vorteil, dass die Leute nicht hin und hergeschickt würden und die linke Hand nicht weiß was die rechte tut. Ebenso stünde es mit den Verantwortlichkeiten: bei Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft (KdU) in der Stadt wurden die Protestierenden stets an den Landkreis verwiesen.

Nach der 2010 auslaufenden Heranziehungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Göttingen ist die Beschäftigungsförderung für die Arbeitsvermittlung, das Fallmanagement und die Bewirtschaftung der Integrationsmittel zuständig. Die Leistungskostenrechnung und Bewilligung von ALG II-Anträgen liegt dagegen im Aufgabenbereich der Verwaltungen von Stadt und Landkreis.

In der (Sonder-)Sitzung des städtischen Ausschusses für Soziales und Wohnungsbau am 2.11.04 wurde berichtet, dass die Arbeitsstellen wie folgt aufgeteilt werden sollen:

ALG II / KdU Verwaltungsstellen verteilt auf Stadt und Landkreis
 

Stellen bei der Stadt

Stellen beim Kreis

KdU 1 Sachbearbeiter pro 350 Personen

15,35

27

Alg II 1 Sachbearbeiter pro 150 Personen

35,81

64,75

Fallmanagement

27,2,

49,82

Vermittlung

6,49

12,28

 Jugendbüro

7,64

12,91

92,49

167,51


Tabelle: LeistungsempfängerInnen verteilt auf Stadt und Landkreis
  Arbeitsamtsbezirk Gö Stadt Gö Landkreis Gö
alle Leistungsarten 22.247 6.000 12.000
davon Alhi 13.092 3.839 7.126

Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005 wurden die Arbeitsvermittler, die bisher für die Vermittlung der Sozialhilfeempfänger der Stadt Göttingen zuständig waren für alle Bezieher von Arbeitslosengeld II zuständig, die Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Göttingen haben. Im Amtshaus am Hiroshimaplatz befindet sich das JobCenter Göttingen, das für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II zuständig ist.
Das Jobcenter wird von der "Beschäftigungsfoerderung" der Stadt Göttingen betrieben. Diese
"Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR" soll zur Zentralstelle für das gesamte Aufgabengebiet (Vom Fallmanager bis zur Gesundheits- und Schuldnerberatung) ausgebaut werden.

Dieses Vorhaben hat im Oktober 2007 einen kräftigen Dämpfer erhalten, als das Sozialgericht Hildesheim entschied, dass es der Beschäftigungsförderung Göttingen gesetzlich nicht erlaubt ist, Verwaltungsakte im Alg II-Bereich auszustellen. Alle Bescheide der Beschäftigungsförderung seit dem 1.1.2005 dürften daher zwar wirksam aber rechtswidrig sein. Dies betrifft sowohl Zuweisungsbescheide in irgendwelche Maßnahmen als auch Kürzungsbescheide wegen irgendwelcher Verstöße gegen die Maßnahmen des Jobcenters.

 

Protestaktion am 9.10.07 vor dem Jobcenter

Transparent:
"Rechtsfreier Raum Jobcenter Göttingen"

Foto: skn

Die Initiative gegen Ämterschikane nahm die Gerichtsentscheidung über die Jobcenter zum Anlass auf den "Rechtsfreien Raum im Jobcenter" hinzuweisen

 

Vorübergehende Lösung
Landkreis beauftragt private Arbeitsvermittlung FAA

17.3.05 / Der Landkreis Göttingen vergibt einen Teil der Arbeitsvermittlungsaufgaben an eine externe Privatfirma, die FAA Bildungsgesellschaft mbH Hamburg . Am 15.3.05 stellte sich diese Firma im Sozialaussschuß des Landkreises vor.

FAA Bildungsgesellschaft übernimmt das, was ohnehin geht
Die FAA gibt es seit 1975, zunächst als lokaler Bildungsträger im Bereich Facharbeiter-Ausbildung. Inzwischen ist sie angewachsen auf ein überregionales Unternehmen mit rund 700 Mitarbeitern in 21 Niederlassungen mit 89 Ausbildungsstätten. Der Tätigkeitsschwerpunkt Bildung umfaßt gewerblich-technische Aus- und Weiterbildungen, Angebote in kaufmännischen, Dienstleistungs- und IT-Berufen sowie bundesweite Tätigkeiten in Transferagenturen und Transfergesellschaften.
Die FAA soll in der Zeit ab 1.4.05 bis 31.12.06 eine vom Landkreis Göttingen ausgewählte Zahl von 1000 Arbeitslosen mit "geringen Vermittlungshemmnissen" in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln und zwar mit einer Erfolgsquote von 50 % - soweit die vertraglichen Bestimmungen. (Geringe Vermittlungshemmnisse liegen dann vor, wenn nur einzelne Hemmnisse wie z.B. niedrige Qualifikation, Krankheit, Verschuldung, o.ä. vorliegt.

Die Arbeit der FAA beginnt am 1.4.05 im Wöhlerhaus, Hospitalstraße 7 - schräg gegenüber vom KAZ mit 6,6 Stellen, d.h. einem Verhältnis Sachbearbeiter : Arbeitslose gleich 1:150. Die Arbeit umfaß auch Beratungsangebote im Landkreis, wo zu vorgegebenen Zeiten 2-4 Stunden in den Räumen der Gemeinden Sprechstunden abgehalten werden.
Arbeitsvermittlung begreift die FAA als "Erstellung eines Bewerberprofils auf Grundlage einer umfassenden Analyse der Stärken und Potenziale, Eignungstest und Arbeitserprobung, Intensive Einzelgespräche, Individuelle Bewerbungsberatung." "Parallel dazu stellen wir Kontakt zu Unternehmen der Region her und bereiten den Bewerbungsprozess vor. Wir informieren potenzielle Arbeitgeber über mögliche Eingliederungszuschüsse zu den Lohnzahlungen, stellen interessante Bewerber vor, akquirieren offene Stellen, begleiten das Auswahlverfahren auf Wunsch bis zum Vorstellungsgespräch und regen bei Bedarf ein Kurzpraktikum an. Erwerbslose, die seit drei Monaten arbeitslos gemeldet sind, können sich von unseren Niederlassungen gegen Vorlage eines Vermittlungsgutscheins bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützen lassen."

Konflikt um Beschäftigungsförderung und ALG2-Verwaltung

Landkreis Jobcenter-Stellen der Stadt zum Kreis holen
Insgesamt geht es bei der Stadt um angeblich 92,49 Arbeitsplätze und beim Landkreis um 167,51 Arbeitsplätze von Sozialhilfe-SachbearbeiterInnen, FallmanagerInnen, SozialarbeiterInnen. Es geht auch um Geld, die für die Bildungs- und Fördermaßnahmen auf die die Göttinger Bildungseinrichtungen wie "Arbeit und Leben" oder Beschäftigungsprojekte wie die Werkstattschule oder die "Brockensammlung" ("Neue Arbeit") angewiesen sind. Dabei gewinnt man den Eindruck, dass die Strippenzieher in der Politik sich weniger Gedanken um das Schicksal der Arbeitslosen als vielmehr um die Zahl der Personalstellen in ihrem Einflußbereich und die damit zusammenhängenden Geldzuweisungen machen. Für die Verwaltung werden 5,9 Millione Euro und für die "Integrationstätigkeit" 10,8 Millionen Euro veranschlagt.

Oberste Leitung der "kommunalen Option" Zuständig im Landkreis für die Umsetzung war damals Wucherpfennig Der Landkreis Göttingen ist "Träger der Leistungen nach SGB II" und der zuständige Dezernent für Soziales und Jugend  ist Wucherpfennig. Die Stadt kommt erst über eine "Heranziehungsvereinbarung" ins Spiel.
wucherpfennig.JPG (10713 Byte)
Wucherpfennig 2004
Landkreises verweigerte rechtswidrig Auskünfte an die Presse:
Wir hatten am 17.2.2009 eine Anfrage an den damaligen Kreisrat Wucherpfennig gerichtet. Herr Wucherpfennig nimmt das Recht der Presse und seine Verpflichtung zur Information offensichtlich nicht so ernst und hielt Ruhe. Wir haben vergeblich auf eine Antwort gewartet - inzwischen ist er auch formell und offiziell im Ruhestand.

26.2.09 / Text: Verdi Gö / In einer "Heranziehungsvereinbarung" zwischen Landkreis und Stadt sind die Aufgaben, Stellenanteile und Kostenerstattungen verbindlich vereinbart. Einen Teil der Kostenerstattungen leitet die Stadt Göttingen an die Kommunale Beschäftigungsförderung weiter, da diese einen Teil der Aufgaben, nämlich Arbeitsvermittlung und Fallmanagement, wahrnimmt. Trotz dieser Vereinbarung hat der Landkreis Göttingen zum Jahresbeginn andere Abrechnungsmodalitäten vorgenommen. Dieses neue Abrechungsverfahren führt für die Beschäftigungsförderung zu einer geringeren Kostenerstattung in Höhe von monatlich ca. 100.000,-€. Ob diese neue Abrechnungsmodalität des Landkreises zulässig ist, darüber gibt es bei Stadt und Landkreis unterschiedliche Rechtsauffassungen.

25.2.09 / Nachdem OB Meyer (siehe Bericht weiter unten) ein Angebot an den Kreis zur Verlängerung der Kooperation bei der Beschäftigungsförderung gemacht hatte schlug die Nachricht über eine wortlose Kürzung der Gelder seitens des Landkreises wie eine Granate ein. Dankenswerterweise übernimmt die Fraktion DieLinke gegenwärtig die Aufgabe über die Sache zu informieren. Aus der Pressemitteilung vom 18.02.09 ging bereits hervor, dass der Landkreis Geldzahlungen für die Arbeitsstellen beim Jobcenter um 100.000 Euro reduziert hat. Dabei handelt es sich um Stellen in der direkten Betreuung von Arbeitslosen. „Dies ist ein klarer Bruch der Vertragsbedingungen der Heranziehungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt. Die schon jetzt am absoluten Limit arbeitenden Kollegen müssen dann auch noch die „Fälle“ der weggefallenen Sachbearbeiter übernehmen. "Dann haben wir keine qualitativ gut arbeitenden „Fallmanager“ mehr, sondern nur noch frustrierte „Fallabwimmler“, befürchtet Nier. Gleichzeitig flössen Unsummen des Budgets in eine unnötig aufgeblähte Verwaltung, die sich mit Dingen wie Finanzcontrolling, Aufsicht, Leitung, Widerspruchssachbearbeitung, Datenbankverwaltung und letztendlich fast nur noch mit sich selbst befasse." DieLinke informiert nun am 25.2.09 darüber, dass sie einen Antrag im Kreisausschusses am 10. März 2009 und im Kreistages am 11. März 2009 stellt in dem es heisst: "Der Kreisverwaltung wird empfohlen, die Kürzung der aus der Heranziehungsvereinbarung mit der Stadt Göttingen erfolgenden monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 100.000 € mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Die seit Januar 2009 einbehaltenen Gelder werden an die Stadt Göttingen bzw. Beschäftigungsförderung kAöR ausgezahlt." und "Eine Insolvenz der Beschäftigungsförderung kAöR wird von der Kreisverwaltung aktiv verhindert."

Personalrat / Personalversammlung Jobcenter
25.2.09 / Der Personalrat Im Auftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschäftigungsförderung Göttingen KaöR. anch einer außerordentlichen Personalversammlung der Beschäftigungsförderung am 23.02.2009
Diese Kürzung, die in diesem Haushaltsjahr ein Volumen von ca. 1.000.000 Euro erreichen könnte, führt zu einschneidenden Folgen für die Beschäftigungsförderung und ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die von Ihnen betreuten SGB II-Kunden in der Stadt Göttingen.Die Beschäftigungsförderung KAöR kann diese enorme Finanzierungslücke nicht schließen. Somit müssten ca. 20 Mitarbeiter/Innen der Beschäftigungsförderung gekündigt werden, die in der direkten Kundenberatung tätig sind.

2009 / Wie soll die Lösung aussehen fragte man sich damals. Soll Göttingen wieder kreisfreie Stadt werden, so wie Oldenburg, Delmenhorst, Braunschweig, Emden, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg? Das Göttingen-Gesetz könnte Basis für eine sinnvolle Zusammenarbeit von Landkreis und Stadt sein. Es macht Göttingen aber auch abhängig vom Landkreis.


Zusammenarbeit streichen !

Funkspruch: Schermann can you hear me?


Dietmar Linne und Klaus Geide, Vorstand der Beschäftigungsförderung - Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (KAöR) Göttingen Bürgerstraße 48 , 37073 Göttingen - Die Zukunft ihrer Institution steht auf dem Spiel, wenn sich Stadt und Landkreis nicht einigen.

Klaus Geide 2017 ist 40 Jahre bei der Göttinger Stadtverwaltung. Geide hat nach Studienabschluss als Diplompädagoge im März 1977 bei der Stadt Göttingen im Rahmen eines Bundesprogramms zur kommunalen Weiterbildungsberatung und zur Beratung von Arbeitslosen begonnen. Ab 1994 war er mit der Entwicklung und Umsetzung von Arbeitsmarktprojekten und von Förderprogrammen der Stadt für Existenzgründer beauftragt, zunächst im Referat des Oberstadtdirektors, dann im neu eingerichteten Amt für Beschäftigungsförderung. Seit 2011 ist er im Fachbereich Soziales zuständig für die Koordinierung aktiver Fördermaßnahmen für arbeitslose SGB II - Leistungsberechtigte.

OB Mayer berief am 3.2.09 eine Pressekonferenz ein, auf der er einen Vorschlag zur Kooperation zwischen Stadt und Landkreis in Sachen Beschäftigungsförderung macht. Der Vertrag nach dem die Aufgaben zwischen Landkreis und Stadt aufgeteilt sind läuft 2010 aus und damit die Zukunft des Jobcenters der Stadt z.B. ungewiß. Auf die Frage, was denn der Landkreis zu den Vorschlägen gesagt habe, hieß es, der sei noch gar nicht gefragt worden. Man habe mit dieser Pressekonferenz nun öffentlich ein Angebot "gefunkt", jetzt müsse "der Landkreis zurückfunken".

D.h. die Presse wurde zum Übermittler von Vorschlägen der Stadt an den Landkreis gemacht. Dabei liegen Rathaus und Kreishaus räumlich in unmittelbarer Nähe zueinander und man könnte mit minimalem Aufwand eine Begegnung arrangieren. Damals war die Rede vom unüberwindlichen "Reinsgraben" - der Reinhäuser Landstraße an der Stadt und Kreisverwaltung gegenüber angesiedelt sind.

 

"Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm

Gabriele Andretta SPD/MdL winkt mit dem Zaunpfahl, dass Göttingen eine Rückkehr zum Status einer kreisfreien Stadt anstreben könnte. In einer Pressemitteilung am 9.2. schrieb Andretta: "Am 20. Februar wird der Niedersächsische Landtag über das Konjunkturprogramm und die Verteilung der Investitionspauschalen in Höhe von 450 Millionen Euro auf die Gebietskörperschaften beschließen. In einem Brief wendet sich die Göttinger Landtagsabgeordnete nun an Minister Schünemann und fordert eine umgehende Korrektur der vorgesehenen Mittelverteilung, die ihrer Meinung nach Göttingen rechtswidrig benachteiligt. Andretta: "Es gibt bei den Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt kein Verständnis dafür, dass Göttingen zwar die Aufgaben einer kreisfreien Stadt wahrnimmt, aber nicht die Gelder dafür bekommen soll. Der Sonderstatus Göttingen, festgelegt im Göttingen-Gesetz, erweist sich einmal mehr als nachteilig. Offensichtlich ist ohne den Status "kreisfreie Stadt" eine faire Behandlung schwer durchzusetzen. Der Innenminister ist jetzt gefordert."

Die Aufteilung der Investitionspauschale sieht Zahlungen von 7.817.137 Euro an den Landkreis, aber nur 3.420.587 Euro an die Stadt Göttingen vor.

Das findet Andretta unvereinbar mit dem Göttingen-Gesetz. Der Landkreis hatte allerdings schon am 3.2. aufgelistet und öffentlich bekanntgegeben wofür er die 7,8 Millionen ausgeben wolle, jedenfalls nicht für Angelegenheiten der Stadt Göttingen. (Göttingengesetz >> Gesetzestext )

Dass man auch aus Anlass dieser Finanzmittelzuweisungen nicht miteinander reden möchte zeigte sich, als die Stadt am Mittwoch den 4.2.09 eine "Erste Göttinger-Konjunktur-Konferenz" veranstaltete, um eine "engere Kooperation aller für den Wirtschaftsstandort Göttingen verantwortlichen Akteure" zu erreichen. Da waren fast alle Repräsentanten der größten privaten und öffentlichen Arbeitgeber, der Wirtschaftsverbände sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik vertreten, wer fehlte war: Landrat Schermann.

Der Streit zwischen Landkreis und Stadt Göttingen nimmt langsam groteske Züge an. Man möge sich doch bitte mal zusammensetzen und zum Wohl der Region und der Bürger/innen eine Lösung suchen.

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Beschäftigungsanstalt / Göttinger Personal Service (GPS)

Als neue Schaltstelle im Gelderverschiebebahnhof von Fördermitteln bringt sich immer wieder frisch und munter die "Beschäftigungsfoerderung" der Stadt Göttingen ins Gespräch die sich zur Zentralstelle für das gesamte Aufgabengebiet (Vom Fallmanager bis zur Gesundheits- und Schuldnerberatung) ausbauen will.

Im Zuge der Einführung von Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005 wird sich auch das Dienstleistungsangebot des "Göttinger Personal Service der Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR" (GPS) verändern.
Die Arbeitsvermittler, die bisher für die Vermittlung der Sozialhilfeempfänger der Stadt Göttingen zuständig waren, werden im Rahmen der kommunalen Option ab 2005 für alle Bezieher von Arbeitslosengeld II zuständig sein, die Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Göttingen haben. Der GPS – bislang in den Räumen der Arbeitsagentur in der Bahnhofsallee – wird zu Beginn des kommenden Jahres in das Amtshaus am Hiroshimaplatz umziehen. Dort entsteht das neue JobCenter Göttingen, in dem die Bezieher des Arbeitslosengeldes II beraten werden.  Den Göttinger Personal Service erreichen Arbeitgeber, die offene Stellen besetzen möchten, und die Arbeitsuchenden in der Zwischenzeit unter den Sammelrufnummern 0551/7706491 und 7706514. Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR Kommunale Arbeitsberatung und -vermittlung. Bürgerstraße 48, 37073 Gö Die Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR mit dem Göttinger Personal Service ist eine Einrichtung der Stadt Göttingen. Sie arbeitet auch für den Landkreis. Das Angebot des GPS steht allen Arbeitgebern in Stadt und Landkreis Göttingen kostenlos zur Verfügung. Ansprechpartner zum Thema:Arbeitsvermittler im AußendienstErik Schinschick Tel. 0175 / 2407794
Pressemitteilung Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR/10.12.04

Beispiel der Zusammenarbeit mit einer Firma
....ist der Fall  Fleischwaren Wulff GmbH & Co KG: Christoph Hoffmeister, Geschäftsführer von Fleischwaren Wulff, entschied sich, die für seine Produktion benötigten Mitarbeiter nicht mehr selbst zu Vorstellungsgesprächen in seinen Betrieb einzuladen, sondern – auf der Basis von   Anforderungsprofilen der zu besetzenden Stellen - den Arbeitsvermittler Erik Schinschick vom GPS mit Bewerbergesprächen und –vorauswahl zu beauftragen. Damit spart Hoffmeister wertvolle Zeit.
Zu den Dienstleistungen zählen die notwendigen Erstgespräche mit den potentiellen Mitarbeitern, die Ermittlung der Stärken und eventueller Schwächen, die Instruktion des Arbeitnehmers, was ihn an seinem neuen Arbeitsplatz erwartet und von ihm gefordert wird sowie die Klärung  rechtlicher Rahmenbedingungen.
Die ersten Schritte zur Zusammenarbeit zwischen der Fa. Wulff und dem GPS erfolgten schon im Juni 2003. Die Spätaussiedlerin Olga P. (Name geändert) wurde vom GPS für das von der Fa. Wulff angegebene Anforderungsprofil vorgeschlagen. Mit Erfolg absolvierte sie ein 14tätiges Praktikum in der Filiale Weender Straße in Göttingen. Olga P. war vor ihrem neuen Job zwei Jahre arbeitslos. Hoffmeister und denkt darüber nach, den Jahresvertrag in ein unbefristetes Arbeitverhältnis umzuwandeln.
Der GPS konnte danach neun weitere arbeitssuchende Menschen nach einem kurzen Praktikum bei Fleischwaren Wulff in z. Zt. noch befristete Arbeitsverhältnisse vermitteln. Hoffmeister hat nicht nur Zeit und Geld gespart, sondern auch die Einstellungsrisiken minimiert.
Nach einer Pressemitteilung vom 24.6.04.