Geburtshilfe,
Schwangerenhilfe, Hebammen
Vertrauliche
Geburt 2015
Protesttag
der freiberuflichen Hebammen 2015
Hilfe
für Schwangere
(2013)
> Kinder
und Eltern
Vertrauliche
Geburt
Wenn Frauen ihr Baby nicht
annehmen wollen, haben sie seit Mai 2014 die Möglichkeit zur vertraulichen
Geburt. Nun organisierten die Beratungsstellen des Caritasverbandes und
pro familia Göttingen ein Netzwerk-Treffen aller beteiligten Stellen.
Im Mittelpunkt standen Absprachen, um einen reibungslosen Ablauf im Falle
einer vertraulichen Geburt zu ermöglichen.
Zur vertraulichen Geburt
gibt es eine bundesweit kostenfreie Beratungshotline, die anonym Auskunft
in mehreren Sprachen gibt: Telefon 0800 40 40 020. |
(Text: Katholische Pressestelle
Göttingen 1.7.15)
Entscheidet sich eine Frau dann für eine vertrauliche Geburt, "liegt
der Vorteil in der durchgehenden medizinischen Begleitung", Im Gegensatz
zur anonymen Geburt und zur Babyklappe werden die Frauen bei einer vertraulichen
Geburt unter einem Pseudonym medizinisch versorgt. Außerdem werden
sie durch eine Fachkraft für vertrauliche Geburt unterstützt
und begleitet. Die Kosten für Geburt sowie Vor- und Nachsorge übernimmt
der Bund entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
"Außer der Beraterin erfährt niemand den wirklichen Namen
der Frau, alle beteiligten Institutionen kennen nur ihr Pseudonym", erklärt
Lisa Kastner von pro familia. Die Beraterin hält den Namen der Frau
in einem Herkunftsnachweis fest, der in einem versiegelten Umschlag sicher
verwahrt wird. Nach der Geburt wird der Umschlag an das Bundesamt für
zivilgesellschaftliche Aufgaben übermittelt. So kann ein vertraulich
geborenes Kind nach 16 Jahren seine Herkunft erfahren. Allerdings darf
die Mutter der Herausgabe widersprechen. Dann entscheidet ein Familiengericht,
ob die Identität der Mutter weiterhin aus wichtigem Grund vertraulich
bleiben muss.
Nach einer vertraulichen Geburt wird das Baby zunächst bei Adoptivpflegeeltern
untergebracht. Etwa ein Jahr lang, bis eine Adoption vollzogen wird, kann
die Mutter sich entscheiden, ihr Kind selbst groß zu ziehen. Anders
als bei einer anonymen Geburt, macht sich bei einer vertraulichen Geburt
niemand strafbar, sie bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Ziel des neuen Verfahrens ist es, die Zahl der nach der Geburt ausgesetzten
oder getöteten Kinder zu verringern. In Deutschland werden nach einer
Studie des Deutschen Jugendinstituts jährlich etwa 20 bis 35 Kinder
nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Verbindliche Zahlen fehlen,
da von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Die vertrauliche
Geburt soll zudem eine Alternative zu den Babyklappen bieten. Zwischen
1999 und 2010 wurden nahezu 1000 Kinder anonym geboren, in eine Babyklappe
gelegt oder anderweitig anonym übergeben. Mit der vertraulichen Geburt
wird das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft berücksichtigt.
Seit Mai 2014 haben sich in Deutschland rund 90 Frauen für eine vertrauliche
Geburt entschieden.
Damit in Stadt und Landkreis Göttingen alle beteiligten Stellen Hand
in Hand arbeiten, initiierte die Schwangerenberatungsstelle des Caritasverbandes
gemeinsam mit der Beratungsstelle pro familia ein Netzwerktreffen. Teilgenommen
haben, Schwangerenberaterinnen, Ärzte aus Krankenhäusern, Hebammen
und Vertreter von Adoptionsstellen, Vormundschaftsstellen sowie Standesämtern.
Protesttag
der freiberuflichen Hebammen
20%ige Erhöhungen
der Berufshaftpflichtversicherung durch Versicherungsmonopole belasten
die freiberuflichen selbständigen Hebammen in der Geburtshilfe. Durch
einen Kriterienkatalog des Krankenkassenverbandes für die Einweisung
zur Geburt im Krankenhaus sehen die Hebammen Arbeitsaufträge in der
Geburtshilfe verlorengehen und fordern "Freie Wahl des Geburtsortes".
Bei Geburtshilfe in Kliniken machen die Hebammen auf medizinisch nicht
notwendige Kaiserschnitte aufmerksam. überarbeitet
/ 6.5.15
Die Verbände
Über die wirtschaftliche Situation der Hebammen entscheiden die Regelungen,
die der Verband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
festsetzt. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge mit
den Akteuren im Gesundheitsereich gelten für alle Krankenkassen,
und damit praktisch für alle ca. 70 Millionen gesetzlich Versicherten.
Der Verband hat Einfluß auf die Gesetzgebung und die Festlegung
von Richtlinien für die Tätigkeiten im Gesundheitsbereich.
Der
Hebammenverband
(DHV) setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 18.500 Mitgliedern
zusammen. Er vertritt die Interessen aller angestellten und freiberufliche
Hebammen, sowie hebammennahen Berufe.

Protest von Hebammen
gegen die Einschränkung der Wahlfreiheit des Geburtsortes 5.5.15,
Marktplatz Göttingen
Versicherungsmonopole
schrauben Berufshaftplichtkosten in die Höhe
Die
14.000 Hebammen und insbesondere die 5.140 freiberuflich tätigen
Hebammen mit Geburtshilfe wurden Anfang 2013 durch eine mehr als 12%ige
Steigerung ihrer Berufshaftpflichtversicherungs-Kosten in ihrer Existenz
bedroht. Die Krankenkassen bezahlen nach Protesten pro Hausgeburt durch
Hebammen zwischen 140 und 200 € als Ausgleich für die Versicherungskosten
und die Berufshaftpflichtprämie für Hebammen soll weiter steigen.
Sowohl für das Jahr 2014 als auch für das Jahr 2015 haben die
privaten Versicherungsanbieter nach Informationen der Hebammenverbände
bereits weitere Erhöhungen von jeweils rund 20 % angekündigt.
(. Die Haftpflichtprämie für freiberuflich in der Geburtshilfe
tätige Hebammen steigt im Juli 2015 um über 20 Prozent auf 6.274,32
Euro. Wobei die Spezialversicherungen quasi Monopolstellung haben und
das deshalb durchdrücken können. (Quelle)

Protest von Hebammen
gegen die Einschränkung der Wahlfreiheit des Geburtsortes 5.5.15,
Marktplatz Göttingen
GKV will Geburten eher
in die Kliniken verlegen, d.h. weniger Hausgeburten
Der
zukünftige Ausgleich der steigenden Versicherungskosten, wie auch
eine 5%ige Vergütungssteigerung sind gegenwärtig blockiert und
es kommt noch dicker:
Gleichzeitig gibt es Probleme mit dem GKV-Spitzenverband, weil dieser
Kritierien festlegen will nach denen Hausgeburten ausgeschlossen und stattdessen
die Geburten in Krankenhäuser und Kliniken verlegt werden. "Der
GKV-Spitzenverband wollte wissenschaftlich nicht belegte Ausschlusskriterien
pauschal festlegen, Frauen dabei das Recht zur Mitbestimmung absprechen
und Vorgespräche von Hebammen mit Schwangeren zur Geburt und der
Wahl des Geburtsortes nicht ausreichend finanzieren." Pressemitteilung
GKV 30.04.2015
Die
Hebammen argumentieren:
„Jede Frau muss das Recht haben, selbst über sich und ihren Körper
zu bestimmen. Dazu gehört auch, dass sie entscheiden darf, wo sie ihr
Kind zur Welt bringt“, sagt Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes
e.V. (DHV)." und "Frauen sollen ihre Selbstbestimmung
rund um Schwangerschaft und Geburt behalten." Gleichzeitig akzeptiert
der Hebammenverband aber auch vorgegebene Grenzen indem sie fordern "Der
Hebammenverband fordert aktuell den GKV-Spitzenverband auf, das gleiche
Verfahren bei den Ausschlusskriterien für die Hausgeburt anzuwenden wie
es bereits für die Geburtshäuser gilt. " (>>DHV
6.3.2015)
 |
Kommentar
im Anschluss an ein Gespräch mit einer Expertin:
Die
generelle Forderung "Freie Wahl des Geburtsortes" greift
zu kurz. Es kann höchstens um die Qualität und wissenschaftliche
Fundiertheit des Kriterienkatalogs sowie die organisatorischen Modalitäten
seiner Anwendung gehen.
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Hier muss sorgfältig
in der Argumentation abgewogen werden. Es kann nicht allein der Schwangeren
und der Hebamme überlassen werden festzustellen, ob medizinische
Hilfe in der Klinik erforderlich sein könnte. Sehr wohl diskutierbar
ist allerdings der Kriterienkatalog an dem sie sich orientieren müssen.
Dem wirft der Hebammenverband allerdings vor, er gäbe vor, "..Frauen
und Kinder schützen zu wollen. Doch in Wirklichkeit berufen sie sich auf
Risiken, die zum Teil wissenschaftlich nicht belegt bzw. interpretierbar
sind. Wird beispielsweise der errechnete Geburtstermin um nur einen Tag
überschritten, was meistens der Fall ist, sollen Frauen faktisch zu einer
Geburt in der Klinik gezwungen werden. Eine Hausgeburt würde künftig nicht
mehr bezahlt" . Näheres könnte nur beurteilt werden,
wenn der Entwurf des Kriterienkatalogs öffentlich gemacht würde.
Geburten in der Klinik
führen zu mehr Kaiserschnitten
Wenn nun
immer mehr Frauen von den Hebammen weg und zu den Kliniken hin gelott
werden dann ist z.B. eine Zunahme der "Kaiserschnitte" ohne
strenge medizinische Indikation zu erwarten. 1990 bis 2006 hat sich die
Zahl der Kaiserschnittgeburten in Deutschland mehr als verdoppelt – heute
27 % der Geburten) In Gesundheitssystemen, in denen die Schwangeren unter
dem entscheidendenEinfluss von Ärzten stehen – wie zum Beispiel in
Brasilien, Mexiko und den USA - findet sich eine Kaiserschnittrate von
bis zu 80%. Die Rate wäre bei einer Reduzierung auf strenge medizinisch
indizierte Fälle vielleicht bei 5 %. Den Frauen wird zu schnell mit
Hinweisen auf "unkalkulierbare Risiken" Angst gemacht, so dass
sie einem Kaiserschnitt zustimmen. Dabei ist der Kaiserschnitt für
das Kind und für die Mutter mit Risiken verbunden. Die Kinder sind
häufig noch nicht "ausgereift" und wegen der mangelnden
hormonellen Stimulation nicht auf die Geburt vorbereitet. Schnittverletzungen
durch das Öffnen der mütterlichen Bauchdecke finden sich bei
1-3% der Neugeborenen. In der Lunge befindet sich Fruchtwasser, das bei
der normalen Geburt beim Durchtritt durch das Becken der Frau herausgedrückt
wird.usw.

Protest von Hebammen
gegen die Einschränkung der Wahlfreiheit des Geburtsortes 5.5.15,
Marktplatz Göttingen
Wenn die vaginale Geburt
interventionsarm verläuft und einfühlsam begleitet wird, dann
wird die "normale Geburt" ein positives und intensives Erleben
für Mutter und Kind. Die Bindung zwischen Mutter und Kind und das
erste Stillen sind nach einer operativen Geburt erschwert. Und
es wird von einem bis zu neunfach erhöhtes Sterblichkeitsrisiko für
die Mütter beim bzw. nach dem Kaiserschnitt gesprochen-
Die Vermeidung von Komplikationen
und das Vermeiden von unnötigen Eingriffen muss oberstes Ziel der
Geburtshilfe und der zukünftigen Gesundheitspolitik werden. Ein
Abrechnungssystem, das unnötiges Eingreifen honoriert, setzt in
der Geburtshilfe falsche wirtschaftliche Anreize.
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Der Artikel ist durch eine
Zusammenfassung von Informationen aus folgenden Seiten entstanden
www.hebammenverband.de
http://www.gkv-spitzenverband.de
http://www.haufe.de/
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