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ArbeitnehmerInnen
mit Behinderung : Wahl ihrer betrieblichen Interessensvertretung Wahl der Schwerbehindertenvertretungen 2010: Alle 4 Jahre wird die Interessenvertretung der Beschäftigten mit Behinderung in den Betrieben im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November durchgeführt. IGM Pressemiteilung 8.9.10: "Die Interessenvertretung der behinderten Beschäftigten setzt sich für passende Arbeitsbedingungen und mehr Arbeitsplatzsicherheit ein. Gewählt werden kann eine Schwerbehindertenvertretung in jedem Unternehmen mit mindestens fünf anerkannt schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. "Behinderungen sind in der Regel nicht sichtbar. Das öffentliche Bild von Menschen mit Blindenstock und Rollstuhl gibt nur einen kleinen Ausschnitt der Realität wieder," sagte Harald Liebetrau, zuständiger Gewerkschaftssekretär. "Rund fünf Prozent der Behinderungen sind angeboren, aber über 90 Prozent der Handicaps werden im Laufe des Lebens durch Erkrankungen, Unfälle und (arbeitsbedingten) Verschleiß erworben." In der Arbeitswelt bedeute dies, daß Menschen mit Behinderungen oft chronische Erkrankungen wie Rückenleiden, Diabetes, Depressionen oder Krebs haben. Je nach Ausmaß und Schwere kann den Betroffenen eine Behinderung oder Schwerbehinderung (mit Ausweis) anerkannt werden. Als soziale Kompetenz im Betrieb berät sie behinderte Menschen individuell: beim Antrag einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation (Umschulung), dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung und bei Arbeitsplatzproblemen." Weitere Informationen der IGM |
Protestaktion gegen die Kürzungen im Bereich Integration und berufliche Bildung für Behinderte Am 18.3.04 stellte der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen im Cinemaxx einen Werbespot vor, der in seinem Auftrag erstellt worden war. Der kurze Werbespot, der unter dem Titel "Quietschvergnügt" für berufliche Interation von Behinderten werben sollte provozierte die vom Sozialabbau betroffenenen Einrichtungen zum Protest vor dem Cinemaxx, denn die Situation ist alles andere als Anlaß um quietschvergnügt zu sein.
Die Bundesagentur für Arbeit betrachtet nach der neuen Gesetzgebung die Integration von Behinderten am Arbeitsmarkt nicht länger als ihre Aufgabe. Deshalb fallen seither arbeitslose Jugendliche, Behinderte, BerufsrückkehrerInnen, MigrantInnen, Rehabilitanten,etc. aus der Förderung heraus, die bewährten Sonderprogramme wurden nicht fortgesetzt. Besonders die drastischen Kürzungen im Bereich der beruflichen Ausbildung für Jugendliche ist schlicht empörend.
Konkrete
Zahlen: Förderung gestrichen Konkrete Zahlen: Reha-Plätze
gestrichen
Die Zahlen sind Informationen der AG Reha Kontakt: >Maria Lemmermöhle Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen, Lange Geismarstr. 73, Göttingen
Werbespot für normales Umgehen miteinander "Quietschvergnügt"
Schön, dass das Produktionsteam das Thema
Integration mit dem Ziel behandelt, es als Selbstverständlichkeit im Miteinander
zu sehen. Cinemaxx
Karl Finke wies mehrfach darauf hin, dass
das Cinemaxx ein hilfreicher Partner für die Arbeit des Behindertenbeauftragten
darstelle, so sei mit Hinweis auf die Flebbebetriebe erreicht worde, dass Behinderte
günstige Konditionen für den Zugang zur Expo bekamen.
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Berufliche
Hilfen durch "Persönliches Budget" /
Juni 2006 Programmablauf:
Berufliche
Perspektiven II für Menschen mit Handicap Am Arbeitsleben teilhaben durch
ein 'Persönliches Budget' Einen
Rechtsanspruch, d.h. grundsätzlich alle Sachleistungen als PB gewährt
bekommen zu müssen, gibt es erst ab 2008, aber auch jetzt kann man überall
Anträge stellen, die nur sachlich begründet abgelehnt werden dürfen.
Es ist kein Ablehnungsgrund, wenn man einer Region angehört, in der das PB
nicht modellhaft erprobt wird. Im Zweifelsfall kann man sich an Dr. Haines, Bundesministerium
für Arbeit und Soziales, wenden. Er ist Jurist, Mitverfasser des SGB IX und
für die Umsetzung des das 'Persönlichen Budgets' verantwortlich. |