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Menschen mit Behinderung  - Berufliche Integration

>Leitseite Menschen mit Behinderungen


Mitarbeiter in den Räumlichkeiten Neustadt 7 der

>> Selbsthilfe Körperbehinderter SHK
e.V. , April 2007

 

Messe 2017
Berufliche Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Beeinträchtigungen Wege auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen, ist ein zentrale s Ziel der Göttinger Zukunftsmesse – die regionale Messe für Arbeit und Berufliche Bildung. Ein Bündnis aus 13 Institutionen organisiert

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Göttingen sind die Arbeitslosenzahlen derzeit allgemein rückläufig. In der Gruppe der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung ist die Ent-wicklung jedoch eine andere: Während die durchschnittliche Arbeitslosigkeit im Agenturbezirk 2017 insgesamt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,2% sank , stieg sie im selben Zeitraum in der Gruppe der Menschen mit Schwerbehinderung um 5,3% an. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung in Unternehmen mit mind estens 20 Arbeitsplätzen betrug im Jahresdurchschnitt (2015) 4,6 %. Damit ist die Beschäftigungsquote im Agenturbezirk gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte rückläufig.

Die Messe bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, Informationen zu ihren beruflichen Perspektiven und professionelle Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Berufspläne zu erhalten. Die Zukunftsmesse bietet aber nicht nur Menschen mit Behinderung eine Plattform . Arbeitgeber können sich über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von beeinträchtigten Menschen informieren und finden in Zeiten des Fachkräftemangels Gelegenheit, mit neuen Personengruppen in Kontakt zu treten.

Rahmenprogramm, Diskussionsrunden, Vorträge und Seminaren. Die Messe bietet auf gut 3 .000 m ² Ausstellungsfläche etwa 70 Stände von rund 50 Ausstellern. Ein kostenloser Shuttlebus der Göttinger Verkehrsbetriebe verkehrt zwischen 9:30 und 15:30 Uhr halbstündig zwischen Bahnhof (ZOB, Bussteig D) und den Göttinger Werkstätten. Das Busunternehmen RIZOR bietet ebenso  kostenfrei ein Rollstuhl - Taxi auf gleicher Linie an. Unterstützt wird die Messe außerdem durch die Uni, die Beschäftigungsförderung, die Gesellschaft für Sozialmedizinische Förderung und das kommunale Modellprojekt Inklusion Bewegen. Die Göttinger Werkstätten stellen kostenfrei ihre Räumlichkeiten zur Verfügung.

Zukunftsmesse für Menschen mit Behinderung in den Göttinger Werkstätten, Elliehäuser Weg 20, am Samstag, 23.9.2017 um 9:45 Uhr: Eröffnung durch Oberbürgermeister Rolf - Georg Köhler und Landrat Bernhard Reuter 10 – 15 Uhr : Messebetrieb und Veranstaltungen Weitere Informationen unter: www.zukunft - goettingen.de

Beratung zu Eingliederungshilfe und Persönliches Budget.

4.3.17 / Neues Beratungsangebot der Selbsthilfe Körperbehinderter Göttingen e. V. Die Selbsthilfe Körperbehinderter Göttingen e. V. hat im Rahmen des "Regionalen Arbeitsmarktprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Land Niedersachsen" eine unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Neu an der Art der Beratung ist, dass der Berater ebenfalls eine Behinderung hat. Somit erfolgt die Beratung nach dem Prinzip des Peer Counseling Dies bedeutet, dass der Berater den Ratsuchenden seine Hilfe auf Augenhöhe anbietet und seine behinderungsbedingten Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit der eigenen Behinderung mit einfließen lässt. Im Vordergrund stehen ausschließlich die Bedürfnisse der Ratsuchenden. Beraten wird rund um die Themen Behinderung, Eingliederungshilfe und Persönliches Budget. Während eines Antragsverfahrens ist auch eine begleitende Beratung von Ratsuchenden möglich.

Erreichbar ist die Beratungsstelle in der Neustadt 7 montags, mittwochs und freitags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0551 - 5473325 oder 0551 - 547330 bzw. per E-Mail unter: c.herwig@shk-goe.de

Aktion Mensch thematisiert "Inklusive Arbeit"

5.5.14 "Aktion Mensch" Aktionstag zum Thema "Inklusive Arbeit" 15-18 Uhr Am Gänseliesel.

15 Uhr Eröffnung, Grußwort der Stadt Göttingen, danach Prime Time Bandits, die Schulband der Heinricht-Böll-Schule
15.30 Uhr Interviews mit ArbeitnehmerInnen mit Behinderung, Arbeistsuchenden mit Behinderung, einer betrieblichen Schwerbehindertenvertretung
15.55 Trommelgruppe Jamadjembe
16.15 Interview eines Arbeitgebers der Menschen mit Behinderung beschäftigt, VertreterIn der Arbeitsagentur, Göttinger Bündnis für gleichbereichtigte Teilhabe am Arbeitsleben
16.35 Rollstuhlbaskettball vor der Bühne
16.55 Interview mit Siegfried Lieske (Dezernent und - nach Angabend der Veranstalter "Inklusionsbeauftragter") sowie Fachdienst Göttinger Werkstätten
17.10 Inklusive Theatergruppe Schmetterlingseffekt (der Selbsthilfe Körperbehinderte)

 

ArbeitnehmerInnen mit Behinderung : Wahl ihrer betrieblichen Interessensvertretung

Wahl der Schwerbehindertenvertretungen 2010: Alle 4 Jahre wird die Interessenvertretung der Beschäftigten mit Behinderung in den Betrieben im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November durchgeführt. IGM Pressemiteilung 8.9.10: "Die Interessenvertretung der behinderten Beschäftigten setzt sich für passende Arbeitsbedingungen und mehr Arbeitsplatzsicherheit ein. Gewählt werden kann eine Schwerbehindertenvertretung in jedem Unternehmen mit mindestens fünf anerkannt schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. "Behinderungen sind in der Regel nicht sichtbar. Das öffentliche Bild von Menschen mit Blindenstock und Rollstuhl gibt nur einen kleinen Ausschnitt der Realität wieder," sagte Harald Liebetrau, zuständiger Gewerkschaftssekretär. "Rund fünf Prozent der Behinderungen sind angeboren, aber über 90 Prozent der Handicaps werden im Laufe des Lebens durch Erkrankungen, Unfälle und (arbeitsbedingten) Verschleiß erworben." In der Arbeitswelt bedeute dies, daß Menschen mit Behinderungen oft chronische Erkrankungen wie Rückenleiden, Diabetes, Depressionen oder Krebs haben. Je nach Ausmaß und Schwere kann den Betroffenen eine Behinderung oder Schwerbehinderung (mit Ausweis) anerkannt werden. Als soziale Kompetenz im Betrieb berät sie behinderte Menschen individuell: beim Antrag einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation (Umschulung), dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung und bei Arbeitsplatzproblemen." Weitere Informationen der IGM

 

Integration behinderter Menschen in Jobs

Berufliche Perspektiven III für Menschen mit Handicap

Vortrag: Chancen der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch JobCoaching Freitag, 10.November 2006 19.00 Uhr, Sanitätshaus O.R.T. Maschmühlenweg 47 , 37081 Göttingen 19.15 Uhr

Referentin: Andrea Seeger Projektleiterin des Integrationsfachdienstes Beginn19.00 h: Begrüßung und Moderation (J. Henke, ERIK e.V.). Anschließend: Gelegenheit, Fragen zu stellen, offene Diskussion (Ende der Veranstaltung gegen 21.00 h) Unkostenbeitrag: 3 (Ermäßigung mögl.) Für Spenden wären wir sehr dankbar. Bitte nutzen Sie hierfür auch die aufgestellten Sammeldosen!

Zusätzlich:Vertiefender Workshop mit Frau Seeger am Samstag, 11.11.06, 10.00 – 16.00 Uhr: Teilhabe am Arbeitsleben – erste konkrete Schritte Veranstaltungsort: O.R.T Bitte um verbindliche Anmeldung für den Workshop bei J. Henke (henke@erikweb.de oder Tel. 79 17 25)

Veranstalter

  • Arbeitsgemeinschaft ‚Integration und Berufsperspektive’ der Göttinger Gesamtschulen IGS und KGS zusammen mit der
  • ELTERNINITIATIVE ZUR INTEGRATION UND FÖRDERUNG ENTWICKLUNGSVERZÖGERTER KINDER Tel. 0551 / 42 777 info@eifer-ev.de www.eifer-ev.de Spendenkonto: Nr. 145 006 334 Sparkasse Göttingen (BLZ 260 500 01) und
  • Eltern für ein Regionales IntegrationsKonzept ERIK Göttingen e.V. Tel.: 0551 / 79 24 36 henke@erikweb.de www.erikweb.de Spendenkonto: Nr. 51302610 Sparkasse Göttingen (BLZ 260 500 01)

§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX: (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

Schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, sind Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die nach zielgerichteter Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können und schwerbehinderte Schulabgänger, die zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind

Jobcoaching wird von Integrationsfachdiensten geleistet. Diese werden hauptsächlich im Auftrag von Integrationsämtern tätig, die die Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzieren. Aber auch andere Rehaträger und die Agentur für Arbeit erteilen Aufträge, für die sie eigene Haushaltsmittel erbringen. Integrationsfachdienste bieten Beratung und Unterstützung für die Betroffenen und Information und Hilfestellung für Arbeitgeber an.

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Menschen mit Behinderungen werden von der Arbeitsmarktpolitik fallengelassen

Gegen den Kahlschlag in der aktiven Arbeitsmarktspolitik!
(...) In Zukunft wird sich die Bundesanstalt nur noch auf die Vermittlung von Arbeitslosen mit 70%er Integrationschance in den bekanntermaßen angespannten Arbeitsmarkt konzentrieren.
Die bisherige Unterstützung der Integration von Benachteiligten in den Arbeitsmarkt betrachtet die Bundesanstalt nicht länger als ihre Aufgabe. (..) Im Ergebnis fallen besonders förderbedürftige Personengruppen unter den Arbeitslosen aus den Programmen heraus. Dies gilt u.a. für arbeitslose Jugendliche, Behinderte, BerufsrückkehrerInnen, MigrantInnen, Rehabilitanden etc. für die ab Sommer 2003 die bewährten Sonderprogramme nicht mehr aufgelegt werden sollen. (...)
Wir, die Unterzeichnerinnen dieses Aufrufs, arbeiten auf verschiedene Art und Weise beruflich und ehrenamtlich mit den Betroffenen. Wir sehen es als unsere Verpflichtung, in Stellvertretung derer, deren Lebenssituation nicht nur durch fehlende Arbeitsmöglichkeiten, sondern auch durch zunehmende Isolation und Stigmatisierung gekennzeichnet ist, öffentlich und laut auf diese Entwicklungen aufmerksam zu machen.
Gleichzeitig wissen wir, dass die berufliche Existenz von vielen von uns, die in der Weiterbildung und/oder im sozialen Bereich beschäftigt sind, durch die Sparmaßnahmen massiv bedroht ist. Erste betriebsbedingte Kündigungen sind bereits ausgesprochen, weitere werden folgen.(...)
Wir fordern das örtliche Arbeitsamt auf, noch vorhandene Spielräume (..) auszunutzen und den Erhalt bewährter und effizienter Trägerstrukturen zu fördern. Wir laden alle von Kürzungen Betroffenen, die mitbetroffenen Eltern und ErzieherInnen, alle Beschäftigten der Weiterbildungs- und Jugendhilfeträger sowie sozialer Einrichtungen ein, sich am 28.3.03 um 11.00 Uhr am Arbeitsamt Göttingen einzufinden, um sich und andere zu informieren, zu diskutieren, zu protestieren und dem Widerstand Ausdruck zu verleihen.

UnterzeichnerInnen: Aktionsbündnis "Soziales Göttingen", Angehörigengruppe für psychisch Kranke e.V., Aranja Netzwerk Frauen, AG Freier Träger der Jugendhilfe, AG der Freien Wohlfahrtspflege , AK Frauen und Erwerbstätigkeit, BIGS, DGB, GALG) , Integrationsrat, Netzwerk Bildung 2, Paritätischer, Runder Tisch "Armes Göttingen", Schulelternratsvorsitzende der Schule am Tannenberg Frau Wenger,  der Heinrich Böll Schule Frau Otte, der Maritin Luther King Schule Frau Steinmetz, Sozialpsychiatrischer Verbund, Stadtelternratsvorsitzender Dirk Tödter, Ver.di Bezirk, Aufruf zum Protest 28. März 2003,

Förderung behindertet Jugendlicher abgebaut

Anlässlich des jüngst von der Arbeitsverwaltung angekündigten Förderprojektes für schwer vermittelbare Jugendliche betonen die GRÜNEN in Stadt und Land, dass die neue Flexibilität der Göttinger Arbeitsverwaltung auch für behinderte Jugendliche gelten müsse.
Die Arbeitsverwaltung hat sich von der bisherigen guten Praxis, auch für behinderte Jugendliche passgenaue qualitativ hochwertige Maßnahmen (z.B. überbetriebliche Ausbildung mit pädagogischer Betreuung) zu fördern, klammheimlich verabschiedet. Stattdessen bevorzugt die Arbeitsverwaltung eine "billige Lösung" für behinderte Jugendliche, mit der die Betroffenen allenfalls auf Zeit in "Warteschleifen" geparkt, jedoch nicht nachhaltig Chancen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erhalten.
Betroffene Eltern, Sonderschulträger, Gewerkschaften und Wohlfahrtsorganisationen protestierten bereits vor dem Arbeitsamt und machten auf die mangelnde Förderung behinderter Jugendlicher aufmerksam. Die GRÜNEN erinnern daran, dass es eine Pflichtaufgabe der Arbeitsverwaltung sei, für behinderte Jugendliche besondere Maßnahmen zu fördern. Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg habe erst kürzlich angekündigt, dass für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen in diesem Jahr mehr Geld zur Verfügung stehe, als im Vorjahr ausgegeben wurde (9 % bei den Pflichtleistungen, 14 % Steigerung bei den Ermessensleistungen - vgl. PM 33/03 BA v. 05.05.2003). Vor diesem Hintergrund müsse die Arbeitsverwaltung erklären, warum ausgerechnet behinderte Jugendliche in Göttingen kürzer treten müssen.

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Protestaktion gegen die Kürzungen im Bereich Integration und berufliche Bildung für Behinderte

Am 18.3.04 stellte der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen im Cinemaxx einen Werbespot vor, der in seinem Auftrag erstellt worden war. Der kurze Werbespot, der unter dem Titel "Quietschvergnügt" für berufliche Interation von Behinderten werben sollte provozierte die vom Sozialabbau betroffenenen Einrichtungen zum Protest vor dem Cinemaxx, denn die Situation ist alles andere als Anlaß um quietschvergnügt zu sein.

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Protestaktion gegen die Vorstellung des Werbespots "Quietschvergnügt"

Die Bundesagentur für Arbeit betrachtet nach der neuen Gesetzgebung die Integration von Behinderten am Arbeitsmarkt nicht länger als ihre Aufgabe. Deshalb fallen seither arbeitslose Jugendliche, Behinderte, BerufsrückkehrerInnen, MigrantInnen, Rehabilitanten,etc. aus der Förderung heraus, die bewährten Sonderprogramme wurden nicht fortgesetzt. Besonders die drastischen Kürzungen im Bereich der beruflichen Ausbildung für Jugendliche ist schlicht empörend.

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Transparente bei Protestdemonstration am 18.3.04 vor dem Cinemaxx anläßlich des Besuchs des Behindertenbeauftragten und der Vorstellung des Werbespots "Quietschvergnügt". Bild oben rechts: Transparent der Gruppe "Schöner Leben".

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Konkrete Zahlen: Förderung gestrichen
Wie die Situation in Göttingen für behinderte Jugendliche im Übergang von der schulischen in die berufliche Ausbildung genau aussieht hat die Arbeitsgruppe Reha in einer Fragebogenaktion 2003/04 erfasst. Die Fragebögen kamen zurück von: Heinrich Böll Schule, Göttingen, Pestalozzi Schule, Duderstadt, Erich Kästner Schule, Northeim, Martin Luther King Schule, Göttingen, Schule am Tannenberg, Göttingen, Leinetalschule Drube, Einbeck
Für 136 SchulabgängerInnen waren 34 Fördermaßnahmen vom Arbeitsamt bewilligt dann aber 23  wieder zurückgezogen worden. 57 SchulabgängerInnen wurden Fördermaßnahmen von vorneherein verweigert. Von 136 SchulabgängerInnen in der Region haben 2003 gerade einmal 2 Jugendliche eine betriebliche Ausbildung beginnen können

Konkrete Zahlen: Reha-Plätze gestrichen
Fragebögen zu Fragen der Rehabilitation kamen zurück von: Stadt GöttingenInstitut für angewandte Sozialfragen, Göttingen, Bildungsvereinigung Arbeit und Leben, Göttingen, Werkstattschule Northeim, Kreishandwerkerschaft, Prager Schule, Göttingen. Dort gab es bisher bisher rund 240 Reha-Plätze.

behindert02.jpg (20588 Byte)Bei mehrjährigen Ausbildungen wurde das erste Ausbildungsjahr nicht mehr besetzt, dies bedeutet den Wegfall von etwa 60 Plätze, bei den Förderlehrgänge für psychisch Kranke wurden 20 Plätze gestrichen, bei der Berufsvorbereitung wurden ebenfalls etwa 20 Plätze gestrichen. 2003 wurden von 240 Reha Plätzen 100 gestrichen.

Die Zahlen sind Informationen der AG Reha Kontakt: >Maria Lemmermöhle Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen, Lange Geismarstr. 73, Göttingen

Diese Zahlen mochte der Behindertenbeauftragte Karl Finke (Bild rechts) auf Befragen im Gespräch mit goest nicht bestätigen, zweifelte vielmehr daran und regte eine Überprüfung der Daten an. Vertreter des Göttinger Arbeitsamtes (Agentur ..) zweifelten im Gespräch zunächst ebenfalls die Zahlen an, zählten dann aber nach und stellten überraschend fest, dass die Situation teilweise sogar noch schlimmer ist.

Bild rechts: Karl Finke, im Cinemaxx 18.3.04 in Gö bei der Präsentation des Werbespots
>> Behindertenbeauftragter Niedersachsen

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Werbespot für normales Umgehen miteinander "Quietschvergnügt"

Der Werbespot "Quietschvergnügt" wurde vor eingeladenen Gästen präsentiert. Der ca. 3 Minuten kurze Film zeigt einen gespielten Witz: ein Beinamputierter im Betrieb denkt, seine Prothese quietscht, weil jedesmal wenn er auf dem Tisch sitzend mit dem Bein schaukelt,  die Arbeitskollegen eine quietschende Tür bewegen.

Bild rechts: Szene aus "Quietschvergnügt"

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behindert09.JPG (21450 Byte)Das Produktionsteam des Spots: v.l.n.r.: Christophe Lhopital (Kamera), Aline Wagner (Redaktion und Projektleiterin Kampagne berufliche Integration), Michael Lier (Buch, Regie), Andreas Köhler (Schauspieler)

Auf dem Monitor läuft der Film "Quietschvergnügt"

Schön, dass das Produktionsteam das Thema Integration mit dem Ziel behandelt, es als Selbstverständlichkeit im Miteinander zu sehen.
Die Präsentation des Films im Kino5 des Cinemaxx geriet allerdings zu einer kleinen Peinlichkeit, weil die Leute nach Schluß des Films sitzen bleiben und nicht glauben können dass das alles gewesen ist. Kein Applaus.
Leider wird der Film zukünftig auch nicht als Spot in den Kinosäle gezeigt, sondern als Endlos-Schleife auf einem Monitor im Foyerbereich zu sehen sein.

Cinemaxx

behindert05.JPG (9058 Byte)Leiter des Göttinger Cinemaxx-Betriebes Rainer Weber stellte den Cinemaxx-Mitarbeiter Karl-Heinz Pütz vor, der seit 1996 als Schwerbehinderter im Cinemaxx arbeitet. Weber: Die Behinderung spiele keine Rolle, es "ist für uns viel entscheidender , ob ein Mitarbeiter mit den ungewöhnlichen Arbeitszeiten in einem Kino klar kommt und die angeboten Tätigkeit kompetent und effizient ausführen kann."

Karl Finke wies mehrfach darauf hin, dass das Cinemaxx ein hilfreicher Partner für die Arbeit des Behindertenbeauftragten darstelle, so sei mit Hinweis auf die Flebbebetriebe erreicht worde, dass Behinderte günstige Konditionen für den Zugang zur Expo bekamen.
Konkrete Kritik kam von Oda Gudrun Freyjer (Behindertenkoordination der Stadt Göttingen) dass die Kinos für RollstuhlfahrerInnen nicht benutzbar seien. Möglichkeiten für bauliche Veränderungen wurden seitens des Cinemaxx nicht gesehen, hingegen verwies man darauf, dass bereits beim Erwerb einer Karte am Eingang sofort eine Hilfe organisiert würde und ggf. der Rollstuhl über Hürden hinweggetragen würde.

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Bild links Gudrun Freyjer im Gespräch mit  Vertreter des Cinemaxx Jens Gerwien, links und Detlev Jähnert, Referent beim Behindertenbeauftragten Hannover. Foto rechts: zwei Rollstuhlfahrer demonstrieren die Probleme eines Kinobesuches.

 

Berufliche Hilfen durch "Persönliches Budget" / Juni 2006
Berufliche Perspektiven II Chancen und Grenzen der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Handicap durch das ‚Persönliche Budget’ - Informationen zur Beantragung und zum Umgang mit der "Geldleistung" der Rehaträger. Dienstag, 27. Juni 2006, 19.00 Uhr im Forum der Lichtenberg-Gesamtschule (IGS) Schulweg 22, 37083 Göttingen-Geismar

Programmablauf:
19.00 h Grußwort W. Vogelsaenger, Schulleitung IGS Begrüßung und Moderation W. Behrendt, Lehrer der IGS (Integrationsklasse)
19.15 h: Vortrag Chancen und Grenzen der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch das 'Persönliche Budget' Referentin: Angelika Thielicke, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) Anschließend: Gelegenheit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. (Ende der Veranstaltung gegen 21.30 h)


Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft ‚Integration und Berufsperspektive’ der Göttinger Gesamtschulen IGS und KGS zusammen mit der ELTERNINITIATIVE FÜR INTEGRATION UND ZUR FÖRDERUNG ENTWICKLUNGSVERZÖGERTER KINDER www.igrueckenwind.de Unkostenbeitrag 3 Euro

Berufliche Perspektiven II für Menschen mit Handicap Am Arbeitsleben teilhaben durch ein 'Persönliches Budget'
Möglichst eigenverantwortlich und selbstbestimmt durch das 'Persönliche Budget' Arbeit ist gerade für Menschen mit Behinderung eine wichtige Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Rehabilitationsrecht setzt hier einen Schwerpunkt. Die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, sie zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen, ist Aufgabe der Rehabilitationsträger. Sie sollen alle zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Leistungen erbringen, und zwar möglichst ambulant und wohnortnah. Anstelle von Sachleistungen kann der zuständige Rehabilitationsträger auf Antrag monatliche Geldleistungen zur Teilhabe gewähren, das sog. 'Persönliche Budget'. Der Grundgedanke ist, den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen - und zwar nicht nur für die beruflichen Perspektiven, sondern in allen Lebensbereichen, z. B. auch für Wohnen, für Hilfe zur angemessenen Schulbildung usw.. Menschen mit Handicap sollen selbst bestimmen können, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen. Dabei ist das 'Persönliche Budget' trägerübergreifend, es fasst die Leistungsansprüche des Berechtigten gegenüber unterschiedlichen Rehabilitationsträgern (bspw. Jugend- und Sozialhilfe, Agentur für Arbeit, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen, Integrationsämter) in einem monatlichen Betrag zusammen. In Deutschland wird mit diesen 2004 konkretisierten Regelungen Neuland betreten. Der Vortrag von Angelika Thielicke soll grundlegende Informationen zur Beantragung und zum Umgang mit dem 'Persönlichen Budget' vermitteln.

Weiterführende Infos
www.bag-ub.de
www.bar-frankfurt.de

www.dequs.de/budgetverordnung.pdf
www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php
www.sgb-ix-umsetzen.de

Einen Rechtsanspruch, d.h. grundsätzlich alle Sachleistungen als PB gewährt bekommen zu müssen, gibt es erst ab 2008, aber auch jetzt kann man überall Anträge stellen, die nur sachlich begründet abgelehnt werden dürfen. Es ist kein Ablehnungsgrund, wenn man einer Region angehört, in der das PB nicht modellhaft erprobt wird. Im Zweifelsfall kann man sich an Dr. Haines, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenden. Er ist Jurist, Mitverfasser des SGB IX und für die Umsetzung des das 'Persönlichen Budgets' verantwortlich.
Die Grundlagen für das 'Persönliche Budget' sind: Die Leistungsgesetze in den Sozialgesetzbüchern SGB III § 103 Leistungen Die besonderen Leistungen umfassen
1. das Übergangsgeld nach den §§ 160 bis 162,
2. das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht erbracht werden kann,
3. die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme. Die Leistungen können auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden; § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und § 159 des Neunten Buches (Übergangsregelung) finden Anwendung. SGB IX § 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget § 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (1) Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

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