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Rosdorfer Baggersee (bzw. "Kiesteich Reinshof")Landkreis-Bürokratie scheitert mit Verbotsversuchen Aufklärung über verschiedene Bereiche des Baggersees sinnvoll Fraktionen
im Kreistag fordern Tätigwerden zum Badesee Besitzrechte müssen gegen den Bedarf der Bevölkerung abgewogen werden Schon 1991 erster Versuch, das Baden zu verhindern: gescheitert
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Baggersee am 21.6.2019 /
von der Südseite her fotografiert, foto © goest.de / morgens 11 Uhr,
Wetter wolkig, kühl, daher wenig los

| Landkreis-Bürokratie
scheitert mit Verbotsversuchen
Die Landkreisverwaltung verkündete 2025 vor einer Hitzewelle, dass sie das Baden im Rosdorfer Baggersee behindern will 28.6.25 // goest verfolgt die Thematik seit 2005 . Seitdem duldet der Landkreis das Baden im Baggersee bzw. setzen die Badenden sich über das Verbotsgehabe des Landrates hinweg. Statt Hilfe bei Sanitärmaßmahmen und Sicherheit zu organisieren, machen es sich die Landkreisbürokraten einfach, indem sie am Schreibtisch vor sich hinträumen: "Es ist ja verboten, also brauchen wir uns nicht um die Sicherheit der Badenden zu kümmern." Der Landkreis kramt immer wieder mal einen Verbotshinweis hervor und drückt sich mit windigen Ausflüchten vor der Verantwortung für mehr als 50.000 Badende im Jahr. (Red. goest) Gegen die Interessen von tausenden Bürger*innen Trotz des offiziellen Badeverbotes liegt die Zahl der Badegäste am Rosdorfer Baggersee bei durchschnittlich etwa 80.000 im Jahr, deutlich höher als in den Freibädern in Grone und Weende im Freibad Brauweg sind es etwa 110.000. Aktuell am 26.6.2025 hat der Landkreis wieder einmal Polizeikontrollen am Rosdorfer Baggersee angedroht, wohlwissend, dass es nicht gelingen wird, die Menschen vom Baden dort abzuhalten. Eine scheinheilige Aktion mit der sich die Landkreisverwaltung jegliche Verantwortung vom Hals schaffen will.
Die Kreisverwaltung versucht die Niedersächsische Badeverordnung zu umgehen Solange viele Menschen
in diesem Gewässer baden, hat die Kreisverwaltung die Pflicht, die
Gewässerqualität zu prüfen, um die Gesundheit der Menschen
zu schützen. Laut Artikel 1 der EU-Badegewässerrichtlinie von 2006
steht der gesundheitliche Schutz der Menschen im Vordergrund . Ein Verbot
des Badens oder ein Abraten wäre nur bei gesundheitlicher Beeinträchtigung
durch Verschmutzung des Gewässers gerechtfertigt, die jedoch prüft
die Kreisverwaltung nicht! § 1 der Niedersächsischen
Badegewässerverordnung Die Kreisverwaltung setzt das Mittel eines pauschalen, undifferenzierten Verbotes ein, das für einen großen Teil des Sees nicht gerechtfertigt ist; so meint sie hier keine Sorgfaltspflichten erfüllen zu müssen. Geht es da eigentlich um Geldeinsparungen oder um Arbeit zu vermeiden? Der Hinweis auf ein Wasserschutzgebiet ist nur im Hinblick auf ein Verbot der Wegenutzung durch Kraffahrzeuge gerechtfertigt (Mit Diesel betriebene LKWs dürfen das Gelände offensichtlich benutzen). Wichtig wäre, hingegen die Badenden darauf hinzuweisen, keinen Müll zu hinterlassen (Bzw bei der Müllbeseitigung mit den Badenden zu kooperieren) Sanitäreinrichtungen zu schaffen , nicht zu campen oder zu grillen und Hunde nicht ins Wasser zu lassen, um die Wasserqualität zu erhalten. Dabei hätten die Behörden garntiert die Unterstützung der Mehrheit der Badenden. Aber mehr als Polizei, Verbot und Bußgelder fällt ihnen nicht ein.
Frühere Verbotsversuche des Landrates, z.B. 2015 , 2016 17.6.15 Statt Toiletten und Müllcontainer aufzustellen, will der Landkreis die Probleme am Baggersee mit Polizeimaßnahmen bekämpfen. Die unsinnige Denkweise des Landkreises gegen die Realität von 80.000 BadebesucherInnen pro Saison lautet: Baden verboten, Müll verboten - also muss auch nichts für Hygienemaßnahmen und Sicherheit gemacht werden . Ziel der Landkreisverwaltung bzgl. Baggersee ist "Soweit wie möglich beschränken und für Freizeit unattraktiv gestalten"
Oder z.B. 2016:
Landkreis reitet wieder auf der Verbotsschiene 18.5.16 Schadstoffkontrollen
des Gewässers finden nicht statt
Aufklärung über die verschiedenen Bereiche des Baggersees sinnvoll Im
Nordbereich wegen frischem Kiesabbau nicht Baden! 24.7.17 Das Baden im Bereich der Bagger und der gesamten Nordseite ist sinnvollerweise zu meiden, denn dort könnten Uferteile abbrechen. Diese Gefahr besteht laut Kreistagsabgeordneten, die eine Badenutzung legalisieren wollen nur bei der Nordseite, nicht bei der gegenüberliegenden hinteren Südseite.
Die PiratenundPartei-Ratsgruppe
hatte sich Ende Juni bei den Behörden dafür eingesetzt, am Baggersee eine
differenzierte Badeverbotsbeschilderung anzubringen, da die Lebensgefahr
für Badende nicht nachvollziehbar ist und die Menschen, die sich für gute
Schwimmer halten, nichts ahnend von der wirklichen Gefahr ins Wasser gehen.
Eine ähnliche Beschilderung hatte bereits vor 2014 dort bestanden, wurde
dann jedoch entfernt und durch nichtssagende Schilder ersetzt. »Wir finden
es wichtig, die Badegäste über die wirkliche Gefahr aufzuklären. (...) Gleichzeitig hat die
Kiesabbaufirma an den Badestellen im Süden des Baggersees ebenfalls neue
Verbotsschilder anbringen lassen, dort jedoch mit anderem Motiv, wo wie
bislang das Badeverbot pauschal mit einer angeblichen "Lebensgefahr" begründet
wird. Die Piraten stimmen dieser Bewertung nicht zu. Die Kreisverwaltung
hatte 2015 das Badeverbot im Süden nicht mit Lebensgefahr, sondern damit
begründet, dass dort ein angeblich geschlossener Schilfgürtel das Baden
aus bundesnaturschutzrechtlichen Gründen nicht erlauben würde [1]. »Diese
Badeverbotsschilder im Süden dienen den Badegästen dazu, ihre Fahrräder
sicher anzuschließen, darüber hinaus halten wir sie für überflüssig. (...) [1] "Präsentation Rosdorfer Baggersee" Umweltamt des Landkreises Göttingen, Kreis-Umweltausschuss 3.4.2015, Seite 4 (Verweis auf § 30 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) |
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2026 / In Beuteln sammeln und ab in den Container 2.8.26 An der östlichen Ausfahrt des Baggersee-Geländes befindet sich eine Lastwagen-Waage und eine rotbraune-Halle. Neben dieser rotbraunen Halle steht ein Müllcontainer. Es ist also nun an den Nutzer*innen des Baggersees, ihren Müll in Tüten verpackt in diesen Container zu werfen.
Zur besseren Orientierung unten eine Aufnahme des Geländes zum Finden des Containers
Das hat gedauert! Siehe die im unten folgenden Artikel die Geschichte des Versuchs die Aufstellung eines Müllcontainers zu erreichen! Letztlich war es die vernünftige Initiative der Firma Oppermann, da einen Container hinzustellen. Die Verwaltung arbeitet nur an Presseerklärungen mit Drohungen ohne weiter für die Bevölkerung eine Lösung zu finden.
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Versuche
2013 / 14 / 15 der Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen 2015 / Verwaltung
behauptet, es würden ja kaum Leute da baden (Blind?)
Von den Behörden wurde die Meinung vertreten wurde, in diesem See würde doch sowieso niemand baden, deshalb müsse man gar nicht diskutieren, was dort für Hygiene und Sicherheit unternommen werden werden solle. Deshalb hat die Piratenpartei über 800 Badende in weniger als 2 Stunden dokumentiert. Nun wird es schwer für die Behörden neue Ausflüchte zu finden um sich vor der Verantwortung für Hygiene und Sicherheit des Badesees zu drücken. Die Piratenpartei
dokumentiert 800 Badende in weniger als 2 Stunden. [1] http://www.schure.de/28200/badegewvo.htm
Die
Zielvorstellungen der Piraten -
Aufhebung des Badeverbots im Südteil des Sees (muss haftungsrechtlich
mit Fachjuristen abgesichert werden). Organisationsform:
das rechtliche Konstrukt würde entweder wird ein Verein sein (etwa:
Freunde des Baggersees e.V.) oder ein Zweckverband als Zusammenschluss
öffentlicher Träger. Auch die Kostenträger für die Toiletten werden in
solchen Verträgen geregelt. Zur
Eigentumsfrage: Es ist allgemein bekannt, dass die Ländereien vor
470 Jahren enteignet wurden und heute von der Klosterkammer Hannover verwaltet
werden, einer Landesbehörde. Wir widersprechen ausdrücklich der Aussage
von Landrat Reuter (SPD), der Eigentümer sei gegen eine Aufhebung des
Badeverbots und dem Landkreis seien daher die
Hände gebunden. Diese Darstellung trifft nicht zu, es verhält sich genau
anders herum. Baluäugig
gegenüber CDU Kreistagsabgeordnete der Partei DieLinke und der Piratenpartei verlangen sanitäre Einrichtungen und Abfallentsorgung, Grüne Dezenrnetin wimmelt ab 5.6.15 goest verfolgt die
Problematik mit dem Müll am See bereits seit 2006 und mußte
merkwürdige Erfahrungen mit der Beamtendenke in der Kreisverwaltung
machen. Inzwischen zieht das Thema politische Kreise und dringt wohl langsam
ins Bewußtsein der Landkreisbeamten. Kreistag
DieLinke fordert: Baden
endlich als normal anerkennen Anfrage Kreistagsfraktion
Partei DieLinke(21.8.13
) Antwort des Landrats
(26.8.13)
Sanitäre Anlagen
und geregelte Abfallentsorgung gefordert 8.12.14 2014 / Raum Göttingen, Mangel an Bade-Seen / 250.000 Einwohner*innen pro Badesee Piratenpartei Kreisverband am 20.12.14 . « Im Landkreis Göttingen kommen mit dem Seeburger See 250.000 Einwohner auf einen einzigen offiziellen Badesee. Damit liegt Göttingen unter den über 40 Landkreisen Niedersachsens mit großem Abstand an allerletzter Stelle, nirgendwo anders teilen sich mehr Einwohner einen Badesee (vorletzte Position: Landkreis Hameln mit 144.000). Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 33.000. Mit einem weiteren offiziellen Badesee wäre die Versorgung der Göttinger Bevölkerung mit Badegelegenheiten deutlich verbessert. Darüber hinaus stimmt die Piratenpartei ausdrücklich der zuständigen Kreisdezernentin Christel Wemheuer zu, die in der Kreistagssitzung vom 17. Dezember feststellte, dass der Rosdorfer Baggersee hauptsächlich von Badegästen aus Göttingen besucht wird und die Stadt sich daher an den Kosten für Toiletten beteiligen sollte. Knapp 80 % der jährlich 80.000 Badegäste kommen mit dem Fahrrad zum Baggersee, die meisten davon aus der Stadt. Der See liegt auf Friedländer Gebiet, wird aber nur von wenigen Friedländern besucht. Die Kosten sind daher anders zu verteilen, sinnvollerweise nach der Herkunft der steuerzahlenden Badegäste.
April 2015/ Der Antrag
zur Bereitstellung von Toiletten und zur Müllentsorgung wurde im Kreistag
am 29.4.15 erneut abgelehnt. Danach hiess es in einer Pressemitteilung
von Linke und Piraten:
2025 / FDP-Kreistagsfraktion schließt sich den Forderungen nach Freigabe des Baggersees an 18.7.25 / Nachdem goest schon 2005, die Kreistagsfraktionen der Partei DieLinke 2015 und der Piratenpartei 2015/2017 Maßnahmen zur Freigabe des Baggersees als Badesee aufgestellt hatten und nachdem ein CDU-Kandidat die Wahlunterstützung der Piratenpartei mit Versprechen bezüglich des Baggersees erreichen wollte (siehe Bericht ), kommt nun 2025 noch einmal eine neuerliche parlamentarische Initiative von der FDP-Fraktion. In einem Antrag der
FDP wurde u.a. gefordert, dass sanitäre Anlagen eingerichtet werden
sollen und ein Müllentsorgungskonzept umgesetzt wird. "Begründung:
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Die ehemalige
Chefredakteurin des GT (die vermutlich noch nie im Baggersee gebadet hat)
meinte am 16.8.14 in ihrer damaligen Glossen-Kolumne, die Befürworter
einer öffentlichen Regelung am Baggersee würden das grundgesetzlich
verbriefte Recht auf Privateigentum in Frage stellen. Piratenpartei am 20.8.14 / Vertreter der Piratenpartei im Kreistag weisen darauf hin, dass es sich beim Rosdorfer Baggersees nicht um ein herkömmliches Privatgelände handele, "sondern um Eigentum des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds, AHK, einer Siftung öffentlichen Rechts." Elisabeth von Calenberg habe "vor 470 Jahren das Augustinerinnen-Kloster in Weende - und damit das Gelände des heutigen Baggersees - im Zuge der Reformation enteignete und es ihrem Herzogtum einverleibt(e). Heute wird das Grundstück von der Klosterkammer Hannover verwaltet, einer öffentlichen Landesbehörde. Unbenommen von der Frage der konkreten Eigentumsverhältnisse ist es auch hilfreich, die Rechtslagen in anderen Bundesländern zu recherchieren, die der Logik der Kolumnistin folgend alle grundgesetzwidrig sein müssten: So regelt etwa Bayern in Art. 18 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG): »Jedermann darf ... oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, ... benutzen«. Dieser "Gemeingebrauch" beschränkt ausdrücklich die Abwehrrechte des Eigentümers, der diesen Gemeingebrauch nicht verweigern darf. Auch wenn in Niedersachsen ein derartiges Recht derzeit nur für fließende Gewässer (§ 32 Niedersächsisches Wassergesetz NWG) existiert: Angesicht der Sach- wie auch der Rechtslage kann der Vorwurf, der Antrag liefe »dem Grundgesetz diametral zuwider«, nur als abwegig bezeichnet werden.(...) Der See hat mehrere Tausend Badegäste im Jahr; Müllentsorgung, Natur- und Landschaftsschutz sind Aufgaben der öffentlichen Hand und Toiletten sind in der kleinsten Gaststätte vorgeschrieben. Wir werden uns weiterhin für geordnete Verhältnisse und Einhaltung üblicher Umwelt- und Hygienestandards am Baggersee einsetzen. Am Rosdorfer Baggersee wird immer noch durch die August Oppermann Kiesgewinnungs- und Vertriebs GmbH Kies rausgebaggert. Der Baggersee liegt auf einem Pachtgelände der Klosterkammer Hannover die Grundstücke der Kirche verwaltet. "Das von der Klosterkammer verwaltete Stiftungsvermögen steht für die Stiftungszwecke "Kirche", "Schule" und "milde Zwecke aller Art". Damit leistet es einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt." Die Klosterkammer könnte hier gemäß ihrer Satzung zum Zwecke des Gemeinnutzes aktiv werden |
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Schon 1991 erster Versuch, das Baden zu verhindern: gescheitert
Es wurde 1991 sogar schon einmal versucht, durch die Bepflanzung mit Dornenhecken und dem Verspannen von Stacheldraht vor der Badesaison Fakten zu schaffen und den Zugang zum See zu verhindern. Aber die Seeliebhaber schafften ebenso Fakten und rissen den ganzen Kram wieder weg. Mit freundlicher Genehmigung des Autors sei hier an diese Geschichte von 1991 erinnert:
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