Arbeitsrecht
Verweise auf
andere goest-Seiten mit Bezug zum Thema
> Leitseite Betriebliche Themen
> Betriebliche Niedriglohnbereiche, Kleinbetriebe
und "prekäre" Arbeit
> ver.di
> Konflikt bei Ifas
> Lohndrückerei im Ev. luth. Kirchenkreis
> Konflikt bei der Reinigungsfirma ELWA
> Telekom Callcenter Göttingen
> Deutsche Bahn AG / Bahnhof etc.
"Leitbild"
der DB AG
" Mitarbeiterzufriedenheit sehen wir als Voraussetzung für Kundenzufriedenheit
und unternehmerischen Erfolg" >>Quelle
(Die Bundesrepublik Deutschland ist einziger Aktionär der DB AG)
RBB Selbstdarstellung:
"Mitarbeiter sind im Interesse der Kunden und Aufgabenträger das
wichtigste Element für den Erfolg der RBB. Die Weiterentwicklung von Teams
und einzelnen Mitarbeitern ist ein absoluter Schwerpunkt der Geschäftsführung.
Neue Mitarbeiter werden sorgfältig ausgesucht und ihre Weiterbildung gefördert.
In einem positiven Arbeitsklima unterstützen die Führungskräfte der RBB
ihre Teams und die Mitarbeiter sich untereinander."
>>Quelle
(RBB gmbH ist 100%ige Tochter der DB AG)
...die
Realität sieht anders aus!
RBB - Tochterfirma der Deutsche Bahn AG
Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung und Lohndrückerei bei
Busfahrern
14.11.13 // Gekürzter
und leicht veränderter Text von Rechtsanwalt Suthaus //
Die Deutsche
Bahn AG hat zahlreiche Tochterunternehmen, die den Busverkehr über Land
betreiben. In unserer Region (Braunschweig/Göttingen) ist dies die Regionalbus
Braunschweig GmbH, kurz RBB genannt. Für die RBB existiert ein Haustarifvertrag,
der der RBB offensichtlich zu teuer ist. Die RBB hat daher bereits 2005
in Walsrode -also im nördlichen Niedersachsen- ein Omnibusunternehmen
gekauft, das sich zuvor in erster Linie mit Busreisen befasst hatte. Für
dieses Unternehmen (Haller Busbetrieb GmbH **) gilt der Tarifvertrag für
das Gesamtverkehrsgewerbe in Niedersachsen. Dieser Tarifvertrag ist wesentlich
schlechter ausgestattet als der Haustarif von RBB und es hat in diesem
Tarifvertrag seit Jahren keine Änderung mehr gegeben. Die Firma Haller
ist seit 2005 eine 100%ige Tochter der RBB. Seitdem werden Busfahrer,
die für RBB in Göttingen fahren, fast ausschließlich mit Arbeitsverträgen
der Fa. Haller zu den dort gültigen schlechteren Bedingungen eingestellt.
Die Busfahrer unterscheiden sich von ihren Kollegen, die einen Arbeitsvertrag
mit der RBB haben, nur durch die schlechteren Arbeitsbedingungen. Sie
werden in Südniedersachsen eingesetzt, sie tragen dieselbe Dienstkleidung
wie ihre Kollegen mit dem DB Logo und werden lediglich schlechter bezahlt
und haben eine längere Arbeitszeit.
Die Fahrer mit Arbeitsvertrag
von Haller sind teilweise auf Sozialleistungen des Staates wie Wohngeld
und Kinderzuschlag angewiesen, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Die Arbeitszeit
in den Verträgen der Fa. Haller beträgt 40 Stunden, die tarifvertragliche
Arbeitszeit der RBB Mitarbeiter 38,5 Stunden pro Woche. Bis zum Sommer
2013 wurden den Mitarbeitern der Fa. Haller 9,17 EUR gezahlt, danach 9,37
EUR. Bei der DB gab es vor dem Sommer 11,35 EUR und jetzt 11,63 EUR. EUR
brutto monatlich. Schätzungsweise haben ca. 25% der Fahrer, die bei RBB
eingesetzt sind, einen Arbeitsvertrag mit Haller.
Einige Busfahrer haben
diese schlechteren Bedingungen durch Einordnung nach einem anderen Tarifvertrag
im selben Betrieb nicht hingenommen und vor dem Arbeitsgericht Göttingen
geklagt. Ziel
der Verfahrens war die Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis mit der
Fa. RBB und nicht mit der Firma Haller besteht und dass eine unzulässige
Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Das Arbeitsgerichts Göttingen hat am
23.10.2013 für 5 Verfahren festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis
mit RBB besteht und folglich auch der für die Busfahrer günstigere
Tarifvertrag gilt.
Die Firmen suchen
aber auch nach der gerichtlichen Niederlage nun mit ihrer wirtschaftlichen
Macht andere Lösungen zur Verschlechterung von Entgelt und Arbeitszeit
durchzusetzen. (RA Suthaus schreibt hierzu wörtlich: "Vor
der Gerichtsverhandlung am 23.10.2013 hat es durch die RBB Versuche gegeben,
die Kläger von ihrem Vorhaben abzubringen. Die RBB hat keinen Zweifel
daran gelassen, dass sie alle Mittel ausschöpfen würde, um zu verhindern,
dass die Kläger bei RBB übernommen würden. Falls sie doch Recht bekommen
sollten, würde ihnen gekündigt. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits."
In einer Tochterfirma
eines bundeseigenen Unternehmens wird also mit erheblichem Aufwand versucht,
gültige Tarifverträge zu umgehen und zu recht klagende Mitarbeiter über
Kündigungen loszuwerden.
Informationen:
-- Frank Suthaus Rechtsanwälte Fehrensen & Suthaus Lotzestr. 9a 37083
Göttingen Tel. 0551/7702440 , www.suthaus.de
-- Kirsten Schwarzkopf
bei der DGB Rechtsschutz GmbH, Weender Landstr. 1, 37073 Göttingen, Tel.
0551/44095 oder 44096
**" "Zur
Regionalbus Braunschweig GmbH, die selbst am 1. November 1989 als eine
Tochter der Deutschen Bahn AG gegründet wurde, gehört seit dem 1. Juli
2005 die 100%ige Tochtergesellschaft Omnibusbetrieb Haller."
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