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"Leitbild" der DB AG
" Mitarbeiterzufriedenheit sehen wir als Voraussetzung für Kundenzufriedenheit und unternehmerischen Erfolg" >>Quelle (Die Bundesrepublik Deutschland ist einziger Aktionär der DB AG)

RBB Selbstdarstellung:
"Mitarbeiter sind im Interesse der Kunden und Aufgabenträger das wichtigste Element für den Erfolg der RBB. Die Weiterentwicklung von Teams und einzelnen Mitarbeitern ist ein absoluter Schwerpunkt der Geschäftsführung. Neue Mitarbeiter werden sorgfältig ausgesucht und ihre Weiterbildung gefördert. In einem positiven Arbeitsklima unterstützen die Führungskräfte der RBB ihre Teams und die Mitarbeiter sich untereinander."
>>Quelle (RBB gmbH ist 100%ige Tochter der DB AG)

...die Realität sieht anders aus!


RBB - Tochterfirma der Deutsche Bahn AG
Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung und Lohndrückerei bei Busfahrern

14.11.13 // Gekürzter und leicht veränderter Text von Rechtsanwalt Suthaus //
Die Deutsche Bahn AG hat zahlreiche Tochterunternehmen, die den Busverkehr über Land betreiben. In unserer Region (Braunschweig/Göttingen) ist dies die Regionalbus Braunschweig GmbH, kurz RBB genannt. Für die RBB existiert ein Haustarifvertrag, der der RBB offensichtlich zu teuer ist. Die RBB hat daher bereits 2005 in Walsrode -also im nördlichen Niedersachsen- ein Omnibusunternehmen gekauft, das sich zuvor in erster Linie mit Busreisen befasst hatte. Für dieses Unternehmen (Haller Busbetrieb GmbH **) gilt der Tarifvertrag für das Gesamtverkehrsgewerbe in Niedersachsen. Dieser Tarifvertrag ist wesentlich schlechter ausgestattet als der Haustarif von RBB und es hat in diesem Tarifvertrag seit Jahren keine Änderung mehr gegeben. Die Firma Haller ist seit 2005 eine 100%ige Tochter der RBB. Seitdem werden Busfahrer, die für RBB in Göttingen fahren, fast ausschließlich mit Arbeitsverträgen der Fa. Haller zu den dort gültigen schlechteren Bedingungen eingestellt. Die Busfahrer unterscheiden sich von ihren Kollegen, die einen Arbeitsvertrag mit der RBB haben, nur durch die schlechteren Arbeitsbedingungen. Sie werden in Südniedersachsen eingesetzt, sie tragen dieselbe Dienstkleidung wie ihre Kollegen mit dem DB Logo und werden lediglich schlechter bezahlt und haben eine längere Arbeitszeit.

Die Fahrer mit Arbeitsvertrag von Haller sind teilweise auf Sozialleistungen des Staates wie Wohngeld und Kinderzuschlag angewiesen, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Die Arbeitszeit in den Verträgen der Fa. Haller beträgt 40 Stunden, die tarifvertragliche Arbeitszeit der RBB Mitarbeiter 38,5 Stunden pro Woche. Bis zum Sommer 2013 wurden den Mitarbeitern der Fa. Haller 9,17 EUR gezahlt, danach 9,37 EUR. Bei der DB gab es vor dem Sommer 11,35 EUR und jetzt 11,63 EUR. EUR brutto monatlich. Schätzungsweise haben ca. 25% der Fahrer, die bei RBB eingesetzt sind, einen Arbeitsvertrag mit Haller.

Einige Busfahrer haben diese schlechteren Bedingungen durch Einordnung nach einem anderen Tarifvertrag im selben Betrieb nicht hingenommen und vor dem Arbeitsgericht Göttingen geklagt. Ziel der Verfahrens war die Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis mit der Fa. RBB und nicht mit der Firma Haller besteht und dass eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Das Arbeitsgerichts Göttingen hat am 23.10.2013 für 5 Verfahren festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis mit RBB besteht und folglich auch der für die Busfahrer günstigere Tarifvertrag gilt.

Die Firmen suchen aber auch nach der gerichtlichen Niederlage nun mit ihrer wirtschaftlichen Macht andere Lösungen zur Verschlechterung von Entgelt und Arbeitszeit durchzusetzen. (RA Suthaus schreibt hierzu wörtlich: "Vor der Gerichtsverhandlung am 23.10.2013 hat es durch die RBB Versuche gegeben, die Kläger von ihrem Vorhaben abzubringen. Die RBB hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie alle Mittel ausschöpfen würde, um zu verhindern, dass die Kläger bei RBB übernommen würden. Falls sie doch Recht bekommen sollten, würde ihnen gekündigt. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits."

In einer Tochterfirma eines bundeseigenen Unternehmens wird also mit erheblichem Aufwand versucht, gültige Tarifverträge zu umgehen und zu recht klagende Mitarbeiter über Kündigungen loszuwerden.

Informationen:
-- Frank Suthaus Rechtsanwälte Fehrensen & Suthaus Lotzestr. 9a 37083 Göttingen Tel. 0551/7702440 , www.suthaus.de
-- Kirsten Schwarzkopf bei der DGB Rechtsschutz GmbH, Weender Landstr. 1, 37073 Göttingen, Tel. 0551/44095 oder 44096

**" "Zur Regionalbus Braunschweig GmbH, die selbst am 1. November 1989 als eine Tochter der Deutschen Bahn AG gegründet wurde, gehört seit dem 1. Juli 2005 die 100%ige Tochtergesellschaft Omnibusbetrieb Haller." Quelle

 

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