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Studentenwohnheime

> Studiheim-Konflikte vor 2017

Studentenwerk kündigt fristlos und kündigt Räumungsklage an 3.4.17

Wohnrauminitiative Göttingen:
kurz nach der heutigen Pressekonferenz in der Humboldtallee 9, in der Bewohner*innen der von Mieterhöhungen betroffenen Häuser Humboldtallee 9, Bürgerstraße 50a und Goßlerstraße 17/17a der Presse den aktuellen Stand im Konflikt mit dem Studentenwerk Göttingen schilderten, erreichte zwei Bewohner*innen der Goßlerstraße 17a eine fristlose Kündigung. Diese wurde auf die Vollmacht des Vorstandsvorsitzenden Hubert Merkel hin von derselben Anwaltskanzlei (CGW Rechtsanwälte) ausgesprochen, die bereits vorher im Auftrag des Studentenwerks Mieter*innen unter Druck gesetzt hatte. Begründung hierfür sei die ausgebliebene Benennung von Nachmieter*innen für zwei freigewordene Zimmer durch die verbliebenen Bewohner*innen gewesen. Dazu eine der Bewohner*innen: "Dass das Studentenwerk uns gar keine andere Wahl gelassen hat, als die Zimmer nicht weiterzuvermieten, hat uns nun die Kündigung beschert! Jeder Einzelmietvertrag, der ab dem 1.1.2017 neu unterschrieben wird, beinhaltet drastische Mieterhöhungen, die wir schlicht nicht bezahlen können und die mit dem sozialen Auftrag des Studentenwerks in keinster Weise vereinbar sind. Wir werten das neueste Vorgehen des Studentenwerks als fatales Signal für die von uns angestrebten Verhandlungen." Zudem wurde allen Bewohner*innen, die eine Verlängerung beantragt hatten, aber keinen der erhöhten Neuverträge unterzeichnen konnten, durch Jens Vinnen (Leiter der Abteilung Wohnen) mitgeteilt, dass sie bis zum 18.04 ihren Wohnraum verlassen müssten. Ansonsten würde das Studentenwerk unmittelbar beim Amtsgericht Göttingen eine Räumungsklage einleiten. Eine Sprecherin der betroffenen Hausgemeinschaften dazu: "Das Studentenwerk beweist wieder einmal, dass es gewillt ist, alle erdenklichen Druckmittel gegen studentische Mieter*innen auszunutzen. Einmal mehr wird deutlich, dass wir uns dem gegenüber absichern und kollektive Mietverträge durchsetzen müssen. Wir fordern daher, dass das Studentenwerk die Eskalation zurücknimmt und alle bestehenden Mietverhältnisse in unseren Häusern in Vereinsmieten überführt."

(Wohnrauminitiative Göttingen c/o AStA der Universität Göttingen Goßlerstraße 16 37075 Göttingen wohnrauminitiative@gmail.com)


Mediengespräch mit Vertreter*innen von Studierenden-Wohnheimen, im Haus Goßler Str. 9


In selbstverwalteten Wohnheimen bildet sich eine andere politische Kultur als in Wohnmaschinen mit 9 qm Einzelzellen.


Offener Brief der Heimsprecher*innen der Wohnheime vom 13.3.17

Sehr geehrtes Studentenwerk Göttingen, sehr geehrter Herr Prof. Magull, sehr geehrter Herr Vinnen, mit den bei Ihnen eingegangen Briefen drücken die Bewohner*innen der Wohnheime ihren Unmut über die Mietzinserhöhungen für Neuverträge und ihr Unverständnis darüber aus, auf welche Weise diese umgesetzt wurden. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Die Sanierungen und die Neubauten von Wohnheimen sind notwendig, doch diese Kosten können nicht von Studierenden getragen werden. Stattdessen sehen wir es als Aufgabe des Studentenwerks Göttingen, sich nachdrücklich um alternative Finanzierung , beispielsweise beim Land Niedersachsen , zu bemühen.
- Als Grundlage für die finanziellen Möglichkeiten für Wohnraum von Studierenden dient die Wohnpauschale des BAföGs (§ 13 Abs. 2 u. Abs. 3a BAföG) . Als Obergrenze für Mietausgaben wird hier mit 250€ kalkuliert. Jede Überschreitung diese s Höchstsatz es ist deshalb eine unzumutbare Belastung für die Studierenden. Wir nehmen mit Sorge wahr, dass das Studentenwerk Göttingen kaum noch Wohnplätze unterhalb dieses Höchstsatzes zur Verfügung stellt. Auch bei Wohnplätzen unter 250€ halten wir die massiven Mietsteigerungen für nicht gerechtfertigt.
- Außer bei Neuverträgen werden die Mieten auch bei Wohnzeitverlängerungen erhöht . Dies betrifft einerseits Personen, für die ein Umzug aufgrund von Härtefällen unzumutbar ist. Auf der anderen Seite werden damit Personen bestraft, die sich in der Selbstverwaltung engagieren. - Darüber hinaus ist die Art, wie die Mieterhöhungen kommuniziert wurden , unangemessen . Wir sind insbesondere enttäuscht, dass die Selbstverwaltungen als gewählte Vertreter*innen der Bewohner*innen nicht in den Entscheidungsprozess mit eingebunden wurden, sondern ohne Vorankündigung mit der Mietpreiserhöhung überfallen wurden. Besonders erschreckend ist in diesem Kontext der Umgang mit den kleineren Wohnheimen , vertreten in der Wohnrauminitiative . Wir haben großes Interesse daran , mit Ihnen an einer Lösung dieser Probleme zu arbeiten . Vor allem in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten sind wir zur Kooperation bereit. Sollten Sie allerdings die Zusammenarbeit mit uns ablehnen, werden wir unser Anliegen auch ohne Sie beim Land Niedersachsen vertreten - oder nötigenfalls auch gegen Sie .

Freundliche Grüße Die Heimsprecher*innen der Wohnheime


Wohnrauminitiative Göttingen
Gegen Mieterhöhungen in den Studentenwohnheimen und
für Kollektiv-Mietverträge für besondere Wohnformen

25.1.17 / Das Studentenwerk verlangt Von Studierenden, deren Mietvertrag ausläuft und verlängert werden muß, wenn sie weiterhin das gemietete Zimmer nutzen wollen, die Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages, der mit höheren Mietpreisen verbunden ist.

Die studentische „Wohnraum-Initiative“ erklärt: „Zum neuen Jahr führte das Studentenwerk neben einer moderaten allgemeinen Mieterhöhung von 3,00 € pro Wohnheimplatz die Regelung ein, dass übliche Wohnzeitverlängerungen nur noch durch Unterzeichnung von Neumietverträgen bewilligt werden. Diese Neumietverträge beinhalten seit dem 1.1.17 um bis zu 50% höhere Mieten. Zur Mitte des Jahres 2017 sind weitere umfangreiche Mieterhöhungen angekündigt.
Mitte Dezember erreichte alle zu verlängernden Bewohnerinnen und Bewohner des Studentenwerks ein Schreiben, in welchem zur Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages innerhalb von sieben Tagen aufgefordert wurde. Andernfalls ginge man davon aus, dass an einem weiteren Wohnen im Studentenwerk kein Interesse mehr bestehe.“

Studierende, die davon betroffen sind können die Mehrkosten nur durch Nebentätigkeiten aufbringen oder müssen evtl. sogar das Studium aufgeben, wenn sie nicht von zahlungskräftigen Eltern im Hintergrund unterstützt werden.

Durch die Mieterhöhung betroffen sind u.a. die Hausgemeinschaften in den Häusern Humboldtallee 9 und Goßlerstraße 17/17a. Hier prallen die unterschiedlichen Vorstellungen von studentischem Wohnen besonders krass aufeinander. Die technokratische Wohnplatzbereitstellung des Studentenwerks konfligiert mit politisch engagierten Wohngemeinschaften, die sich einerseits unabhängig vom Studentenwerk um den Erhalt des Wohnraums kümmern, andererseits die Anerkennung „ihrer besonderen Wohnform“ verlangen und „ihre Mietform in Kollektivmietverträge“ überführt haben möchten, „wie diese sich in zahlreichen anderen kleinen Wohnheimen seit Jahrzehnten praktiziert wird.“

Am Montag, den 23.1.17 zogen Mitglieder der Wohnrauminitiative und andere in das Foyer der Zentralmensa ein, da an diesem Tag die Frist zur Unterschrift unter die neuen Mietverträge endete. Zeitgleich zur Eröffnung eines symbolischen Wohnzimmers hängten andere Studierende ein Transparent vom Balkon der Zentralmensa mit der Aufschrift „Bezahlbaren Wohnraum erhalten – H9, Gosse, Überall!“. Im Mensa-Foyer wurden neben einem großen Teppich und mehreren Stehlampen zahlreiche Sofas, Tische und Stühle aufgebaut und so ein symbolisches Wohnzimmer mitten im Mensafoyer hergerichtet. Parallel verteilten Studierende Flyer um auf die Mieterhöhungen aufmerksam zu machen.

 

3.2.17 /Pressemitteilung der Wohnrauminitiative:
Auf Einladung der Wohnrauminitiative fand am Mittwoch, den ersten Februar, ein Gespräch zwischen Jürgen Trittin und einigen Studierenden in der Goßlerstraße 17a statt, die aktuell von Mieterhöhungen betroffen sind.

“Trittin zeigte sich erstaunt, über die Wohnungspolitik des Studentenwerks: Bei Neubau und Renovierungen von Wohnheimen wird in den letzten Jahren auf teure und anonyme Einzelappartements statt auf Wohngemeinschaften gesetzt. Vor dem Hintergrund bereits laufender Kollektivmietverträge in anderen Häusern des Studentenwerks fand Trittin die Forderung der Häuser Bürgerstraße 50a, Goßlerstraße 17/17a und Humboldtallee 9 nach eigenen Kollektivmieten sehr verständlich."


Trittin bei Studierenden 2016 / Foto Wohnraumini

Trittin 2016 "versicherte den Studierenden, ihre Forderungen nach selbstverwaltetem Wohnraum und verträglichen Mieten in einem Gespräch mit dem Studentenwerk zu thematisieren. [Anmerkung goest: wir sind gespannt wann das passiert und ob das was nützt - bis April 2017 war nix mehr davon zu hören]

 

Mieterhöhungen in Wohnheimen

Nach einer Erklärung des AStA
2.6.16 / Das als Stiftung neben der Universität organisierte Stud.werk muß 73 % mit eigenen Einnahmen finanzieren, 19% kommen vom Land und über den Semesterbeitrag kommen 8 %. Von Finanzierungsteilen im Sinne des § 9 der Stud.werksatzung, nämlich einer "Zuwendung Dritter" ist nichts bekannt. Der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA) der Universität sieht nun für die Studierendenwohnheime eine Erhöhung des Semesterbeitrages und der Mieten kommen, wenn am 3.6.16 der Stud.werk-Vorstand zusammentritt. Grund dafür, so der AStA, sei der Versuch des Studentenwerks "den akuten Renovierungsbedarf in Wohnheimen und Mensen" zu finanzieren. Wenn für einen Teil der Wohnheime die Mieten empfindlich angehoben werden, dann befürchtet der AStA, man würde "Konflikte zwischen Mieter*innen schüren". Die Finanzierung der Renovierungen, solle deshalb "wenn überhaupt, nur solidarisch über den Studentenwerksbeitrag passieren" Ansonsten sei vor allem ein stärkerer gemeinsamer Einsatz gegenüber der Landesregierung erforderlich, die einen höhern Anteil an der Finanzierung tragen solle.

Erklärung des Studentenwerks
3.6.16 / Das Studentenwerk reagierte mit einer öffentlichen Stellungnahme auf die Erklärung des AStA. Mehrfach haben das Studentenwerk Göttingen und die anderen niedersächsischen Studentenwerke die Landesregierung vergeblich gebeten, Zuschüsse für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Wohnheimen bereit zu stellen. Der Vorstand des Studentenwerks Göttingen hat in seiner heutigen Sitzung nach langer und ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen, dem Stiftungsrat ein Investitionsvolumen für die Jahre 2017 bis 2021 in Höhe von 47,64 Millionen Euro für die Sanierung von Wohnheimen, den Neubau des Wohnheimes „Lutterterrasse“ im Nordbereich der Universität und der Erweiterung und Sanierung der Nordmensa zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Die Finanzierung soll zum Großteil über Kreditaufnahmen in Höhe von rund 24 Millionen Euro, den Einsatz von Rücklagen, zusätzliche Einnahmen aus Studentenwerksbeiträgen und Mieten erfolgen. Dieses Gesamtpaket wird dem Stiftungsrat zu seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Deshalb kann über die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen erst danach berichtet werden."
Ebenso wie der AStA fordert der Geschäftsführer des Studentenwerks , Magull, vom Land Niedersachsen ein sofortiges "Zuschussprogramm für Neubauten und Sanierungen von Wohnheimen aufzulegen".

Zur Frage, ob solidarisch über den Semesterbeitrag oder über Mietsteigerung für einen Teil der Wohnheim-Mieter*innen oder alle Mieter*innen enthält die Stellungnahme keine Information.

Bereits am 18.4.16 erklärte der Weender SPD-Ortsverein
Als fatalen Irrweg bezeichnet der SPD-Ortsverein Weende die Überlegung des Studentenwerks, die Mieten in den Wohnheimen pauschal um 50 Euro zu erhöhen. „Angesichts der ohnehin schon sehr hohen Mieten in Göttingen wäre ein solcher Schritt das Signal an private Vermieter, ebenfalls an der Mietpreisschraube zu drehen“ befürchtet Kris Runge vom Ortsvereinsvorstand. Besonders in Weende, wo das Studentenwerk zahlreiche Wohnheime betreibt, wären von einer solchen Entwicklung viele Menschen betroffen. „Wenn das Studentenwerk seinen sozialen Auftrag ernst nimmt, wird der Vorstand diesen Vorschlag schnell zu den Akten legen“, hofft Runge. Gleichzeitig appelliert die Weender SPD an die Landesregierung, die Stadt und auch die Universität, die Sorgen des Studentenwerks ernst zu nehmen. Der akute Mangel an günstigem Wohnraum könne ohne Zuschüsse nicht alleine vom Studentenwerk behoben werden. Insbesondere die Universität könne nicht jedes Semester Erfolgsmeldungen von immer mehr Studierenden verkünden und sich gleichzeitig aus der Verantwortung für deren Wohnplätze stehlen.