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Haus und Grund

H+G e.V. (ehemals Haus + Grund e.V. , Namensänderung aus rechtlichen Gründen in H+G) H + G Göttingen Groner-Tor-Straße 1 37073 Göttingen Tel.: 05 51 / 5 21 01 - 2 Fax 05 51 / 5 21 01 - 69 E-mail: verein@hug-goe Internet: hug-goettingen.de

Siehe auch goest-Seiten zu
> Mietwohnungen
> Stadtplanung

Wohnraumschutzgesetz und Mietpreisbremse

14.11.16 / Haus und Grund e.V., die Interessensvertretung von Immobilienbesitzer*innen lehnt sowohl das Wohnraumschutzgesetz als auch die Mietpreisbremse ab. "Stattdessen sollten durch Fördermittel und Abschreibungsmöglichkeiten sowie die zügige Festlegung neuer Baugebiete Anreize zur Schaffung neuen bzw. bezahlbaren Bestands-Wohnraums gegeben werden." so Haus und Grund. Zu der damals anhängigen Tatsache, dass 80 Wohnungen in Grone leerstanden und trotz angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt einige Hausbesitzer die Häuser jahrelang leerstehen fehlen Stellungnahmen von Haus und Grund
H+G verurteilt "EIngriffe in das Eigentumsrecht" - die grundgesetzliche Bestimmung "Eigentum verpflichtet" findet keine Erwähnung.

Kommentar: Die Haltung ist umso beschämender, als es bei den Versuchen Wohnraum zu schaffen um eine Notmaßnahme angesichts eines hohen Bedarfs an Flüchtlingsunterkünften ging. Da ist der Ratschalg Fördermittelund neue Baugebiete zynisch, wenn andererseits Wohnungen schon jahrelang leerstehen.

Unabhängig davon soll selbstverständlich eine Diskussion um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen erfolgen.

 

Grüne: Wohnraumschutzgesetz statt Mietpreisbremse!

So forderte die Grüne Ratsfraktion einerseits am 25. Oktober 2015 Wohnraumschutzgesetz gegen Leerstände, lehnte andererseits aber die sogen. Mietpreisbremse ab.

"--- Kommunen befähigt werden, auf zweckentfremdeten Wohnraum reagieren zu können.
--- Kommunen dazu befähigt werden, die vorhandenen Wohnraumpotenziale in der Stadt auszuschöpfen, indem sie BesitzerInnen größerer Immobilien eine Belegungspflicht auferlegen können.
--- Kommunen dieser Belegungspflicht Gewicht verleihen können, indem sie im Falle der Zuwiderhandlung ein Bußgeld in Abhängigkeit der Quadratmeterzahl einziehen. Die so erwirtschafteten Gelder können zur Förderung des kommunalen sozialen Wohnungsbaus eingesetzt werden."

Statt dem zu folgen wollte die Stadtverwaltung eine sogenannte Mietpreisbremse einführen und am 9.2.16 im Sozialausschuss die Initiative der Grünen beerdigen. "Mit dem Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Göttingen zur Einführung mietrechtlicher Verordnungen im Land Niedersachsen (sog. Mietpreisbremse), der eine Anregung zu einem Wohnraumschutzgesetz auf Landesebene enthält, ist der vorliegende Antrag [ von Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion] als erledigt anzusehen."

Am 21. Januar 2016 hatte die Grüne Ratsfraktion aber bereits argumentiert: Ohne ein Gesetz, das den Leerstand von großen Immobilien mit einem Bußgeld belegt, würde auch eine Mietpreisbremse am Markt nicht funktionieren, „Die schwierige Diskussion über die Erstellung eines Mietspiegels als rechtsverbindlichem Orientierungsmaßstab dürfte bekannt sein.“ Mit einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und einem wirksamen Wohnraumschutzgesetz könnten dann ausreichend bezahlbare Wohnungen entstehen.“

 

Experten-Stellungnahme zum Thema "Mietpreisbremse"

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 1. November 2016 die Mietschutzverordnung beschlossen, die in 19 Städten und Gemeinden Niedersachsens, darunter Göttingen, ab 1. Dezember 2016 gelten wird. Mit ihr wird insbesondere die sog. Mietpreisbremse eingeführt.
Wir haben daher Michael Mießner, Humangeograph und Stadtforscher an der Universität Göttingen, um eine Einschätzung gebeten, welche Wirkung die Verordnung in der Stadt Göttingen entfalten könnte:
 

Michael Mießner: Zunächst scheint die Idee, die hinter der Mietpreisverordnung steht, sehr überzeugend. Es sollen keine großen Mietpreissteigerungen möglich sein, ohne dass eine Wohnwertverbesserung stattgefunden hat. Deshalb sollen mit der Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen die Mieten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nachdem die Mietpreisbremse in anderen Städten vor über einem Jahr eingeführt wurde, konnten jedoch mehrere Studien nachweisen, zum Beispiel für Berlin, dass der Effekt des Gesetzes recht gering blieb. Ich will zunächst auf einige generelle Gründe für die geringe Wirkmächtigkeit der Mietpreisbremse eingehen und anschließend die zu erwartenden Wirkungen für die Stadt Göttingen darstellen.

Der Grund für die geringen Effekte ist zum einen darin begründet, dass wirksame Kontroll- und Sanktionsmechanismen fehlen, die dafür Sorge tragen, dass die VermieterInnen sich tatsächlich an das Gesetz halten. Hier nimmt das Gesetz faktisch die MieterInnen in die Pflicht gegen überhöhte Mieten vorzugehen: Diese sind aber für gewöhnlich in der schwächeren Position, schließlich sind sie entweder (nicht selten unter Zeitdruck) auf der Wohnungssuche oder haben wenig Interesse an einem Konflikt mit ihrem/r VermieterIn.

Außerdem enthält die Mietpreisbremse einen Bestandsschutz für überteuerte Mietpreise – laut niedersächsischer Verordnung, kann eine höhere Miete verlangt werden, wenn „diese bereits von der Vormieterin oder dem Vormieter geschuldet wurde“ (PM vom 1.11.2016). Hinzu kommt, dass Modernisierungskosten bis zu drei Jahre rückwirkend auf die Miete aufgeschlagen werden können. Es gibt also durchaus Möglichkeiten, die Miete trotz Mietpreisbremse auf ein Niveau anzuheben, das höher liegt als 10% über dem ortsüblichen Vergleichsniveau.

Seitens der Immobilienwirtschaft und VertreterInnen der VermieterInnen wird häufig die These vertreten, dass die Mietpreisbremse Investitionen im Neubau verhindere. Hier ist es hingegen so, dass auch bisher hauptsächlich in Bestandsimmobilien investiert wurde, weil dort die größeren Renditen zu erwirtschaften sind. Dies bedeutet, dass die Mietpreisbremse nicht die Investitionen in Wohnungsneubau verhindert, sondern die attraktiven Verwertungs- und Renditemöglichkeiten in Bestandswohnungen die Ursache dafür sind, wenn zu wenig gebaut wird.

Diese Ausführungen machen bereits deutlich, dass die Mietpreisbremse nicht das richtige Instrument ist, um die momentanen Wohnraumversorgungsprobleme zu lösen, die insbesondere die mittleren und unteren Einkommensschichten – eben auch in Göttingen – haben. In Göttingen bestehen aber noch zwei weitere Probleme, die die Mietpreisbremse nicht als geeignetes Interventionsinstrumentarium erscheinen lassen: Zurzeit gibt es in Göttingen keinen qualifizierten Mietpreisspiegel. Es gibt daher keine handhabbare Möglichkeit eine ortsübliche Vergleichsmiete als Grundlage für die Mietpreisbremse heranzuziehen. Die VermieterInnen können höchstens auf Daten der Immobilienmarktportale zurückgreifen, diese enthalten jedoch einzig Angebots- und keine Bestandsmieten, sodass der Vergleichswert deutlich überhöht wäre. Ein qualifizierter Mietpreisspiegel müsste von der Stadt jährlich entweder selbst erstellt oder in Auftrag gegeben werden. Hier kann zumindest diskutiert werden, ob die notwendigen finanziellen Mittel nicht besser gleich in der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt werden sollten. Es gibt aber noch einen zweiten Grund, der die Mietpreisbremse für Göttingen nicht geeignet erscheinen lässt. Angesichts der großen Studierendenzahl ist die Fluktuation in der Stadt sehr hoch. Dies bedeutet, dass bei jedem Umzug die VermieterInnen die Miete auf das Maximalniveau anheben könnten – diese neuen Mieten wären wieder Teil der nächsten ortsüblichen Vergleichsmiete. Die sich daraus ergebende Geschwindigkeit, mit der sich die Mietpreise in Göttingen weiter erhöhen würden, würde deshalb kaum unterhalb der aktuellen Steigerungsraten liegen.

 

"Entwicklung der Göttinger City" Herbstveranstaltung, 2013

7.11.13 / Isabella Gifhorn, Leiterin des Fachdienstes für Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie informierte mit Unterstützung von Karin Schrader über die so genannte Nachinventarisierung der Immobilien innerhalb des Walls. Philip Bremer und Oberbürgermeister Meyer stellten Ideen zur künftigen Ausrichtung von "Pro City" vor. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat die gesamte Göttinger Innenstadt innerhalb der Wallanlagen zum "Baukulturensemble Innenstadt Göttingen" erklärt und zahlreiche Immobilien als Einzeldenkmale oder als konstituierende Bestandteile von denkmalgeschützten Gruppen baulicher Anlage ausgewiesen.
In den 70er-Jahren war der Abriss des historischen Altstadtviertels "Neustadt" und die Errichtung vieler Neubauten erfolgt. Seinerzeit wurde über schützenswerte Bausubstanz nicht nachgedacht. "Die herausragende Qualität Göttingens besteht darin, dass neben dem historischen Gebäudebestand auch noch Gebäude aus verschiedenen Epochen mit diversen Nutzungszwecken vorhanden sind. Das Ziel der Nachinventarisierung der Innenstadt ist, unter Erhalt der typischen, kleinteiligen Fassaden die Durchmischung von Wohnen, Gewerbe und Kultur zu erhalten". Anhand der Planungen für das Nicolaiviertel wurde dann erkannt, dass die Denkmaltopographie aus dem Jahre 1982 nicht mehr aktuell war. Nun sollte genauer geschaut werden, ob sich hinter einer unscheinbaren Fassade ein Baudenkmal versteckt. Derzeit wird eine Liste der Denkmäler in Zusammenarbeit mit dem Landesamt in Hannover erstellt, der dann alle Gebäude mit den aktuellen Eingruppierungen entnommen werden können.
Philip Bremer erklärte, dass die Pro-City-Organisation sich mit dem Weggang der bisherigen City-Managerin zum Jahresende neu formieren will. Finanzierung und Marketing müssen auf neue Beine gestellt werden, vorher würde kein neuer Citymanager eingestellt. Oberbürgermeister Wolfgang Meyer, Aufsichtsratsvorsitzender der Pro City GmbH betonte, dass sich die Stadt Göttingen als Gesellschafterin - neben anderen - bereits finanziell beteilige, dieses reiche jedoch in Zukunft nicht mehr aus. In anderen Städten wie Gießen gäbe es Modelle dazu, wie professionelles Stadtmanagement im Rahmen von so genannten "BIDs" (Business Improvement Districts) erfolgreich umgesetzt werden kann.
(Gekürzter Text von H + G Göttingen e. V. Susanne Et-Taib Referat Öffentlichkeitsarbeit)

 

Energieeinsparung und Modernisierungsmieterhöhung

3.11.10 // Vorstandsvorsitzender Dr. Dieter Hildebrandt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht:
Die Energieeinsparverordnung 2009 gilt insbesondere für Wohn- und Gewerbegebäude mit mehr als 4 Monaten Nutzungsdauer im Jahr soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Nachrüstgebote für ihre Immobilien: Ältere Heizkessel müssen ausgetauscht, zugängliche Heizleitungen und Geschossdecken im DG unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren gedämmt werden. Nachtspeicherheizungen - je nach Alter - abgestellt oder außer Betrieb genommen werden. Bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Wohngebäude ist zu beachten , dass diese Sanierungsanforderungen nach sich ziehen können. Wichtig für die tatsächliche Umsetzung sind die Ausführungen zur Duldungspflicht der Mieter gemäß § 554 BGB, zu unterscheiden nach Instandhaltungs- Modernisierungs- und Nachrüstungsmaßnahmen. "Für einen formal reibungslosen Ablauf kommt es entscheidend darauf an, die Formalien - z.B. die rechtzeitige Ankündigung der Arbeiten - einzuhalten. ... denn schon kleine Formfehler können zu erheblichen Rechtsnachteilen führen". Grundsätzlich beträgt der Mieterhöhungsanspruch 11 % der aufgewendeten Modernisierungskosten. Die Ermittlung der Kosten wiederum ist komplex, ersparte Instandhaltungsbeträge sowie Zuschüsse u. a. Kosten sind in Abzug zu bringen. Wichtig ist auch, bei mehreren Wohnungen einen sachgerechten Verteilungsmaßstab zu finden. Bei bestimmten Mietverträgen ist die Modernisierungsmieterhöhung sogar ausgeschlossen.Die Neuberechnung der Miete erfolgt anhand der Rechnungen unter Berücksichtigung von Fördermitteln

 

Vorträge zu Gebührenerhöhungen, Kanalsanierung und Erbschaftssteuer
19.11.09 fand im Gemeindesaal St. Marien, die Herbstveranstaltung des H + G e.V. statt.

Erhöhung der Gebühren
Frau Et-Taib, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecherin des H + G Göttingen e.V., berichtete über Aktuelle Entwicklungen in Sachen Kanalsanierung und Erhöhung der Gebühren zum 1.1.2010. Wenig erfreulich sind die zum 01.01.2010 geplanten Gebührenerhöhungen:
- Die Erhöhung der Müllgebühr um 11 %,
- Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 6 %.
Die Bürger haben aus guten Gründen in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten gespart. Und das mit großem Erfolg: Sowohl die Wasser-, als auch die Müllmenge ist erheblich zurückgegangen. Statt die Kosten den verringerten Mengen anzupassen, werden die Gebühren erhöht. Frau Et-Taib:" Auch wenn wir durch unsere Engagement erreichen konnten, dass die Erhöhungen drei Jahre später als geplant erfolgen, wird dieses nicht widerspruchslos hingenommen, denn eine Verteuerung des Wohnens in der derzeitigen Wirtschaftskrise ist schlicht unzumutbar!" Zusammen mit dem Vorstand des DMB Mietervereines Göttingen e.V. wurde ein Offener Brief an den Oberbürgermeister und alle Rats- und Ausschussmitglieder gerichtet, ferner werden Protestbriefe gesammelt, die dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses Umweltdienste im Rathaus übergeben werden.

Kanalsanierung
Spätestens seit der großen Protestaktion im Jahre 2007 gegen "flächendeckende dichte" Kanalsanierung und die Satzungsänderungen ist der Verein bei diesem Thema als sehr ernst zu nehmende Interessenvertretung bekannt. Es wird lange nicht mehr so rigide vorgegangen wie zuvor. Ortstermine werden rechtzeitig abgestimmt. Bei Anwesenheit von Mitarbeitern des H + G Göttingen e.V. werden den Eigentümern keine Sanierungsmaßnahmen mehr aufgezwungen, vielmehr bemüht man sich, das geforderte "Augenmaß" zu behalten. Durch kompetente Beratung im Verein und Begleitung zu den Ortsterminen können viel Ärger, Aufwand und auch Kosten gespart werden - denn längst muss nicht mehr nur bei offener Baugrube saniert werden! Von Gewässerverunreinigung und dem Strafgesetzbuch ist auch nicht mehr die Rede und Bescheide werden höchst selten erlassen. Insgesamt hat sich die Investitionssumme für Kanalsanierungen pro Jahr fast halbiert, die ehrgeizigen Ziele und Zeitfenster wurden stark eingeschränkt. Grundstückseigentümer werden immer wieder verunsichert, weil bundes- und landesweit Mitteilungen verbreitet werden, wonach "Verpflichtungen bestehen sollen, Dichtheitsnachweise bis spätestens 31.12.2015 für Grundstücksentwässerungsanlagen und Schächte zu erbringen. Das zuständige Umweltministerium hat ganz offiziell nach einer so genannten Kleinen Anfrage der CDU im Niedersächsischen Landtag bestätigt, dass es für die Bürger in Niedersachsen keine gesetzliche Verpflichtung gibt, Dichtheitsnachweise bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Die Verweise auf DIN in der Satzung reichen ebenfalls nicht aus. Also - Entwarnung, was die Frist 31.12.2015 betrifft.


ca. 90 BesucherInnen bei der Veranstaltung von H+G

Änderungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG)
Als Referent informierte Rechtsanwalt Alfred Eberhard, ein ehemals langjähriger Mitarbeiter von HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover über die "Reform der Erbschaftssteuer und Immobilienbewertung" Einleitend stellte er die wichtigsten Änderungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) vor. Dazu gehören die erhöhten persönlichen Freibeträge und die Änderungen des Steuertarifs. Die Übertragung von Grundbesitz, an dem sich der Schenker den Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht vorbehält, ist durch die Reform interessanter geworden. Eine Vergleichsrechnung zeigt, dass die Übertragung von Grundbesitz unter Nießbrauchsvorbehalt trotz höherer Grundbesitzwerte steuerlich deutlich günstiger ausfällt als in der Vergangenheit. lm 2. Teil des Vortrages wurde die neue Bewertung des Grundvermögens behandelt. Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke werden noch dem Ertragswert bewertet. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz gilt das Vergleichswertverfahren. In Ausnahmefällen erfolgt die Bewertung im Sachwertverfahren. Letzteres betrifft Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, wenn dafür die übliche Miete nicht ermittelt werden kann. Auch wurde der Verscho-nungsabschlag bei Vermietung zu Wohnzwecken und die am Schluss des Gesetzgebungsverfahrens eingeführte Steuerbefreiung für das selbst genutzte Wohneigen-tum behandelt. Hervorzuheben ist, dass die Steuerbefreiung auch für die eigen genutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus gilt.

 

Sanierungen auf dem Hagenberg
H+G Informationsveranstaltung 2008

24.01.08 Der Gemeindesaal neben der Kirche war am Abend des 09.01.2008 voll besetzt. mit ca. 100 Eigentümern der Reihenhäuser im Beekweg: Die Sanierung der Regen- und Schmutzwasserkanäle sowie der Gas- und Wasserleitungen steht in diesem Frühjahr an. Die Stadtentwässerung hatte alle gemeinschaftlichen Kanäle untersucht um Vorschläge für ökologisch und ökonomisch sinnvolle Sanierungen zu erarbeiten. Statt je 100 Einzelschächte für Regen- und Schmutzwasser zu errichten, kann auch in der Zukunft gemeinschaftlich entwässert werden.
Baulasten Sobald sich die Eigentümer über die gemeinsame Nutzung der Regen- und Schmutzwasserleitungen einig sind, ist die Eintragung von Grunddienstbarkeiten oder Baulasten erforderlich. Baulasten sind in das bei der Stadt Göttingen geführte Baulastenverzeichnis, nicht in das Grundbuch einzutragen. Sie sichern die Rechte der Stadt gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks. Der Vorteil von Baulasten ist, dass sie "versteigerungsfest" sind; der Nachteil ist, dass die Grundstückseigentümer begünstigter Grundstücke aus einer Baulast keine Rechte gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks herleiten können. Rechte aus einer Baulast stehen also nur der jeweils begünstigten Kommune zu.
Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen. Sie regeln die Rechte der Eigentümer untereinander. Die Vorteile: Der jeweilige Eigentümer des begünstigten Grundstücks kann aus der Grunddienstbarkeit unmittelbar Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstückes einfordern. Der Nachteil: Grunddienstbarkeiten sind nicht "versteigerungsfest", sie können im Zuge der Zwangsversteigerung eines Grundstückes u. U. gelöscht werden. Die beste Lösung - so Dr. Heise - sei eine Kombination aus beidem. Auch die Kosten hierfür halten sich in Grenzen. Insgesamt ist mit ca. € 200,00 für die künftige Sicherung der gemeinschaftlichen Entwässerung zu rechnen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung riet Herr Dr. Heise davon ab, sich auf das so genannte "Gewohnheitsrecht" zu verlassen. Gerichte hätten bereits abweichend entschieden. Auch auf Duldungspflichten bezüglich der Ver- und Entsorgungsleitungen, die in den ursprünglichen Kaufverträgen mit der Volksheimstätte vereinbart worden sind, könne man nicht "bauen". Zwar würden diese Duldungspflichten im Erbgang ohne weiteres auch auf den oder die Erben übergehen; einen Käufer würden diese (nicht im Grundbuch eingetragenen) Duldungspflichten aber nur binden, wenn sie auch im Kaufvertrag ausdrücklich auf den Käufer übertragen worden wären.

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Vermieter beraten über Vermietung an ALG II EmpfängerInnen

17.11.06 / Am Donnerstag, den 16. November 2006 um 19 Uhr im Schützenhaus führte der Haus&Grund e.V. eine Veranstaltung zum Thema "Mietverträge mit ALG-II-Empfängern" durch. Zur Veranstaltung waren auch Nicht-Mitgliedern des Haus&Grund e. V. öffentlich eingeladen. Eine durchaus freundliche Geste des rührigen Vereins, der ja u.a. vor einiger Zeit auch erfreulicherweise die Proteste gegen die Gaspreiserhöhungen mit unterstützte.
Bei der Begrüßung im Schützenhaus meinte der Vertreter des Haus&Grund Vereins "Wir sind geradezu erschlagen von der großen Zahl von Interessierten, es scheint, wir haben mit der Themenwahl ins Schwarze getroffen." In der Tat: der Saal war proppenvoll, vorwiegend ältere Menschen., viele graue Haare und Hörgeräte.

Als Referentin am Mikro sprach dann eine junge Frau, Elena Kammerzell, Mitarbeiterin des Landkreises Göttingen. Sie erläutert eifrig und hochengagiert die rechtlichen Details eines Sachverhalts von dem sie anscheinend nicht mehr bemerkt, welche Katastrophen diese Regelungen für einzelne Menschen bedeuten können. Einziges Ziel einer beamtenmäßigen Abhandlung scheint zu sein: abklären ob alles rechtlich abgesichert ist.
(Folgender Absatz wurde korrigiert) Die menschliche Dimension des Problems zuckte kein einziges Mal durch den Vortrag. Auch nicht angesichts der grausamen Norm-Regelung der Heizkosten in Abhängigkeit von Wärmeschutzverodrnungen etc..
Doch der Versuch der Verregelung löst nicht die grundsätzliche politische Problematik in den Hilfesystemen. Die Regelungen die mit "Angemessenheit" und Ermessensspielräumen arbeiten geben auch Raum für Auseinandersetzungen sind immer auch Ergebnis von lokalen Machtverhältnissen sind.

Folgt man dem "Unruhefaktor" im Saal als Indikator so scheint das Hauptinteresse der Haus- und GrundbesitzerInnen vor allem auf einem Aspekt zu liegen: Wie erreicht man, dass der Landkreis die Mietzahlungen direkt an den Vermieter überweist. Dies ist nämlich nicht grundsätzlich vorgesehen, weil es sich um eine "höchstpersönliche" Zuwendung handelt. Nur wenn die KdU Empfänger von sich aus einem solchen Verfahren zustimmen kann das gemacht werden.

Interessant ist auch die geradezu irrwitzigen Berechnung der "angemessenen Heizkosten" nach unterschiedlichen Wärmeschutzverordnungen. Sollen dann etwa die HilfeempfängerInnen gegen die Hausbesitzer klagen, wenn die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird? Stattdessen wird es eben kälter werden in der Wohnung, wenn das Geld nicht reicht. Oder es wird geheizt und am Ende nicht bezahlt mit dem Ergebnis dass Gas oder Strom abgestellt werden.

Rückerstattungen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung werden als Einkommen von den Hilfszahlungen abgezogen.

Was ist angemessen? Kräftige Proteste wären angemessen!
Man beginnt zu ahnen, wie man z.B. als Kreisinspektorin in der Verwaltungsbetriebswirtschaft beim Landkreis Göttingen irgendwann die Menschen nur noch in formalen Paragraphen-Systemen zu sehen lernt. Doch eins machte der Vortrag deutlich: Es gibt etliche KdU-Regelungen die Ermessensspielräume beinhalten, weil die gesetzlichen Bestimmungen so vage Begriffe wie "Angemessenheit" eingebaut haben. Diese Begriffe auszulegen darf nicht den MitarbeiterInnen des Landkreises überlassen werden, sondern durch Öffentlichkeitsarbeit von Initiativen der Betroffenen, gerichtlichem Vorgehen etc. zu Gunsten der Betroffenen ausgelegt werden.

So fehlte eine Interpretation des neuesten Urteils des Bundessozialgerichts bzw. deutete sich in dem Vortrag an dass man stattdessen weiterhin keine aufwendige Einzelfallklärung anstrebt sondern auf die Wohngeldtabelle zurückgreift.

 

Was nottut ist nun massiver rechtlicher und öffentlicher Rückhalt für die Betroffenen, damit in immer mehr Einzelfällen eine humane Praxis durchgesetzt wird. Das ist möglich, wenn sich die Leute wehren.

Haus + Grund Göttingen e.V. Referat Öffentlichkeitsarbeit Groner-Tor-Straße 1 37073 Göttingen Tel.: 05 51 / 5 21 01 - 2 Fax: 05 51 / 5 21 01 - 69 email: Verein@hug-goe.de internet: www.hausundgrund-goettingen.de

Aus der Pressemitteilung von Haus und Grund nach der Veranstaltung:
24.11.06 / "Am Donnerstag, den 16. November 2006 um 19.00 Uhr fand im Restaurant Bürger-Schützenhaus, Schützenanger 20, 37081 Göttingen die diesjährige Herbstveranstaltung des Haus + Grund Göttingen e.V. statt. Die Veranstaltung fand so großes Interesse, dass der Vortragssaal vergrößert werden musste. Auch dann strömten noch unablässig interessierte Eigentümer herein. Der Pächter, Herr Füllgrabe und sein Personal sowie alle Mitarbeiter von Haus + Grund e.V. trugen zusätzlich aus anderen Räumen des Restaurants fast die gesamte Bestuhlung des Hauses zusammen. Ein Stammtisch und anwesende Gäste der Kegelbahn räumten verwundert, aber verständnisvoll ihre Plätze und wichen in Nebenräume aus. Der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Herr Dr. Cord Heise, entschuldigte sich - nicht ganz ernst gemeint - für die kurze Verzögerung mit den Worten: "Seit ich Vorstandsvorsitzender des Vereins bin, hat der Saal immer gereicht. Und das sind schon mehr als 15 Jahre!" (...) Die sogenannte Harz-IV-Reform, die mit dem 01.01.2005 in Kraft getreten ist, hat gravierende Veränderungen gebracht. In der Geschäftsstelle des Vereins an der Groner-Tor-Straße 1 häufen sich die Beratungsanfragen. Schon längst sind ALG-II-Empfänger als Mieter keine Ausnahmeerscheinungen mehr, wie die neuesten Veröffentlichungen des Fachdienstes Statistik belegen: 12.125 ALG-II-Empfänger waren im Juni 2006 in Göttingen gemeldet."


Foto: Haus und Grund / Am Pult Elena Kammerzell, daneben Vertreter des Haus und Grund e.V.

Vorstand: Detlev Pape Elektromeister, Vorsitzender: Dr. Cord J. Heise Rechtsanwalt und Notar, Stellvertreter: Willi Becker Steuerberater, Beisitzer: Josef Engelhardt Dachdeckermeister, Hansgeorg Köhne Peter Wagener Architekt

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Gebührenänderung zu Lasten "kleiner" HausbesitzerInnen

Pressemitteilung Haus und Grund e.V. 1.12.06
Die Niederschlagswassergebühr wird zur Zeit nur für versiegelte Flächen berechnet, die größer als 100 qm sind. Eigentümer, die nur kleine Wege und Terrassen als Versiegelungsfläche vorzuweisen haben, waren bisher von der Zahlung ausgenommen. Dieses soll nun geändert werden. Die Stadtentwässerung will die Freifläche abschaffen. Der diesbezügliche Änderungsentwurf zur Kanalgebührensatzung liegt Haus + Grund Göttingen e.V. vor. Danach sollen 10.700 "insbesondere mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke erstmals zu Kanalbenutzungsgebühren herangezogen werden" (Originalzitat).
(...) Sollte die Satzungsänderung vom Ausschuss gebilligt und vom Rat beschlossen werden, profitieren nicht nur einige wenige Eigentümer großer Gewerbeflächen zulasten mehr als 10.000 privater Kleingrundstückseigentümer, sondern die Stadt Göttingen selbst hat auch etwas davon: "Durch die Erweiterung der befestigten privaten Flächen und damit der Berechnungsbasis des Stadtanteiles…zeichnet sich eine leichte Reduzierung des Stadtanteiles ab" (Zitat aus der Sitzungsvorlage). Nach Recherchen von Haus + Grund Göttingen e.V. macht die "leichte Reduzierung" ca. 100.000 Euro aus. Zugunsten der Stadt, zu Lasten der privaten Grundstückseigentümer. Daher also die Eile.
(...) Haus + Grund Göttingen e.V. setzt sich für eine Regionalpolitik ein, die nachvollziehbare, bürgernahe und sinnvolle Entscheidungen trifft. Von der Satzungsänderung würden wenige gewerbliche zulasten vieler privater Eigentümer profitieren. Zu einer Änderung der Satzung besteht nach wie vor keine Notwendigkeit! (...)
Auf Antrag von Herrn Vaupel, Ratsmitglied Bündnis 90/Die Grünen, wurde über Empfehlungen zur Satzungsänderung nicht abgestimmt. Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund Beratungsbedarfes verschoben. Die nächste diesbezügliche Sitzung des Werksausschusses Umweltdienste findet am Mittwoch, den 6.12.2006, 16. Uhr, im Sitzungssaal 118 im Neuen Rathaus statt. Die Entscheidung über die Satzungsänderung soll am 8.12.2006 auf der Ratssitzung getroffen werden. (...) Für Rückfragen und Einzelinformationen steht die Geschäftsstelle des Haus + Grund Göttingen e.V., Groner-Tor-Straße 1, zuständig: Frau Et-Taib, Referentin Öffentlichkeitsarbeit, Tel.-Nr.: 521012, zur Verfügung.

Pressemitteilung Grüne Ratsfraktion 26.7.06
Erwiderung auf Kritik der Haus- und Grundbesitzer an der Kanalsanierung
Kanalsanierung macht ökologisch Sinn und ist zugleich sozial Angesichts der von Hauseigentümern vorgetragenen Bedenken gegen das Konzept der "dichten Kanalsanierung" weisen die Rats-GRÜNEN darauf hin, dass die Göttinger Kanalsanierung nicht nur umweltpolitisch, sondern auch sozialpolitisch sinnvoll sei. "Dass manch einen Eigenheimbesitzer die Anliegerbeiträge hart treffen, ist nachvollziehbar. Hier gibt es sicherlich manch einen Härtefall, auf den die Verwaltung flexibel reagieren muss", so der umweltpolitische Sprecher der GRÜNEN Frank Vaupel. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass man - wie der Hauseigentümerverein "Haus und Grund" - das Konzept der "dichten Kanalisation" in Frage stelle. "Absolut unsozial wäre es, keine konsequente Kanalsanierung durchzuführen, weil dann die Abwassergebühren für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für die Mieter steigen", so Vaupel weiter. Vaupel weist daraufhin, dass eine konsequente Kanalsanierung, die nicht nur die öffentlichen, sondern auch die privaten Kanalrohre einbeziehe, die ökologischere und zugleich ökonomischere Variante ist. "Undichte Schmutzwasserkanäle belasten nicht nur das Grundwasser, es dringt auch unverschmutztes Grund- und Regenwasser in die undichten Kanäle ein", so Vaupel. Dies belaste die Abwasserreinigungsanlage, die aufgrund des erhöhten und zugleich verdünnten Schmutzwassers nicht mit voller Effizienz arbeiten könne. Steigende Betriebskosten bei der Abwasserreinigung würden wiederum die Abwassergebühren in die Höhe treiben. Die konsequente Trennung des Schmutzwassers vom Grund- und Regenwasser sei deshalb die sauberste und günstigste Variante.