Wohnungsgenossenschaft
Satzung der Wohnungsgenossenschaft
eG Göttingen Wohnungsgenossenschaft will 2,46 Mio € von ihren Mitgliedern 4.12.16 Unerwarteterweise verlangt die Wohnungsgenossenschaft nach einer Satzungsänderung (wie unten beschrieben) nun auch nachträglich von allen, die bereits Mitglied der WG sind und meist auch in Wohnungen der Genossenschaft wohnen die zusätzliche Zahlung von +200 € pro Geschäftsanteil die erst nach Wohnungskündigung mit ca. 1,5 Jahren Wartezeit zurückzahlbar ist. Nimmt man nur einen Geschäftsanteil pro Mitglied, dann ergibt das 12.300 x 200=2,46 Millionen Euro, die die WG von ihren Mitgliedern einkassieren will. Wofür die WG dieses Geld benötigt wurde bei der Genossenschaftsversammlung nicht genau geklärt. Die Delegierten der Mieter*innen haben jedenfalls treuherzig zugestimmt. Nun flattern den Mitgliedern kurz vor Weihnachten die Zahlungsforderungen ins Haus. Sollte jemand z.B. zwecks Alterssicherung einmal 5 Geschäftsanteile gekauft haben, dann wären gleich 5 x 200 Euro nachzuzahlen. Da nützt es den Leuten auch nichts, wenn sie ein Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft haben, denn damit würden sie auch ihr Mietverhältnis kündigen.
Bericht
von der Genossenschaftsversammlung am 17.11.16
Die Satzungsänderungen sind weitgehend wie durch Aufsichtsrat/Vorstand vorgeschlagen, beschlossen worden. Nur die Verschärfung der Ratenzahlungsregelung wurde etwas abgemildert, dass nämlich der Gesamtbetrag (1.000 Euro) in Raten von mindestens 30 Euro (statt wie vom Vorstand gefordert 40 Euro) einzuzahlen ist. Die Mindeshöhe der Raten war bislang niedriger bei 25 Euro. Kein
Interesse an gründlicher Diskussion? Geschäftsanteil
ist nicht gleich Kaution Kapitalbildung
auf Kosten von Geringverdiner*innen?
Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft will den Zugang zu ihren Wohnungen für Leute mit wenig Geld erschweren. Wer eine günstige Wohnung bisher suchte ging zur Wohnungsgenossenshaft der Städtischen Wohnungsbau oder der Volksheimstätte. Nachteil der Wohnungsgenossenschaft war lediglich, dass dort ein "Eintrittsgeld" bezahlt werden mußte, das jedoch wie eine Kaution verzinst angelegt wurde. Allerdings muß man ca. 1,5 Jahre warten bis man es nach einer Kündigung wiederbekommt. Eintrittspreis für die Wohnungsgenossenschaft von 800 auf 1000 € ? Bisher mußte als "Eintrittsgeld" ein "Geschäftsanteil" für 800 Euro gekauft werden, das soll jetzt 1000 Euro kosten. Die Ratenzahlungsfrist soll gleichzeitig von 32 auf 24 Monate reduziert werden. Aufsichtsrat und Vorstand der Wohnungsgenossenschaft müssen ihren Vorschlag zur Anhebung des Pflicht-Geschäftsanteils von 800 auf 1000 Euro allerdings auf einer Genossenschaftversammlung abstimmen lassen. Anstelle der 12.000 Mitglieder sind jedoch nur 72 gewählte Vertreter*innen der Mieter*innen aus verschiedenen Wohnbezirken stimberechtigt. Widerspruch vor der Vertreter*innenversammlung Nun regt sich offensichtlich Widerspruch gegen dieses Vorhaben. Kurz vor einer Vertreter*innenversammlung am Donnerstag den 17.11.16 kursiert eine Unterschriftenliste auf der es u.a. heisst:
Was bezweckt die Leitung der Wohnungsgenossenschaft damit? Die Wohnungsgenossenschaft wird den Vorschlag kaum damit begründen können, dass sie Geld für Investitionen benötigt. Denn andererseits wurde der Ankauf von Geschäftsanteilen auf maximal einen Anteil beschränkt. Insgesamt 12.305 Personen sind durch die Zahlung von 800 € oder mehr Z.Zt. Genossenschafts-Mitglieder. Manche haben auch mehrere Anteile gekauft. Daraus ergibt sich die Summe von 14.800.223,82 € (Stand: 1.1.2015). Es ist also viel Geld bei der Wohnungsgenossenschaft im Spiel. Das Gesamtvermögen beträgt übrigens 192,47 Millionen € (Stand 2015) .Das Unternehmen schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.188,5 Tsd. € ab.( Zahlen aus >>Wohnungsgenossenschaft / Geschaeftsbericht_2015) Sowohl die Erhöhung von 800 auf 1000 als auch die Verkürzung der Ratenzahlungszeit zielt nur auf eines ab: Es wird schlicht und einfach schwieriger für Leute mit wenig Geld, einen Geschäftsanteil zu erwerben um eine Wohnung zu bekommen. |