PatientInnenrechte Gesetzliche
Voraussetzungen verändert >
Klinikum Vorwort zu dieser neuen Seite 4.2.14 /Am besten
wäre es wohl, Berichte über einzelne Ärzte und Krankenkassen
anzufertigen und diese namentlich zu benennen, das ist aber problematisch,
weil der Aufwand an notwendiger Überprüfung zwecks juristischer
Absicherung zu groß würde. Leider führt auch die Unabhängige
Patientenberatung im Gesundheitszentrum unseres Wissens keine Kartei über
Beschwerden gegen namentlich bekannte Ärzte/innen. Gesetzliche Voraussetzungen verändert Ab 2013 hat eine Modifizierung verschiedener Gesetze stattgefunden, die zusammengefasst als "Patientenrechtegesetz" bezeichnet werden. U.a. gehört dazu folgende Regelung im BGB
Gesetzliche "Unabhängige Patientenberatung" Die Patientenberatung im Gesundheitszentrum UDP wird per >>Gesetz durch eine Abgabe der Krankenkassen finanziert.
Veranstaltungen Dokumentation der
bundesweiten PatientInnenbeschwerden Juli 2013
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Erste Berichte (gekürzt, anonymisiert) aus Göttingen Hautärzte Bei der Vorsorgeuntersuchung
auf Hautkrebs konfrontierte eine Hautärztin den verdutzten Patienten
mit dem Hinweis, sie könne ihn nicht richtig untersuchen, wenn sie
nicht die beleuchtete Lupe benutzen würde, das würde aber extra
20 Euro kosten (IgL - "individuelle Gesundheitsleistung"). Wenn
sie aber nicht mit der Lupe untersuchen würde, dann könne sie
nicht ausschließen, dass Hautkrebs im Entstehen sei. HNO Ein Patient bei dem die Ursache von Schwindelanfällen nicht ermittelt werden konnte schlug ein Arzt in der Klinik vor, er solle ein Medikament gegen "Morbus Meniere" einnehmen. Wenn dann kein Schwindel mehr auftreten würde, wäre dies dann ein Zeichen dafür, dass es sich um Morbus Meniere handele. Leserzuschrift
5.2.14 |