Volkshochschule
VHS-Leiter
"abberufen", Interimsgeschäftsführer bestellt
6.9.16 Fortdauernde
Umstrukturierungen Zusammenlegungen
VHS / KVHS aus gewerkschaftlicher Sicht VHS seit 1911 Die Volkshochschule Göttingen e.V. (VHS) wurde 1911 von einer Gruppe Göttinger Universitätsprofessoren ins Leben gerufen und 1948 von der Stadt Göttingen und den Gewerkschaften neu gegründet. Mit ihren Angeboten richtet sich die VHS Göttingen unterschiedslos an alle Bürgerinnen und Bürger, um lebenslanges Lernen für alle zu ermöglichen. Studierende der Sozialwissenschaftlichen Fakultät können bei der VHS Göttingen in verschiedenen Bereichen ein Praktikum absolvieren. Dazu gehören zum Beispiel das individuelle Coaching für Immigranten, Hospitation von Unterrichtsstunden, Evaluation der didaktischen Effektivität der Kurse und Beiträge zur Entwicklung von Lehrmaterial. >>Quelle Uni Antworten auf die Frage der aktuellen Organisationsstruktur sind "ein bißchen schwierig". Die alles umfassende Organisation ist nach einige Fusionen die VHS Göttingen-Osterode gGmbH geworden. Die KVHS ist eine ihrer Gesellschafter, ebenso die Städtische Beteiligungsgesellschaft. Wieso letztere jedoch noch eine Tochtergesellschaft namens "Volkshochschule (VHS) Göttingen gGmbH" hat bleibt uns vorerst unerklärlich.
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Entlassener Chef will jetzt als "Arbeitnehmer" klagen Der ehemalige Geschäftsführer der VHS/KVHS , Thomas Eberwien versuchte nach der fristlosen Kündigung eine Arbeitsgerichtsklage anzustrengen. Geschäftsführer einer GmbH jedoch, die nicht weisungsgebunden eine Firma leiten sind in aller Regel nach BGH- und BAG-Urteilen keine Arbeitnehmer. Seitens des VHS-Vorstandes möchte man anscheinend auf einen Gerichtsprozess zur Frage der Veruntreuung und Schadenersatz verzichten. Es war sogar schon das Gerücht in Umlauf gesetzt worden Eberwien solle zusätzlich eine hohe Abfindungssumme erhalten. Dies war jedoch nicht zu verifizieren. Als Grund dafür wurde seitens des Vorstandes ein gewisses "Prozessrisiko" gesehen, seitens der Kritiker*innen wird dieses Verfahren als Versuch gewertet weitere Untersuchungen zu verhindern. Nun also will Eberwien
selbst den Prozess und eine Entscheidung darüber, ob die Gründe
für seine Kündigung (Veruntreuung) gerechtfertigt waren.
Vorgeschichte: Göttinger Betriebsexpress GBE (siehe auch >GBE-Seite in goest) Die >>Online-Ausgabe des Göttinger Betriebsexpress berichtete am 1.9.16, der Leiter der VHS Göttingen-Osterode, Thomas Eberwien habe "die geschäftliche Kreditkarte über fast eineinhalb Jahre, ohne Belege vorzulegen oder Ausgaben für private Zwecke zu erstatten" genutzt. Erst "Nachdem einige tausend Euro sich so seit April 2015 aufsummierten, u.a. für Flugreisen und Hotelrechnungen in Amsterdam und auf Mallorca, stellten KollegInnen nun sogenannte Gefährdungsanzeigen und wandten sich mit einer Beschwerde an den Betriebsrat." Laut GBE mußte
der Betriebsrat die Annahme der Beschwerde erst mit einer Androhung zur
"Einsetzung einer Einigungsstelle" gegenüber der
Geschäftsleitung erzwingen. Immerhin hatte die Geschäftsführung
dadurch die Berechtigung der Gefährdungsanzeigen von Beschäftigten der
Buchhaltung im Zusammenhang anerkannt! Auch danach erfolgten die Rückzahlungen
für Privatreisen erst, nachdem sich der Betriebsrat zusätzlich an
den Aufsichtsrat gewandt habe. (das wäre der erste kleine Skandal) Diese Behauptungen jedoch werden erst noch von dritter unabhängiger Stelle zu prüfen sein. Noch vor einer solchen Prüfung werden die "Whistle Blower" beschimpft und wird ihnen gedroht. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates Tom Wedrins, so der GBE, habe "in einer ersten Reaktion anscheinend nichts besseres zu tun, als dem Betriebsrat mögliche rechtliche Schritte wegen vermeintlich ' übler Nachrede' anzudrohen." Von Seiten ver.di wird kritisiert, dass KVHS-Vorstand Macrel Riethig die Offenlegungen als "feige und in höchstem Maße illoyal" sowie "unredlich und unanständig" bezeichnet habe. Der Aufsichtsratsvorsitzende der KVHS Südniedersachsen gGmbH Marcel Riethig, von der Landkreisverwaltung Göttingen, so der GBE, habe zusammen mit den Gesellschaftern der VHS "eine Überprüfung der Unregelmäßigkeiten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einen Rechtsanwalt angekündigt". Bis eine glaubwürdige Untersuchung stattgefunden hat und ein entsprechendes Ergebnis vorliegt gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Allerdings hat der Vorstand ja einen Anfangsverdacht bestätigt und hat sich, wenn die Berichte stimmen, mit seinen Äußerungen gegen die Beschäftigten ins Unrecht gesetzt. Vorstandsmitglieder
kritisieren Veröffentlichung von Mißständen Ver.di : VHS-Mitarbeiter*innen
mußten Mißstände aufdecken
Schließlich doch: VHS-Leiter "abberufen" 6.9.16 VHS Göttingen
Osterode gGmbH 6.9.16: KVHS Südniedersachsen
gGmbH 6.9.16 |
Aus: Göttinger Betriebsexpress 196 / Sommer 2015 29.6.15 / (...) Die Beschäftigten der VHS Göttingen erstritten sich im Frühjahr ihren guten Haustarifvertrag (wieder). Mit dieser VHS soll jetzt der Teil "Erwachsenenbildungsbereich" der KVHS Südniedersachsen zur neuen VHS Göttingen-Osterode verschmelzen, welcher damit auch unter den Haustarif dieser Einrichtung "schlüpft". Dies bedeutet, dass die erst im letzten Jahr von den Landkreisen Göttingen und Osterode fusionierte und privatisierte KVHS Südniedersachsen schon wieder zerschlagen wird - und nur noch der Musikschulbereich in der KVHS übrig bleibt. Tragisch für die dort Beschäftigten ist u.a. der Zustand der dortigen Geschäftsführung: Während sich der formal zuständige Thomas Eberwien allein um die Einverleibung des Erwachsenenbildungsbereichs in die städtische VHS kümmert (und die Mitbestimmungsrechte der beiden Betriebsräte vor Gericht und in einer Einigungsstelle erzwungen werden müssen), bleiben die MusikschullehrerInnen im Ungewissen: Denn nach wie vor kennzeichnen den Alltag eine desolate bzw. fehlende Geschäftsführung, verbunden mit fragwürdigen Restrukturierungsplänen (weg vom Einzel- und Kleingruppenunterricht, hin zu Großgruppenunterricht) und nach wie vor fehlender tarifvertraglicher Absicherung! Denn entgegen den eindeutigen Kreistagsbeschlüssen zur Ausgründung (siehe GBE 194) weigert sich die Geschäftsführung hartnäckig -und offenbar mit Rückendeckung durch die Verwaltungsspitze - die zugesagte Tarifierung analog der VHS Göttingen zu vereinbaren. |
ver.di:
23.9.14 / Nachdem die Fusion der Volkshochschulen von Landkreis (KVHS) und Stadt (VHS) und deren Überführung in eine GmbH vollzogen ist gibt es seitens der KVHS gGmbH eigenwillige Interpretationen des vorher beschlossenen Umgangs mit den Tarifverträgen. Vom Kreistag war beschlossen worden, dass der Haustarifvertrag der Göttinger Volkshochschule e.V. für die neue gemeinsame Kreisvolkshochschule übernommen wird. Damit hatte sich ver.die schon mit einer Verschlechterung gegenüber dem bei der KVHS ursprünglich geltenden Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) abgefunden. Nun wird dieses Entgegenkommen nicht gewürdigt, sondern mit Beginn der Tarifverhandlungen am 22.9.14 stellt man seitens ver.di enttäuscht fest: "„Wir sind irritiert, dass entgegen der Kreistagsbeschlüsse unser Arbeitgeber nun eine schlechtere Vereinbarung vorschlägt und die Verhandlung über Musiklehrer zunächst vertagen will“ und „Wir erwarten, dass Wort gehalten wird und die Kreistagsbeschlüsse umgesetzt werden. D.h. die Übernahme des Haustarifvertrages der Göttinger Vereinsvolkshochschule“, man erwarte "zeitnah eine Klarstellung, dass die Übernahme des Haustarifvertrages von 2007 der VHS Göttingen e.V. vereinbart werden kann." (Mitglieder der ver.di-Tarifkommission Gabriele Altmeppen, Ulrike Schmidt und zuständiger ver.di-Fachsekretär Patrick von Brandt) Der Kreistag hatte am 12.3.2014 der Absichtserklärung bezüglich eines Haustarifvertrages zugestimmt: "Der Mantel- und Entgelttarifvertrag vom 2. Juli 2007 zwischen der VHS Göttingen e.V. und der Gewerkschaft ver.di wird als Haustarifvertrag bei der KVHS gGmbH der Gewerkschaft ver.di vorgeschlagen. Eine Überarbeitung des Tarifvertrages (Entgeltordnung) wegen der Berücksichtigung der Beschäftigten der KMS wird erfolgen. Der vorgenannte Tarifvertrag wird ohne Berücksichtigung der Kündigung durch die VHS Göttingen e.V. aus dem Jahr 2012 der gGmbH vorgeschlagen. Der § 5 des Mantel- und Entgelttarifvertrages soll wie folgt geändert werden: Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2017. Eine teilweise Kündigung des Tarifvertrages, die sich auf die jährlichen Tarifanpassungen (Lohn- und Gehaltserhöhungen) bezieht, ist nicht möglich. -mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen-" (>>Protokoll der Sitzung, S. 17 f) |
Die neue KVHS: Privatisiert und mit E.ON Dividenden finanziert 21.3.14 // In einer
Erklärung des Landkreises Göttingen vom 21.3.14 wird bekannt
gegeben, dass nicht nur der
Landkreis Göttingen (am 12.3.14) sondern auch der Landkreis Osterode am
Harz (17.3.14) die Ausgliederung seiner Kreisvolkshochschule, einschließlich
der Musikschule, in eine noch dieses Jahr zu gründende „Kreisvolkshochschule
Südniedersachen gGmbH“ (KVHS gGmbH) beschlossen hat. Nach der Ende März
ebenfalls erfolgte Umwandlung des VHS e.V. Göttingen in eine gemeinnützige
Gesellschaft kann diese dann ebenfalls mit der KVHS fusionieren. So dass
nach den Sommerferien 2014 alles abgeschlossen werden kann. Landrat Reuter
sieht in der Privatrechtliche Handelsgesellschaft keine Privatisierung Haustarifvertrag
statt Tarifvertrages
des öffentlichen Dienstes (TVöD) Die Zusammenlegungen der VHSn aus gewerkschaftlicher Sicht 2.3.14 / Die Privatisierung der Kreisvolkshochschulen und die Fusion mit der städtischen VHS könnten problemlos funktionieren, wenn die politischen VertreterInnen von Landkreis und Stadt die gewerkschaftlich erkämpften Rechte des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) für alle Bereich anerkennen würden. Stattdessen wird das Plazebo propagiert dass sie ja so ähnliche tarifvertragliche Regelungen in gesonderten Verträgen aushandeln wollten.
Die Einrichtungen, die am
Markt der Weiterbildungsbranche mit Dumpinglöhnen operieren, gewinnen
öffentliche Ausschreibungen auch z.B. vom LK Göttingen oder
der Agentur für Arbeit. Einrichtungen, die noch halbwegs akzeptable
Löhne zahlen, haben oft das Nachsehen. Die
rot/grünen Mehrheiten der Landtage Osterode und Göttingen wollen
die Kreisvolkshochschulen (KVHS) und Kreismusikschulen (KMS) und 2015
auch mit der städtischen VHS zusammenlegen in einer neu-gegründeten
GmbH . Die "städtische" VHS Göttingen e.V. hat in
Vorbereitung einer Fusion und auszuhandelnder gemeinsamer neuer Haustarifverträge
den bislang gültigen Haus-Tarifvertrag gekündigt und einer möglichen
weiteren Absenkung vom zuvor vereinbarten TVöD-Niveau den Weg geebnet.Die
faktischen Vorgänge beinhalten Gefahren einer Verschlechterung der
Einkommensverhältnisse und arbeitsvertraglichen Recht. Um die Beschäftigten
zu beruhigen hatten die rot-grünen Mehrheiten versichert : "Es
wird eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die betriebsbedingte Kündigungen
ausschließt. Der Landkreis nimmt keine Privatisierung vor."
Nun kann man argumentieren, dass die Gesellschafter der GmbH vom Landkreis
bestimmt werden – das ändert aber nichts dran, dass es sich um eine
Auslagerung aus der öffentlich-rechtlichen in eine privatwirtschaftliche
Form handelt. Die von den Privatisierungsplänen wenig begeisterten
Beschäftigten fordern eine tarifvertragliche Absicherung ihrer Arbeitsbedingungen
auf TVöD-Niveau. In den Tarifverhandlungen, welche die "große
Landkreisfusion" begleiten, fordert ver.di deshalb die Zusage von
den Landkreisen, dass die neu gegründeten Einrichtungen Mitglied
im Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) werden. Genau dies verweigern
aber bislang die Verwaltungsspitzen! Die Verwaltungsspitzen erklären
relativ offen, dass sie Entgelte unterhalb des TVöD-Niveaus anstreben.
Landrat Reuter vs. Gewerkschaft
Bei der VHS Göttingen wurde das Manöver mit dem Haustarifvertag schon durchgeführt, das auch für die KVHS Wirklichkeit werden könnte: erst wurde er als TVöD-nah dem TVöD scheinbar gleichgesetzt. Dann wurde er einseitig von Arbeitgeberseite 2012 gekündigt (Vorstandsvorsitzender Thomas Wedrins, SPD, Stellvertreter, Michael Höfer) Ab 1. Januar 2014 bekommen die KollegInnen vom städischen VHS e.V. nicht mehr automatisch etwaige Tariferhöhungen dieses Jahr übertragen. In der städtischen VHS rumort es wegen dieser Abkoppelung und man will nun mindestens wieder zurück in den TVöD-nahen Haustarifvertrag. 28.2.14 / Kreisrat Riethig steigt in das Verwirrspiel der Beruhigungspropaganda ein Das
Stadtradio Göttingen zitiert am 28.2. eine Stellungnahme des kürzlich
neu ernannten Kreisrates Marcel Riethig in der er sich an der Beruhigungspropaganda
beteiligt indem er sagt, dass "die jetzt bei der Kreisvolkshochschule
Göttingen (KVHS) arbeiten und damit beim Landkreis beschäftigt sind, bleiben
dies auch weiterhin und zwar ohne jede Veränderung der Verträge".
Weiter heisst es, er widerspreche "damit dem Vorwurf ver.dis,
die Arbeitgeberseite strebe eine Absenkung tariflicher Standards an. Allerdings
wolle man einen Haustarifvertrag abschließen, der dann für Mitarbeiter
gelte, die ab August 2014 neu eingestellt werden." 25.2.14 /
Verdi gegen die Absenkung tariflicher Standards |