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Göttingen Osterode gGmbH
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VHS-Leiter "abberufen", Interimsgeschäftsführer bestellt 6.9.16
VHS - Organisations - Wirrwar

Fortdauernde Umstrukturierungen
Landkreisfusion: Chaos an der KreisMusikschule
KVHS: Privatisiert und mit E.ON Dividenden finanziert

Zusammenlegungen VHS / KVHS aus gewerkschaftlicher Sicht
28.2.14 / Verwirrspiel der Beruhigungspropaganda
25.2.14 / Verdi gegen Absenkung tariflicher Standards an.

>Leitseite Landkreis/ Fusion

VHS seit 1911

Die Volkshochschule Göttingen e.V. (VHS) wurde 1911 von einer Gruppe Göttinger Universitätsprofessoren ins Leben gerufen und 1948 von der Stadt Göttingen und den Gewerkschaften neu gegründet. Mit ihren Angeboten richtet sich die VHS Göttingen unterschiedslos an alle Bürgerinnen und Bürger, um lebenslanges Lernen für alle zu ermöglichen. Studierende der Sozialwissenschaftlichen Fakultät können bei der VHS Göttingen in verschiedenen Bereichen ein Praktikum absolvieren. Dazu gehören zum Beispiel das individuelle Coaching für Immigranten, Hospitation von Unterrichtsstunden, Evaluation der didaktischen Effektivität der Kurse und Beiträge zur Entwicklung von Lehrmaterial. >>Quelle Uni

VHS - Organisations - Wirrwar

Antworten auf die Frage der aktuellen Organisationsstruktur sind "ein bißchen schwierig". Die alles umfassende Organisation ist nach einige Fusionen die VHS Göttingen-Osterode gGmbH geworden. Die KVHS ist eine ihrer Gesellschafter, ebenso die Städtische Beteiligungsgesellschaft. Wieso letztere jedoch noch eine Tochtergesellschaft namens "Volkshochschule (VHS) Göttingen gGmbH" hat bleibt uns vorerst unerklärlich.


VHS- und KVHS-Geschäftsführer Thomas Eberwien (52) bei der Vorstellung des ersten VHS Programms nach der Fusion 2015 gemeinsam mit OB Köhler und Landrat Reuter. / foto: goest

VHS Göttingen-Osterode gmbH
Geschäftsführer: Thomas Eberwien
-- OB Rolf-Georg Köhler) Vorsitzender
-- Thomas Wedrins (stv. Vorsitzender)
-- Helmi Behbehani (Bürgermeisterin),
-- Wilhelm Gerhardy (Bürgermeister),
-- Michael Höfer (Ratsherr),
-- Anette Rötteken (Betriebsratsvorsitzende der VHS)
-- Dr. Dagmar Schlapeit-Beck (Stadträtin)

KVHS Südniedersachsen gGmbH Reinhäuser Landstraße 4, gegründet am 8.1.2015
Die Kreisvolkshochschule Südniedersachsen gGmbH (KVHS) ist "Mitgesellschafterin" der übergeordneten VHS Göttingen-Osterode gGmbH
Geschäftsführer: Thomas Eberwien (seit 22.04.2015)
2016: Aufsichtrat:
Marcel Riethig Vorsitzender (ehem. Gesch.führ.)
2014: Aufsichtsratsvorsitzender Landrat Bernhard Reuter (SPD), sein Vertreter der Osteroder Erste Kreisrat Gero Geißlreiter (CDU). Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der SPD-Fraktionschef im Göttinger Kreistag, Jörg Wieland (SPD), Stellvertreter der Osteroder Kreistagsabgeordnete Henning Kruse (SPD).

Volkshochschule (VHS) Göttingen gGmbH
Tochtergesellschaft der Städtischen Beteiligungsgesellschaft

Städtische Beteiligungsgesellschaft ("Gesellschafter der VHS" wobei hier mit "VHS" vermutlich die VHS Göttingen Osterode gmbH gemeint ist. Die Stadt Göttingen hatte am 8.8.14 die Volkshochschule (VHS) Göttingen gGmbH als Tochter der Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen mbH gegründet. Der Schulungsbetrieb, der bislang vom VHS Göttingen e.V. organisiert wurde, ging damit auf die neu gegründete gGmbH über. Vorher war Eberwien schon seit 2010 Leiter der VHS Gö e.V.)

 

Entlassener Chef will jetzt als "Arbeitnehmer" klagen

Der ehemalige Geschäftsführer der VHS/KVHS , Thomas Eberwien versuchte nach der fristlosen Kündigung eine Arbeitsgerichtsklage anzustrengen. Geschäftsführer einer GmbH jedoch, die nicht weisungsgebunden eine Firma leiten sind in aller Regel nach BGH- und BAG-Urteilen keine Arbeitnehmer.

Seitens des VHS-Vorstandes möchte man anscheinend auf einen Gerichtsprozess zur Frage der Veruntreuung und Schadenersatz verzichten. Es war sogar schon das Gerücht in Umlauf gesetzt worden Eberwien solle zusätzlich eine hohe Abfindungssumme erhalten. Dies war jedoch nicht zu verifizieren. Als Grund dafür wurde seitens des Vorstandes ein gewisses "Prozessrisiko" gesehen, seitens der Kritiker*innen wird dieses Verfahren als Versuch gewertet weitere Untersuchungen zu verhindern.

Nun also will Eberwien selbst den Prozess und eine Entscheidung darüber, ob die Gründe für seine Kündigung (Veruntreuung) gerechtfertigt waren.

Am 7.9.16 als Geschäftsführer vom KVHS/VHS abberufen und gekündigt
Thomas Eberwien

 

Vorgeschichte:
VHS-Betriebsrat Beschwerde gegen Geschäftsführer 1.9.16

Göttinger Betriebsexpress GBE (siehe auch >GBE-Seite in goest) Die >>Online-Ausgabe des Göttinger Betriebsexpress berichtete am 1.9.16, der Leiter der VHS Göttingen-Osterode, Thomas Eberwien habe "die geschäftliche Kreditkarte über fast eineinhalb Jahre, ohne Belege vorzulegen oder Ausgaben für private Zwecke zu erstatten" genutzt. Erst "Nachdem einige tausend Euro sich so seit April 2015 aufsummierten, u.a. für Flugreisen und Hotelrechnungen in Amsterdam und auf Mallorca, stellten KollegInnen nun sogenannte Gefährdungsanzeigen und wandten sich mit einer Beschwerde an den Betriebsrat."

Laut GBE mußte der Betriebsrat die Annahme der Beschwerde erst mit einer Androhung zur "Einsetzung einer Einigungsstelle" gegenüber der Geschäftsleitung erzwingen. Immerhin hatte die Geschäftsführung dadurch die Berechtigung der Gefährdungsanzeigen von Beschäftigten der Buchhaltung im Zusammenhang anerkannt! Auch danach erfolgten die Rückzahlungen für Privatreisen erst, nachdem sich der Betriebsrat zusätzlich an den Aufsichtsrat gewandt habe. (das wäre der erste kleine Skandal)

Diese Behauptungen jedoch werden erst noch von dritter unabhängiger Stelle zu prüfen sein. Noch vor einer solchen Prüfung werden die "Whistle Blower" beschimpft und wird ihnen gedroht. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates Tom Wedrins, so der GBE, habe "in einer ersten Reaktion anscheinend nichts besseres zu tun, als dem Betriebsrat mögliche rechtliche Schritte wegen vermeintlich ' übler Nachrede' anzudrohen." Von Seiten ver.di wird kritisiert, dass KVHS-Vorstand Macrel Riethig die Offenlegungen als "feige und in höchstem Maße illoyal" sowie "unredlich und unanständig" bezeichnet habe.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der KVHS Südniedersachsen gGmbH Marcel Riethig, von der Landkreisverwaltung Göttingen, so der GBE, habe zusammen mit den Gesellschaftern der VHS "eine Überprüfung der Unregelmäßigkeiten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einen Rechtsanwalt angekündigt". Bis eine glaubwürdige Untersuchung stattgefunden hat und ein entsprechendes Ergebnis vorliegt gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Allerdings hat der Vorstand ja einen Anfangsverdacht bestätigt und hat sich, wenn die Berichte stimmen, mit seinen Äußerungen gegen die Beschäftigten ins Unrecht gesetzt.

Vorstandsmitglieder kritisieren Veröffentlichung von Mißständen
Im Artikel von Michael Brakemeier vom 6.9.16 (GT) wird der CDU-Kreistagsabgeordnete Rechtsanwalt Harald Noack zitiert mit „Wer eine Treibjagd eröffnet, muss sicher sein, dass das Wild zum Abschuss freigegeben ist. Wie die Vorwürfe über angebliches Fehlverhalten des Geschäftsführers der Volkshochschule Göttingen Osterode GmbH an die Öffentlichkeit gelangt sind, ist derzeit der noch einzige Skandal“.
In Bezug auf die Wortwahl "Treibjagd" sei daran erinnert, dass Harald Noack Bundeswehr-Major der Reserve ist. Er meinte damit offensichtlich die verantwortungsvolle Buchhaltung der VHS und die spätere Veröffentlichung der Zustände nachdem Geschäftsführer und Vorstand nicht auf die Forderung nach korrekter Abrechnung reagiert hatten. Merkwürdigerweise scheint aber nun die Abberufung Eberwiens durch den VHS-Vorstand einstimmig beschlossen worden zu sein.

Ver.di : VHS-Mitarbeiter*innen mußten Mißstände aufdecken
In einer Presseerklärung der Gewerkschaft ver.di am 6.9.16 werden die verbalen Angriffe des VHS-Vorstandes gegen die Mitarbeiter*innen kritisiert: "Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass die Bereitschaft, Vorwürfe gegenüber hierarchisch höher Gestellten unter den Tisch zu kehren größer ist, als das Interesse an einer lückenlosen Sachaufklärung. Stattdessen wird dann versucht, die zu Schuldigen zu erklären, die eine mögliche Vertuschung verhindern." Der ver.di-Geschäftsführer betont, dass die Beschäftigten und der Betriebsrat der VHS Göttingen sich zu 100 % korrekt verhalten hätten. Wer dennoch weiterhin auf die Beschäftigten zu zielen versuche, sei ein Teil des Problems und nicht ein Teil einer transparenten Aufklärung

Schließlich doch: VHS-Leiter "abberufen" 6.9.16

VHS Göttingen Osterode gGmbH 6.9.16:
Zum Schutze und um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Geschäftsführer Thomas Eberwien als Geschäftsführer einstimmig abzuberufen

In einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat der VHS Göttingen Osterode gGmbH am 5.9.2016 die Zwischenberichte des beauftragten Wirtschaftsprüfer Haever sowie des Rechtsanwaltes Dr. Schneehain entgegen genommen. Er hat darüber hinaus den betroffenen Mitarbeiterinnen und einem Betriebsratsmitglied die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. >Rüdiger Rohrig wurde einstimmig als Interimsgeschäftsführer zu bestellt . Anmerkung: Rüdiger Rohrig ist Dipl Physiker, Prokurist und Fachbereichsleiter Berufliche Bildung bzw. FB Kommunikation und Rhetorik und Mitglied im Vorstand der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS)]

KVHS Südniedersachsen gGmbH 6.9.16
Zum Schutze und um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden hat der Aufsichtsrat der Kreisvolkshochschule Südniedersachsen gGmbH ohne Gegenstimmen beschlossen, den Geschäftsführer Thomas Eberwien als Geschäftsführer abzuberufen und Dr. Peter Staufenbiel als Interimsgeschäftsführer zu bestellen.
Die Gesellschafterversammlung wurde im Anschluss darüber informiert

 

 

Und ewig wird umstrukturiert

Aus: Göttinger Betriebsexpress 196 / Sommer 2015

29.6.15 / (...) Die Beschäftigten der VHS Göttingen erstritten sich im Frühjahr ihren guten Haustarifvertrag (wieder). Mit dieser VHS soll jetzt der Teil "Erwachsenenbildungsbereich" der KVHS Südniedersachsen zur neuen VHS Göttingen-Osterode verschmelzen, welcher damit auch unter den Haustarif dieser Einrichtung "schlüpft".

Dies bedeutet, dass die erst im letzten Jahr von den Landkreisen Göttingen und Osterode fusionierte und privatisierte KVHS Südniedersachsen schon wieder zerschlagen wird - und nur noch der Musikschulbereich in der KVHS übrig bleibt. Tragisch für die dort Beschäftigten ist u.a. der Zustand der dortigen Geschäftsführung: Während sich der formal zuständige Thomas Eberwien allein um die Einverleibung des Erwachsenenbildungsbereichs in die städtische VHS kümmert (und die Mitbestimmungsrechte der beiden Betriebsräte vor Gericht und in einer Einigungsstelle erzwungen werden müssen), bleiben die MusikschullehrerInnen im Ungewissen: Denn nach wie vor kennzeichnen den Alltag eine desolate bzw. fehlende Geschäftsführung, verbunden mit fragwürdigen Restrukturierungsplänen (weg vom Einzel- und Kleingruppenunterricht, hin zu Großgruppenunterricht) und nach wie vor fehlender tarifvertraglicher Absicherung! Denn entgegen den eindeutigen Kreistagsbeschlüssen zur Ausgründung (siehe GBE 194) weigert sich die Geschäftsführung hartnäckig -und offenbar mit Rückendeckung durch die Verwaltungsspitze - die zugesagte Tarifierung analog der VHS Göttingen zu vereinbaren.

 

ver.di:
Arbeitgeber der neuen KVHS weicht von Kreistagsbeschlüssen ab

23.9.14 / Nachdem die Fusion der Volkshochschulen von Landkreis (KVHS) und Stadt (VHS) und deren Überführung in eine GmbH vollzogen ist gibt es seitens der KVHS gGmbH eigenwillige Interpretationen des vorher beschlossenen Umgangs mit den Tarifverträgen. Vom Kreistag war beschlossen worden, dass der Haustarifvertrag der Göttinger Volkshochschule e.V. für die neue gemeinsame Kreisvolkshochschule übernommen wird. Damit hatte sich ver.die schon mit einer Verschlechterung gegenüber dem bei der KVHS ursprünglich geltenden Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) abgefunden. Nun wird dieses Entgegenkommen nicht gewürdigt, sondern mit Beginn der Tarifverhandlungen am 22.9.14 stellt man seitens ver.di enttäuscht fest: "„Wir sind irritiert, dass entgegen der Kreistagsbeschlüsse unser Arbeitgeber nun eine schlechtere Vereinbarung vorschlägt und die Verhandlung über Musiklehrer zunächst vertagen will“ und „Wir erwarten, dass Wort gehalten wird und die Kreistagsbeschlüsse umgesetzt werden. D.h. die Übernahme des Haustarifvertrages der Göttinger Vereinsvolkshochschule“, man erwarte "zeitnah eine Klarstellung, dass die Übernahme des Haustarifvertrages von 2007 der VHS Göttingen e.V. vereinbart werden kann." (Mitglieder der ver.di-Tarifkommission Gabriele Altmeppen, Ulrike Schmidt und zuständiger ver.di-Fachsekretär Patrick von Brandt)

Der Kreistag hatte am 12.3.2014 der Absichtserklärung bezüglich eines Haustarifvertrages zugestimmt: "Der Mantel- und Entgelttarifvertrag vom 2. Juli 2007 zwischen der VHS Göttingen e.V. und der Gewerkschaft ver.di wird als Haustarifvertrag bei der KVHS gGmbH der Gewerkschaft ver.di vorgeschlagen. Eine Überarbeitung des Tarifvertrages (Entgeltordnung) wegen der Berücksichtigung der Beschäftigten der KMS wird erfolgen. Der vorgenannte Tarifvertrag wird ohne Berücksichtigung der Kündigung durch die VHS Göttingen e.V. aus dem Jahr 2012 der gGmbH vorgeschlagen. Der § 5 des Mantel- und Entgelttarifvertrages soll wie folgt geändert werden: Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2017. Eine teilweise Kündigung des Tarifvertrages, die sich auf die jährlichen Tarifanpassungen (Lohn- und Gehaltserhöhungen) bezieht, ist nicht möglich. -mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen-" (>>Protokoll der Sitzung, S. 17 f)


Die neue KVHS: Privatisiert und mit E.ON Dividenden finanziert

21.3.14 // In einer Erklärung des Landkreises Göttingen vom 21.3.14 wird bekannt gegeben, dass nicht nur der Landkreis Göttingen (am 12.3.14) sondern auch der Landkreis Osterode am Harz (17.3.14) die Ausgliederung seiner Kreisvolkshochschule, einschließlich der Musikschule, in eine noch dieses Jahr zu gründende „Kreisvolkshochschule Südniedersachen gGmbH“ (KVHS gGmbH) beschlossen hat. Nach der Ende März ebenfalls erfolgte Umwandlung des VHS e.V. Göttingen in eine gemeinnützige Gesellschaft kann diese dann ebenfalls mit der KVHS fusionieren. So dass nach den Sommerferien 2014 alles abgeschlossen werden kann.

Landrat Reuter sieht in der Privatrechtliche Handelsgesellschaft keine Privatisierung
Obwohl eine GmbH eine juristische Person des Privatrechts darstellt, meint Landrat Reuter es handele sich allein deshalb nicht um eine Privatisierung, weil die alleinigen Gesellschafter dieser Handelsgesellschaft die Landkreise seien. Dass dort Privatrecht statt öffentlichem Recht gilt wird damit irgnoriert. "Alleinige Gesellschafter bleiben die beiden Landkreise. „Eine Privatisierung kommunaler Aufgaben findet nicht statt“, erklärte Landrat Bernhard Reuter."

KVHS durch E.ON Aktien finanziert
Irritierend in der Erklärung ist der Hinweis darauf, dass die Landkreise die KVHS durch Dividenden aus E.ON Aktien finanzieren wollen: "Der Landkreis Göttingen wird in der Gesellschaft seine E.ON-Anteile bündeln. Die daraus jährlich fließenden Dividenden von über 1 Millionen Euro stehen damit künftig ausschließlich der Erwachsenenbildung und der Musikschule zur Verfügung. (...)" Da es sich bei der Gründung um eine gemeinnützige GmbH handelt, werden hier Steuervergünstigungen gewährt. Wenn bei 1 Million Einkünfte aus E.ON Aktien jährlich statt 25% nur 20 % Kapitalertragssteuer ans Finanzamt bezahlt werden müßten wäre das eine erhebliche Ersparnis für die Landkreise.

Haustarifvertrag statt Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD)
Das Ziel, einen TVöD abzuschließen hat Ver.die offensichtlich schon ad acta gelegt in der Hoffnung, dass ein Haustarifvertrag möglichst ähnlich wie der TVöD abgeschlossen werden könnte. Der Landkreis erklärte jedenfalls "Die beiden Kreistage stimmten zugleich der Absichtserklärung zu, nach welcher die Gesellschaft mit der Gewerkschaft ver.di einen Haustarifvertrag abschließen soll. Dieser soll identisch sein mit dem bereits 2007 zwischen ver.di und der VHS Göttingen e.V. geschlossenen Haustarifvertrag. (...) Der Haustarifvertrag wird nur für Neueinstellungen der gGmbH gelten. Der Befürchtung, der Haustarifvertrag könnte nach der dreijährigen „Schonfrist“ zum Ende des Jahres 2017 gekündigt werden, widerspricht Kreisrat Marcel Riethig."

Die Zusammenlegungen der VHSn aus gewerkschaftlicher Sicht

2.3.14 / Die Privatisierung der Kreisvolkshochschulen und die Fusion mit der städtischen VHS könnten problemlos funktionieren, wenn die politischen VertreterInnen von Landkreis und Stadt die gewerkschaftlich erkämpften Rechte des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) für alle Bereich anerkennen würden. Stattdessen wird das Plazebo propagiert dass sie ja so ähnliche tarifvertragliche Regelungen in gesonderten Verträgen aushandeln wollten.

Am Montag den 3.3.14 tagt der Landkreis Ausschuss für Kultur, Sport und Partnerschaften 15 Uhr Sitzungssaal 018, Reinhäuser Landstr. 4, in einer öffentlichen Sitzung. Zentrales Thema ist Ausgliederung der Kreisvolkshochschule, der Musikschule und der Schullandheime in die Kreisvolkshochschule Südniedersachsen gGmbH; Entsendebeschlüsse für Vertreter des Landkreises Göttingen in Unternehmen/Einrichtungen;

Die Einrichtungen, die am Markt der Weiterbildungsbranche mit Dumpinglöhnen operieren, gewinnen öffentliche Ausschreibungen auch z.B. vom LK Göttingen oder der Agentur für Arbeit. Einrichtungen, die noch halbwegs akzeptable Löhne zahlen, haben oft das Nachsehen. Die rot/grünen Mehrheiten der Landtage Osterode und Göttingen wollen die Kreisvolkshochschulen (KVHS) und Kreismusikschulen (KMS) und 2015 auch mit der städtischen VHS zusammenlegen in einer neu-gegründeten GmbH . Die "städtische" VHS Göttingen e.V. hat in Vorbereitung einer Fusion und auszuhandelnder gemeinsamer neuer Haustarifverträge den bislang gültigen Haus-Tarifvertrag gekündigt und einer möglichen weiteren Absenkung vom zuvor vereinbarten TVöD-Niveau den Weg geebnet.Die faktischen Vorgänge beinhalten Gefahren einer Verschlechterung der Einkommensverhältnisse und arbeitsvertraglichen Recht. Um die Beschäftigten zu beruhigen hatten die rot-grünen Mehrheiten versichert : "Es wird eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. Der Landkreis nimmt keine Privatisierung vor." Nun kann man argumentieren, dass die Gesellschafter der GmbH vom Landkreis bestimmt werden – das ändert aber nichts dran, dass es sich um eine Auslagerung aus der öffentlich-rechtlichen in eine privatwirtschaftliche Form handelt. Die von den Privatisierungsplänen wenig begeisterten Beschäftigten fordern eine tarifvertragliche Absicherung ihrer Arbeitsbedingungen auf TVöD-Niveau. In den Tarifverhandlungen, welche die "große Landkreisfusion" begleiten, fordert ver.di deshalb die Zusage von den Landkreisen, dass die neu gegründeten Einrichtungen Mitglied im Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) werden. Genau dies verweigern aber bislang die Verwaltungsspitzen! Die Verwaltungsspitzen erklären relativ offen, dass sie Entgelte unterhalb des TVöD-Niveaus anstreben.
Die unbearbeitete >>
Originalfassung dieses obigen Textabsatzes findet sich in einem Artikel der Zeitung "Göttinger Betriebsexpress" vom Februar 2014 )

Landrat Reuter vs. Gewerkschaft
Zur Ausgliederung der Kreisvolkshochschule, der Musikschule und der Schullandheime in die Kreisvolkshochschule Südniedersachsen gGmbH zum 01.01.2014 hat Landrat Reuter eine Email an die Kreistagsmitglieder geschrieben deren Inhalt eine gewerkschaftliche Sichtweise gegenübergestellt wird.

Arbeitgeberseite
Schreiben von Landrat Bernhard Reuter An die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Göttingen per E-Mail 28.02.2014 Absichtserklärung zum Abschluss eines Haustarifvertrages in den fusionsbedingten Tarifverhandlungen am 21.02.2014

Gewerkschaftliche Sichtweise
Aus Veröffentlichungen und Diskussionen von Ver.di zusammengestellte Gegendarstellungen und Positionsbeschreibungen

"Die Volkshochschule Göttingen e.V. hat zwar mit der Gewerkschaft ver.di einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der TVöD-nah ist. Dieser Haustarifvertrag ist mit Ablauf des Jahres 2012 ausgelaufen und zwischen den Tarifpartnern nicht angepasst worden; er wirkt aber statisch fort"

Der H-TV der VHS Göttingen e.V. ist nicht "ausgelaufen" sondern wurde arbeitgeberseitig 2012 gekündigt. Seit 1. Januar 2014 wirkt der H-TV nur noch statisch für die VHS Beschäftigten nach, d.h. auf etwaige Erhöhungen im Rahmen der Tarifverhandlungen dieses Jahr haben die Beschäftigten nicht mehr automatischen Anspruch auf eine Übernahme dieser Verbesserungen. Sie sind abgekoppelt.

Der arbeitgeberseitige Vorschlag, dass sich der Haustarifvertrag der gGmbH an dem Haus-Tarifvertrag der städtischen VHS orientieren soll, "wurde von den Gewerkschaften'abgelehnt. Diese Ablehnung macht sehr deutlich, dass es der Arbeitnehmerseite gar nicht darum geht, einen (TVÖD-nahen) Tarifvertrag abzuschließen, sondern den TVÖD vollständig durch Tarifbindung der gGmbH oder einen Haustarifvertrag zur Anwendung zu bringen, der alle materiellen Regelungen des TVÖD übernimmt."

Der von ihm angebotene TVÖD-nahe Haustarifvertrag enthält faktisch eine Streichung von Gehältern und Vergünstigungen

Die Gewerkschaften beharren darauf, den TVÖD vollständig anzuwenden durch Beitritt der gGmbH zum Kommunalen Arbeitgeberverband, mindestens aber einen Haustarifvertrag zu vereinbaren, der die Übernahme aller materiellen Regelungen des TVÖD - ohne Niveauabsenkung und inklusive der Altersabsicherung bei der VBL - vorsieht

"Wichtig ist mir klarzustellen, dass ein Haustarifvertrag nicht für das vorhandene Stammpersonal gelten wird, weil es - sofern der Widerspruch zum Betriebsübergang erfolgt - nicht auf die gGmbH übergehen wird. Es verbleibt bei den Landkreisen und wird dann im Rahmen der Personalgestellung nach 4 Abs. 3 TVÖD in der GmbH eingesetzt werden, ohne dass sich die arbeitsvertraglichen Bedingungen verändern (vollständige Anwendung des TVÖD auf die Arbeitsverhältnisse). Der vorgesehene Haustarifvertrag wird ausschließlich für neu eingestelltes Personal bei der GmbH gelten."

Spaltung der Belegschaft?
Die Auslagerung der KVHS und Musikschulen in eine GmbH wird juristisch als "Betriebsübergang" gefasst. Dadurch müssen auch Arbeitsverträge geändert werden und dem müssen die Beschäftigten zustimmen.Die unbefristet KVHS etc.-Beschäftigten (="Stammpersonal"), werden in der zukünftigen gGmbH arbeiten, aber auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages mit dem Landkreis und behalten damit auch ihre alten TVöD-Arbeitsbedingungen.
ABER ! Alle Neueinstellungen erhalten nur Arbeitsverträge unter schlechteren Bedingungen. Das trifft die andere Hälfte der jetzt Beschäftigten, die einen befristeten Vertrag haben und für eine Weiterbeschäftigung einen neuen Arbeitsvertrag akzeptieren müssen.

Verhandlungen über eine Fusion mit der Volkshochschule Göttingen e.V wären durch eine - wie von den Gewerkschaften vorgesehene -vollständige Anwendung des TVÖD gefährdet.

Bizarr ist die Behauptung, ein Haus Tarifvertrag wäre Voraussetzung für die Fusion mit der VHS Gö e.V. weil die ja einen Haustarifvertrag im Kopf haben, der nur TVöD-nah ist.

Wenn beide die Übernahme des TVöD vereinbaren, dann stünde einer harmonischen Fusion nichts im Wege

"Sowohl ein Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband (Anwendung TVÖD) als auch die von den Gewerkschaften geforderte Übernahme aller materiellen Regelungen des TVÖD sind abzulehnen, weil sie mit den Zielen des Projektes unvereinbar sind."

Landrat Bernhard Reuter erklärt nicht, welche "materiellen Regelungen des TVöD […] abzulehnen [sind], weil sie mit den Zielen des Projektes unvereinbar sind

die Beschäftigten haben aber ein Recht zu erfahren, welche Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen Herr Reuter als unabdingbar ansieht…

Bei der VHS Göttingen wurde das Manöver mit dem Haustarifvertag schon durchgeführt, das auch für die KVHS Wirklichkeit werden könnte: erst wurde er als TVöD-nah dem TVöD scheinbar gleichgesetzt. Dann wurde er einseitig von Arbeitgeberseite 2012 gekündigt (Vorstandsvorsitzender Thomas Wedrins, SPD, Stellvertreter, Michael Höfer) Ab 1. Januar 2014 bekommen die KollegInnen vom städischen VHS e.V. nicht mehr automatisch etwaige Tariferhöhungen dieses Jahr übertragen. In der städtischen VHS rumort es wegen dieser Abkoppelung und man will nun mindestens wieder zurück in den TVöD-nahen Haustarifvertrag.

28.2.14 / Kreisrat Riethig steigt in das Verwirrspiel der Beruhigungspropaganda ein

Das Stadtradio Göttingen zitiert am 28.2. eine Stellungnahme des kürzlich neu ernannten Kreisrates Marcel Riethig in der er sich an der Beruhigungspropaganda beteiligt indem er sagt, dass "die jetzt bei der Kreisvolkshochschule Göttingen (KVHS) arbeiten und damit beim Landkreis beschäftigt sind, bleiben dies auch weiterhin und zwar ohne jede Veränderung der Verträge". Weiter heisst es, er widerspreche "damit dem Vorwurf ver.dis, die Arbeitgeberseite strebe eine Absenkung tariflicher Standards an. Allerdings wolle man einen Haustarifvertrag abschließen, der dann für Mitarbeiter gelte, die ab August 2014 neu eingestellt werden."
Erstens unterschlägt er dabei, dass die Weiterbschäftigung im Landkreis nur für die Beschäftigten mit unbefristeten Verträgen gilt, die mit befristeten Verträgen (das sind 50 %) werden aus dem TVöD rausgekickt und alle zukünftigen Neueinstellungen auch.
Zweitens könnte man ja locker den TVöD übernehmen, wenn man keine Veränderungen vornehmen wollte. Wer stattdessen einen Haustarifvertrag anstrebt muß genau begründen, wie der sich vom TVöD unterscheidet. Wenn dadurch keine besseren Bedingungen zu erwarten sind, warum sollte Verdi dann einem Haustarifvertrag zustimmen in dem wahrscheinlich eher alles schlechter wird.

25.2.14 / Verdi gegen die Absenkung tariflicher Standards

Bei den Tarifverhandlungen am 21. Februar 2014 ließen die Arbeitgeber beim Thema Ausgliederung der Volkshochschulen die Katze aus dem Sack! Anders als in der letzten Verhandlungsrunde zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften verständigt, strebt die Arbeitgeberseite jetzt doch die Absenkung tariflicher Standards an. Vielmehr "soll nach dem Muster der bereits für vergleichbare Einrichtungen … abgeschlossenen Vereinbarungen ein spezieller Haustarif angestrebt werden." Dass damit abgesenkte Tarifverträge gemeint sind, hat in der Diskussion insbesondere der Vertreter des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen bekräftigt. Die Vereinbarung eines gemeinsamen Eckpunktepapiers zur tariflichen Standardsicherung war damit nicht möglich .
Der Vorschlag der Verwaltungen ist den politischen Entscheidungsträgern in den Landkreisen Göttingen und Osterode a.H. zur Abstimmung vorgelegt worden und steht dort im März zur Entscheidung an. Am 12. März tagt der Göttinger Kreistag ab 15:00 Uhr in der BBS I. , In Osterode a.H. wird der Kreistag am 17.März seine Entscheidung treffen. Beide Sitzungen sind öffentlich
Die rot/grünen Mehrheitsfraktionen in beiden Landkreisen hatten beschlossen, keine Privatisierungen im Rahmen der Landkreisfusion vorzunehmen. Jetzt aber werden Pläne vorgelegt, die noch vor der Landkreisfusion eine Ausgliederung mit abgesenktem Tarifniveau vorsehen. Die Landkreisfusion darf nicht zum Anlass für Absenkungen tariflicher Standards genommen werden und Beschäftigten nicht zu VerliererInnen der Fusion machen.
Wenn im März die Ausgliederung der Kreisvolkshochschulen und –musikschulen in eine GmbH durch die Kreistage beschlossen wird, erwarten wir von der Politik, dass die Landkreise als zukünftige Gesellschafter dieser GmbH ebenfalls beschließen, dass auch in dieser GmbH nach TVöD beschäftigt wird und keine materiellen Absenkungen – bspw. bei den Gehältern – gewollt und möglich sind.

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