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Brandanschlag auf Ausstellung

goest-Bericht 20.7.03
Presseerklärung der Gruppe "Freiräume" erhalten 21.7.03
Presseerklärung der Polizei Göttingen erhalten 21.7.03
Augenzeugenbericht 21.7.03

Kommentar: Nochmal zum Brand 2003
Gerichtsverfahren gegen FDP-Politiker wegen Feuerlegens 2004
17 Ermittungs-und Verfahrensfehler bei Brandanschlag von FDP-Politiker 2004
> Bild der Woche (Freiraum-Modell vor dem Brand) 2003
> Zur Geschichte des besetzten Raumes im Asta-Gebäude
> Ringfest im Kreuzbergring / Gossler Strasse

> Café Kollabs und Kampf um einen Freiraum


goest-Bericht am Sonntag abend 20.7.03 / 22 Uhr

Ringfest: Brandanschlag durch FDP-Lokalpolitiker vermutet - Hausbewohner erstatten Strafanzeige

freiraum_ausstell6.jpg (19748 Byte)Am Samstag den 19.7.03 fand das bereits traditionelle Ringfest im und um den Gebäudekomplex Kreuzbergring / Goßlerstraße statt. Im Keller eines der Häuser (siehe Bild links) war als Teil des offiziellen Programmes eine Ausstellung zur Geschichte des besetzten Basisgruppenraumes zu sehen.
freiraum_ausstell4.jpg (14187 Byte)Die Ausstellungsexponate umfassten Plakate, Flugblätter, Schriftstücke, Bilder und Gegenstände wie z.B. eine Gürteltasche die im Rahmen von Hausdurchsuchungen eine absurde Rollen spielten. Im Bild BesucherInnen der Ausstellung am Samstag um ca. 19.30 Uhr in einem der Ausstellungsräume.
freiraum_ausstell5.jpg (16698 Byte)Eine besondere Attraktion  der Ausstellung war ein Modell des ehemaligen Basisgruppenraumes. Details wie Möbel, Plakate und Zetteln an den Wänden Schränke, Kochplatten, Teller mit Bananen, Rollschränke und Stühle waren originalgetreu nachgebildet worden.
Dieses Modell, das in mühevoller und zweifellos liebevoller, künstlerischer Arbeit nachgebildet worden war, wurde in der Nacht vom 19.7. auf 20.7 durch einen Brand zerstört. Zum Anzünden  benutzte der oder die Täter Informationsblätter, die im Ausstellungsraum auslagen.

Da der Besitzer des Modells in den Ausstellungsräumen Nachtwache hielt, wurde er auf den Brand rechtzeitig aufmerksam, verständigte  die Polizei und informierte über eine verdächtige Person. Diese Person, ein bekannter Lokalpolitiker der sich um ca. 6 Uhr morgens in die Räume Zutritt verschafft hatte, zog den Verdacht auf sich, stritt die Tat jedoch ab. Die Bewohner des Hauses, die durch den Brand gefährdet wurden, stellten dem Vernehmen nach gegen diese Person Strafanzeige wegen versuchter Brandstiftung.
Sollte durch die Beweisaufnahme der Kriminalpolizei (Dienststelle für Straftaten mit politischen Hintergrund) hervorgehen, dass der verdächtige Lokalpolitiker diese Tat begangen hat, sollte dessen politische Karriere wohl beendet werden.

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Pressemitteilung der Gruppe "Freiraeume"

20.7.03 / (Vorbemerkung der Redaktion goest: Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind verzichten wir auf die Wiedergabe der Namen beider Verdächtiger wie sie in der Presseerklärung enthalten sind. Der Namen des einen Verdächtigen wurde auch am Montag Morgen um 9 Uhr in den Nachrichten des Stadtradios bekanntgegeben.)

Auf eine Ausstellung über die Besetzung des AStA im Rahmen des Kreuzbergringfestes ist am frühen Sonntagmorgen ein Brandanschlag verübt worden. Der (...) und (...)  sind um 6:20 Uhr in die am Vortag als Ausstellungsräume genutzten Kellerräume eines Wohnhauses am Kreuzbergring eingedrungen. Als sie von einem der Anwohner überrascht wurden, ergriffen sie die Flucht. An eines der Exponate, einem detailgetreuen Miniaturmodell des Basisgruppenraumes, wurde Feuer gelegt. Es hatte sich aber noch nicht weit ausbreiten können. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich in dem Haus eine Vielzahl von schlafenden Personen. Nur durch viel Glück war eine größere Katastrophe verhindert worden. Gegenüber der herbeigerufenen Polizei gaben (...) und (...) zu, die Kellerräume betreten zu haben, bestritten aber die Brandstiftung. (...) war (...) einer der vehementesten Gegner der BG-Raum-Besetzung. Ob es einen Zusammenhang zwischen diesem Brandanschlag und dem Feuer im AStA vor genau zwei Wochen gibt, ist noch unklar.
Mit freundlichen Grüßen, Bündnis für Freie Räume / Freieraeume@gmx.de Göttingen, 20.7.03


Pressemitteilung der Polizei Göttingen

Kreuzbergring Sonntag, 20. Juli 2003, gegen 06.40 Uhr
Zwei 23 und 27 Jahre alte Studenten aus Göttingen sind verdächtig, heute Morgen durch ein vermutlich nicht geschlossenes Fenster in den Keller eines Hauses am Kreuzbergring eingestiegen zu sein und in einer Glasvitrine liegendes Papier angezündet zu haben. Zu einem offenen Feuer kam es nicht. Menschen wurden nicht verletzt. Es entstand lediglich geringer Sachschaden.
Anlässlich des "Ringfestes 2003" fand zum Tatzeitpunkt in dem betroffenen Raum eine Ausstellung zum Thema "Besetzung des "Asta- Gebäudes" statt. Ein in den Kellerräumen übernachtender Göttinger wurde eigenen Angaben zufolge durch Geräusche und Stimmen, die aus dem Ausstellungsraum kamen, geweckt. Als er den Raum betrat, habe er die zwei Studenten nur noch aus dem Gebäude flüchten sehen.
Ermittlungen ergaben, dass den beiden Tatverdächtigen wenige Stunden zuvor der Zutritt zu der Ausstellung verweigert worden war. Die jungen Männer wurden nach Personalienfeststellung entlassen, der Brandort von der Polizei beschlagnahmt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.


Augenzeugenbericht

Folgender Text wurde goest als Augenzeugenbericht zugesandt. Auch hier haben wir die genannten Namen der Beschuldigten noch nicht wiedergegeben und durch (.....) ersetzt.
Augenzeugenbericht zum Brand am 20.7.03 : In vier Kellerräumen sowie im Kellerflur eines Wohnhauses des Kreuzbergrings war von ca. 17 bis 1 Uhr eine Ausstellung geöffnet. Die Ausstellungsstücke blieben über Nacht in den Räumen. M. hat seit 3 Uhr in Raum 4 (dem hintersten Kellerraum) im Einvernehmen mit den BewohnerInnen übernachtet. Durch Geräusche aus dem vorderen Kellerbereich (Raum 1 oder 2) ist er um 6.20 Uhr erwacht. Er hörte leises Tuscheln und andere leise Geräusche (eventuell war dies Zerknüllen von Papier). M. verhielt sich zunächst ruhig in der Annahme, dass es wahrscheinlich nur Personen waren, die Gegenstände vom Kreuzbergringfest im Keller unterstellen und ihn nicht wecken wollten. Als er hörte, dass nach ca. 30 Sekunden oder 1 Minute jemand über den Flur in Raum 3 ging, stand M. auf, sah eine Person in Raum 3 und sprach sie ruhig an, was sie denn hier mache. Darauf erkannte er sie als (.........) . Dieser ging lächelnd auf ihn zu und sagte, (in etwa): "Ich will mir nur mal die Ausstellung angucken". Als M. ihn darauf nachdrücklich aufforderte, sofort das Haus zu verlassen, dieser aber keine Anstalten machte und wiederholte, er wolle die Ausstellung besichtigen, rief M. laut nach den oben schlafenden HausbewohnerInnen. In diesem Augenblick sah er, wie eine andere Person aus Raum 2 heraus rannte und über die Treppe das Haus fluchtartig verließ. (............)  hastete ihm hinterher. M. nahm die Verfolgung auf, aber beide rannten in unvermindert schnellem Tempo um die nächsten Häuserecken. Sie wirkten sehr fit, nicht wie betrunken. M. brach die Verfolgung ab, da er in der zweiten Person den ihm bekannten (..............)  erkannt hatte und weil er im Kellerflur Brandgeruch wahrgenommen hatte. Er kehrte zurück, klingelte die HausbewohnerInnen wach und fand im leicht verqualmten Raum 2 das angeschmorte Miniaturmodell vor. Jemand hatte zahlreiche Flugblätter, die in der Nähe auf einem Tisch gelegen hatten, in das Ausstellungsstück gesteckt und angezündet. Das Modell war verrußt und versengt, das Feuer brannte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Es war augenscheinlich sonst nichts in Raum 1, Raum 2 und im Flur verändert oder gestohlen wurden. Es ist noch zu klären, wie es sich im Raum 3 verhält. Als (.............) und (...........)  ca, 15 Minuten später zurückkehrten, um mit M. darüber zu reden, was sie im Keller gewollt hatten, konnte sich M. davon überzeugen, dass er sich bei der Identifizierung (..der zweiten Person...........)  nicht getäuscht hatte. Skizze der Räumlichkeiten kann auf Anfrage nachgereicht werden. Die BewohnerInnen stellten inzwischen Strafanzeige wegen versuchter schwerer Brandstiftung.

Kommentar: Nochmal zum Brand (2003)
Inzwischen kann man feststellen, dass versucht wird, die Sache zu verharmlosen. So wird u.a. behauptet, der Brand sei ungefährlich gewesen und es würde nicht mehr wegen versuchter Brandstiftung ermittelt. Dagegen wendet der Anwalt der Bewohner ein, dass in den betreffenden Räumlichkeiten sogar Gasleitungen verlaufen und es schließlich gebrannt habe. Der eine Beschuldigte gibt zu, die Räumlichkeiten betreten zu haben und wird wegen Hausfriedensbruch angeklagt. Er behauptet jedoch, morgens um 6.30 Uhr die Räumlichkeiten nur deshalb betreten zu haben, um das Feuer zu löschen. Er ist als politischer Gegner der Aussteller bekannt und man fragt sich, warum er dann nicht die Feuerwehr angerufen hat. Der andere Beschuldigte ist Mitglied einer Burschenschaft und bereits wegen Verwendung eines verbotenen rechtsradikalen Symbols gerichtsbekannt. Er behauptete damals, er habe angeblich nicht gewußt dass das verboten sei, obwohl ihm aufgrund seiner beruflicher Orientierung keine juristische Unkenntnis unterstellt werden kann. Er hatte in Bezug auf den Brand angegeben, dass er die Ausstellung besuchen wollte weil dort ein verzerrtes Abbild von ihm ausgestellt sei. Ihm war aber der Zutritt verwehrt, weil er der Ausstellergruppe in der Vergangenheit  immer wieder feindlich begegnet war.
Wir sind gespannt wie dieser Fall gerichtlich behandelt wird.

 

Gerichtsverfahren gegen FDP-Politiker wegen Feuerlegens

Was geht da vor? Brandanschlag und dann nur 300 Euro wegen Sachbeschädigung?
Feb/März 2004 / Man stelle sich einmal folgendes vor: zwei linke Studenten wären des nachts in einem Burschenschafterhaus erwischt worden und gleichzeitig hätte ein Teil der Ausstellung gebrannt, wo sich Exponate befanden, die auch gegen sie persönlich gerichtet gewesen seien, die Polizeit hätte die beiden gestellt und es hätte sogar einen Zeugen gegeben, der in den Räumen Wache gehalten hat. Man darf annehmen, dass die beiden Studenten möglicherweise mit großem Rummel wegen eines" terroristischen Anschlags" angeklagt und mit Haftstrafen wegen lebensgefährlicher Brandstiftung verurteilt worden wären.
Nun waren es aber rechte Burschenschafter um die es ging. Burschenschaften haben sogenannte "alten Herren" , von denen viele im Bereich Justiz zu finden sind. Und diese Burschenschafter sind nun mit einer schlichten Strafe von 300 Euro davongekommen ... In einem Pressegespräch nach dem Urteil las ein Vertreter der prozeßbegleitenden Initiative eine ganze Liste von Ungereimtheiten, Unregelmäßigkeiten, Versäumnissen und Fehlern des Verfahrens vor, so dass man sich fragen muß, ob die ganze Sache nicht noch einmal von vorne aufgerollt werden muß.

Das Bild unten zeigt die Detailaufnahme eines Ausstellungsobjektes in das brennendes Papier hineingeworfen wurde, das Feuer konnte rechtzeitig gelöscht werden.

Der Gutachter behauptete, das Feuer wäre sicher von selbst ausgegangen :

Pressemitteilung der prozeßbegleitenden Initiative nach dem Urteil am 8.3.05:
"Viele Pressevertreter, darunter auch dpa, waren heute um 8.30 Uhr zum Prozess vor dem Amtsgericht Göttingen anwesend. Dann wurde, scheinbar auf Initiative des Richters, in einem nicht-öffentlichen Teil das Verfahren zur Einstellung gebracht. Unter den staunenden Augen der Öffentlichkeit verkündete Höfer das Urteil: Gegen Zahlung von 300 Euro durch jeden Angeklagten wird das Verfahren endgültig eingestellt werden. Dieses Urteil fällte der Richter, obwohl er offensichtlich die beiden Angeklagten für schuldig hielt. Zitat: "Wenn es zu einem Prozess kommen würde, würde es zu einer Verurteilung kommen." Höfer ließ viele Verfahrensfehler wie Nicht-Beachtung des Hauptbeweismittels und verspätete Aufnahme von Spuren unter den Tisch fallen und hielt es nicht für nötig, im Hauptprozess hierzu weitere Details in Erfahrung zu bringen. Nach der Nichtzulassung einer Nebenklage ist dies ein weiterer Affront gegen die durch die Tat gefährdeten Personen. Offensichtlich hielt er es nicht für wichtig, in Erfahrung zu bringen, ob es sich bei der betreffenden Straftat um ein Delikt handelte, welches die Gefährdung von Leib und Leben einschloss."

Prozeßankündigung
(28.2.05 / Überarbeitet am 3.3.05) Demnächst kommt es doch noch zu einem Prozess gegen ein FDPler und Mitglied der Studentenverbindung Lunaburgia)der der noch lange nachdem er der Brandstiftung verdächtigt wurde als Kreisvorsitzenden der FDP Göttingen tätig sein durfte. Sein Saufkumpan und FDP-Parteikollege, ein Jurastudenten und Mitglied der Katholischen Studentenverbindung Winfridia ist mit ihm zusammen erwischt worden und wird ebenfalls angeklagt.. Der Prozess gegen die beiden rechten Verbindungsstudenten findet am 8. März um wahrscheinlich 8 Uhr im Amtsgericht Göttingen (Maschmühlenweg 11) im Raum B 12 statt. Tatvorwurf ist bislang nur Sachbeschädigung, Unverständlicherweise stehen Brandstiftung und Hausfriedensbruch allem Anschein nach gar nicht mehr zur Debatte.
Noch mal ein Rückblick, was war geschehen? Am Rande des Göttinger Ringfestes 2003 drangen am 20.07.2003 um 6.10 Uhr die beiden bekannten Lokal- und Hochschulpolitiker der eine FDP und Kandidat der rechtsextremen Hochschulgruppe Freiheitlich Demokratische Liste, der andere (Kreisvorsitzender der FDP Göttingen, Ex-AStA-Referent und Kandidat der Liberalen Hochschulgruppe, in den Keller eines Hauses im Kreuzbergring ein. In diesen Räumen befand sich zu dieser Zeit eine Ausstellung zur mehrmonatigen Besetzung eines Basisgruppenraumes im AStA-Gebäude.. Als sie von einer in den Räumlichkeiten übernachtenden Person entdeckt wurden, suchten sie schnell das Weite. Der Zeuge merkte sogleich, dass unmittelbar vorher Teile der Ausstellung angezündet worden waren. Die Ausstellung thematisierte vor allem auch die Rolle der beiden FDP-Politiker als maßgebliche Akteure gegen die BG-RaumbesetzerInnen und linke Uni-Strukturen im Allgemeinen.
Glücklicherweise wurde der Brand schnell gelöscht und niemand der 16 im Haus befindlichen Personen (darunter ein dreijähriges Kind) verletzt. Die herbeigerufene Polizei sah die beiden Verbindungsstudenten als "dringend tatverdächtig" an. In der FDP führten die Brandereignisse zu keinem Karrierebruch, im Gegenteil: der eine wurde Chef vom FDP Arbeitskreis "Innen und Recht". Arbeitsschwerpunkt ist die "sog. "gemeinlästige Kriminalität" wie Graffiti, wildes Plakatieren und Bettelei, aber auch vermeintliche Bagatelldelikte" der andere blieb bis Februar 2005 weiterhin ungeschoren Kreisvorsitzender.

Es ist ein schier unglaublicher Vorgang, dass die Möglichkeit einer Ausbreitung des Brandes auf das Gebäude von der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen wird und damit auf eine Anklage wegen Brandstiftung verzichtet wird. Hier bleibt zu hoffen, dass der nun beginnende Prozeß diesen Punkt noch einmal aufgreift. Hier darf es nicht zu einerevtl. augenzwinkernden Nachsichtigkeit der Justiz gegenüber Burschenschaftlern kommen, sondern der Gefährdung eines Wohnhauses durch Feuerlegen muß in vollem Umfang gerichtlich Rechnung getragen werden.

 

17 Ermittungs-und Verfahrensfehler bei Brandanschlag von FDP-Politiker

9.3.04 Göttingen. Das Bündniss für Freie Räume beklagt 17 Ermittlungs- und Verfahrensfehler beim Prozess gegen Ex-FDP Kreis-Vorsitzenden N.M. und seinen Parteifreund M.S.. Das Verfahren hatte Richter am Amtsgericht Göttingen gestern ohne öffentliche Beweisaufnahme gegen die Zahlung von 300 Euro eingestellt. Im Folgenden hat die Prozeßbegleitungsgruppe die Fehler aufgelistet, die ihrer Meinung nach im Laufe des Verfahrens begangen wurden. Wir meinen: das sind aber ganz schöne Klopse ! Die FDP scheint sich jedenfalls schon mal durch eine kürzliche Neuwahl des Kreisvorsitzenden Entlastung verschaffen zu wollen.

Die Ermittlungen gegen N.M. und M.S. waren von Anfang an von Pannen und Schlamperei gekennzeichnet. Insgesamt häufen sich 16 Ermittungs-und Verfahrensfehler an. Das geht aus der Strafakte hervor und wird von den beteiligten ZeugInnen bestätigt.
Da das Brandgutachten von falschen Tatsachen ausgegangen ist, konnte es nur zu falschen Ergebnissen kommmen. Das Modell stand nicht frei im Raum sondern an der Wand. Das Feuer hätte übergreifen können. Da sich im Keller auch Gasleitungen befinden, hätte auch Leib und Leben der Hausbewohnern gefährdet werden können. Entsprechend wäre natürlich eine Nebenklage der Hausbewohner zulässig gewesen und das Gerichstverfahren hätte ohne deren Einwilligung, ohne Untersuchung dieser Vorwürfe nicht eingestellt werden können. Stattdessen kam es aber schon zu Prozessbeginn hinter den Kulissen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Absprache zwischen Gericht und Verteidigung. Über das Zustandekommen der Einigung hüllte sich deer Richter anschließend in Schweigen - ein eklatanter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz der Gerichtsverfassung (Paragraf 169).

Hier die 17 Ermittlungs- und Verfahrensfehler im Einzelnen:

A) Extrem unzureichende erste Ermittlungen der Polizei am Tag des Brandanschlags

- Es werden keine Notizen bei der ersten Vernehmung des Hauptbelastungszeugen gemacht (Fehler 1). Später erscheinen völlig falsche Angaben dazu im Protokoll (2).

- Es erfolgt keine Untersuchung der anwesenden Beschuldigten, kein Alkoholtest (3), keinerlei Spurensicherung (4). Später erfolgen falsche Angaben im Protokoll (4): alle Beteiligten hätten unter leichter Alkoholeinwirkung gestanden.

- Die Polizei veranlasst einen Hausbewohner, vorzuführen, dass es möglich ist, durch ein Kellerfenster in das Haus einzusteigen. Später im Protokoll wird der Kletter-Test komplett verschwiegen (5). Stattdessen geht die Polizei später davon aus, dass es nicht möglich sei, durchs Fenster einzusteigen, weil sie im Fester Gitterstäbe befänden (6).

B) Auch die Ermittlungen durch das LKA verlaufen unzureichend und schleppend

-Nur durch Druck eines Anwalts auf Richter und Staatsanwalt nimmt das LKA widerwillig einige Stunden später die Spurensicherung vor. Dabei werden im Protokoll falsche Angaben zum Kellerfenster und zur Umgebung des Brandherds gemacht (das Modell hätte nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen gestanden. Es hätte frei im Raum gestanden, in Wirklichkeit stand es aber an der Wand (7) ). Daraus wurden falsche Schlussfolgerungen gezogen ("ein Übergreifen auf weitere Gegenstände ist als "äußerst unwahrscheinlich einzustufen" ).

- Die Papiere, mit denen offenbar das Feuer in einem Modell entfacht wurden, werden untersucht, das Modell selbst jedoch nicht (8). Aufgrund der spärlichen Angaben über die Beschaffenheit des Modells und der sonstigen brennbaren Gegenstände im Inneren des Modells (9) kommt später ein Gutachten zu völlig falschen Schlussfolgerungen.

- Fingerspuren auf den Papieren werden erst 4 Monate später mit denen der Verdächtigen verglichen (10). Stattdessen erfolgt mehrfach ein Vergleich mit den Fingerabdrücken des Zeugen (11).

- Ein Ortstermin zur Untersuchung des Kellerfensters 1 Jahr später wird von Staatsanwalt Heimgärtner zwar vorgeschlagen, aber nie durchgeführt (12).

C.Ungeeigneter Test führt zu unbrauchbarem Gutachten

- Unter falschen Vorgaben (siehe 7,8 und 9)wird eine völlig unrealistische Attrappe des Modells hergestellt (10) und damit ein Feuerexperiment durchgeführt (auf zwei Brettern wird ein Papierhaufen entzündet und festgestellt, dass die Bretter nur leicht beschädigt werden).

- Aus dem ungeeigneten Experiment werden falsche Schlussfolgerungen gezogen (das Feuer wäre früher oder später von alleine erloschen, ohne auf andere Gegenstände übergreifen zu können (11)) - Auf diesen Schlussfolgerungen basiert die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass es sich juristisch nur um Sachbeschädigung und nicht um Brandstiftung handelt (12). Entsprechend fehlerhaft ist auch die Entscheidng, die Nebenklage der Anwohner nicht zuzulassen, da es sich nur um Sachbeschädigung und nicht um Brandstiftung handle (13).

D) Keine Untersuchung des Original-Modells

- Der Sachverständige selbst regt an, ihm das Original für Untersuchungen zu überlassen. Der Besitzer bietet das Modell der Staatsanwaltschaft für Untersuchungen an. Das Angebot wird ignoriert (14).

- Das Modell, das noch immer im Originalzustand erhalten ist, wird nicht als Beweismittel zur Hauptverhandlung angefordert (15).

- Auch nachdem der Besitzer es in Absprache mit der Geschäftsstelle des Amtsgerichts auf eigene Initiative anliefert, wird es vom Richter nicht in Augenschein genommen (16).

Welche neuen Erkenntnisse hätten sich aus einer regulären Hauptverhandlung ergeben:

- Die geladenen AugenzeugInnen, die auch VeranstalterInnen des Ringfestes waren, hätten anhand von Dokumenten belegen können, dass die Angeklagten in ihrem Haus, aber auch quasi auf dem ganzen Ringfest unerwünschte Personen waren.

-Zeugenaussagen hätten ergeben, dass es wahrscheinlich war, dass die Angeklagten durch ein aufgehebeltes Fenster eingedrungen sind.

- Eine Augenscheinnahme des Originalmodells und Fotos hätten den geladenen Sachverständigen bewogen, sein bisheriges Gutachten zu revidieren. Es würde festgestellt worden, dass das Feuer nicht von alleine erloschen ist und die Gefahr bestand, dass es auf den Keller hätte übergreifen können.

- Alle Indizien, Grundrisse, Fotos usw. hätten die Aussage des Hauptbelastungszeugen gestützt. Die bisherigen Aussagen der Angeklagten wären Punkt für Punkt widerlegt worden.

M.S. wäre definitiv des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung, vielleicht auch der versuchten schweren Brandstiftung überführt worden.N.M. wäre mindestens der Beihilfe überführt worden.

Stattdessen kam es aber schon zu Prozessbeginn hinter den Kulissen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Absprache zwischen Gericht und Verteidigung. Über das Zustandekommen der Einigung hüllte sich Richter Hoefer anschließend in Schweigen.

Hierin sieht die Prozeßbegleitungsgruppe ein eklatanter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz der Gerichtsverfassung (§169) (Fehler 17).