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Feinstaub

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Grenzwert
Luftreinhalteplan


Foto:
Luftmess-Station hinterm Klinikum - das reichte nicht aus, eine Meßstation am Waldrand lieferte keine repräsentativen Meßwerte

 

>> Meßwerte der Station an der Bürgerstraße


50 Mikrogramm pro m³ sind die Grenze

Sobald die 35 igste Überschreitung erreicht ist werden Maßnahmen gesetzlich zwingend erforderlich

Die EU-Luftqualitätsrichtlinie macht die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen dann zur Pflicht, wenn bei Feinstaub (PM10, Partikel mit einem Durchmesser von bis zu 10 Mikrometer) der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten wird.

 


Tabellen des
Niedersächsischen Umweltministeriums

 

 

Luftreinhaltplan

>> Luftreinhalteplan Göttingen

Auf einigen Bussen der Göttinger Verkehrsbetriebe steht: "Bus fahren ist fein. Staubfrei!". Dieser Satz wäre ohne die Kritik an der Feinstaubbelastung der Luft so nicht entstanden. Dass die Busse frei von Feinstaub sind darf die GÖVB anscheinend nicht behaupten, deshalb schreibt sie "....fein. Staubfrei" und hofft vermutlich, dass beim schnellen Lesen daraus ein "Feinstaubfrei" wahrgenommen wird.

Staubfrei ist fein - Aber das ist NICHT Feinstaubfrei!
Bus der Linie 8 , im Januar 2011 in der Godehardstraße

Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans Göttingen ist aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub im Jahr 2006 erforderlich geworden. Am 17.4.06 : 35ste Überschreitung des Grenzwertes 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft wurde an der Bürgerstrasse gemessen und somit werden nach EU-Recht nun Gegenmaßnahmen vorgeschrieben

Auf der Grundlage von Modellrechnungen ist ebenso mit Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidbelastungen zu rechnen, so dass auch für diesen Schadstoff ein Luftreinhalteplan erforderlich wird, dessen Umsetzung die Reduzierung der Belastungen durch die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) und der Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen dienen soll. Stickstoffdioxid ist neben dem Feinstaub die Hauptbelastung in den Straßen des Busringes der Innenstadt. Verursacher dieser Schadstoffe ist überwiegend der Straßenverkehr, insbesondere der Schwerlastverkehr durch Busse und Lkw. Stauanteile mit Reduzierung des Verkehrsflusses sind als Ursachen für belastete Abschnitte auf den Radialstraßen und dem Innenstadtring anzusehen. Im Rahmen des Luftreinhalteplans wurden die Auswirkungen von fünf Maßnahmen untersucht worden: Modernisierung der Fahrzeugflotte im ÖPNV, Einrichtung einer Umweltzone im Innenstadtbereich, Zufahrtsbeschränkungen im Innenstadtbereich für Lkw-Verkehr, Verbesserung des Verkehrsflusses und Änderung des Busliniennetzes. Das Gutachterbüro PGN (Kassel) empfiehlt für eine weitere Umsetzung als Maßnahmen die fortgesetzte Modernisierung der Busflotte für den Zeitraum 2010 bis 2015 zur weiteren Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in der Innenstadt sowie die Verbesserung des Verkehrsflusses auf betroffenen Abschnitten der Radialstraßen und dem Innenstadtring. Der Umweltausschuss der Stadt hat dagegen mehrheitlich dem Rat empfohlen, kurzfristig die Ausweisung einer Umweltzone zu beschließen. Gleichzeitig soll die Verwaltung die Einrichtung einer Umweltzone prüfen, die über den Bereich der Innenstadt hinausgeht."

Infoveranstaltung
Am 4.11.08 fand im Neuen Rathaus ein Informationsabend zum Entwurf für einen Luftreinhalteplans statt. Dazu gehören z. B. die weitere Modernisierung der Fahrzeugflotte im Öffentlichen Personennahverkehr, die Verbesserung des Verkehrsflusses und die Einrichtung einer Umweltzone.
Es referierten Herwig Neufeldt (Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz) und Dr. Michael Köster (Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim) über Anforderungen an Kommunen zur Luftqualität, Antje Janßen (Gutachterbüro PGN/Kassel) : "Maßnahmeprüfungen und Wirkungsanalyse für Göttingen". Moderation: Heinz Mazur (Ingenieurbüro PGT/Hannover).

Haus + Grund Göttingen e.V. kritisiert Umweltzone 25.9.08
"(...)
Umfangreiche Maßnahmenprüfungen und Gutachten hatten ergeben, dass für Göttingen hauptsächlich zwei Maßnahmen effektiv und sinnvoll sind: Die weitere Modernisierung der Busflotte - und hier ist nicht nur die GÖVB gemeint - sowie die Verbesserung des Verkehrsflusses, d.h. die Optimierung der so genannten grünen Welle. Die Ausweisung einer Umweltzone gehört eindeutig nicht dazu. Nur im "Optimalfall" - und das hieße ohne Ausnahmegenehmigungen - könnten messbare Entlastungen für die Innenstadt erzielt werden. Dieser Fall ist wohl kaum vorstellbar, will man eine belebte Innenstadt mit funktionierendem Handel und dort lebenden Einwohnern erhalten. Trotzdem hat die CDU-Ratsfraktion die Einrichtung einer Umweltzone beantragt und sich geweigert, den Tagesordnungspunkt bis zur Vorstellung des Luftreinhalteplanes zu verschieben. Mit Mehrheiten wie im Landkreis - CDU und Grüne - wurde der Beschluss gefasst. (...)"

Grundsätzliche Herangehensweise erfordert Verkehrsentwicklungsplan
Nach dem Überschreiten der Grenzwerte 2006 kritisierte der StadtundPlanung e.V. fehlende grundsätzliche Planungen zur Vermeidung von Feinstaub. (17.4.06) "Schuld daran ist auch die jahrelange Untätigkeit von Verwaltung und Politik, aber auch ignorante Uneinsichtigkeit von Einzelhandel und Gewerbe in Sachen Luftqualität.
Seit Jahren ist in Göttingen bekannt, dass die Konzentration von Ozon und Stickoxiden im Sommer- und Feinstaub im Winterhalbjahr gesundheitsschädliche Werte erreichen. Trotz gesetzlicher Verpflichtungen haben weder das Land noch die Stadt ihre Vorsorgepflicht ernst genommen. (.....) an Stelle von hektischen Aktionsplänen eine nachhaltig ausgerichtete Stadtentwicklung. Auf Dauer helfen hier nur eine breit angelegte öffentliche Diskussion und gute Planungsgrundlagen: konkret brauchen wir jetzt einen aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan (VEP) und einen kommunalen Landschaftsplan – beide natürlich mit intensiver Bürgerbeteiligung!" Die Grüne Ratsfraktion fordert anlässlich der Grenzwertüberschreitung eine Anpassung "des im Jahr 2000 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplanes auf der Basis einer breit angelegten Bürgerbeteiligung. (...) An einer konsequenten Förderung des Umweltverbundes zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs gehe künftig kein Weg mehr vorbei ."

 

Lange Geschichte der Diskussion um Feinstaub

5 Jahre lang schrittweise Annäherung an Maßnahmen gegen Feinstaub

9.10.07 / Neulich warfen die Grünen im Rat der Stadtverwaltung Untätigkeit vor, weil diese einen Aktionsplan erst für Oktober 2008 angekündigt hatte: "Das Recht auf saubere Luft ist nun für jeden einklagbar. Es ist Sache der Stadtverwaltung, sich ohne Zeitverzug auf diese klare Rechtsprechung einzustellen." (Rolf Becker 2.10.07). Meyer war vor seiner OB-Zeit als Umwelt-Dezernent für diese Problematik zuständig gewesen, daher war er durch die Kritik direkt angesprochen. Am selben Tag antwortete der OB in einer öffentlichen Erklärung: "Einen akuten Handlungsbedarf als Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes gebe es in Göttingen nicht." und "Ein Auftrag für einen Luftreinhalteplan sei längst vergeben" Ausserdem, so der OB weiter, sei die Feinstaubbelastung dieses Jahr geringer. Zudem entstünde die Feinstaubbelastung großen Teils durch Schadstoffe die mit der Luft von von ausserhalb kämen ("Fremdeintrag") sowie durch "inversive Witterungslagen im Winter".
Daraufhin meinten die Grünen, immerhin sei doch schon vor fünf Jahren ein Gesetz erlassen worden, das zur Aktivität hätte anregen müssen: "Die 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die hierfür den gesetzlichen Rahmen liefert, stammt vom 11.September 2002 ! Selbst wenn man die dreijährige Übergangszeit abrechnet kommt die Stadt fast zwei Jahre zu spät." (2.10.07)
Meyer reagierte auf diese inhaltliche Kritik sehr formal: "Nach Ablauf des Jahres 2006 wurde zum ersten Mal festgestellt, dass der in der 22. BImSchV (Bundesimmissionsschutz - Verordnung) festgelegte Grenzwert für Feinstaub in Göttingen im Jahr 2006 überschritten wurde. In den Jahren zuvor gab es noch gar keine Verkehrsmessstation, die einen akuten Handlungsbedarf hätte aufzeigen können. Der in der 22.BImSchV festgelegte Grenzwert von 35 zugelassenen Überschreitungen von 50 µg/m³ gilt seit 1.Januar 2005 und nicht seit 2002."

Fakten
Ausfertigungsdatum: 11.09.2002 22.BImSchV Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -
§ 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM(tief)10)
(1) Für Partikel PM(tief)10 beträgt der über 24 Stunden gemittelte Immissionsgrenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit 50 Mikrogramm pro Kubikmeter bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Eine Probenahmezeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr ist anzustreben.
(2) Für den Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM(tief)10 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Quelle:
Bundesministerium der Justiz /Seite 6

Am 18.9.2002 traten "neue Luftreinhaltevorschriften in Kraft, mit denen schärfere bzw. neue Immissionsgrenzwerte eingeführt werden. Diese betreffen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Blei sowie Feinstaub, Benzol und Kohlenmonoxid. Die Grenzwerte dürfen spätestens ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr überschritten werden." Quelle: Bundesumweltministerium

Seit 1. Januar 2005 gilt EU-weit ein Grenzwert für Feinstaub in der Atemluft, der allerdings nicht beim medizinischen Grenzwert von 10 µg/m³, sondern bei 50 µg/m³ liegt.

Kommentar, goest : Obwohl also schon 5 Jahre vorher das Problem bekannt war, wird in der Antwort der Stadtverwaltung so getan, als sei man erst dann verpflichtet etwas zu tun, wenn ein Grenzwert bindend festgelegt ist, obwohl vorher schon völlig unstrittig war, dass Feinstaub die Gesundheit gefährdet. Für Beamte zählt der formale Akt. Nach der Grenzwertüberschreitung 2006 wurde immerhin einiges seitens der Stadt angeleiert, z.B. ein Pressegespräch über die Feinstaubproblemation, die probeweise Nassreinigung von Strassen und der Beschluss des Verwaltungsrates, Rußpartikelfilter oder die Umstellung auf Gas bei den Bussen anzustreben. Der Beschluss, diese Maßnahmen auf die Bürgerstrasse zu beschränken zeigt jedoch dass man das Problem nicht richtig ernst nahm, es müssen schon umfassendere Maßnahmen geplant werden, doch das wurde immer wieder mit dem Hinweis auf die Landesregierung verschoben. Wenn jetzt schon wieder gesagt wird, man warte auf unverzichtbares Datenmaterial von der Landesregierung, muß man schon fragen was das für Datenmaterial sein soll. Was lokal gemacht werden kann ist doch klar, da braucht man sich doch nur die Aktionspläne anderer Städte anzuschauen! Die einfache Vernunft spricht für folgende Sofortmaßnahmen: Mindestens noch 4 weitere Messstellen einrichten, Maßnahmen zur Reduzierung von Ruß-Emissionen, d.h. Verkehrsreduzierung sowie Filtereinbau bei Dieselfahrzeugen und Brandstätten.

Das Feinstaub-Problem nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig
Umweltzonen, Plaketten, Schornsteine stilllegen oder filtern, ... die Stadt muß tätig werden.

Der Verkehr ist nur eine Feinstaubquelle unter anderen. Einen hohen Anteil hat auch der Rauch aus Kaminen der privaten Haushalte und der Industrie. Wir meinen, eine der vertretbaren Maßnahmen wäre daher auf alle Fälle auch, dass die Holzkamine, die nach Auskunft von Fachleuten maßgeblich zur Feinstaubbelastung beitragen, entweder mit Filtern ausgestattet oder stillgelegt werden - wir hören förmlich den Aufschrei aus den Villen des Ostviertels.

Maßnahmenplanung des Ausschusses für Umwelt, Recht und Feuerwehr 28.06.2005 zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Feinstaubemissionen
a) Konzept zur stadtverträglichen Abwicklung des LKW-Verkehrs, Vermeidung von LKW-Durchgangsverkehr, Hauptziel ist es, LKW-Verkehr so weit wie möglich aus Wohngebieten fernzuhalten. Bei Grenzwertüberschreitungen ist auch eine teilweise Sperrung entsprechender Gebiete für Fahrzeuge mit Euronorm 1 oder 2 zu prüfen.
b) Die Verwaltung wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Auskünfte über weitere Feinstaubemittenten insbesondere aus dem gewerblichen Bereich einholen.
c) Für den stadteigenen Fuhrpark sowie den Fuhrpark der städtischen Gesellschaften sollen nur noch Erdgas-Fahrzeuge beschafft werden. Vorhandene Dieselfahrzeuge sind auf die Möglichkeit zur Nachrüstung mit Partikelfiltern hin zu überprüfen.

Probeweise Nassreinigung der Strasse - leider ohne Erfolg
1.8.06 / Die Bürgerstraße wurde in der Zeit vom 21. bis zum 28. Juli 2006 zwischen Geismar Tor und Groner Tor vier Mal in Abend- oder frühen Morgenstunden auf allen vier Fahrbahnen mit Frischwasser gespült. Auf einer Länge von 4.400 Metern setzte die Berufsfeuerwehr dabei 72 Kubikmeter Wasser ein.
Trotz des Einsatzes der Feuerwehr, so die bisherige Bilanz, konnten Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen nicht verhindert werden. "Dafür seien im Juli 2006 wahrscheinlich vor allem Luftmassen mit einem hohen Sockel an Feinstaub, z. B. auch aus der Landwirtschaft, verantwortlich, die mit lokal verursachten Spitzen für die Überschreitung des Grenzwertes von 50 µg/m³ gesorgt hätten." (Anmerkung der Red.: Nun ja der KfZ-Verkehr insgesamt ist natürlich einer der Hauptverursacher - das wird immer wieder weggelassen)
Die Versuchsreihe wird nach Angaben der Stadtverwaltung dennoch fortgesetzt, wenn sich eine Grenzwertüberschreitung abzeichnet. Dass die Windrichtung eine wesentliche Rolle spielt, sei in der Zeit vom 23. bis 25. Juli festgestellt worden. Trotz unverändert hoher Temperaturen, trockener Witterung und gleich bleibender Verkehrsbelastung seien an diesen Tagen deutlich geringere Tagesmittelwerte (35 - 45 µg/m³) gemessen worden. Die Tests haben einschließlich des Einbaus einer neuen Spülvorrichtung für ein Löschtankfahrzeug rund 1.500 Euro gekostet. Weitere Informationen unter www.goettingen.de/feinstaub und www.mu.niedersachsen.de .

Programm für Sofortmaßnahmen gegen Feinstaub
10.5.06 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 08.05.2006 ein Sofortmaßnahmeprogramm gegen Feinstaub beraten und beschlossen. Das Niedersächsische Umweltministerium soll danach aufgefordert werden, mit Modellberechnungen zu beginnen, damit ein zu erstellender Aktionsplan schnellstmöglich aufgestellt werden kann. Zusätzlich soll im Rahmen einer Testphase die Nassreinigung auf der Bürgerstraße bei lufthygienisch kritischen Situationen eingeführt werden, die Kehrmaschinen sind für den Einsatz in der Bürgerstraße mit Partikelfilter und Umluftverfahren auszurüsten. Fahrzeuge der GÖVB, die bereits mit Rußpartikelfilter ausgerüstet sind, sollen schwerpunktmäßig im Innenstadtbereich eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Busse der Linie 9 und 12, die die Bürgerstraße befahren. Auch soll die GÖVB die Umrüstung der Fahrzeugflotte in die Wege leiten, wobei insbesondere grundsätzlich geprüft werden soll, ob mittelfristig eine Umstellung auf Erdgas sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang sind die Investitionskosten für den Bau einer Erdgastankstelle zu ermitteln.
Die Frage der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Bürgerstraße in Verbindung mit der "Grünen Welle" soll im Rahmen eines Gutachtens kurzfristig untersucht werden. Insbesondere ist zu klären, ob durch die Reduzierung der Geschwindigkeit sich der Feinstaubausstoß reduzieren lässt.
Die Stadt wird prüfen, in welchen Bereichen Umweltzonen eingerichtet werden sollten und ob mit einem dynamischen Umleitungsmanagement die Belastung durch LKW-Umleitungsverkehre im Stadtgebiet reduziert werden kann.
Das Sofortmaßnahmeprogramm wurde aus Sicht der Stadt erforderlich, nach dem der Grenzwert für Feinstaub schon im April 2006 zum 35. Mal überschritten wurde. Die Stadt Göttingen wird umgehend dem Nieders. Umweltministerium berichten, welche Maßnahmen der Verwaltungsausschuss beschlossen hat.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen steht jedoch unter dem Finanzierungsvorbehalt, Haushaltsmittel sind zurzeit nicht veranschlagt.

 

Pressegespräch zum Thema Feinstaub

Am Dienstag, den 28.03.06, 15.00 Uhr fand ein Pressegespräch zum Thema "Bewertung der aktuellen Feinstaub - Situation in Göttingen" im Neuen Rathaus statt. TeilnehmerInnen waren die Leiterin des Gewerbeaufsichtsamtes Almuth von Below - Neufeldt, Jochen Baldner vom Umweltministerium und Umweltdezernent Wolfgang Meyer. Ab 16.00 Uhr befasst sich am gleichen Tag der städtische Ausschuss für Umwelt, Recht und Feuerwehr ebenfalls mit dem Thema.

"Keine Grenzwertüberschreitung"


Leiterin des Gewerbeaufsichts-amtes Almuth von Below - Neufeldt
Zunächst behandelte die Leiterin des Gewerbeaufsichtsamtes die Frage, inwieweit Feinstaubemissionen von Gewerbebetrieben eine Rolle spielen. Sie verwies zunächst darauf, dass von den 7400 angemeldeten Gewerbebetrieben (also incl. Friseure usw) nur 36 Betriebe nach dem Bundesemissionsschutzgesetz emissionsrelevant seien und davon wiederum nur 13 Anlagen der 11. BimschV (Bundesemissionschutzverordnung) unterliegen, d.h. regelmäßig Emissionsberichte vorlegen müssen.
Letztlich konstatierte sie, es gäbe keine Grenzwertüberschreitungen. Es schien, als mochte sie "ihre" Gewerbebetriebe von jeglicher "Schuld" freisprechen. Bei allen detaillierten Darstellungen ging jedoch anscheinend die Information unter, dass diese Betriebe gar keine Emission von Feinstaub messen, zu deren Beteiligung am Feinstaub in Göttingen also gar keine Informationen verfügbar sind.

"Das Wetter ist schuld"

Jochen Baldner vom Umweltministerium

Der Vertreter des Umweltministeriums überraschte mit der Feststellung, dass die Feinstaubproblematik vor allem dem Wetter zugeschrieben werden müsse. Die Inversionswetterlagen waren schuld. Weitere bedeutsame Ursachen seiner Meinung nach sind die "Aufwirbelungen" auf den Straßen und die Kaminbefeuerungen privater Haushalte. Die Kamine hätten im Jahr 2003 24000 Tonnen und die Kfzs 22000 Tonnen Feinstaub in die Luft abgegeben. Und dann wären da ja sowieso die hohen "Hintergrundwerte", die nicht unterschritten würden auch wenn kein einziges Fahrzeug in Göttingen führe.
Ungläubige Nachfragen wurden nicht ganz plausibel beantwortet. Woher kommt denn der Feinstaub auf den Straßen, der aufgewirbelt wird? Und woher kommt denn der Feinstaub, der die Hintergrundwerte hochtreibt? Und wieso gibt es hohe Hintergrundwerte, wenn die Meßstation in der Nohlstraße, niedrigere Werte anzeigt. Offensichtlich sollte durch die Darstellung auf jeden Fall eine Forderung nach Beschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs abgeblockt werden. Dem Herrn war bei seinen Darlegungen eine gewisse Nervosität anzumerken.

Überlegungen zu Maßnahmen

der damalige Dezernent für Umwelt Meyer - jetziger OB

In merkwürdigem Kontrast zu diesen Darstellungen stand die Vorstellung eines "Aktionsplans zur Reduzierung der Feinstaubbelastung an einem "hot spot" / Bürgerstraße", die der für den Bereich Umwelt zuständige Dezernent Meyer vorstellte.
Betrachtet man dieses Papier kritisch dann scheint allerdings die Beschränkung auf die Bürgerstrasse etwas absurd zu sein.
So wird die Umrüstung des stadteigenen Fuhrparks vermerkt, die Auswirkung für die Bürgerstraße sei "höchstwahrscheinlich sehr gering Bei anderen Maßnahmen zweifelt man ob sie Nutzen haben (z.B. bei 30 km/h, bei LKW-Verlagerung) bewertet sie als zu schwierig und zu teuer oder verweist darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen fehlen! So zeigt dieser "Aktionsplan" vor allem die Widerstände die innerhalb der Verwaltung zu erwarten sind, wenn auch nur eine Maßnahme umgesetzt werden soll.

  • Nassreinigung der Strasse (Bewertung: Umstritten)
  • Umrüstung des stadteigenen Fuhrparks (Bewertung: Auswirkung für die Bürgerstraße gering)
  • Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
  • Einschränkung des LKW Durchgangsverkehrs
  • Sperrung für den LKW-Verkehr
  • Nur Busse mit Partikelrussfilter
  • Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge und selektive Fahrverbote
  • Verlkehrsplanung zur Verkehrsvermeidung
  • Verkehrsleitsysteme
  • Apell an Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen, wenn möglich auf die Befeuerung zu verzichten, da der Feinstaubanteil am Gesamtstaub dort 90 % beträgt

 

2006 Nach Installierung neuer Messstation viel mehr Grenzwertüberschreitungen festgestellt!

Umweltpolitischer Sprecher der Ratsfraktion Die Grünen Vaupel: "Wenn es nach Umweltminister Sander ginge hätten wir in Göttingens Innenstadt noch nicht einmal eine Messstelle".

15.1.06 / Nachdem lange Zeit die Luftbelastung in Göttingen nur durch eine Messstation am Waldrand erfasst (bzw. nicht erfasst) wurde, hatte das Niedersächsische Umweltministerium am 1.12.05 an der Bürgerstraße vor Haus Nr. 20 eine eine weitere Luftmessstation installiert und am 19.12.offiziell in Betrieb genommen. In Göttingen wurde die Überschreitung des Feinstaubgrenzwertes an der "Hintergrundstation" an der Nohlstraße 2005 lediglich an acht Tagen gemessen. Nun zeigt die realistischere Messmethode was tatsächlich los ist. und wir haben schon allein vom 10.1.-15.1. 5 Grenzwertüberschreitungen.. Wenn das so weitergeht kann die Stadt sich schon auf Aktionspläne Ende Februar/Anfang März einstellen.

2006 Erreichen der 35-Tagegrenze
Erst als eine weitere Meßstation an der Bürgerstraße aufgestellt worden war, wurden die Überschreitungen der Grenzwerte überhaupt gemessen. Einige Stellen hatten sich zunächst geweigert, weitere Meßstationen aufzustellen: nun werden die Überschreitungen deutlicher und es werden Maßnahmen notwendig! Allerdings dürften diese Mittelwerte noch überschritten werden, wenn z.B. Meßstationen nicht nur an der Bürgerstraße sondern auch an der Königsalle oder am Maschmühlenweg, der Kasseler Landstraße oder der Reinhäuser Landstraße aufgestellt würden.
Am 26.3. hatte Göttingen mit 34 die meisten Überschreitungstage aller Meßstationen in Niedersachsen zu verzeichnen, dicht gefolgt von Hildesheim mit 32 und Hannover mit 30.


Feinstaub-Messstation an der Bürgerstrasse
Pressemitteilung Stadt Göttingen 8.12.05
Das Niedersächsische Umweltministerium betreibt seit 1. Dezember dieses Jahres eine weitere Luftmessstation an der viel befahrenen Bürgerstraße, um verkehrsbedingte Immissionen in Göttingen zu erfassen. Die Station wird am Montag,19. Dezember 2005, um 10.00 Uhr vor Ort in der Bürgerstraße vor Haus Nr. 20 offiziell eingeweiht. Unter Berücksichtigung von Verkehrsmenge, Lkw-Anteil, enger Bebauung sowie von meteorologischen Faktoren hat das Umweltministerium gemeinsam mit der Stadt Göttingen dem Standort Bürgerstraße erste Priorität eingeräumt. Gemessen werden vom Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen insbesondere die Belastungen durch Feinstaub, Stickstoffoxide und Ruß. Eingerichtet wird die neueLuftmessstation auf Bitten der Stadt. "Aus den Messergebnissen sollen Erkenntnisse über die Belastungssituation an verkehrlichen hot-spots gewonnen werden, um gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen", erläuterte Umweltdezernent Wolfgang Meyer. Die Station werde zunächst für ein Jahr an diesem Standort bleiben. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie macht die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen dann zur Pflicht, wenn bei Feinstaub (PM10, Partikel mit einem Durchmesser von bis zu 10 Mikrometer) der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten wird. In Göttingen wurde die Überschreitung dieses Wertes an der "Hintergrundstation" an der Nohlstraße in diesem Jahr bisher an acht Tagen gemessen. Die aktuellen Messwerte aller Luftmessstationen in Niedersachsen können im Internet unter www.umwelt.niedersachsen.de eingesehen werden. Im Rahmen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachen (LÜN) wurden im Jahr 2004 24 Messstationen betrieben. Davon dienen 21 Stationen zur Überwachung und Ermittlung der allgemeinen flächendeckenden Luftqualität in Niedersachsen und drei Verkehrsstationen zur Messung in Straßenschluchten ("hot spots") von Hannover, Braunschweig und Hildesheim. In diesem Jahr kommen verkehrsbedingte Luftmessstationen in Osnabrück und Göttingen hinzu.
An der Einweihung werden u.a. Herwig Neufeldt, Leiter des Referats gebietsbezogene Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung im Nds. Umweltministerium, Michael Köster, Leiter des Messnetzes Luftüberwachung Niedersachsen im Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, sowie
der Göttinger Umweltdezernent Wolfgang Meyer teilnehmen.

 

Meßstation am Waldliefert keinerepräsentativen Meßwerte

Z.B. am 15.4. und am 16.4.05 wurde der Grenzwert in Göttingen mit aller Wahrscheinlichkeit überschritten, dies blieb aber folgenlos, weil die Meßstation am Waldrand steht und geschönte Werte liefert.

Am 15.4.05 - 13 Uhr und 18 Uhr wurden die Göttinger Meßwerte für Staub in der Luft mit "ausreichend" bewertet. Die 6-stufige Skala reicht von "Sehr gut" bis "Sehr Schlecht", "ausreichend" bedeutet also 4. Ebenso am 16.4.. Allerdings muß man wissen, dass dieses Meßergebnis von einer Meßstation in der Nohlstraße stammt. Sie befindet sich dort in Waldesnähe fernab belastender Straßen, zwischen Uniklinik und Sportinstitut, umgeben von rasenflächen. Wenn also schon dort den Tag über schlechte Ergebnisse für Feinstaub gemessen werden, hat man guten Grund zu der Annahme, dass im übrigen Stadtgebiet der Grenzwert überschritten wurde.

Empfindliche Personengruppen: Asthmatiker: Verstärkung von Symptomen z.B. in Verbindung mit Pollenexposition möglich. Verhaltensempfehlungen: Empfindliche Personengruppen sollten länger dauernde körperliche Anstrengungen im Freien reduzieren. In Kombination mit weiteren Luftschadstoffen in höherer Konzentration oder weiteren, eine Reaktion der Atemorgane auslösenden Reizen können geringgradige Gesundheitseffekte bei empfindlichen Personengruppen auftreten" . Nun muß man sich nochmals vor Augen halten, dass diese Bewertung für die Luft in einer relativ unbelasteten Gegend Göttingens gilt ! Um wieviel schlimmer muß dies im Bereich der viel befahrenen Straßen Göttingens sein?

Feinstäube aber auch Benzole werden in unzulässiger Weise nur an einer Messtelle im Ostviertel in der Nähe des Göttinger Stadtwaldes gemessen. Aber auch an dieser ungeeigneten Messstelle im wenig belasteten Ostviertel wurde im Jahre 2003 der Tagesmittelwert für Feinstäube von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter bereits 31 Mal überschritten worden. Die EU erlaubt nur 35 Überschreitung im Jahr.
Feinstäube sind krebserzeugend, führen zu Entzündungen der Atemwege, Verschlimmerung von Asthma, Husten und der Abnahme der Lungenfunktion und vorzeitigem Sterben. Einer Studie des Umweltbundesamtes zu folge sollen im Lande jährlich bis zu 19.000 Menschen an Krankheiten sterben, deren Ursache direkt auf Feinstäuben v.a. aus Dieselrussabgasen zurückzuführen sind. Seit dem 1.1.2005 müssen aus Gründen des Gesundheitsschutzes die in der Luftreinhalterichtlinie der EU (1999/30 EG) festgelegten Grenzwerte für Feinstäube (PM 10) eingehalten werden. (...)
Hält sich eine Stadt nicht an die Vorgaben, werden von der EU drastische Geldstrafen verhängt. Die Feinstäube in der Stadt Göttingen werden an der Messstelle des ehemaligen Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) in der Nohlstraße am Rande des Göttinger Stadtwaldes, fernab verkehrsreicher Straßen gemessen." (...) Rechtlich zwingend muß aber dort gemessen werden, "wo die Schadstoffkonzentration für die Bevölkerung am höchsten ist." (...) Die Messgeräte sind mithin so zu plazieren, dass die Luftqualität an der Hausfassade und den Hauseingängen, also dort wo die Menschen wohnen, gemessen wird. Der Verordnungsgeber geht daher von einer umfassenden, also lokalen und flächendeckenden Betrachtung aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in seinem Urteil vom 26. Mai 2004 bestätigt." Da das Nds. Umweltministerium sich unter Umgehung der Rechtsgrundlagen weigert, die erforderlichen Messungen durchzuführen und inzwischen auch das zuständige Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) aufgelöst hat, muss die Stadtverwaltung im Interesse der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger kurzfristig selbst Feinstaubmessungen in der Nähe von verkehrsreichen Straßen vornehmen. Nach Auflösung des NLÖ ist davon auszugehen, dass viele Jahre ins Land gehen werden bis seitens des Nds. Umweltministeriums Schwerpunktmessungen in Göttingen durchgeführt werden.
(Zusammengestellt nach Text der Ratsfraktion die Grünen, 16.2.05)

 

Grüne 2005: „Endlich dort messen, wo die Belastung am stärksten ist“

Pressemitteilung Stefan Wenzel vom 05.04.05 Scharf kritisierte der Göttinger Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Stefan Wenzel, die Ignoranz von Umweltminister Sander bei Gefahren durch Feinstaub. „In Göttingen muss die Belastung endlich an den Hauptverkehrsstrassen gemessen werden.“ Eine Messung im Grüngürtel der Stadt, wo der Messcontainer des Landes stehe, verzerre das Problem und führe zu geschönten Werten. Deshalb reiche es auch nicht aus, wenn das Umweltministerium für Göttingen nur unverbindlich eine befristete zusätzliche Messmöglichkeit in Aussicht stelle. „Der Messcontainer muss endlich dort hin, wo die Belastung durch Feinstaub erwartungsgemäss am Höchsten ist.“ Das sei beispielsweise in der Reinhäuser Landstrasse, der Bürgerstrasse oder der Kasseler Landstrasse der Fall, [Anmerkung der Redaktion: Königsallee und Maschmühlenweg nicht zu vergessen] (...) Feinstaub belaste insbesondere die Gesundheit von Kindern, älteren Menschen und kranken Menschen, sagte Wenzel. Die WHO-Gesundheitsreport 2002 spreche hier eine klare Sprache und zeige auch wie viel Todesfälle auf die Feinstaubbelastung zurückzuführen seien. „Allen professionellen Verharmlosern sei zudem gesagt“, so Wenzel weiter, „dass höhere Krankenstände und vorzeitige Sterbefälle für eine schrumpfende Gesellschaft auch eine knallharte ökonomische Komponente habe – ganz abgesehen von dem persönlichen Leid und der permanenten Belastung durch Allergien, Lungenbeschwerden oder Herz-Kreislauferkrankungen bei Kindern bzw. bei Erwachsenen.“
3.2.06 Die Grünen im Rat der Stadt Göttingen schlagen als Maßnahmen gegen den Feinstaub vor:
"
Statt teure Umgehungsstraßen zu bauen, müsse mit hoher Priorität der Verkehrsentwicklungsplan mit Blick auf einen mutigen Ausbau des Umweltverbundes (Fußgänger, Bus- und Radverkehre) fortgeschrieben werden. Grundsätzlich müsse das komplexe Problem Feinstäube mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnamen reguliert werden. Beispielsweise sollten künftig mit Hilfe moderner Technik (Telematic) die Verkehre in Göttingen intelligent gesteuert werden. Die Siedlungsentwicklung müsse auf Verkehrsvermeidung (kurze Wege) ausgerichtet werden. Ein rationeller Einsatz von Energie bei Verwaltungen, Unternehmen und Haushalten sei künftig in den Vordergrund der Stadtentwicklungspolitik zu stellen. Die Stadt selbst müsse mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Fahrzeugflotte auf Gasbetrieb umstellen."

Statt die Entstehung von Feinstaub zu vermeiden möchten die Befürworter der Südumgehung nun die Feinstaubbelastung als Argument für den Bau der Südumgehung verwenden. Damit wird der Feinstaub, der durch Auto und LKW-Verkehr entsteht bestenfalls verlagert, nicht verhindert. Mehr noch: "Die Gutachten zur Südumgehung würden belegen, dass mit der Umgehungsstraße nur maximal 10 - 20 % des Verkehrs umgelenkt werden könne. "Der Hauptverkehr will in die Innenstadt oder zur Universität. Eine Südumgehung wird für die Feinstaubproblematik in der Innenstadt keine Lösung sein und kostet den Steuerzahler viele Millionen

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