Lange
Geschichte der Diskussion um Feinstaub
5
Jahre lang schrittweise Annäherung an Maßnahmen gegen Feinstaub 9.10.07
/ Neulich warfen die Grünen im Rat der Stadtverwaltung Untätigkeit vor,
weil diese einen Aktionsplan erst für Oktober 2008 angekündigt hatte:
"Das Recht auf saubere Luft ist nun für jeden einklagbar. Es ist Sache der
Stadtverwaltung, sich ohne Zeitverzug auf diese klare Rechtsprechung einzustellen."
(Rolf Becker 2.10.07). Meyer war vor seiner OB-Zeit als Umwelt-Dezernent für
diese Problematik zuständig gewesen, daher war er durch die Kritik direkt
angesprochen. Am selben Tag antwortete der OB in einer öffentlichen Erklärung:
"Einen akuten Handlungsbedarf als Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes
gebe es in Göttingen nicht." und "Ein Auftrag für einen Luftreinhalteplan
sei längst vergeben" Ausserdem, so der OB weiter, sei die Feinstaubbelastung
dieses Jahr geringer. Zudem entstünde die Feinstaubbelastung großen
Teils durch Schadstoffe die mit der Luft von von ausserhalb kämen ("Fremdeintrag")
sowie durch "inversive Witterungslagen im Winter". Daraufhin
meinten die Grünen, immerhin sei doch schon vor fünf Jahren ein Gesetz
erlassen worden, das zur Aktivität hätte anregen müssen: "Die 22.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die hierfür den gesetzlichen
Rahmen liefert, stammt vom 11.September 2002 ! Selbst wenn man die dreijährige
Übergangszeit abrechnet kommt die Stadt fast zwei Jahre zu spät." (2.10.07)
Meyer reagierte auf diese inhaltliche Kritik sehr formal: "Nach Ablauf des
Jahres 2006 wurde zum ersten Mal festgestellt, dass der in der 22. BImSchV (Bundesimmissionsschutz
- Verordnung) festgelegte Grenzwert für Feinstaub in Göttingen im Jahr
2006 überschritten wurde. In den Jahren zuvor gab es noch gar keine Verkehrsmessstation,
die einen akuten Handlungsbedarf hätte aufzeigen können. Der in der
22.BImSchV festgelegte Grenzwert von 35 zugelassenen Überschreitungen von
50 µg/m³ gilt seit 1.Januar 2005 und nicht seit 2002." Fakten Ausfertigungsdatum:
11.09.2002 22.BImSchV Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - § 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel
(PM(tief)10) (1) Für Partikel PM(tief)10 beträgt der über 24
Stunden gemittelte Immissionsgrenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit
50 Mikrogramm pro Kubikmeter bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Eine Probenahmezeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr ist anzustreben. (2) Für
den Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr
gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM(tief)10 40 Mikrogramm pro
Kubikmeter. Quelle: Bundesministerium
der Justiz /Seite 6 Am
18.9.2002 traten "neue Luftreinhaltevorschriften in Kraft, mit denen schärfere
bzw. neue Immissionsgrenzwerte eingeführt werden. Diese betreffen die Luftschadstoffe
Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Blei sowie Feinstaub, Benzol und Kohlenmonoxid.
Die Grenzwerte dürfen spätestens ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr überschritten
werden." Quelle: Bundesumweltministerium Seit
1. Januar 2005 gilt EU-weit ein Grenzwert für Feinstaub in der Atemluft,
der allerdings nicht beim medizinischen Grenzwert von 10 µg/m³, sondern bei 50
µg/m³ liegt. |
Kommentar,
goest : Obwohl also schon 5 Jahre vorher das Problem bekannt war, wird in
der Antwort der Stadtverwaltung so getan, als sei man erst dann verpflichtet etwas
zu tun, wenn ein Grenzwert bindend festgelegt ist, obwohl vorher schon völlig
unstrittig war, dass Feinstaub die Gesundheit gefährdet. Für Beamte
zählt der formale Akt. Nach der Grenzwertüberschreitung 2006 wurde immerhin
einiges seitens der Stadt angeleiert, z.B. ein Pressegespräch
über die Feinstaubproblemation, die probeweise Nassreinigung
von Strassen und der Beschluss des Verwaltungsrates, Rußpartikelfilter
oder die Umstellung auf Gas bei den Bussen anzustreben. Der Beschluss, diese Maßnahmen
auf die Bürgerstrasse zu beschränken zeigt jedoch dass man das Problem
nicht richtig ernst nahm, es müssen schon umfassendere Maßnahmen geplant
werden, doch das wurde immer wieder mit dem Hinweis auf die Landesregierung verschoben.
Wenn jetzt schon wieder gesagt wird, man warte auf unverzichtbares Datenmaterial
von der Landesregierung, muß man schon fragen was das für Datenmaterial
sein soll. Was lokal gemacht werden kann ist doch klar, da braucht man sich doch
nur die Aktionspläne anderer Städte anzuschauen! Die einfache Vernunft
spricht für folgende Sofortmaßnahmen: Mindestens noch 4 weitere Messstellen
einrichten, Maßnahmen zur Reduzierung von Ruß-Emissionen, d.h. Verkehrsreduzierung
sowie Filtereinbau bei Dieselfahrzeugen und Brandstätten. Das
Feinstaub-Problem nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig Umweltzonen,
Plaketten, Schornsteine stilllegen oder filtern, ... die Stadt muß tätig
werden.
Der
Verkehr ist nur eine Feinstaubquelle unter anderen. Einen hohen Anteil hat auch
der Rauch aus Kaminen der privaten Haushalte und der Industrie. Wir meinen, eine
der vertretbaren Maßnahmen wäre daher auf alle Fälle auch, dass
die Holzkamine, die nach Auskunft von Fachleuten maßgeblich
zur Feinstaubbelastung beitragen, entweder mit Filtern ausgestattet oder stillgelegt
werden - wir hören förmlich den Aufschrei aus den Villen des Ostviertels. Maßnahmenplanung
des Ausschusses für Umwelt, Recht und Feuerwehr 28.06.2005 zur Vermeidung
bzw. Reduzierung von Feinstaubemissionen a) Konzept zur stadtverträglichen
Abwicklung des LKW-Verkehrs, Vermeidung von LKW-Durchgangsverkehr, Hauptziel ist
es, LKW-Verkehr so weit wie möglich aus Wohngebieten fernzuhalten. Bei Grenzwertüberschreitungen
ist auch eine teilweise Sperrung entsprechender Gebiete für Fahrzeuge mit Euronorm
1 oder 2 zu prüfen. b) Die Verwaltung wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt
Göttingen Auskünfte über weitere Feinstaubemittenten insbesondere aus dem gewerblichen
Bereich einholen. c) Für den stadteigenen Fuhrpark sowie den Fuhrpark der
städtischen Gesellschaften sollen nur noch Erdgas-Fahrzeuge beschafft werden.
Vorhandene Dieselfahrzeuge sind auf die Möglichkeit zur Nachrüstung mit Partikelfiltern
hin zu überprüfen. Probeweise
Nassreinigung der Strasse - leider ohne Erfolg 1.8.06
/ Die Bürgerstraße wurde in der Zeit vom 21. bis zum 28. Juli 2006 zwischen Geismar
Tor und Groner Tor vier Mal in Abend- oder frühen Morgenstunden auf allen vier
Fahrbahnen mit Frischwasser gespült. Auf einer Länge von 4.400 Metern setzte die
Berufsfeuerwehr dabei 72 Kubikmeter Wasser ein.
Trotz des Einsatzes der Feuerwehr, so die bisherige Bilanz, konnten Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen
nicht verhindert werden. "Dafür seien im Juli 2006 wahrscheinlich vor allem
Luftmassen mit einem hohen Sockel an Feinstaub, z. B. auch aus der Landwirtschaft,
verantwortlich, die mit lokal verursachten Spitzen für die Überschreitung des
Grenzwertes von 50 µg/m³ gesorgt hätten." (Anmerkung der Red.: Nun ja der
KfZ-Verkehr insgesamt ist natürlich einer der Hauptverursacher - das wird
immer wieder weggelassen) Die
Versuchsreihe wird nach Angaben der Stadtverwaltung dennoch fortgesetzt, wenn
sich eine Grenzwertüberschreitung abzeichnet. Dass die Windrichtung eine wesentliche
Rolle spielt, sei in der Zeit vom 23. bis 25. Juli festgestellt worden. Trotz
unverändert hoher Temperaturen, trockener Witterung und gleich bleibender Verkehrsbelastung
seien an diesen Tagen deutlich geringere Tagesmittelwerte (35 - 45 µg/m³) gemessen
worden. Die Tests haben einschließlich des Einbaus einer neuen Spülvorrichtung
für ein Löschtankfahrzeug rund 1.500 Euro gekostet. Weitere Informationen unter
www.goettingen.de/feinstaub und www.mu.niedersachsen.de .
Programm für
Sofortmaßnahmen gegen Feinstaub 10.5.06 Der Verwaltungsausschuss
der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 08.05.2006 ein Sofortmaßnahmeprogramm
gegen Feinstaub beraten und beschlossen. Das Niedersächsische Umweltministerium
soll danach aufgefordert werden, mit Modellberechnungen zu beginnen, damit ein
zu erstellender Aktionsplan schnellstmöglich aufgestellt werden kann. Zusätzlich
soll im Rahmen einer Testphase die Nassreinigung auf der Bürgerstraße
bei lufthygienisch kritischen Situationen eingeführt werden, die Kehrmaschinen
sind für den Einsatz in der Bürgerstraße mit Partikelfilter und
Umluftverfahren auszurüsten. Fahrzeuge der GÖVB, die bereits mit Rußpartikelfilter
ausgerüstet sind, sollen schwerpunktmäßig im Innenstadtbereich
eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Busse der Linie 9
und 12, die die Bürgerstraße befahren. Auch soll die GÖVB die
Umrüstung der Fahrzeugflotte in die Wege leiten, wobei insbesondere grundsätzlich
geprüft werden soll, ob mittelfristig eine Umstellung auf Erdgas sinnvoll
erscheint. In diesem Zusammenhang sind die Investitionskosten für den Bau
einer Erdgastankstelle zu ermitteln. Die Frage der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit
auf der Bürgerstraße in Verbindung mit der "Grünen Welle"
soll im Rahmen eines Gutachtens kurzfristig untersucht werden. Insbesondere ist
zu klären, ob durch die Reduzierung der Geschwindigkeit sich der Feinstaubausstoß
reduzieren lässt. Die Stadt wird prüfen, in welchen Bereichen Umweltzonen
eingerichtet werden sollten und ob mit einem dynamischen Umleitungsmanagement
die Belastung durch LKW-Umleitungsverkehre im Stadtgebiet reduziert werden kann.
Das Sofortmaßnahmeprogramm wurde aus Sicht der Stadt erforderlich, nach
dem der Grenzwert für Feinstaub schon im April 2006 zum 35. Mal überschritten
wurde. Die Stadt Göttingen wird umgehend dem Nieders. Umweltministerium berichten,
welche Maßnahmen der Verwaltungsausschuss beschlossen hat. Die Umsetzung
der einzelnen Maßnahmen steht jedoch unter dem Finanzierungsvorbehalt, Haushaltsmittel
sind zurzeit nicht veranschlagt. Pressegespräch
zum Thema Feinstaub Am
Dienstag, den 28.03.06, 15.00 Uhr fand ein Pressegespräch zum Thema "Bewertung
der aktuellen Feinstaub - Situation in Göttingen" im Neuen Rathaus statt.
TeilnehmerInnen waren die Leiterin des Gewerbeaufsichtsamtes Almuth von Below
- Neufeldt, Jochen Baldner vom Umweltministerium und Umweltdezernent Wolfgang
Meyer. Ab 16.00 Uhr befasst sich am gleichen Tag der städtische Ausschuss für
Umwelt, Recht und Feuerwehr ebenfalls mit dem Thema. "Keine
Grenzwertüberschreitung"
 Leiterin
des Gewerbeaufsichts-amtes Almuth von Below - Neufeldt | Zunächst
behandelte die Leiterin des Gewerbeaufsichtsamtes die Frage, inwieweit Feinstaubemissionen
von Gewerbebetrieben eine Rolle spielen. Sie verwies zunächst darauf, dass
von den 7400 angemeldeten Gewerbebetrieben (also incl. Friseure usw) nur 36 Betriebe
nach dem Bundesemissionsschutzgesetz emissionsrelevant seien und davon wiederum
nur 13 Anlagen der 11. BimschV (Bundesemissionschutzverordnung) unterliegen, d.h.
regelmäßig Emissionsberichte vorlegen müssen. Letztlich konstatierte
sie, es gäbe keine Grenzwertüberschreitungen. Es schien, als mochte
sie "ihre" Gewerbebetriebe von jeglicher "Schuld" freisprechen.
Bei allen detaillierten Darstellungen ging jedoch anscheinend die Information
unter, dass diese Betriebe gar keine Emission von Feinstaub messen, zu deren Beteiligung
am Feinstaub in Göttingen also gar keine Informationen verfügbar sind.
| "Das
Wetter ist schuld"

Jochen
Baldner vom Umweltministerium | Der
Vertreter des Umweltministeriums überraschte mit der Feststellung, dass die
Feinstaubproblematik vor allem dem Wetter zugeschrieben werden müsse. Die
Inversionswetterlagen waren schuld. Weitere
bedeutsame Ursachen seiner Meinung nach sind die "Aufwirbelungen" auf
den Straßen und die Kaminbefeuerungen privater Haushalte. Die Kamine
hätten im Jahr 2003 24000 Tonnen und die Kfzs 22000 Tonnen Feinstaub in die
Luft abgegeben. Und dann wären da ja sowieso die hohen "Hintergrundwerte",
die nicht unterschritten würden auch wenn kein einziges Fahrzeug in Göttingen
führe. Ungläubige Nachfragen wurden nicht ganz plausibel beantwortet.
Woher kommt denn der Feinstaub auf den Straßen, der aufgewirbelt wird? Und
woher kommt denn der Feinstaub, der die Hintergrundwerte hochtreibt? Und wieso
gibt es hohe Hintergrundwerte, wenn die Meßstation in der Nohlstraße,
niedrigere Werte anzeigt. Offensichtlich sollte durch die Darstellung auf jeden
Fall eine Forderung nach Beschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs abgeblockt
werden. Dem Herrn war bei seinen Darlegungen eine gewisse Nervosität anzumerken.
| Überlegungen
zu Maßnahmen

der
damalige Dezernent für Umwelt Meyer - jetziger OB |
In merkwürdigem Kontrast
zu diesen Darstellungen stand die Vorstellung eines "Aktionsplans zur Reduzierung
der Feinstaubbelastung an einem "hot spot" / Bürgerstraße",
die der für den Bereich Umwelt zuständige Dezernent Meyer vorstellte.
Betrachtet man dieses Papier kritisch dann scheint allerdings die Beschränkung
auf die Bürgerstrasse etwas absurd zu sein. So
wird die Umrüstung des stadteigenen Fuhrparks vermerkt, die Auswirkung für
die Bürgerstraße sei "höchstwahrscheinlich sehr gering Bei
anderen Maßnahmen zweifelt man ob sie Nutzen haben (z.B. bei 30 km/h, bei
LKW-Verlagerung) bewertet sie als zu schwierig und zu teuer oder verweist darauf,
dass die gesetzlichen Grundlagen fehlen! So zeigt dieser "Aktionsplan"
vor allem die Widerstände die innerhalb der Verwaltung zu erwarten sind,
wenn auch nur eine Maßnahme umgesetzt werden soll. |
- Nassreinigung
der Strasse (Bewertung: Umstritten)
- Umrüstung
des stadteigenen Fuhrparks (Bewertung: Auswirkung für die Bürgerstraße
gering)
- Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h
- Einschränkung
des LKW Durchgangsverkehrs
- Sperrung
für den LKW-Verkehr
- Nur
Busse mit Partikelrussfilter
- Kennzeichnung
emissionsarmer Fahrzeuge und selektive Fahrverbote
- Verlkehrsplanung
zur Verkehrsvermeidung
- Verkehrsleitsysteme
- Apell
an Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen, wenn möglich auf die Befeuerung zu
verzichten, da der Feinstaubanteil am Gesamtstaub dort 90 % beträgt
2006
Nach Installierung neuer Messstation viel mehr Grenzwertüberschreitungen
festgestellt! Umweltpolitischer
Sprecher der Ratsfraktion Die Grünen Vaupel: "Wenn
es nach Umweltminister Sander ginge hätten wir in Göttingens Innenstadt noch nicht
einmal eine Messstelle". 15.1.06
/ Nachdem lange Zeit die Luftbelastung in Göttingen nur durch eine Messstation
am Waldrand erfasst (bzw. nicht erfasst) wurde, hatte das Niedersächsische Umweltministerium
am 1.12.05 an der Bürgerstraße vor Haus Nr. 20 eine eine weitere Luftmessstation
installiert und am 19.12.offiziell in Betrieb genommen. In Göttingen wurde die
Überschreitung des Feinstaubgrenzwertes an der "Hintergrundstation" an der Nohlstraße
2005 lediglich an acht Tagen gemessen. Nun zeigt die realistischere Messmethode
was tatsächlich los ist. und wir haben schon allein vom 10.1.-15.1. 5 Grenzwertüberschreitungen..
Wenn das so weitergeht kann die Stadt sich schon auf Aktionspläne Ende Februar/Anfang
März einstellen. 2006
Erreichen der 35-Tagegrenze
Erst
als eine weitere Meßstation an der Bürgerstraße aufgestellt worden
war, wurden die Überschreitungen der Grenzwerte überhaupt gemessen.
Einige Stellen hatten sich zunächst geweigert, weitere Meßstationen
aufzustellen: nun werden die Überschreitungen deutlicher und es werden Maßnahmen
notwendig! Allerdings dürften diese Mittelwerte noch überschritten werden,
wenn z.B. Meßstationen nicht nur an der Bürgerstraße sondern
auch an der Königsalle oder am Maschmühlenweg, der Kasseler Landstraße
oder der Reinhäuser Landstraße aufgestellt würden. Am
26.3. hatte Göttingen mit 34 die meisten Überschreitungstage aller Meßstationen
in Niedersachsen zu verzeichnen, dicht gefolgt von Hildesheim mit 32 und Hannover
mit 30.
Feinstaub-Messstation an der Bürgerstrasse Pressemitteilung
Stadt Göttingen 8.12.05
Das Niedersächsische Umweltministerium betreibt seit 1. Dezember
dieses Jahres eine weitere Luftmessstation an der viel befahrenen Bürgerstraße,
um verkehrsbedingte Immissionen in Göttingen zu erfassen. Die Station wird am
Montag,19. Dezember 2005, um 10.00 Uhr vor Ort in der Bürgerstraße vor Haus Nr.
20 offiziell eingeweiht. Unter Berücksichtigung von Verkehrsmenge, Lkw-Anteil,
enger Bebauung sowie von meteorologischen Faktoren hat das Umweltministerium gemeinsam
mit der Stadt Göttingen dem Standort Bürgerstraße erste Priorität eingeräumt.
Gemessen werden vom Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen insbesondere
die Belastungen durch Feinstaub, Stickstoffoxide und Ruß. Eingerichtet wird die
neueLuftmessstation auf Bitten der Stadt. "Aus den Messergebnissen sollen Erkenntnisse
über die Belastungssituation an verkehrlichen hot-spots gewonnen werden, um gegebenenfalls
Maßnahmen zu ergreifen", erläuterte Umweltdezernent Wolfgang Meyer. Die Station
werde zunächst für ein Jahr an diesem Standort bleiben. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie
macht die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen dann zur Pflicht, wenn
bei Feinstaub (PM10, Partikel mit einem Durchmesser von bis zu 10 Mikrometer)
der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten
wird. In Göttingen wurde die Überschreitung dieses Wertes an der "Hintergrundstation"
an der Nohlstraße in diesem Jahr bisher an acht Tagen gemessen. Die aktuellen
Messwerte aller Luftmessstationen in Niedersachsen können im Internet unter www.umwelt.niedersachsen.de
eingesehen werden. Im Rahmen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachen
(LÜN) wurden im Jahr 2004 24 Messstationen betrieben. Davon dienen 21 Stationen
zur Überwachung und Ermittlung der allgemeinen flächendeckenden Luftqualität in
Niedersachsen und drei Verkehrsstationen zur Messung in Straßenschluchten ("hot
spots") von Hannover, Braunschweig und Hildesheim. In diesem Jahr kommen verkehrsbedingte
Luftmessstationen in Osnabrück und Göttingen hinzu. An der Einweihung werden
u.a. Herwig Neufeldt, Leiter des Referats gebietsbezogene Luftreinhaltung und
Lärmbekämpfung im Nds. Umweltministerium, Michael Köster, Leiter des Messnetzes
Luftüberwachung Niedersachsen im Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, sowie
der Göttinger Umweltdezernent Wolfgang Meyer teilnehmen.
Meßstation
am Waldliefert keinerepräsentativen Meßwerte
Z.B. am
15.4. und am 16.4.05 wurde der Grenzwert in Göttingen mit aller Wahrscheinlichkeit
überschritten, dies blieb aber folgenlos, weil die Meßstation am Waldrand
steht und geschönte Werte liefert. Am
15.4.05 - 13 Uhr und 18 Uhr wurden die Göttinger Meßwerte für
Staub in der Luft mit "ausreichend" bewertet. Die 6-stufige Skala reicht
von "Sehr gut" bis "Sehr Schlecht", "ausreichend"
bedeutet also 4. Ebenso am 16.4.. Allerdings muß man wissen, dass dieses
Meßergebnis von einer Meßstation in der Nohlstraße stammt. Sie
befindet sich dort in Waldesnähe fernab belastender Straßen, zwischen
Uniklinik und Sportinstitut, umgeben von rasenflächen. Wenn also schon dort
den Tag über schlechte Ergebnisse für Feinstaub gemessen werden, hat
man guten Grund zu der Annahme, dass im übrigen Stadtgebiet der Grenzwert
überschritten wurde. Empfindliche
Personengruppen: Asthmatiker: Verstärkung von Symptomen z.B. in Verbindung mit
Pollenexposition möglich. Verhaltensempfehlungen: Empfindliche Personengruppen
sollten länger dauernde körperliche Anstrengungen im Freien reduzieren. In Kombination
mit weiteren Luftschadstoffen in höherer Konzentration oder weiteren, eine Reaktion
der Atemorgane auslösenden Reizen können geringgradige Gesundheitseffekte bei
empfindlichen Personengruppen auftreten" . Nun muß man sich nochmals
vor Augen halten, dass diese Bewertung für die Luft in einer relativ unbelasteten
Gegend Göttingens gilt ! Um wieviel schlimmer muß dies im Bereich der
viel befahrenen Straßen Göttingens sein? Feinstäube
aber auch Benzole werden in unzulässiger Weise nur an einer Messtelle im Ostviertel
in der Nähe des Göttinger Stadtwaldes gemessen. Aber auch an dieser ungeeigneten
Messstelle im wenig belasteten Ostviertel wurde im Jahre 2003 der Tagesmittelwert
für Feinstäube von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter bereits 31 Mal überschritten worden.
Die EU erlaubt nur 35 Überschreitung im Jahr. Feinstäube sind krebserzeugend,
führen zu Entzündungen der Atemwege, Verschlimmerung von Asthma, Husten und der
Abnahme der Lungenfunktion und vorzeitigem Sterben. Einer Studie des Umweltbundesamtes
zu folge sollen im Lande jährlich bis zu 19.000 Menschen an Krankheiten sterben,
deren Ursache direkt auf Feinstäuben v.a. aus Dieselrussabgasen zurückzuführen
sind. Seit dem 1.1.2005 müssen aus Gründen des Gesundheitsschutzes die in der
Luftreinhalterichtlinie der EU (1999/30 EG) festgelegten Grenzwerte für Feinstäube
(PM 10) eingehalten werden. (...) Hält sich eine Stadt nicht an die Vorgaben,
werden von der EU drastische Geldstrafen verhängt. Die Feinstäube in der Stadt
Göttingen werden an der Messstelle des ehemaligen Niedersächsischen Landesamtes
für Ökologie (NLÖ) in der Nohlstraße am Rande des Göttinger Stadtwaldes, fernab
verkehrsreicher Straßen gemessen." (...) Rechtlich zwingend muß aber
dort gemessen werden, "wo die Schadstoffkonzentration für die Bevölkerung
am höchsten ist." (...) Die Messgeräte sind mithin so zu plazieren, dass
die Luftqualität an der Hausfassade und den Hauseingängen, also dort wo die Menschen
wohnen, gemessen wird. Der Verordnungsgeber geht daher von einer umfassenden,
also lokalen und flächendeckenden Betrachtung aus. Das Bundesverwaltungsgericht
hat dies in seinem Urteil vom 26. Mai 2004 bestätigt." Da das Nds. Umweltministerium
sich unter Umgehung der Rechtsgrundlagen weigert, die erforderlichen Messungen
durchzuführen und inzwischen auch das zuständige Niedersächsische Landesamt für
Ökologie (NLÖ) aufgelöst hat, muss die Stadtverwaltung im Interesse der Gesundheit
ihrer Bürgerinnen und Bürger kurzfristig selbst Feinstaubmessungen in der Nähe
von verkehrsreichen Straßen vornehmen. Nach Auflösung des NLÖ ist davon auszugehen,
dass viele Jahre ins Land gehen werden bis seitens des Nds. Umweltministeriums
Schwerpunktmessungen in Göttingen durchgeführt werden. (Zusammengestellt
nach Text der Ratsfraktion die Grünen, 16.2.05)
Grüne
2005: „Endlich dort messen, wo die Belastung am stärksten ist“ Pressemitteilung
Stefan Wenzel vom 05.04.05 Scharf
kritisierte der Göttinger Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag,
Stefan Wenzel, die Ignoranz von Umweltminister Sander bei Gefahren durch Feinstaub.
„In Göttingen muss die Belastung endlich an den Hauptverkehrsstrassen gemessen
werden.“ Eine Messung im Grüngürtel der Stadt, wo der Messcontainer des Landes
stehe, verzerre das Problem und führe zu geschönten Werten. Deshalb reiche es
auch nicht aus, wenn das Umweltministerium für Göttingen nur unverbindlich eine
befristete zusätzliche Messmöglichkeit in Aussicht stelle. „Der Messcontainer
muss endlich dort hin, wo die Belastung durch Feinstaub erwartungsgemäss am Höchsten
ist.“ Das sei beispielsweise in der Reinhäuser Landstrasse, der Bürgerstrasse
oder der Kasseler Landstrasse der Fall, [Anmerkung der Redaktion:
Königsallee und Maschmühlenweg nicht zu vergessen] (...) Feinstaub
belaste insbesondere die Gesundheit von Kindern, älteren Menschen und kranken
Menschen, sagte Wenzel. Die WHO-Gesundheitsreport 2002 spreche hier eine klare
Sprache und zeige auch wie viel Todesfälle auf die Feinstaubbelastung zurückzuführen
seien. „Allen professionellen Verharmlosern sei zudem gesagt“, so Wenzel weiter,
„dass höhere Krankenstände und vorzeitige Sterbefälle für eine schrumpfende Gesellschaft
auch eine knallharte ökonomische Komponente habe – ganz abgesehen von dem persönlichen
Leid und der permanenten Belastung durch Allergien, Lungenbeschwerden oder Herz-Kreislauferkrankungen
bei Kindern bzw. bei Erwachsenen.“ 3.2.06
Die Grünen im Rat
der Stadt Göttingen schlagen als Maßnahmen gegen den Feinstaub vor:
"Statt teure Umgehungsstraßen
zu bauen, müsse mit hoher Priorität der Verkehrsentwicklungsplan mit Blick auf
einen mutigen Ausbau des Umweltverbundes (Fußgänger, Bus- und Radverkehre) fortgeschrieben
werden. Grundsätzlich müsse das komplexe Problem Feinstäube mit einer Vielzahl
aufeinander abgestimmter Maßnamen reguliert werden. Beispielsweise sollten künftig
mit Hilfe moderner Technik (Telematic) die Verkehre in Göttingen intelligent gesteuert
werden. Die Siedlungsentwicklung müsse auf Verkehrsvermeidung (kurze Wege) ausgerichtet
werden. Ein rationeller Einsatz von Energie bei Verwaltungen, Unternehmen und
Haushalten sei künftig in den Vordergrund der Stadtentwicklungspolitik zu stellen.
Die Stadt selbst müsse mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Fahrzeugflotte auf
Gasbetrieb umstellen."
Statt die Entstehung von Feinstaub zu vermeiden möchten die Befürworter
der Südumgehung nun die Feinstaubbelastung als Argument für den Bau
der Südumgehung verwenden. Damit wird der Feinstaub, der durch Auto und LKW-Verkehr
entsteht bestenfalls verlagert, nicht verhindert. Mehr noch: "Die Gutachten
zur Südumgehung würden belegen, dass mit der Umgehungsstraße nur maximal 10 -
20 % des Verkehrs umgelenkt werden könne. "Der Hauptverkehr will in die Innenstadt
oder zur Universität. Eine Südumgehung wird für die Feinstaubproblematik in der
Innenstadt keine Lösung sein und kostet den Steuerzahler viele Millionen zum
Anfang |