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Blockaden

Blockadentraining am Gänseliesel
2010: Krasse Behörden-Fehlentscheidung: Schauspielerische Sitzblockaden verboten
Dokumentation der Behördenschreiben
Klage vorm Verwaltungsgericht und Einladung zum "Sitz-Theater zum Mitmachen"

 

Blockadentraining am Gänseliesel

14.5.11 / Da der Übergang vom rein verbalen Protest zum spürbaren Widerstand von den Behörden bekämpft wird, waren zur Ankündigung öffentlicher Blockadeübungen einige sprachliche Verrenkungen gewählt worden:
"Unter der Anleitung von erfahrenen Teamer_Innen können hier alle Interessierten teilnehmen an einer schauspielerischen, interaktiven Darstellung von Situationen, in denen sich eine größere Anzahl an Personen als Ausdruck politischer Willensbekundung im Einklang mit dem Versammlungsrecht sitzend oder stehend an einem Ort befindet, an dem sie von der Polizei dort nicht gern gesehen wird."

Die ganze Angelegenheit geriet in der praktischen Durchführung zu einer heiteren Übung mit viel Spaß am körperlichen Einsatz. Gäste der Straßengastronomie (vom Rathskeller) forderten Zuschauer auf, die Sicht auf das Schauspiel freizumachen (man hätte Geld sammeln sollen).

Was die Realitätstauglichkeit der Übungen angeht, so fehlten wichtige Vorbereitungen auf den Einsatz von polizeilichem Kampfgas. Immer wieder wird in sitzende Blockadenreihen von der Polizei gezielt Kampfgas gespritzt, wodurch die Gesundheit von Augen und Atmungsorganen gefährdet wird.

Zuerst wird das Durchbrechen einer Absperrung geübt. Stellenweise gerät die Identifikation mit der gespielten Rolle fast aus dem Ruder und die Heftigkeit nähert sich realen Zuständen.

Danach werden die Rollen gewechselt.

Unter fachkundiger Anweisung werden Sitzblockaden geübt

natürlich unter dem Formulierungsschutz "Theaterspielen"

Absurder Einsatz von unnötig viel Polizei.

Die Angst vor staatsbürgerlicher Insubordination muß gewaltig sein

Sitzblockaden

 

2010: Krasse Behörden-Fehlentscheidung: Schauspielerische Sitzblockaden verboten

Zu der Sammlung von weiteren Schikanen durch Justiz und Behörden in Göttingen siehe die Seite >Justiz.htm

Juli 2010 / Die Darstellung einer Sitzblockade als Rollenspiel wurde verboten. Thema der Veranstaltung war die Verhinderung eines Naziaufmarsches. Die zuständige Göttinger Behörde argumentiert , daß all das, was ihrer Meinung nach verboten ist, auch nicht zum Gegenstand eines Rollenspiels gemacht werden darf. Darf es demnächst auch nicht mehr zum Gegenstand von Gesprächen gemacht werden? Sind demnächst auch schon Hinweise auf Gedanken über Blockaden verboten?

Die Begründung spricht von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Das dies Unsinn war, davon konnte sich jede/r überzeugen, der/die am Samstag der Veranstaltung beigewohnt hat. Auch ein Rollenspiel mit Sitzblockade hätte kein anderes Bild abgegeben.


Ein Hauch von Protest gegen die Behördenauflagen: Sitzen ohne Sitzblockadesimulation
Man stelle sich vor, dass die VersammlungsteilnehmerInnen sich aus Protest gegen das Verbot von Blockadesimulationen zu einer realen Blockade der Weender Straße entschlossen hätten. Wenn die Polizei nun die Menschen auseinanderzerrt und wegtrgetragen hätte, dann hätte sie selbst ein realistisches Blockadetraining durchgeführt. Hätte somit das durchgesetzt, was sie verhindern sollte.

Es geht um Vorbereitungen gegen den Naziaufmarsch in Bad Nenndorf
>> http://www.bad-nenndorf-ist-bunt.com/ (Webseite des Bündnis gegen Rechts)
>> http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/ (zur Geschichte der Demos in Bad Nenndorf)

 

Am 21.7.10 schrieb der zuständige Sachbearbeiter des Fachbereichs Ordnung Herr Arend an den Veranstaltungsanmelder Moritz Keppler, die "Infoveranstaltung zum rechten Aufmarsch in Bad Nenndorf" sei von 14 bis 16.30 Uhr genehmigt mit einigen wenigen Auflagen, u.a.:
"Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeht gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG) vom 15.11.1978 BGBl. i S. 1790 in der z.Zt. gültigen Fassung folgender Auflagenbescheid: 1. Die Kundgebung im Rahmen der von ihnen angezeigten Veranstaltung findet auf dem Platz vor dem Portal der St. Jacobikirche statt. Während der Kundebung ist darauf zu achten, dass potenziell Interessierte nicht am Eintritt in die Jacobikirche behindert werden.Auch muss ein problemloses Passieren des Jacobivorplatzes durch Passanten jederzeit gewährleistet sein. ..."

Am 23.7.2010 , also einen Tag vor der Veranstaltung - schickt Herr Arend einen "ergänzenden Auflagenbescheid" in dem es heißt:

"Probeblockaden jedweder Art und Rollenspiele, deren Inhalt das probeweise Wegtragen von Versammlungsteilnehmern ist, die zu Übungszwecken eine Blockadeaktion simulieren sowie sonstige schauspielerische Aktionen, die Blockadeaktionen darstellen, sind im Verlauf der Versammlung untersagt."

Begründung: "Das Grundrecht aus Art. 8 GG beinhaltet eine Gestaltungsfreiheit (vgl. BverfGE 69, 315 (343), dh. also grundsätzlich auch die Entscheidungsfreiheit, mit welchen Ausdrucksmitteln das Versammlungsthema dargestellt werden soll. Selbstverständlich sind hiervon auch Aktionen mit interaktiven Bestandteilen (etwa Straßentheater) umfasst (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 14. Aufl. § 1 , Rz. 55)
Bei erforderlichen Eingriffen in die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG haben die staatlichen Organe die grundrechtsbeschränkenden Gesetze stets im Lichte der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat auszulegen und sich bei ihren Maßnahmen auf das zu beschränken, was zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist. Nicht jedes beliebige Interesse rechtfertigt eine Einschränkung dieses Freiheitsrechtes.
Beschränkungen der Versammlungsfreiheit bedürfen darüber hinaus einer sorgfältigen Gefahrenprognose,
wobei zwischen der Gefährung der öffentlichen Sicherheit und der Durchführung der Versammlung ein hinreichend bestimmter Kausalzusammenhang bestehen muss. Ferner müssen zum Zeitpunkt des Erlasses, der Verfügung erkennbare Umstände dafür vorliegen, dass eine Gefährdung deröffentlichen Sicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, was nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraussetzt; bloße Vermutungen wären hingegen nicht aureichend (vgl. BverfG, NVwZ 1998, 834 [835])

Diese Grundsätze hat Herr Arend angeblich, u.E. aber nicht wirklich berücksichtigt bei der Erstellung der Auflagen, weil von der Grünen Jugend zum "Durchspielen von Blockadesituationen" und zu einem "öffentlichen Blockadetraining" aufgerufen worden war. Denn so Arend weiter: "Damit ist für mich offenkundig, das Sie nicht nur über Formen der Verhinderung rechtsextremer Aufmärsche diskutieren und / oder aufklären wollen, sondern sich aktiv an der Einübung von Praktiken beteiligen wollen, die zu rechtswidrigen Situationen und Taten führen werden und diese billigend in Kauf nehmen wollen."(...)
"Die Verhinderung einer Demonstration durch Sitzblockaden würde darauf hinauslaufen, dass diese Blockaden nicht nur kurzfristiger Natur sind. Sitzblockaden sind bei passiver Haltung der Teilnehmer nicht als unfriedlich anzusehen und für sie entfällt der Schutz von Art. 8 GG nicht von vornherein. Allerdings überschreiten sie den Bereich der geistigen Auseinandersetzung, wenn sie sich nicht als demonstrative Sitzblockaden auf die Kundgabe einer Meinung und die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für ein kommunikatives Anliegen beschränken, sondern auf die Beeinträchtigung der Rechte andere und die Ausübung von Zwang sowie die Schaffung von Tatasachen gerichtet sind. Art. 8 GG umfasst nicht das Recht, die öffentliche Aufmerksamkeit für das Demonstrationsanliegen durch Gezielte und absichtliche Behinderung der Rechte Dritter zu steigern. Blockaden, die nicht nur kurzfristig und symbolisch Protest ausdrücken sollen, sondern auf die Verhinderung dessen gerichtet sind, was politisch missbilligt wird, sind somit von der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 29.05.2008, Az. 11 LC 138/06, S. 14 m.w.N.). Um solche Blockaden würde es sich bei den für den 24. Juli geplanten handeln."

Damit zeigt Herr Arend, dass er reale Blockaden und gespielte Blockaden nicht mehr auseinanderhält, sondern so tut als fänden schon Blockaden vor der Jacobikirche statt, die nicht mehr vom Demonstrationsrecht geschützt seien. Damit ist er aber nicht allein: "Das Verbot der Versammlungsbehörden dieser Blockadetrainings sind von den Verwaltungsgerichten Hannover (Az.: 10 B 3436/09) und Dresden (Az. 6 L 32/10) bestätigt worden. Das OVG Dresden hat diese Entscheidung unter dem Az. 3 B 37/10 bestätigt" und das macht offensichtlich den Gang durch höhere juristische Instanzen notwendig.

Hannover 2009: Ermittlungsverfahren gegen real durchgeführte Sitzblockaden eingestellt
Göttingen 2010: Herr Arend will allein schon die Simulation von Blockaden verbieten!
" Die 167 Ermittlungsverfahren wegen der Sitzblockade am 11. April 2009 sind jetzt eingestellt worden. Mittlerweile haben die ersten der Betroffenen entsprechende Mitteilungen von der Staatsanwaltschaft bekommen. Die Ermittlungsverfahren wurden gemäß § 153 der Strafprozessordnung eingestellt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft geht von einer "geringen Schuld" der Betroffenen und einem "geringen öffentlichen Interesse" aus. (...) das ermutigt zu weiteren Blockaden von Naziaufmärschen! >>Zitatquelle Antifaschistischen Aktion Lüneburg
Allerdings wird bei Blockaden schnell mal "Beamtenbeleidigung" und "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" konstruiert. Deshalb sind eigene (!) Videodokumentationen zur Entlastung von Angeklagten von Vorteil.

Das "Mutlangenurteil" und die Rechtsprechung aus Sachsen weisen in eine ganz andere Richtung
Veranstaltungs-Anmelder Moritz Keppler teilte am 27.7.10 in einer Presseerklärung u.a. mit: "Wir teilen weiterhin nicht die Rechtsauffassung des Ordungsamtes. Moritz Keppler erklärt dazu: „Sowohl Herr Arend als auch Herr Johannson wissen sehr gut, dass die Urteile auf die sie sich berufen aus Eilverfahren stammen. Eine Grundsätzliche Entscheidung der Gerichte dazu steht aus und die Verfahren dazu sind noch anhängig. Sowohl das klassische Urteil zu Mutlangen, als auch die Rechtsprechung aus Sachsen weisen in eine ganz andere Richtung. Deswegen werde ich auch die unmöglich kurzfristigen Auflagen von Freitag durch eine Klage nachträglich überprüfen lassen und gehe davon aus, dass sie vom Gericht für ungültig erklärt werden. Dann haben wir die Rechtssicherheit in dem Sinne, wie wir es immer gesagt haben: Blockieren ist unser Recht!“

 

Eine neue Entwicklung ist auch darin zu sehen, dass die anfänglich vor allem gegen die Antifa angewandten Schikanen sich nun auch gegen Veranstaltungen der GRÜNEN richten.

Das Behördenvorgehen ist respektlos gegenüber gewählten Abgeordneten nicht nur der Partei DieLinke (siehe Vorwürfe gegen Patrick Humke-Focks) sondern nun auch gegenüber den Grünen.

Immerhin wurde die Veranstaltung quasi mitbetreut vom Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Niedersächsischen Landtag Stefan Wenzel. In diesem Zusammenhang dann von "erkennbaren Umstände dafür" zu sprechen "dass eine Gefährdung deröffentlichen Sicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist." zeugt von der Unfähigkeit des Ordnungsbeamten, diese Veranstaltung einzuschätzen.


Grüne Jugend mit widersprüchlichem Transparent-Text "Fuck Nazis, Kein Sex mit Nazis" bei der anschließenden Demonstration zum Platz der Synagoge.

 

Pressemitteilung von Bündnis 90 / Die Grünen KV Göttingen vom 24. Juli 2010

"Naziaufmarsch verhindern - Blockieren ist unser Recht
Grüne Göttingen verärgert über Umgang des Ordnungsamts
Heute, am Samstag, den 24. Juli 2010, veranstalten Grüne und GRÜNE JUGEND ein im Vorfeld ordnungsgemäß angemeldetes Blockadetraining vor der Jacobikirche. Dieses Training soll die Bürger_Innen Göttingens im Vorfeld der geplanten Blockade gegen den Naziaufmarsch in Bad Nenndorf über Risiken und Vorgehensweisen einer solchen Blockade aufklären und somit zu einer Entscheidungsfindung über eine Teilnahme an dieser Blockade führen.
Das Ordnungsamt Göttingen hatte das Blockadetraining am Mittwoch, den 21. Juli, zunächst lediglich unter der Auflage, keine Besucher_innen der Jacobikirche aufzuhalten, genehmigt. Am Freitag Nachmittag erreichte uns dann jedoch ein weiterer Bescheid mit Auflagen, der uns jegliche "Probeblockaden" untersagte. Das kommt bei einer Veranstaltung zur Auseinandersetzung mit dem Thema Blockaden einem kompletten Verbot gleich. Durch das ad-hoc Handeln am Freitag Nachmittag hat das Ordnungsamt den kurzfristigen Rechtsweg für uns unmöglich gemacht und damit politische Aufklärung unterbunden.
"Wir wollten nie jemanden gefährden oder gar beim Kirchbesuch stören. Unser Anliegen war, dass sich Bürger_Innen authentisch mit einer Situation auseinandersetzen können, die ihnen wohl eher fremd ist. Sie sollten eine mündige Entscheidung treffen können, wie sie persönlich mit einem Aufmarsch von menschenverachtenden und gewalttätigen Nazis in Bad Nenndorf umgehen wollen." sagt dazu Moritz Keppler, Veranstalter des öffentlichen Blockadetrainings und Mitglied des Göttinger Kreisvorstandes. "Wir rufen nicht zu Straftaten auf!"
Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich bei Blockaden nicht um Straftaten, sondern um Ordnungswidrigkeiten. Die Rechtssprechung dazu ist widersprüchlich und wird im Moment in verfahren geklärt. Gegen den späten Auflagenbescheid des Ordnungsamtes werden wir den langfristigen Rechtsschutz anstreben.
Statt des geplanten Blockadetrainings demonstrierten Jan F. Wienken (Sprecher der GEÜNEN JUGEND Niedersachsen) und Julia W. Hamburg (Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen KV Göttingen) mit Zeichnungen die theoretisch auftretenden Blockadesituationen auf Demonstrationen unter ständiger Beobachtung der Polizei. Anschließend sprach Hamburg mit Stefan Wenzel (Fraktionsvorsitzender der Grünen im nds. Landtag) über zivilen Ungehorsam und über das Verbot des Göttinger Ordnungsamts. Im Anschluss liefen viele der Teilnehmer_Innen noch in einer spontanen Demonstration erst zum Platz der Synagoge und dann zum Denkmal für die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, um unter dem Motto "Wehret den Anfängen" den zu geringen Widerstand gegen den Nationalsozialismus an zu mahnen.

Weitere Zitate: "Wir lassen uns unsere politische Bildungs- und Informationsarbeit nicht verbieten. Es ist unser Recht, die Bewohner_innen unserer Stadt über geplante Aktions- und Demonstrationsformen zu informieren"
"Wir sehen keine Veranlassung des Ordnungsamtes sich auf diese Art zu verhalten. Wir wollten eine friedliche Informationsveranstaltung durchführen und werden gebremst. Diese Form der Kriminalisierung lehnen wir ab. Das Problem in Bad Nenndorf werden nicht die Gegendemonstrant_Innen sein. Das Problem sind und bleiben die Nazis mit ihrer menschenverachtenden Propaganda. Zivilgesellschaftliches Engagement und Courage gegen Naziaufmärsche derart zu unterbinden und somit im Keim zu ersticken sehen wir als Signal in eine falsche Richtung."
"Wir müssen uns schon über das Verhalten der Verwaltung in Bezug auf das Thema Blockaden hier in Göttingen wundern, wenn man daran denkt, dass in Köln sogar der Bürgermeister die Blockaden gegen Pro Köln unterstützt hat und in Berlin sogar der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse auf der Straße saß. In Göttingen bekommt man einen Tag vorher noch das Verbot ins Haus."

 

 

Klage vor dem Verwaltungsgericht und Einladung zum "Sitz-Theater zum Mitmachen"

Pressemitteilung der Grünen Jugend 2.8.10 /
(...) Die GJ Göttingen sieht auch nach wie vor keine Grundlage dafür, Probeblockaden zu untersagen. "Es liegt in unserer Gestaltungsfreiheit, wie wir unsere Veranstaltungen durchführen, solange wir nicht unmittelbar eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit damit darstellen. Das war und ist nie in unserem Sinne gewesen. Unsere politische Arbeit ist grundsätzlich friedlich. In dem Vorgehen des Ordnungsamtes sehen wir ein typisches Schema, das in Göttingen leider immer wieder dazu führt, dass politisches Handeln von den Behörden behindert wird.", führt eine Sprecherin der GJ Göttingen die Beweggründe der Gruppe aus. Vertreten wird die GJ Göttingen dabei von Rechtsanwalt Sven Adam. Dieser greift das Verbot der Probeblockade in drei Punkten an: "Es ist einerseits eine Mißachtung elementarer Verfahrensrechte, einen derartigen Bescheid erst dann zuzustellen, wenn das zuständige Verwaltungsgericht wegen des Wochenendes bereits nicht mehr besetzt ist. So sollte offensichtlich Eilrechtsschutz verhindert werden. Zudem hätte der zunächst begünstigende Verwaltungsakt zwei Tage später nicht einfach wieder aufgehoben werden dürfen. Dies widerspricht den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Darüber hinaus greift das Verbot von Probeblockaden ohnehin in die Gestaltungsfreiheiten des Anmelders ein, da eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch eine solche Versammlung nicht besteht." so Adam, der der Klage daher gute Chancen einräumt.Besonders bemerkenswert ist, dass das Ordnungsamt in der Begründung der Auflage ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus Dresden zitiert, welches entgegen des hier beklagten Bescheides kürzlich ein Verbot von Probeblockaden für rechtswidrig erklärt hatte. "Die Stadt war offenbar gezwungen, ihre Begründung des Verbots mit heißer Nadel zu stricken. Möglicherweise hat noch am Freitag die Polizeieinsatzleitung auf die Stadt Druck ausgeübt, denn diese stand der Versammlung schon seit Wochen kritisch gegenüber." mutmaßt eine Sprecherin der GJ über den plötzlichen Sinneswandel Ordnungsamtes."

Nun lässt sich die Grüne Jugend von der Straße in den Indoor-Bereich verdrängen. Am 7.8. will die Grüne Jugend nun in geschlossenen Räumen bei einem Sitz-Theater Blockade-Training-Theater anbieten. Erstens ist das Theater, geschützt durch die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, und zweitens ist es in privatem Bereich - ist also zweifach gegen polizeilichen Zugriff abgesichert. Samstag den 7. August ab 16 Uhr im Grünen Zentrum in der Langen-Geismar-Str. 73 statt.