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Bettler / Sozialhilfe Skandal / Bettelskandal

Kommentar - Bettelskandal im Sozialausschuß 4.4.09

Berichte und Stellungnahmen zum Betteleiskandal
"Sie hatten 1,40 € in der Blechdose" - Sozialhilfeabzug wegen "Betteleinkünften"
22.3.09
Anfrage von goest an die Stadtverwaltung 23.3.09 /
Erst Schweigen - dann Getöse

Stellungnahme der Stadt Göttingen 27.3.09 /
Stellungnahme Gerd Nier (DieLinke) 29.3.09 /
Stellungnahme Paritätischer 30.3.09 /
Stellungnahmen aus der SPD 30.3.09 /
OB Meyer ordnet Rücknahme der Bescheide an 30.3.09 /

Illustration des Falles: Berechnungsbogen "Hilfe zum Lebensunterhalt"

 

"Sie hatten 1,40 € in der Blechdose" - Sozialhilfeabzug wegen "Betteleinkünften"

2009 / eine Amtsperson aus dem Fachbereich 50, Soziales der Stadt Göttingen hat Anfang 2009 einem Bettler willkürlich die Sozialhilfe gekürzt hat mit Hinweis auf angenommen Einkünfte durch Bettelei. In dem vorgelegten Schreiben heißt es u.a. " in den letzten Tagen habe ich Sie mehrfach gesehen wie Sie vor dem (...)-Supermarkt (...) gebettelt haben. Zuletzt lagen am (...) in der Mittagszeit ca. 6 € und heute gegen 13.00 Uhr etwa 1,40 € in einer Blechdose. (...) Ich beabsichtige daher ab dem xx.xx.09 einen Betrag von 120 € als Einkommen durch Betteln anzurechnen. Den Betrag habe ich aufgrund der von mir festgestellten Beträge auf den Monat hochgerechnet."

 

 

Kommentar - Bettelskandal im Sozialausschuß
von Günter Schäfer / goest, 4.4.09

Am 2.4.09 16 Uhr fand eine außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnungsbau statt. Einziger Tagesordnungspunkt war: "Ein Bericht der Verwaltung zur „Anrechnung von Erlösen aus Bettelei nach dem SGB XII“. Auf Anfrage wurde vom Ausschußvorsitzenden das Fotografieren erlaubt.


Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnungsbau. v.l.n.r: Leiter des Fachbereichs 50 Soziales Gruß, Leiterin des Dezernats Soziales und Kultur, Dr. Dagmar Schlapeit-Beck, Ausschuß-Vorsitzender Klaus-Peter Hermann (SPD), Beigeordneter Frank-Peter Arndt (SPD) Michael Höfer Stellv. Vors. Die Grünen, Benjamin Schröter FDP, Wucher stv. für Patrick Humke-Focks GöLINKE, Karin Schultz (CDU), Pasquale Perriello (CDU) , Christian Herwig (Behindertenbeirat) (weitere Ausschußmitglieder sind nicht im Bild)

"Betriebsunfall" oder die Unfähigkeit zu Bedauern

Es war eine kaum erträgliche Herausrederei, die im Sozialausschuß geboten wurde. Man reibt sich verduzt Augen und Ohren, wenn man sich den Verlauf des Skandals noch einmal vergegenwärtigt: Anfangs, als Kritik nur auf lokaler Ebene in Göttingen laut geworden war, behauptete die Verwaltung cool, erbetteltes Geld sei Einkommen, das von der Sozialhilfe abzuziehen sei. Dies sei völlig korrekt, richtig und pflichtgemäß - Punkt. Erst eine bundesweite Empörung in den Medien konnte die Verwaltung von dieser Haltung abbringen. Das Ansehen der Stadt Göttingen hat durch diese anfänglich starrsinngie Rechthaberei bundesweit erheblich gelitten. Göttingen gilt nun weithin als Stadt, in der am unmenschlichsten mit Bettlern verfahren wird.

Zur Erinnerung:

5 Tage nach der ersten lokalen Kritik, am 27.3. hatte die Stadt erklärt "Wenn die Verwaltung Kenntnis von zusätzlichen Einkünften von Leistungsempfängern erhält, muss dieses zusätzliche Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor."

Seit 2005 gibt es gesetzlichen Handlungsspielräume, die in Göttingen ignoriert wurden. Im"§ 84 Abs. 2 SGB XII (2) steht zu lesen: "Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sollen als Einkommen außer Betracht bleiben, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde."

Es scheint, als habe man das in allen anderen Städten der Bundesrepublik gewußt und daher Bettlern nichts von der Sozialhilfe abgezogen. Nur in Göttingen wurde bis zum 30.3.2009 der Abzug von Betteleinkünfte von der Sozialhilfe als rechtmäßig und "pflichtgemäßes Verhalten" angesehen.

Diese Widersprüche und Fehler nun im Nachhinein als "Betriebsunfall" in der Sozialhilfeabteilung unter Leitung von Herrn Gruß darzustellen, wie es die Dezernentin Dr. Schlapeit-Beck in der Sondersitzung des Sozialausschusses getan hat, das ist pure Herausrederei. Ohne den bundesweiten Aufschrei in den Medien hätte die Stadtverwaltung dieses Verfahren weiterbetrieben, war die Leitung doch noch am 27.3.09 der Ansicht, es sei rechtens.

Die Beteiligten der Stadtverwaltung zeigen auch im Nachhinein kein Bedauern. Es gibt kein Eingeständnis, dass es falsch war, was man getan hat. Immer noch bezieht sich Dezernentin Schlapeit-Beck allein darauf, dass man nach dem Gesetz gehandelt habe.

Während nahezu alle Menschen, die von dem Vorfall hören, nur noch den Kopf schütteln, ist die Leitung im Sozialbereich der Verwaltung nicht in der Lage, einen Ton des Bedauerns auszudrücken. Einem Bettler das Geld von der Sozialhilfe abzuziehen verletzte eine moralische Schranke und lässt auf bedenkliche Weise soziales Augenmaß vermissen, von der offensichtlichen falschen Handhabung des SGB XII § 84 einmal ganz zu schweigen . Statt einer Entschuldigung postulierte die Dezernentin laut und deutlich: Göttingen ist eine soziale Stadt und die Mitarbeiter/innen verfolgen "das Ziel einer bürgerfreundlichen, hilfsbereiten und sozialen Verwaltung" , das ist angesichts des gerade bekannt gewordenen Skandals eine unerträgliche Schönfärberei.


Leiter des Fachbereichs 50 Soziales Gruß und die Leiterin des Dezernats C Soziales und Kultur, Stadträtin Dr. Dagmar Schlapeit-Beck

Die Unfähigkeit Fehler einzugestehen, war auch bei der SPD-Fraktion festzustellen, die in einem parteipolitischen Solidaritätsreflex den Rechtfertigungsversuch ihrer Sozialdezernentin unterstützte. Die Parteisolidarität wurde von der Sozialdezernentin allerdings nicht gegenüber OB Meyer weitergegeben; sie übernahm nicht die (Mit)Verantwortung für widersprüchliche öffentliche Erklärungen. Auf eine entsprechende Frage, wer denn die eine und später die andere Erklärung zu verantworten habe, antwortete sie etwas zögernd aber deutlich: das seien beides Erklärungen von OB Meyer gewesen. Wir vermuten mal, dass die erste Erklärung auf ihre Kappe ging und OB Meyer nach dem Medien-GAU das Ruder herumreissen mußte.

Bei der Nachbereitung des Skandals hat man seitens der Verantwortlichen in der Stadtverwaltung kein Signal gesetzt, das ein Bedauern, eine Entschuldigung oder ähnliche menschliche Gefühlsregungen hätte erkennen lassen. Es wäre wichtig, zeitnah ein solches Signal zu setzen. Wenn die verantwortlichen Personen kein Wort der Entschuldigung und des Bedauerns über die Lippen bringen, dann wäre die Alternative dazu: diese Personen auszutauschen.

Als Pasquale Perriello (CDU) im Ausschuß den Begriff "Sauerei" zur Kennzeichnung der Vorgänge gebrauchte, sprach er zwar einigen ZuhörerInnen aus dem Herzen. Allerdings wäre ihm zu empfehlen, sich einmal näher mit den Schikanen gegen ALG2 EmpfängerInnen zu beschäftigen, die seine Partei, die CDU im Landkreis zu verantworten hat. Siehe > Initiative gegen Ämterschikane und ein Untersuchungsbericht

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"Sie hatten 1,40 € in der Blechdose" - Sozialhilfeabzug wegen "Betteleinkünften"

22.3.09 / Der Redaktion sind Unterlagen zugeschickt worden, aus denen hervorgeht, dass eine Amtsperson aus dem Fachbereich 50, Soziales der Stadt Göttingen Anfang 2009 einem Bettler willkürlich die Sozialhilfe gekürzt hat mit Hinweis auf angenommen Einkünfte durch Bettelei. In dem vorgelegten Schreiben heißt es u.a. " in den letzten Tagen habe ich Sie mehrfach gesehen wie Sie vor dem (...)-Supermarkt (...) gebettelt haben. Zuletzt lagen am (...) in der Mittagszeit ca. 6 € und heute gegen 13.00 Uhr etwa 1,40 € in einer Blechdose. (...) Ich beabsichtige daher ab dem xx.xx.09 einen Betrag von 120 € als Einkommen durch Betteln anzurechnen. Den Betrag habe ich aufgrund der von mir festgestellten Beträge auf den Monat hochgerechnet."

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Anfrage von goest an die Stadtverwaltung vom 23.3. - darauf erhielten wir keine Antwort.

"Sehr geehrte Frau Dr. Schlapeit-Beck!
Der goest-Redaktion wurde ein gescanntes Schreiben im Anhang einer Mail zugesandt aus dem hervorgeht, dass einem Sozialhilfeempfänger wegen vermutlicher Betteleinkünfte die Sozialhilfe gekürzt wurde. Aus dem Anschreiben geht die Verantwortlichkeit des Amts 50 hervor, deren Leiterin Sie sind. Da die Unterlagen und die Quelle insgesamt vertrauenswürdig erschienen, haben wir zunächst eine entsprechende anonymisierte Meldung daraus erstellt und veröffentlicht. (...) Selbst wenn man den möglichen Vorwurf "hartherzig und mitleidlos" einmal beiseite läßt und ganz formal vorgeht, kann man nicht einfach von einmal mutmaßlich festgestellten Betteleinkünften (6 +1,40 €) in einer Blechbüchse auf 120 Euro monatliche Einkünfte "hochrechnen". Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie eine rechtliche Verteidigung dieses Verfahrens durch das Amt 50 zu unterstützen beabsichtigen. Hingegen wäre es wohl vorteilhaft, wenn eine schnelle Korrektur zu einer entsprechenden Pressemitteilung führen würde..." (23.3.09)

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Erst Schweigen - dann Getöse

Wir hatten seitens der goest-Redaktion am 23.3.09 eine gezielte Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Darauf hatten wir keine Antwort bekommen. Erst zeitgleich mit einer Veröffentlichung im Göttinger Tageblatt am 27.3.09 veröffentlichte die Pressestelle der Stadt eine Stellungnahme per Rundmail. goest selbst hat bislang keine Antwort auf die Anfrage direkt erhalten.
Nachtrag 30.3.09: Heute um 16 Uhr bekamen wir vom Dezernat C per Email und ohne namentliche Unterzeichnung eben jene Stellungnahme als Antwort auf unsere Anfrage, die von OB Meyer breits um 12 Uhr verschickt worden war.

Seit Freitag den 27.3 war der Bettelei/Sozialhilfe-Fall allerdings schon in überregionalen Medien

>> http://www1.ndr.de/nachrichten/ (TV NDR aktuell ) NDR-TV/NDR Aktuell mit einer Stellungnahme der Nds. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU)am 27.3.09: Betteln ist kein Einkommen das anzumelden ist, sie fordert mehr Augenmaß, "weil es um Zuschüsse Dritter geht, die dazu dienen, die Lebensverhältnisse des Einzelnen zu verbessern." Das Sozialministerium will eine Stellungnahme der Stadt Göttingen anfordern.

>> http://www.sueddeutsche.de/
>> http://www.derwesten.de/nachrichten/ (WAZ-Portal)

>> http://www.welt.de/wirtschaft/
>> http://www.bild.de/BILD/

Weitere Medienberichte: Deutschlandfunk, HNA vom 25. und 28., über ddp (mitStellungnahme des NRW-Sozialministers), dpa, HAZ, Weserkurier, Rheinische Post u.a. Agenturen. Desweiteren haben SAT1 und RTL das Thema aufgegriffen.
In einem RTL-Video am 30.3.09 den Sozialhilfeempfänger geoutet mit Namensnennung und in Bettelpose gefilmt - der zuständigen Sachbearbeiter wurde nicht gezeigt. OB Meyer wird gezeigt wie er erklärt, dass er die Bescheide zurücknimmt.

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Stellungnahme der Stadt Göttingen
27.3.09 "Zur Kürzung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII in einem Einzelfall wegen der Anrechung von Geldeinnahmen aus Bettelei hat die Stadtverwaltung Göttingen folgende Stellungnahme abgegeben: Wenn die Verwaltung Kenntnis von zusätzlichen Einkünften von Leistungsempfängern erhält, muss dieses zusätzliche Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor. An diese Bestimmung ist die Göttinger Sozialverwaltung gebunden. Die Stadtverwaltung „fahndet“ nicht nach Einkünften aus Bettelei. Das wird die Verwaltung auch in Zukunft nicht tun. Die Verwaltung wird allerdings immer dann handeln müssen, wenn sie Kenntnis von zusätzlichen Einkünften bekommt. In dem konkreten Einzelfall handelt es sich um das Ergebnis einer Zufallsbegegnung. Dem ist ein Mitarbeiter pflichtgemäß nachgegangen. Ihm ist deshalb kein Vorwurf zu machen. Ein vorläufiger Bescheid wegen der vorgesehenen Kürzung der Leistungen wurde inzwischen korrigiert, nachdem der Leistungsempfänger selbst freiwillig unter anwaltlicher Beratung Angaben zu seinen zusätzlichen Einkünften aus Bettelei gemacht hat."

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Stellungnahme Gerd Nier (DieLinke)
29.3.09 Nach der Stellungnahme von Pressesprecher Johannson findet er die Raktion "kleinkariert, uneinsichtig, rechthaberisch. "Statt ein paar klärender Worte durch den Oberbürgermeisters oder der zuständigen Sozialdezernentin" so Nier, würden wir "seit Tagen mit der sich ständig wiederholenden Version des Pressesprechers der Stadt abgespeist". Zwischenzeitlich habe sich doch sogar "das Niedersächsische Sozialministerium eingeschaltet und Augenmaß und Sensibilität von der Stadt eingefordert." Nier fordert, dass so etwas wie Reste eines grundlegenden Gerechtigkeitsempfindens bewahrt werden sollten.

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Stellungnahme Paritätischer
30.3.09 / "Offenbar war und ist sich die Stadt der Tragweite des Berichts über ihre Vorgehensweise und ihrer ungeschickten Reaktionen auf die Medienanfragen nicht wirklich bewußt. Oder vielleicht gerade doch? Nachdem der Landkreis Göttingen als Optionskommune incl. der Stadt Göttingen mit den schlechtesten Vermittlungserfolgen und der teuersten Bürokratie bereits im SGB II-Bereich bundesweit "spitze" ist, will sich die Stadt Göttingen nun offenbar auch im SGB XII (Grundsicherung) bei der Armen- statt Armutsbekämpfung bundesweit ein Denkmal setzen!? (...) "
Das Vorhaben von Fernsehsendern, den Betroffenen im Interview vorzuführen, lehnt man ab, "da es nicht um individuelle Fehlgriffe einzelner Sachbearbeiter und Bilder eines Individuums gehe, sondern um das grundlegendes Problem der mit der Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen gewollten Verschiebung von Koordinaten in der Sozialhilfepolitik zu Lasten der Ärmsten und Ausgegrenztesten in Göttingen und anderswo! Das Thema gehört nun in die Ratssitzung der Stadt Göttingen, die leider erst am 07.05.09 stattfindet. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen die Stadt um Beantwortung der nötigen politischen und rechtlichen Fragen bitten werden."

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Stellungnahmen aus der SPD
30.3.09 / Der SPD-Stadtverbandsvorsitzende Stefan Christmann erklärte: "Das Vorgehen der Verwaltung ist mir vollkommen unbegreiflich. Ich würde mir wünschen, dass das Sozialamt hier mit deutlich mehr Augenmaß zu Werke geht. So etwas macht man schlicht nicht!".
Gabriela Andretta SPD/MdL forderte in einer Erklärung am 29.3.: "Menschlichkeit statt Härte" und befang "Die Sozialverwaltung hat hier jedes Augenmaß vermissen lassen. Der Vorgang ist für Göttingen beschämend",Sie fordert von der Stadt, dass der Bescheid umgehend zurückgenommen wird: "Es gibt immer Spielräume beim Vollzug eines Gesetzes. Ich erwarte von einer aufgeklärten Stadt wie Göttingen, dass diese im Sinne von Menschlichkeit und Mitgefühl ausgeschöpft werden."
Auch der Juso-Stadtverband Göttingen fordert am 29.3. die Stadtverwaltung auf, die Maßnahme "sofort und vollständig zurückzunehmen".

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OB Meyer ordnet Rücknahme der Bescheide an
30.3.09 / "Oberbürgermeister Wolfgang Meyer hat nach dem Ergebnis einer kurzfristig eingeleiteten internen Prüfung am Montagmorgen entschieden: Die Stadt rechnet ab sofort Zuwendungen aus Bettelei nicht mehr auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII an. Meyer ordnete in Abstimmung mit der Göttinger Sozialdezernentin Dr. Dagmar Schlapeit – Beck an, dass alle Bescheide in diesem Zusammenhang sofort aufzuheben und entsprechend zu korrigieren seien. Bislang sei er von einem Einzelfall ausgegangen. Inzwischen sei bekannt, dass auch in zwei anderen Fällen ähnlich verfahren worden sei. Die betroffenen Leistungsempfänger hätten ihre Einnahmen aus Bettelei freiwillig mitgeteilt. Zu keinem Zeitpunkt habe es eine systematische Recherche gegeben. Meyer erklärte wörtlich:“ Auch wenn man bei strenger Auslegung des SGB XII zu dem Ergebnis kommen kann, dass Erlöse aus Bettelei als Einkommen anzurechnen sind, lehne ich eine solche Praxis ab.“ Wer einem Bettler einen Euro in den Hut werfe, wolle in einer Notlage helfen. Dieser Euro solle nicht von den SGB – Leistungen abgezogen werden. Die bekannt gewordenen Fälle sind für den Oberbürgermeister Anlass, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialverwaltung ausführlich über die Anwendung bestehender Regelungen zu sprechen. Nach Meinung von Meyer muss es darum gehen, Härtefälle zu vermeiden“.

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Illustration des Falles: Berechnungsbogen "Hilfe zum Lebensunterhalt"

SGB XII - Kapitel 3 Hilfe zum Lebensunterhalt Anlage zum Bescheid vom 22.01.2009 / (…)
Kosten der Unterkunft (§ 29 SGB XII) (…) 37081 Göttingen (01.02.2009 - 28.02. 2009 = 28 Tage)

Grundmiete 285,00 € Heizkosten 40,00 €
abz. Möblierungabz. EnergiepauschaleNebenkosten 0,00 € 0,00 € 0,00 € abz. Warmwasser
abz. Kochfeuerung
abz. Beleuchtung =
0,00 €
0,00 €
0,00 €
= Netto Mietkosten 285 € Nettoheizkosten 40,00 €
abz. Kürzung wegen Unangemessenheit 0,00 € abz. Kürzung wegen Unangemessenheit 0,00 €
anerk. Mietkostenabz. Mietzuschuss 285,00
0,00 €
anerk. Heizkosten 40,00 €
Mietkosten 285 € Heizkosten 40,00 €

Xxxx Xxxx geb. am (…) Sozialhilfebedarf

Regelbedarf (§ 28 SGB XII)
abzgi. Regelsatzanteil Warmwasser
351,00 €
-6,63 €
Kosten der Unterkunft (§ 29 SGB XII). Grundmiete (…) Heizkosten (…) 285,00 €
40,00 €
Gesamtbedarf 669,37 €
Einkommensermittlung (§ 82 SGB XII)
sonstige Einnahme (Betteleinkünfte)
Anrechenbares Gesamteinkommen

120,00 €
120,00 €

Leistungsberechnung Bedarf
Einkommen
Sozialhilfeleistung

669,37 €
-120,00 €

549,37 €
Bedarfsgemeinschaft Xxxx Xxxx
Sozialhilfeanspruch
549,37 €
549,37 €
Dieser Betrag wird folgenden Zahlungsempfängern zugeordnet: Xxxx Xxxx 224,37 €
Zahlweg: Barzahlung für Monat 2/2009 noch zu zahlen: 325,00 €
(…) Zahlweg: yyyBank, BLZ: 000, Konto1111 für Monat 2/2009 noch zu zahlen: 0,00

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