Autobahn A 38 / Heidkopftunnel
Bürgerinitiative Leinebergland Süd e.
V aus drei Ländern Hessen, Niedersachsen, Thüringen seit 1991 c/o Margitta
Schmagold, Lindenstr. 2137214 Unterrieden Tel. 0 55 42/59 52, Fax: / 99 99 32,
margitta@schmagold.com
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Großübung
im Heidkopftunnel - Vorbereitung auf mögliche Tunnelunfälle
17.9.12
/ Text: ASB OV Göttingen-Stadt // Am Samstag, den 15. September 2012 wurde
der Heidkopftunnel auf der A 38 in der Zeit von 08.30 bis 12.30 Uhr gesperrt.
Grund dafür war eine Großübung, bei der ein Unfallszenario simuliert wurde. An
der Großübung nahmen neben Polizei, der Autobahnmeisterei und Feuerwehren auch
Rettungsdienste aus Niedersachsen und Thüringen teil. Gemeinsam testen die Einsatzkräfte
die Aufstellung der Einsatzfahrzeuge, die Zusammenarbeit der Dekontaminationseinheiten
sowie den Aufbau und die Struktur des Rettungsmittelhalteplatzes. Des Weiteren
wurde das Konzept des Behandlungsplatz (BHP) 25 erprobt. Gemeinsam mit den
anderen Hilfsorganisationen kümmerten sich die freiwilligen Einsatzkräfte des
Arbeiter-Samariter-Bundes OV Göttingen-Stadt um die Versorgung der Übungsteilnehmer.
Dafür wurde kurzerhand eine Ausgabestelle an der Ostseite des Tunnels eingerichtet.
Als Schnell-Einsatz-Gruppe und Betreuungskomponente im Katastrophenschutz wird
der ASB Ortsverband Göttingen-Stadt auch im Notfall für die Verpflegung und Betreuung
von betroffenen Personen zuständig sein. Der ASB resümiert nach diesem Großübungstag
eine besonders über gute Zusammenarbeit mit den anderen Hilfsorganisationen, darunter
das DRK, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfs-Dienst.
 | ASB
Göttingen am Heidkopftunnel (offensichtlich links hinten im Bild der Eingang
zum Tunnel) Foto:
ASB |
Landrat drängt
darauf, den Heidkopftunnel für Gefahrguttransporte freizugeben
9.1.11
/ Der 1,7 km lange Heidkopftunnel auf der Autobahn A38 in der Nähe Göttingens
war im Oktober 2010 wegen eines Lastwagenunfalls vollständig gesperrt. Aufgrund
eines Gutachtens der "Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH"
(DEGES) ist der Heidkopftunnel bislang für Gefahrenguttransporte gesperrt.
In einer Pressemitteilung des Landkreises vom 6.1.11 wird nun darauf hingewiesen,
dass der Verkehrsminister den Heidkopftunnel dennoch für Gefahrguttransporte
freigeben will. Bereits zu Beginn des Ausbaus der A 38 wurde in KritikerInnenkreisen
auch die Vermutung geäußert, dass die A 38 insgesamt auch für
Atommülltransporte vorgesehen sei.
Pressemitteilung Landkreis Göttingen 6.1.11: "Die Öffnung des
Heidkopftunnels für Gefahrentransporte auf der A 38 hat der Nieders. Minister
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Jörg Bode in seinem Antwortschreiben
auf eine entsprechende Initiative von Landrat Reinhard Schermann in Aussicht
gestellt. Mit einer abschließenden Entscheidung ist im Februar 2011 zu
rechnen. Weiter zeigte sich der Minister zuversichtlich, dass infolge
der laufenden Prüfungsschritte des hessischen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen
(ASV) Eschwege noch einvernehmlich vertretbare Lösungen der Verkehrsfragen
erreicht werden können. Das gab der Landrat in einer schriftlichen Presseinformation
bekannt. Hintergrund der Aktivitäten ist die beabsichtigte Sanierung der
B 80-Brücke bei Schloss Arnstein im Werra-Meißner-Kreis (Hessen). Nach
den bisherigen Planungen des ASV Eschwege würde das vorgelegte Umleitungskonzept
zu erheblichen Belastungen in niedersächsischen Dörfern führen. Danach
ist u. a. beabsichtigt, eine Tonnagebeschränkung der Brücke mit einer
späteren Vollsperrung der B 80 vorzunehmen. Als absoluten Schwachpunkt
des hessischen Umleitungskonzepts bezeichnete der Landrat die vorgesehene
Durchleitung des Schwerlastverkehrs einschließlich Gefahrguttransporte
durch kleinere Ortschaften im Landkreis Göttingen. Diese seien für die
Aufnahme solcher Verkehre völlig ungeeignet. Weiter wies der Landrat nochmals
darauf hin, dass das ASV Eschwege vor dem Hintergrund der massiven Proteste
im Raum Friedland/Rosdorf und dem klaren "Nein" des Landkreises noch vor
Weihnachten angekündigt hatte, weitere bautechnische und andere Untersuchungen
vorzunehmen. Infolgedessen solle bis Mitte Februar 2011 keine Lastbeschränkung
mit Umleitungsbeschilderung erfolgen."
Bürgerinitiative
Leinebergland Süd e. V.
15.3.09 / "Die
Gemeinde Friedland hat "angeblich" die Autobahn A 38 nicht gewollt, warum
fragt die Bürgerinitiative Leinebergland, hat sie dann nichts dagegen
unternommen? Die zahlreichen Gründstücke der Gemeinde die für den Bau
notwendig waren, wurden nicht enteignet wie bei anderen Gegenern, sondern
zur Verfügung gestellt. Sich an den Klagen der BI zu beteiligen, lehnte
die Gemeinde Friedland kategorisch ab (...). Die Bürgerinitiative hat
alles versucht, den zerstörerischen Bau zu verhindern, die angeblich nicht
möglichen Ortsumgehungen werden nach und nach alle zusätzlich gebaut.
Die Bürgerinitiative Leinebergland zahlt noch immer an den enormen Kosten,
(Kto. Sparkasse Göttingen 27200583) die gern geleistet werden, um zu dokumentieren,
dass Naturschutz das sozialste und lebensnotwendigste ist."
Demokratische
Kontrollen bei Bauvorhaben außer Kraft gesetzt
Erklärung vom18.3.04: "Zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse
in Ost und West wurde nach der Grenzöffnung das Beschleunigungsgesetz
vom Bundestag erlassen, welches eine befristete Gültigkeit bis zum 31.
Dezember 1995 hatte. Es wurde verlängert von der CDU-FDP Bundesregierung
bis 1999. Von der neuen SPD-Grünen Regierung wurde dieses Gesetz wiederum
ohne Prüfung bis Ende 2004 verlängert. Bei einer Überprüfung des Gesetzes
hätte man sich damit auseinandersetzen müssen, dass in den fünf neuen
Bundesländern nur insgesamt 13 Millionen Bürger auf einem Drittel der
Landesfläche - dagegen 69 Millionen Bürger West auf Zweidrittel der Landesfläche
leben. Eine gleiche Infrastruktur herzustellen, ist somit wirtschaftlich
unmöglich. Dieses Gesetz emöglicht, dass bei Verwaltungsverfahrensklagen
nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluß, bei dem alle Einwände ignoriert
wurden, grundsätzlich sofortiger Baubeginn ist, das Bundesverwaltungsgericht
erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ausgerechnet ein Gericht, das
ansonsten nur Revisionsgericht ist. Die Praxis zeigt, dass dieses Verfahren
für die Regierung eine sehr gelungene Regelung bedeutet, alle Projekte
Deutsche Einheit werden gebaut. Es ist völlig unmöglich mit einer Klage
vor dem BVG einen Bau der Projekte zu verhindern! Das ist Staatsdiktatur,
genau wie in der ehemaligen DDR! Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes
sind nicht überprüfbar, lediglich die Verfassungs- konformität des Urteils
sowie die europarechtliche Gültigkeit.
Das alles kostet sehr viel Zeit. Bis dahin darf gerichtlich und politisch
genehmigt wie in Niedersachsen momentan praktiziert, mit Macht und ohne
Rücksicht aller Naturschutzbelange Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet,
Wasserschutzgebiet, gesetzliches Überschwemmungsgebiet, vorgeschlagenes
FFH-Gebiet des Landkreises Göttingen, zerstört werden. Dabei hat Niedersachsen
als einziges Bundesland bei der Umsetzung auf Landesebene kein Gesetz
oder Verordnung, nur einen Erlaß! Enteignet werden darf aber nur mit einem
Gesetz! Die Eile der Bauarbeiten ist nur mit Fakten schaffen erklärbar.
In Thüringen ist man lange noch nicht so weit mit den Bauarbeiten. Überall
muss gespart werden, aber um den Lebensraum für Schwarzstorch und Eisvogel,
Wachtelkönig usw. zu zerstören, ist genug Geld vorhanden. Es gibt noch
so wenig Feuchtbiotope die von diesen Tieren benötigt werden, sie zu zerstören
ist nur erlaubt in einer korruptionsgeschüttelten Gesellschaft!
Profilveränderungen im Landsschaftsschutzgebiet sind absolut verboten
bei Strafen bis 50.000,- damals noch DM. Aber eine Autobahn bekommt man
dort genehmigt, und alles ohne Verträglichkeitsprüfung unter Missachtung
von EU Recht und Bundesnaturschutzgestz Artikel 19 c). Dass die Grüne
Regierungspartei dies alles mitträgt, obwohl sie mit einem Schutz für
die Natur gewählt wurde, ist ein Skandal. Sie erhöht damit die Unglaubwürdigkeit
von Politik. Im Wahlkreis des Bundesumweltministers kann sich jeder ein
Bild von der totalen Zerstörung einer Bilderbuchlandschaft in kürzester
Zeit, dank Mammutmaschinen machen.
Wir hoffen mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, und vor
dem europäischen Gerichtshof eine Korrektur dieser Landschaftszerstörung
zu erreichen.
Antrag auf
Baustopp wurde abgelehnt
30.04.2003
/ Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag einer Klägergemeinschaft von Privateigentümern
und dem Bund Naturschutz auf vorläufigen Baustopp der A 38 in Niedersachsen mit
Beschluss vom 10.4.2003 abgelehnt. Nach Auffassung der Leipziger Richter überwiegt
das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Baumaßnahmen das Interesse
der Kläger, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren von Vollzugsmaßnahmen
verschont zu bleiben. In dieser Situation würde es dem für die A 38 als Verkehrsprojekt
Deutscher Einheit geltenden Beschleunigungszweck zuwiderlaufen, wenn die Baumaßnahmen
zunächst unterbrochen werden müssten. Der Vorhabensträger trage aber das Risiko
der späteren Rechtswidrigkeit der Planung und eines damit verbundenen Rückbaus
des Streckenabschnitts. Das Gericht folgte dem Vorbringen der Kläger insoweit,
als es sowohl mit Blick auf den weiteren Ausbau der Bundesstraße 80 als auch auf
eine mögliche Aufständerung der Autobahn im Überquerungsbereich der Leine deutlich
umweltschonendere Alternativmöglichkeiten zu der von der Straßenbauverwaltung
verfolgten Planung sieht. Jedoch reicht allein dies nach Auffassung der Leipziger
Richter nicht aus, um das Vorhaben im derzeitigen Stadium zu stoppen. Klärungsbedarf
sieht das Gericht auch nach wie vor bei der Frage, ob das von der Autobahn beeinträchtigte
Gebiet nicht unter Umständen nach den zwingenden Rechtsvorschriften der europäischen
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zu beurteilen ist.
Aufgrund ihres jetzigen Kenntnisstandes gehen die Richter zwar davon aus, dass
das Land Niedersachsen die Meldung der südlichen Leine-Aue als europäisches Schutzgebiet
nicht zu Unrecht unterlassen hat. Die Kläger haben im Hauptsacheverfahren jedoch
noch die Möglichkeit, dem Gericht weitere Informationen zur hohen ökologischen
Qualität der Leine-Aue mit ihren Nebentälern zukommen zu lassen, um hiermit eine
für sie günstigere Beurteilung des Gerichts herbeizuführen. Wenig Gewicht
räumt das Gericht dagegen der Frage des von den Klägern bestrittenen Verkehrsbedarfs
für die A 38 ein. "Das ist für den Normalbürger kaum zu verstehen",
so die Vorsitzende der Bürgerinitiative Leinebergland-Süd, Margitta Schmagold,
zu den Ausführungen des Gerichts. Dieses hatte darauf hingewiesen, dass der Bau
der A 38 in dem im Jahr 1993 erlassenen Bedarfsplan als vordringlich ausgewiesen
worden ist. Das Gericht sei an diese Feststellung auch dann gebunden, wenn die
damalige Prognose sich als überholt erwiesen habe. Eine Anpassung an die tatsächlichen
Verhältnisse könne nur der Gesetzgeber vornehmen. Solange dies nicht geschehe,
seien selbst dem Bundesverwaltungsgericht die Hände gebunden. Dies bedeutet nach
Auffassung Schmagolds, "dass wir im Jahr 2003 einen Autobahnbau in einem
ökologisch sensiblen Gebiet durchführen, dessen Verkehrsbedarf sich an den längst
widerlegten Zahlen des Jahres 1993 ausrichtet." So bleibe auch unberücksichtigt,
dass der Verkehr in nördlicher Richtung über die neue B 243 abfließen, ebenso,
dass der Schwerlastverkehr sich aufgrund der kommenden Mautpflicht künftig noch
stärker als bisher schon auf die Bundesstraßen konzentrieren werde. "Hier
erwarten wir dringend Nachbesserungen durch die politischen Entscheidungsträger,
damit die aktuelle Planung endlich den tatsächlichen Erfordernissen angepasst
wird", so Schmagold. Mit der Terminierung der mündlichen Verhandlung
und dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist nach Mitteilung der Leipziger Richter
frühestens im Herbst 2003 zu rechnen. |