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Straßenmusik

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Ist Strassenmusik Schwarzarbeit?

“Spielregeln”der Stadtverwaltung für Straßenmusikanten

Ist Strassenmusik Schwarzarbeit?

"Der Bundestag hat am 6. Mai 2004 das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Dies soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen."   >>Infos des Bundesfinanzministerium

Vom Hauptzollamt in Braunschweig erhielten wir folgende Erklärung:
26.5.04 // "Der am Montag, den 17.05.2004, in der Göttinger Innenstadt von Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte ausländische "Straßenmusikant" führte seinen Reisepass nicht mit und konnte sich somit auch nicht ausweisen. Deshalb begaben sich alle Beteiligten zur weiteren Überprüfung dorthin, wo sich der Reisepass befand. Der Musiker ist weder zu diesem Zeitpunkt noch nach der Überprüfung des Reisepasses verhaftet worden. Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass Ausländern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet sein muss. Viele haben aber nur ein Besuchervisum mit der Auflage "Erwerbstätigkeit untersagt". Nimmt jemand trotz einer solchen Auflage eine Erwerbstätigkeit auf, so handelt es sich beim "ersten Mal" um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 93 Ausländergesetz (AuslG) und kann bei wiederholtem Vorkommen in Einzelfällen auch als Straftat gem. § 92 AuslG, verbunden mit einer Ausweisung, angesehen werden."

Ist Straßenmusik Erwerbsarbeit?
Nun bleibt nur die Frage, ob Strassenmusik mit einem aufgestellten Behältnis für Spenden eine Erwerbstätigkeit darstellt. Dies wäre ja auch für einheimische Strassenmusiker und Musiker insgesamt von Bedeutung, da es als Schwarzarbeit zu werten wäre, evtl. auch erst dann wenn bestimmte Einnahmesummen überschritten würden - aber immerhin eine Chance mit dem der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" vom Zoll in Berührung zu kommen. Wenn es jedoch so ist, dass ein Straßenmusikant keine Mehrwertsteuer zahlen muß, weil die Einnahmen nicht als vertragliche Gegenleistung für seine Darbietungen angesehen werden können und daher auch kein Entgelt darstellen, dann kann auch keine Erwerbsarbeit vorliegen.

Augenzeuge des Vorgangs 25.5.04 // Mitte Mai berichtete ein Goest-Leser im Forum darüber, dass er gesehen habe, wie Zollbeamte einen Akkordeonspieler abführten:
"Hi ich war grade (21 Uhr Montag 18.5.04) in der Innenstadt und hab mir ein Eis gekauft. Da hab ich gesehen wie einer unserer Straßenmusikanten (der immer an der Ecke Richtung W-Mensa sitzt Akordion spielt und den großen weißen Cowboyhut anhat) vom Zoll abgeführt worden ist. Die Beamten wollten mir keine Auskunft geben und schicken mich ("Stören Sie die Amtshandlung nicht") unfreundlich fort. Nun stell ich mir die Frage was der Mann verbrochen haben könnte und warum der Zoll (wo ist eigentlich die Grenze?) damit zu tun hat? Werden in Gö die Straßenmusikanten verhaftet? Weswegen? Oder gibt es eine ganz einfache Erklärung"
Der Musiker, der aus der Ukraine stammt hatte einem Bekannten mitgeteilt, dass man ihm "Schwarzarbeit" vorwerfe und evtl. in die Urkaine abschieben wolle. Zuständig für eine entsprechende Prüfung ist die neu eingerichtete Stelle "Finanzkontrolle Schwarzarbeit", deren Beamte in der Öffentlichkeit mit Uniform auftreten. Davon gibt es inzwischen 3 Stellen in Braunschweig, Hildesheim und Göttingen (Hagenweg 4).
Bislang konnten bei einer Anfragen von goest im Zollamt Göttingen und Hauptzollamt Braunschweig keine weiteren Information gewonnen werden. Bei der Finanzkontroll-Stelle in Göttingen unter Aufsicht des Hauptzollamtes Braunschweig liegt die Zuständigkeit für den infrage kommenden Fall.
Vermutlich handelt es sich um die Problematik, dass ein Visum keine Arbeitserlaubnis beinhaltet und nun wird zu klären sein, ob Strassenmusik als Arbeit gewertet wird. - Wir hoffen auf weitere Aufklärung durch die Behörde.
(Die erste Stellungnahme kam einen Tag später, siehe oben)

 

“Spielregeln”der Stadtverwaltung für Straßenmusikanten

Mit der Einhaltung neu entwickelter “Spielregeln” wollen die Göttinger Stadtverwaltung und die Göttinger Polizei die Auftritte von Straßenmusikanten in der Innenstadt künftig Konflikten mit Anliegern vermeiden. Das städtische Ordnungsamt und die Innenstadtwache der Polizei wollen dabei die willkommenen Besuche von Sängern und Musikern in der Göttinger City nach Möglichkeit ohne ausdrückliche Erlaubnis zulassen. Grundsätzlich wird Straßenmusik zwar als “erlaubnispflichtige Sondernutzung” angesehen. Arbeit und Aufwand für Anträge und Genehmigungen will man in Göttingen aber tunlichst vermeiden, "um eine musikalische Bereicherung des Innenstadtlebens zu erreichen".
Mit der Formulierung von insgesamt sieben “Spielregeln” will man versuchen, diese Ziele zu erreichen. Dazu zählen das Verbot elektro – akustischer Verstärker, von gewerbsmäßigen Auftritten, die beispielsweise mit dem Verkauf von Schallplatten, CD oder MC verbunden werden, und die Benutzung sehr lauter Trommeln oder ähnlich lauter Rhythmusinstrumente.
An Werktagen ist Straßenmusik zwischen 10.00 und 20.00 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen nur nach den üblichen Zeiten christlich religiöser Veranstaltungen in den Kirchen. An einem City – Standort darf nur 20 Minuten musiziert werden. Anschließend muss eine gleich lange Pause eingehalten werden. Wird an einer anderen Stelle weiter gespielt, so muss sie vom vorherigen Standort so weit entfernt liegen, dass man dort die Musik nicht mehr hört. (Au weia - man merkt die Bürokratie)
Schließlich: In Konkurrenz zu anderen, durch Sondernutzungserlaubnis genehmigten Veranstaltungen darf Straßenmusik nicht treten. Und: Musikgruppen mit mehr als vier Mitgliedern benötigen grundsätzlich eine Genehmigung des zuständigen Tiefbauamtes. (????)
Werden diese Regeln nicht eingehalten, darin sind sich Stadtverwaltung und Polizei einig, werde man einschreiten müssen.

Musik wird störend oft empfunden,
weil sie mit Geräusch verbunden

(frei nach Wilhelm Busch)
Aber man bedenke: "dass selbst eine Pantomimen-Nummer eine Ruhestörung darstellen kann, da zwar nicht die Künstlerin oder der Künstler, sondern das Publikum durch das Beifallklatschen und die Bravorufe eine Lärmbelästigung darstellen kann"
Quelle

 

Bilder

strassenmusik20.JPG (21252 Byte) Alex Jacobowitz, reisender jüdischer Klezmermusiker mit seinem Xylophon 2003 in der Göttinger FußgängerInnenzone
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Dixiland - Gruppe , der Fußgänger/innen-Einkaufsbereich als Konzertbereich für Musiker mit Weste - irgendwas hat sich an der Straßenmusik verändert....
27.5.00

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Vorführung zum 10 jährigen Bestehen einer Musikschule -

mus_russ1.jpg (24313 Byte)
osteuropäische Folklore - mit einem Holzklapperinstrument
27.5.00

 

strassenmusik19.JPG (26469 Byte)
2002 / Musiker und mitspielende Musik-Marionette

 

russ2c.JPG (21011 Byte) Straßenmusik und Tanz in der Weender Straße  Mai 2001

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Eine andere Gruppe, die im Jahre 2000 zu beobachten war:

 

 

musikerin2.jpg (14843 Byte) Elena (aus Rußland) spielte vor vielen Jahren mehrere Tage  gegenüber der Buchhandlung Peppmüller - während das Foto entstand kam gerade eine Angestellte von Peppmüller: "Sie singen ja gut, das kann man nicht anders sagen - aber können Sie vielleicht auch mal den Platz wechseln, wir hören jetzt schon seit Tagen immer dasselbe." (im Sept 99) Es regelt sich halt auch von alleine unter den Leuten.
mus_jazz3.jpg (16088 Byte) Weinachtslieder verjazzt - Dez. 1999
Die meisten Passanten mußten schmunzeln, angesichts des links abgebildeten Strassenmusikers, der kurz vor Weihnachten an der Ecke Rote Straße/Altes Rathaus Weinhachtslieder in Jazzform spielt - verzerrte "Stille Nacht" und dann noch mit "existentialistischem" Outfit - die schwarze Sonnenbrille (immerhin an einem trüben Dezembertag!) und gleichzeitig Wollhandschuhen.
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Sänger mit erstaunlicher Stimme

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Göttinger Dideridoo-Spieler

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Sa. 20. Nov. 99 - Bluesman
strassenmusik22.jpg (12602 Byte)
Mongolischer Musiker zeigt in der Innenstadt Kehlkopfgesang
musiker1.jpg (24000 Byte)
Zwei Straßenmusiker aus Rußland (Sept 99)
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