2014Nonnenstieg
IWF - Beispiel der Nicht-Bürgerbeteiligung
18.11.14 / Im Baugesetz
§ 3 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauplanung
gesetzlich festgeschrieben, In Göttingen hat man gelegentlich den
Eindruck, dass dies als lästige Bestimmung empfunden wird und die
Umsetzung dieser Vorschrift nur widerwillig und formal abgewickelt wird
ohne wirklich auf die Einwände von Bürger_innen einzugehen.
Die Nonnenstieg-Bürgerinitiative
hat am 20.11.14 ein Positionspapier verfasst, das den Stand in
der Nicht-Bürgerbeteiligung bei der städtischen Entscheidung
über eine Bebauungsplanung dokumentiert.
Die Entscheidung über
die Bebauung wird aber auch von der Überlegung berührt, zumindest
zwischenzeitlich das dort noch stehende IWF-Gebäude als Wohnraum
für Studierende und Flüchtlinge zu nutzen.
Bürgerbeteiligung
2013
- Über 100 Menschen nehmen an der Bürgerversammlung
am 24. Juni 2013 teil.
- Über 100 Menschen sprechen sich dort für eine geringere Baudichte
aus.
>>>> Die Interessen der Bevölkerung vor Ort werden nicht
berücksichtigt. Im Bauausschuss wird darauf verwiesen, dass das Auslegungsverfahren
der Ort sei, wo Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgesehen sei. Die
Betroffenen werden gebeten, ihre Vorschläge schriftlich einzureichen.
Bürgerbeteiligung
2014 im Auslegungsverfahren
- Über 100 Menschen reichen Einwände zum Bebauungsplan
ein.
- 1055 Seiten -1018 Einwände zu B-Plan und F-Plan (982 B-Plan und
36 F-Plan)
- 428 inhaltlich unterschiedliche Einwände (415 B-Plan und 13 F-Plan)
- 234 unterschiedliche Themenbereiche (222 B-Plan und 12 F-Plan)
>>>> 1 inhaltlicher Vorschlag soll laut Verwaltung berücksichtigt
werden.
Bescheidung
der Einwendungen der Bürger
- In der Abwägung bestätigt die Verwaltung lediglich
ihre eigene Planung.
- Diese Planung berücksichtigt nur die Vorstellungen der Stadt, des
Eigentümer sowie des Investors, nicht aber die Vorstellungen und
Anregungen der betroffenen Bürger.
- Es wurde nur geprüft, ob die Einwendungen der Bürger den Zielsetzungen
der Stadt widersprechen, aber gerade gegen diese Zielsetzungen richten
sich die meisten Einwendungen.
- Vorschläge der Bürger, die das Bauprojekt betreffen, aber
über andere Wege als direkt im B-Plan regelbar, wurden inhaltlich
erst gar nicht geprüft. Dies ist ein Unterschied zu früheren
Bauprojekten. Beispiel: in der Abwägung zum B-Plan Gö Nr. 237
"Landeskrankenhaus Ost" (S. 45) wurde Tempo 50 auf dem Rosdorfer Weg eingehend
inhaltlich abgehandelt und abgewogen, Tempo 30 am Nonnenstieg beim IWF
(Kap. 5.28) jedoch nicht.
- Von Bürgern entdeckte Fehler in den Gutachten wurden zudem als
in einem B-Plan nicht regelbar qualifiziert.
Was
ist das Interesse der Bevölkerung vor Ort?
- Angemessene statt maßlos übertriebene Baudichte
und Gebäudehöhen , GFZ und Geschossigkeit müssen sich an
der umgebenden Bebauung ausrichten.
- Damit verbunden, Schutz des Waldes mit dem aktuellen
Baumbestand
- Beibehaltung der städtebaulichen Identität im Straßenzug:
Abhängigkeit der Gebäudehöhe vom Abstand zur Straße
-Eine im Detail deutlich bessere Planung, auch im Baustil und im Verkehrsbereich,
ausgerichtet an Errungenschaften und Erfordernissen unserer Zeit
- Ernsthafte Berücksichtigung von Möglichkeiten des Umbaus (ohne
Neubau) der vorhandenen Gebäude, allein schon aufgrund der Verpflichtungen
der Stadt zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Bauplanung
Welchen
Eindruck hinterließ bislang diese Planung der Stadt bei den Bürgern?
- Kompromisslose Bauplanung ohne Interessenausgleich?
-Immer weitermachen wie bisher, mit Planungsmethoden der 1970er Jahre?
- Die Bevölkerung vor Ort immer mehr gegen die Stadt aufbringen?
- Zu bewirken, dass Bürger immer mehr Energie in gerichtliche Verfahren
investieren?
- Zu erreichen, dass örtliche Bürgerinitiativen
immer enger zusammenarbeiten, um der Stadt bei zukünftigen Bauprojekten
immer größere Schwierigkeiten zu bereiten?
- Ruf und Position der Stadt auf Landesebene durch immer häufigere
Beschwerden immer weiter belasten?
Wäre
es nicht besser
- durch eine Wohnbebauung, die sich in die Nachbarschaft
einfügt, zu erreichen, dass die Bevölkerung vor Ort sich weiterhin
in ihrem Stadtviertel wohlfühlt?
- eine Planung zu entwickeln, die die betroffenen Bürger akzeptieren
können?
- die Gelegenheit wahrzunehmen, um endlich zeitgemäße und nachhaltig
ästhetische Standards in Bauprojekten durchzusetzen? Über 100
Bürger haben sich in vielen Details zur Planung geäußert
und eigene Vorschläge unterbreitet. Von der Stadt erwarten sie, dass
ihre Arbeit ernst genommen wird. Genauso wie die Stadt auch von den Bürgern
erwartet, ernst genommen und in ihrer Arbeit gewürdigt zu werden.
Aber
eigentlich war es nur ein einziger Fehler, der im Verfahren begangen wurde.
Am 23. Mai 2013 beschloss der Bauausschuss Rahmenbedingungen, welche die
fundiert vorgetragene Bürgerkritik in den wesentlichen Zügen
überging. Dieser Beschluss folgte in keiner Weise dem vom damaligen
Oberbürgermeister zuvor angekündigten Neustart der Planung.
Ein wirklicher >>Neustart
steht also noch aus.
>Siehe
auch Infos zum IWF im Nonnenstieg
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