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"Sie hatten 1,40 € in der Blechdose" - Sozialhilfeabzug wegen "Betteleinkünften"

2009 / eine Amtsperson aus dem Fachbereich 50, Soziales der Stadt Göttingen hat Anfang 2009 einem Bettler willkürlich die Sozialhilfe gekürzt hat mit Hinweis auf angenommen Einkünfte durch Bettelei. In dem vorgelegten Schreiben heißt es u.a. " in den letzten Tagen habe ich Sie mehrfach gesehen wie Sie vor dem (...)-Supermarkt (...) gebettelt haben. Zuletzt lagen am (...) in der Mittagszeit ca. 6 € und heute gegen 13.00 Uhr etwa 1,40 € in einer Blechdose. (...) Ich beabsichtige daher ab dem xx.xx.09 einen Betrag von 120 € als Einkommen durch Betteln anzurechnen. Den Betrag habe ich aufgrund der von mir festgestellten Beträge auf den Monat hochgerechnet."

In der Folgezeit stellte sich die Unfähigkeit der Verwaltung zu Bedauern heraus. Es war eine Meisterleistung der Herausrederei, die im Sozialausschuß geboten wurde. Man reibt sich verduzt Augen und Ohren, wenn man sich den Verlauf des Skandals noch einmal vergegenwärtigt: