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Autobahn A 38 / Heidkopftunnel

Bürgerinitiative Leinebergland Süd e. V aus drei Ländern Hessen, Niedersachsen, Thüringen seit 1991 c/o Margitta Schmagold, Lindenstr. 2137214 Unterrieden Tel. 0 55 42/59 52, Fax: / 99 99 32, margitta@schmagold.com 

Großübung im Heidkopftunnel - Vorbereitung auf mögliche Tunnelunfälle

17.9.12 / Text: ASB OV Göttingen-Stadt // Am Samstag, den 15. September 2012 wurde der Heidkopftunnel auf der A 38 in der Zeit von 08.30 bis 12.30 Uhr gesperrt. Grund dafür war eine Großübung, bei der ein Unfallszenario simuliert wurde. An der Großübung nahmen neben Polizei, der Autobahnmeisterei und Feuerwehren auch Rettungsdienste aus Niedersachsen und Thüringen teil. Gemeinsam testen die Einsatzkräfte die Aufstellung der Einsatzfahrzeuge, die Zusammenarbeit der Dekontaminationseinheiten sowie den Aufbau und die Struktur des Rettungsmittelhalteplatzes. Des Weiteren wurde das Konzept des Behandlungsplatz (BHP) 25 erprobt.
Gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen kümmerten sich die freiwilligen Einsatzkräfte des Arbeiter-Samariter-Bundes OV Göttingen-Stadt um die Versorgung der Übungsteilnehmer. Dafür wurde kurzerhand eine Ausgabestelle an der Ostseite des Tunnels eingerichtet. Als Schnell-Einsatz-Gruppe und Betreuungskomponente im Katastrophenschutz wird der ASB Ortsverband Göttingen-Stadt auch im Notfall für die Verpflegung und Betreuung von betroffenen Personen zuständig sein. Der ASB resümiert nach diesem Großübungstag eine besonders über gute Zusammenarbeit mit den anderen Hilfsorganisationen, darunter das DRK, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfs-Dienst.

ASB Göttingen am Heidkopftunnel (offensichtlich links hinten im Bild der Eingang zum Tunnel)

Foto: ASB

 

Landrat drängt darauf, den Heidkopftunnel für Gefahrguttransporte freizugeben

9.1.11 / Der 1,7 km lange Heidkopftunnel auf der Autobahn A38 in der Nähe Göttingens war im Oktober 2010 wegen eines Lastwagenunfalls vollständig gesperrt. Aufgrund eines Gutachtens der "Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH" (DEGES) ist der Heidkopftunnel bislang für Gefahrenguttransporte gesperrt. In einer Pressemitteilung des Landkreises vom 6.1.11 wird nun darauf hingewiesen, dass der Verkehrsminister den Heidkopftunnel dennoch für Gefahrguttransporte freigeben will. Bereits zu Beginn des Ausbaus der A 38 wurde in KritikerInnenkreisen auch die Vermutung geäußert, dass die A 38 insgesamt auch für Atommülltransporte vorgesehen sei.

Pressemitteilung Landkreis Göttingen 6.1.11: "Die Öffnung des Heidkopftunnels für Gefahrentransporte auf der A 38 hat der Nieders. Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Jörg Bode in seinem Antwortschreiben auf eine entsprechende Initiative von Landrat Reinhard Schermann in Aussicht gestellt. Mit einer abschließenden Entscheidung ist im Februar 2011 zu rechnen. Weiter zeigte sich der Minister zuversichtlich, dass infolge der laufenden Prüfungsschritte des hessischen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Eschwege noch einvernehmlich vertretbare Lösungen der Verkehrsfragen erreicht werden können. Das gab der Landrat in einer schriftlichen Presseinformation bekannt. Hintergrund der Aktivitäten ist die beabsichtigte Sanierung der B 80-Brücke bei Schloss Arnstein im Werra-Meißner-Kreis (Hessen). Nach den bisherigen Planungen des ASV Eschwege würde das vorgelegte Umleitungskonzept zu erheblichen Belastungen in niedersächsischen Dörfern führen. Danach ist u. a. beabsichtigt, eine Tonnagebeschränkung der Brücke mit einer späteren Vollsperrung der B 80 vorzunehmen. Als absoluten Schwachpunkt des hessischen Umleitungskonzepts bezeichnete der Landrat die vorgesehene Durchleitung des Schwerlastverkehrs einschließlich Gefahrguttransporte durch kleinere Ortschaften im Landkreis Göttingen. Diese seien für die Aufnahme solcher Verkehre völlig ungeeignet. Weiter wies der Landrat nochmals darauf hin, dass das ASV Eschwege vor dem Hintergrund der massiven Proteste im Raum Friedland/Rosdorf und dem klaren "Nein" des Landkreises noch vor Weihnachten angekündigt hatte, weitere bautechnische und andere Untersuchungen vorzunehmen. Infolgedessen solle bis Mitte Februar 2011 keine Lastbeschränkung mit Umleitungsbeschilderung erfolgen."

 

Bürgerinitiative Leinebergland Süd e. V.

15.3.09 / "Die Gemeinde Friedland hat "angeblich" die Autobahn A 38 nicht gewollt, warum fragt die Bürgerinitiative Leinebergland, hat sie dann nichts dagegen unternommen? Die zahlreichen Gründstücke der Gemeinde die für den Bau notwendig waren, wurden nicht enteignet wie bei anderen Gegenern, sondern zur Verfügung gestellt. Sich an den Klagen der BI zu beteiligen, lehnte die Gemeinde Friedland kategorisch ab (...). Die Bürgerinitiative hat alles versucht, den zerstörerischen Bau zu verhindern, die angeblich nicht möglichen Ortsumgehungen werden nach und nach alle zusätzlich gebaut. Die Bürgerinitiative Leinebergland zahlt noch immer an den enormen Kosten, (Kto. Sparkasse Göttingen 27200583) die gern geleistet werden, um zu dokumentieren, dass Naturschutz das sozialste und lebensnotwendigste ist."

 

Demokratische Kontrollen bei Bauvorhaben außer Kraft gesetzt

Erklärung vom18.3.04: "Zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West wurde nach der Grenzöffnung das Beschleunigungsgesetz vom Bundestag erlassen, welches eine befristete Gültigkeit bis zum 31. Dezember 1995 hatte. Es wurde verlängert von der CDU-FDP Bundesregierung bis 1999. Von der neuen SPD-Grünen Regierung wurde dieses Gesetz wiederum ohne Prüfung bis Ende 2004 verlängert. Bei einer Überprüfung des Gesetzes hätte man sich damit auseinandersetzen müssen, dass in den fünf neuen Bundesländern nur insgesamt 13 Millionen Bürger auf einem Drittel der Landesfläche - dagegen 69 Millionen Bürger West auf Zweidrittel der Landesfläche leben. Eine gleiche Infrastruktur herzustellen, ist somit wirtschaftlich unmöglich. Dieses Gesetz emöglicht, dass bei Verwaltungsverfahrensklagen nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluß, bei dem alle Einwände ignoriert wurden, grundsätzlich sofortiger Baubeginn ist, das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ausgerechnet ein Gericht, das ansonsten nur Revisionsgericht ist. Die Praxis zeigt, dass dieses Verfahren für die Regierung eine sehr gelungene Regelung bedeutet, alle Projekte Deutsche Einheit werden gebaut. Es ist völlig unmöglich mit einer Klage vor dem BVG einen Bau der Projekte zu verhindern! Das ist Staatsdiktatur, genau wie in der ehemaligen DDR! Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes sind nicht überprüfbar, lediglich die Verfassungs- konformität des Urteils sowie die europarechtliche Gültigkeit.
Das alles kostet sehr viel Zeit. Bis dahin darf gerichtlich und politisch genehmigt wie in Niedersachsen momentan praktiziert, mit Macht und ohne Rücksicht aller Naturschutzbelange Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Wasserschutzgebiet, gesetzliches Überschwemmungsgebiet, vorgeschlagenes FFH-Gebiet des Landkreises Göttingen, zerstört werden. Dabei hat Niedersachsen als einziges Bundesland bei der Umsetzung auf Landesebene kein Gesetz oder Verordnung, nur einen Erlaß! Enteignet werden darf aber nur mit einem Gesetz! Die Eile der Bauarbeiten ist nur mit Fakten schaffen erklärbar. In Thüringen ist man lange noch nicht so weit mit den Bauarbeiten. Überall muss gespart werden, aber um den Lebensraum für Schwarzstorch und Eisvogel, Wachtelkönig usw. zu zerstören, ist genug Geld vorhanden. Es gibt noch so wenig Feuchtbiotope die von diesen Tieren benötigt werden, sie zu zerstören ist nur erlaubt in einer korruptionsgeschüttelten Gesellschaft!
Profilveränderungen im Landsschaftsschutzgebiet sind absolut verboten bei Strafen bis 50.000,- damals noch DM. Aber eine Autobahn bekommt man dort genehmigt, und alles ohne Verträglichkeitsprüfung unter Missachtung von EU Recht und Bundesnaturschutzgestz Artikel 19 c). Dass die Grüne Regierungspartei dies alles mitträgt, obwohl sie mit einem Schutz für die Natur gewählt wurde, ist ein Skandal. Sie erhöht damit die Unglaubwürdigkeit von Politik. Im Wahlkreis des Bundesumweltministers kann sich jeder ein Bild von der totalen Zerstörung einer Bilderbuchlandschaft in kürzester Zeit, dank Mammutmaschinen machen.
Wir hoffen mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, und vor dem europäischen Gerichtshof eine Korrektur dieser Landschaftszerstörung zu erreichen.

 

Antrag auf Baustopp wurde abgelehnt

30.04.2003 / Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag einer Klägergemeinschaft von Privateigentümern und dem Bund Naturschutz auf vorläufigen Baustopp der A 38 in Niedersachsen mit Beschluss vom 10.4.2003 abgelehnt. Nach Auffassung der Leipziger Richter überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Baumaßnahmen das Interesse der Kläger, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren von Vollzugsmaßnahmen verschont zu bleiben. In dieser Situation würde es dem für die A 38 als Verkehrsprojekt Deutscher Einheit geltenden Beschleunigungszweck zuwiderlaufen, wenn die Baumaßnahmen zunächst unterbrochen werden müssten. Der Vorhabensträger trage aber das Risiko der späteren Rechtswidrigkeit der Planung und eines damit verbundenen Rückbaus des Streckenabschnitts.
Das Gericht folgte dem Vorbringen der Kläger insoweit, als es sowohl mit Blick auf den weiteren Ausbau der Bundesstraße 80 als auch auf eine mögliche Aufständerung der Autobahn im Überquerungsbereich der Leine deutlich umweltschonendere Alternativmöglichkeiten zu der von der Straßenbauverwaltung verfolgten Planung sieht. Jedoch reicht allein dies nach Auffassung der Leipziger Richter nicht aus, um das Vorhaben im derzeitigen Stadium zu stoppen. Klärungsbedarf sieht das Gericht auch nach wie vor bei der Frage, ob das von der Autobahn beeinträchtigte Gebiet nicht unter Umständen nach den zwingenden Rechtsvorschriften der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zu beurteilen ist. Aufgrund ihres jetzigen Kenntnisstandes gehen die Richter zwar davon aus, dass das Land Niedersachsen die Meldung der südlichen Leine-Aue als europäisches Schutzgebiet nicht zu Unrecht unterlassen hat. Die Kläger haben im Hauptsacheverfahren jedoch noch die Möglichkeit, dem Gericht weitere Informationen zur hohen ökologischen Qualität der Leine-Aue mit ihren Nebentälern zukommen zu lassen, um hiermit eine für sie günstigere Beurteilung des Gerichts herbeizuführen.
Wenig Gewicht räumt das Gericht dagegen der Frage des von den Klägern bestrittenen Verkehrsbedarfs für die A 38 ein. "Das ist für den Normalbürger kaum zu verstehen", so die Vorsitzende der Bürgerinitiative Leinebergland-Süd, Margitta Schmagold, zu den Ausführungen des Gerichts. Dieses hatte darauf hingewiesen, dass der Bau der A 38 in dem im Jahr 1993 erlassenen Bedarfsplan als vordringlich ausgewiesen worden ist. Das Gericht sei an diese Feststellung auch dann gebunden, wenn die damalige Prognose sich als überholt erwiesen habe. Eine Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse könne nur der Gesetzgeber vornehmen. Solange dies nicht geschehe, seien selbst dem Bundesverwaltungsgericht die Hände gebunden. Dies bedeutet nach Auffassung Schmagolds, "dass wir im Jahr 2003 einen Autobahnbau in einem ökologisch sensiblen Gebiet durchführen, dessen Verkehrsbedarf sich an den längst widerlegten Zahlen des Jahres 1993 ausrichtet." So bleibe auch unberücksichtigt, dass der Verkehr in nördlicher Richtung über die neue B 243 abfließen, ebenso, dass der Schwerlastverkehr sich aufgrund der kommenden Mautpflicht künftig noch stärker als bisher schon auf die Bundesstraßen konzentrieren werde. "Hier erwarten wir dringend Nachbesserungen durch die politischen Entscheidungsträger, damit die aktuelle Planung endlich den tatsächlichen Erfordernissen angepasst wird", so Schmagold.
Mit der Terminierung der mündlichen Verhandlung und dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist nach Mitteilung der Leipziger Richter frühestens im Herbst 2003 zu rechnen.