Straßenmusik
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Ist
Strassenmusik Schwarzarbeit?
Spielregelnder
Stadtverwaltung für Straßenmusikanten
Ist
Strassenmusik Schwarzarbeit?
"Der Bundestag hat am 6. Mai 2004 das
Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender
Steuerhinterziehung in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Der Bundesrat muss
dem Gesetz noch zustimmen. Dies soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause
erfolgen." >>Infos des Bundesfinanzministerium
Vom Hauptzollamt in
Braunschweig erhielten wir folgende Erklärung:
26.5.04 // "Der am Montag, den 17.05.2004, in der Göttinger Innenstadt von
Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte ausländische
"Straßenmusikant" führte seinen Reisepass nicht mit und konnte sich somit auch
nicht ausweisen. Deshalb begaben sich alle Beteiligten zur weiteren Überprüfung dorthin,
wo sich der Reisepass befand. Der Musiker ist weder zu diesem Zeitpunkt noch nach der
Überprüfung des Reisepasses verhaftet worden. Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass
Ausländern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet sein muss. Viele haben aber nur
ein Besuchervisum mit der Auflage "Erwerbstätigkeit untersagt". Nimmt jemand
trotz einer solchen Auflage eine Erwerbstätigkeit auf, so handelt es sich beim
"ersten Mal" um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 93 Ausländergesetz (AuslG) und
kann bei wiederholtem Vorkommen in Einzelfällen auch als Straftat gem. § 92 AuslG,
verbunden mit einer Ausweisung, angesehen werden."
Ist Straßenmusik Erwerbsarbeit?
Nun bleibt nur die Frage, ob Strassenmusik mit einem aufgestellten Behältnis
für Spenden eine Erwerbstätigkeit darstellt. Dies wäre ja auch für einheimische
Strassenmusiker und Musiker insgesamt von Bedeutung, da es als Schwarzarbeit zu werten
wäre, evtl. auch erst dann wenn bestimmte Einnahmesummen überschritten würden - aber
immerhin eine Chance mit dem der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" vom Zoll in
Berührung zu kommen. Wenn es jedoch so ist, dass ein Straßenmusikant keine
Mehrwertsteuer zahlen muß, weil die Einnahmen nicht als vertragliche Gegenleistung für
seine Darbietungen angesehen werden können und daher auch kein Entgelt darstellen, dann
kann auch keine Erwerbsarbeit vorliegen.
Augenzeuge des Vorgangs 25.5.04 // Mitte
Mai berichtete ein Goest-Leser im Forum darüber, dass er gesehen habe, wie Zollbeamte
einen Akkordeonspieler abführten:
"Hi ich war grade (21 Uhr Montag 18.5.04) in der Innenstadt und hab mir
ein Eis gekauft. Da hab ich gesehen wie einer unserer Straßenmusikanten (der immer an der
Ecke Richtung W-Mensa sitzt Akordion spielt und den großen weißen Cowboyhut anhat) vom
Zoll abgeführt worden ist. Die Beamten wollten mir keine Auskunft geben und schicken mich
("Stören Sie die Amtshandlung nicht") unfreundlich fort. Nun stell ich mir die
Frage was der Mann verbrochen haben könnte und warum der Zoll (wo ist eigentlich die
Grenze?) damit zu tun hat? Werden in Gö die Straßenmusikanten verhaftet? Weswegen? Oder
gibt es eine ganz einfache Erklärung"
Der Musiker, der aus der Ukraine stammt hatte einem Bekannten mitgeteilt, dass man ihm
"Schwarzarbeit" vorwerfe und evtl. in die Urkaine abschieben wolle. Zuständig
für eine entsprechende Prüfung ist die neu eingerichtete Stelle "Finanzkontrolle
Schwarzarbeit", deren Beamte in der Öffentlichkeit mit Uniform auftreten. Davon gibt
es inzwischen 3 Stellen in Braunschweig, Hildesheim und Göttingen (Hagenweg 4).
Bislang konnten bei einer Anfragen von goest im Zollamt Göttingen und Hauptzollamt
Braunschweig keine weiteren Information gewonnen werden. Bei der Finanzkontroll-Stelle in
Göttingen unter Aufsicht des Hauptzollamtes Braunschweig liegt die Zuständigkeit für
den infrage kommenden Fall.
Vermutlich handelt es sich um die Problematik, dass ein Visum keine Arbeitserlaubnis
beinhaltet und nun wird zu klären sein, ob Strassenmusik als Arbeit gewertet wird. - Wir
hoffen auf weitere Aufklärung durch die Behörde.
(Die erste Stellungnahme kam einen Tag später, siehe oben)
Spielregelnder
Stadtverwaltung für Straßenmusikanten
Mit der Einhaltung neu entwickelter Spielregeln
wollen die Göttinger Stadtverwaltung und die Göttinger Polizei die Auftritte
von Straßenmusikanten in der Innenstadt künftig Konflikten mit Anliegern
vermeiden. Das städtische Ordnungsamt und die Innenstadtwache der Polizei
wollen dabei die willkommenen Besuche von Sängern und Musikern in der
Göttinger City nach Möglichkeit ohne ausdrückliche Erlaubnis zulassen.
Grundsätzlich wird Straßenmusik zwar als erlaubnispflichtige Sondernutzung
angesehen. Arbeit und Aufwand für Anträge und Genehmigungen will man in
Göttingen aber tunlichst vermeiden, "um eine musikalische Bereicherung
des Innenstadtlebens zu erreichen".
Mit der Formulierung von insgesamt sieben Spielregeln will
man versuchen, diese Ziele zu erreichen. Dazu zählen das Verbot elektro
akustischer Verstärker, von gewerbsmäßigen Auftritten, die beispielsweise
mit dem Verkauf von Schallplatten, CD oder MC verbunden werden, und die
Benutzung sehr lauter Trommeln oder ähnlich lauter Rhythmusinstrumente.
An Werktagen ist Straßenmusik zwischen 10.00 und 20.00 Uhr erlaubt, an
Sonn- und Feiertagen nur nach den üblichen Zeiten christlich religiöser
Veranstaltungen in den Kirchen. An einem City Standort darf nur
20 Minuten musiziert werden. Anschließend muss eine gleich lange Pause
eingehalten werden. Wird an einer anderen Stelle weiter gespielt, so muss
sie vom vorherigen Standort so weit entfernt liegen, dass man dort die
Musik nicht mehr hört. (Au weia - man merkt die Bürokratie)
Schließlich: In Konkurrenz zu anderen, durch Sondernutzungserlaubnis genehmigten
Veranstaltungen darf Straßenmusik nicht treten. Und: Musikgruppen mit
mehr als vier Mitgliedern benötigen grundsätzlich eine Genehmigung des
zuständigen Tiefbauamtes. (????)
Werden diese Regeln nicht eingehalten, darin sind sich Stadtverwaltung
und Polizei einig, werde man einschreiten müssen.
Musik wird störend oft empfunden,
weil sie mit Geräusch verbunden
(frei nach Wilhelm Busch) |
Aber man bedenke: "dass selbst eine
Pantomimen-Nummer eine Ruhestörung darstellen kann, da zwar nicht die Künstlerin oder
der Künstler, sondern das Publikum durch das Beifallklatschen und die Bravorufe eine
Lärmbelästigung darstellen kann"
Quelle |
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