Goettinger
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Abschiebung
/ Ahmed Saado Ahmed
Saado wurde trotz aller Proteste abgeschoben
24.8.05
18 Uhr /
"Ahmed Saado aus Ossenfeld wurde heute Nacht (23/24.8.05) von Hannover nach
Düsseldorf gebracht, von dort aus erfolgte seine Abschiebung mit einem Sammelflug.
Zuvor hatte es wochenlange Proteste von UnterstützerInnen und Verwandten
gegeben. (..) Über den schlechten Gesundheitszustand von Ahmed Saado sei
auch die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen ausführlich
informiert. Sollte Ahmed Saado in der Türkei krankheitsbedingt zu Schaden
kommen, sei die Ausländerbehörde und ihr Vorsitzender Herr Fraatz dafür
allein verantwortlich, erklärte die Sprecherin der UnterstützerInnen.
Der AK Asyl kritisierte, dass Ahmed Saados Familie von der Abschiebung nicht informiert
worden ist. Damit sei der Familie jegliche Möglichkeit genommen worden, sich
von ihm zu verabschieden. Auch seien weder die AnwältInnen der Familie noch
das Gericht kontaktiert worden. "Dass die übliche Praxis wenigstens
das Gericht zu informieren von der Ausländerbehörde nicht eingehalten
worden ist und damit die Ausländerbehörde einer gerichtlichen Entscheidung
vorgegriffen hat, belegt wie selbstherrlich Herr Fraatz seine Behörde leitet",
so der AK Asyl . Bis heute Mittag verweigerten die Behörden die Herausgabe
von Informationen über seinen Aufenthaltsort. Eine Sprecherin von AK Asyl
sprach in diesem Zusammenhang von einer Nacht- und Nebelaktion, die eine offensichtlich
Reaktion des Landkreises auf die vorangegangenen Proteste sei. "Das reibungslose
Funktionieren der Abschiebemaschinerie solle um jeden Preis gewährleistet
bleiben", so die Sprecherin weiter. Nach Informationen der UnterstützerInnen
ist Ahmed Saado kein Einzelfall. Allein mit dem Flugzeug, in dem er sich befand,
seien hundertzwanzig weitere Flüchtlinge außer Landes geschafft wurden.
(...) Die Proteste in Göttingen sind mit der heutigen Abschiebung nicht
beendet. UnterstützerInnen kündigen für 25.8. um 16:30 Uhr eine
Demonstration an, die vom Gänseliesel zum neuen Rathaus führen soll.(...)
Allerdings sollen nicht nur zukünftige Abschiebungen verhindert werden. Die
Rückkehr Ahmed Saados wird von den UnterstützerInnen ebenfalls gefordert."
Verwaltungsgericht
erlaubte Abschiebung 20.7.05
/ Das Gericht erkennt seltsamerweise drei ärztliche Stellungnahmen nicht
an. Die vom Gericht geäusserten Zweifel an der Aussagekraft der vorgelegten ärztlichen
Stellungnahmen erscheinen umso unverständlicher, als die angewandten Untersuchungsmethoden
in der gutachterlichen Stellungnahme klar dargelegt worden sind. Das mit Ahmed
Saado geführte strukturierte klinische Interview entsprach internationalen Standards
und besitzt hohe Zuverlässigkeit und Aussagekraft. Zynisch ist es zudem, dass
vom Gericht eine Familienzusammenführung und damit eine Ausreise der Kinder und
der Frau Ahmed Saados in die Türkei für zumutbar gehalten wird. Wie auch den Richtern
bekannt war, sind die meisten der Kinder in der BRD geboren und aufgewachsen,
die gesamte Familie hat ihren Lebensmittelpunkt hier in Deutschland. Keines der
Familienmitglieder hat irgendeinen Bezug zur Türkei.
18.7.05 / gegen 17 Uhr wurde vom Goettinger Verwaltungsgericht der Eilantrag
gegen die Abschiebung von Ahmed Saado abgelehnt obwohl eine fachaerztliche Stellungnahme
nach Untersuchung in Haftanstalt seine akute Selbstmordgefaehrdung erneut bestaetigt
hatte. Der Rechtsamwalt der Familie wird umgehend Beschwerde einlegen. Antirassistische
Initiativen rufen dazu auf, die Abschiebung am Tag X zu verhindern. Aktionen in
Goettingen und an den potentiellen Abschiebe-Flughaefen werden seit Wochen vorbereitet.
Die Ausländerbehoerde des Landkreises Göttingen hatte in der vergangenene Woche
mitgeteilt, dass sie einen Arzt ausfindig gemacht habe, der bereit sei, die Abschiebung
'medizinisch abzusichern. Die Behauptung des Landkreises, Herr Saado sei gegenwärtig
"in Begleitung" eines Mediziners 'reisefähig' - gemeint ist der Abschiebeflug
- , wird in der neuen fachärztlichen Stellungnahme ausdrücklich verneint. Frau
Dr. Gisela Penteker als Tuerkeibeauftragte des Vorstandes der IPPNW hat in einer
Stellungnahme vom 17.07.05 darauf verwiesen, dasz auch eine lueckenlose aertzliche
Betreuung , einen verzweifelten und depresziven Menschen nicht mit Gewiszheit
vom Selbstmord abhalten koenne. Die Verantwortung hierfuer truege dann die Auslaenderbehoerde.
Die an der Durchfuehrung einer derartigen Abschiebung beteiligten Ärzte stellten
sich außerhalb der aerztlichen Standesordnung und Ethik. Das sei - so Dr. Penteker
-auch vom diesjaehrigen Deutschen Ärztetag erneut bekräftigt worden. Um 11 Uhr
fanden sich heute Vormittag vor dem Goettinger Verwaltungsgericht anläßlich der
anstehenden Entscheidung erneut ca. 40 UnterstützerInnen zu einer zweistündigen
Mahnwache für ein Bleiberecht der gesamten Familie Saado ein. Auch die Ehefrau
und einige der Kinder waren anwesend, um Neues über die Gerichtsentscheidung zu
erfahren. (Auszüge aus der Presseerklärung, die vollständig bei
http://www.abschiebemaschinerie-stoppen.de/ nachzulesen ist)
Kundgebung am Mittwoch den 13.07.05
"Zur Sitzung des Kreistags fordern wir: Bleiberecht fuer Ahmed Saado!"
Beginn um 14.30 vor dem Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz Demonstration
durch die Innenstadt 9.7.05. / Demonstration am Samstag 9.7.05
Beginn um 12 Uhr am Marktplatz / Altes Rathaus Polizeibericht 11.7.05 : "Göttingen
(jk) - Unter dem Motto "Bleiberecht - Gleiche Rechte für alle" haben heute Mittag
rund 150 Menschen vornehmlich der sog. Linken Szene u. a. gegen die Abschiebepolitik
und die geplante Abschiebung eines am 8. Juni 2005 in Ossenfeld bei Dransfeld
(Kreis Göttingen) festgenommenen Mannes demonstriert. Nach einer kurzen Auftaktkundgebung
vor dem Alten Rathaus bewegte sich der Aufzug ab ca. 12.00 Uhr auf dem vom Ordnungsamt
genehmigten Weg durch die Innenstadt. Unterbrochen von mehreren Redebeiträgen
und kurzen Zwischenhalts endete die friedliche Demonstration gegen 14.00 Uhr am
ursprünglichen Ausgangspunkt. Die polizeilichen Maßnahmen beschränkten sich auf
die Verkehrsregelung."
Hungerstreik
abgebrochen EMail an die Redaktion vom 6.7.05.: "Liebe goests,
bitte setzt auf Eure Saado-Seite einen kurzen Hinweis darauf, dass Ahmed Saado
sich vor einigen Tagen entschlossen hat, wieder Nahrung zu sich zu nehmen, sich
also NICHT im Hungerstreik befindet. Das Dementi hierzu ist leider untergegangen.
Liebe Grüße " (Da diese Mail nicht vom AK Asyl sondern von einem unbekannten
Absender kam geben wir sie einfach als eine Nachricht mit diesem Hinweis hier
weiter. 8.7.: Bestätigt durch AK Asyl "der hinweis mit dem hungerstreik
ist wohl richtig, vor einigen tagen erreichte uns die nachricht, dass ahmed wieder
nahrung zu sich nimmt. wir haben jetzt in einem infobrief darueber informiert." Haft
verlaengert Abschiebeversuch auf 15.7. verschoben 6.7.05 / Das Amtsgericht
Hannover hat gestern in einem neuen Haftbeschluss die Abschiebehaft fuer Ahmed
Saado um weitere 8 Wochen verlaengert. Der 43jaehrige Familienvater wurde gerstern
erneut in erniedrigender Weise dem Haftrichter vorgefuehrt: in Hand- und Fussfesseln,
begleitete von einem grossen Polizeiaufgebot. Saado sitzt seit seiner Verhaftung
am 8.Juni in Abschiebehaft. Der aus dem Libanon stammende Buergerkriegsfluechtling
soll ab dem 15. Juni in die Tuerkei abgeschoben werden.
Familienmitglieder bekommen Bußgelder Drei Familienangehoerige
Saados, seine Frau und drei Soehne haben ein Bussgeldverfahren angehaengt bekommen,
Sie wurden am Samstag zu einem fuer 12 Uhr vereinbarten Termin nicht in den Besuchsraum
gelassen. Als sie Ahmed in einem Fenster der Anstalt erblickten, haben sie sich
kurze Zeit durch Zeichen und Zurufe verstaendigt. "Sie haben sich unbefugt
mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von aussen
durch Worte oder Zeichen verstaendigt" lautet der absurde Vorwurf im Bussgeldschreiben.
Mittlerweile der dritte gescheiterte Versuch der Familie, den Vater zu treffen.
Am Samstag wollen UnterstuetzerInnen, Fluechtlinge und antirassistsiche Initiativen
in Goettingen gegen die rassistische Behandlungen von Fluechtlingen in Goettingen
demonstrieren. (...) 5.7.05
Presseerklaerung Niedersaechsischer Fluechtlingsrat e. V.
(..) Der zustaendige JVA-Arzt hat zuletzt vor einigen Tagen die Suizidgefaehrdung
Saados festgestellt und von einer Abschiebung abgeraten. Der Landkreis Goettingen
haelt jedoch an der Abschiebung fest und plant, Saado, der kein Wort tuerkisch
spricht, nach aerztlich begleiteter Abschiebung in eine geschlossene psychiatrische
Anstalt der Tuerkei zwangseinweisen zu lassen. Ein erstmaliger und menschenverachtender
Vorgang der deutschen Abschiebungspraxis. "Es ist das erste Mal ueberhaupt,
dass uns ein solches Vorgehen der Behoerden bekannt geworden ist", so die
Aerztin Dr. Gisela Penteker, die im Rahmen einer Delegation der IPPNW regelmaessig
die Tuerkei bereist, zuletzt im Mai dieses Jahres. "Durch die bevorstehende
Trennung der Familie und die Sicherheitsverwahrung in der Tuerkei wird sich die
Situation Saados in Zukunft weiter verschlechtern. Dies ist eine ernsthafte Bedrohung
seines Gesundheitszustandes, der mit aerztlicher Verantwortung nicht zu vereinbaren
und eines Rechtsstaates nicht wuerdig ist", so Dr. Penteker weiter. "Die
Situation der psychiatrischen Versorgung in der Tuerkei ist im uebrigen besorgniserregend,
eine angemessene Behandlung wird dort nicht stattfinden koennen." Ahmed Saado
verweigert aus Protest seit dem 29.6. die Aufnahme von Nahrung. Der Fluechtlingsrat
Niedersachsen fordert eine Bleiberechtsregelung fuer die Familie, die seit 20
Jahren in Deutschland lebt. Herr Saado hat bereits als Kleinkind die Tuerkei verlassen
und wurde im Libanon als Vollwaise adoptiert, von dort ist die Familie waehrend
des Krieges 1985 gefluechtet. (...) 27.7.05
: Ahmed Saado seit 27.6.05 im Hungerstreik Ahmed Saado bleibt vorerst
in Abschiebehaft in Hannover Langenhagen. Waehrend des Haftpruefungstermins hat
Ahmed Saado verkuendet, dass er ab heute in den Hungerstreik geht - aus Protest
und als Kampf gegen die moeglicherweise bevorstehende Abschiebung in die Tuerkei.
Etwa 30 UnterstuetzerInnen Ahmeds hielten waehrend des Gerichtstermins eine Kundgebung
am Landgericht ab. Abermals war viel Polizei dabei im Einsatz: mehrere Dutzend
Beamte belagerten die Kundgebung und das entfernter liegende Kreishaus. In
den kommenden Tagen steht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ueber den
Eilantrag gegen die Abschiebung von Ahmed Saado an. Zuletzt war die Entscheidung
am Freitag auf Betreiben des Landkreises vertagt worden. Alle Zeichen sprachen
fuer einen Stopp der Abschiebung durch das VG nachdem der JVA-Arzt selbst sich
gegen die Abschiebung ausgesprochen hatte wegen der erhoehten Suizidgefahr von
Ahmed Saado. Die Auslaenderbehoerde reagierte nun auf die unabweisbaren Diagnosen
mit der Ankuendigung, fuer eine Abschiebung mit aerztlicher und "Sicherheits"-
Begleitung zu sorgen. Der Suzizidgefaehrdung will die Auslaenderbehoerde mit der
Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt in der Tuerkei (!) begegnen. 24.6.05
Abschiebung ist ausgesetzt Auslaenderbehoerde besteht weiter auf Ausreise
24.6.05 -- 16 Uhr
// Achmed ist weiter in Haft, Abschiebung in aerztlicher Begleitung geplant,die
Ausländerbehörde des Landkreises hat heute dem Verwaltungsgericht mitgeteilt,
dass die Abschiebung für die naechsten drei Wochen ausgesetzt ist. Ahmed Saado
ist allerdings weiter in Haft. Am Montag um 9.30 wird im Landgericht Goettingen
ueber die Haftbeschwerde der Anwaeltin verhandelt. Mit diesem Schritt wird
das Eilverfahren durch den Landkreis weiter herausgezoegert. In der gewonnen Zeit
soll, so dass Schreiben, "eine Begleitung durch einen noch konkret zu benennenden
Arzt waehrend der Abschiebung sowie medizinische Betreuung ueber einen angemessen
Zeitraum bei der Ankunft im Abschiebungszielstaat Tuerkei durch einen ebenfalls
noch konkret zu benennenden Arzt" organisiert werden. Damit reagiert der Landkreis
auf die Stellungnahmen der JVA-Aerzte, die nach einem Zusammenbruch Saados seine
Suizidgefaehrdung erneut bescheinigt und von einer Abschiebung abgeraten hatten.
24.6.05 --- 11 Uhr //
Die für den 24.6. Entscheidung ueber den Eilantrag gegen die Abschiebung
von Ahmed Saado ist auf auf Anfang naechster Woche vertagt worden. Ahmed Saado
hat in der Abschiebehaft vor zwei Tagen einen Zusammenbruch erlitten und der Anstaltsarzt
hatte sich aufgrund der Suizidgefahr gegen die Abschiebung ausgesprochen. Die
Auslaenderbehoerde des Landkreises hat die Entscheidung verschoben aber behauptet,
fuer Ahmed Saado bestehe keine Gefahr, da er in der Tuerkei behandelt werden koenne.
Angesichts der Berichte ueber die Moeglichkeiten der medizinischen Versorgung
in der Tuerkei ist diese Argumentation blanker Zynismus. Der IPPNW und selbst
das Generalkonsulat der BRD in Istanbul haben in der Vergangenheit die schlechten
Behandlungsmoeglichkeiten und den erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem in
der Tuerkei dokumentiert. Vor dem Verwaltungsgericht hatten sich heute Vormittag
40 UnterstuetzerInnen versammelt. Nachdem der Aufschub bekannt wurde zog eine
Spontandemonstration durch die Innenstadt zum Kreishaus. 23.6.05
Polizeibericht zur Protestaktion am Landkreis Göttingen "Rund
25 mit Trommeln, Trillerpfeifen und themenbezogenen Transparenten ausgerüstete
deutsche und ausländische Mitbürger haben heute Nachmittag gegen 15.00 Uhr das
Landkreisgebäude an der Reinhäuser Landstraße betreten und ihren Unmut gegen die
geplante Abschiebung des am 08.06.05 in Ossenfeld (Kreis Göttingen) von der Polizei
festgenommenen Mannes kundgetan(...). Nach Angaben eines Verantwortlichen schlugen
die Demonstranten u. a. gegen die Türen und verteilten Flugblätter. Zu Sachbeschädigungen
kam es nicht. Nach knapp fünf Minuten verließ die Personengruppe das Gebäude wieder
und löste sich anschließend auf. " 23.6.05
Presseinfo AK Asyl Ahmed Saado ist noch immer in Abschiebehaft. Seit
gestern hat sich seine gesundheitliche Situation weiter verschlechtert. Nach mehreren
Aufschueben steht nach Informationen des Verwaltungsgerichts am Freitag den 24.6.
die Entscheidung ueber den Eilantrag gegen die Abschiebung des 43jaehrigen Familienvaters
aus Ossenfeld an. Aus diesem Anlass ruft der Unterstuetzungskreis fuer 11 Uhr
zu einer Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht auf. Die Anwaeltin Saados
verweist in dem Eilantrag v.a. auf die gesundheitliche Situation Saados und den
Schutz der Familie vor einer Trennung durch die Abschiebung. Seit einem Zusammenbruch
gestern befindet sich Ahmed Saado unter aerztlicher Beobachtung in der Abschiebehaftanstalt
Hannover. Sein gesundheitlicher Zustand hat sich seit der Verhaftung am 8. Juni
zunehmend verschlechtert. Sollte der Landkreis Goettingen nach einer entsprechenden
Entscheidung dennoch versuchen, Ahmed Saado in die Tuerkei abzuschieben, wollen
AbschiebegegnerInnen an Flughaefen versuchen, die Abschiebung zu verhindern. 20.6.05
Weitere Proteste 40 AbschiebegegnerInnen haben heute Morgen vor dem
Göttinger Verwaltungsgericht gegen die Abschiebung von Ahmed Saado protestiert.
In dieser Woche entscheidet das VG ueber den Eilantrag der die Abschiebung von
Ahmed Saado verhindern soll. Dem Vize-Praesidenten des Gerichts wurden heute Berichte
und Stellungnahmen zur Situation libanesischer Buergerkriegsfluechtlinge uebergeben.
Die UnterstuetzerInnen appellieren in einem ueberbrachten Schreiben an die RichterInnen
des VG: "Nehmen Sie Ihre Verantwortung so wahr, dass die von ihrer Entscheidung
unmittelbar Betroffenen an Leib und Leben keinen Schaden nehmen."
- Dienstag, 21.6. Kundgebung
vor dem Goettinger Verwaltungsgericht, Beginn um 11 Uhr
- Am
Tag des moeglichen Abschiebeversuchs wollen antirassistische Initiativen aus Goettingen
und anderen Staedten die Abschiebung mit Protesten verhindern.
- Fuer
den Tag nach dem naechsten Abschiebeversuch ruft der Unterstuetzungskreis auf
zur Demonstration Goettingen: Tag x +1 , Beginn um 16.30 am Alten Rathaus.
zum
Anfang Demonstration
gegen Abschiebungsversuch Der Arbeitskreis Asyl hatte
für Donnerstag, 16.6. um 16.30 am Alten Rathaus zur Demonstration „Fuer die
Freilassung von Ahmed Saado und den Stopp aller Abschiebungen!“ aufgerufen.
Und es kam eine beeindruckende Zahl von Menschen um gegen die schlimmen, menschenverachtenden
Abschiebungen zu protestieren. 450 bis zeitweise 600 Leute dürften es gewesen
sein. 16.6.05
/ Siehe verschiedene Pressererklärungen zu den
aktuellen Vorgängen , die goest-Seite über
Bleiberecht und Informationen über die laufenden Ereignisse unter http://www.abschiebemaschinerie-stoppen.de/
Protestzug gegen Abschiebungen auf der Berliner Straße / Göttingen,
16.6.05
Bei den Polizeieinsätzen
gegen die Familie Saado in Ossenfeld bei Göttingen wurde der kranke Vater
aus der Familie herausgerissen und in Abschiebehaft gebracht. Als sich sein Enkel
von ihm verabschieden wollte, so ein Augenzeuge, wurde ihm das verwehrt, daraufhin
seien einige Familienmitglieder durchgedreht deren Nerven blank lagen. Ein
Sohn von Ahmed Saado sparch am Ende auch noch einmal über Mikro: "Jungs
macht weiter so - ich liebe Euch - es ist so toll was ihr für uns macht"
(wir nehmen mal an dass er eigentlich auch anerkennt was Frauen machen) Während
des Demozuges kam es zu Szenen, dass DemonstrantInnen Landsleute am Straßenrand
entdeckten, ihnen zuwinkten, die zunächst lachten und zögerten, dann
aber mit in die Demo hinein kamen und mitgingen. 
Transparent von Angehörigen - Das Wasser löscht das Feuer - Mein Vater
löscht unsere Tränen.
Die
durch Härte provozierte Eskalation führte dann zu Szenen, die ein Kameramann
festhielt und an die Medien weiterleitete. Den Fernsehzuschauern wurde dann Material
präsentiert, das rassistische Vorurteile bedient um das Meinungsklima abschiebungsfreundlich
zu machen. Wer näher die menschlichen Tragödien rund um die Abschiebungen
mitbekommt würde nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit auf den
nächsten Protestdemonstrationen mit dabei sein. Ein
Redner meinte, bei den Vorgängen in Ossenfeld hätten die meisten anderen
Menschen auch durchgedreht. Wenn danach bei den Verantwortlichen im Landkreis,
Grüne und CDU bilden dort eine Koalition - protestiert wird, dann sollten
sich die Grünen auf die Seite des Protestes stellen und nicht wie geschehen
auch noch die BesucherInnen ihres Büros mit Strafanzeigen überziehen.

Kundgebungshalt der Demonstration am Weender Tor
Polizeibericht
zu Demo bemüht um friedliche Darstellung "Göttingen
(ots) - Göttingen, Innenstadt Donnerstag, 16. Juni 2005, 17.00 bis 19.15 Uhr Göttingen
(jk) - Rund 600 Menschen jeden Alters und verschiedener Nationalitäten haben heute
Nachmittag in der Göttinger Innenstadt u. a. gegen die geplante Abschiebung eines
am 08.06.05 in Ossenfeld (Kreis Göttingen) von der Polizei festgenommen Mannes
(siehe unsere Pressemitteilungen Nr.421 vom 08.06., 433 und 434 vom 09.06. und
448 vom 15.06.05) demonstriert. Zu der Kundgebung hatte der Arbeitskreis Asyl
unter Motto "Verhindern wir die Abschiebung von Ahmed Saado ! Kein Mensch ist
illegal ! Wer bleiben will soll bleiben" aufgerufen. Nach der Auftaktkundgebung
auf dem Marktplatz bewegte sich der Aufzug unter Mitführung themenbezogener Transparente
durch mehrere Straßen der Innenstadt. Die vollkommen friedliche Veranstaltung
endete gegen 19.25 Uhr wiederum auf dem Marktplatz mit diversen Redebeiträgen
u. a. auch vom "Studienverein Aktive Uni" zum Thema Studiengebühren und dem "Paritätischen
Wohlfahrtsverband" zur Abschiebepolitik. Die polizeilichen Maßnahmen beschränkten
sich auf Verkehrsregelung und Begleitung des Aufzuges. Größere Verkehrsbehinderungen
blieben aus." Unvermummte kann man besser filmen....
Diese Darstellung wäre allerdings um einiges zu ergänzen: es gab eine
massive Polizeipräsenz in der gesamten Innenstadt mit dem Versuch, deeskalierend
die Präsenz in den Seitenstraßen zu halten. Offensichtlich merkt man
bei den Führungsgremien der Polizei,, dass das die Empörung über
die Abschiebungen durchaus eskalieren könnten. In dieser Situation ein Ausufern
einer Protestdemonstration zu provozieren wollte man offensichtlich vermeiden.
Allerdings hat die permanente Begleitung einer Demonstration durch Polizeikolonnen
und das ständige Film- und Fotodokumentieren der teilnehmenden Personen zum
Unmut seitens der DemonstrantInnen geführt und vom Lautsprecherwagen aus
wurde am Carreé die Polizei aufgefordert, das ständige Filmen zu unterlassen.
Präsenz in den Seitenstraßen,
hier z.B. Jüdenstraße, genauso sah es in einigen anderen Straßen
aus.
Polizei in Kampfanzügen
und nach der Durchsetzung des "Vermummungsverbotes" hemmungsloses Ablichten
und Portraitaufnahmen mit Fotopparaten und kleinen Videokameras. Wenn man die
PolizistInnen zurückfotografiert reagieren sie empfindlich: "Sie dürfen
keine Portraitaufnahmen machen" und verweisen auf das Recht am eigenen Bild
usw. . 
zum
Anfang Dokumentation
des Schreibens an das Verwaltungsgericht Anschreiben
an das Goettinger Verwaltungsgericht, 20.6.2005 Sehr
geehrte Frau Praesidentin des Verwaltungsgerichtes Goettingen, sehr geehrte Richterinnen
und Richter, wir
als Buergerinnen und Buerger der Stadt und des Landkreises Goettingen fuerchten
um Gesundheit und Leben von Herrn Ahmed Saado und seiner Familienangehoerigen,
alle seit vielen Jahren beheimatet in Ossenfeld im Landkreis Goettingen. Angesichts
der von den Vollzugsorganen - unter unseres Erachtens nach skandaloesen, mindestens
aber fragwuerdigen Umstaenden - in die Wege geleiteten Inhaftnahme des Herrn Saado
zum Zwecke seiner Abschiebung in die Tuerkei moechten wir unserer Besorgnis Ausdruck
verleihen, dass hier ein nicht wiedergutzumachendes Unrecht sich anbahnt bzw.
geschaffen wird. Um
Ihnen die Hintergruende unserer Besorgnis zu verdeutlichen, moechten wir Ihnen
einige Materialien uebergeben. Diese koennen der Richter-/innenschaft die Entscheidungsfindung
vielleicht nicht erleichtern, in unseren Augen aber dazu beitragen, bislang wenig
beleuchtete Perspektiven auf diesen wie auch aehnlich gelagerte Faelle zu erwaegen.
Hierbei handelt es sich im einzelnen, um 1.
das "Gutachten zur Situation arabisch-staemmiger Bewohner der Provinz Mardin"
vom Referenten des Hamburger Orient-Institutes Herrn Helmut Oberdiek. Aus diesem
Text vom 13. Januar 2001 geht hervor, dass abgeschobene Fluechtlinge aus der arabisch-sprachigen
Bevoelkerungsgruppe der "Mahalmi", zu der auch Herr Ahmed Saado zaehlt,
in ihrer ehemaligen Stammprovinz Mardin praktisch keine Existenz begruenden koennen.
"Ein Leben auf dem Land scheint demnach fuer die ‚Araber’ aus Mardin, die
erst in den Libanon und dann nach Europa flohen, ausgeschlossen zu sein, da sie,
selbst wenn ihre Vorfahren ueber Landbesitz verfuegten, dieses mittlerweile von
anderen Personen ‚beschlagnahmt’ worden sein duerfte." (Gutachten Oberdiek,
letztes Blatt, unpag.). 2.
den Untersuchungsbericht "Staatenlose Kurden aus dem Libanon oder tuerkische
Staatsangehoerige?" von RA Herrn Heinrich Freckmann und dem Mitarbeiter des
Landkreises Hildesheim Herrn Juergen Kalmbach. In diesem Bericht vom 20. April
2001 wird detailliert dargelegt, welchen prekaeren bzw. widerspruechlichen Status
die Gruppenangehoerigen der "Mahalmi" in staatsbuergerrechtlicher Hinsicht
in der Tuerkei bzw. dem Libanon haben. 3.
den Bericht der unabhaengigen Kommission "Abschiebung kranker Fluechtlinge
und ethische Verantwortung". In diesem im Juni 2005 veroeffentlichten Text
wird von der interdisziplinaer besetzten Kommission (zu deren Zusammensetzung
vgl. Bericht, S. 6) festgestellt, dass mit der Unversehrtheit und Integritaet
von Fluechtlingen auch die Grundlagen unserer Rechtsordnung auf dem Spiel stehen
(vgl. ebd., S. 4). Insbesondere formulieren die Autor/-innen: "Nach dem Verstaendnis
des Grundgesetzes muss das positive Recht darum immer wieder dem Anspruch des
jeweiligen Grundrechts ausgesetzt werden [gemeint ist hier das Recht auf Leben,
worunter die Autor-/innen auch die Unversehrtheit des Leibes subsumieren], seine
Anwendung und sein Vollzug muss grundrechtskonform geschehen. Hierfuer haben alle
Verantwortung zu uebernehmen, weil alle Buergerinnen und Buerger nicht nur vor
dem Gesetz, sondern auch fuer das Gesetz verantwortlich sind." (Bericht,
S. 10; Hervorhebungen im Original; Einfuegung in eckigen Klammern: Verf.) In diesem
Sinne halten wir es fuer geboten auf den Befund der Kommission hinzuweisen, dem
zufolge es insbesondere bei traumatisierten Fluechtlingen aufgrund der grossen
Gefahr fuer das Leben dieser Personen dringend erforderlich ist, fachaerztliche
Stellungnahmen bzw. Gutachten einzuholen und diese in der Entscheidung dann auch
entsprechend zu beruecksichtigen (vgl. Bericht, S. 18 ff., bes. 20, 22 ff.). Abschliessend
moechten wir unsere Auffassung zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der Frage
nach einem (humanitaeren) Bleiberecht fuer Fluechtlinge, insbesondere auch fuer
jene, die seit Jahrzehnten in diesem Land leben, nicht um eine juristische, sondern
um eine politische Frage handelt. Daher sind die Hauptadressat-/innen unseres
Engagements die politischen Entscheidungstraeger/-innen bzw. die oeffentlichkeit,
auf die letztere sich berufen. Angesichts der unmittelbar drohenden Gefahr fuer
das Leben des Herrn Ahmed Saado und die Gesundheit seiner Familienangehoerigen,
insbesondere die der minderjaehrigen Kinder, die aus einem Abschiebeversuch bzw.
einer Abschiebung resultiert, halten wir es jedoch fuer geboten, uns nunmehr direkt
an sie als die Verantwortlichen in der Jurisdiktion zu wenden. Die von uns gestellte
Bitte und Aufforderung an Sie lautet: Nehmen Sie Ihre Verantwortung so wahr, dass
die von ihrer Entscheidung unmittelbar Betroffenen an Leib und Leben keinen Schaden
nehmen. Mit freundlichen Gruessen .... zum
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