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Gesundheitsamt Göttingen

> Infos zur Grippe / Schweingrippe in goest

Der folgende Text ist eine Pressemitteilung der Stadt Göttingen vom 17.11.09 (bissl spät, aber immerhin)

 

Neue Influenza A /H1N1 – Wichtige Informationen und Hinweise

Bei ständig neu eingehenden Meldungen liegt die Zahl der an der neuen Influzena A erkrankten Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen bei derzeit mehreren hundert Personen. Unter ihnen befinden sich überwiegend Kinder und Jugendliche, die die Erkrankung in der Regel ohne wesentliche Komplikationen durchlaufen. Auch bei Erwachsenen verläuft die Erkrankung weitgehend harmlos. Nur wenige Personen mussten in jüngster Zeit stationär behandelt werden.

Zahlreiche Telefongespräche, die u.a. auch vom Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen beantwortet werden, dokumentieren ein hohes Maß an Interesse in der Bevölkerung. Immer wieder werden Fragen nach Symptomen, Ansteckungsmöglichkeiten, Tätigkeitseinschränkungen etc. gestellt. Auch Anfragen und Entscheidungshilfen zur Impfung sind oft Gegenstand der telefonischen Beratungen.

 

Symptome der Erkrankung:

Bei der Neuen Influenza treten in der Regel mehrere Krankheitszeichen gemeinsam auf:

plötzliches beginnendes Krankheitsgefühl mit Fieber ≥ 38,0 °C , (bei Kindern ≥ 38,5 °C) teilweise mit Schüttelfrost und Husten. Zusätzlich kann es auch zu Muskel-, Glieder- und /oder Kopf- oder Halsschmerzen kommen.

Die Neue Grippe verläuft bisher überwiegend milde und oft nur mit einem Teil dieser typischen Krankheitszeichen. Bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen (z.B. der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder der Immunabwehr) sowie bei Schwangeren und Säuglingen kann es aber auch zu schwereren Verläufen kommen.

Anhand der Krankheitszeichen eines fieberhaften Atemwegsinfektes lässt nicht immer zweifelsfrei entscheiden, ob es sich um die Neue Grippe handelt, um eine normale saisonale Grippe oder um einen einfachen grippalen Infekt. Das ist nach Auffassung des Göttinger Gesundheitsamtes auch nicht zwingend notwendig. Wichtig ist aber: Ein fieberhafter Atemwegsinfekt sollte zu Hause auskuriert werden.

Ein definitiver Nachweis für eine Influenza-Erkrankung kann nur durch die Laboruntersuchung eines Rachenabstrichs angetreten werden. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen nicht in allen Fällen. In welchen Fällen die Diagnostikosten getragen werden – dazu gibt es Informationen auf der Internetseite www.kvn.de

 

Was sollten Erkrankte beachten?

Wer an einem fieberhaften Atemwegsinfekt erkrankt oder erste Anzeichen dafür aufweist, sollte zu Hause bleiben. Dies gilt ebenso für Kinder in Kindertagesstätten und Schulen.

Erkrankte Personen sollten ihr Zuhause nicht verlassen und auch keine Besuche empfangen. Ein Arztbesuch ist nicht in jedem Fall erforderlich. Er ist abhängig von der Schwere der Erkrankung und der Krankengeschichte des Betroffenen. In jedem Fall müssen die Verhaltens- und Hygieneregeln beachtet werden, damit insbesondere gefährdete Personen (z.B. mit chronischen Krankheiten wie Asthma und Schwangere) vor einer Ansteckung geschützt werden können.

 

Welche Hygiene- und Verhaltensregeln sollten eingehalten werden?

Unbedingt für alle gilt:

Mehrmals tägliches Händewaschen mit Seife für 20 Sekunden.

Geschlossene Räume drei bis Mal täglich für jeweils zehn Minuten lüften.

Erkrankte sollten darüber hinaus:

Möglichst Abstand zu anderen Personen /Familienmitgliedern halten. Wenn räumlich möglich, Schlafen und Aufenthalt in räumlicher Trennung der Erkrankten zu Nicht-Erkrankten.

Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten ein Papiertaschentuch vor den Mund halten, das nach Gebrauch in den Abfall entsorgt wird. Anschließend möglichst die Hände waschen. Wenn kein Papiertaschentuch zur Verfügung steht, sollte in den Ärmel gehustet und geniest werden, auf keinen Fall in die Hand.

Auf Körperkontakte wie Umarmen, Küssen, Händeschütteln usw. verzichten.

Nicht das Besteck, Trinkgefäße oder Geschirr mit anderen teilen.

Einen Mund-Nasen-Schutz in der Schule oder in der Öffentlichkeit zu tragen, wird weiterhin nicht empfohlen, da ein wirksamer Schutz vor einer Ansteckung im alltäglichen Leben damit nicht erreicht werden kann.

Erkrankte Schüler/innen dürfen erst wieder zur Schule (bzw. Kinder in die Kindertagesstätten), wenn sie mindestens einen Tag fieberfrei sind und keine fiebersenkenden Medikamente eingenommen wurden. Sie müssen sich erst wieder wohl fühlen und fähig sein, an den normalen Aktivitäten teilzunehmen.

Erkrankte, die beruflichen Kontakt zu besonderen Personengruppen (Babys, Kleinkinder bis 24 Monate, Schwangere und Personen mit chronischen Krankheiten (z.B. Asthma,

Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen) haben, dürfen ihre Arbeit erst wieder nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt aufnehmen.

 

Informationen zur Impfung

Seit dem 02. November 2009 wird im Bereich von Stadt und Landkreis Göttingen gegen die Neue Influenza A/H1N1 geimpft, vor allem durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, in Einzelfällen auch durch Betriebsärzte. Sie alle verzeichnen nach zunächst zurückhaltender Nachfrage nun einen deutlich stärker werdenden Andrang.

Wegen möglicherweise bestehender Lieferengpässe sind viele Praxen dazu übergegangen, sogenannte "Impflisten" für die Personen zu erstellen, die geimpft werden wollen. Daneben muss für die Ablauforganisation geplant werden, dass der Impfstoff in kleinsten Abgabeeinheiten von jeweils zehn Impfdosen zur Verfügung gestellt wird. Nach Anbruch eines solchen Fläschchens mit zehn Impfdosen kann diese Verpackungseinheit nur für 24 Stunden verwendet werden.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Berlin, des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes in Hannover und der Ständigen Impfkommission (STIKO) können alle Personen von der Impfung profitieren. Allerdings sollte die Impfung in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe nach einer zeitlicher Reihenfolge und Abstufung erfolgen.

Dies betrifft u.a.:

  1. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material.

  1. Personen ab einem Alter von sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z.B.: chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome (= bösartige Erkrankungen), Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B- zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion.
  1. Schwangere (vorzugsweise ab dem 2. Trimenon und Wöchnerinnen)
  1. Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen (s. 2. und 3. und Säuglinge unter 6 Monaten) sein können.
  1. Alle übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren
  1. Alle übrigen Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren
  1. Alle übrigen Personen ab 60 Jahren.

Insbesondere die Impfung der Gruppen 1., 2. und 3. sollte sofort begonnen werden.

Da aus unterschiedlichen Gründen nicht alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte impfen, müssen die Patienten möglicherweise auf eine andere Praxis ausweichen. Auf der Internetseite www.kvn.de (→ Liste der impfbereiten Ärzte in Niedersachsen) finden sich die entsprechenden Informationen. Die Liste ist nach Postleitzahlen geordnet, so dass ein schnelles Auffinden von Impfpraxen gewährleistet ist.

Für weitere Informationen zur Erkrankung und zur Impfung weist das Göttinger Gesundheitsamt auf eine Reihe von Internetadressen hin:

www.bmg.bund.de
www.grippeschutz.niedersachsen.de
www.kvn.de
www.nlga.niedersachsen.de
www.pei.de/schweinegrippe
www.rki.de
www.wir-gegen-viren.de

Telefonische Auskünfte gibt es bei der:

Info-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 346465100* (Montag bis Freitag von 8:00 -18:00, kostenpflichtig)

Info-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen: 0180/1155511 (kostenpflichtig)

Oder im Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen, Tel.: 0551 / 400-4807.

 

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