Neue
Influenza A /H1N1 – Wichtige Informationen und Hinweise
Bei ständig neu eingehenden
Meldungen liegt die Zahl der an der neuen Influzena A erkrankten Menschen in Stadt
und Landkreis Göttingen bei derzeit mehreren hundert Personen. Unter ihnen
befinden sich überwiegend Kinder und Jugendliche, die die Erkrankung in der
Regel ohne wesentliche Komplikationen durchlaufen. Auch bei Erwachsenen verläuft
die Erkrankung weitgehend harmlos. Nur wenige Personen mussten in jüngster
Zeit stationär behandelt werden. Zahlreiche
Telefongespräche, die u.a. auch vom Fachbereich Gesundheitsamt für die
Stadt und den Landkreis Göttingen beantwortet werden, dokumentieren ein hohes
Maß an Interesse in der Bevölkerung. Immer wieder werden Fragen nach
Symptomen, Ansteckungsmöglichkeiten, Tätigkeitseinschränkungen
etc. gestellt. Auch Anfragen und Entscheidungshilfen zur Impfung sind oft Gegenstand
der telefonischen Beratungen. Symptome
der Erkrankung: Bei der Neuen Influenza
treten in der Regel mehrere Krankheitszeichen gemeinsam auf: plötzliches
beginnendes Krankheitsgefühl mit Fieber ≥ 38,0 °C , (bei Kindern ≥
38,5 °C) teilweise mit Schüttelfrost und Husten. Zusätzlich kann
es auch zu Muskel-, Glieder- und /oder Kopf- oder Halsschmerzen kommen. Die
Neue Grippe verläuft bisher überwiegend milde und oft nur mit einem
Teil dieser typischen Krankheitszeichen. Bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen
(z.B. der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder der Immunabwehr) sowie
bei Schwangeren und Säuglingen kann es aber auch zu schwereren Verläufen
kommen. Anhand der Krankheitszeichen
eines fieberhaften Atemwegsinfektes lässt nicht immer zweifelsfrei entscheiden,
ob es sich um die Neue Grippe handelt, um eine normale saisonale Grippe oder um
einen einfachen grippalen Infekt. Das ist nach Auffassung des Göttinger Gesundheitsamtes
auch nicht zwingend notwendig. Wichtig ist aber: Ein fieberhafter Atemwegsinfekt
sollte zu Hause auskuriert werden. Ein
definitiver Nachweis für eine Influenza-Erkrankung kann nur durch die Laboruntersuchung
eines Rachenabstrichs angetreten werden. Die Kosten dafür übernehmen
die Krankenkassen nicht in allen Fällen. In welchen Fällen die Diagnostikosten
getragen werden – dazu gibt es Informationen auf der Internetseite www.kvn.de Was
sollten Erkrankte beachten? Wer an
einem fieberhaften Atemwegsinfekt erkrankt oder erste Anzeichen dafür aufweist,
sollte zu Hause bleiben. Dies gilt ebenso für Kinder in Kindertagesstätten
und Schulen. Erkrankte Personen sollten
ihr Zuhause nicht verlassen und auch keine Besuche empfangen. Ein Arztbesuch ist
nicht in jedem Fall erforderlich. Er ist abhängig von der Schwere der Erkrankung
und der Krankengeschichte des Betroffenen. In jedem Fall müssen die Verhaltens-
und Hygieneregeln beachtet werden, damit insbesondere gefährdete Personen
(z.B. mit chronischen Krankheiten wie Asthma und Schwangere) vor einer Ansteckung
geschützt werden können. Welche
Hygiene- und Verhaltensregeln sollten eingehalten werden? Unbedingt
für alle gilt: Mehrmals tägliches
Händewaschen mit Seife für 20 Sekunden.
Geschlossene Räume drei bis Mal täglich
für jeweils zehn Minuten lüften. Erkrankte
sollten darüber hinaus: Möglichst
Abstand zu anderen Personen /Familienmitgliedern halten. Wenn räumlich möglich,
Schlafen und Aufenthalt in räumlicher Trennung der Erkrankten zu Nicht-Erkrankten.
Beim Husten und Niesen von
anderen Personen Abstand halten und am besten ein Papiertaschentuch vor den Mund
halten, das nach Gebrauch in den Abfall entsorgt wird. Anschließend möglichst
die Hände waschen. Wenn kein Papiertaschentuch zur Verfügung steht,
sollte in den Ärmel gehustet und geniest werden, auf keinen Fall in die Hand.
Auf
Körperkontakte wie Umarmen, Küssen, Händeschütteln usw. verzichten.
Nicht das Besteck, Trinkgefäße
oder Geschirr mit anderen teilen. Einen
Mund-Nasen-Schutz in der Schule oder in der Öffentlichkeit zu tragen, wird
weiterhin nicht empfohlen, da ein wirksamer Schutz vor einer Ansteckung im alltäglichen
Leben damit nicht erreicht werden kann. Erkrankte
Schüler/innen dürfen erst wieder zur Schule (bzw. Kinder in die Kindertagesstätten),
wenn sie mindestens einen Tag fieberfrei sind und keine fiebersenkenden Medikamente
eingenommen wurden. Sie müssen sich erst wieder wohl fühlen und fähig
sein, an den normalen Aktivitäten teilzunehmen. Erkrankte,
die beruflichen Kontakt zu besonderen Personengruppen (Babys, Kleinkinder bis
24 Monate, Schwangere und Personen mit chronischen Krankheiten (z.B. Asthma, Diabetes,
Herz-Kreislauferkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen) haben, dürfen
ihre Arbeit erst wieder nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt aufnehmen. Informationen
zur Impfung Seit dem 02. November
2009 wird im Bereich von Stadt und Landkreis Göttingen gegen die Neue Influenza
A/H1N1 geimpft, vor allem durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte,
in Einzelfällen auch durch Betriebsärzte. Sie alle verzeichnen nach
zunächst zurückhaltender Nachfrage nun einen deutlich stärker werdenden
Andrang. Wegen möglicherweise bestehender
Lieferengpässe sind viele Praxen dazu übergegangen, sogenannte "Impflisten"
für die Personen zu erstellen, die geimpft werden wollen. Daneben muss für
die Ablauforganisation geplant werden, dass der Impfstoff in kleinsten Abgabeeinheiten
von jeweils zehn Impfdosen zur Verfügung gestellt wird. Nach Anbruch eines
solchen Fläschchens mit zehn Impfdosen kann diese Verpackungseinheit nur
für 24 Stunden verwendet werden. Nach
Angaben des Robert-Koch-Institutes in Berlin, des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
in Hannover und der Ständigen Impfkommission (STIKO) können alle Personen
von der Impfung profitieren. Allerdings sollte die Impfung in Abhängigkeit
von der Verfügbarkeit der Impfstoffe nach einer zeitlicher Reihenfolge und
Abstufung erfolgen. Dies betrifft u.a.:
- Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material.
- Personen ab einem Alter von
sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines
Grundleidens, wie z.B.: chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-,
Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome (= bösartige Erkrankungen), Diabetes
und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten,
angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B- zellulärer Restfunktion,
HIV-Infektion.
- Schwangere
(vorzugsweise ab dem 2. Trimenon und Wöchnerinnen)
- Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche
Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen (s. 2. und 3. und Säuglinge
unter 6 Monaten) sein können.
- Alle
übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren
- Alle übrigen Personen im Alter von 25 bis
59 Jahren
- Alle übrigen
Personen ab 60 Jahren.
Insbesondere
die Impfung der Gruppen 1., 2. und 3. sollte sofort begonnen werden. Da
aus unterschiedlichen Gründen nicht alle niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzte impfen, müssen die Patienten möglicherweise auf eine
andere Praxis ausweichen. Auf der Internetseite www.kvn.de (→ Liste der
impfbereiten Ärzte in Niedersachsen) finden sich die entsprechenden Informationen.
Die Liste ist nach Postleitzahlen geordnet, so dass ein schnelles Auffinden von
Impfpraxen gewährleistet ist. Für
weitere Informationen zur Erkrankung und zur Impfung weist das Göttinger
Gesundheitsamt auf eine Reihe von Internetadressen hin: www.bmg.bund.de www.grippeschutz.niedersachsen.de
www.kvn.de www.nlga.niedersachsen.de www.pei.de/schweinegrippe www.rki.de www.wir-gegen-viren.de Telefonische
Auskünfte gibt es bei der: Info-Hotline
des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 346465100* (Montag
bis Freitag von 8:00 -18:00, kostenpflichtig) Info-Hotline
der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen: 0180/1155511 (kostenpflichtig)
Oder
im Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen,
Tel.: 0551 / 400-4807. |