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DNA-Probeentnahme am 28.1.11 erfolgt Mitteilung
der Antifaschistische Linke International A.L.I 28.1.11
Erklärung
des von der zwangsweisen DNA-Entnahme Betroffenen, 28.01.2011
Mitteilung
des Anwalts von Martin R.: Antrag auf zusätzlichen DNA-Vergleich 28.01.2011
Göttingen als Versuchslabor für die Ausweitung polizeilicher Maßnahmen? 10.1.11 / "Die Abnahme eines genetischen Fingerabdrucks kann nur bei schweren Straftaten durch richterlichen Beschluss erlaubt werden (§ 81g Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 81f Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung". Die Länder Hessen, Bayern, Hamburg, Saarland, Thüringen hatten unter der Federführung von Roland Koch im Februar 2005 einen Gesetzesentwurf zur "Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens" beim Bundesrat eingereicht um die Anwendungsbereiche zu erweitern und die Anwendung zu erleichtern. Was bislang nicht Gesetz wurde, soll nun in Göttingen per Praxis erzwungen werden.
Worum es wirklich geht zeigt folgender Vorstoß einer Gesetzesvorlage:
Pressemitteilungen zu der polizeilichen Maßnahme, einem Jugendlichen wegen eines vermuteten Böllerwurfes zu einer DNA-Analyse zu zwingen Offener Brief anlässlich der geplanten DNA-Entnahme bei linkem Jugendlichem (Unterstützt von einer Vielzahl von Organisationen) Pressemitteilung (Auszug) Partei DieLinke und GöLinke 11.1.11 Presseinformation "Antifaschistische Linke International" 8.1.11 / Nach Teilnahme an Demonstration wird junger Antifaschist bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Linker Aktivist in Göttingen weiter Kriminalisierungsversuchen ausgesetzt. Pressemitteilung des SPD-Stadtverbands 7.1.11 / SPD-Stadtverband bedauert Entscheidung des Verfassungsgerichts?DNA-Entnahme mit bedenklichem Signalcharakter Pressemitteilung Kreisverband DIE GRÜNEN 7. 1.11 /Unverständnis über BVG Nicht-Entscheidung zu DNA Entnahme / Demonstration gegen Repression am 22. Januar. Pressemitteilung von DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag, 6.1.11 / GRÜNE zu DNA-Analyse nach Böllerwurf in Göttingen: Verhältnismäßigkeit wahren - Nicht leichtfertig Grundrechtseingriffe anordnen. DNA Entnahme - Pressemitteilungen Rote Strasse 3 / 7.1.11 und 5.1.11
Offener Brief anlässlich der geplanten DNA-Entnahme bei linkem Jugendlichem Am 27. Januar 2010 durchsuchte die Polizei rechtswidrig ein linkes Wohnprojekt in der Roten Straße, nachdem es in einer Teeküche des Landkreisamtes zu einer "Verpuffung" kam. Die Auswahl des Durchsuchungsobjektes folgte politischen Motiven: Polizeihundeführer kritisierten die Göttinger Polizei für ihr Vorgehen, auch im Stadtrat wurden die Kriminalisierungsversuche thematisiert (...). Bei der auf die Durchsuchung folgenden "Solidaritätsdemonstration gegen staatliche Repression" am 30. Januar 2010 wurde ein Jugendlicher wegen des Verdachts, innerhalb der Demonstration Böller geworfen zu haben, festgenommen. Noch gibt es in diesem Prozess kein Urteil, doch die Staatsanwaltschaft ist wie immer schneller - der junge Mann soll eine DNA-Probe abgeben. Sollte er zu dem angegebenen Termin nicht erscheinen, werden ihm "Zwangsmaßnahmen" angedroht. Es stellt sich die Frage, was ein angeblicher Böllerwurf auf einer Demo mit einer DNA-Entnahme zu tun hat. Der Verdacht liegt nahe, dass das Fachkommissariat 4 - zuständig für politisch motivierte Straftaten - nach der skandalösen Ermittlungspleite in dem angeblichen "Sprengstoffattentat in der Teeküche" mit der jetzigen DNA-Entnahme ganz andere Pläne verfolgt. Nachdem die Durchsuchung des Wohnprojektes rechtswidrig war und alle Verfahren eingestellt wurden, wird nun versucht, das Gesicht zu wahren, indem flugs ein neuer Linker als Täter auserkoren wird. Eine Zeugin soll nämlich im Kreishaus einen Mann mit "dunklem Teint" gesehen haben. Linke "mit dunklem Teint" kennt das Fachkommissariat 4 genau. Zügig suchen sich die Beamten also eine Person aus und besorgen sich vom Einwohnermeldeamt Bilder für eine Lichtbildvorlage. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme wird noch vom Amtsgericht geprüft. Die Zeugin erkennt niemanden sicher, das hindert das Fachkommissariat jedoch nicht, einen Antrag auf Observation zu stellen - dieser wird abgelehnt, es gäbe keinen "hinreichenden Anfangsverdacht". Den gab es zunächst auch für die DNA-Entnahme nicht, aber die Staatsanwaltschaft klagte weiter, bis sie schließlich vor dem Landgericht Erfolg hatte und die Abnahme genehmigt bekam. Ausgerechnet dieser junge Mann "mit dunklem Teint" hat nun angeblich durch das Werfen eines Böllers innerhalb einer Demonstration eine "gefährliche Körperverletzung" an einem Polizisten begangen. Zusammen mit einer versammlungsrechtlichen Vorstrafe als 15-jähriger und eingestellter Verfahren wird nun ein besonderes "Gefahrenpotential" konstruiert, welches die DNA-Abnahme rechtfertigen soll. Auch in Zukunft seien dem Jugendlichen "weitere Straftaten von erheblicher Bedeutung" zuzutrauen. Dass hier die Einstellung von Verfahren genutzt wird, um polizeiliche Maßnahmen zu rechtfertigen, zeigt anschaulich, wie politisch motivierte Kriminalisierung vonstatten geht: es ist egal, ob jemand unschuldig ist, wenn er schon mal verdächtigt wurde, muss er auch in Zukunft kriminell sein. Also ein weiteres Beispiel dafür, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte das tun, was sie anscheinend als ihre Aufgabe sehen: linkes Engagement kriminalisieren. Immer zielgerichteter wird dabei versucht, Jugendliche, die politisches Engagement zeigen, einzuschüchtern, sei es durch Besuche bei den Eltern oder in der Schule. Ein neuer Höhepunkt dieser Kriminalisierungsversuche ist jetzt durch die DNA-Abnahme erreicht. Wir fragen die Verantwortlichen bei der Polizei, besonders die Staatsschutzabteilung, was sie mit derartigen Maßnahmen erreichen wollen? Wir vermuten, dass es hierbei weniger um aufzuklärende Straftaten, sondern - zum wiederholten Male - um Repression gegen unliebsame Politikansätze geht. Die Teilnahme an unliebsamen Demonstrationen ist in Göttingen häufig schon ausreichend um ungewollt in einen Konflikt mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu geraten. Wir fragen die Verantwortlichen bei der Polizei: Welchen sachlichen Zusammenhang gibt es überhaupt zwischen der angenommen Straftat "gefährliche Körperverletzung durch einen Böllerwurf innerhalb einer Demo" und der zwangsweisen Abnahme von DNA? Wir sehen hier einen erneuten Ausdruck der ausufernden staatlichen Datensammlungswut gegenüber politischer Opposition und mittlerweile allen BürgerInnen. Wir erwarten
von der Polizei und der Staatsanwaltschaft: ErstunterzeichnerInnen
(Stand 20. Dezember 2010):
Pressemitteilung von der Partei DieLinke und GöLinke 11.1.11 Am 11.1.11 nahmen der Göttinger Kreisverband als auch die Kreistagsfraktion der Partei DieLinke sowie die Ratsfraktion der WählerInnengemeinschaft GöLinke zum aktuellen Fall der DNA-Entnahme Stellung. Darin wird die DNA-Entnahme als unrechtmäßiger Eingriff in die Privatsphäre des 20 jährigen Verfolgten gewerten. Um sich davor zu schützen müsse er nun untertauchen, "Somit sei seine Ausbildung gefährdet und seine kompletten Lebensumstände hätten sich in einem unerträglichen Maße verschlechtert. Einzige Möglichkeit dies zu verhindern ist die ungerechtfertigte Ausschreibung zur Fahndung aufzuheben und ihm so die Rückkehr in die Legalität und ein normales Leben zu ermöglichen. (...) Auf Grund einer versammlungsrechtlichen Vorstrafe als 15-jähriger und dem angeblichen Böllerwurf würde dem jungen Mann ein erhebliches ‚Gefahrenpotential’ unterstellt und rechtfertige somit die Entnahme und dauerhafte Speicherung seiner DNA. (...) Die Teilnahme des 20-jährigen Antifaschisten an der Demo, als angeblich eine schwere Körperverletzung begangen wurde, war eine Reaktion auf die unrechtmäßige Hausdurchsuchung, nach dem Vorfall im Kreishaus. Unfassbar bleibt die Tatsache, dass die Beschwerde ohne Begründung abgelehnt wurde, obwohl für die DNA-Entnahme jegliche rechtliche Grundlage fehlt.“ (Gesamttext siehe unter > news)
Presseinformation
"Antifaschistische Linke International" 8.1.11 "nachdem gestern der 20jährige Antifaschist aus Göttingen bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben wurde, wird die polizeiliche Willkürmaßnahme inzwischen überregional kritisiert. Neben der individuellen Situation des Betroffenen, die für ihn Trennung von Familie und Freunden bedeutet und seine Ausbildung gefährdet, hat die angeordnete DNA-Entnahme auch für die Möglichkeit politischer Meinungsäußerung insgesamt potentiell weitreichende Folgen. Nur auf den bloßen Vedacht hin, auf einer Demonstration gegen eine - für illegal erklärte - Hausdurchsuchung im Januar 2010 einen Silvesterknaller fallen gelassen zu haben, soll nun eine DNA-Abnahme und Speicherung der Daten erfolgen. Die DNA-Entnahme ist eigentlich für "Strafttaten von erheblicher Bedeutung" vorbehalten. Sollte diese Maßnahme - wie angekündigt mit Zwangsmaßnahmen - polizeilich und politisch durchgesetzt werden, hätte das weitreichende Folgen für die Zukunft. Im Zweifelsfall reicht dann ein Verdacht auf einen mögliches Vergehen und die Teilnahme an einer Meinungsäußerung unter freiem Himmel bereits aus, um in die Verbrecherkarteien der Polizei zu geraten. Hiermit sollen also Demonstrationen unterbunden und die politische Opposition eingeschüchtert werden. Eine Sprecherin der Antifaschistischen Linken International A.L.I. rief zur Solidarität mit dem Betroffenen auf: "Allen denen es am Herzen liegt, dass junge Menschen sich politisch einmischen, alle, die auch zukünftig antifaschistischen Widerstand gegen Neonaziumtriebe begrüßen, müssen sich jetzt zu Wort melden!" Wir weisen auf die für Samstag, den 22. Januar 2011, geplante Demonstration in diesem Zusammenhang hin: "Knapp ein Jahr nach den Hausdurchsuchungen durch die Polizei in der Roten Straße, rufen wir wieder dazu auf, auf die Straße zu gehen, um die anhaltenden Angriffe gegen unsere Häuser, Strukturen und AktivistInnen abzuwehren!" Pressemitteilung des SPD-Stadtverbands 7.1.11 SPD-Stadtverband bedauert Entscheidung des Verfassungsgerichts? DNA-Entnahme mit bedenklichem Signalcharakter Als bedauerlich bezeichnet der SPD-Stadtverband die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerde zur DNA-Entnahme bei einem Demonstranten nicht anzunehmen. Diese Entscheidung lasse nicht erkennen, ob die strittige Maßnahme verfassungskonform sei oder nicht. Sie bedeute Wasser auf die Mühlen derer bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die an einer Deeskalation nicht interessiert seien und offenbar der von Innenminister Schünemann vorgegebenen harten Linie folgen, und der jetzt erlassene Haftbefehl lasse endgültig jegliches Augenmaß vermissen. "Wenn der junge Mann, dem vorgeworfen wird, vor etwa einem Jahr einen Silvesterknaller auf einen Polizeibeamten geworfen zu haben, eindeutig durch Zeugen identifiziert ist, ist eine DNA-Entnahme völlig unnötig." erklärt der SPD-Vorsitzende Horst Reinert. Das Vorgehen trotz ausbleibender Anklage lasse eher vermuten, dass hier in unzulässiger Weise versucht werden soll, eine Verbindung zum Brand im Kreishaus herzustellen und sich dabei zuerst die üblichen Verdächtigen ("dunkler Teint") herauszugreifen. Die derzeit angestrebte DNA-Entnahme habe vielmehr bedenklichen Signalcharakter: "Wenn bei der Teilnahme an Demonstrationen künftig Verdachtsbekundungen ausreichen sollen, um dauerhaft beim Bundeskriminalamt mitsamt dem eigenen DNA-Profil gespeichert zu werden, dann siegt bei vielen die bloße Angst vor der Willkürbehandlung gegenüber dem Recht auf Versammlungsfreiheit. Solche Einschüchterungen sind nicht hinnehmbar." Der SPD-Stadtverband appelliert erneut an Polizei und Staatsanwaltschaft, ihre ablehnende Haltung zum vom Stadtrat beschlossenen "Runden Tisch friedliches und demokratisches Göttingen" aufzugeben und sich auf Augenhöhe mit den gewählten VertreterInnen der Stadt Göttingen und deren Bürgerinnen und Bürgern auseinanderzusetzen. "Die Verantwortlichen bei Polizei und Staatsanwaltschaft verlassen im Augenblick auf fahrlässige Weise den in den vergangen Jahren erfolgreich eingeschrittenen Weg der Deeskalation", sagt Reinert und erinnert an die Hausbesetzungen der frühen 80er Jahre, als die Polizei mit Sticheleien und Provokationen zur Aufheizung des Klimas beigetragen hatte: "Solche Situationen wünschen sich die Göttinger Bürgerinnen und Bürger nicht zurück." Pressemitteilung Bündnis90/DieGrünen 7. 1.11 Unverständnis über BVG Nicht-Entscheidung zu DNA Entnahme / Demonstration gegen Repression am 22. Januar. Der
Göttinger Kreisverband von Bündnis90/DieGrünen hat mit Unverständnis
auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe reagiert, die
Beschwerde über eine bevorstehende DNA Entnahme bei einem Göttinger
Linken nicht zur Entscheidung anzunehmen. Wir betrachten die zwangsweise Entnahme
von DNA und die Speicherung in den Verbrecherkarteien weiterhin als einen schwerwiegenden
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Für den nicht
mal erhärteten Verdacht, dieser hätte einen Böller geworfen, sehen
wir in dieser Maßnahme keinerlei Verhältnismäßigkeit und
kritisieren den fahlen Beigeschmack, der durch die Tatsache entsteht, dass die
Göttinger Polizei gegen den 20 Jährigen auch schon im Fall des Brandes
in der Teeküche des Kreishauses ermittelt hat. Wir fordern von Polizei und
Staatsanwaltschaft, ihre Ermittlungen in den unterschiedlichen Fällen voneinander
zu trennen und keine Querermittlungen anzustellen! Pressemitteilung von Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, 6. Januar 2011 Grüne zu DNA-Analyse nach Böllerwurf in Göttingen: Verhältnismäßigkeit wahren - Nicht leichtfertig Grundrechtseingriffe anordnen. Die Landtagsgrünen haben die im Zusammenhang mit einem Böllerwurf in Göttingen angeordnete zwangsweise Entnahme einer DNA-Probe beim Beschuldigten als "unverhältnismäßig" kritisiert. Der Tatvorwurf der Körperverletzung in Zusammenhang mit einer Demonstration könne kaum den Verdacht zukünftiger schwerwiegender Straftaten begründen, sagte der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg am Donnerstag (heute) in Hannover. "Insofern sind die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Göttingen schwer nachvollziehbar." Der Grünen-Politiker wies darauf hin, dass es sich bei der Entnahme und Speicherung einer DNA-Probe um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung handele. Eine solche Maßnahme dürfe nicht leichtfertig angeordnet werden, zumal die DNA-Probe für das laufende Ermittlungsverfahren keinerlei Bedeutung habe. Limburg: "Es könnte der Eindruck entstehen, dass auf Verdacht und Vorrat DNA-Profile aus der linken Szene Göttingens angelegt werden sollen." Der Göttinger Staatsanwaltschaft sei anzuraten, alles zu tun, um einem solchen Eindruck entgegenzuwirken. DNA Entnahme - Pressemitteilung Rote Strasse 3 / 7.1.11 Nach
unserer ersten Pressemitteilung Anfang der Woche wenden wir uns wieder an die
Öffentlichkeit. Dafür gibt es zwei Gründe: Der Rechtsanwalt Sven
Adam teilte uns heute morgen mit, dass unser Mitbewohner von der Polizei wohl
heute zur Fahndung ausgeschrieben werde. Im Vorfeld der Ereignisse der letzten
Tage, hatte uns unser Mitbewohner folgendes im Voraus mitgeteilt. erste
Pressemitteilung vom 5.1.11
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