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Stellungnahme des Bündnis
gegen Sozialabbau zu polizeilichen Verdächtigungen wegen Beschäftigung mit Sozialabbau
(´98)
Bündnis gegen Sozialabbau
und Montagsdemos
Göttinger Drucksache
Bündnis gegen Sozialabbau
, c/o AuA im VEBF, Lange Geismar Str.2 (Das war die damalige Adresse - inzwischen scheint
diese nicht mehr aktuell zu sein - aber es hat sich 2003 erneut ein Bündnis gebildet wozu
wir als Kontaktadresse attac - vorschlagen) |
Das Bündnis gegen Sozialabbau hat auf seinem
Plenum am 9.9.98 folgende Stellungnahme zur Veröffentlichung beschlossen:
Am 11. August wurden Wohnung und Arbeitsplatz des Mitarbeiters eines
Artikelausschnittdienstes durchsucht. Angesichts der merkwürdigen Begründungen dieser
Polizeiaktion am 11. August 98 fragen wir: Soll der legitime Protest gegen
Arbeitslosigkeit und Sozialabbau durch Polizeimaßnahmen eingeschüchtert werden?
Oder wie ist es zu verstehen, wenn jemand unter anderem deshalb der Mitgliedschaft einer
terroristischen Vereinigung beschuldigt wird, weil er mit dem wöchentlichen
Informationsblatt "Göttinger Drucksache" zu tun habe, das sich "intensiv
mit der Thematik Arbeitslosigkeit und Sozialabbau befaßt".
Das Bündnis gegen Sozialabbau beschäftigt sich seit einem Jahr intensiv mit dem Thema
Arbeitslosigkeit und Sozialabbau. Wird das demnächst auch als ein Grund für
Hausdurchsuchungen und den Verdacht einer terroristischen Vereinigung herhalten müssen?
Wir werden uns weiterhin intensiv mit Arbeitslosigkeit und Sozialabbau beschäftigen und
zukünftig unsere Presseerklärungen auch an die Göttinger Drucksache schicken. Wir
werden weiterhin umfangreiche Recherchen zu Arbeitslosigkeit und Sozialabbau durchführen
und auch weiterhin am Arbeitsamt gegen die Arbeitslosigkeit protestieren.
Wir wünschen dem, für die oben genannte Durchsuchungs-Begründung verantwortlichen
Ermittlungsrichter Dr. Wolst, dass er bald arbeitslos werde und intensive persönliche
Bekanntschaft mit den Folgen des Sozialabbaus macht.
Göttingen, den 9.9.98, Plenum,
ANLAGE Zitat aus dem Durchsuchungsbeschluß
Wir beziehen uns auf folgendes Zitat aus dem
Durchsuchungsbeschluß des Ermittlungsrichters Dr. Wolst am Bundesgerichtshof Karlsruhe
vom 25. 6.98, der uns in kopierter Form vorliegt:
"Aufgrund von Erkenntnissen aus einem früheren Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Göttingen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch dem Kreis
der verantwortlichen Redakteure der "Göttinger Drucksache (GöDru)" zuzurechnen
ist. Die "Göttinger Drucksache" ist derzeit die einzige alternative
Publikation, die sich mit der Thematik "Sozialabbau und Arbeitslosigkeit"
intensiv befaßt. Ein als verantwortlich durch die Redaktion gekennzeichneter Artikel vom
21 Februar 1997 weist bereits - ebenso das bekannte Selbstbezichtigungsschreiben -
auffällig viele Fakten und statistische Werte auf.
Gegen den Beschuldigten ........... und mindestens zwei weitere, bislang unbekannte
Personen besteht daher der Verdacht eines Verbrechens der Bildung einer terroristischen
Vereinigung nach § 129a Abs. 1 StGB in Tateinheit mit einem Verbrechen der versuchten
schweren Brandstiftung nach §§ 306 a.F., 22, 23 StGB."
In diesem Durchsuchungsbeschluß wurde die Beschlagnahmung folgender Gegenstände
angeordnet, Zitat: "Sämtliche Unterlagen privater und geschäftlicher Natur, soweit
diese Hinweise enthalten auf eine Beteiligung des Beschuldigten oder dritter Personen an
dem Brandanschlag auf das Göttinger Arbeitsamt am 7. November 1997 sowie an der
Erstellung des entsprechenden Selbstbezichtigungsschreibens, insbesondere Unterlagen und
Aufzeichnugen über umfangreiche Recherchen zu den Themen "Arbeitslosigkeit und
Sozialabbau", soweit diese Unterlagen auf elektronische oder andere Weise gespeichert
sind, sowie die zur Sichtbarmachung dieser Daten erforderlichen Geräte." |