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Stellungnahme des Bündnis gegen Sozialabbau zu polizeilichen Verdächtigungen wegen Beschäftigung mit Sozialabbau (´98)
Bündnis gegen Sozialabbau und Montagsdemos
Göttinger Drucksache

Bündnis gegen Sozialabbau , c/o AuA im VEBF, Lange Geismar Str.2 (Das war die damalige Adresse - inzwischen scheint diese nicht mehr aktuell zu sein - aber es hat sich 2003 erneut ein Bündnis gebildet wozu wir als Kontaktadresse attac - vorschlagen)

Das Bündnis gegen Sozialabbau hat auf seinem Plenum am 9.9.98 folgende Stellungnahme zur Veröffentlichung beschlossen:
Am 11. August wurden Wohnung und Arbeitsplatz des Mitarbeiters eines Artikelausschnittdienstes durchsucht. Angesichts der merkwürdigen Begründungen dieser Polizeiaktion am 11. August 98 fragen wir: Soll der legitime Protest gegen Arbeitslosigkeit und Sozialabbau durch Polizeimaßnahmen eingeschüchtert werden?
Oder wie ist es zu verstehen, wenn jemand unter anderem deshalb der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung beschuldigt wird, weil er mit dem wöchentlichen Informationsblatt "Göttinger Drucksache" zu tun habe, das sich "intensiv mit der Thematik Arbeitslosigkeit und Sozialabbau befaßt".
Das Bündnis gegen Sozialabbau beschäftigt sich seit einem Jahr intensiv mit dem Thema Arbeitslosigkeit und Sozialabbau. Wird das demnächst auch als ein Grund für Hausdurchsuchungen und den Verdacht einer terroristischen Vereinigung herhalten müssen?
Wir werden uns weiterhin intensiv mit Arbeitslosigkeit und Sozialabbau beschäftigen und zukünftig unsere Presseerklärungen auch an die Göttinger Drucksache schicken. Wir werden weiterhin umfangreiche Recherchen zu Arbeitslosigkeit und Sozialabbau durchführen und auch weiterhin am Arbeitsamt gegen die Arbeitslosigkeit protestieren.
Wir wünschen dem, für die oben genannte Durchsuchungs-Begründung verantwortlichen Ermittlungsrichter Dr. Wolst, dass er bald arbeitslos werde und intensive persönliche Bekanntschaft mit den Folgen des Sozialabbaus macht.

Göttingen, den 9.9.98, Plenum,

 

ANLAGE  Zitat aus dem Durchsuchungsbeschluß

Wir beziehen uns auf folgendes Zitat aus dem Durchsuchungsbeschluß des Ermittlungsrichters Dr. Wolst am Bundesgerichtshof Karlsruhe vom 25. 6.98, der uns in kopierter Form vorliegt:
"Aufgrund von Erkenntnissen aus einem früheren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch dem Kreis der verantwortlichen Redakteure der "Göttinger Drucksache (GöDru)" zuzurechnen ist. Die "Göttinger Drucksache" ist derzeit die einzige alternative Publikation, die sich mit der Thematik "Sozialabbau und Arbeitslosigkeit" intensiv befaßt. Ein als verantwortlich durch die Redaktion gekennzeichneter Artikel vom 21 Februar 1997 weist bereits - ebenso das bekannte Selbstbezichtigungsschreiben - auffällig viele Fakten und statistische Werte auf.
Gegen den Beschuldigten ........... und mindestens zwei weitere, bislang unbekannte Personen besteht daher der Verdacht eines Verbrechens der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 1 StGB in Tateinheit mit einem Verbrechen der versuchten schweren Brandstiftung nach §§ 306 a.F., 22, 23 StGB."
In diesem Durchsuchungsbeschluß wurde die Beschlagnahmung folgender Gegenstände angeordnet, Zitat: "Sämtliche Unterlagen privater und geschäftlicher Natur, soweit diese Hinweise enthalten auf eine Beteiligung des Beschuldigten oder dritter Personen an dem Brandanschlag auf das Göttinger Arbeitsamt am 7. November 1997 sowie an der Erstellung des entsprechenden Selbstbezichtigungsschreibens, insbesondere Unterlagen und Aufzeichnugen über umfangreiche Recherchen zu den Themen "Arbeitslosigkeit und Sozialabbau", soweit diese Unterlagen auf elektronische oder andere Weise gespeichert sind, sowie die zur Sichtbarmachung dieser Daten erforderlichen Geräte."