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Hilfs-Sheriffs in Privat-Uniform

Den wichtigtuerischen Begriff "Sheriffs" hat eine Firma dem Vernehmen nach im Zusammenhang mit einer Farbe für sich reservieren lassen und Schutzrechte darauf. Bei Sheriff denkt man doch gleich an Schießereien wie im wilden Westen, den Colt im lockeren Halfter, sind wir hier im wilden Westen?

> Aktion "Saubere Stadt" 2003

25.9.03 Zur Zeit sind in Gö zwar kaum noch privat bezahlte "Sicherheitsdienstler" zwecks Ordnung in der FußgängerInnenzone zu sehen, aber das kann im Rahmen der "Aktion saubere Stadt" ja schnell wieder kommen. Nachdem sich jetzt ein Ex-Sheriff im Gästebuch dringend auf die "Jedermann"-Rechte aufmerksam gemacht hat, haben wir einige Ergänzungen vorgenommen.

Private Sicherheitsdienstler haben keinen Deut mehr Rechte als jede/r andere BürgerIn. Versuche , Ersatzpolizei zu spielen wären Amtsanmaßung und strafbar.  Die sog. ”Not- und Jedermannsrechte“ (und Jederfrau ...) berechtigen z.B. jede/n dazu, sich in einem Notfall zu verteidigen und anderen bedrohten Menschen zu helfen. Das Notwehrrecht bedeutet, dass sich jede/r gegen einen akuten rechtswidrigen Angriff angemessen zur Wehr setzen darf. Wenn Sicherheitsdienstler unrechtmäßig jemanden körperlich angreifen und eine gesundheitliche Gefährdung besteht, ist also Notwehr erlaubt. Und wenn man eine/n Sicherheitsdienstler/in dabei beobachtet wie sie/er einen anderen schädigt, beleidigt, nötigt, oder gar verletzt dann gilt auch noch folgendes und zwar umgekehrt: Alle Bürgerlnnen dürfen einen auf frischer Tat ertappten straffällig gewordenen "Schwarzen Sheriff" auch ohne richterliche Anordnung zwangsweise festhalten, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann; so lange bis die Polizei eintrifft um deren Personalien festzustellen. Als mögliche Straftaten der Sicherheitsdienster sind vorstellbar:

Nötigung: Wenn Sicherheitsdienstler Leute willkürlich drangsalieren, sie beschuldigen, anhalten und festhalten, Ausweispapiere verlangen und diese einbehalten wollen, körperliche Durchsuchungen im öffentlichen Bereich durchführen, Drohungen und oder Beleidigungen aussprechen.

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Sicherheitsdienst-Leute in der Göttinger Innenstadt

Körperverletzung: Wenn Sicherheitsdienstler unrechtmäßig körperliche Gewalt anwenden, ist Notwehr erlaubt! Wenn sie sich eine Körperverletzung zuschulden haben kommen lassen, wäre je nach Schwere evtl. sogar eine Fesselung erlaubt um sie festzuhalten bist die Polizei kommt.

Jedoch sollten die BürgerInnen fair bleiben und berücksichtigen: Niemand darf einfach mal so auf Verdacht jemanden anhalten und versuchen, die Angabe von Personalien zu erzwingen. Wir möchten jetzt nicht erleben, dass permanent Schwarze Sheriffs gefesselt in den Fußgängerzonen rumliegen weil sich Sicherheitsgruppen von BürgerInnen auf ihr Festnahmerecht berufen ;-)

Bei Straftaten von Sicherheitskräften wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Amtsanmaßung sollte Strafanzeige oder Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden.
Bei Sachbeschädigung durch die Sicherheitsdienstler, also wenn sie beim Festhalten z.B. Kleidung beschädigt haben müssen die Geschädigten den die Schuld der Sicherheitskräfte beweisen können, also möglichst Zeugen, die Namen der Sicherheitskräfte sowie das Sicherheitsunternehmen benennen können. Anschließend müssen sie ihre Rechte (Schadensersatz, Schmerzensgeld) im Wege des teueren und langwierigen Zivilprozesses einklagen.

Was ist in Kaufhäusern, Bahnhöfen, Discos usw.?
Dort hat der Besitzer wie jede/r BürgerIn ein Hausrecht und kann auch jemanden anders beauftragen das Hausrecht für ihn wahrzunehmen, d.h. unliebsame Personen den Zutritt zu verwehren oder sie aus dem Haus zu verweisen, Hausverbote auszusprechen usw. - Zu den Türstehern an Discos wird bei Gelegenheit mal ein gesonderter Artikel entstehen

 

Ex-"Sheriff" schreibt an goest
Gästebucheintrag vom 25.9.03

(die Rechtschreibefehler des Originals wurden nicht korrigiert)
"Kommentar: Zu Euren " Schwarze Sheriff`s. Erstens: Schwarze Scheriffs hat nur der (...... keine Werbung bitte ....)  Dieser Name ist geschützt und eingetragen. Sollte sich jemand doch so nennen, kann er privatrechtlich vervolgt werden!!!!
Zweitens: Es ist richtig, das Schwarze Sheriffs keine Hoheitsrechte haben, genauso wie die anderen Sicherheitsfirmen. Sie haben wie alle das Jedermannsrechte. Aber wer sich noch ein bisschen im Gesetzt auskennt ist Jedermann dazu berechtigt, nach § 127 STPO eine Vorläufige Festnahme durchzuführen, wenn die Tatbestannsmerkmale erfüllt sind!!!!!
Ausserdem bekommen sie von Ihrem Auftraggeber das Hausrecht übertragen. Das heißt, dass sie auch berechtigt sind, Personen die sich wiederrechtlich im Objekt oder auf dem Gelände sich aufhalte, uz verweisen. Sollte dadurch die Personalien benötigt werden, und die Person nicht ihre Personalien herraus geben, sind sie berechtigt ihn festzuhalten bis die Polizei da ist!!!!
Mfg Ex "Schwarzer Sheriff"

Ja ja wie gesagt, aber auch umgekehrt ... dürfen BürgerInnen die Sheriffs festnehmen