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Befreiung von der Rundfunkgebühr

Der Göttiner Behindertenbeirat (behindertenbeirat@goettingen.de) macht auf folgende Neuerung aufmerksam: Ab 1. April ist nicht mehr das Sozialamt sondern nur noch die Gebühreneinzugszentrale GEZ für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. Dazu ist es unbedingt nötig, einen Antrag zu stellen. Antragsvordrucke sind über die Einwohnermeldeämter und im Internet erhältlich. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:

Befreiungskriterien

Vorzulegende Unterlagen

1.

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes

Aktueller Sozialhilfebescheid

 

2.

Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)

Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung

3.

Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld

4.

Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

5.

Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz, die nicht bei den Eltern leben

Aktueller BAföG-Bescheid

 

6.

Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes

Aktueller Leistungbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG

7a.

blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung

Aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen"

7b.

hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist

Aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen"

8.

behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

Aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen"

 

9.

Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landes-gesetzlichen Vorschriften

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG

 

10.

Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleich-gesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

 

Download : Antragsformular als PDF-Dokument
Den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag mit der erforderlichen Unterlage senden Sie bitte an die Adresse " GEZ 50656 Köln" Ein Antragstellung per Fax oder e-Mail ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und den beizufügenden Belegen nicht möglich

Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag  bestätigt. In diesem Fall fügen Sie dann nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids/Schwerbehindertenausweises bei..

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