Befreiungskriterien
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Vorzulegende Unterlagen
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1.
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Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches
(Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes
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Aktueller Sozialhilfebescheid
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2.
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Empfänger von Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften
Buches des Sozialgesetzbuches)
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Aktueller Bescheid über den Bezug
von Grundsicherung
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3.
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Empfänger von Sozialgeld oder
Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne
Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches
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Aktueller Bewilligungsbescheid über
den Bezug von ALG II oder Sozialgeld
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4.
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Empfänger von Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Aktueller Bescheid über den Bezug
von Asylbewerberleistungen
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5.
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Empfänger von Ausbildungsförderung
nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz, die nicht
bei den Eltern leben
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Aktueller BAföG-Bescheid
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6.
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Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne
des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes
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Aktueller Leistungbescheid über
den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG
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7a.
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blinde oder nicht vorübergehend
wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung
von 60% allein wegen der Sehbehinderung
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Aktueller Schwerbehindertenausweis
mit "RF-Merkzeichen"
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7b.
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hörgeschädigte Menschen,
die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung
über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich
ist
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Aktueller Schwerbehindertenausweis
mit "RF-Merkzeichen"
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8.
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behinderte Menschen, deren Grad der
Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt
und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen
ständig nicht teilnehmen können
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Aktueller Schwerbehindertenausweis
mit "RF-Merkzeichen"
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9.
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Empfänger von Hilfe zur Pflege
nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches
oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landes-gesetzlichen
Vorschriften
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Aktueller Bewilligungsbescheid über
den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG
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10.
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Empfänger von Pflegezulagen nach
§ 267 Abs. 1 des Lastenausgleich-gesetzes oder Personen, denen wegen
Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe
c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird
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Aktueller Bewilligungsbescheid über
den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
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